Bundesratsbeschluss zur Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 vom 9. März 2000

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 10 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 19761 über die politischen Rechte, beschliesst:

Art. 1 Die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss vom 8. Oktober 19992 über die Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie gegebenenfalls ihren Mitgliedstaaten oder der Europäischen Atomgemeinschaft andererseits findet am 21. Mai 2000 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen statt.

Art. 2 Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die nach den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist den Kantonen mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.

9. März 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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SR 161.1 BBl 1999 8764

2000-0594

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