Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 soll geändert werden mit dem Ziel, die Familien finanziell zu entlasten. Der Risikoausgleich unter den Versicherern soll so verändert werden, dass diese ihren Versicherten im Alter zwischen 19 und 35 Jahren abgestufte Prämienrabatte gewähren können. Zudem sollen die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung, die in Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen leben, stärker verbilligt werden.

Datum der Eröffnung: 23. November 2015 Vernehmlassungsfrist: 15. März 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 058 322 94 24, Fax 058 322 96 56, www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/seiten/default.aspx Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

1. Dezember 2015

2015-3248

Bundeskanzlei

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