Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Sanierung und Ausbau der Kaserne Liestal, Waffenplatz Liestal Mitwirkung und Anhörung vom 21. März 2000

Gesuchsteller:

Kanton Basel-Landschaft, Bau- und Umweltschutzdirektion, Hochbauamt

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV; SR 510.51).

Projektdossier:

- Projektbeschrieb - Ordner mit Formularen und Angaben - Planbeilagen

Mitwirkungs- und An- Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in Verhörungsverfahren: bindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat sodann die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Stadtverwaltung Liestal, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der bei der Stadtverwaltung Liestal, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal vom 21. März bis 8. Mai 2000 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 8. Mai 2000, bei der Stadtverwaltung Liestal, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

21. März 2000

1594

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2000-0579