Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau von Rollwegen; Schlussbemerkungen

Im Herbst 2013 reichte die Flughafen Zürich AG beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu Handen des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Plangenehmigungsgesuch für den Bau neuer Rollwege ein. Das Gesuch lag beim Amt für Verkehr (AFV) des Kantons Zürich und in den betroffenen Gemeinden vom 20. Oktober bis zum 18. November 2014 öffentlich auf.

Das BAZL hat die Instruktion des Verfahrens abgeschlossen. Vor dem Entscheid wird den Verfahrensparteien (Flughafen Zürich AG und Einsprecher/innen) Gelegenheit gegeben, die Akten einzusehen und Schlussbemerkungen einzureichen.

Die Akten des Verfahrens liegen bis zum 30. Oktober 2015 beim AFV, Neumühlequai 10, Zürich und beim BAZL (Standort Ittigen bei Bern) zur Einsichtnahme auf.

Sie können gegen telefonische Voranmeldung zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden (Tel. 043 259 30 73 oder 058 465 98 96).

Allfällige Schlussbemerkungen sind bis zum 2. November 2015 zu richten an: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine einmalige und kurze Fristerstreckung gewährt werden.

29. September 2015

2015-2666

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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