Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Walenstadt: Neubau einer Ortskampfanlage, 2. Etappe

Mitwirkung und Anhörung vom 25. Januar 2000

Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten (BAB)

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV; SR 510.51).

Projektdossier:

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Projekt und Kostenvoranschlag Umweltverträglichkeitsbericht Planunterlagen

Mitwirkungs- und An- Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in Verbinhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachebhörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeindeverwaltung Walenstadt, 8880 Walenstadt schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Walenstadt, 8880 Walenstadt vom 25. Januar bis 25. Februar 2000 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 25. Februar 2000, bei der Gemeindeverwaltung Walenstadt, 8880 Walenstadt zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Anregungen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

25. Januar 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2000-0137