Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 14022 Widersprechende Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG, Seestrasse 204, CH-8802 Kilchberg, CH-Marke Nr. 653 090 «LINDOR» gegen Widerspruchsgegnerin Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, DE-74172 Neckarsulm, internationale Registrierung Nr. 1 215 673 «LIODORO».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Juli 2015 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Entscheid vom 7. Juli 2015 im Widerspruchsverfahren Nr. 14022 wird wiedererwägungsweise aufgehoben und durch die vorliegende Abschreibungsverfügung ersetzt.

3.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 14022 wird zufolge Löschung der angefochtenen Marke als gegenstandslos abgeschrieben.

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

21. Juli 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2015-2109