Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend Neubau der Traktorenremise, Eidgenössisches Zeughaus Seewen, Gemeinde Schwyz vom 18. Mai 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 6032 Emmen, vom 25. August 1999 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau der Traktorenremise auf dem Areal des Eidgenössischen Zeughauses Seewen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausser-dem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung, 6431 Schwyz, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

30. Mai 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung; SR 510.51 Militärgesetz; SR 510.10

3000

2000-1052