Bundesbeschluss über ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Österreich

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Oktober 2000 1, beschliesst:

Art. 1 1 Das am 20. Juli 2000 unterzeichnete Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Januar 1974 mit der Republik Österreich wird genehmigt.

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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BBl 2000 5646

5650

2000-1991