Ausschreibung betreffend die Verlegung von Bundesämtern # S T #

vom 17. September 1985

l

Übersicht

Aufgrund parlamentarischer Vorstösse und zahlreicher Gesuche von Kantonen und Gemeinden stehen für die Verlegung von Bundesämtern die Förderung wirtschaftlich und bevòlkerungsmassig benachteiligter Regionen und die Besserstellung des lateinischen Einflusses in der Bundesverwaltung im Vordergrund. Der Bundesrat beschloss am l I.März 1985 die Möglichkeit der Verlegung nachstehender, heute in Bern untergebrachten Ämter, näher zu prüfen: Anzahl Personen (Stand 1983)

Amt

Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz .

Bundesamt für Statistik (ohne Elektronisches Rechenzentrum der Bundesverwaltung) Bundesamt für Privatversicherungswesen Bundesamt für geistiges Eigentum Bundesamt für Wohnungswesen .

Eidgenössische Getreideverwaltuns Bundesamt für Wasserwirtschaft .

Lohnsumme m Mio Fr /Jahr (Staatsrechnuns 1983)

Erforderliche Bruttogeschossflaclre m m'

49

3,4

1500

?(P

12,6

8500

30

2,5

900

?(P 48

13 1 3,2

7000 1500

44

33

42

3,4

1400 1400

Ziel der Ausschreibung ist, in einem ersten Schritt den Kantonen und ihren Gemeinden Gelegenheit zu geben, ihre Interessen für die Aufnahme von Bundesämtern beim Bund anzumelden. Die eingegangenen Anmeldungen und Angebote werden einer Vorselektion unterzogen. Anschliessend sollen die für den Bund realistisch erscheinenden Angebote geprüft und ihre Machbarkeit und Erfüllbarkeit nachgewiesen werden. Der Bundesrat wird im Zeiträume 1988-1989 dem Parlament eine Botschaft über das Dezentralisierungskonzept vorlegen.

Nach dem definitiven Standortentscheid durch das Parlament können ab etwa 1985-746

46 Bundesblatt 137 Jahrgang Bd II

1133

1990 die Baubotschaften vom Parlament genehmigt und mit den Detailprojektierungen und Bauausführungen begonnen werden.

Als mögliche künftige Standorte der Ämter eignen sich Orte mit zentralen Einrichtungen, die im Gefüge bestehender, dezentralisierter Siedlungsstrukturen wichtige Funktionen zu erfüllen haben.

Diese Orte sollen qualitativ gute und vielfältige Einrichtungen für die Versorgung mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leistungen aufweisen und verkehrsmässig günstig erschlossen sein, d. h. die Standorte von Bundesämtern müssen für die Besucher mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein.

Deshalb sollen vorzugsweise Standorte angemeldet werden, die über einen Bahnanschluss, wenn möglich mit Schnellzugshalt, verfügen. Bezüglich der Lage innerhalb der Gemeinde wird eine gute Erschliessung vorausgesetzt.

Basis für die Angebote sollen konkrete Grundstücke oder Liegenschaften sein, welche die wirtschaftliche Realisierung und den Betrieb von Verwaltungsgebäuden in den geforderten Grössenordnungen zulassen.

Die Anmeldungen für mögliche Standorte von Bundesämtern sind von den Kantonen bis spätestens 31. März 1986 dem Eidgenössischen Finanzdepartement, Dezentralisierung der Bundesverwaltung, Bernerhof, 3003 Bern, zuzustellen.

2

Allgemeiner Teil

21

Ausgangslage

Zur Dezentralisierung der Bundesverwaltung liegen mehrere parlamentarische Vorstösse sowie zahlreiche Gesuche von Kantonen und Gemeinden vor. Sie erwarten von der Dezentralisierung die Förderung von wirtschaftlich und bevölkerungsmässig benachteiligter Regionen und die Besserstellung des lateinischen Einflusses in der Bundesverwaltung. Der Bundesrat entschied am 11. März 1985, die Möglichkeit der Verlegung folgender, heute in Bern untergebrachten Bundesämter, näher zu prüfen: - Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz, - Bundesamt für Statistik (ohne Elektronisches Rechenzentrum der Bundesverwaltung), - Bundesamt für Privatversicherungswesen, - Bundesamt für geistiges Eigentum, - Bundesamt für Wohnungswesen, - Eidgenössische Getreideverwaltung, - Bundesamt für Wasserwirtschaft.

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Vorgehens- und Zeitplan

Der Vorgehensplan für die Verlegung von Bundesämtern umfasst vier Hauptschritte.

1134

- In einem ersten Schritt werden die Kantone aufgerufen, ihre Interessen für die Aufnahme von Bundesämtern beim Bund anzumelden. Die eingegangenen Anmeldungen werden einer Vorselektion unterzogen.

- In einem zweiten Schritt werden die Kantone zum Realisierbarkeitsnachweis aufgefordert.

- In einem dritten Schritt werden die Realisierbarkeitsnachweise überprüft und dem Parlament ein Dezentralisierungskonzept vorgelegt.

- Nach dem definitiven Standortentscheid durch das Parlament werden in einem vierten Schritt allfällige Mietobjekte bezogen und Bauprojekte als Baubotschaften dem Parlament vorgelegt und anschliessend realisiert.

Der geschätzte zeitliche Aufwand für die Dezentralisierung ist dem nachstehenden Grobzeitplan zu entnehmen.

Grobzeitplan für die Verlegung von Bundesämtern Htlupttatigkeiten

Jahre

Ausschreibung im Bundesblatt durch das Eidgenössische Finanzdepartement

3. Quartal 1985

Anmeldefrist für die Angebote von möglichen Standorten

bis 3 I.März 1986

Vorselektion der Anmeldungen mit Anträgen an den Bundesrat Entscheid des Bundesrates über die Vorselektion Aufforderung zum Realisierbarkeitsnachweis Nachweis der Machbarkeit und Erfüllbarkeit durch Kantone und Eingabe an den Bund Prüfung und Auswertung der Offerten mit Antrag an den Bundesrat

1986-1987

Standortentscheid durch den Bundesrat und Auftrag für eine Botschaft Dezentralisierungskonzept.

Ausarbeiten der Botschaft Dezentralisierungskonzept mit Abschätzung der Kostenfolge, Sicherstellung der Grundstücke und Gebäude (Vorverträge) Genehmigung der Botschaft Dezentralisierungskonzept durch das Parlament

>· 1988-1989

1135

Haupttatigkeiten

Jahre

Planung, Finanzierung, Umzüge und Inbetriebnahmen bei Mietobjekten Ausarbeitung von Botschaftsprojekten Genehmigung der Baubotschaften durch das Parlament Detailprojektierungen, Feinplanungen und Ausführungsprojektierungen Bauausführungen (Neubauten und Sanierungen) Umzüge, Inbetriebnahmen

ab 1990

23

Abgabetermin für die Anmeldungen

Anmeldungen für mögliche Standorte von Bundesämtern sind bis spätestens 3I.März 1986 dem Eidgenössischen Finanzdepartement einzureichen. Form und Inhalt der Anmeldungen sind im Abschnitt 5 detailliert umschrieben.

3

Beschreibung der für eine Verlegung in Frage kommenden Bundesämter

31

Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz

311

Aufgaben und Beziehungen des Bundesamtes

Das Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz ist Teil des Eidgenössischen Departementes des Innern. Die in Bern angesiedelten Teile des Amtes bearbeiten die Fachgebiete Forstwesen, Natur- und Heimatschutz, Jagd und Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel, Lawinen-, Hang- und Bachverbauungen, FUSS- und Wanderwege und Nationalpark. Das in WeissfluhjochDavos verbleibende Institut für Schnee- und Lawinenforschung bearbeitet das Fachgebiet Schnee- und Lawinenforschung.

Koordinierende, beratende, vorbereitende und vollziehende Aufgabe des Amtes sind insbesondere: - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Forstpolizei, über die Ausund Weiterbildung des Forstpersonals sowie über die Investitionskredite für die Forstwirtschaft in Berggebieten; - Beratung und Koordination auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Wald- und Holzwirtschaft; - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse auf den Gebieten des Natur- und Heimatschutzes, der Jagd und des Schutzes der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie der FUSS- und Wanderwege; - Aufsicht über den Schweizerischen Nationalpark; - Schnee- und Lawinenforschung.

1136

Die wichtigsten Partner des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz ausserhalb der Bundesverwaltung in Bern sind: - Kantonale Amtsstellen und Departemente, welche sich mit den gleichen Fachbereichen befassen; - Organisationen und Verbände; - Natürliche und juristische Personen, welche Subventionen anbegehren oder Eingriffe in Natur und Landschaft vornehmen wollen; - Bundesgericht; - Forschungsträger.

Personal- und Betriebsstruktur

312

Das Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz gliedert sich in die Abteilung Forst- und Jagdwesen, die Abteilung Natur- und Heimatschutz, die Sektion Wirtschafts- und Planungsfragen, die Zentralen Dienste und den Rechtsdienst. Zusätzlich untersteht dem Direktor das Institut für Schnee- und Lawinenforschung in Davos.

Im Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz sind in Bern 49 Personen tätig. Die Lohnsumme beträgt gemäss Staatsrechnung 1983 rund 3,4 Millionen Franken pro Jahr.

Von den 49 Beschäftigten sind 16 Prozent Frauen und 84 Prozent Männer.

20 Personen sind als Chefbeamte tätig. 35 Prozent aller Beschäftigten sind SOjährig und älter. 76 Prozent sind verheiratet und beziehen Zulagen für 47 Kinder. Die detaillierten Zahlen sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Personalstruktur des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz (Stand 1983) Anzahl 3 eisonen mil D'enstor t m Bern

Zi\ilsL
Männer Frauen Total

Ita1-6 Verheiratet i Ledig U a ) Deutsch F-anzos'^ch lienisch

41

37

313

8

49

Mut eisprache

12

40

6

Altersgi tippen der Kinder

3

16

7-10 Tl-16 17-20

13

13

5

Anforderungen an den Standort für das Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz

Zur Abschätzung der benötigten Bruttogeschossfläche wird für das Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz mit einer Kennzahl von 30 m z Bruttogeschossfläche pro Person gerechnet. Das Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz mit rund 50 Beschäftigten hat demnach einen Platzbedarf von etwa 1500m 2 Bruttogeschossfläche.

Für die Unterbringung des Amtes ist ein normaler Verwaltungsbau, an den keine speziellen Anforderungen gestellt werden, erforderlich.

1137

32

Bundesamt für Statistik

(ohne Elektronisches Rechenzentrum der Bundesverwaltung) 321

Aufgaben und Beziehungen des Bundesamtes

Das Bundesamt für Statistik ist Teil des Eidgenössischen Departementes des Innern und bearbeitet die zahlenmässige und analytische Darstellung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und sozio-kultureller Zusammenhänge und ist Koordinationsstelle der amtlichen Statistik.

Hauptaufgaben sind: - Koordinative Aufgaben, insbesondere Estellung und Nachführung eines statistischen Inventars über die Bundesstatistik, Führung von Nomenklatur- und Klassifikationssystemen, Vorbereitung statistischer Programme, Beratung der statistischen Dienststellen in methodischen und mathematischen Fragen: - Durchführung wirtschaftsstatistischer Erhebungen, deren Auswertung und Analyse, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich anderer Bundesämter oder der Nationalbank fallen; - Durchführung von bevölkerungs- und gesundheitsstatistischen Erhebungen, deren Auswertung und Analysen; - Durchführung von sozio-kulturellen Erhebungen, deren Auswertung und Analysen.

Die Hauptpartner der statistischen Fachabteilungen des Bundesamtes für Statistik sind ausser den Bundesstellen in Bern die Statistikstellen von Kantonen und Gemeinden sowie zahlreiche und verschiedenartige Institutionen privater und öffentlicher Natur. Die koordinierenden Aufgaben des Bundesamtes für Statistik sollen im Rahmen des vorgesehenen neuen Statistikgesetzes noch verstärkt werden. Im weiteren führt das Amt eine öffentliche Bibliothek.

322

Personal- und Betriebsstruktur

Das Bundesamt für Statistik gliedert sich in eine Koordinationsstelle für Statistik und in die Fachabteilungen Wirtschaftsstatistik, Bevölkerungsstatistik, sozio-kulturelle Statistik und Abteilung Information, Organisation und Personelles.

Im Bundesamt für Statistik sind 202 Personen beschäftigt. Die Lohnsumme beträgt gemäss Staatsrechnung 1983 rund 12,6 Millionen Franken pro Jahr.

Für das Aufarbeiten von Zählungen werden zusätzlich bis 275 temporäre Hilfskräfte angestellt, wobei eine bedarfsgerechte sprachliche Gliederung unerlässlich ist. Die Aufarbeitung der Volkszählung 1980 erfolgte teilweise dezentral.

1981 wurden dafür beispielsweise rund 3 Millionen Franken an Aufarbeitungsstellen der Kantone Zürich, Freiburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin und Genf ausbezahlt.

Von den 202 Beschäftigten (ohne Aushilfen) sind 29 Prozent Frauen und 71 Prozent Männer. 34 Personen sind als Chefbeamte tätig. 34 Prozent aller Beschäftigten sind SOjährig und .älter. 64 Prozent sind verheiratet und beziehen Zulagen für 132 Kinder. Die detaillierten Zahlen sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

1138

Personalstruktur des Bundesamtes für Statistik (Stand 1983) Anzahl Peisonen mit Dienstort in Bern

Zmlstand

Mannei Frauen Total

Verheiratet

Ledig (u a ) Deutsch Franzosiich

143

130

72

323

59

202

Mutiersprache

164

30

Altera gruppen der K nder

Ita1-6 lienisch

7-10

11-16 17-20

8

28

38

35

31

Anforderungen an den Standort für das Bundesamt für Statistik

Zur Abschätzung der benötigten Bruttogeschossflâche wird für das Bundesamt für Statistik mit einer Kennzahl von 42,5 m2 Bruttogeschossflâche (inkl. Spezialräume) pro Person gerechnet. Das Bundesamt für Statistik mit rund 200 Beschäftigten hat demnach einen Platzbedarf von etwa 8500 m2 Bruttogeschossflâche.

Für die Unterbringung des Amtes ist ein Verwaltungsbau notwendig, der sowohl normale Büroarbeitsplätze als auch Spezialräume wie Grosszählräume für Volkszählungen, Bibliothek mit Lesesaal, Reprodienste. Papierlager und Archive, aufnehmen kann.

33 331

Bundesamt für Privatversicherungswesen Aufgaben und Beziehungen des Bundesamtes

Das Bundesamt für Privatversicherungswesen ist dem Eidgenossischen Justizund Polizeidepartement unterstellt. Ihm obliegt die Aufsicht über die in der Schweiz oder von der Schweiz aus tätigen privaten Versicherungseinrichtungen, die Kontrolle des gesamten Geschäftsbetriebes, die Prüfung der Solvabilität. die Genehmigung der Tarife und der allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Gesetzesvorbereitende sowie Vollzugs- und Aufsichtsaufgaben sind insbesondere: - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über das private Versicherungswesen; - Vorbereitung und Vollzug der Staatsverträge über das private Versicherungswesen.

Die wichtigsten Partner des Bundesamtes für Privatversicherungswesen ausserhalb der Bundesverwaltung in Bern sind die beaufsichtigten Versicherungseinrichtungen und deren Verbände. Die 118 unter Aufsicht stehenden Versicherungseinrichtungen sind zu 67 Prozent in der Deutschschweiz domiziliert. Die Einrichtungen verteilen sich wie folgt auf die Schweiz: 45 in Zürich, 16 in Genf, 14 in Basel, 10 in Lausanne, 7 in Bern, 5 in Neuenburg, 4 in Winterthur, 2 in Aarau, 2 in Lugano, 2 in Pully, 2 in Freiburg, 2 in St. Gallen, 2 in Zug, und je eine Einrichtung in Appenzell, Glarus, Konolfingen, La Chaux-de-Fonds und Montreux.

1139

332

Personal- und Betriebsstruktur

Das Bundesamt für Privatversicherungswesen gliedert sich in die Sektionen Unfall- und Schadenversicherung, Lebens- und Krankenversicherung und juristische Sektion. Dem Direktor ist zudem der Administrative Dienst unterstellt.

Das Amt führt ausserdem eine öffentliche Bibliothek.

Im Bundesamt für Privatversicherungswesen sind 30 Personen tätig. Die Lohnsumme beträgt gemäss Staatsrechnung 1983 rund 2,5 Millionen Franken pro Jahr.

Von den 30 Beschäftigten sind 17 Prozent Frauen und 83 Prozent Männer.

13 Personen sind als Chefbeamte tätig. 40 Prozent aller Beschäftigten sind SOjährig und älter. 67 Prozent sind verheiratet und beziehen Zulagen für 18 Kinder. Die detaillierten Zahlen sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Personalstruktur des Bundesamtes für Privatversicherungswesen

(Stand 1983) Anzahl Personen mit Dienstort in Bern

Zivilstand

Männer Frauen Total

Verheiratet

Ledig (u. a.) Deutsch FranIta1-6 zösisch lienisch

25

20

10

333

5

30

Muttersprache

24

6

Altersgruppen der Kinder

-

5

7-10

11-16 17-20

2

3

8

Anforderungen an den Standort für das Bundesamt für Privatversicherungswesen

Zur Abschätzung der benötigten Bruttogeschossfläche wird für das Bundesamt für Privatversicherungswesen mit einer Kennzahl von 30 m2 Bruttogeschossfläche pro Person gerechnet. Das Bundesamt für Privatversicherungswesen mit rund 30 Beschäftigten hat demnach einen Platzbedarf von etwa 900 m2 Bruttogeschossfläche.

Für die Unterbringung des Amtes genügt ein normaler Verwaltungsbau, an den keine speziellen Anforderungen gestellt werden.

34

Bundesamt für geistiges Eigentum

341

Aufgaben und Beziehungen des Bundesamtes

Das Bundesamt für geistiges Eigentum bearbeitet im Eidgenössischen Justizund Polizeidepartement die Fachbereiche Rechtssetzung im Bereich des gewerblichen Eigentums und des Urheberrechts; Prüfung und Erteilung gewerblicher Schutzrechte wie Erfindungspatente, Muster und Modelle, Fabrik- und Handelsmarken; Vorbereitung zwischenstaatlicher Vereinbarungen; Vollzugsüberwachung; Aufsicht über Gesellschaften für die Verwertung von Urheberrechten.

1140

Vorbereitungs- und Vollzugsaufgaben sind insbesondere: - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Erfindungspatente; - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über den Schutz der Marken; - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über den Schutz der Herkunftsangaben; - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die gewerblichen Muster und Modelle; - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse zum Schütze öffentlicher Wappen oder anderer öffentlicher Kennzeichen: - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst; - Vorbereitung und Vollzug von Staatsvertragen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums.

Die Hauptpartner des Bundesamtes für geistiges Eigentum sind Industrie und Handel. Die Mehrzahl der Partner befindet sich in der Deutschschweiz. Der Lesesaal des Amtes wird jahrlich von rund 2000 Personen besucht, die vorwiegend aus industriellen Ballungszentren stammen.

342

Personal- und Betriebsstruktur

Das Bundesamt für geistiges Eigentum umfasst die Technische Hauptabteilung, bestehend aus drei Prüfungsabteilungen (Chemie; Physik und Elektrotechnik; Maschinenbau), zwei Vorprüfungssektionen (Textilveredelung; Zeitmessungstechnik) und der Sektion Patentadministration sowie dein Dienst für technische Information. Es gliedert sich weiter in die Markenabteilung, die Rechtsdienste und die zentralen Dienste. Ausserdem sind dem Amt zwei Beschwerdekammern angegliedert.

Das Bundesamt für geistiges Eigentum beschäftigt 202 Personen. Die Lohnsumme beträgt gemäss Staatsrechnung 1983 rund 13,1 Millionen Franken pro Jahr.

Von den 202 Beschäftigten sind 30 Prozent Frauen und 70 Prozent Männer.

57 Personen sind als Chefbeamte tätig. 43 Prozent aller Beschäftigten sind SOjährig und älter. 61 Prozent sind verheiratet und beziehen Zulagen für 119 Kinder. Die detaillierten Zahlen sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Personalstruktur des Bundesamtes für geistiges Eigentum

(Stand 1983) Mutteispracbe

Altersgruppen dei Kinder

Anzahl Personen mit Dienstort in Bern

Zmlstand

Manner Frauen Total

Verheiratet

ItaÌ-6 Ledig (u a ) Deutsch Fi anzosisch lienisch

142

123

79

60

202

163

33

6

30

7-10

11-16 17-20

17

36

36

1141

343

Anforderungen an den Standort für das Bundesamt für geistiges Eigentum

Zur Abschätzung der benötigten Bruttogeschossfläche wird das Bundesamt für geistiges Eigentum mit einer Kennzahl von 35 m2 Bruttogeschossfläche (inkl.

Spezialräume) pro Person gerechnet. Das Bundesamt für geistiges Eigentum mit rund 200 Beschäftigten hat demnach einen Platzbedarf von etwa 7000 m2 Bruttogeschossfläche.

Für die Unterbringung des Amtes ist ein normaler Verwaltungsbau erforderlich, der auch verschiedene Spezialräume wie Spezialregistraturen, Bibliothek, Lesesaal, Reprographiedienst und Buchbinderei aufnehmen kann.

35

Bundesamt für Wohnungswesen

351

Aufgaben und Beziehungen des Bundesamtes

Das Bundesamt für Wohnungswesen ist Teil des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes und bearbeitet folgende Aufgaben: - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Wohnungsbau- und Eigentumsförderung sowie die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten; - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Missbräuche im Mietwesen.

Die wichtigsten Hauptpartner des Bundesamtes für Wohnungswesen ausserhalb der Bundesverwaltung in Bern sind Gesuchssteiler und Auskunftssuchende, Verbände und Behörden sowie Amtsstellen von Kantonen und Gemeinden aus allen Landesteilen der Schweiz. Die Aufgaben des Bundesamtes bedingen auch rege Kontakte mit vielen Verbänden und Organisationen der Wohn- und Bauwirtschaft, Banken, Grundbuchämtern, Urkundspersonen sowie Gerichten.

352

Personal- und Betriebsstruktur

Das Bundesamt für Wohnungswesen gliedert sich in die Sektionen allgemeine Dienste, Rechtswesen und Technik. Zusätzlich unterstehen der Direktion die Sekretariate Eidgenössische Forschungskommission Wohnungswesen und Eidgenössische Wohnbaukommission sowie das Direktionssekretariat.

Im Bundesamt für Wohnungswesen sind 48 Personen tätig. Die Lohnsumme beträgt gemäss Staatsrechnung 1983 rund 3,2 Millionen Franken pro Jahr.

Von den 48 Beschäftigten sind 31 Prozent Frauen und 69 Prozent Männer.

12 Personen sind als Chefbeamte tätig. 39 Prozent aller Beschäftigten sind SOjährig und älter. 69 Prozent sind verheiratet und beziehen Zulagen für 35 Kinder. Die detaillierten Zahlen sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

1142

Personalstruktur des Bundesamtes für Wohnungswesen

(Stand 1983) Muttersprache

Anzahl Peisonen mit Dienstort in Bern

Zivilstand

Manner Frauen Total

Verheiratet

Ledig (u a ) Deutich FranIta1-6 zosisch lienisch

33

33

15

353

15

48

43

4

Altersgruppen der Kinder

1

8

7-10

11-16 17-20

5

J2

10

Anforderungen an den Standort für das Bundesamt für Wohnungswesen

Zur Abschätzung der benötigten Bruttogeschossfläche wird für das Bundesamt für Wohnungswesen mit einer Kennzahl von 30 m2 Bruttogeschossfläche pro Person gerechnet. Das Bundesamt für Wohnungswesen mit rund 50 Beschäftigten hat einen Platzbedarf von etwa 1500m2 Bruttogeschossfläche.

Für die Unterbringung des Amtes ist ein normaler Verwaltungsbau, an den keine speziellen Anforderungen gestellt werden, erforderlich.

36

Eidgenössische Getreideverwaltung

361

Aufgaben und Beziehungen der Eidgenössischen Getreideverwaltung

Die Eidgenössische Getreideverwaltung ist im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zuständig für die Belange der Brotgetreideversorgung. Sie vollzieht die Massnahmen. welche aus der Durchführung der Getreidegesetzgebung erwachsen: Sie überwacht die Vorratshaltung, übernimmt und verwertet die inländische Brotgetreideernte, fördert die Saatzucht und den Saatgetreideanbau, kontrolliert den Getreidehandel, veranlasst Massnahmen zur Erhaltung des inländischen Müllereigewerbes und trifft Vorbereitungen im Rahmen des Landesversorgungsgesetzes.

Verwaltungsexterne Hauptpartner sind die schweizerischen Handelsmühlen und deren Verbände, die Schweizerische Genossenschaft für Getreide und Futtermittel, der Schweizerische Bauenrverband, der Schweizerische Saatzuchtverband, die Getreidesammeistellen und Getreidezentralen, die Organisationen der Bäcker- und Konditorenmeister, der Getreideimporteure, der Teigwarenfabrikanten und Biskuithersteller sowie die Grossverteiler und Konsumentenorganisationen. Von den 150 Handelsmühlen, mit denen die Verwaltung besonders intensive Beziehungen pflegt, sind deren 115 in der deutschen Schweiz domiziliert.

362

Personal- und Betriebsstruktur

Die Eidgenössische Getreideverwaltung gliedert sich in die beiden Abteilungen Inlandgetreide sowie Rechtsdienst und Inspektorat, die Sektion landwirtschaft1143

liehe Fragen mit Labor und die Sektion Ein- und Ausfuhr. Dem Direktor untersteht zudem der Dienst Direktionssekretariat, Personal und Organisation.

Die Eidgenössische Getreideverwaltung beschäftigt in Bern 44 Personen. Weitere 16 Mitarbeiter werden in den bundeseigenen Silobetrieben Brunnen, Huttwil und Renens beschäftigt. Die Lohnsumme beträgt gemäss Staatsrechnung 1983 rund 3,3 Millionen Franken pro Jahr.

Von den 44 Beschäftigten sind 23 Prozent Frauen und 77 Prozent Männer.

11 Personen sind als Chefbeamte tätig. 14 Prozent aller Beschäftigten sind SOjährig und älter. 66 Prozent sind verheiratet und beziehen Zulagen für 32 Kinder. Die detaillierten Zahlen sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Personalstruktur der Eidgenössischen Getreideverwaltung

(Stand 1983) Anzahl Personen mit Diensten t in Bern

Zivilstand

Manner Fi au en Total

Verheiratet

Ledig (u a ) Deutsch Franzosisch

34

29

15

363

10

44

Ahersgiuppen dei Kmdei

Muttei spräche

36

7

Ita1-6 lienisch i

7

7-10

11-16 17-20

9

7

9

Anforderungen an den Standort für die Eidgenössische Getreideverwaltung

Zur Abschätzung der benötigten Bruttogeschossfläche wird für die Eidgenössische Getreideverwaltung mit einer Kennzahl von 30 m2 Bruttogeschossfläche pro Person gerechnet. Die Eidgenössische Getreideverwaltung mit rund 45 Beschäftigten hat demnach einen Platzbedarf von etwa 1400 m2 Bruttogeschossfläche.

Für die Unterbringung des Amtes ist ein normaler Verwaltungsbau mit einigen Labors erforderlich.

37

Bundesamt für Wasserwirtschaft

371

Aufgaben und Beziehungen des Bundesamtes

Das Bundesamt für Wasserwirtschaft ist dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement unterstellt und ist Fachstelle für die Nutzung der Wasservorkommen und für den Hochwasserschutz. Hauptsächliche Tätigkeitsbereiche und ihre Schwerpunkte : Wasserkraftnutzung (Gesetzgebung, Konzessionsdienst bei Grenzkraftwerken); Schiffahrt, Fragen der Infrastruktur von Wasserstrassen; Hochwasserschutz (Gewässerkorrektionen); Abflussregulierung (Seen); Wasserwirtschaft (Grundlagen, Information); Talsperren (Konstruktive Sicherheit, Überwachung der Anlagen, Alarmkonzept).

Gesetzesvorbereitende, vollziehende und überwachende Aufgaben sind insbesondere: 1144

- Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Wasserwirtschaft, insbesondere die Regulierung der Seen, die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, die Pumpspeicherung, die Binnenwasserstrassen, die Grossschiffahrt in Verbindung mit dem Meer; - Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Wasserbaupolizei, insbesondere die Gewässerkorrektion und die Sicherheit der Stauanlagen; - Bearbeitung von Konzessionsgeschäften bei interkantonalen und internationalen Wassernutzungen ; - Überwachung der Ausführung und des Unterhalts von Gewässerkorrektionen und anderen öffentlichen, mit Bundesmitteln unterstützten Bauwerken, die der Aufsicht des Amtes unterstehen; Abrechnung und Anweisung der Bundesbeiträge; - Vorbereitung und Vollzug von Staatsverträgen im Aufgabenbereich des Amtes.

Die Hauptpartner des Bundesamtes für Wasserwirtschaft ausserhalb der Bundesverwaltung in Bern sind Kantone, Kraftwerksgesellschaften, eidgenössische und kantonale Hochschulinstitute, Fachverbände und Ingenieurunternehmungen. Die Mehrzahl dieser Partner befindet sich in der Deutschschweiz. Dem Aufgabenkreis entsprechend finden auch häufige Besprechungen mit den Behörden aller Nachbarländer der Schweiz bezüglich Wasserkraftnutzung, Schifffahrt, Abflussregulierung. Flussbau und Staatsverträge statt.

Personal- und Betriebsstruktur

372

Das Bundesamt für Wasserwirtschaft gliedert sich in die Abteilung Wasserrecht, Wasserkräfte und Wasserstrassen, Abteilung Flussbau, Abflussregulierung und allgemeine Wasserwirtschaft sowie die Sektion Talsperren und die Zentralen Dienste.

Im Bundesamt für Wasserwirtschaft sind 42 Personen tätig. Die Lohnsumme beträgt gemäss Staatsrechnung 1983 rund 3,4 Millionen Franken pro Jahr.

Von den 42 Beschäftigten sind 14 Prozent Frauen und 86 Prozent Männer.

21 Personen sind als Chefbeamte tätig. 41 Prozent aller Beschäftigten sind SOjährig und älter. 83 Prozent sind verheiratet und beziehen Zulagen für 29 Kinder. Die detaillierten Zahlen sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Personalstruktur des Bundesamtes für Wasserwirtschaft

(Stand 1983) Anzahl Personen mil Dienstort m Bein

Zi\ilstand

Manuel Frauen Total

Verben atet

Ledig (u a ) Deutsch Franzosisch

Ita1-6 lienisch

7-10

11-16 17-20

36

35

7

1

9

9

6

42

Muttersprache

35

6

Alteisgiuppen der Kinder

8

3

1145

373

Anforderungen an den Standort für das Bundesamt für Wasserwirtschaft

Zur Abschätzung der benötigten Bruttogeschossflache wird für das Bundesamt mit einer Kennzahl von 30 m2 Bruttogeschossflache pro Person gerechnet. Das Bundesamt für Wasserwirtschaft mit rund 45 Beschäftigten hat demnach einen Platzbedarf von etwa 1400 m2 Bruttogeschossflache.

Für die Unterbringung des Amtes ist ein normaler Verwaltungsbau, an den keine speziellen Anforderungen gestellt werden, erforderlich.

4

Anforderungen an künftige Standorte von Bundesämtern

41

Standortanforderungen

Als Verlegungsorte eignen sich Orte mit zentralen Einrichtungen, die im Gefüge bestehender, dezentralisierter Siedlungsstrukturen wichtige Funktionen zu erfüllen haben. Diese Orte sollen qualitativ gute und vielfältige Einrichtungen für die Versorgung mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leistungen aufweisen.

Die Standorte von Bundesämtern sollen für die Besucher mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen sein. Deshalb sollen vorzugsweise Standorte angemeldet werden, die über einen Bahnanschluss, wenn möglich mit Schnellzugshalt, verfügen. Bezüglich der Lage innerhalb der Gemeinde wird eine gute Erschliessung vorausgesetzt.

Für den Bund stehen folgende Grundprinzipien für die Beurteilung von Standorten im Vordergrund: - optimale verkehrsmässige Erschliessung der Standorte für die Ämter und deren Besucher; - wirtschaftliche Realisierung und Betrieb von Verwaltungsgebäuden; - vielfältige Versorgung mit sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leistungen.

Zusätzlich werden die Forderungen des Parlaments in der Beurteilung berücksichtigt : - Förderung von wirtschaftlichen und bevölkerungsmassig benachteiligter Regionen; - Besserstellung des lateinischen Einflusses in der Bundesverwaltung.

42

Anforderungen an das Grundstück bzw. die Liegenschaft

Grundlage für die Angebote in den Anmeldungen bilden konkrete Grundstücke oder Liegenschaften, welche die baurechtlichen Anforderungen für die wirtschaftliche Realisierung und den Betrieb von Verwaltungsgebäuden in der geforderten Grössenordnung voraussichtlich erfüllen.

Für die Verlegung von Bundesämtern sind folgende Eigentumsverhältnisse möglich: 1146

- Kauf eines Grundstückes und Bau eines Verwaltungsgebäudes durch den Bund; - Kauf einer Liegenschaft, evtl. mit Sanierungsarbeiten; - Errichten eines Baurechtes zugunsten des Bundes und Bau eines Verwaltungsgebäudes durch diesen; - Miete eines Gebäudes oder Teile davon.

43

Anforderungen an die Versorgungsqualität

Für neue Standorte von Bundesämtern sind für das Personal die regionalen und die örtlichen zentralen Einrichtungen wie Schulen. Einrichtungen des Gesundheitswesens, kulturelle Institutionen, Freizeit- und Sportanlagen sowie Handelsund Dienstleistungsbetriebe von Bedeutung. Bei einer Bewerbung muss überdies der geeigneten Versorgung des Personals mit Wohnraum besondere Beachtung geschenkt werden.

5

Ablauf, Inhalt und Form für die Anmeldung

Die Gemeinden müssen ihre Anmeldungen an den Kanton einreichen. Damit erhalten die Kantone die Möglichkeit, die Anmeldungen zu koordinieren und sich im Rahmen der Ausschreibung begleitend zu äussern.

Die Anmeldungen der Kantone für mögliche Standorte von Bundesämtern sind bis spätestens 31. März 1986 dem Eidgenössisches Finanzdepartement Dezentralisierung der Bundesverwaltung Bernerhof 3003 Bern einzureichen.

Die Anbieter sind aufgefordert, die Titelseite der Anmeldung gemäss Anhang l zu gestalten. Für jedes Grundstück oder jede Liegenschaft ist je eine separate Anmeldung abzugeben.

Die eingegangenen Anmeldungen werden in der Vorselektion beurteilt, um für den Bund unrealistische Standorte frühzeitig zu erkennen und auszuscheiden.

Damit sollen unnötige Planungskosten vermieden werden. Im Anhang 2 sind die Informationsbedürfnisse für die Vorselektion als Checkliste detailliert aufgeführt.

17. September 1985

Eidgenössisches Finanzdepartement

1147

Anhang l Titelblatt der Anmeldung

Dezentralisierung von Bundesämtern Anmeldung für ein Grundstück oder eine Liegenschaft Anschrift des Anbieters Ort/Datum Stempel/Unterschrift Kurzbeschrieb des Grundstücks oder der Liegenschaft

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Kanton/ Gemeinde/Ort/Einwohnerzahl

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Zone

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Parzellen-Nr./Adresse

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Parzellengrosse m 2

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Art der Liegenschaft/heutige Nutzung

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Realisierbare oder realisierte Bruttogeschossflàche m2

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Zukünftige Eigentumsverhältnisse für den Bund

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Verkehrserschliessung

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Welches Bundesamt oder Bundesämter wäre(n) für das angebotene Grundstück oder die Liegenschaft geeignet bzw. erwünscht

Anhang 2

Checkliste für den Detailbeschrieb der Anmeldung Angaben zum Grundstück:

Eigentümer Adresse Grosse massgebliche Vorschriften Erschliessung

Beschreibung der Liegenschaft (bestehendes Gebäude):

Eigentümer Adresse Gebäudedaten heutige Nutzung

Vorschläge für die zukünftigen Eigentumsverhältnisse :

Kauf Baurecht Miete

Angaben zur Erschliessung des Standortes mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Distanz zur nächsten Haltestelle (lokales Verkehrsmittel oder Bahnanschluss) Fahrzeit und Distanz zum Bahnanschiuss Nächste Station Nächste Station mit Schnellzugshalt Fahrzeit nach Bern HB

Erschliessung des Standortes für den Individuai verkehr:

Distanz zum nächsten Autobahnanschluss

Beschreibung der Wohnmöglichkeiten und Angaben der Versorgungsqualität des Standortes mit zentralen Einrichtungen :

Wohnmöglichkeiten im Ort und ausserhalb in Pendlerdistanz Schulen im Ort und in der Region Spital- und Spezialärzte im Ort und in der Region Kultur-. Freizeit- und Sporteinrichtungen Kirchen Einrichtungen des Handels- und Dienstleistungssektors

0756

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Ausschreibung betreffend die Verlegung von Bundesämtern vom 17. September 1985

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1985

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.09.1985

Date Data Seite

1133-1149

Page Pagina Ref. No

10 049 774

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