Beschluss über die Zuordnung der komplexen Neurochirurgie und Neuroradiologie zur hochspezialisierten Medizin (HSM) vom 22. Oktober 2015

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSM Fachorgans an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2015 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3­5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen: Zuordnung zur HSM Die komplexe Neurochirurgie und Neuroradiologie wird der hochspezialisierten Medizin zugewiesen. Der ausgewählte Bereich umfasst:1 ­

Funktionelle Neurochirurgie;

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Prächirurgische Epilepsiediagnostik (Phase II) und chirurgische Behandlung der refraktären Epilepsie;

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Behandlung von vaskulären Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS) ohne die komplexen vaskulären Anomalien;

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Behandlung von komplexen vaskulären Anomalien des zentralen Nervensystems (ZNS);

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Behandlung von seltenen Rückenmarkstumoren.

Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide im ausgeschiedenen Bereich.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Publikation im Bundesblatt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden (Art. 90a Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in Verbindung mit Art. 12 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008).

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Die Zuteilung der medizinischen Leistungen zum HSM-Bereich erfolgt anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) und des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD). Beide Klassifizierungssysteme (CHOP und ICD) werden jährlich angepasst und demzufolge muss auch die Abbildung der HSM-Leistungen in diesen beiden Klassifikationssystemen jedes Jahr aktualisiert werden. Die Abbildung der medizinischen Leistungen anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) und des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD) ist auf der Webseite der Gesundheitsdirektorenkonferenz (www.gdk-cds.ch) publiziert.

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Mitteilung und Publikation Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die Zuordnung der komplexen Neurochirurgie und Neuroradiologie zur hochspezialisierten Medizin vom 22. Oktober 2015 und der Schlussbericht zur Zuordnung der komplexen Neurochirurgie und Neuroradiologie zur hochspezialisierten Medizin vom 22. Oktober 2015 können auf der Homepage der GDK unter www.gdk-cds.ch eingesehen werden.

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.

10. November 2015

Für das HSM Beschlussorgan Die Präsidentin: Heidi Hanselmann

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