Verfügung im Widerspruchsverfahren 2279/1997 Widersprechende/r Novartis, Klybeckstrasse 141, 4002 Basel, Schweizerische Marke Nr. 425 089 SANOPLANT gegen Widerspruchsgegner/in Sanoway, Gesellschaft zur Vertretung innovativer Umwelttechnologien GmbH, Perbersdorf 45, AT-Neuhofen an der Ybbs, Internationale Marke Nr. 672 195 SANOPLANT Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. April 2000 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2279/1997 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken, abzüglich 80 Franken, somit 720 Franken, wird der Widersprechenden zurückerstattet.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Die Widerspruchsgegnerin wird mittels Publikation im Bundesblatt informiert.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

25. April 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0853

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