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Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladungen
zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 23. Januar 1985, 11.15 Uhr, in Luzern, Kantonales Gerichtsgebäude, Hirschengraben 16, 6000 Luzern, als Angeklagter vor Divisionsgericht 8 zur Hauptverhandlung zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
7. Januar 1985
Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Steiger
8200 Schaffhausen, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, am Freitag, 25. Januar 1985, 9 Uhr, in 8910 Affoltern am Albis, Bezirksgericht, Im Grund 15, als Angeklagter vor Divisionsgericht 11 zur Hauptverhandlung zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
7. Januar 1985
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Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Kühn
wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 30. Januar 1985, 8 Uhr, in Thun, Rathaus, Stadtratssaal, als Angeklagter und Verurteilter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen.
Im Anschluss an die Hauptverhandlung hat das Divisionsgericht 10 B zu entscheiden, ob der mit Strafmandat des Auditors Divisionsgericht 10 B vom 29. Juni 1982 gewahrte bedingte Vollzug für die Strafe von 15 Tagen Gefängnis abzuglich drei Tage Untersuchungshaft zu widerrufen ist.
Falls der Angeklagte/Verurteilte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
7. Januar 1985
Divisionsgericht 10 B Der Präsident: Oberst Tännler
wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, 30. Januar 1984, 9 Uhr, in Thun, Rathaus, Stadtratssaal, als Angeklagter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
7. Januar 1985
Divisionsgericht 10 B Der Präsident: Oberst Tännler
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Abonnement des Bundesblattes
Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 112.- im Jahr und Fr. 65.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am I.Juli.
Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.
Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).
Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) oder nur der Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.
Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt Fr. 60.- im Jahr und Fr. 36.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.
Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, erhältlich; dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Sammlung der eidgenössischen Gesetze bezogen werden.
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1. Dezember 1984
Bundeskanzlei
0657 [1]
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Bundesblatt
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Jahr
1985
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
01
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
15.01.1985
Date Data Seite
14-16
Page Pagina Ref. No
10 049 535
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