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85.062

Botschaft über die Beteiligung an den Kosten für den Hochwasserschutz im unteren Langetental (Bau eines Entlastungsstollens und Sanierung der Langeten) vom 30. Oktober 1985

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen Botschaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss über eine Finanzhilfe an den Kanton Bern für den Hochwasserschutz im unteren Langetental mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

30. Oktober 1985

440

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Purgier Der Bundeskanzler: Buser

1985-900

Übersicht Im unteren Langetental entstehen wegen Hochwasser immer wieder grosse Schäden. Sie betrugen aliein im Jahr 1975 über 60 Millionen Franken. Bisherige Schutzmassnahmen, die von den einzelnen betroffenen Gemeinden getroffen wurden, genügen nicht; es braucht regionale Massnahmen. Die Gemeinden Roggwil, Aarwangen, Langenthal, Lotzwil, Madiswil und Leimiswil haben deshalb den Hochwasserschutzverband unteres Langetental (Gemeindeverband) gegründet.

Der Verband beabsichtigt, einen 7,64km langen Entlastungsstollen zu erstellen, der südlich von Lotzwil Hochwasserspitzen der Langeten bis su 58 m3/s direkt in die Aare ableiten würde. Unterhalb von Lotzwil soll das Gerinne der Langeten erhalten und - wo es die Verhältnisse erfordern - naturnah neu gestaltet werden.

Besondere Bedeutung kommt den Wässermatten der Langeten zu. Das Hochwasserschutzprojekt gewährleistet die Wässerungsmöglichkeit auf der gesamten Langetenstrecke. Der Berner Regierungsrat hat mit Beschluss vom 15. Mai 1985 einen Massnahmenkatalog zur umfassenden Sicherung der Wässermatten verabschiedet.

Mit Schreiben vom 25. Januar 1984 hat der Kanton Bern gestützt auf Artikel 24 der Bundesverfassung und Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1877 über die Wasserbaupolizei den Bundesrat um die Ausrichtung eines Bundesbeitrages an die auf 66,2 Millionen Franken veranschlagten Kosten des Entlastungsstollens und der Langetensanierung ersucht.

Nach Abwägung der verschiedenen Interessen und unter Würdigung der Bedeutung des Werkes sowie der Praxis bei ähnlich gelagerten Fällen wird eine Finanzhilfe von 30 Prozent der subventionsberechtigten Kosten beantragt.

441

Botschaft I

Allgemeiner Teil

II

Ausgangslage

III

Heutiger Zustand

Die Langeten ist das Hauptgewässer der nordwestlichen Napfabdachung zwischen Emme und Wigger. Sie entspringt am Ahorngrat auf 1100 m ü. Meer und durchfliesst unterhalb von Huttwil das oberaargauische Hügel- und Flachland.

Bei ihrem Zusammenfluss auf 420 m ü. Meer mit der Rot (etwa 2 km vor der Mündung in die Aare) umfasst das Einzugsgebiet 136km 2 .

Seit eh und je haben die wiederkehrenden Hochwasser der Langeten grosse Schäden verursacht. Zur Entlastung des Langetengerinnes hat man deshalb in Langenthal gewisse Strassenzüge (Marktgasse und Bahnhofstrasse) zu Notablässen ausgebaut, die Wasser in den Hardwald zur Versickerung ableiten, wenn die Langeten mehr als 12 mVs führt. Wasserführende Strassen sind für die Langenthaler ein gewohntes Bild. Auf diese Weise können durch Langenthal Hochwasser bis 32 mVs schadlos abgeführt werden, wovon 20 mVs durch die Strassen. Bei höheren Wasserführungen treten Schäden an Liegenschaften und Kulturen auf.

Von 1925 bis 1975 wurden 64mal Hochwasser durch die Marktgasse und die Bahnhofstrasse Langenthals abgeleitet. Das Katastrophenhochwasser vom 30. August 1975 erreichte bei der Abflussmessstation Lotzwil (etwa 2km oberhalb Langenthal) eine Abflussspitze von über 100 mVs, die^grosse Schäden verursachte. Die Versicherungsgesellschaften bezahlten allein für die Behebung der Schäden dieses Hochwassers über 60 Millionen Franken. Ausserordentlich grosse Schäden verursachten auch die Hochwasser der Jahre 1910, 1931, 1940, 1962 und 1972.

Die von den einzelnen Gemeinden bisher getroffenen Schutzmassnahmen können die Hochwasserschäden nicht verhindern; Abhilfe kann nur durch umfassende regionale Massnahmen geschaffen werden.

112

Vorgeschichte und Projektstudien

Die erste grosse Langetenkorrektion datiert aus dem 13. Jahrhundert. Damals wurde durch die Mönche von St. Urban der heutige Lauf der Langeten unterhalb Langenthal geschaffen; vorher versickerte der Bach im Gebiet zwischen Langenthal und Roggwil. Als nächste grössere Schutzmassnahme ist der Bau des Entlastungskanals ab Gemeindehaus Langenthal durch Marktgasse und Bahnhofstrasse zum Unterhardwald zu erwähnen. Er wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erstellt und seither in verschiedenen Etappen bis auf eine Abflussmenge von etwa 20 mVs ausgebaut.

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden für eine umfassende Langetensanierung im unteren Langetental (ab Lotzwil) mehrere Projekte ausgearbei442

têt, die aber wegen der hohen Kosten und den .erforderlichen Eingriffen in Bauund Kulturlandgebieten nie zur Ausführung kamen.

Die Gemeinden im oberen Langetentäl (oberhalb Madiswil) hatten bereits ab 1970 wesentliche Korrektionen an der Langeten projektiert und ausgeführt; auch Roggwil hat ab 1975 am Unterlauf der Langeten grössere Ufersanierungen verwirklicht.

Der Hochwasserschutz im unteren Langetentäl bietet technisch viel grössere Probleme als im oberen Teil, weil im unteren Teil zwischen Hochwasserschutz einerseits und der Trinkwasserversorgung sowie den Wässermatten (bewässerte Wiesen) andererseits gewisse Wechselwirkungen bestehen. Sowohl die möglichst schadenfreie Ableitung des Hochwassers im unteren Langetentäl als auch die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung stellen aus technischen Gründen Aufgaben dar, die nur regional gelöst werden können.

Seit 1971 hatte sich der Planungsverband Region Oberaargau intensiv mit diesen Problemen befasst und im Oktober 1976 ein Generelles Projekt für Hochwasserschutz und Trinkwasserversorgung im unteren Langetentäl vorgelegt.

Darin werden drei mögliche Varianten für den Hochwasserschutz aufgezeigt: 1. Offener Kanal mit zwei kurzen Stollen (Scheren, Spichigwald) westlich von Lotzwil und Langenthal zur Aare; 2. Hochwasserrückhaltebecken (Retentionsbecken Grossmatt) südlich von Lotzwil ; 3. Östliche Umfahrung von Langenthal mit überdecktem Entlastungskanal, anschliessend Hochwasserentlastung offen im Gerinne des Brunnbaches zur Murg.

Bei allen drei Varianten ist zudem auch das Bachbett der Langeten im Unterlauf auszubauen.

113

Gründung des Hochwasserschutzverbandes (Gemeindeverband)

Am 27. Mai 1977 bildeten die Gemeinden Aarwangen, Langenthal, Leimiswil, Lotzwil, Madiswil, Roggwil und Thunstetten unter Mitwirkung der kantonalen Baudirektion, einen aus 23 Gemeindevertretern bestehenden Gründungsausschuss für die Schaffung eines Hochwasserschutzverbandes unteres Langetentäl.

Gleichzeitig wurden für die Bearbeitung von technischen Fragen, die Ausarbeitung eines Kostenverteilers und die Erstellung eines Reglementsentwurfes Unterausschüsse gebildet. An der gleichen Sitzung wurden die, Projektvarianten 2 (Retentionsbecken Grossmatt) und 3 (Entlastungskanal östlich von Langenthal) wegen Realisierungsschwierigkeiten abgelehnt. Für das Retentionsbecken Grossmatt wäre der flache Talboden im Unterlauf der Langeten insbesondere aus landwirtschaftlicher Sicht schlecht geeignet, weil ein grosser Teil der 36 ha messenden Beckenfläche im wertvollen Kulturland jährlich mehrmals mehr oder weniger überflutet würde. Eine Güterzusammenlegung zur Landbeschaffung wäre erforderlich. Sie wurde aber als zu schwierig, zeitraubend und politisch kaum durchführbar beurteilt. Eine Grundwasseranreicherung wäre nicht zu erwarten, weil der Grundwasserträger unter dem Rückhaltebecken wenig mächtig ist und das Grundwasser auf Grund der geologischen Gegebenheiten 443

weiter unten wieder in die Langeten zurückkehren würde. Stark ins Gewicht fiel auch die Befürchtung der Bauern, ihr Kulturland würde «ersäuft». Eine Lösung mit mehreren kleineren Becken wurde ebenfalls geprüft, aber als unzweckmässig erachtet und nicht mehr weiter verfolgt. Für den Bau eines offenen Entlastungskanals gemäss Variante 3 hätte ebenfalls zu viel Land beansprucht werden müssen.

Der Gründungsausschuss und die Unterausschüsse behandelten in der Folge in zahlreichen Sitzungen die technischen Probleme und die Frage der Kostenverteilung. Vertreter von Bund und Kanton nahmen an den Sitzungen des Gründungsausschusses teil. Aus verschiedenen Gründen, insbesondere den minimalen Eingriffen in das Kulturland und in Überbauungen, entschied der Ausschuss das Projekt Kanal-Stollen gemäss Variante l zugunsten eines reinen Stollenprojektes fallenzulassen.

Die in Ziffer 112 erwähnten drei Varianten lassen sich mit dem vorliegenden Projekt 1982 nur bedingt vergleichen. Diese basierten auf der Annahme, dass mit der Ableitung in die Aare ein eigentlicher Gerinneausbau der Langeten hinfällig würde. Aus Gründen des Wasserhaushaltes ist ein solcher jedoch unumgänglich. Zur Erfüllung von Bedürfnissen des Natur- und Umweltschutzes musste u. a. auch der Stollen um 900 m verlängert werden. Ein Kostenvergleich mit dem Projekt 1982 (=100%) ergibt folgende Werte: 1. Offener Kanal etwa 86 Prozent 2. Hochwasserrückhaltebecken etwa 76 Prozent 3. Östliche Umfahrung von Langenthal . . . . etwa 80 Prozent Aufgrund der Vorarbeiten des Gründungsausschusses konnte dann am 1. September 1980 der «Hochwasserschutzverband unteres Langetental» (Gemeindeverband) gegründet und das Verbandsreglement genehmigt werden.

114

Das Projekt 1982 (Ausführungsprojekt)

114.1

Allgemeines

Das Verbandsreglement des Gemeindeverbandes regelt die Verbandsaufgaben; diese bestehen im wesentlichen in - Bau, Betrieb und Unterhalt eines Entlastungsstollens zur Hochwasserableitung von etwa 58 mVs, von der Langeten abzweigend südlich von Lotzwil bis zur Aare unterhalb des Kraftwerkes Bannwil; - Sanierung des bestehenden Langetengerinnes von der Einmündung des Ursenbaches bis zur Einmündung in die Murg; - Einbezug der bestehenden Hochwasserentlastung von 20 mVs in Langenthal in das regionale Hochwasserschutzsystem. Dieses Ableitungssystem beginnt bei der Abzweigung von der Langeten bei der Löwenbrücke und führt durch die Marktgasse und die Bahnhofstrasse bis in den Unterhardwald, einschliesslich des dortigen Versickerungsgebietes mit zugehörigem Hoc'hwasserdamm und Seitenkanälen; - Sanierung der für die Wiesenwässerung erforderlichen Anlagen.

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Das Verbandsreglement legt somit das Konzept fest, wie der Hochwasserschutz erreicht werden soll, nämlich durch einen Entlastungsstollen als Kernstück der Hochwasserschutzmassnahmen und die Sanierung des Langetengerinnes.

Nach der Realisierung des Projektes wird ein Hochwasser von 90 mVs schadlos abgeführt werden können, nämlich 58 mVs durch den Stollen in die Aare, 12 mVs durch die Langeten in die Murg und 20 mVs durch Marktgasse und Bahnhofstrasse in Langenthal in den Hardwald zur Versickerung (Anhang 1).

Ein Hochwasser wie dasjenige von 1975 mit einer Abflussspitze von über lOOmVs würde zwar noch begrenzte Überschwemmungen verursachen, doch dürften die Schäden sowohl in Anbetracht der Grosse als auch der Seltenheit in vertretbarem Rahmen bleiben. Das letzte Hochwasser ähnlicher Grössenordnung war 1781 aufgetreten.

114.2

Entlastungsstollen

Das Einlaufbauwerk zum Entlastungsstollen befindet sich unmittelbar unterhalb der Einmündung des Madiswiler Dorfbaches. Es ist so konzipiert, dass bis zu einer Abflussmenge von 12mVs das Wasser in der Langeten verbleibt. Das Überschusswasser fällt nach dem Einlauf in einen 80 m tiefen Vertikalschacht und fliesst anschliessend durch den 7640 m langen, kreisrunden Entlastungsstollen mit einem Innendurchmesser von 3.30 m unterhalb des bestehenden Kraftwerkes Bannwil in die Aare. Die Gestaltung und Bemessung des Einlaufund Ausflussbauwerks werden mit Hilfe von Modellversuchen an der Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie der ETHZ ermittelt.

Da der Höchstabfluss der Aare in Murgenthal durch die Regulierung des Ausflusses aus dem Bielersee auf 850 mVs beschränkt bleibt, hat die Wasserzuleitung von maximal 58 mVs durch den Stollen keine schädlichen Auswirkungen auf den Abfluss der Aare.

114.3

Gerinneausbau

Die Langeten wird auch in Zukunft Hochwasser führen; oberhalb der Stollenableitung wie bisher, unterhalb stark reduziert. Die bisherigen Hochwasser haben das Bachbett mehr oder weniger stark erodiert, und die ausgeführten Ufersicherungen sind z. T. ungenügend, unschön und sehr unterschiedlich. Eine Sanierung des Gerinnes unterhalb Kleindietwil ist auf jeden Fall unumgänglich.

Der vorgesehene Gerinneausbau entspricht einem differenzierten Hochwasserschutzkonzept, welches die unterschiedlichen Gefahrenbereiche und Schutzbedürfnisse in den einzelnen Ausbauabschnitten berücksichtigt. Im Bereich von Baugebieten wird die Ausbauwassermenge so gewählt, dass ein HochwasserSpitzenabfluss von 90 mVs schadlos abgeleitet werden kann. Demgegenüber wird ein Überfluten des Kulturlandes bei ausserordentlichen Hochwasserereignissen bewusst in Kauf genommen.

445

Für den Uferschutz sind folgende Massnahmen vorgesehen: - Lebendverbau, welcher die Ufer weitgehend mit Pflanzen schützt; - Hartverbau, bestehend aus Steinen und Steinblöcken resp. Betonmauern bei engen Platzverhältnissen im Bereich von Bauzonen.

Wo immer möglich und angezeigt wird dem Lebendverbau der Vorzug gegeben (Anhang 2).

Um den Charakter der Langeten soweit möglich zu erhalten, sind keine nennenswerten Abweichungen vom heutigen Bachlauf vorgesehen. Die Bachsohle bleibt weitgehend unberührt. Mit unregelmässig versetzten Fusssteinen und Doppelholzschwellen werden zudem neue Fischrefugien geschaffen, mit der Sicherstellung von Bepflanzungsstreifen wird das Ufergehölz bereichert und in seinem Bestand gesichert (Anhang 3).

114.4

Grundwasser und Wässerungen

Die Grundwasservorkommen des Langetentales werden weitgehend für die Trinkwasserversorgung genutzt. Die von den für den Wasserhaushalt verantwortlichen Stellen geforderte ungeschmälerte Grundwasserspeisung durch infiltrierendes Langetenwasser wird mit dem naturnahen Gerinneausbau und der Betriebsweise des Entlastungsstollens (Inbetriebnahme erst ab 12 mVs) erfüllt.

Die Gmndwasservorkommen werden auch durch die Wässerungen gespiesen.

Mit einer Intensivierung der Wässerungen wäre es möglich, den heute nur noch bescheidenen Anteil von knapp 10 Prozent der Wiesenwässerung an der Grundwasserneubildung wieder auf zirka 30 Prozent des gesamten Grundwasserdargebots zu steigern.

Dank der vorgesehenen Sanierung der Wässerungsauslässe, Wässerungsgräben und Wehre wird die Wässerungsmöglichkeit gewährleistet und damit entscheidend zur Erhaltung der Wässermatten beigetragen. Mit diesen technischen Massnahmen ist aber der Fortbestand der Wässermatten noch nicht sichergestellt.

Der Berner Regierungsrat hat wiederholt bekräftigt, wie sehr ihm an der Erhaltung der noch verbleibenden Wässermatten im Rahmen des Bundesinventars der Landschaften und Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung,(BLN) gelegen ist. So hat er mit Beschluss vom 15. Mai 1985 einen Massnahmenkatalog zur umfassenden Sicherung der Wässermatten verabschiedet. Im Vordergrund stehen dabei die Schaffung des «Schutzgebietes Wässermatten Langeten», der Erlass von Grundwasserschutzzonen sowie die Absicherung der notwendigen und zweckmässigen Bewirtschaftung durch die Begründung von Dienstbarkeiten mit den betroffenen Grundeigentümern (Anhang 4).

446

114.5

Kosten

Auf der Preisbasis 1982 werden die Kosten des Projektes wie folgt veranschlagt: Entlastungsstollen

Fr.

Entlastungsstollen Ein- und Auslaufbauwerk Studien, Modellversuche Landerwerb und Inkonvenienzen Projekt und Bauleitung

34 100 000 4 100 000 575 000 385 000 2 090 000 41 250000

Gerinneausbau Vorarbeiten Ufer- und Sohlenbefestigungen Aufwendungen für Wässerung (Wehre und Wässerungsauslässe, ...)

Andere Arbeiten Bepflanzung, Landerwerb und Inkonvenienzen Projekt und Bauleitung

5 918 000 9 689 000 945 000 2 680 000 2 009 000 l 169 000 22410000

Bereits getätigte Investitionen der Gemeinden Langenthal, Lotzwil und Roggwil Bauten am Langeten-Gerinne und für den Hochwasserkanal in Langenthal zur Versickerung im Hardwald Sondierbohrungen in der Achse des Entlastungsstollens Studien und hydrologische Untersuchungen

2 540 000 66200000

Total

115

2 370 000 100 000 70 000

Beschlüsse der Berner Regierung

Nachdem die Stimmbürger der betroffenen Gemeinden das Verbandsreglement des Hochwasserschutzverbandes, der die Realisierung des beschriebenen Projektes zum Ziel hat, mit grosser Mehrheit gutgeheissen hatten, genehmigte der Regierungsrat des Kantons Bern mit Beschluss vom 8. August 1984 das Projekt und beantragte dem Grossen Rat, es sei dem Gemeindeverband an die Kosten der Projektverwirklichung ein Beitrag von 30 Prozent zuzusichern. Der Grosse Rat stimmte diesem Antrag mit Beschluss vom 11. November 1984 zu. In der Volksabstimmung vom 9. Juni 1985 hat auch das bemische Volk den Kredit mit überwältigendem Mehr (Ja: 157 880; Nein: 30614) gutgeheissen.

In der Erwartung, dass dem Projekt auf kantonaler Ebene keine unüberwindbaren Widerstände erwachsen und auch um Zeit zu gewinnen, hatte der Regierungsrat des Kantons Bern dem Bundesrat bereits am 25. Januar 1984 das Gesuch für einen Bundesbeitrag eingereicht.

447

12

Würdigung der Ausgangslage

Die Kosten für die Realisierung des Projektes 1982 liegen unter Berücksichtigung der Teuerung in der Grössenordnung der von den Versicherungen 1975 für die Hochwasserschäden aufgewendeten Entschädigungen. Dieser Vergleich rechtfertigt unseres Erachtens die sofortige Sanierung der Hochwasserverhältnisse, können sich doch ähnlich verheerende Hochwasser jederzeit wiederholen.

Die Aufstellung des Projektes erfolgte in Begleitung der Bundesämter für Wasserwirtschaft (BWW), Forstwesen und Landschaftsschutz (BFL) sowie Umweltschutz (BUS).

13

Ergebnis von Konsultationen

131

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)

Die Wässermatten der Langeten, der Rot und der Oenz sind als letzte Zeugen und Reste einer ehemals weitverbreiteten Kulturlandschaft im schweizerischen Mittelland in das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN-Objekt Nr. 1312) aufgenommen worden.

Aus diesem Grund ist gemäss Artikel 7 des Bundesgesetzes vom I.Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) ein obligatorisches Gutachten der ENHK eingeholt worden.

Aus der Sicht der ENHK verdient bei der Verwirklichung des Hochwasserschutzes diejenige Lösung den Vorzug, welche am wenigsten in den Naturhaushalt, in die bestehenden Lebensräume und in das Landschaftsbild eingreift. Die Idee, die Hochwässer möglichst nahe am Ort ihrer Entstehung in Rückhaltebekken aufzufangen, zu sammeln und nur allmählich unschädlich abfliessen zu lassen, stand deshalb für die ENHK im Vordergrund. Generell wurde eine solche Lösung mit einem Rückhaltebecken in der Grossmatt von Madiswil geprüft, aber aus Gründen, wie sie im Abschnitt 113 schon dargelegt wurden, fallengelassen.

Zusammenfassend stimmt die ENHK dem nun vorgeschlagenen Hochwasserschutzprojekt zu. Sie stellt dazu die Bedingungen, dass der Flussabschnitt unterhalb des Einlaufbauwerkes in seiner heutigen Art weitgehend erhalten wird und die rechtliche Sicherung wie auch die faktische Erhaltung der Wässermatten Bestandteil des Projektes bilden.

132

Bundesbehörden

Dem Projekt wird aus der Sicht des Hochwasserschutzes zugestimmt. Es basiert auf einer umfassenden Interessenabwägung und trägt den unterschiedlichen Schutzbedürfnissen ausgewogen Rechnung.

Aufgrund der von der Bauherrschaft und den verschieden beteiligten Behörden erarbeiteten Grundlagen waren das BUS und das BFL zusammen mit der ENHK schliesslich in der Lage, die Umweltauswirkungen des Projekts nahezu in gleicher Weise umfassend zu beurteilen, wie wenn über das Projekt eine for448

melle Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des neuen Umweltschutzgesetzes durchzuführen gewesen wäre. Das Ergebnis dieser Beurteilung kann wie folgt zusammengefasst werden: a. Ausgangszustand Bis in das 20. Jahrhundert hinein überschwemmte die Langeten periodisch die angrenzenden Felder, wobei die mitgeführten ungelösten und absetzbaren Stoffe willkommenerweise den Boden düngten und die Humusbildung begünstigten. Gleichzeitig speiste das auf den Wässermatten versickernde Wasser die in gut durchlässigem Schotter in relativ geringer Mächtigkeit vorhandenen Grundwasservorkommen.

Die kulturhistorisch wichtigen Wässermatten entstanden hauptsächlich in Zusammenhang mit der Schaffung eines künstlichen Laufs der Langeten durch die Zisterzienser-Mönche des Klosters St. Urban im 13. Jahrhundert. Sie wurden dann für lange Zeit zu wertvollem Kulturland. Der Unterhalt des Bewässerungssystems erfolgte im wesentlichen durch die Wässermattengenossenschaft im Gemeinwerk.

Durch die grossflächige Wiesenbewässerung entstand eine einmalige, naturnahe Kulturlandschaft. Hecken und mannigfaltige Einzelgehölze entlang den Gewässern und Gräben gliedern die Dauerwiesen und bieten Lebensraum für eine reiche Tierwelt. Die Wässermatten bilden mit ihrer besonderen Schönheit zudem eine reizvolle Erholungslandschaft für die Bevölkerung aus der nahen und weiten Umgebung.

In jüngster Vergangenheit nahmen die überbauten Flächen immer mehr zu. Zudem änderte sich die Art der landwirtschaftlichen Nutzung in der Weise, dass die Wässerung eines grossen Teils der Felder nicht mehr erwünscht ist. Als Folge davon ging die Speisung der für die Wasserversorgung wichtigen Grundwasservorkommen stark zurück. Grossflächige Versickerung findet heute nur noch sporadisch bei Überschwemmungen statt.

Die Ergiebigkeit des Grundwasservorkommens im Langetental zwischen Madiswil und Roggwil ist in den letzten 30 Jahren erwiesenermassen kleiner geworden. Generell kann festgestellt werden, dass der Grundwasserspiegel seit anfangs der fünfziger Jahre bis zum heutigen Zeitpunkt um 1-11/2 m gesunken ist.

Diese quantitative Veränderung des Grundwasservorkommens ist in erster Linie auf die wesentliche Abnahme der Wässermatten zurückzuführen. Ihr Anteil am Kulturland beträgt heute weniger als 10 Prozent gegenüber praktisch 100 Prozent im Jahre 1950. Zudem
werden die restlichen Wässermatten heute vier bis fünf mal weniger lang gewässert als früher. Aber auch die vermehrte Grundwasserentnahme für die Trink- und Brauchwasserversorgung sowie die zunehmende Oberflächenversiegelung und die damit verbundene verminderte Niederschlagsversickerung haben zum Rückgang des Grundwasserdargebotes geführt.

Neben den quantitativen Aspekten sind aber auch qualitative zu erwähnen. Es ist unbestritten, dass auch dank der Wässerpraxis bis heute das Grundwasser des Langenthaler Raumes, abgesehen von erst kürzlich entdeckten gewerblichindustriellen Verschmutzungen mit leicht flüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen, eine gute Qualität aufweist.

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b. Das Vorhaben, einschliesslich der vorgehenden Massnahmen zum Schütze der Umwelt und für den Landschaftsschutz Der Bachlauf der Langeten ist in seiner heutigen Gestaltung und Vielfalt eine sehr schöne und reichhaltige Gewässerstrecke. Mit dem Ziel, den reizvollen Charakter dieser Landschaft zu erhalten, ist vorgesehen, beim Gerinneausbau und bei der Erstellung der Bauwerke grösstmögliche Sorgfalt anzuwenden. Die in Abschnitt 114 beschriebene Aufteilung der Hochwassermengen liegt insbesondere auch im Interesse von Gewässerschutz und Fischerei; es sind weiterhin begrenzte Überflutungen von Uferpartien möglich.

c. Voraussichtlich verbleibende Belastung Die Kulturlandschaft der Wässermatten ist, wie bereits angedeutet, stark gefährdet. Während sich die Wässermatten um die Jahrhundertwende noch über 500 ha erstreckten, führten die Technisierung der Landwirtschaft und agrarpolitische Massnahmen zu einem Rückgang der bewässerten Flächen auf 50-60 ha (1983). Verschiedene Gründe sind dafür verantwortlich: Die Bewässerung und der Unterhalt der Anlagen ist arbeitsintensiv, die Düngewirkung und die Nährstoffzufuhr durch das Flusswasser sind dem Kunst- und Stalldünger unterlegen, die vielen Gräben und das Feinrelief erschweren und verhindern den Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen, die Futterqualität ist schlechter als jene der Kunstwiesen, die allgemeine Intensivierung der Landwirtschaft und agrarpolitische Massnahmen (Milchkontingentierung) bewirken eine Verlagerung auf den Ackerbau. Weite Teile der Wässermatten sind potentielle Fruchtfolgeflächen und für einzelne Landwirtschaftsbetriebe die bestgeeigneten Akkerflächen. Es besteht die Gefahr, dass im Zeitpunkt der Bannung der Überschwemmungsgefahr durch das Hochwasserschutzprojekt die traditionelle Bewirtschaftung der Wässermatten ganz aufgegeben wird, wenn man nicht gleichzeitig Massnahmen zu deren Erhaltung verwirklicht. Durch diese Aufgabe würde auch die erhaltenswerte Kulturlandschaft verschwinden; denn die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Ufergehölze entlang der funktionslosen und verwilderten Bewässerungsgräben stark zurückgeschnitten und gerodet werden, wodurch wertvolle Kleinbiotope verloren gehen. Das Landschaftsbild und der Lebensraum würde verarmen, und die Wässermattenlandschaft zu einer normierten mittelländischen Agrarlandschaft
ohne besonderen landschaftlichen Schutz- und Erholungswert degradiert.

Der damit verbundene Verzicht auf die Grundwasseranreicherung durch Wässern hätte eine Absenkung des Grundwasserspiegels und damit eine Minderung des Grundwasserdargebots zur Folge. Aufgrund von Erfahrungen in anderen Gebieten müsste erwartet werden, dass sich mit der Grundwasserabsenkung und der anschliessenden Intensivierung der Landwirtschaft die Qualität des Grundwassers verschlechtert.

d. Massnahmen, die die Erhaltung der Wässermatten (Teil des BLN-Objektes 1312) und damit auch eine weitere Verminderung der Umweltbelastung ermöglichen Der Schutz der Wässermatten ist vordringlich. Nach der geltenden rechtlichen Ordnung fällt die Wahrung des Natur- und Heimatschutzes auch für BLN-Objekte in erster Linie in die Zuständigkeit der Kantone.

450

Dem Bund obliegen die aus Artikel 2 und folgende NHG resultierenden Pflichten, An die Kosten der Erhaltung der Wässermatten können nach Artikel 13 NHG Bundesbeiträge gewährt werden, sofern sich auch der Kanton angemessen daran beteiligt.

Wie im Abschnitt 114.4 erwähnt, hat der Regierungsrat die Vorbereitung von Schutzmassnahmen beschlossen. Die Massnahmen sollen ebenfalls gewährleisten, dass das typische, von den bisherigen Hochwässern geprägte Ortsbild von Langenthal durch bauliche und nutzungsmässige Veränderungen nicht verloren geht. Es wird davon ausgegangen, dass die regionalen Organisationen (insbesondere der Planungsverband Oberaargau, der Naturschutzverein Oberaargau, der Gemeindeverband für die Wasserversorgung und der Hochwasserschutzverband) ihre für die Verwirklichung der Erhaltung der Wässermatten unabdingbare Unterstützung zusichern.

Zwecks Koordination und Umsetzung der erwähnten Schutzmassnahmen nach den Vorstellungen der Berner Regierung sieht der Bundesrat vor, im Rahmen des den Bundesbeschluss vollziehenden Bundesratsbeschlusses die erachteten Massnahmen zu regeln.

Für die Landwirtschaft werden keine Nachteile erwartet. Es wird empfohlen, die Unterhaltswege längs der Langeten auch für die landwirtschaftliche Nutzung auszubilden. Schliesslich sollte der Stollen gegebenenfalls auch als Vorfluter für Drainagen im Gebiet Altachen Moos benutzt werden können (Vertikalschacht).

2

Besonderer Teil: Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Artikel l Das Projekt ist gemäss dem Projekt 1982 auszuführen. Gerinneausbau und Entlastungsstollen wurden von zwei verschiedenen Ingenieurbüros bearbeitet.

Projektänderungen bedürfen der Genehmigung durch die zuständigen Bundesbehörden. Die Teuerung berechnet sich ab Frühjahr 1982. Zuständigkeiten, Zahlungsbedingungen und andere Einzelheiten der Oberaufsicht des Bundes werden in einem Bundesratsbeschluss geregelt. Besondere Beachtung wird dabei der Sicherung der Wässermatten geschenkt werden.

3

Finanzielle und personelle Auswirkungen

31

Finanzielle Auswirkungen für Bund und Kantone

Die beitragsberechtigten Kosten für den Hochwasserschutz im unteren Langetental sind auf 66,2 Millionen Franken veranschlagt.

In Berücksichtigung der Grosse der Aufgabe, der bis heute schon eingetretenen Hochwasserschäden und der langjährigen Praxis bei ähnlich gelagerten Fällen wird ein Bundesbeitrag von 30 Prozent als angemessen betrachtet.

451

Bei einer Finanzhilfe von 19,86 Millionen Franken ergibt sich ohne Berücksichtigung der seit 1982 eingetretenen Teuerung bei einer Bauzeit von rund fünf Jahren ein jährlicher Finanzbedarf von rund 4 Millionen Franken.

Das Vorhaben ist im Legislaturfinanzplan 1985-1987 enthalten.

Der Kanton Bern beteiligt sich ebenfalls mit 30 Prozent an den Kosten.

Die verbleibenden 40 Prozent der Kosten sind von den betroffenen Gemeinden aufzubringen.

32

Personelle Auswirkungen für Bund und Kantone

Der vorliegende Beschluss hat weder für den Bund noch für den Kanton Bern personelle Auswirkungen.

4

Richtlinien der Regierungspolitik

Die Vorlage ist in den Richtlinien der Regierungspolitik 1983-1987 angekündigt (BEI 19841 157, Anhang 2).

5

Rechtsgrundlage

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Festsetzung des für die Finanzhilfe erforderlichen Kredits ergibt sich aus Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Nach Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Wasserbaupolizei (SR 721.10) beteiligt sich der Bund an den Kosten von Verbauungen wie der hier fraglichen mit Beiträgen (Finanzhilfen).

Für die Bewilligung der Finanzhilfe ist nach Artikel 10 Absatz 2 des erwähnten Gesetzes die Bundesversammlung zuständig, wenn der Beitrag 5 Millionen Franken übersteigt.

0946

452

Anhang

Hochwasserschutz unteres

1

Langetental

VERTEILUNG DES HOCHWASSERS VON 90mVs

21 Bundesblatt. 137. Jahrgang. Bd.III

453

Anhang

2

Hochwasserschutz unteres Langetental Protection contre les crues du cours inferieur de la Langeten

Langeten-Verbauung Amenagement de la Langeten Lebendverbau Stabilisation vigetale

Hart- und Lebendverbau Technologie dure et stabilisation vegeta/e

Hartverbau Technologie dure

Bestehende Entlastung D6charge existante

Verbandsgemeinde Commune dy syndicat

Uberflutungsgebiete Surfaces

454

inondables

Anhang

3

Hochwasserschutz unteres Langetental Querschnitt Lebendverbau Neue Bestockung in ca. 20 Jahren

" Spreitlage Holzkasten Alter Flussquerschnitt Pflanzstreifen min. 3,00m

Neupflanzung als Erganzung

Pflanzstreifen min. 3,00m

Neupflanzung von Strauchern und Bdumen

455

Anhang 4 Kanton Bern

1960

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates 15. Mai 1985

Wässermatten der Langeten, Rot und Oenz : Schutzmassnahmen

Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Art. 83 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und die Naturschutzverordnung, Art. 30 des eidg. Gewässerschutzgesetzes, Art. 115 des Gesetzes über die Nutzung des Wassers und Art. 50 der kant. Gewässerschutzverordnung, Art. 1-3 und 17 des eidg. Raumplanungsgesetzes, Art. 5 und 110 des Baugesetzes, beschliesst: 1. Die Wässermatten des Oberaargaus sollen als Reste und Zeugen einer ehemals weit verbreiteten Kulturlandschaft des Schweiz. Mittellandes und als Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN-Objekt Nr. 1312) erhalten werden.

2. Als erstes werden die zuständigen Direktionen beauftragt, einen Erlass des Regierungsrates für die Schaffung des Schutzgebietes Wässermatten Langeten vorzubereiten.

3. Zu diesem Zweck haben die zuständigen kantonalen Instanzen sogleich zusammen mit den interessierten regionalen Organisationen die notwendigen Massnahmen vorzubereiten, insbesondere : a) die erforderlichen hydrogeologischen, ökologischen und landwirtschaftlichen Untersuchungen durchzuführen b) das Schutzgebiet Wässermatten Langeten abzugrenzen, die Landschafts-, Natur- und Grundwasserschutzbestimmungen zu formulieren und die zugehörigen Perimeter festzulegen c) die erforderlichen Bewirtschaftungsbeschränkungen, Wässervorschriften, Sanierungs- und Unterhaltsmassnahmen für das Wässerungssystem sowie Pflegebestimmungen und Entschädigungsregelungen zu erarbeiten, mit den betroffenen Grundeigentümern die notwendigen Verhandlungen zu führen und die entsprechenden Dienstbarkeitsverlräge vorzubereiten d) die Gesamtkosten zur Erhaltung der Wässermatten zusammenzustellen und deren Finanzierung (Bund, Kanton, Gemeinden, private Organisationen) zu sichern e) die Schaffung einer regionalen Trägerschaft zu fördern, vorzugsweise in Form einer Stiftung, und mit dem Vollzug der Schutzmassnahmen und der Aufsicht über die Wässermatten zu betreuen.

4. Die Koordination der Massnahmen zum Schutz der Wässermatten obliegt bis zur Gründung einer regionalen Trägerschaft dem Raumplanungsamt des Kantons Bern.

An die Baudirektion Forstdirektion Landwirtschaftsdirektion Direktion für Verkehr, Energie und Wasser Für getreuen Protokollauszug

0946

456

Der Staatsschreiber:

Bundesbeschluss über die Beteiligung an den Kosten für den Hochwasserschutz im unteren Langetental

Entwurf

(Bau eines Entlastungsstollens und Sanierung der Langeten)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung sowie auf die Artikel 9 und 10 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1877 l ) über die Wasserbaupolizei.

nach Einsicht in das Gesuch des Kantons Bern vom 25. Januar 1984 2 ~> und nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 30. Oktober 19853), beschliesst: Art. l 1 Dem Kanton Bern wird an die Realisierung des Projektes 1982 zum Hochwasserschutz im unteren Langetental eine Finanzhilfe von höchstens 19 860 000 Franken entsprechend 30 Prozent der subventionsberechtigten Kosten von 66 200 000 Franken gewährt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, an Kostenüberschreitungen infolge bewilligter Projektänderungen und infolge Teuerung eine Finanzhilfe von 30 Prozent zu gewähren.

3 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

'> SR 721.10

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Botschaft über die Beteiligung an den Kosten für den Hochwasserschutz im unteren Langetental (Bau eines Entlastungsstollens und Sanierung der Langeten) vom 30. Oktober 1985

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1985

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49

Cahier Numero Geschäftsnummer

85.062

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.12.1985

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440-457

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