Verfügung im Widerspruchsverfahren 2148/97 Widersprechende/r Therma AG, 8762 Schwanden, Schweizerische Marke Nr. 354 739 (THERMA), Vertreter/in E. Blum & Co., Patentanwälte VSP, Vorderberg 11, CH-8044 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Behr Thermot-tronik GmbH & Co. (frühere Markeninhaberin: Behr-Thomson Dehnstoffregler GmbH & Co.), Enzstrasse 25, D-70 806 Kornwestheim, Internationale Marke Nr. 670 531 (THERMAQUA-SENSOR) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. April 2000 folgendes verfügt: 1. Durch den Schutzverzicht der angefochtenen internationalen Marke für das Gebiet der Schweiz kann das Widerspruchsverfahren Nr. 2148/97 als gegenstandslos abgeschrieben werden.

2. Die Hälfte der Widerspruchsgebühr im Betrag von 400 Franken wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides der widersprechenden Partei zurückerstattet, die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden (Art. 36 MSchG i.V. mit Art. 44 VwVG). Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

11. April 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2244

2000-0781