Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse A09 im Kanton Wallis vom 18. Mai 2015

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absatz 2 Buchstabe a, 5 sowie 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N09, in beiden Fahrtrichtungen (nach Brig und Richtung Simplonpass); ­

von km 39.950­36.150 auf 60 km/h

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von km 36.150­37.320 auf 30 km/h

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von km 37.320­37.520 auf 60 km/h

II Sperrung einer Fahrspur von km 36.350 bis km 37.120. Wechselseitiger Verkehr auf der anderen Fahrspur. Regelung durch verkehrsabhängige Lichtsignalanlage.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt im Bereich der einspurigen Verkehrsführung 3.40 m. Die maximale Durchfahrtshöhe beträgt 4.50 m.

IV Die Verkehrsanordnungen gelten ab 8. Juni 2015 bis voraussichtlich am 11. Dezember 2015 (Wetter abhängig).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

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2015-1519

IV Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, ASTRA Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

2. Juni 2015

Bundesamt für Strassen Jean-Bernard Duchoud Vizedirektor ASTRA, Abteilungschef

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