723

#ST#

I

n

s

e

r

a

t

e.

Zölle bei

der Einfuhr nach Oesterreich-Ungarn.

Durch den Handelsvertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und Oesterreich vom 14. Juli 1868 (A. S. IX, pag. 570) haben sich die vertragenden Theile die Zusicherung gegeben, in Beziehung auf Eingangs- und Ausgangs-Abgaben sich wechselseitig auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation zu behandeln. Es finden deßhalb die zwischen Oesterreich und Italien durch den am 27. Dezember 1878 abgeschlossenen und am 1. Februar 1879 in Kraft getretenen Vertrag (v. B. Bl. vom Jahr 1879 I, pag. 142 ff. und pag. 3-13 ff.) für die Einfuhr nach Oesterreich vereinbarten Zollansäze auch auf die Waaren schweizerischer Provenienz Anwendung.

Diesem Vertrage ist eine von den Bevollmächtigten beider Staaten unterzeichnete Erklärung beigefügt, lautend:

724 ,,Nachdem die österreichisch-ungarische Regierung sich das Recht vorbehalten hat, die Errichtung der Zölle in Gold, unabhängig von der Einführung der Goldwährung, zu fordern, -- wobei man für 8 Gulden öster. Währung 20 Franken in Gold zu bezahlen haben wird, -- nimmt die italienische Regierung diesen Vorbehalt an, unter der Bedingung jedoch, daß die in Rede stehende Maßregel gleichzeitig bei der Einhebung der Zölle von Waaren jedweder Provenienz zur Anwendung komme."

Nachstehend folgt der Zolltarif, wie er nun in Oesterreich auf Provenienzen aus meistbegünstigten Nationen Anwendung findet.

zwischen Oesterreich und Italien durch den erwähnten Vertrag für Einfuhr in Oesterreich vereinbarten Zollansäze, die niedriger sind als österreichische Generaltarif, sind mit einem Sternchen bezeichnet.

die Die die der

B e r n , den 20. März 1879.

Schweiz. Handels- u. Landwirthschafts-Departement.

725

Tarif-Abth. ||

I. Theil. Einfuhr uhr.

·Ig3 Benennung der Gegenstände.

·+S O ·3l a) N

Tara-Abzüge in Perzenten des .Rohgewichtes.

Zollsaz.

·3 s

Bt>

Eil.

I. Colocialwaaren und Südfrüchte.

1 Cacao-Bohnen und Schalen

.

.

fl. kr.

!3 in Fässern mit Dauben von hartem Holz und Kisten (10 in anderen Eussern 9 in Körben 3 in Ballen od. Süken

100 16.-- f

2 Kaffee:

17 in Kisten unt.SOOKil.

12 in Kisten von 200 Kil.

und darüber, dann in Fässern mit Dauben

a) Roh .

"li

94 i.^r. "·

b) Gebräunt

V)

30. --

/ 20 in Fässern u. Kisten ) 13 in Körben \ C in Lallen

c) Kaffeesurrogate (auch Cichorien, gebrannt oder gemahlen)

n

6. --

13 in Füysern u. Kisten

fi

24.--

16 in Fässern u. Kisten 9 in Körben 4 in Ballen

·n

40.-- 60.--

10 9 7 2

in in in in

anderen Fässern Körben Fardi Ballen

3 Gewürze : a) Pfeffer C ancn langer, · rother [spanischer] und weißer Pfeffer, (Pfefferstaub), Neugewürz (Piment) , Sternariis (Badian), Ingwer, Cardamomen, Paradieskörner .

b) Gewürznelken (auch Mutternelken) ; Muscatblüthe (Macis) ; Muscatnüsse ; Zimmt (echter, Zimmtcassia, Holzcassia, Mutterzimmt, Zimmtblüthe) .

c) Safran, Vanille

V)

4

Maßstab der Verzollung.

1 Tarif-Abth. |

726

Benennung der Gegenstände.

Zollsaz.

Kil. fl. kr.

Südfrüchte:

a) Feigen, frische; Johannisbrot; Kastanien; Lazeruoli ; Pinienkerne (Zirbisnüsse), unausgeschälte; Paradiesäpfel (Judenäpfel); Pomeranzen- und Citronenschalen ; Pomeranzen, unreife, kleine; Limonien, Citronen und Pomeranzen in Salzwasser eingelegt; Oliven, frisch oder gesalzen . . . 100 b) * I.Feigen, getroknete . . .

*2. Granatäpfel, Pinienkerne (Zirbisnüsse), ausgeschälte ; Weinbeeren, getroknete; Korinthen, Rosinen 7

O

2. --

·n

5. --

11

4. --

V)

4. --

/

Anmerkung.

Weinbeeren, getroknote, Korinthen und Bosinen, dann Feigen, getroknete, ganz oder halb verdorbene, sowie auch solche, die zum menschlichen Genüsse vollends unbrauchbar gemacht sind, zur industriellen Verwendung 100 K. . . . 40 kr.

*c) Citronen, Limonien, ranzen

Pome-

Anmerkung.

Citronen, Limonien un 1 Pomeranzen bei der Auszahlung 100 St 1 fl 60 kr,

*d) Datteln, Pistazien

. . .

*e) Mandeln , trokene (mit oder ohne Schale) *f) Mandeln, unreife (in der Schale)

5 Thee . .

Tara-Abzüge in Perzenten des . Kühgewichtes.

"n 1"!

11

fl

12.-- 10. -- 2

50.--

20 in mit Heu u. dgl.

emballirten (jedoch nicht bloss m. Matten oder Leinwand umhüllten) Fässern und Kisten 13 in anderen Fassern und Kisten, sowie in Körbon 6 in Ballen 9 in hölzern. Schachteln oder derlei kleinen Kistchen 11 in holz. Schachteln oder derlei kleinen Kistchen mit einer weiteren Emballage v. Leinwand, Schilf-, Stroh- oder Bastmatten.

Befinden sich die in hölzernen Schachteln oder derlei kleinen Kistchen verpakten Gegenstände noch in einer weiterenUmschliessung v. Fassern, Kisten oder Körben, so sind auch dio hiefür oben festgesezten Taraperzente, n.

z. vom Gesammt-Rohgewicht in Abzug zu bringen.

23 in Kisten

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der j Verzollung. 1

Tarif-Abth. ||

727

Zollsaz.

Tara-Abzüge o in Perzeenten des Rohgewichtes.

Kil. fl. kr.

6 Zuker: a) Rohzuker unter dem holländischen Standard Nr. 19; Zukerlösuneen; Stärkezuker,i TrauO i benzuker , Krümelzuker im festen Zustande .

. . . 100 15. -- b) Rolizuker vom liollündischeu Standard Nr. 19 und darüber; raffinirter Zuker fi 20. c) Syrup; Stärkezuker, Traubenzuker im flüssigen Zustande, G. -- Melasse n A n m e r k u n g zu A o t h e i l u n g 6.

Die Verbrauchsabgaben sind in den Zollsiizon Inbegriffen.

Für Kohzuker u. Farin (Zukermehl), sowie gestossenon Zuker: 13 in Fässern mit Dauben von hartem Holz und Kisten 10 in anderen Fässern 8 in aussereuropiüsch.

Rohrgeflrcbten (Kanassers, Kranjans) 7 in anderen Körben 4 in Ba]]6ii Für anderen Zukor: 14 in Fässern mit Dauben von hartem Holz ' 13 in Kisten 10 in anderen Fassern 7 in Körben 4 in Ballen.

Für Syrup: 11 in Ueberfässern

II. Tabak und Tabatfabrikate.

7

a) Tabak, roh, d. i. Tabakblätter, unbearbeitete, auch TabakRippen. Stengel und Blüthen

V)

b) Tabakfabrikate, d. i. Rauchtabak in Rollen , abgerollten oder entrippten Blättern, oder geschnitten; Cu rotten oder Stangen zu Schnupftabak; Tabakmehl; Tabakabfälle; Cigarrun ; Schnupftabak; auch Papier aus Stenge i u und Rippen d e r Tabakblätter . . . .

·n

( 12 in Kisten, Fässern, 1 Seronen n.KaDasaer{ körben 1 9 in anderen Körben nur gegen l 4 in Ballen besondere Bewilligung 16 in Kisten u. Fassern 13 in Körben 6 in Ballen Für Cigarren: 24 in klein. .Hol zki steh.

12 in kleinen l'appkiist\ eben oiler Körbchen.

( Befinden sich die in ( Meinen Holzkistchen, ì'appk'istrbcn od. Ki'irb· t cnverpakten Gitarren ; < ch in uiuor weiteren vonFds52. 50 Tinschliessung s -in, Kisiien, Körben nur gegen odt>r Ballen, so steht es besondere den Parteien frei, entBewilliweder das Gesammtgung

21.--

è % C+H

Benennung der Gegenstände.

cd H

Anmerkung.

Maßstab der 1 Verzollung. !

728

Zollsaz.

Kil. fl. kr.

In Fallen einer besonderen Bewilligung sind in der Einfuhr folgende Lizenzgebühr on zu entrichten : 1. Für Cigarren und Cigarretten per 500 Gramm netto 5 n. 50 kr.

2. Für andere Tabakfabrikate per 500 Gramm netto 4 fl 20 kr.

3. Für Rohtabak per 500 Gramm netto 3 fl. 50 kr.

Tabak und Tabakfabrikate müssen auch nach vorstehenden Unterabtheilungen erklärt werden.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

gewicht der Cigarren sammt beid. Umsehliessungen oder nebst diesem Rohgewichte auch gesondert das Rohgewicht der kleinen Holzkistchen, Pappkästchen oder Körbchen zu erklären . Im ersterou Falle sind auch, noch die oben festgesozten Taraperzente, und zwar vom G esam mt-Sp orkoge wi cht zu berechnen; im lezteren Falle jedoch ist die Tara nur mit 24, beziehungsweise 12 Perzent zu bemessen.

Einzelne, bloss mit Leinwand überzogene Kistchen, Pappkästchen oder Körbchen werden nicht als Ballen behandelt.

III. Garten- und Feldfrüchte.

8 Getreide, Hülsenfrüchte, Reis, Mehlund Mahl produkte: a) Weizen , Spelz, Halbfracht, Roggen, Gerste, Malz, Hafer, Mais, Heidekorn, Hirse, Bohnen, Lupinen, Erbsen, Linsen, Wiken b) Reis: *1. enthülst 2. in Hülsen, Reisabfälle . .

c) Mehl und Mahlprodukte (gerollte, geschrotete und geschälte Körner ; Graupen, Grüze, Gries)

100

frei

T)

1. --

f>

-- .60

V)

frei

»

M rJD
Benennung der Gegenstände.

3 9

Pflanzen- und Pflanzentheile (nicht

Maßstab der Verzollung.

729

Zollsaz.

Eil. fl. kr.

in anderen Abtheilungen enthaltene) : a) Gartengewächse, Feldfrüchte und Obst, frisch ; ° b) lebende Gewächse , auch in Töpfen und Kübeln; Getreide in Garben ; Hülsenfrüchte in Kraut; Heu; Stroh; Schilf; Palmblätter; Cichorienwurzel ; Anis ; Coriander ; Fenchel ; Kümmel; Oelsaat; Kleesaat; Senfsaat; Senfpulver oder gemahlener Senf (in Fässern u.

dgl.); alle nicht besonders benannten Pflanzen und Pflanzentheile, frisch oder getroknet . 100 c) 1. Gartengewächse und Feldfrüch te, zubereitet und zwar : Gemüse und Krautarten, Kartoffeln und Rüben, eßbare Wurzeln, Schwämme und Pilze (einschließlich der Trüffeln) , getroknet, komprimirt, gedörrt, gebaken, zerschnitten, gepulvert oder auf andere Weise zerkleinert, gesalzen, i n Essig eingelegt in Fässern; 2. Obst, zubereitet, und zwar: getroknet, gedörrt, gebaken, zerschnitten, gepulvert oder sonst zerkleinert ; ohne Zuker gekochte Obstmuse ;

frei

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

! Tarif-Abth7||

730 j> feb rçl

,0.2 11 ·30 &> a

Benennung der Gegenstände.

Zolls az.

Tara- Abzüge in Perzenten des Bohgewichtes.

Kil. fl. kr.

Nüsse (welsche und Haselnüsse), troken oder ausgeschält; 3. Pflanzen undPflanzentheile, nicht besonders benannte,c zubereitet, und zwar: gepulvert oder sonst zerkleinert oder gefärbt . . 100

1.50

Anmerkung.

Die Gegenstände der T. P. c), in Blechbüchsen u. dgl. hermetisch verschlossen oder auf andere als die hier angegebene Weise zubereitet oder in Büchsen,, Flaschen, Gläsern u. dgl. eingemacht, sind als feine Esswaaren zu hehandeln.

d) Hopfen, auch Lupulin (Hopfenmehl) . . . .

V)

5. --

f 13 in Fässern u. Kisten < 9 in Körben t 4 in Ballen

IV. Thiere und (nicht in anderen Abtheilungen enthaltene) thie-

rische Produkte.

Fische, Schal- und sonstige Wasser10 thiere : *a) Fische, frische; Fluß- und Bachkrebse; Schncken, frische .

b) Häringe , gesalzen oder geräuchert *c) Fische, nicht besonders benannte, gesalzen, geräuchert, getroknet d) Fische, marinirt; Caviar und Caviarsurrogate; Muschel- oder Schalthiere aus der See (z. B.

Austern , Hummern , Meerspinnen, Krabben), Schildkröten .

. . .

. .

tl

frei

n

2. --

T)

3. --

11

6. --

13 in Fässern, Kisten n. anderen hölzernen Gefässen (Bottichen u. dgl.) mit Dekeln 10 in offenen hölzernen Gefässen ohne Dekel 9 in Körten 6 in Ballen

ja -*3 r£î
S3 es

Benennung der Gegenstände.

&H |

Maßstab der 1 Verzollung.

731

fl. kr.

A n m e r k u n g e n zu den T. P. 10 b), c) und d).

1. Fische, Schal- und sonstige Wasaerthiere, auch Caviar in Blechbüchsen u. dgl. hermetisch verschlossen, ohne Unterschied, dann auf eine andere als in der gegenwartigen Tarifsabtheilung angegebene Weise zubereitet, oder in Büchsen, Flaschen und Gläsern eingemacht, werden den Esswaaren beigeziihlt.

2. Die zur Befeuchtung der zubereiteten Fische während des Transportes in abgesonderten Gefässen mitgehende Salzbriihe (Salamoja) ist bis zu einer Menge von 10 Percent des Gesammtbrottogewicbtes der Fische in der Ein'ulir aus den Zollausschlüssen zollfrei, in der Einfuhr aus dem Auslandc aber gleich den Fischen zu behandeln.

Jede andere Salzlauge, sowie jede obiges Perccntansmass Übersteigjude Salzbrühe ist in der Ein- und Durchfuhr verboten.

11

Schlacht- und Zugvieh: a ) Ochsen u n d Stiere . . . .

b) Kühe c ) Jungvieh .

. . .

d) Kälber e) Schafe und Ziegen (auch Widder, flammei unti Böke) f) La m mer und Kize . . . .

g) Schweine h) Spanferkel nicht über 10 Kilo

Zollsaz.

St.

1 T) V) V)

·n ·n fi T)

4 1.50 -- .75 --.40

-.30 --.20 2. --.30

A n m e r k u n g za den T. P. Ila) b i s h).

Schlachtvieh im getudteten Zustande , selbst noch mit der Haut und den Eingoweiden versehen, ist wie Fleisch zu behandeln.

i ) Pferde u n d Füllen . . . .

*k) Maulthiere, Maulesel und Esel

·n ·n

frei frei

12 Wild, Geflilgel und andere Thiere: a) Wildpret und Geflügel aller Art, lebend oder todt, mit Ausnahme der erlegten Hirsche, Gemsen, Rehe und Wildschweine

~n

frei

Tara-Abzüge in Perzenten des Eohgowichtes.

jâ £ I1

Benennung der Gegenstände.

'EH 03 H

b) Bienenstöke mit lebenden Bienen c) Thiere , nicht besonders benannte . .

. . .

Maßstab der Verzollung.

732

Zollsaz.

St.

fl. kr.

1

13 Felle und Häute, roh (grün oder troken), auch gesalzen oder ge- Eil.

kalkt, aber nicht weiter bearbeitet 100 14

frei

Haare, Borsten und Federn: Haare aller Art, roh oder zubebereitet (und zwar: gehechelt, gesotten, gefärbt oder gebeizt, auch in Lokenform gelegt) ; Borsten, Federn, nicht besonders benannte (auch Bettfedern, Federkiele, roh und zugerichtet [Schreibfedern]) ; unzubereitete Schmukfedern .

. . .

15

Tara- Abzüge iu Perzenten des Rohgewichtes.

fr e i

Fleisch, Wachs, Käse, Honig und (nicht in anderen Abtheilungen enthaltene) thierische Produkte: a) Fleich, frisches oder zubereitetes (und zwar: gesalzenes, getroknetes, geräuchertes, gepökeltes) .

*b) Fleischwürste (auch Blut-, Leber- und Spekwürste) .

A n m e r k u n g zu den T. P. 15a) una b).

1. Unter Fleisch werden auch erlegte Hirsche, Gemsen, Rehe und Wildschweine verstanden.

3. -- ·n

16.-

( 16 in Kisten u. Fässern s 9 in Körben l 8 in Ballen

i 1

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der Verzollung.

1 Tarif-Äbth. j|

733

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes. i

Zollsaz.

i

Kil. fl. kr.

||

2. Fleisch, frisches, gesalzenes, getroknetes, geräuchertes, gepökeltes, auch gekochtes (eingedampftes) ist, selbst wenn es in Blechbüchsen u. dgl. hermetisch verschlossen eingeht, nach lit. a) zu behandeln.

c) Wachs, weißes, gelbes und gefärbtes (auch Pflanzenwachs), Wachskoth ; Bad- und Pferdeschwämme

100

g

T)

4.40

e) Eier aller Art; Milch (auch geronnen, und Rahm); Topfen

T)

frei

f) 1. Honig, Bienenstöke, sammt dem Honig und Wachs; 2. Blasen und Därme, frische gesalzene oder getroknete; G-oldsehlägerhäutchen ; Darmseile ; 3. T hiere, ausgestopfte; 4. Thierische Produkte, nicht besonders benannte . .

11

(rei

·n

4. --

n

8. --

*d) Käse

C 13 in Kisten u. Fässern , 9 itt Korbon .

[ 6 in Ballen | f 16 in Kisten von 50 Kilo und darüber 1 13 in Kisten imt. 50 Kilo 1 11 in Fässern u. Kübeln 8 iii Körben [ 6 in Ballen

T. Fette und Oele, fette.

16 Fette:

a) *1. Butter, frische, gesalzene, eingeschmolzen . . . .

2. Schweine- und Gänsefette, Spek Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. I.

1

13 in Füssern, Kiston, Kübeln und Töpfen 9 in Körben 6 in Häuten, Wammen und Bollen.

,

51

1 Tarif-AbtbTj]

734

Benennung der Gegenstände.

.laSi Zollsaz.

i» N

·3,0 ^

Tara- Abzüge c in Perzenten des Kohgewichtes.

Kil. fl. kr.

b") Stearin, Stearinsäure; Palmitin, Parafin, Ceresin; Wallrath . 100 3. -- frei c ) Talge, thierische . . . .

·n d) 1. Fischthran; 2. Fette und Fettgemenge, nicht besonders benannte .

1. -- ·n 17

Oele, fette: a) Oele, fette, in Flaschen und Krügen

11

10. -

*b) Olivenöl in Fässern, Schläuchen u n d Blasen . . . .

·n

2.40

11

fr e i

11

1.50

A n m e r k u n g zur T. P. 17 b).

1. Olivenöl in Fässern und Schläuchen, wenn die Abfertigung bei Hauptzollämlern stattfindet, und hierbei auf 100 Kilogramm Olivenöl 1 Kilogramm Terpentinöl, oder 130 Gramm Rosmarinöl zugesezt werden, 100 K. . . 80 kr.

c) Palmöl (Palmbutter) und Cocosnußöl (Cocosbutter) in Fässern d) Rüböl, Leinöl, Ricinusöl und andere nicht besonders benannte fette Oele in Fässern, Schläuchen oder Blasen .

A n m e r k u n g e n zur A b t h e i l u n g 17.

1. Olivenöl und Oele der T. P. 17 d), wenn sie im Greuzverkehre in Kannen, offenen Krügen, Blechoder Glasflaschen und ähnlichen unverschlossenen Behältnissen eingehen, sind wie Olivenöl, beziehungsweise wie Oele, fette, nicht besonders benannte, in Fässern zu behandeln.

x 2. Oele, fette, in Flaschen und Krügen oder anderen ähnlichen Behältnissen, im Gewichte von wenigstens 25 Kilogramm, sind wie Oele, fette, in Fässern zu verzollen.

/ 24 in Kisten \ 16 in Körben

Maßstab der Verzollung.

735 J

s «1 1 H

Benennung der Gegenstände.

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Bohge-wichtes.

Eil. fl. kr.

YI. Getränke nnd Esswaaren.

18 Bier und Meth: a) in Fässern b) in Flaschen und Krügen .

.

100 ·n

3 8. --

/ 24 in Kisten \ 16 in Körben

Anmerkung.

Die allgemeine Verzehrungssteuer von Bier ist im Zollsaze Inbegriffen.

19 Essig: a) in Fässern b) in Flaschen und Krügen . .

·n

3_ 8. --

~n

24. --

T)

/ 24 in Kisten X 16 in Körben

20 Gebrannte geistige Flüssigkeiten: a) Alkohol und Branntwein aller Art, auch versezt ; Arak ; Rum; (einschließlich der Verzehrungsb) Liqueure , Punschessenz und andere versüßte geistige Flüssigkeiten (einschließlich der Verzehrnngsteuer) . . . .

24 in Kisten 16 in Körben

·n

40.--

v)

12. -- 20.--

àg S-g a 3 tu p^

.PH Ö

£'&

21 Weine und Weinsurrogate, auch

Obstwein, Wein- und Obstmost: a,) in Fässern b) in Flaschen A n m e r k u n g z u r A b t h e i l u n g 21.

1. Weine aus den Zollausschlüssen, gegen Erfüllung der bestellenden Bedingungen, 100 K. 1 fl.

2. "Weinmaisehe zahlt die Hälfte des Eingangzolles für Wein in Fässern.

Anmerkung

zu den A b t h e i l u n g e n 18 bis 21.

Getränke, die im Grenzverkebre in Kannen, Kriigen, Blecbflascben oder unverpicbten Glasflaschen vorkommen, werden wie Getränke in Fässern behandelt.

VI

to

H P P cd C St)

11 in Ueberfässern

Benennung der Gegenstände.

22 Esswaaren (nicht in anderen Abtheilungen enthaltene) :

a) Brot, gemeines, sowohl schwarzes als weißes; Schiffszwiebak b) 1. Sago und Sagosurrogate; Tapioka, Arrowroot; 2. Oblaten aus Mehl; Klezen(Früchten-) Brot; Zwiebak (mit Ausnahme des Schiffszwiebaks) *c) Teigwerk (d. i. Nudeln und gleichartige , nicht gebakene Erzeugnisse von Mehl) .

d) Nahrungsstoffpräparate , lösliche, d. i. Fleischextrakt, kondensirte Suppen und Milch, Kindermehl u. dgl e) 1. Senf, zubereiteter (auch Senfpulver [Senfmehl] in Blasen, Büchsen, Flaschen, Krügen oder Stanici); 2. Aale und Thunfische, in Oel eingelegt, in Fässern; 3. Kapperu f) Eßwaaren, feine, d . i . : 1. Chocolade (auch Cacao, gemahlen, Cacaomasse), Chocoladesurrogate und Fabrikate; Konfitüren; Zukerwei'k ; Kuchenwerk aller Art; 2. alle in Flaschen , Büchsen und dergleichen eingemachte, eingedampfte oder auch eingesalzene, dann alleinZuker,

Maßstab der Verzollung.

Tarif-Âbth. j

736

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Kil. fl. kr.

100

frei

5. --

n

·n

1. --

7_

16 in Fässern u. Kisten 13 in Körten 6 in Bullen

15. --

Benennung der Gegenstände.

Honig, Oel, oder sonst einilegte Früchte, Gewürze, emüse und andere nicht besonders tarifirte Konsumtibilien (Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere u. dgl.; 3. Pasteten, Gelées (Sulzen-) Saucen und andere ähnliche Gegenstände des feineren Tafelgenusses; 4. Speisen, nicht besonders benannte, zubereitet , .

Maßstab der 1 Verzollung. 1

1 Tarif-Abth. |

737

Kil.

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

fl. kr.

g

16 in Fässern u. Eisten 13 in Körten C in Ballen

100 35.--

VII. Brenn-, Bau- und Werkstoffe.

23 Holz, Kohlen und Torf: a) Brennholz, auch Holzborke, Busch, Faschinen, Flechtweiden, Reisig, ausgelaugte Lohe und Lohkuchen; Werkholz, gemeines (europäisches), roh und zugerichtet, d. i. Sägewaaren, Faßholz (Dauben) und alles andere roh vorgearbeitete Werkholz, mit Ausnahme der Km.

1 Fourniere .

b) Werkholz, außereuropäisches Kil.

(in Blöken, Brettern und Pfosten) .

. . . 100 c) Holzkohlen, Torf und Torfkohlen, Lignite und Steinkohlen , Coaks und alle aus diesen Materialien dargestellten festen künstlichen Brennstoffe 100

frei

frei

frei

j+*j

pQ


Benennung der Gegenstände.

1 ·H

Maßstab der 1 Verzollung. 1

738

Zollsaz.

Eil. fl. kr.

24 Drechsler- und Schnizstoffe (nicht in anderen Abtheilungen enthaltene) : 1. Bernstein (auch Bernsteinmasse); Gagat; Meerschaum; Stuhlrohr, ungespalten, ungeheizt, ungefärbt; Stöke, Röhre, edlere; Cocos- und Coquillasnüsse und Cocosnußschalen ; Areka- und Steinnüsse; Hörner, Hornscheiben, Hornspizen, Klauen, Füße, Hufe; Pischbein, rohes; 2. Elfenbein und andere Thierzähne, Knochen, Schildpatt, Perlmutter und and ere Muschelschalen, roh oder bloß gespalten, gestrekt oder geschnitten (in Platten oder in Blöken); 3. Korallen, rohe (auch gebohrt, jedoch nicht gereinigt oder geschliffeji) .

100 f r e i

25 Mineralien, d. i. Steine, roh, oder bloß bebauen oder gesägt, Ei-den und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen ; Erze, auch aufbereitete; alle diese Gegenstände, soweit sie nicht in anderen Abtheilungen ent·n

frei

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Benennung dar Gegenstände.

Maßstab der II Verzollung, l

1 Tarif-Abth. ||

139

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Bai. fl. kr.

VI ÏI. Arznei-, Parfumerie-, Färb- und Gerbestoffe, Glimmen und Harze.

26 Arznei- und Parf ümeriestoffe : a) 1 . Ambra, grauer ; Bibergeil ; Bisam (Moschus); Zibeth; Bisamrattenschwänze; Canthariden ; 2. Abelmoschkörner; Cacaobutter; Kampfer, gereinigter (raffinirter) ; Cubeben; Galgant; Jalappaharz; Kirschlorbeerwasser; Muscatbalsam ; (Muscatbutter); Opium ; Lavendel- , Pomeranzenblüthen-, Rosen- und ähnliche wohlriechende Wasser (ohne Weingeist) ; Bernstein-, Hirschhorn-, Kautschuk-, Lorbeer-, Rosmariuund Wachholderöl .

100 *3. Süßholzsaft T)

6. -- 4. -

b) Oele, ätherische, nicht besonders benannte; Essige, Fette und Oele, parfümirte

10.--

Anmerkung.

Wenn die unter a) und b) genannten Essige, Fette, Oele und Wasser in Behältnissen mit Etiquettön, Gebrauchsanweisungen u. dgl. vorkommen, durch welche sie sich als Parfümeriewaareu darstellen, so sii.d sie nach den Bestimmungen für Parfümeriewaaren zu "behandeln.

27 Färb- und Gerbestoffe: a) 1. Farbhölzer in Blöken;

n

13 in Kisten u. Fässern 9 in Körten 1 in Ballen

'èf

'"?

Benennung der Gegenstände.

l'i H

Maßstab der 1 Verzollung. 1

no

Zollsaz.

Eil. fl. kr.

2. Rinden, Wurzeln, Blätter, Blüthen, Früchte u. dgl., auch zerschnitten, gemahlen, oder sonst zerkleinert, zum Färben oder Gerben ; C.üechu (japauesischeErde); Kino, Cochenille, Sylvester, Kermeskörner, Indigo, LacDye, Orlean 100 f r e i b) Farbhölzer, verkleinert (d. i. geraspelt, gemahlen, geschnitten) ·n --.50 c) i. Krappextrakte; Garancine und Garancinette ; Lakmus; Sepia, roh, in Bläschen; 2. Kastanienholz-Extrakt , sowie Gerbestoff- Extrakte, nicht besonders benannte .

1.50 TÌ d) Orseille. Persio und FarbstoffExtrakte, nicht besonders be3 nannte n 28 Gummen (auch Harze und Gummen-

harze) und andere nicht besonders benannte Pflanzensäfte, Theer und Mineralöle:

a) 1. Harz, gemeines; Colophonium; Theer aller Art, mit Ausnahme von Braunkohlen- und Schiefertheer, auch Theerwagenschmiere; Ozokerit (Erdwachs); Asphalt und andere Erdharze; Erdpeche; 2. Copalbarz ; Damarharz ; Schellak, ungebleicht; Gummi-

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Benennung der Gegenstände.

arabicuni, Gummi - Gedda, Gummi-Senegal, Gummiguti, Tragantgummi ; 3. Terpentinöl , Kiefernadelöl, Pechöl, Harzöl, Kiefernadelextrakt, Terpentin, Vogelleim

Maßstab der Verzollung.

"Tarif-Abth." !

741

Kil. fl. kr.

100

b) Gummen, Harze und Gummenharze, natürliche Balsame, und Pflanzen safte, nicht besonders benannte *c) Limonien- (Citrouen-) Saft d) Mineralöle, dann Braunkohlenund Schiefertheer ; 1. roh und zu Beleuchtungszweken ohne vorhergegangene Raffìnirung odor Reinigung nicht verwendbar aa) schwere, deren Dichte bei 12° R. 830 Grad (Tausendstel dor Dichte des reinen Wassers) übersteigt bb) leichte von und unter der Dichte von 830 Grad 2. roh, ohne vorhergegangene Raffinirung oder Reinigung zu Beleuchtungszweken verwendbar 3. rafiinirt und halbraffinirt aa) schwere , deren Dichte 850 Grad übersteigt .

bb) leichte, von und unter der Dichte von 850 Grad

Zollsaz.

frei

1. 50 ·n

fr ei

--.60 n

1.25

3. ·n

1.50

·n

3. -

Tara-Abzüge in Perzenten des Kongewichtes.

èfjs

*ì-i

Benennung der Gegenstände.

53

H

Anmerkung.

Rafnnirte, für industrielle Zweke als Lösungsund Extraktionsmittel bestimmte Mineralöle unter der Pichte von 770 Grad, mit Ausnahme jener, welche für die Beleuchtungs- und Fettindustrie bestimmt sind, gegen Erfüllung der im Verordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Vorschriften, für 100 K 1 fl. 50 kr.

Maßstab der 1 Verzollung.

742

Zollsaz.

Tara- Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Eil. fl. kr.

IX. Webe- und Wirkstoffe und Garne.

29 Baumwolle : a) roh kardätscht, gefärbt ; Abfälle b) Baumwollwatte

100 D

5

Anmerkung.

Auch Wollen- und Seidenwatte sind wie Baumwollwatte zu verzollen.

( 18 in Eisten u. Fässern ' 13 in Körben l. 7 in Ballen

30 Baumwollgarne (auch gemischt mit

Leinen):

a) Garne bis Nr. 12 englisch, einfach oder dublirt: 1. roh 2. gebleicht oder gefärbt . .

b) Garne über Nr. 12 bis Nr. 30 englisch, einfach oder dublirt: l.'roh 2. gebleicht oder gefärbt .

c) Garne über Nr. 30 englisch einfach oder dublirt: 1. roh 2. gebleicht oder gefärbt . .

d) Garne, drei- oder mehrdrähtig gezwirnt, roh, gebleicht, oder

D ·n

6 -- 10. --

·n

8. -- 12.-

·n

12. -- 16.--

18 in KisJ^n u. Fässern 13 in Körben 7 in Ballen

·3 <1

^

Benennung der Gegenstände.

1

31

32

Maßstab der Verzollung.

743

Zollsaz.

Rohgewichtes.

Eil. fl. kr.

gefärbt; Grame für den Detailverkauf adjustirt

100 20.--

e) Dochte, ungewebte, auch mit Wachsüberzug

12.--

Flachs, Hanf, Jute und andere vegetabilische Spinnstoffe, mit Ausnahme der Baumwolle, roh, geröstet, gebrochen, oder gehechelt, auch in Abfällen; Waldwolle, Waldwollwatte, Seegras . . .

Tara- Abzüge in Perzenten des

T)

frei

~n

1 50

18 in Kisten n. Fässern · 13 in Körben 7 in Ballen

Leinengarne, d. i. Garne aus Flachs, Hanf, Jute und anderen vegetabilischen Spinnstoffen, mit Ausnahme der Baumwolle: a) Garne roh : 1. aus Jute

.

. .

2. aus Flachs , Hanf oder anderen vegetabilischen Spinnstoffen (Maschinenaespiunst)

1.50

Anmerkung.

b) gebleicht, geäschert oder gefärbt; Jutegarn gezwirnt .

·n

5. --

c) gezwirnt (mit Ausnahme des Jutegarns)

D

12. --

33 Wolle, roh, gewaschen, gekämmt, gefärbt, gebleicht, gemahlen und in Abfällen

frei

13 in Kisten u. Fässern 9 in Körten 6 in Ballen

·g

3 CM

Benennung der Gegenstände.

S H

Maßstab der Verzollung.

754

Zollsaz.

34 Wollengarne, d. i. Garne aus Wolle Kil. fl. kr.

oder anderen Thierhaaren (auch mit Leinen oder Baumwolle gemischt) : a) Kammgarn, hartes (Weftgarn), roh 100 \. 50 b) Wollengarne, nicht besonders benannte, roh 8 --7) c) Wollengarn, gebleicht, gefärbt, bedrukt oder drei- oder mehrdrähtig gezwirnt . . . .

12.-- fl 35 Seide: a) Seidengalleten (Cocons) ; Seidenabfälle, ungesponnen . .

b) i. Seide, abgehaspelt (unfllirt, Grezze), oder gesponnen (ftlirt), weder weiß gemacht, noch gefärbt; 2. Floretseide (Seidenabfälle, gesponnen), auch weiß gemacht, jedoch nicht gefärbt ; beide (Z. 1 und 2) auch gezwirnt , jedoch ohne Verbindung mit anderen Spinnmaterialien . . .

c) 1. Seide, weiß gemacht oder gefärbt, oder in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien ; 2. Floretseide, gefärbt oder in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien

fl

fl

T)

Tara-Abzüge in Perzenten des Eohgewiohtes.

16 in Kisten n. Fässern 11 in Körben 6 in Ballen

frei

frei

22.-

f 16 in Kisten n. Fässern s 11 in Körben 1, 7 in Ballen

À-*·» rQ "?

Benennung der Gegenstände.

H

X. Webe- und Wirkwaaren, Kleidungen und Puzwaaren.

Maßstat> der Verzollung.

745

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Kollgewichtes.

Kil. fl. kr.

36 Baumwollwaaren, d. i. Webe- und Wirkwaaren aus Baumwolle, oder aus Baumwolle und Leinen, auch in Verbindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase, jedoch ohne Beimischung von Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren : a) gemeine , d. i. Gewebe aus Garnen Nr. 50 und darunter, auch gerauht oder appretirt; aa) gemeine glatte, auch geköpert (croisirt), auf 5mm im Quadrat 38 Fäden oder weniger zählend : 1. roh 100 32.-- 2. gebleicht oder gefärbt (mit Ausnahme der türkischroth gefärbten) .

·n 40.-- 3. mehrfarbig', gewebt, bedrukt oder türkischroth 60.-- gefärbt bb) gemeine gemusterte . auf 5mm im Quadrat 38 Fäden oder weniger zählend : 40.-- \ , roh 2. gebleicht oder gefärbt (mit* Ausnahme der türkischroth gefärbten) .

50.-- ·n 3. mehrfarbig gewebt, bedrukt oder türkischroth gefärbt ii 70. -- cc) gemeine dichte, glatt oder gemustert, auf 5mm im

18 in Kisten u. Fässern 13 in Körben 7 in Ballen

rÖ -U

pO

^ 'S 03

H

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der | Verzollung. |

746

Zollsaz.

Kil. fl. kr.

Quadrat mehr als 38 Fäden zählend : 1. roh 100 50.-- 2. gebleicht oder gefärbt (mit Ausnahme der türkischroth gefärbten) .

·n 60. 3. mehrfarbig gewebt, bedrukt oder türkischroth sefärbt 80 -- b) feine, glatt oder gemustert, d. i.

Gewebe aus Garnen über Nr. 50 bis einschließlich Nr. 100: 1. roh 60.-- 2. gebleicht, gefärbt, mehrfarbig gewebt oder bedrukt ·n 90.-- c) feinste, glatt oder gemustert, d. i. Gewebe aus Garnen, feiner als Nr. 100, dann Tülle, Bobbinets, Petinets f mit Ausnahme der unter d) genannten Vorhängstoffe und Möbelneze) ; Spizen; Wcbewnaren, gestikte; alle Waaren in Verbindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase .

. . .

. .

·n 150.-- d) Sammte und sammtartige Webewaaren mit aufgeschnittenem oder nicht aufgeschnittenem Flor; Vorhängstoffe und Möbelneze, bobbinetartige; Band-, Posamentier- , Knopfmacheru n d Wirkwaaren . . . .

·n 70.-- ej Dochte, gewebte; Giti er; Gurten; Neze und Seile, grobe; Futterneze, gesteifte . . .

·n 24. -

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

18 in Kisten u. Fässern · 18 in Körben 7 in Ballen

Benennung der Gegenstände.

37 Leinenwaaren, d. i. Webe-, Wirkund Seilerwaaren aus Flachs, Hanf, Jute und anderen vegetabilischen Spinnstoffen, mit Ausnahme der Baumwolle, ferner aus Asbest, auch in Verbindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase, jedoch ohne Beimischung von Seide, Wolle und anderen Thierhaaren ; a) Graue Pakleinwand, d. i. ein glattes, grobes, ungebleichtes, auch einfach geköpertes Gewebe ohne Muster, aus Hanf oder Flachs, welc.hes nicht mehr als 5 Kettenfäden auf 5mm enthält; auch fertige Sake daraus

Maßstab der Verzollung.

Tarif-Abth. j]

747

Zollsaz.

Tara- Abzüge in Perzenten des Bohgewichtes.

Kil. fl. kr.

100

2. --

Anmerkung.

Gebrauchte aignirte Sake ans graner Paklein-

b) Leinenwaaren, gemeine: 1. Leinwand, .bis 20 Keltenfäden auf 5 mm ; Zwilch, Drillich, roh, ungebleicht, ungemustert 2. Leinenwaaren , gebleicht, gefärbt, mehrfarbig gewebt, bedrukt: aa) bis 10 Kettenfäden auf fjmm

bb) 1 1 bis 20 Kettenfäden a u f 5mm . . . .

3. Leinenwaaren, gemustert, bis 20 Kettenfäden auf 5mm

12. --

n

20. -- 40. --

T)

40. --

13 in Kisten n. Fässern 9 in Körben i

748 EH .

03 fcfl



i-ö a

,0


«A

Benennung der Gegenstände.

'f-l

l! Zollsaz.

t» N

·30 &>

a H

Eil fl. kr.

e) Leinenwaaren, feine, d. i. über mm 20 Kettenfäden auf 5 roh, gebleicht, gefärbt, mehrfarbig gewebt, bedrukt, gemustert . 100 80.--

d) Battiate ; Gaze, Linons und andere uudichte Webewaaren e) Spizen, Kanten, gestikte Webewaaren und Waaren in Verbindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase . . .

·n

Tara-Abzüge in Perzenten des Kohgewichtes.

( 13 in Kisten n. Fässern < 9 in Körben (. 6 in Ballen

120.-- 18 in Kisten u. Fässern · 13 in Körten 7 in Ballen

·n

150.-

îi

2. 80

f) Jutegewebe: 1. Sak- und Pakstoffe, roh, ungebleicht, ungefärbt, ungei nustert, auch einfach geköpert, sowie fertige Sake Anmerkung, Gebrauchte und signirte Säte aus Jute beim Wiedereintritte . .

.

. zollfrei.

2. Fuß- und Wagendeken, Laufteppiche und andere Jutegewebe, nicht unter 1 und 3 genannt, auch gebleicht,7 gefärbt, bedrukt,J O 1 gemustert .

. . . .

Anmerkungen.

1. FUSS- und Wagendeken und L auf topp ich o aus anderen vegetabilischen Spinnstoffen als Jute werden wie jone unter f 2 behandelt.

2. FUSS- und Wügenäekeu ans geflochtenem, gedrehtem Manillahanf, ohne Verbindung mit anderen Materialien, auch gefiirbt, 100 Kil. 6 n.

3. Möbel- und Bekleidungsstoffe, Tapeten, sowie alle Gewebe aus Jute in Verbindung mit anderen vege-

il

12.

f 13 in Kisten u. Fässern \ 9 in Körbßn.

\ 6 in Ballen

£,a

«1

«A 'C ci H

| Ì

Benennung der Gegenstände.

tabilischen Spinnstoffen, einschließlich der Baumwolle, insofern die Jute in der Fadenzahl überwiegt, auch dergleichen Jutegewebe gestikt, oder in Verbindung m i t Metallfäden . . . .

g) Seilerwaaren : i. ungebleicht, ungefärbt; Gurten, Tragbänder, Schläuche, Eimer, auch gebleicht; alle diese Waaren auch getheert, geleimt, gefirnißt .

Maßstab der , Verzollung. 1

749

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenteu des Rohgewichtes.

Kil. fl. kr.

C 13 in Kisten u. Fässern

100 40. - l 0 in Korben ( 6 in Ballen

T>

3. -

Anmerkung.

# Seile, Taue, Strike, aucli gebleicht, getbeert, jedoch ungefärbt 100 Kil. .

1 fl. 50 kr.

i

1 H in Kisten u. Fässern 9 in Körbon G in Ballen

2. gebleicht, mit Ausnahme der unter i genannten; gefärbt

fi

12. --

h. Posamen tir-, Knopfmacher-, Band- und Wirkwaarcn .

n

80. -

38 Wollenwaaren, A. i. alle Webe- und Wirkwaaren, dann Filze, aus Wolle oder anderen Thierhaaren, auch in Verbindung mit Metalli fäden oder gesponnenem Glase und anderen Webe- und Wirkmaterialien , jedoch ohne Beimischung von Seide: a) Kozon; Halinatuch; Matrosentuch (Sigona); Loden; Preßtücher; Gewebe und Geflechte aus Hunds-, Kälber- oder Riudshaaren; Siebböden, Seile, Taue Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. I.

52

JÌ -*Ä

«i«M 'Ì H

^

Benennung der Gegenstände.

»

aus Pferdehaaren; Gitter und geknüpfte Neze, beide ungefärbt; Hutabsi'hnitte ; Tuchenden; grobe Filze aus Thierhaaren (_auch zugeschnitten, getheert oder lakirt); lose gefugte , nicht gewalkte Filze (Hutfache)

b) Fuß teppiche, sofern e sie nicht unter a begriffen sind ; Filze aus Wolle und Filzwaaren, beide unbedrukt; Gurten . .

c) Wollene Webewaaren, besonders benannte:

Maßstab der Verzollung.

750

Zollsaz.

Kil.

fl. kr.

100

9 _

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

C 13 in Kisten u. Fässern [ 6 in Ballen

·fl

30.--

f'18 in Kisten i 13 in Körben [ 7 in Ballen

nicht

\. ini Gewichte von mehr als 600 Gramm per 1 Quadratmeter

40.--

2. im Gewichte von 450 Gramm bis600Gramm periQuadratmeter 3. im Gewichte von weniger als 450 Gramm per 1 Quadratmeter

60. -

80 --

Anmertung.

Durcligehends mit Baumwollkette gewebt, einfiirbig, ungemustert, tuchartig appretirt, im Gewichte von 300 bis 600 Gramm per 1 Quadratmeter, 100 Kil 50 fl.

d) Sammte und sammtartige Gewebe; bedrukte Filze, Webeund Filzwaaren ; Band-, Posamentir- , Knopf- und Wirkwaaren e) Undichte wollene Webewaaren

18 in Kisten 13 in Körten 7 in Ballen

·fl

80. -- 100. -

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der 1 Verzollung. 1

1 Tarif-Abth. ||

751

Tara-Abzüge 1 in Perzenten des Robgewichtes.

Zollsaz.

1 i

Kil. fl. kr.

f) 1. Spizen (Spizentücher), gestikte wollene Webewaaren; alle Waaren in Verbindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase; 2. Shawls, shawlartige Gewebe 100 150. -

Ì39 Seidenwaaren , d. i. Webe- und Wirkwaaren aus Seide oder Floretseide allein, oder in Verbindung mit anderen Webe- und Wirkmaterialien, Metallfäden oder gesponnenem Glase : a) i. Seidenwaaren, feine, d. i.

Wanren aus Seide oder Floretseide allein, mit Ausnahme der unter 2 genannten glatten Gewebe aus Seide allein ; Blonden ; Spizen (Spizentücher) ; gestikte Webewaaren, Waaren in Verbindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase .

*2. Glatte Gewebe a. Seideallein b) gemeine, d. i. alle nicht unter agenannten Waaren, in welchen sich außer anderen Webe- und Wirkmaterialien auch Seide oder Floretseide befindet; 1. faconnirte ; bedrukte; undichte; Band-, Knopf- und Posamentirwaaren . .

2. glatte, dichte; Sammte und samrntartige Gewebe; Shawls und shawlartige Gewebe; Wirkwaaren

( 18 in Kisten . 13 in Körten [ 7 in Ballen

'

·n

300.-- 200.--

\ 22 in Kisten l 13 in Ballen

·n

200. --

)

V)

l 20 in Kisten

V)

150. --

t

l

i ,J3 +3 ' ^

|
Benennung der Gegenstände.

·£ ci £-1

Anmerkungen.

1. Ganz grolle Gewebe aus rohem Gespinnst von Seidenabfällen, welche das Ansehen von grauer Pakleinwand habon nnd zu Presstüchern, Puzlappen u. s. w. verwendet werden, 100 K. 24 fl.

2. Wobewaaren, in welchen Seide nur zur Herstellung eines Musters oder als Verzierung, jedoch nicht als Kette oder Eintrag im Grundgewebo vorkommt, werden nicht unter die Seidenwaaren, sondern je nach ihrer Beschaffenheit unter die betreffenden Baumwoll-, Leinenoder Wollenwaaren gerechnet.

3. Seide, welche in Garnen aus anderen Spinnmaterialien versponnen ist, ohne die Umhüllung derselben zu bilden, bleibt bei Geweben aus solchen Garnen ausser Betracht.

Maßstab der 1 Verzollung. 1

752

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Bohgewichtes.

Eil. fl. kr.

40 Kleidungen und Puzwaaren aus Webe- und Wirkwaaren allein, oder in Verbindung mit anderen Stoffen: a) künstliche Blumen, d. i. fertige Blumen, aus Webe- oder Wirkwaaren allein, oder in Verbindung mit anderen Stoffen; Schmukfedern, zubereitet . . 100 170.-- b) Bestandtheile künstlicher Blumen, d. i. einzelne Blätter, Stengel, Stiele, Staubfäden, Stempel, ohne Verbindunguntereinander und ohne daß das Ganze das Aussehen einer fertigen Blume hat 70. -- fi c) Hüte: 1. Herrenhüte von Seide und Zeugstoffen aller Art: Gibus; auch garnirt fi 130.-- *2. Herrenhüte von Filz, aus Wolle oder anderen Thierhaaren, auch garnirt ·n 90.-- 3. Hüte, nicht besonders ge- St.

\ --.50 nannte, garnirt, aufgepuzt .

20 in Kisten

( 20 in Kisten < 13 in Körben ^ 7 in Ballen

Benennung der Gegenstände.

Anmerkung.

Filz in Hutform vorgerichtet, auch Stumpen, 100 K 40 fl.

d) Kleidungen und Puzwaaren, nicht besonders benannte, sind nach ihrem Hauptbestandteile mit einem Aufschlage von 20°/o zu verzollen.

Anmerkungen.

1. Ist es zweifelhaft, welcher von mehreren Bestandtheilen einer Kleidung oder Puzwaare den Hauptbestandteil hildet, oder unter welche Zollposition der Hauptbestandteil gehört, so ist der höhere dabei in Frage kommende Zollsatz als Grandlage für die Zollberechnung anzunehmen.

2. Bei der Erklärung von Kleidungen und Puzwaaren nicht besonders benannten, ist auch deren Hauptbestandteil anzugeben.

A n m e r k u n g e n zur Klasse X.

1. Kleidungen, welche unfertig in zugeschnittenen Stuten eingehen, dann Bett-, Haus- und Tischwäsche, beide ohne Verbindung mit anderen Materialien, werden nicht als Kleidungen oder Puzwaaren behandelt.

Leibwäsche ist den Kleidungen anzureihen.

2. Bei gefüllten Federbetten, Matrazen, Polstern und Strohsäken werden */3 des Gewichtes nach 1 der Füllung und ft nach dem Stoffe verzollt, zu welchem der Ueberzug gehört.

XI. Waaren aus Borsten- Bast, Binsen , Cocosnussfasern, Gras, Schilf, Span, Stuhlrohr und Stroh, sowie Papier und Papferwaaren.

41

Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren : a) gemeine: 1. Waaren aus Borsten und anderen animalischen und

Maßstab der 1 Verzollung. 1

1 Tarif- Abteil

753

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Kohgewichtes.

Kil. fl. kr.

f 20 in Kisten , 13 in Körben ( 7 in Ballen

·Jd ,0

<1

1

Benennung der Gegenstände.

rH

vegetabilischen Stoffen, mit Ausnahme jener aus Haaren und der unter 42 a) Z. 2 genannten Bürsten und Besen; Abstauber aus ungefärbten Federn; ' alle diese Gegenstände auch in Verbindung mit ungeheiztem, unlakirtem, ungefirnißtem, ungefärbtem Holze oder dergleichen Eisen ; 2. dergleichen fertige hölzerne Siebe mit Böden von Holzgeflecht oder Eisendrath ; Holzsiebböden

Maßstab der II Verzollung. !

754

Eil. fl. kr.

r

»

100

b) feine : 1. Waaren aus Haaren, Abstauber aus gefärbten Federn, allein oder in Verbindung mit anderen Materialien, sowie alle nicht besonders benannten Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren in anderen, als den unter a) genannten Verbindungen, sofern sie dadurch nicht unter die Kautschuk-, Leder- oder kurzen Waaren fallen; 2. Frottir- und Pferdebürsten in Verbindung mit Webeoder Wirkwaaren . . .

Zollsaz.

| Tara-Abzüge j in Perzenteu des Kohgewichtes. i

2. --

Q

T)

12.--

f 20 in Kisten u. Fässern < 13 in Körben { 9 in Ballen

Benennung der Gegenstände.

O

O

42 Bast-, Binsen-, Cocosnussfaser-,

Maßstab der ' Verzollung.

I Tarif-Abth. il 1 1

755

Zollsaz.

.

a) 1 . Fußdeken und Matten (Wagendeken u. dgl.) aus Bast, Binsen, Cocosnußfa sern, Gras, auch Seegras, Schilf, Stuhlrohrabfällen und Stroh, ungefärbt ; 2. Bürsten und Besen aus Binsen, Gras, Schilf, Heidekrautwurzeln oder Reisstroh, auch in Verbindung mit Holz ohne Lak oder Politur . . 100

£

c) 1. Hüte und Kappen aus Holzspan, ohne Garnitur; 2. Strohbänder (bandartige Strohgeflechte aller Art) ohne Verbindung mit ander e n Materialien . . . .

d)l. Fußdeken und Matten (Wagendeken u. dgl.) aus Bast, Binsen, Cocosnußfasern, Gras, auch Seegras, Schilf.

Stuhlrohrabfällen und Stroh, gefärbt ; 2. grobe Waaren zum häuslichen Gebrauche, z. B.

Schüsseln , Teller , Körbe u. dgl.; alle diese (Z. 1 und 2 aufgeführten) Gegenstände auch in Verbindung mit Holz;

j i

Kil. fl. kr.

Gras-, Schilf-, Span-, Stuhlrohrund Strohwaaren:

b) gespaltenes Stuhlrohr, roh

Tara-Abzüge ; in Pevzenten des Rohgewichtes.

i

1.--

·n

-- .50

·n

2. --

Benennung der Gegenstände.

3. Stuhlrohr (gespalten oder ungespalten) gebeizt, gefärbt oder lakirt

Maßstab der Verzollung.

Tarif-Abth. |

756

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Eil. fl. kr.

5. --

e) Geflechte, nicht besonders benannte, ohne Verbindung mit anderen Materialien ; Deken, soweit sie nicht unter a) und d) begriffen sind

16 in Kisten u. Fässern J. 12 in Körben 9 in Ballen

12.--

Anmerkung, Eine Unterlage oder Einfassang von Webe-, oder Wirkwaaren, sowie das Vorkommen von Bindfaden, schliesst Deken von der Einreihung in diese Tarifposition nicht aus.

f) Sparterie, d. i. Geflechte mit seidenen oder anderen Gespinnsten, mit Roßhaaren oder Metallfäden durchzogen oder durch wirkt, auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallen .

g) *1. Strohhüte und undere nicht besonders benannte Hüte, uno'arnirt** . . .

·n

50.--

St.

1

-- .10

*2. Hüte aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein, Palmblättern oder Holzspan, earnirt

1

-- 20

** B e m e r k u n g . Nach dieser Position sind auch die zufolge ihres Blateriales unter Posit. 40 d) des allgemeinen Zolltarifes fallenden ungarnirten Hüte zu behandeln.

Anmerkung.

Unter Garnitur wird nur die Ausstattung mit Futter, Band und Einfassung verstanden.

( 20 in Kisten u. Fässern < 13 in Körben l 9 in Ballsn

o

43

Benennung der Gegenstände.

Papier und Papierwaaren : aj 1. Schrenz- und graues Löschpapier; rauhes Pakpapier (geleimt oder ungeleimt); 2. Pappendekel (auch Steinpappe), Preßspäne, Theerpappe (Asphaltfilz), Holzfasermasse; 3. Schieferpapier und Tafeln daraus (ohne Verbindung mit anderen Materialien), Bimsstein, Glas-, Sand- und Schmirgelpapier, Bimssteinund Schmirgeltuch . .

b) 1. Pakpapier, geglättet, gefärbt, lakirt oder getheert, auch geleimt; 2. Papier , ungeleimtes ordinäres (grobes, graues, halbweißes und gefärbtes); alles ungeleimte Drukpapier; 3. Formerarbeiten aus Steinpappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen, weder angestrichen noch lakirt, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen c) Papier, nicht besonders benanntes, d. i. nicht unter a), b), d) und e) begriffenes, auch lithographisches,bedruktes oder linirtes, zu Devisen, Etiquetten, Frachtbriefen, Rechnungen u.

dgl. vorgerichtetes ; Malerpappe

Maßstab der Verzollung.

1 Tarif-Abth. ||

757

Zollsaz.

Kil. fl. kr.

100

fr e i

ti

2. --

·n

3. --

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

il<) 1 j-t

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der Verzollung. 1

758

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Bohgewichtes.

Kil. fl. kr.

d) Gold- und Silberpapier und Papier mit Gold- und Silbermustern (echt oder unecht, auch bronzirt); gepreßtes oder durchgeschlagenes Papier; Streifen von diesen Papiergattungen; Papiertapeten .

100 12.-- e) Papienvaaren: 1. Waaren aus Papier und Pappe, auch aus Papiermasse oder Holzfasermasse; 2. Formerarbeiten aus Steinpappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen, soweit sie nicht unter b) begriffen sind; 3. Waaren aus den vorgenannten Stoffen in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie dadurch nicht unter die Kautschuk-, Leder- oder kurzen Waaren fallen ; 4. Papier- und Pappendekel mit aufgeklebter Leinwand (auch Baumwollleinwand); daraus verfertigte Briefcouverte undEinbanddekel; Hutfutter aus Papier, auch mit Geweben überzogen . ·n 12.-- f) Spielkarten "ii 60.-- Anmerkung.

Spielkarten unterliegen auch dem Verbrauchsstempel nach den bestehenden Vorschriften und sind auch nach der Zabi der Spiele zu erklären.

16 in Kisten u. Fässern > 13 in Korben 6 in Ballen

il '·< =»H

Benennung der Gegenstände.

'S

rt 5-1

Maßstab der Verzollung.

759

Zollsaz.

Eil.

fl. kr.

Tara-Abzüge | in Perzenten des Rohgewichtes. ,

XII. Kautschuk- und Guttapercha-, Wachstuch-, Ledevund Kürschnerwaaren.

Ì '

44 Kautschuk und Guttapercha, sowie

Waaren daraus:

a) Kautschuk und Guttapercha, r o h oder gereinigt . . . . 100 f r e i b) Kautschuk, aufgelöst; in Naturplatten (nicht vulkanisirt) ; Kautschukfäden außer Verbindung mit anderen Stoffen oder nur mit rohem Baumwoll-, Leinen- oder Wollengarn dergestalt umsponnen , daß sie ohne Ausdehnung deutlich erkannt werden können . . .

1.50 T) c) Kautschuk - Hornmasse (Hartgummi), auch polirt, jedoch nicht weiter bearbeitet(Platten, Stäbe, Röhren) 6. -- Ï1 d) Kautschukwaaren, gemeine, d.i.

Waaren ausweichemKautschuk, unlakirt, ungefärbt, unbedrukt, auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallen 12.-- V) e) Kautschukwaaren, feine, d. i.

Waaren ausweichemKautschuk, lakirt, gefärbt, bedrukt, oder mit eingepreßtem Dessins ; Hart gurnmiwaaren ; alle auch in Verbindung mit anderen Materialien , soweit sie dadurch

i l

16 in Kisten u. Fässern 13 in Körben 6 in Ballen

1 Tarif-Abth. i|

760 S ti)

nj a

Benennung der Gegenstände.

^-3 g'o cn N

Zollsaz.

H| &>

nicht unter die kurzen Waaren fallen; Schuh waaren, ganz oder theilvveise aus Kautschuk oder in VerbindungO mit Kautschuk f) Gewebe mit Kautschuk überzogen, getränkt, bestrichen oder durch Zwischenlagen aus diesem Harze verbunden, oder mit eingeklebten Kautschukfäden . .

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Kil. fl. kr.

100 20.--

J 20 in Kistan u. Fässorn ·> 13 in Körben l 6 in Ballen

·n

45.--

( 13 in Kisten u. Fässern < 9 in Körnen ( 6 in Ballen

g) elastische Gewebe, Wirk- und Posamentirwaaren aus oder mit eingewebten Gumrnifäden, auch mit Zugehör aus anderen Materialien ausgefertigt . .

·n

70.--

h) Kleidungen aus den unter f) genannten Geweben . . .

·f>

50.--

'n

2. --

A n m e r k u n g zu f.

Schläuche aus Hanf, mit Kautschuk ausgegossen oder üherzogen, Maschinentreibriemen und Wagendeken aus groben Zeugstoffen, mit Kautschuk getränkt oder überzogen, Gewebe zu Krämpelbelegen, künstliches Krazenleder , Kautschukdruktücher, 100 Kil 3 fl.

A n m e r k u n g z u r A b t h e - i l u n g4 4 .

Waaren aus Guttapercha werden wie Waaren aus Kautschuk behandelt.

45 Wachstuch und Wachstaffet: a) 1. Wachstuch, grobes, und zwar Wachspakleinwand, unbedrukte ; Asphaltleinwand ; 2. Wagendeken aus Pakleinwand (T. P. 37 a) und Jute-, Sak- und Pakstonen (T. P.

37 f, 1), mit Oel, Theer oder Oelkompositionen überzogen oder getränkt

20 in Kisten u. Fässern 13 in Körben 6 in Ballen

·3 pu «i

't*c3

Benennung der .Gegenstände.

H

Maßstab der 1 Verzollung. 1

761

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Kohgewichtes.

Eil. fl. kr.

b) 1. Wachstuch, feines, d. i. alles andere, auch Malertuch und Leder tuch ; 2. Wagendeken aus gemeiner Leinwand (T. P. 37 b), mit Oel, Theer oder Oelkompositionen überzogen oder getränkt . . . .

100 10. -- c). Wachsmousselin, Wachstaffet

n

20.--

·n

S. --

.

.

_.

' 0 in Körben.

9 in Ballen

46 Leder- und Lederwaaren: a) Leder, gemeines (d. i. nicht unter b) genanntes) ; auch zu Sohlen, Stiefelschäften u. dgl.

zugeschnitten; echte Juchten .

Anmerkungen.

1. Haltgare, sowie lohgare, noch nicht gefärbte oder weiter zugerichtete Schaf- und Ziegenfelle, auch gespalten, 100 Eil.

.

2 fl 2. Bloss geschwärztes Leder, dann mit grober gelber oder rother Farbe roh übertünchtes Meschinleder ist wie Leder, gemeines, zu behandeln.

b) Leder, feines, und zwar Handschuhleder, Corduan, Maroquin, Saffian, sowie alles gefärbte, lakirte und bronzirte Leder, dann Leder mit eingepreßtem Dessin, Pergament . . . .

c) 1. Lederwaaren, gemeine, d. i.

Waaren aus dem nicht unter d genannten Leder , aus Ledertuch oder Wachstuch; Schuhmacher-, Sattler-, Riemer- und Taschuerwaarcn aus behaarten Fellen, Segeltuch, Zwilch, Drillich oder

10 in Kisten u. Fässern ,- 13 in Körben 0 in Ballen '

T)

18.-

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der Verzollung.

1 Tarif-Abth. ||

762

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Zollsaz.

Kil. fl. kr.

· Jutegeweben ; alle diese Waaveu auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallen ; 2. Schuhwaaren aus Filz, Tuchenden oder Zeugstoffen in Verbindung mit Leder oder Ledertuch . . .

100 16. -- d) Lederwaaren, feine, und zwar aus Corduan, Maroquin, Saffian, Brüsseler und dänischem Ledei-, aus sämisch oder weißgarem, gefärbtem oder lakirtem Ledei1 oder mit eingepreßtem Dessin, dann aus Wachsmousselin, Wachstaffet oder Pergament, alle diese Waaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallen 26.-- V) e) Handschuhe, lederne (auch bloss zugeschnitten oder in O Verbindung mit Webe- und Wirkwaaren) .

40.-- 1} A n m e r k u n g zu den Tarifsabtheüvingen 44, 45 u n d 46.

Bei gefüllten Lederbetten, Matrazen, Polstern nnd Strohsäken werden V3 des Gewichtes nach der Füllung und '/' nach dem Stoffe verzollt, aus welchem der TJeberzug "besteht.

47

Kürschnerwaaren : a) Pelzwerk (d. i. alle auf der einen Seite halb oder ganz bearbeiteten , auf der anderen Seite aber behaarten , nicht

{

IG in Kisten u. Fässern 13 in Körben 6 in Ballen ·

20 in Kisten n. Fässern 13 in Körben 0 in Ballen

·à **-ii

Benennung der Gegenstände.

'Hs

weiter verarbeiteten Felle und Häute)

Maßstab der Verzollung.

763

Zollsaz.

Kil. fl. kr.

100

2. --

b") Kürschnerwaaren, rohe (d. i.

alle Arbeiten aus Pelzwerk, ohne Verbindung mit anderen Bestandteilen , z. B. ungefütterte Deken , Pelzfutter , Pelzbesäze und Talupen; weiß gemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora- und Schaffelle); fertige, nicht überzogene Schafpelze und derlei Müzen .

·n

9. --

c) Kürschnerwaaren, fertige (d. i.

alle nicht besonders benannten, z. B. überzogene Pelze, Muffe, Müzen, Handschuhe, gefütterte Deken, Pelzfutter und Besäze)

·n

100.--

Anmerkung.

Kleider, die nicht ganz mit Pelz überzogen oder gefüttert sind, werden nicht als Ktirschnerwaaren, sondern als Kleidungen hehandelt.

XIII. Holz-, Bein-,, Glas-, Stein- und Thonwaaren.

48 Holz- und Beinwaaren, d. i. alle Arbeiten aus Holz, Bein, künstlicher Holz- und Beiiimasse oder anderen animalischen und vegetabilischen Sehnizstoffen, mit Ausnahme von Korallen und Schildpatt ; a) Holzwaaren, gemeinste, d. i.

grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler- und Tischler1

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

x

13 in Fässern u. Kisten 9 in Korben . ß in Ballen

20 16 12 i 6

in in in in

Kisten Fässern Körben Ballen

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der II Verzollung. 1

j Tarif-Abth. ||

764

Zollsaz.

Kil. fl. kr.

waaren aus Holz, auch bloß gehobelte Holzwaaren und Wasnerarbeiten :/ Ogrobe MaO schinen (auch Drehbänke, Hangen , Mühlen , Pressen, Spinnräder und Webestühle), grobeKorbflechterwaaren(z.B.

Pak- , Trag- , Wagen- und Waschkörbe, Fischreusen und dgl.); Besen aus Reisig; Aker-, Garten- und Küchengeräthe; Spielzeug, grobes, bloß gehobelt , geschnizt oder gedrechselt ; alle diese Waaren weder gefärbt, gebeizt, gefirnißt, lakirt oder polirt, noch in Verbind ung mit anderen Stoffen 100 b) Holzwaaren , gemeine_, und zwar Fourniere, uneingelegte; Parquetten; Platten, Scheiben, Stöpsel und Sohlen aus Kork T) c) 1. Holzwaaren, feine, d.i. hölzerne Hausgeräthe (Möbel), sowie alle unte)- a) und b) begriffenen Waaron aus Holz, mit Ausnahme des Spielzeuges, gefärbt, gebeizt, gefirnißt, lakirt oder polirt, auch in Verbindung mit Bast-, Binsen-, Schilf-, Stuhlrohr-, Stroh- und Korbgeflechten , unedlen Metallen, Glas oder gemeinem Leder ; 2. Fischbein, gerissenes . .

T)

frei

1.50

g

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

765 r4

3

·4

Benennung der Gegenstände.

:l

Zollsaz.

.gm 'S N

=a b ca.?

&>

s -1

d) 1. Holzwaaren, feinste, d. i.

Drechsler- u. Schnizwaaren, feine; hölzerne Häuguhreu und Uhrkästen ; Boulearbeiten; Holzbronze; echt vergoldete .oder versilberte Holzwaaren; Pourniere, eingelegte oder auf einer Seite mit Papier oder Webewaaren belegt oder gepreßt; feine Korbflechterwaaren; Spielzeug, feines, d. i. anderes, als das unter a) genannte; alle nicht unter a), b) und c) begriffenen Waaren aus Holz, dann jene aus anderen vegetabilischen Schnizstoffen , z. B. aus Areka-, Cocos- und Steinnüssen;

Tara-Abzüge in Perzenten des Bohgewichtes.

Kil. fl. kr.

2. Beinwaaren, nicht besonders benannte; alle diese (Ziff. 1 und 2 aufgeführten) Waaren auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie dadurch nicht unter dieKautschuk-, Leder oder kurzen Waaren fallen ; 3. Gepolsterte Ueberzug

Möbel

ohne

e) Gepolsterte Möbel mit Ueberzus

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. I.

100 12. -- VI

20. --

20 in Kisteu u. Fässern 13 in Körben 10 in Halbkisten 7 in Ballen oder hölzernen Rahmen

53

Benennung der Gegenstände.

49 Glas und Glaswaaren:

Maßstab der II Verzollung. 1

1 Tarif-Abth. |

766

Eil.

a) 1. Hohlglas (Glasgeschirr), gemeines , d. i. Hohlglas in seiner natürlichen Farbe, jedoch nicht weiß, weder gepreßt, geschliffen noch abgerieben ; 2. Spiegelglas , rohes , ungeschliffenes ; 3. Glasmasse, auch Dachziegel daraus; Gußplatten, roh, gerippt ; Glasröhren, Glasstängelchen u. Glasplättchen ohne Unterschied der Farbe (wie solche zur Perlenbereitung, Kunstbläserei und Knopffabrikation gebraucht werden); Email- und Glasurmasse ;.

4. Optisches Glas, und zwar: Flint-, Crown-, Zink- und Boraxglas, rohes, nicht zu Linsen geschlitfen, inStüken, Tafeln oder Linsenform gepreßt, auch angeschliffen . 100 b) \. Hohlglas, weißes (durchsichtiges), ungemustert, ungeschliffen , unabgerieben , ungepreßt oder nur mit abgeschliffenen oder eingeriebenen Stöpseln, Böden oder Rändern ; 2. Glasbehänge, massive, zu Kronleuchtern, Glasknöpfe, Glaskorallen , Glasperlen , Glasschmelz , Glastropfen , auch gefärbt Ti

Zollsaz.

fl. kr.

1.50

2. --

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

767 r4 i-O

<1 StH

Benennung der Gegenstände.

"fH CÖ =H

lä» 1l Zolls az.

IJ a^

Tara Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Eil. fl. kr.

c) Fenster- und Tafelglas in seiner natürlichen Farbe (grün, halböder ganz/weiß) .

. . . 100 4. --

d) Glas (auch massives), weißes, gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geäztes, geschnittenes, gemustertes e) 1. Glas, färbiges, mit Ausnahme der unter a), Ziff. 3, und b), Ziff. 2, genannten Gegenstände; bemaltes, vergoldetes, versilbertes, mit Pasten (Cameen) eingelegtes; Glasflüsse (unechte Steine) ohne Fassung; 2. Spiegelglas, ungeschliffenes, belegtes , und Spiegelglas, geschliffenes, unbelegt oder belegt ; 3. Spiegel, eingerahmte; 4. Glas- und Emailwaaren in Verbindung mit anderen Materialien, insofern sie dadurch nicht unter die Kautschuk-, Leder- oder kurzen Waaren fallen

50 Steinwaaren, d. i. Arbeiten aus Steinen und nicht gebrannten Erden, Cementen und Steingemengen, mit Ausnahme jener aus Bernstein und Gagat: a) Steinmezarbeiten (d. i. Thürund Fensterstöke, Säulen und Säulenbestandtheile , Rinnen,

8. --

V)

23 in Kisten u. Fässern 13 in Körben und Gestellen

12.--

f>

'j

Benennung der Gegenstände.

B

Maßstab der j Verzollang, \

Tarif-Abth. ||

768

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Kil. fl. kr.

Röhren, Tröge u. dg]., ungeschliffen, mit Ausnahme jener aus Alabaster und Marmor) ; Probir-, Schleif- und Wezsteine, ohne Verbindung; Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen oder Metallhülsen ; geschnittene, nicht polirte Platten und Lithographiesteine; Schusser (Kliker) aus Marmor u. dgl. ; Abgüsse in Gyps oder Schwefel von Münzen, geschnittenen Steinen u. dgl 100 b) Steinwaaren, nicht besonders benannte, d. i. andere Arbeiten aus Steinen (mit Ausnahme der Statuen [T. P. 67 b), Z, 3] und jener aus Edel- und Halbedelsteinen) : 1. gemeine, d. i. Arbeiten aus Steinen, auch in Verbindung mit unpolirtem oder unlakirtem Holze oder dergleichen Eisen; Schiefergriffel, auch mit Papier überzogen .

2. feine, d. i. Arbeiten aus Steinen, in Verbindung mit anderen Materialien, auch Meerschaumwaaren , alle diese Waaren, soweit sie nicht unter Kautschuk-, Leder- oder kurze Waaren c) Steine, echte (d. i. Edel- und Halbedelsteine) und Korallen

frei

v>

1.50

n

12. --

( 16 in Kisten n. Fässern s 12 in Körben ( 6 i n Ballen

Benennung der Gegenstände.

(echte und unechte), bearbeitet (d. i. geschliffen , geschnitten oder in anderer Weise bearbeitet); echte Perlen; alle diese Waaren ungefaßt . . . .

Maßstab der 1 Verzollung. 1

1 Tarif-Abth. j|

769

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Kil. fl. kr.

100 24.--

51 Thonwaaren, d. i. Porzellan, Steingut und andere Arbeiten aus gebrannten Erden :

a) 1. Dach- und Mauerziegel ; Thonröhren ; Bauornamente, auch aus Terracotta; 2. Thonwaaren aus gemeiner Thonerde, und zwar gewöhnliches Töpfergeschirr, ordinäre Oefen, Ofenkacheln und Fliesen

·n

frei

b) Graphitgeschirr; Gasretorten;, Schmelztiegel; Röhren; Platten, Krüge, Gefäße für Fabrikszweke, aus gemeinem Steinzeuge; irdene Pfeifen .

11

--.50

c) 1. Waaren aus Terracotta, nicht unter a) 1. enthaltene; Siderolithwaaren jeder Art; 2. Oefen und Ofenkacheln, fein gearbeitete, d. i. mit undurchsichtiger Emailglasur oder Verzierungen; 3. die unter a), b) und c) begriffenen Thonwaaren in Verbindung mit Holz und Eisen oder mit unedlen Metallen montirt . .

n

2. --

16 in Kisten u. Fässern

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der il Verzollung.

Tarif-Abth. ||

770

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Zollsaz.

Kii. fl. kr.

d) Thonwaaren , nicht besonders benannte : 1. einfarbig oder weiß . . 100 5. -- 2. bemalt, bedrukt, vergoldet, versilbert 6 -- fl e) Porzellan, weißes, auch mit farbigen Randstreifen oder Namenszügen und dergleichen Bezeichnungen versehen . .

·n

5.-- 22 in Kisten n. Fässern ' 13 in Körten

f) 1. Porzellan, färbig, bemalt, bedrukt, vergoldet oder versilbert ; 2. Thonwaaren aller Art, in Verbindung mit anderen Materialien, insoferne diese Verbindungen nicht unter c) Z. 3 begriffen sind und nicht unter die Kautschuk-, Leder- oder kurzen Waai'en fallen

12 --

XIV. Metalle und Metallwaaren.

52 Eisen und Stahl: a) Eisen, rohes, auch altes Brucheisen, Eisenabfälle (auch alter Bruchstahl und Stahlabfälle)

11

--.50

·n

1.50

Anmerkung.

b) Luppeneisen (Masseln, Rohzagger), Rohschienen(Millbars), Ingots (roher Stahl in Blöken oder Gußstüken) . . . .

!

'S-O «J

1 EH

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der !

Verzollung. 1

771

Zollsaz.

Kil. fl. kr.

c) 1. Eisen, gefrischtes (geschmiedetes, gewalztes]), in Stäben, nicht faconnirles; 2. Eisenbahnschienen; roh vorgeschmiedete Maschinenund Wagenbestandtheile (Achsen, Kurbeln u. dg! ), soferne dieselben einzeln 25 K. und darüber wiegen; schmiedeiserne Röhren (auch Verbindungsstüke) ; 3. Stahl (Roh- und Cément-, Gruß- und raffmirter Stahl, nicht faconnirt . . . . 100 2.50 d) Eisen, gefrischtes und Stahl, in Stäben, faconnirt (d. i. in einer für den Gebrauch vorgerichteten Form"); Ek- und Wiukeleiseu ; liadkranzeiseu (Tyres) ; Pflugschareisen ; Anker ; Anker- und Schiffsketten 3.50 T) e) Eisenblech , schwarzes , auch dressirtes, vertieftes, gelochtes; Stahlblech, rohes; Eisen- und Stahlplatten, rohe (unpolirte) ; Eisendraht ; unpolirter Stahl4. -- draht 7) f) Eisenblech und Eisenplatten, polirt, gefirnißt, lakirt, verkupfert, verzinnt (Weißblech), verzinkt oder verbleit; Stahlblech und Stahlplatten polirt; Eisendraht verkupfert , verzinkt, verzinnt oder verbleit; 8. -- Stahldraht, polirt; Stahlsaiten T)

T ara- Abzüge in Perzenten des Kohgewichtes.

10 in Kisten u. Fässern 6 in Korben 4 in Ballen

53

Eisen- und Stahlwaaren (nicht in

Verzollung.

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der 1

1 Tarif-Abth. ]|

772

Zollsaz.

Kil.

fl. kr.

a) Eisengußwaaren , ganz grobe, d. i. Kessel, Oefen, Platten, Räder, Röhren, Roste, Herzstüke , (Kreuzungsstüke von Eisenbahngeleisen) u. dgl.

100

1.20

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

anderen Abtheilungen enthaltene) :

b) Eisen- und Stahlwaaren, gemeinste : 1. Eisenguß- und Stahlgußwaaren , grobe ; grobe Waaren aus geschmiedetem Eisen, aus Stahl oder Blech; 2. Sensen, Sicheln, Futterklingen (Strohmesser); Schraubenbolzen , Schraubenmuttern ; Wurfgitter und grobe Drahtgeflechte bis zu 8 Drähten auf 2 Centimeter; alle diese (Z. 1 und 2 genannten)' Waaren, rauh (schwarz) oder bloß gescheuert oder nur an einzelnen wenigen Stellen abgeschliffen, abgedreht oder angestrichen, auch in Verbindung mit Holz . . .

VI

c) Sehrauben und Drahtstifte

»

d) gemeine: 1. Eisen- und Stahlwaaren, abgeschliffen, abgedreht, gefirnißt, angestrichen, verkupfert, verzinnt, verzinkt

«

4. -- 7

Ì 10 in Kisten u. Fässern /* 6 in Körben J 4 in Ballen

Benennung der Gegenstände.

· oder verbleit, jedoch weder polirt, noch lakirt oder emaillirt; 2. Aexte (Haken), Sägen, Hobel- und Stemmeisen ; Tuchmacher-, Baurn-, Seh afu. grobe Schneiderscheeren; grobe Messer zum Handwerksgebvauche ; Bohrer, Feilen, Raspeln; 3. Drahtseile , Drahtbürsten, Siebböden, Thurmuhren und deren Bestandteile, emaillirtes Kochgeschirr aus Grußeiseri, emaillirte Futterkrippen u. dgl. aus Gußeisen; alle diese Waaren (Z. 1, 2, 3) auch in Verbindung mit Holz e) feine: Ì . Herren- und Frauenschmuk, Nippes- und Toilettengegenstände, mit Ausnahme der echt oder unecht vergoldeten oder versilberten ; 2. Drahtgeflechte und Draht-' waaren [mit Ausnahme der unter b) und d} genannten], Fischangeln , Schnürstifte, Haften, Nadeln (mit Ausnahme der Nähnadeln), Schnallen u.dgl. aus Draht; Draht mit Papier überzogen ; 3. Maultrommeln; Fingerhüte; Hülsen u. Stiele zu Schreib-

Maßstab der 1 Verzollung. 1

1 Tarif-Abth. |

773

EU.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Zollsaz.

fl. kr.

ei

'

100

8. --

! 10 in Kisten u. Passern 6 in Körben 4 in Ballon

\

_a

+* ,_Q

!<4 1 H

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der jl Yerzolluiig. 1

774

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenteri des Rohgewichtes.

Kil. fl. kr.

federn ; Stahlperlen ; Weberkämme ; Weberzähne ; Krazen aller Art; Federn (mit Ausnahme derSchreib-, Uhr- und Wagenfedern): 4. Waffen (mit Ausnahme der Schußwaffen) ; Waffenbestandtheile aller Art; 5. polirte, lakirte und emaillirte 'Gegenstände, mit Ausnahme der unter d) und t) genannten ; 6. Eisenwaaren[mitAusnahme der unter f) genannten] in Verbindung mit anderen t Materialien, soferne sie dadurch nicht unter die Kautschuk-, Leder- oder kurzen Waaren fallen; 7. Möbel, gepolsterte . . . 100 12. f)·> Nähnadeln,l Schreibfedern,> Uhrfournituren, Uhrwerke , Gewehre (Schußwaffen) aller Art} Draht mit Gespinnstfäden übersponnen 30.--

^

A n m e r k u n g e n z u r A b t h e i l u n g5 3 .

1. Ein nur zum Schuze gegen Rost dienender grober Anstrich oder Firniss wird nicht als Lak angesehen und schliesst die Waare von der Behandlung nach 53 a) und b) nicht aus ; ebenso "worden unwesentliche Bestandteile aus anderen, weder echt vergoldeten oder versilberten, noch rait Gold oder Silber belegten unedlen Metallen bei der Einreihung derBisenwaaren nicht berüksichtigt.

2. Waffen und Watfenbestandtheile müssen gesondert als solche erklärt werden.

13 in Kisten u. Fässern \ 6 in Körben 4 in Ballen

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der Verzollung.

Tarif-Abth. j

775

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Eil. fl. kr.

54 Metalle, unedle (nicht in anderen Abtheilungen enthaltene):

a) Blei, rohes (in Blöken, Mulden etc.), auch alt, gebrochen und in Abfällen, Hartblei, Schriftgießermetall . . . .

100

1. --

b) Blei, gegossenes (Kessel, Röhren, Platten, Kugeln, Schrote u. dgl.), gerolltes, gewalztes, gezogenes (Bleidraht); Buchdmkerlettern, Stereotypplatten

·n

4.50

c) Kupfer, Nikel (auch Nikelschwamm), Zinn, Zink, Spießglanzkönig (Antimon), Messing, Pakfong, Tombak und andere nicht besonders benannte unedle Metalle und Metallgemische, roh (in Blöken, Rosetten, Scheiben, Spleißen und Klumpen, auch alter Bruch und in Abfällen), Queksilber

·n

fr e i

d) Zink in Stangen, Platten und Blechen . .

.

. .

11

1. 50

e) Ziuk in Drähten und Röhren ; Zinkguß, roher, d. i. nicht weiter bearbeitet, auch in Verbindung mit gemeinen Holzarbeiteu und Stangen oder Platten v o n Eisen . . . .

f) Zinn, gezogen, gestrekt (in Stangen, Platten, Blechen und Drähten); Röhren; Zinnguß, roher, d. i. nicht weiter bear-

6 in Fässern und Kisten

-

n

3. --

èja
Benennung der .Gegenstände.

1

beitet, auch in Verbindung mit gemeinen Holzarbeiten , und Stangen oder Platten von Eisen g) Kupfer, Messing, Nikel, Pakfong, Tombak und arridere nicht besonders benannte unedle Metalle und Metallgemische: 1. in groben Gußstüken (d. i.

in Gloken und Röhren das Stük im Gewichte von mehr als 5 Kilogramm und in arideren Gegenständen das Stük im Gewichte von mehr als 10 Kilogramm) .

2. gezogen, gestrekt (in Stangen, Tafeln, Platten, Blechen [auch vertieft oder gelocht], Drähten und Saiten)

Maßstab der Verzollung.

776

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Eil. fl. kr.

100

4. -

n

6. --

10 in Fässern n. Kisten 6 in Körben 1 in Ballen

l O i n Fässern n. Kisten 6 in Körben 4 in Ballen

tt

8. --

ïî

5. --

55 Metallwaaren, d. i. Arbeiten aus nicht besonders benannten unedlen Metallen und Metallgemischen, mit Ausnahme der unter den T. A. 5-1 b), e),- f) und g) und T. A. 61 aufgeführten :

a) Zinnwaaren, grobe (Schüsseln, Teller, Kessel und andere Gefäße), nicht lakirt und ohne Verbindung mit anderen Materialien b) Metallwaaren , geineine, und zwar: Walzen, Kessel, Kochund Destillir- Apparate, unlakirt, unpolirt, auch in Verbindung mit Holz und Eisen .

>

t>

8.--

13 in Kisten u. Pässern 6 in Körben 4 in Ballen

a S <)

Benennung der Gegenstände.

3

·H

Maßstab der ·!

Verzollung. 1

777

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Kil. fl. kr.

e) Metallwaaren, feine : 1. alle nicht unter a), b) und d) begriffenen, dann alle Metallwaaren in Verbindung mit anderen Materialien, insofern sie dadurch nicht unter die Kautschuk- , Leder- oder kurzen Waaren fallen; 2. plattirte (versilberte) Drähte, Bleche, Tafeln und Platten, aus Kupfer und Messing . 100 12.--

d) Schreibfedern, Uhrfournituren und Uhrwerke ; Metalltücher von 20 Kettenfäden und darüber auf 2 Ceutimeter; unechte leonische Gespinnste; Drähte aus unedlen Metallen mit Webematerialien übersponnen

-

7)

30. -

a) Gold und Silber (rohes in Klumpen, Barreu, Platten, Körnern, Staub, Pagamenten [Barren mit Kupfer vermischt], altes gebrochenes und ausgebranntes); Platin (rohes, zusammengesintert, geschmolzen, oder als Schwamm und altes gebrochenes) ; edle Metalle, nicht besonders benannte (roh, alt, Q'ebrochen)

fi

f r 6i

b) Münzen (auchMedaillen,Schauund Denkmünzen) aus edlen Metallen

fi

f

56 Metalle, edle (roh oder in Abfällen und als Münzen) :

13 in Kisten u. Fässern 6 in Körten 4 in Ballen

Benennung der Gegenstände.

& Anmerkungen.

1. Münzen aus unedlen Metallen sind wie jenes Rohmaterial zu behandeln, aus welchem sie geprägt wurden.

2. Medaillen, Schau- und Denkmünzen aus unedlen · Metallen sind wie Platten aus lezteren zu verzollen.

Maßstab der Verzollung.

Tarif-Abth. ||

778

Zollsaz.

St ÖL.

fl. kr.

XV. Land- und Wasserfahrzeuge.

57 Wagen und Schlitten: a) Lastwagen b) Personenwagen ohne Lederoder Polsterarbeit . . . .

c) Personenwagen mit Leder- oder Polsterarbeit

1

2.50



15.--

fi

75.--

f)

500.--

A n m e r k u n g zu den T. P. 57 a), b) und c).

ITür Schlitten ist hei a) und h) die Hälfte, bei c) zwei Drittel der Gebühr zu zahlen.

d) Eisenbahnfahrzeuge : 1. Gepolsterte Personenwagen 2. Nicht gepolsterte Personenwaagen 3. Gedekte Güterwagen 4. Offeae Güterwagen . .

5. Draisinen Anmerkung.

Diese Zölle gelten für Wagen mit zwei Achsen.

Für jede vorhandene Achse mehr sind 25 Pere.

zum Zolle hinzuzuschlagen. Ausserdem ist für Wagen, welche mit Bremsen versehen sind, um 35 fl. mehr an Zoll zu entrichten. Das Vorhandensein mehrerer Achsen, sowie der Bremsen, mnss auadrüklich erklärt werden.

fi f) fì

f)

^ r3 M

350.-- 200. -- 150.-- 50.--

^

S 'S

58

Schiffe : a) hölzerne (auch mit Eisen- und

SÄ r^.« «3

11 BH

» p

--.40

Tara-Abzüge in Perzenten des Kobgewicbtes.

Benennung der Gegenstände.

b) eiserne; auch aus anderen unedlen Metallen und Metallgemischen; Dampfschiffe . .

A n m e r t u n g . z u r A b t h e i l u n g 58.

Die zur Bewegung und Erhaltung des Schiffes nothwendigen Einrichtnngsstülre (z. B. Segel und Segelstangen, "Anker und Ankerketten, Schiffsseile, Beischiffe), insoweit deren Anzahl den gewöhnlichen Bedarf nicht überschreitet, werden nicht gesondert verzollt.

Hingegen unterliegen alle anderen Inventarstüke, sowie hei Dampfschiffen die Dampfmaschinen der gesonderten tarifnv'issigen Verzollung.

Maßstab der | Verzollung. 1

1 Tarif-Abth. j

779

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

fl. kr.

L^ S sä

§3 S.« ^Us

5. --

se a s?

H!

S
A n m e r k u n g zur K l a s s e XV.

Handwagen und Handschlitten, dann Schiffe, Wagen und Schlitten als Spielzeug, die vorgenannten Fahrzeuge als Modelle , sowie einzelne Wagen- und Schiffbestandtheile werden als Arbeiten aus jenen Stoffen behandelt, aus denen sie bestehen.

XVI. Instrumente, Maschinen und kurze Waaren.

59 Instrumente, ohne Rüksicht auf die Materialien, aus denen sie gefertigt sind :

a) astronomische, mathematische, optische (mit Ausnahme der gefaßten Augengläser und Opernguker) ; physikalische ; chemische Instrumente für Laboratorien ; chirurgische Instrub) musikalische 60

Maschinen und Maschinenbestandtheile aus Holz oder unedlen, nicht vergoldeten oder versilberten Metallen, allein oder in Verbindung

Eil.

100

frei

T)

10.--

/ 23 in Kisten u. Fässern \ 9 in Ballen

Benennung der Gegenstände.

mit Nebenbestandtheilen aus anderen Materialien, insoferne diese Verbindungen nicht unter die Tarif-Posten 61 a) und 61 'b), Z. 1 fallen, je nachdem der dem Gewichte nach überwiegende Bestandtheil besteht : a) aus Holz

Maßstab der J Verzollung, j

I Tartf-AUh. il

780

Kil. fl. kr.

100

b) aus Gußeisen

f)

c) aus Schmiedeisen oder Stahl

fi

d) aus anderen unedlen Metallen

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Zollsaz.

·n

2.-- 2.70 4_ g

A n m e r k u n g zu d.

Kupfer- und Messing -Walzen und Platten, gravirt oder nicht gravirt, für inländische Zeugdrukereien gegen besondere Bewilligung . . frei.

A n m e r k u n g zur A b t h e i l u n g 60.

Maschinen, welche sich als Holzwaaren, gemeinste, darstellen, sind als solche zu behandeln.

Unter Maschinen sind auch Lokomotive, Tender und Dampfkessel begriffen.

Als Maschinenbestandthoile sind nur solche Gegenstände zu verzollen, welche ohne Verbindung mit anderen Bestandteilen und ohne Triebkraft keinen selbstständigen Gebrauch zulassen, z. B.

Spindeln , Exzentren oder Zahnräder , Dampfcylinder.

61 Kurze Waaren: a) feinste : 1. Waaren ganz oder theilweise aus edlen Metallen, echten und unechten Perlen, echten und unechten Korallen, gefaßten Edelsteinen; 2. Taschenuhren, echtes Blattgold und Blattsilber; 3. echte Gold- und Silbergespinnste, sowie Arbeiten aus

·

13 in Kisteu u. Fässern 8 in Halbkigten 6 in Körben 4 in Ballen od. hölzernen Eahmen

1 «1 =M

Benennung der Gegenstände.

"iH

Maßstab der i Verzollung.

781

Zollsaz.

Tara-Abzüge ' in Perzenten des Rohgewichtes.

i

Kil. fl. kr.

denselben oder aus echt vergoldeten oder versilberten leonischen Gespinnsten (Tressenwaaren) . . . . 100 200.--

!

b) feine : 1. Waaren aus unedlen Metallen, echt vergoldet oder versilbert, oder mit Gold oder Silber belegt (mit Ausnahme der Metallperlen und der unter T. P. 55 c) eingereihten Drähte, Bleche und Platten) ; Waaren aus Halbedelsteinen, auch gefaßt, aus Schildpatt, Bernstein, Gagat; Perükenmacherarbeiten,auch aus Haar-Imitationen; alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter a) fallen;

20 in Kisten u. Fässern · 13 in EorDen 9 in Ballen

2. unechte Perlen; künstliche Zähne; Stikereien auf anderen Stoffen , als Webeund Wirkwaaren ; 3. Verbindungen der Seidenwaaren , der Baumwoll-, Leinen- und Wollenwaaren der T. P. 36 c), 37 e), 38 f) mit anderen Materialien, insoferne diese Verbindungen nicht unter a) oder die Kleidungen und Puzwaaren gehören Bundesblatt 31. Jahrg. Bd. I.

T)

100.--

1

04

·àf
=*H

Benennung der Gegenstände.

*£j a H

c) gemeine : 1. Herren- und Frauenschmuk, Nippes- und Toilettegegenstände aus unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet, und entweder vernirt (unecht vergoldet oder versilbert), oder in Verbindung mit Alabaster, Elfenbein, Email, nachgeahmten Edelsteinen (Glasflüssen) , Lava, Perlmutter oder auch mit Schnizarbeiten , Pasten, Oameen, Ornamenten in Metallguß u. s. w. ; dann Herren- und Frauenschmuk aus Bein, Holz, unedlen Metallen, Glas, hornisirtem Kautschuk und dergl. in Verbindung mit Gespinnstfäden (z. B. Armbänder, Halsbänder u. dgl.) ; 2. Arbeiten aus unechten leonischen Gespinnsten; Waaren ausbossirtemWachse;Wandund Stuzuhren (mit Ausnahme der hölzernen Hänguhren) : Opernguker und gefaßte Augengläser ; alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter a) und b) fallen; 3. Kinderspielwaaren in Verbindung mit Webe-, Wirkuiid kurzen Waaren. mit Ausnahme der höchstbelegten kurzen Waaren;

Maßstab der 1 Verzollung.

782

Zollsaz.

Eil. fl. kr.

Tara-Abzüge '·,''.

in Perzenten des " Rohgewichtes.

ja

S
Benennung der Gegenstände.

'ÌH

Maßstab der Verzollung.

783

Zollsaz.

Kil. fl. kr.

4. Verbindungen der Webeund Wirkwaaren mit anderen Materialien, soweit sie nicht unter a) und b), oder unter die Kleidungen und Puzwaaren gehören; 5. Metallperlen, vergoldet, versilbert oder vernirt; Arbeiten aus Goldschlägerhäutchen ; Darmsaiten, auch mit Seide 100 50.-- übersponnen

d) Regen- und Sonnenschirme: *1. aus Seide *2. aus anderen Stoffen . . ·.

St.

--.48

VI

--.24

XVII. Kochsalz, Chemikalien, Arznei-, Färb- und Zündwaareu.

62 Kochsalz (Meer-, Sud- und Steinsalz, Salzsoole, Salzlauge und Meerwasser)

Kil.

100 -.84 nur gegen besondere Bewill.

Anmerkungen.

1. In Fällen einer ausnahmsweisen Einfuhrbewilligung . beträgt die Lizenzgebühr für 100 Kilo für 100 Kilo netto Kreuznacher Mutterlauge 1 fl. 88 kr.

2. Auf Grund ärztlicher Zeugnisse kann die gebührenfreie Einfuhr von Meerwasser zu Heilzweten bewilligt werden.

3. Das Finanzministerium kann die gebührenfreie Einfuhr von ausländischem Salze den Fabriken zur Erzeugung chemischer Produkte und jenen Gewerbetreibenden bewilligen, welche zur Barstellung ihrer nicht in die Reihe der Genussmittel gehörenden Erzeugnisse das Salz in grösserer Menge als wesentliches Fabrikationsmittel benöthigen.

Tara- Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

( 20 in Kisten u. Fässern \ 13 in Körben ( 9 in Ballen

·è

pO


Benennung der G-egenstände.

Maßstab der 1 Verzollung. 1

784

Zollsaz.

Kü. fl. kr.

63 Chemische Hilfsstoffe: a) Arsenik (Arsen), arsenige Säure (mit Ausnahme der Arsensäure [Arseniksäure]) ; Arsenikschwefel (Operment, Realgar); Borax, roh ; Borsäure ; Kolkothar (Engelroth) ; Eisenmohr, Eisensarfan; Eisenbeizen aller Art; Holzessig, roher (zum menschliehen Genüsse nicht geeignet); Eisenvitriol ; Mineralwasser, natürliche und künstliche ; Kupfer- und Zinnasche; Zinkasche (graues Zinkoxyd) ; Ofenbruch, zinkischer (Tutia alexandrina) ; Pottasche (unreines kohlensaures Kali, auch unausgelaugte Holzasche); Salpeter (Kalisalpeter), roh ; Chilisalpeter (salpetersaures Natron), roh, Schwefel (in Stüken und Stangen), auch gemahlen und Schwefelblüthe.; Spießglanz, Weinstein, roh oder raffinirt (Weinsteinrahm , cremor tartari) ; citronensaurer und weinsteinsaurer Kalk ; Zaffer , Schmälte, Streuglas . . . . 100 f r e i b) Digestivsalz (salzsaures Kali, Chlorkaliurn , auch Silvin) ; Chlormagnesium ; Duplikatsalz (schwefelsaures Kali), G-laubersalz (schwefelsaures Natron) ; Kali und Natron , zweifach --.20 schwefelsaures n

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

"?

Benennung der Gegenstände.

^

H

c) Schwefelsäure, Salzsäure, Salpetersäure (Scheidewasser), Königswasser d) Soda (d.i. einfach kohlensaures Natron) ; kohlensaures und schwefelsaures Ammoniak ; Seifensieder-TJnterlauge;Glycerinlauge; Glycerin

Verzollung. 1

,J3 2

Maßstab der

785

Zollsaz.

Eil. fl. kr.

100 -- .50

11

--.80

·n

1.50

e) 1. Alaune; schwefelsaure und salzsaure Thonerde ; Admonter (gemischter Eisenund Kupfer-), Kupfer- und Zinkvitriol; Bleiasche; Bleiglätte (Silber- und Goldglätte) ; Borax , raffinirt ; Chlorbarium; Chlorcalcium; Chlorkalk; Chlorzink; holzessigsaures Bleij holzessigsaurer Kalk, holzessigsaure Thonerde; Mineralkermes; Kuhkot hsalz ; Ammoniak (Salmiakgeist); Hirschhorngeist ; Salmiak (salzsaures Ammoniak) ; Salpeter (Kaliund Natronsalpeter) , raffinirt ; Schwefeleinschlag ; Schwefeleisen; Schwefelkohlenstoff; schwefelsaurer Baryt (künstlicher); Wasserglas ; 2. Anilin ; rohes Anthracen ; rohes Naphtalin; rohe Carbolsäure; Nitrobenzol . .

Tara- Abzüge in Perzenten des Bohgewichtes.

·i



·4

Benennung der Gegenstände.

^

Maßstab der 1 Verzollung. 1

786

Zollsaz.

Eil.

fl. kr.

f) Bleiweiß , Zinkweiß (reines Zinkoxyd),Bleiessig,Bleizuker; gelbes und rothes Blutlaugensalz; Chlorkalilauge (Eau de Javelle); Chlornatronlauge(Eau de Labaraque) ; chromsaures Kali (Chromkali) ; chromsaures Bleioxyd (Chromgelb u. Chromroth); chromsaures Zinkoxyd (Zinkgelb) ; chromsaurer Baryt ; Grünspan; Kitte aller Art; Massikot ; Mennig ; Kasselergelb ; Neapelgelb ; reines kohlensaures Kali; doppeltkohlensaures Natron (Soda bicarbonata) und Kali; Schüttgelb; Weinsteinsäure ; Zinnsalz(Zinnchlorür und andere Zinnprä100 parate .

g) Aezkali (Aezstein) ; Aeznatron (kaustische Soda); schwefligsaurer und unterschwef ligsaurer Kalk ; rohes mangansaures und übermangansaures Kali und Natron; schwefligsaures und unterseh wefligsaures Natron; Schwefelnatirum ; Oxalsäure (Zukersäure, Kleesäure); oxalsaures Kali (Kleesalz) ; schwefelsaure Magnesia . . . .

3. --

T 13 in Fässern n. Eisten

7)

4. -- < 9 in Körben

T)

frei

V 6 in Ballen

64 Chemische Produkte, Arznei- und Farbwaaren : a) Stärkegummi und Gummisurrogate (Dextrin, Leiogomme)

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

·à,0 <3 «4-» 'î~l

03

H

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der 1 Verzollung. 1

787

Zollsaz.

Eil. fl. kr.

b) 1. Leim aller Art, Kraftmehlprodukie (Haarpuder, Kleister, Pappe), Albumin, Gelatine (thierische Gallerte); 2. Schwärze(Ruß-,Buchdrukerund Frankfurterschwärze, Kohlenpulver und Kohlenschwarz aller Art mit Ausnahme der gekörnten Knochenkohle), Schuhwichse . 100 1.50 c) Stärke: 1.50 1 . ordinäre, graue . . . .

·n 6. -- 2. weiße fi d) 1. Arzneiwaaren, zubereitete: Balsame, künstliche ; Conserven, Pasten, Salsen, soferne sie nicht zu den feinen Eßwaaren gehören, Elixire, Latwergen, Medizinal-Essige, -Honige, -Weine, Mithridat (Theriak), Mixturen, Pillen, Pulver, Pflaster, Salben, Tinkturen; alle in Kapseln eingehüllten Arzneien ; alle durch ihre Inschriften, Etiquetten, Umschläge u. dgl.

sich als Arznei-, Thierheil-, Haarfärbe- oder Verschönerungsmittel ankündigenden Stoffe, ohne Rüksicht auf ihre Bestandteile; 2. Parfümeriewaaren,Schminke S.Tusche; Reißkohlen; Blei-, Roth- und Farbstifte, gefaßt oder ungefaßt; alle Farben in Bläschen, Kapseln, Muscheln, Pasten und Kästchen ·n 24.--

Tara-Abzüge in Perzenten des Kohgewichtes.

13 in Eisten

16 in Fässern n. Kisten 9 in Körten 6 in Ballen Bei Phosphor in Blechkisten mit Wasser gefüllt, ausser der .vorstehenden Tara für die äussere Umschliessung noch 20 Percent, u. zw.

vom Gesammtsporcogewicht

1

1^ =+H

Benennung der Gegenstände.

OS H

e) 1. Phosphor und Phosphorsäure ; Queksilberpräparate (auch Zinnober) ; Schwefeläther; Chloroform; Carbolsäure, reine, feste und flüssige; Fabrikate aus Gallerten; Firnisse; Räucherkerzchen; Siegellak, Tinlen und Tintenpulver; Milchzuker; Preßhefe ;

ulaßstab der l Verzollung. 1

788

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzeuten des Kohgewichtes.

Eil. fl. kr.

1 6 in Fässern u. Kisten 6 in Ballen Bei Phosphor in Blechkisten mit Wasser ge> füllt, ausser der vorstehenden Tara für die äussere TJmschliessuBg noch 20 Percent, u. zw.

vom Gesammtaporcogewicht.

2. Theerfarbstoffe und künstlich bereitete organische Farbstoffe ; 3. chemische Produkte und Fabrikate nicht besonders benannte 100 10. -- Anmerkung.

Alkoholische Firnisse, Lake und Polituren sind wie Alkohol [T. P. 20 a)], und Oelfirnisse (ohne Harz, Terpentin oder Mineralöle) wie Oele, Fette, [T. P. 17 a), beziehungsweise d)] zu hehandeln.

65

.

Kerzen und Seife: a) 1. Wachskerzen(Wachslicbte), Wachsfakeln, Wachsstökc, Nachtlichte *2. Wachszündkerzehen Stearinzündkerzchen .

fi

10.--

·n

3. -

und

b) Kerzen und F'ettfabrikate, nicht besonders benannte, z. B. aus Stearin, Wallrath, Palmöl, Pa'

16 in Kisten \ 9 in Körten 6 in Ballen

i1)

8. --

"n

6. --

Y)

1.50

,a S
Benennung der Gegenstände.

H

Maßstab der Verzollung.

789

Zolls az.

Kil.

fl. kr.

e) Seife: 1. Grüne, schwarze und andere Schmierseife; gemeine, feste Seife 100 2.50 2. Feine Seife in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Töpfen .

6. ·n 3 . Parfümirte Seife . . . . ·n 10.--

Tara-Abzüge in Perzenten des Kohgewichtes.

( 13 in Kisten \ 9 in Körben ( 6 in Ballen

Anmerkung.

Oelseife, nicht parfümirte, zu Triest, Fiume und Eirano erzeugte, wird unter den vorgeschriebenen Bedingungen gegen die Hälfte des tarifraässigen Sazes eingelassen.

Die Ministerien der Finanzen und des Handels sind ermächtigt, diese Begünstigung auch anderen Seifenfabriken in den Zollausschlüssen zu gewähren.

66 Zündwaaren : a) Zündwaaren, gemeine, und zwar: Schwefelfäden, Zündhölzchen, Reibfidibus; Feuerschwamm, natürlicher, gebeizt; Feuerschwamm , künstlicher ; Zunder (natürlicher und künstlicher); Zunderpapier .

b) Feuerwerkskörper , Lunten (Zünd- und Sprengschnüre) .

, c) Zündhütchen, gefüllte . . .

d) Schießmittel, d. i. alle explodirenden Stoffe, welche zum Schießen aus Feuerwaffen bestimmt oder geeignet sind, dann Sprengtnittel , welche aus den Bestandteilen des Schießpulvers (Salpeter, Schwefel und Kohle bestehen)

·n 7)

·n

·n

frei

10.-- 24.--

52. 50 nur gegen besondere Bewill.

Ì 16 in Fässern u. Kisten f 0 in Korben j 6 in Ballen

13 in Fässern

è

,0
Benennung der ' Gegenstände.

1

Maßstab der Verzollung.

790

Zollsaz.

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes.

Kil. n. kr.

e) Alle nicht unter d) begriffenen Sprengmittel und Explosivstoffe 100 24. -- nur gegen lesondere Bewilligung

XVIII. Literarische und Kunstgegenstände.

67 Literarische und Kunstgegenstände.

a) \. Bücher, Druksehriften, auch Kalender, Zeitungen und Ankündigungen,Karten (wissenschaftliche), Musikalien, Papier, beschriebenes (Akten und Manuskripte); 2. Bilder auf Papier , d. i.

Kupfer- und Stahlstiche, Steindrüke , Holzschnitte, Farbendrukbilder , Photographien u. dgl A n m e r k u n g zur T. P. 67 a) 1 und 2.

Insoferne für die Einfuhr Ton Kalendern, Zeitungen und Ankündigungen Stempel- und Kohtrolvorschriften bestehen, sind diese Gegenstände auch nach der Stükzahl zu erklären.

Gebundene Bücher und Bilderwerke, oder auf Leinwand oder Pappe angezogene Karten und Bilder sind ohne Bûksicht auf die Stoffe des Einbaudes oder der Unterlage nach dieser Tarifabtheilung zu behandeln.

Sind aber die Einbände von Sammt, Seide, Elfenbein oder Schildpatt, oder mit Schliessen oder Verzierungen versehen, die zu den kurzen Waaren gehören, oder liegen die Bilder in Kartons, welche der lezteren Tarifabtheilung angehören, so sind diese Gegenstände nach der Beschaffenheit der Einbände oäer der Kartons zu verzollen.

Ebenso sind Bilder auf Papier in Rahmen nach Beschaffenheit des Materiales der lezteren zn behandeln.

·n

frei

16 in Fässern.

Benennung der Gegenstände.

b) 1. Gemälde, d. i. Gemälde auf Holz und unedlen Metallen, nicht lakirt, auf Leinwand und Stein, dann auch Originalbilder und Zeichnungen auf Papier;

Maßstab der 1 Verzollung. 1

1 Tarif-AbtbT|[

791

Zollsaz.

Eil. fl. kr.

2. Bilddrukplatten aus unedlen Metallen, Stein oder Holz ; 3. Statuen (auch Büsten und Thierfiguren) , sowie Basreliefs und Hautreliefs aus · Steinen, in Stüken schwerer als 5 Kilogramm, desgleichen Statuen, Büsten und Thierfiguren aus Metall oder Holz, jedoch mindestens in natürlicher Größe

100

frei

T)

frei gegen besondere Bewilligung

Anmerkung.

1. Gemälde auf anderen Stoffen werden wie Arbeiten aus diesen Stoffen behandelt, z. B. bemalte Fensterroulea-ux und Deken als bedrukto Waaren aus dem betreffenden Materiale.

2. Wenn Gemälde in Rahmen vorkommen , so werden jene Rahmen, die ihrer Beschaffenheit nach nicht zu den kurzen Waaren gehören, ebenso wie die Gemälde zollfrei behandelt.

Bei Gemälden in Kahmen, die ihrer Beschaffenheit nach zu den kurzen Waaren gehören, wird das Nettogewicht der Gemälde sammt Rahmen erhoben, und die eine Hälfte dieses Gewichtes als Gemälde, die andere nach Beschaffenheit des Rahmens bebandelt.

XIX. Abfalle.

68 Abfälle:

a) Dungsalze b) i. Dünger, thierische und andere, auch künstliche Dün-

Tara-Abzüge in Perzenten des Rohgewichtes. .

,4 2
·°ceH

Benennung der Gegenstände.

H

gungsmittel ; ausgelaugte Holzasche; Steinkohlenasche; Knochenasche , Knochenmehl und Knochenkohle, auch mit Säuren versezt ; geraspelte Hörner u. Klauen; Blut, flüssiges und eingetroknetes ; Thierflechsen ; Rükstände von der Blutlaugensalz-Fabrikation ; Ammoniakwasser (Glaswasser) ;

Maßstab der 1 Verzollung. 1

792

Zollsaz.

Eil. fl. kr.

2. Hefe, mit Ausnahme der Preßhefe ; Kleie; Spreu Rükstände, feste, von der Fabrikation fetter Oele, auch gemahlen ; Schlempe ; Spülicht, Treber; 3. Abfälle von der Glasfabrikation, auch Herdglas, Glasund Thonscherben ; Abfälle von der Wachsbereitung; Abfälle von Bad- und Pferdesehwämmen ; Leimleder, auch abgenüzte alte Lederstüke und sonstige lediglich zur Leimfabrikation geeignete Lederabfälle; Abfälle der Kautschuk- und Guttaperchafabrikation, sowie alte Stüke von dergleichen Fabrikaten 100 c) 1. Lumpen (Hadern) und andere Abfälle zur Papierfabrikation, d. i. leinene, baumwollene, seidene u. wol-

fr ei

Tara-Abzüge in Perzenten des Bohgewichtes.

^ì «1 EH CS

Benennung der Gegenstände.

H

lene Lumpen, auch macerirte (Halbzeug, feste oder flüssige Papiermasse) , Papier abschnizel (Papierspäne), Makulatur (beschriebene und bedrukte), alte Neze, 'altes Tauwerk und alte Strike; 2. Halbzeug aus anderen als den unter c), Z. 1 genannten Materialien, Charpie (gezupfte Leinwand) . . .

A n m e r k u n g z u r K l a s s e XIX.

Abfälle, die im Tarife nicht eigens aufgeführt sind, werden wie Rohstoffe, ans denen sie bestehen, behandelt.

Maßstab der Verzollung.

793

Zollsaz.

Kil. fl. kr.

100

frei

Tara-Abzüge in Perzenten des Bohgewichtes.

794

è rD

«1

si

a

Benennung der Gegenstände.

Maßstab der 1 Verzollung. 1

II. Theil. Ausfuhr.

Zollsaz.

Kil. fl. kr.

Lumpen (Hadern) und andere Abfälle zur Papierfabrikation, d. i.

leinene, baumwollene, seidene und wollene Lumpen , auch macerirte (Halbzeug, feste oder fl üssige Papiermasse), Papierabschnizel, Papierspäne, Makulatur (beschriebene und bedrukte), alte Neze, altes Tauwerk u n d alte Strike . . . . 100 Alle anderen hier nicht aufgeführten Waaren sind zollfrei.

4.--

Tara-Abzüge in Perzeuten des Bohgewichtes.

795

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des K u r s i n s p e k t o r s bei der Schweiz. Oberpostd i r e k t i o n wird hiemit zu freier Bewerbung ausgeschrieben Gresezlicher Jahresgehalt Fr. 5000--5500.

Daherige Anmeldungen sind bis und mit dem 25. dies der O b e r p o s t d i r e k t i o n , welche auf Verlangen über die Dienstobliegenheiten der genannten Beamtung nähere Auskunft ertheilt, einzureichen.

Bern, den 3. April 1879.

Die Oberpostdirektion: Ed. Huhn.

Stelle-Ausschreibung.

Beim technischen Jnspektorat des schweizerischen Eisenbahndepartements ist die Stelle eines K o n t r o l - I n g e n i e n r s (.für das Rollmaterial der Schweiz. Eisenbahnen) mit einer Jahresbesoldung von 3500 -- 4500 Franken, nebst reglementarischem Taggeld für Dienstreisen, neu zu besezen.

Bewerber wollen ihre Anmeldungen, welche mit Ausweisen über Befähigung versehen sein müssen, bis am 25. dieses Monats dem unterzeichneten Departement einreichen.

B e r n , den 4. April 1879.

Das Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement: Welli.

Ausschreibung.

Es wird hiermit die Erstellung von 6 0 0 0 Exemplaren der deutschen Turnschule à 6*/2 Bogen zu 16 Seiten, klein Oktav, zur Konkurrenz ausgeschrieben.

796 S c h r i f t : Antiqua (reiner, scharfer Druk).

P a p i e r : 3/4 geleimtes w e i ß e s Drukpapier.

E i n b a n d : steif broschirt, mit englischem Leinwandrüken, guter S t o f f - K a r ton und Doppel-Vorsaz.

Die Turnschule (alte Auflage), sowie Papier, Leinwand und KartonMuster, welche für die n e u e Auflage zu verwenden sind, können auf dem Bureau der Drukschriftenverwaltung des Oberkriegskommissariates (Bundesrathhaus Nr. 43) eingesehen werden.

Die Gesammtauflage muß in gut ausgetroknetem Zustande f r a n k o D o m i z i l besagter Verwaltung abgeliefert werden.

Lieferungsangebote sowohl für Saz, Druk, Papier und Einband b es o n d e r s als für das fertig erstellte Exemplar berechnet, sind nebst der Angabe des Lieferungstermins dem Ober-Kriegskommissariat franko und mit der Aufschrift ,,Eingabe für die Turnschule" bis zum 15. April nächsthin einzureichen.

B e r n , den 29. März 1879, Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Schweizerische Nordostbahn.

Zu den Gütertarifen der Stationen Basel S. C. B., ferner Basel, Badische Bahn, und Waldshut mit der Ostschweiz vom15.,, beziehungsweise 1. September 1871, tritt mit 1. April je ein XX.. Nachtrag inKraft,, worin die mit Publikation vom 23. Dezember 1878 angekündeten Taxerhöhungen enthalten sind. Exemplare dieser Nachträge sind bei unsern Güterexpeditionen erhältlich.

Z ü r i c h , den 27. März 1879.

Mit 1. Mai tritt für den Transport besonders benannter Güter, welche aus belgischen und holländischen Häfen per Schiff nach Mannheim gelangen, je ein Transittarif ab Mannheim und ab Ludwigshafen nach badischen und Bodensee-Stationen in Kraft. Dieselben können Bei unsern Güterexpeditionen Romanshorn und Rorschach zum Preise von je 10 Cts. bezogen werden.

Z ü r i c h , den 27. März 1879.

Mit Publikation vom 29. Januar wurden die Taxen Basel transit-Schaffhausen-Konstanz und -Romanshorn transit, welche in dem seit 1. Dezember 1878 gültigen 1. Nachtrag zum Gütertarif Basel Centralbahn-Schaffhausen, den Bodenseeuferorten etc. vom 1. April 1878 auf Tabelle II unter Litt, b A

797 für Sendungen von und nach den jenseits Mülhausen gelegenen Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, sowie weiter verzeichnet sind, bis Ende M ä r z 1879 auch auf Transporte nach und von D e l l e t r a n s i t anwendbar erklärt. Diese Begünstigung wird anmit bis zum 30. April 1879 verlängert.

Zürich, den 29. März 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nationalbahn.

Mit 1. April nächstkünftig werden folgende Tarife, Tarifnachträge und Taxänderungen in Kraft treten: 1) Reexpeditionstarif für Singen-Zürich via Etzwylen für Gütersendungen aus Belgien und Holland; 2) I. Nachtrag zum Uebernahmetarif für Eisen und Eisenwaaren vom 15. Mai 1878, 3) V. Nachtrag zum internen Gütertarif der S. N. B., enthaltend n. A, neue Klassifikationstaxen ab Singen nach Winterthur ; 4) Im Uebernahmetarif für Gütersendungen ab Basel via Ölten-Aarau-Suhr beträgt die Taxe für Basel-Winterthur im Spezialtarif Nr. 5c 119 Cts.

(bisher 113 Cts.).

W i n t e r t h u r , den 31. März 1879.

Der Delegirte für den Betrieb.

Schweizerische Centralbahn.

Für den Transport von Brennholz in Scheiten in Ladungen von 10,000 Kilogramm pro verwendeten Wagen ab Stationen der Großherzogl. badischen Staatsbahnen nach Basel Centralbahnhof via Verbindungsbahn in Basel tritt mit 15. dieses Monats ein Spezialtarif in Kraft, welcher auf unserer Güterexpedition Basel bezogen werden kann.

Basel, den 3. April 1879.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. I.

55

798

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist beauftragt, nachfolgende Gegenstände zu beschaffen, und eröffnet hiemit Concurrenz : A. Circa2000 Stück Infanteriespaten(Linnemann'sches System). Das Schaufelblatt aus Stahlblech 15cm breit, 20 <"" lang und 1.6 --1.76mm dick, ist auf der untern und der einen Seitenkante zu schleifen und so zu härten: 1) daß 0.8mm dickes, weiches Eisenblech damit gehauen werden kann, ohne daß an der Schneide weder Umbiegungen, noch ein Ausspringen des Metalles wahrgenommen werden können ; 2) daß ein mit flachgehaltenem Spaten auf einen wagrechten Holzrundsparren ausgeführter kräftiger Schlag dasselbe weder zum Verbiegen, noch zum Springen bringt.

Der Stiel ist aus Eschenholz zu erstellen und glatt abzudrehen.

Holz- und Eisentheile des Spatens sind zu Jakiren.

B. Circa 2000 Futterale zu obigen Spaten, aus Rindsverdeckleder, mit Traggurten, Schnallen und Hacken (die Verwaltung liefert hiezu die Gurtstücke, der Lieferant Schnallen und Hacken).

Die bezüglichen Angebote müssen frankirt und mit der Adresse: ,,An.gebot für Spaten resp. Spatenfutterale" bis zum 20. April in unsern Händen sein.

Als Lieferungstermine sind für die erste Hälfte der 31. Juli und für den Rest der 30. September festgesetzt.

Die Preise sind franco Packung und Transport der dem Lieferanten nächstgelegenen schweizerischen Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaare, liegen zu Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

B e r n , den 25. März 1879.

Eid g. K r i e g s m a t e r i a l v e r w a l t u n g : Technische Abtheilung.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist beauftragt, circa 2580 Meter roher Leinwand für Strohsäcke, von 103cm Breite und einem Gewichte von 300 Gramm per laufenden Meter, zu beschaffen, und eröffnet hiemit Concurrenz.

799 Die bezüglichen Angebote müssen frankirt, mit der Aufschrift: ,,Angebote für Leinwand" bis zum 20. April in unsern Händen sein.

Die Ablieferung hat spätestens 2 Monate nach Bestellung zu erfolgen.

Die Preise sind franko Packung und Transport der dem Lieferanten nächstgelegenen Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaare, liegen zu Lasten der Lieferanten.

Kleine Musterabschnitte werden auf Verlangen von unserer Verwaltung abgegeben.

B e r n , den 25. März 1879.

Eid g. K r i e g s m a t e r i a l v e r w a l t u n g : Technische Abtheilung.

Stempel für Gold- und Silberwaaren in Frankreich.

Nachdem durch französischen Minisierialbeschluß vom 27. Juli 1878 die Ersezung der gegenwärtigen auf Gold- und Silberwaaren anzuwendenden Ausfuhrstempel durch neue, die Beschaffenheit und den Peingehalt des verarbeiteten Metalles angehende Stempel angeordnet worden ist, hat der Finanzminister unterm 15. laufenden Monats verordnet, daß diese neuen Stempel mit dem 1. April nächsthin in Gebrauch kommen (s. ,,Journal officiel de la Eépublique française" du 18 mars).

B e r n , den 26. März 1879.

Schweiz. Handels;- * Landwirthscliaftsdepartement.

Internationale Ausstellung in Sidney (Australien).

Laut Mittheilung des schweizerischen Konsulats in Sidney wird die internationale Ausstellung daselbst (siehe Bundesblatt 1878, Bd. IV, S. 561) in der ersten Woche des Monats September laufenden Jahres und nicht am

800 ersten August, wie anfänglich beabsichtigt wurde, eröffnet. Gesuche um Kaum in der Ausstellung sind an den Präsidenten der ,,International Exhibition Committee", Sir Daniel Cooper, Westminster Chambers, London, zu richten.

B e r n , den 15. März 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Aenderungen und Neuerungen im internationalen Postverkehr.

In Folge des zu Paris im Juni 1878 abgeschlossenen Weltpostvertrages und der Uebereinkommen betreffend den Austausch von Briefen mit Werthaugabe und Geldanweisungen, sowie des Wiener Uebereinkommens vom 2. Februar d. J. treten auf 1. April 1879 verschiedene Aenderungen und Neuerungen im internationalen Postverkehre ein, wovon die wesentlichsten in Nachstehendem hervorgehoben werden : I. Briefpost.

Die Taxen nach den Ländern, für welche dermalen der Vereinstarif A I anwendbar ist (Europa, Egypten, Vereinigte Staaten von Amerika, Canada und Neufundland, Algerien, Tunis, Persien), betragen : Für frankirte Briefe 25 Centimen per 15 Gramm (wie bisher); für Postkarten (Korrespondenzkarten) 10 Centimen (wie bisher) ; für Druksachen, Waarenmuster und Geschäftspapiere 5 Centimen per 50 Gramm (wie bisher), j e d o c h im M i n i m u m für j e d e Waaren m u s t er s e n d u n g 10 C e n t i m e n und f ü r j e d e S e n d u n g v o n Geschäftspapieren 2 5 C e n t i m e n .

Die Taxen nach den übrigen (überseeischen) Ländern des Weltpostvereins betragen : Frankirte Briefe 40 (statt wie bisher 50) Centimen per 15 Gramm ; Postkarten 10 (statt 20) Centimen;

801

Druksachen, Waarenmuster und Geschäftspapiere 10 Centimen per 50 Gramm, f ü r j e d e Geschäftspapier S e n d u n g jedoch 25 Centimen im Minimum.

Der Grenzrayon im Verkehr mit Deutschland, Oesterreich und Frankreich bleibt unverändert.

Rekommandationsgebühr für Sendungen nach dem Auslande ohne Unterschied der Bestimmung 25 (statt wie bisher 20) Centimen, jedoch mit Inbegriff eines (obligatorischen) Empfangscheines.

Ein allgemeiner ausführlicher Brieftarif für das Ausland, sowie ein Tarif in Taschenformat, befinden sich gegenwärtig im Druk und können, ersterer zu 50 , lezterer zu 20 Centimen, nächstens bei allen Poststellen bezogen werden.

Die Taxen für Briefsendungen a u s den Vereinsländern nach der Schweiz sind in einheitlichem Sinne festgesezt.

Unfrankirte i r t e Briefe a u s den Ländern des Tarifs A I nach der Schweiz kosten (wie bisher) 50 Centimen per 15 Gramm, aus den übrigen Ländern 65 (statt wie bis jezt 75) Centimen per 15 Gramm.

U n g e n ü g e n d frankirte Sendungen werden nicht mehr, wie bisher , mit der Taxe der unfrankirten Briefe , unter Abzug des Werthes der verwendeten Marken etc., sondern lediglich noch mit einer Taxe im doppelten Betrage der mangelnden F r a n k a t u r b e l e g t , mit Abrundung auf 5 Centimen.

Einfache Postkarten (zu 10 Centimen) sind nach allen Vereinsländern , Doppelkarten (mit bezahlter Antwort) zu 20 Centimen dagegen nur nach Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen , Niederland , Portugal, Rumänien und der Argentinischen Republik zulässig.

Von der Beförderung a u s g e s c h l o s s e n s i n d : a. Postkarten, Druksachen, Waarenmuster und Geschäftspapiere, welche nicht wenigstens theilweise frankirt sind. (Also können auch ungenügend frankirte Druksachen ohne Werth (einfache Avise etc.)

und Postkarten, welche bisher von der Beförderung ausgeschlossen waren, versandt werden, während dagegen ganz unfrankirte, größere Druksachen (Bücher etc.) und Waarenmuster unzulässig sind.)

b. Druksachen, Waarenmuster und Geschäftspapiere, welche Briefe oder handschriftliche, den Charakter einer wirklichen und persönlichen Korrespondenz tragende Aufzeichnungen enthalten oder nicht leicht verifizirt werden können ;

802 c. Privatpostkarten ; d. Waarenmuster über 250 Gramm mit Verkaufswerth oder die mehr als 20 Centimeter lang, 10 Centimeter breit und 5 Centimeter dik sind ; e. Geschäftspapiere und Druksachen aller Art über 2 Kilogramm (bisheriges Maximum l Kilogramm); f. Briefe oder Pakete, welche Gold- oder Silbersachen, Geldstüke, Edelsteine oder Kostbarkeiten enthalten (wie bisher); g. Sendungen aller Art, welche zollpflichtige Gegenstände enthalten (wie bisher)II. Briefe mit deklarirtem Inhalte von Wertpapieren (Werthbriefe).

Solche sind zulässig im Verkehr mit den europäischen Ländern, ausgenommen England, Spanien, Griechenland und Türkei, mit Algerien , mit den dänischen Inseln St. Thomas, St. Jean und Ste. Croix, sowie mit Grönland , mit den französischen Kolonien Guadeloupe, Martinique, Guyana, Senegambien, Réunion, französisch Ostindien und Cochinchina, und mit einigen portugiesischen Kolonien und Egypten.

M a x i m u m d e r W Werthdekl a r a t i o n : a. Italien und Egypten Fr. 5 0 0 0 , b. Belgien, Frankreich und Kolonien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Kolonien, Rumänien und Serbien Fr. 1 0 , 0 0 0 , c. Deutschland , Oesterreich-Ungarn , Dänemark und Kolonien, Norwegen, Rußland und Schweden u n b e s c h r ä n k t .

T a x e n : Taxe eines gewöhnlichen rekommandirten Briefes nebst der Werthtaxe, welche für je Fr. 200 beträgt: a. nach Deutschland und Frankreich mit Algerien 10 Cts.

b. ,, Italien und Oesterreich-Ungarn 15 ,, c.

,, dem übrigen Europa 25 ,, d.

,, den aussereuropäischen Bestimmungsorten (excl. Algerien) 35 ,, Rükscheine sind zu den bisherigen Bedingungen zuläßig.

III. Geldanweisungen.

Zu den Ländern, welche bis anhin am Geldanweisungsverkehr theilgenommen haben, treten vom 1. April an noch hinzu:

803 Dänemark (mit Island und Faröer), Egypten, Norwegen, Portugal, Rumänien und Schweden.

Maximalbeträge: nach Großbritannien und Irland (wie bisher) Fr. 252 oder

10 £;

nach Britisch Indien (wie bisher) Fr. 253 (10 £); nach Niederländisch Indien (wie bisher) Fr. 315 (150 holl.

Gulden); · nach den Vereinigten Staaten von Amerika (wie bisher) Fr. 259 (50 Dollar); nach allen andern Ländern Fr. 500 oder den entsprechenden Werth in anderer als Frankenwährung, nämlich: Nach dem jezigen Einzahlungskurs Franken

nach Deutschland , Helgoland und Konstantinopel 400 Mark 496 ,, Niederland 250 holländ. Gulden .

.

. 525 ,, Dänemark, Schweden und Norwegen 360 Kronen .

.

. 504 ,, Portugal 91 Milreis 509.60 Das Maximum der Geldanweisungen nach der Schweiz beträgt Fr. 500.

Die Taxe für Geldanweisungen nach dem Auslande beträgt, oh n e j e d e n U n t e r s c h i e d d e r B e s t i m m u n g , 25 C e n t i m e n f ü r je F r. 25 oder den Bruchtheil dieser Summe, m i n d e s t e n s a b e r 5 0 C e n t i m e n p e r M a n d a t .

D i e Anweisungen i m V e r k e h r m i t G r o ß b r i t a n n i e n und Irland, Britisch Indien und den Vereinigten S t a a t e n von A m e r i k a sind, mit Ausnahme der Taxe, ganz wie bisher zu behandeln.

F ü r d i e Anweisungen n a c h a l l e n ü b r i g e n L ä n d e r n werden ausschließlich internationale G a r t o n s f o r m u l a r e (ent.sprechend denjenigen, welche gegenwärtig im Verkehr mit Deutschland etc. Verwendung finden) benuzt, und es fallen vom 1. April 1879 an die bisher nach Frankreich und Italien verwendeten Formulare ganz dahin.

Der C o u p o n darf zu schriftlichen Mittheilungen vom Aufgeber an den Adressaten nur im Verkehr mit D e u t s c h l a n d ,

804

O e s t e r r e i c h - U n g a r n, L u x e m bu r g und N i e d e r l a n d benuzt werden.

IV. Empfangscheine.

Für a l l e rekommandirten Korrespondenzen, Werthbriefe und Geldanweisungen sind von den Aufgabepostbüreaux Empfangscheine u n e n t g e l t l i c h auszustellen, es sei denn, daß die Versender die Empfangsbescheinigung im gewöhnlichen Büchlein verlangen, in welchem Falle selbstverständlich die betreffende Gebühr (3 Ct.)

nicht zurükerstattel, wird.

V. FahrpoststUcke.

Im Fahrpostverkehr mit Oesterreich-Ungam sind vom 1. April 1879 an" ganz die gleichen Taxen und Bedingungen' maßgebend, wie für Deutschland.

Die bisher im deutschen Tarif bestandenen besondern Taxkategorien der sog. Geld- (oder Werth-) Briefe und Nachnahmebriefe bis 250 Gramm fällt dahin, so daß im Verkehr mit Deutschland und Oesterreich lediglich in Anwendung kommen : Für das-Gewicht.

Bis 5 Kilogramm : Die internationale Einheitstaxe (50 Centimen im Grenzrayon, 'Fr. l im übrigen Verkehr, nebst fixem Zuschlag von 25 Centimen für jedes unfrankirte Stück).

Ueber 5 Kilogramm : Die beiderseitigen Tarife nach Stufen, beziehungsweise Zonen.

Ueberdies. für den deklarirten Werth die beiderseitigen Werthtaxen.

(Sperrgutzuschlag wie bisher.)

W e r t h p a p i e r e können im Verkehr mit Deutschland und Oesterreich-Ungam nach wie vor als Fahrpoststüke (Pakete) befördert werden, sofern die fraglichen Sendungen bezüglich der Beigabe eines Begleitbriefes, der Verpakung etc. den für die Fahrjpost aufgestellten Bedingungen entsprechen.

B e r n , den 21. März 1879.

Die Ob'erpostdirektion: Ed. Höhn.

805

Publikation.

Aus einer Mittheilung des in Genf residirenden Konsuls von Schweden und N o r w e g e n geht hervor, daß in d i e s e m Staate k e i n e Militärpf l i c h t e r s a z s t e u e r besteht und nur b l e i b e n d n i e d e r g e l a s s e n e L a n d e s f r e m d e zum Militärdienst angehalten werden.

Demgemäß ergeht an sämmtliche Kantone die Anzeige, daß nach Mitgabe des Artikel l, Lemma 2 des Bundesgesezes vom 28. Juni 1878, betreffend den Militärpflichtersaz, s c h w e d i s c h e L a n d e s a n g e h ö r i g e , welche nur vorübergehend in der Schweiz sich aufhalten, wie z. B. Studirende, Handlungsangestellte u. dgl. den Militärpflichtersaz nicht zu leisten haben.

Bern, den 18. März 1879.

Eidg. F i n a n z d e p a r t e m e n t : Bavier.

Ausschreibung.

Die Lieferung der Betriebsformulare der Telegraphenverwaltung wird hiemit auf eine Dauer von wenigstens zwei Jahren zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Das Pflichtenheft mit Formularmustern versendet auf frankirtes Verlangen die Telegraphendirektion in Bern. Ebendaselbst werden auch Angebote entgegengenommen, welche versiegelt mit der Aufschrift ,,Angebot für Telegraphenformulare" und franko bis zum 15. Mai nächsthin einzureichen sind.

B e r n , den 7. April 1879.

Das Post- und Eisenbahndepartement: Welti.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Fall sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außedem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deute lieh angeben.)

806

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter und Briefträger in Flamatt (Freiburg). Anmeldung bis zum 11. April 1879 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postablagehalter und Briefträger in Röthenbach bei Signau (Bern). Anmeldung bis zum 18. April 1879 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in Basel. Anmeldung bis zum 18. April 1879 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) 5) 6) 7)

Postkommis in Aarau.

j Anmeldung bis zum 18. April Kondukteur für den Postkreis Aarau. i 1879 bei der Kreispostdirektion in Postbote in Oberrohrdorf (Aargau.)j Aaral1Posthalter und Briefträger in Dübendorf (Zürich). Anmeldung bis zum 18. April 1879 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Jahresbesoldung Fr. 200, nebst 8) Telegraphist in Thielle (Neuenburg).

Depeschenprovision. Anmeldung 9) ,, ,, Rüeggisberg (Bern). bis zum 16. April 1879 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

10) ,, ,, Noirmont (Bern).

Jahresbesoldung Fr. 200, nebst 11) Telegraphist in Avenches (Waadt). Depeschenprovision. Anmeldung 12) ,, ,, Vernayaz ( ,, ) bis zum 17. April 1879 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

13) Telegraphist in Malvaglia (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. April 1879 bei dor Telegrapheninspektion in Bellinzona.

1) Briefträger in Lausanne. Anmeldung bis zum 11. April 1879 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Büreauchef beim Postbureau Locle. Anmeldung bis zum 11. April 1879 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Briefträger in Wädensweil. Anmeldung bis zum 11. April 1879 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) Telegraphist in St. Urban (Xuzern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 9. April 1879 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1879

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.04.1879

Date Data Seite

723-806

Page Pagina Ref. No

10 010 281

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.