Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28, BG über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Okt.

1995, KG; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend: Sekretariat) hat am 28. März 2014 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die UBS AG, Credit Suisse AG, Zürcher Kantonalbank, Bank Julius Bär & Co. AG, Citigroup Inc., Barclays Bank plc., JP Morgan Chase & Co und Royal Bank of Scotland Group plc eröffnet (siehe Publikation im Schweizerischen Bundesblatt Nr. 15 [BBl 2014 3240] vom 23. April 2014).

Am 10. September 2015 wurde, im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums, diese Untersuchung auf die HSBC Bank plc ausgedehnt.

Das Sekretariat verfügt über Anhaltspunkte betreffend möglicher unzulässiger Absprachen bei der Fixierung diverser Wechselkurse im Devisenhandel (Forex). Mit der Untersuchung soll geprüft werden, ob diese mutmasslichen Absprachen eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gemäss Artikel 5 KG darstellen.

Die möglichen Verhaltensweisen betreffen insbesondere den Austausch von vertraulichen Informationen, die allgemeine Koordination in Bezug auf Transaktionen mit anderen Marktteilnehmern zu abgesprochenen Preisniveaus, koordinierte Handlungen zur Beeinflussung des WM/Reuters Fix sowie die Koordination von Kauf und Verkauf von Devisen in Bezug auf bestimmte Gegenparteien.

Aufgrund der gegenwärtig vorliegenden Informationen geht das Sekretariat davon aus, dass die wichtigsten Währungen (USD, EUR, CHF, etc.) vom angezeigten Verhalten betroffen sind.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern, Telefon: 058 462 20 40, Telefax: 058 462 20 53.

29. September 2015

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Sekretariat der Wettbewerbskommission

2015-2667