253

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Inserate.

Internationale Ausstellung in Melbourne (Australien).

Laut Mittheilung der Generalagentur für diese Ausstellung, 8, Victoria Chambers, "Westminster, London (s. Bundesblatt Jahrg. 1879, Bd. II, S. 1010), ist der Termin zur Einreichung von Gesuchen um Platz in den Ausstellungs.räumlichkeiten verlängert und auf den 31. Dezember laufenden Jahres festgesetzt worden.

B e r n , den 29. August 1879.

Schweiz, Handels- * Landwirthschaftsdepartement.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist vom eidg. Militärdepartement beauftragt, folgende Gegenstände anzuschaffen, und eröffnet hiemit Konkurrenz.

Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns noch nicht bekannt sind, oder die bis zum 5. September nicht im Besize der Angebotbogen sein sollten, werden ersucht, solche zu verlangen.

Die Angebote müssen bis zum 15. September in unsern Händen sein.

Die Lieferungstermine beginnen mit dem 15. Januar und schließen mit dem 15. Mai für Kummte und 15. November 1880 für die übrigen Gegenstände.

Die Preise sind franko Pakung und Transport auf die dem Lieferanten nächstgelegene schweizerische Eisenbahnstation zu stellen.

Büksendungen von Pakmaterial, sowie von Ausschußwaaren, liegen zu Rasten der Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung, sowie über die meisten Gegenstände in den kantonalen Ausrüstungsmagazinen und eidg. Depots eingesehen werden.

Ordonnanzen sind vom eidg. Oberkriegskommissariat (Reglementsverwaltung) zu beziehen. Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden gegen Nachnahme des Kostenpreises von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten die ihnen von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (als Garnituren, Kummteisen, Sattelbäume, Strikwerk etc.)

gratis und franko Ankunftsstation zugesandt.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

ßundesblatt. 31. Jahrg. Bd. III.

20

Gruppen.

VI. Gruppe.

Bedarf circa : 660 600

600 300 300 600 300

eoo eoo

300 900

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Englische Kumrnte.

Trainsättel, von braunem Zeugleder (Sattelsiz von braunem Kalbleder), mit Sattelgurt, Steigriemen, Strangenscheiden und Bauchriemen. Alles m ungeschwärztem Leder.

Gurtstüke zu Trainsattelgurten.

Staugengebisse.

Trensengebisse mit Zügelketten.

Paar Steigbügel.

Nachstehend verzeichnete Gegenstände zu Paar Geschirren, aus ungeschwärztem Zeugleder gearbeitet: Lederhalfter mit Halfterstrick, Stangenund Trensenzaum mit Zügeln, Zugstrangen mit Zugriemen und Anstößen. Kükhaltriemen mit Kükhaltkloben, Hintergeschirr mit Hintergeschirrriemen und Strangenträgern.

Paar Zuffstraneenl 4-litzier aus Hanf bester Qualität.

,, Anstöße f 15mmdik, an einem Endezugespizt neraetormster ans scnwarzem runa- v eraemeaer, mit schwarzen Schnallen.

Paar Pakriemen aus angeschwärztemKiemenleder, von 600mm Länge und 20 mm Breite, mit verzinnten Schnallen.

j Ordonnanz 1853 und Modell.

Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr v. 24. April 1874 und Modell.

* Nach Zeichnung vom Dezember 1878.

Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr v. 24. April 1874.

Korrigirte Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr v. 24. April 1874.

B e r n , den 28. August 1879.

-* in (M

Eidg. Kriegsmaterialverwattumg : Technische -A.totheilu.ng'.

255

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 15. September tritt als 28. Nachtrag zum schweizerisch-österreichischungarischen Gütertarif vom 1. Januar 1873 ein Spezialtarif für die Beförderung v o n W e i n i n F ä s s e r n i n Ladungen v o n mindestens 5000 en Transport von leeren, entweder zur Füllung versendeten oder retour gehenden W e i n f ä s s e r n in jedem Gewichte im Verkehre a b Romans hörn in Kraft.

Z ü r i c h , den 21. August 1879.

Zum Tarif vom 1. Januar 1879 für den Rheinisch-Schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr tritt mit 1. September nächsthin ein I. Nachtrag in Kraft, enthaltend neue Taxen für die Relationen Zürich-Mainz-Frankfurt und Hamburg v. d. H.

Derselbe kann bei der Station Zürich eingesehen werden.

Z ü r i c h , d'en 22. August 1879.

Am 1. Juni ist im hanseatisch-westdeutschen Verband ein Seehafenausnahmetarif in Kraft getreten, enthaltend u. A. Taxen für die Stationen Romanshorn und Korschach. Exemplare desselben sammt dem dazu gehörigen ,1. Nachtrag sind hei den Güterexpeditionen der genannten Stationen er-

hältlich.

" Z ü r i c h , den 22. August 1879.

Die im schweizerisch-österreichisch-ungarischen Güterverkehre bestehenden Ausnahmetarife für den Transport von Lohe und Rinden, aus Ungarn nach Romanshorn, gültig seit 10. Juli 1877, beziehungsweise 1. September 1878 (20. und 25. Nachtrag) treten mit Ende 1879 außer Kraft.

Z ü r i c h , den 23. August 1879.

Für die Beförderung kondensirter Milch in Wagenladungen von 10,000 Kilogramm ab C h a m nach Basel S. C. B. und Badische Bahn, sofern die Sendungen mit direktem Frachtbriefe nach Antwerpen, Brügge, Brüssel, Gent, Löwen, Ostende oder einer andern b e l g i s c h e n Station aufgegeben werden, oder wenn sie ab Basel zwar mit neuem Frachtbrief, aber unter sofortiger Réexpédition nach einer solchen Station Beförderung erhalten, kommt vom 1. September an eine ermäßigte Taxe von Fr. 15. 63 per Tonne zur Erhebung.

Z ü r i c h , den 26. August 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordorstbahn.

256

Schweizerische Centralbahn.

Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß der Sommerfahrplan auf der Linie B e r n - T h u n - S c h e r z l i g e n mit dem 15. September nächstkünftig folgende Aenderungen erleidet : 1. Der Personenzug Nr. 16 (Scherzligen Abgang 7. 35 Abends, Bern; Ankunft 9 Uhr Abends) wird nicht nur bis zum 14. September, sondern, bis zum 30. S e p t e m b e r t ä g l i c h ausgeführt.

2. Der Personenzug Nr. 114 auf der Streke T h u n - B e r n (Thun Abang 5. 45, Bern Ankunft 6. 55 Abends) fällt für die Zeit vom 15. bis0. September an den Wochentagen aus, und gelangt nur noch an den beiden Sonntagen den 21. und 28. September als Sonntagszug zur Ausführung.

Vom 1. October an wird sodann Zug 114 wieder nach Fahrplan vom 1. Juni täglich regelmäßig ausgeführt.

B a s e l , den 26. August 1879.

g

Directorium der Schweiz! Centrahlbahn.

Vereinigte Schweizerbahnen.

'

Die bisherigen Ausnahmefrachten für Oelsendungen von S t ei nbrück nach B o r s c h a c h treten vom 6, Oktober nächsthin an außer Kraft.

St. Gallen, den 22. August 1879.

Die Generaldirektion.

Bekanntmachung betreffend

den Veredlungsverkehr mit Deutschland.

Indem der Handelsvertrag zwischen der Schweiz und dem deutschen Zoll- und Handelsverein in Folge Kündigung mit dem laufenden Jahre zu Ende geht, ist von Industriellen die Frage aufgeworfen worden, wie es sich, mit dem Veredlungsverkehr verhalte, ob derselbe ebenfalls mit Ende dieses Jahres aufhöre, oder noch fortdaure und wie lange.

257-

I

l Laut den über diese Frage zwischen der schweizerischen Gesandtschaft l in Berlin und dem Auswärtigen Amte des deutschen Reiches gewechselten Noten, sind die auf den Veredlungsverkehr bezüglichen Bestimmungen des l citirten Vertrages, der Anlage B und des Schlußprotokolls in dem Sinne aufzufassen, daß Waaren, welche bis Ende laufenden Jahres, also innerhalb der Vertragsdauer, zum Zweke der Veredlung aus dem Gebiete des einen Staates in das Gebiet des andern gehen, noch innerhalb 12 Monate, also bis Ende 1880, zollfrei zurükkehren können, sofern die vorgeschriebenen Kontrol-Maßregeln beobachtet worden sind.

B e r n , den 19. August 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist vom eidg. Militärdepartement beauftragt, folgende Gegenstände anzuschaffen, und eröffnet blêmit Konkurrenz.

[ --Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns noch nicht bekannt sind, oder -die bis zum 25. laufenden Monats nicht im Besize der Angebotbogen sein sollten, werden ersucht, dieselben zu verlangen unter Angabe der Gruppe, au£ welche sie gedenken Angebote einzureichen.

Die Angebote müssen bis zum 8. September in unsern Händen sein.

Die Lieferungstermine beginnen mit dem 15. Januar und schließen mit 15. November 1880.

Die Preise sind franko Pakung und Transport auf die dem Lieferanten nächst gelegene Eisenbahnstation zu stellen.

Rüksendungen von Pakmaterial, sowie von Ausschußwaaren, liegen zu.

Lasten der Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung, sowie über die meisten Gegenstände in den kantonalen Ausrüstungsmagazinen (Zeughäusern) eingesehen werden.

Ordonnanzen sind vom eidg. Oberkriegskommissariat (Reglementsverwaltung) zu beziehen. Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden gegen Nachnahme des Kostenpreises von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten die ihnen von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (als Garnituren, Sattelbäume etc.) gratis und franko Ankunftsstation zugesandt.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.



üt 00

Gruppen.

I. Gruppe.

Bedarf circa : 6,000 10,000 1,800 6,000 7,000 300 80 20 300 800 200

II. Gruppe.

100 20 60 120 60 300 2,080 450

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Gewehrriemen.

Leibgurte.

Faschinenmessertasehen, einfache.

Bajonnetscheidentaschen.

Patrontaschen für Infanterie.

,, ,, Dragoner.

,, ,, Guiden.

Säbelkuppel mit Schlagband f. Adjutant-Unteroffiziere.

,, Dragoner.

,, ,, ,, ,, Guiden und Train.

Karabinerriemen.

Bevolverfutterale mit Kiemen.

Trommelkuppel mit Kniefell.

Fouriertaschen für Unberittene.

,, ,, Berittene.

Trompetertaschen.

Verbandzeugtaschen.

Futterale zu Linnemana'schen Spaten.

Vollständige ßeitzeuge für Kavallerie, nebst Zäumung, Paktaschen, Pakriemen, Sattelgurt, Steigriemen (ohne Unteiiagdeke), Vorrathsmunitionstaschen, Hufnageltäschchen. Hiezu liefert die Verwaltung gratis: Sattelbaum mit Grundsiz, hänfenen Gurt, Tuch zn Stegpolster, Stegpolsterkeile ; Steigbügel und Gebisse.

* % # * * * * Modell.

* * * Modell.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Gruppen.

II. Gruppe.

IV. &. V. Gruppe.

Bedarf circa:

Gegenstand.

450 450 345 96 15 450 450 450 450 450 450 450

Grundsize.

Hänfene Gurtstüke zu Sattelgurten.

Karabinerholftern.

Eevolvertaschen.

Arbeitertaschen.

Stallhalftern.

Stallgurten.

Kopfsäke aus Segeltuch.

Futtersäke.

Paar Heugarne.

Fouragierstrike.

Staublappen, als Taschen eingerichtet.

150

Säbel für berittene Offiziere.

Pionniersäbel.

Trommeln mit Tragriemen und je einem Vorrathsfell.

Paar Trommelschlägel aus Ebenholz.

Vorraths-Schlagfelle.

Bataillonsfahnen.

Feldbeile.

Striegel mit Hufräumer, für Kavallerie.

Pferdebürsten.

Hufsalbbürsten mit Ueberzug.

2800 60

60 120 14 60 450 450 450

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Ordonnanz und Modell.

Modell.

Ordonnanz 1868.

Ordonnanz vom 27. August 1852.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

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Gruppen.

IV; &. V. Gruppe.

Bedarf circa:

450 450 180 100 300 2080

1600

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Hufsalbbüchsen.

Schwämme.

Ausrüstungen für Fouriertaschen.

Feldstecher mit ledernem Etui, Tragriemen und Schnur Blechbüchsen für Verbandzeugtaschen.

Linnemann'sche Spaten.

Munitionskistchen.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875 Modell.

Ordonnanz vom 29. September 1871 und Modell.

B e r n , den 14. August 1879.

Eidg. Kriegsmaterialverwaltung, Technische Abtheilung.

261

Bekanntmachung betreffend


Mit Beziehung auf die Publikation im Bundesblatt vom 20. Mai 1879 (Bd. II, Seite 720), betreffend den Handelsvertrag mit Deutschland, bringt das unterzeichnete Departement zur Kenntniß, daß der deutsche Eeichstag einen neuen Zolltarif aufgestellt hat und daß derselbe am 15. Juli a. c. pubizirt worden ist. Mit Rüksicht auf den bedeutenden Verkehr zwischen der Schweiz und Deutschland ließ das unterzeichnete Departement jenen Tarif dem Bundesblatt beilegen. Derselbe tritt laut dem deutschen Geseze betreffend den Zolltarif in Kraft : 1) sofort bezüglich der Tarifnummern 6 (Eisen etc.), 14 (Hopfen), 15 (Instrumente etc.), 23 (Lichte), ferner bezüglich der in der Tarifnummer 25 (Material- etc. Waaren etc.) aufgeführten Artikel mit Ausnahme der in q 2 bezeichneten, ferner bezüglich der unter 26 c des Tarifs (Fette) fallenden Gegenstände, sowie bezüglich der Tarifnummern 29 (Petroleum), 37 (Thiere etc.) und 39 (Vieh) ; Si) mit dem 1. Oktober 1879 bezüglich der unter den Tarifnummern 9 d, e, f (Getreide etc.) und 13 a bis f (Holz) enthaltenen Artikel ; 3) mit dem 1. Juli 1880 bezüglich der Tarifnummer 8, Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe, mit Ausnahme der Baumwolle, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch Abfälle ; 4) mit dem 1. Januar 1880 bezüglich der übrigen im Tarif aufgeführten Gegenstände, einschließlich der vorstehend unter l ausgenommenen.

B e r n , den 7. August 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartemeut.

Uebersezerstelle.

In Folge Erledigung ist die Stelle eines Uebersezers auf dem unterzeichneten Departement neu zu besezen. Neben einer gefälligen Handschrift ist die v o l l s t ä n d i g e Kenntniß der deutschen und französischen Sprache erforderlich. Besoldung bis auf Fr. 3500. Anmeldungen, mit Zeugnissen begleitet, sind bis den 13. September an das Sekretariat des unterzeichneten Departements zu richten.

B e r n , den 22. August 1879.

Eidg. Departement des Innern.

262

Schweizerische Nordostbahn.

Für Bruchsteintransporte in Wagenladungen von 10,000 Kilogramm ab der Station Eümikon nach Wülflingen und Winterthur ist einem Unternehmer eine Reduktion der tarifgemäßen Fracht um Fr. l, beziehungsweise Fr. 3 per Wagen unter der Bedingung bewilligt worden, daß er bis Ende Oktober 1879 mindestens 600 Wagen zur Aufgabe bringe.

Z ü r i c h , den 29. August 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nationalbahn.

Ein mit 1. September nächstkünftig in Kraft tretender I. Nachtrag zum Reexpeditionstarif ab Singen nach Stationen der V. S. B. für Gütersendungen ab Mannheim transit und Ludwigshafen transit vom 1. Juli 1879 kann be unserem Tarifbüreau gratis bezogen werden.

W i n t e r t h u r, den 23. August 1879.

Der Delegirte für den Betrieb.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen, ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein : ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Monthey (Wallis). Anmeldung bis zum 12. September 1879 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

263 2) Briefträger in Basel. Anmeldung bis zum 12. September 1879 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Telegraphist in Goldach (St. Gallen). Jahresbesoldung Er. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. September 1879 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

1) Postablagehalter in der Lor-1 raine (Bern).

l Anmeldung bis zum 5. September 1879 2) Ablagehalter, Briefträger und| bei der Kreispostdirektion in Bern.

Bote in Amsoldingen (Bern).J 3) Briefträger in Linththal (Glarus). Anmeldung bis zum 5. September 1879 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

4) Ablagehalter, Briefträger und Bote in Soglio (Graubünden). Anmeldung bis zum ö. September 1879 bei der Kreispostdirektion in Chur.

5) Telegraphist in Curio (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 9. September 1879 bei der Telegraphen-Inspektion in Beilenz.

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Jahr

1879

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.08.1879

Date Data Seite

253-264

Page Pagina Ref. No

10 010 434

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