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Inserate

Internationale Ausstellung in Melbourne (Australien).

Die großbritannische Gesandtschaft hat dem Bundesrathe den Prospekte einer internationalen Ausstellung, welche vom 1. Oktober 1880 bis 31. Mai 1881 in Melbourne abgehalten wird, mitgetheilt.

Die Ausstellung umfaßt folgende Gruppen: I.Kunst. 2. Erziehung und Unterricht. 3. Möbel und Zubehörden. 4. Textilindustrie, Kleidung und Zubehörden. 5. Rohe und verfertigte Produkte. 6. Maschinen. 7. Nahrungsprodukte 8. Akerbau. 9. Gartenbau. 10. Montan-Industrie.

Die Ausstellung hat in London einen Vertreter (George Collins Levey, 8, Victoria Chambers, Westminster, London S. W.), welcher über alle Verhältnisse der Ausstellung auf Verlangen nähere Auskunft ertheilt. Laut Schlußnahme des Bundesrathes findet von Bundeswegen eine Organisation der Betheiligung der Schweiz nicht statt.

B e r n , den 12. März 1879.

Schweiz- Handels- und Landwirtschaftsdepartement

Ausschreibung.

Die Stelle eines technischen Gehilfen der eidg. Kriegsmaterialverwaltung in Bern, mit Jahresbesoldung bis auf Fr. 3-00, ist infolge Resignation vakant geworden und wird hiemit zur Wiederbesezung ausgeschrieben.

Anmeldungen auf diese Stelle sind bis längstens den 25. dieß dem unterzeichneten Departement franko einzureichen.

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Dem Inhaber der zu besezenden Stelle liegen hauptsächlich folgendeArbeiten ob: .

1) Die Entwerfung und Ausarbeitung von Ordonnanzen über Kriegsmaterial aller Art (in Zeichnung und Text) ; 2) die Leitung und Korrektur des Drukes der Ordonnanzen, sowie die Uebersezung derselben ; 3) die Kontrole des gelieferten Materials (Holz- und Eisenkonstruktion, Lederartikel und Stoffe); 4) die Korrespondenzen technischer Natur in deutscher und französischer Sprache.

Maschinentechniker, welche die in Kraft bestehenden Ordonnanzen über Kriegsmaterial bereits kennen und sich nebstdem über allgemeine militärische Kenntnisse ausweisen können, finden in erster Linie Berüksichtigung.

B e r n , den 13. März 1879.

Schweizerisches Aliütärdcpartcnient.

Schweizerische Nordostbahn.

Auf unsere Publikation vom 18. Februar d. J. Bezog nehmend, machen wir bekannt, daß der Gütertarif Ludwigshafen- und Mannheim-Aarau und -Luzern vom 15. Januar 1876 nach einer Publikation der Großb. Badischen Staatsbahn, als Anhang zn dem mit Ende März außer Kraft tretenden Hanpttarif Mannheim-Ostschweiz, ebenfalls auf den genannten Termin seine Gültigkeit verliert.

Z ü r i c h , den 10. März 1879.

Mit 1. April 1879 tritt ein I. Nachtrag zum Tarif vom 15. Januar 1878 für den Personen- und Gepäckverkehr zwischen Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen einer- und solcher der schweizerischen Bahnen anderseits in Kraft, enthaltend Taxen iür den Verkehr nach und von Einsiedeln.

Z ü r i c h , den 10. März 1879.

Zum Gütertarif zwischen Basel S. C. B. und Schaffhausen, den Bodenseeuferorten etc. und zu demjenigen zwischen Basel Bad. Bahn und den Bodenseenferorten, beide vom 1. April 1878, tritt mit 15. März je ein II. Nach-

449 trag in Kraft. Exemplare desselben sind zum Preise von 20. Cts. bei unsern Güterexpeditionen in Basel, Schaff hausen, Constanz und Romanshorn erhältlich ^ Z ü r i c h , den 12. März 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Westschweizerische Eisenbahnen.

Dem Publikum wird hiemit bekannt gemacht, daß die durch die commerciell Anzeige Nr. 8 vom 3. April 1868 kundgegebenen reduzirten Taxen für Trausporte von Alkohol, Branntwein, Spiritus, Wermuth, Essig und "Wein in Fässern von Lyon, Maçon etc. nach den Stationen der Linien Bern-Thun Bern-Burgdorf and Bern-Langnau auf 1. Juni 1879 aufgehoben werden.

L a u s a n n e , den 6. März 1879.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

Westschweizerische Eisenbahnen.

Dem Publikum wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß auf den 15. März d. J. folgende Tarife für den Transport von Sandstein aus den Steinbrüchen von Ostermundingen in Kraft treten: 1) Nr. 7 für Transporte nach den Stationen der Westschweizerischen Bahnen.

2) Nr. 8 für Transporte nach Genf.

Diese Tarife ersezen und heben diejenigen auf, welche zu demselben Zweck am 1. Januar 1875 veröffentlicht worden sind.

L a u s a n n e , den 1. März 1879.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

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Bekanntmachung.

In Folge von Unzukömmlichkeiten, welche sich aus der Zulassung von ,,gelochtem Eisen" zum Zollansaze von Fr. 2 per 100 Kilo (siehe Verzeichniß der vom Zolldepartement seit dem 1. Januar 1873 erlassenen Tarifentscheide) ergeben, hat das Departement jene Verfügung aufgehoben und dieselbe durch folgende Bestimmung ersezt : E i s e n s t ü k e , v o r g e a r b e i t e t e , für Eis enb ahn b r ük en , gemäß Bundesbeschluß vom 24. Dezember 1874 per 100 Kil. Fr. 3.

Eisenstüke, vorgearbeitete, für andere Konstruktionen per 100 Kil Fr. 4.

B e r n , den 4. März 1879.

Schweizerisches Zolldepartement: Bavier.

Publikation.

Das schweizerische Consulat in Marseille theilt mit, daß die von der dortigen Handelskammer getroffenen Maßregeln gegen Einschleppung der Pest vom franz. Handelsministerium gutgeheißen worden seien. Demgemäß ist für sämmtliche Provenienzen des schwarzen und des aso'schen Meeres, sowie des gesammten osmanischen Reiches eine Quarantäne von 10 Tagen angeordnet, ohne Rücksicht darauf, ob dieselben von inficirt oder nicht inficirten Plätzen herkommen. Bezügliche Weisungen seien an sämmtliche mit der Sanitätspolizei betrauten Organe ertheilt worden.

B e r n , den 5. März 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement

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Bekanntmachung.

Der Vorstand der internationalen, in Berlin abzuhaltenden Ausstellung von Maschinen, Erzeugnissen und Bedarfsartikeln der Müllerei, TeigwaarenFabrikation Bäckerei und Schneidemaschinen (v. Bundesbl. v. J. 1879, Bd. I, p. 41) hat den Schlußtermin zur Anmeldung für Beteiligung an der Ausstellung bis 31. 1. Mts. verlängert; jedoch werden Anmeldungen, welche n a c h dem 15. 1. Mts. eingehen, nur so weit berücksichtigt, als noch Kaum vorhanden sein wird.

B e r n , den 7. März 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist beauftragt, für die Ausrüstung der Materialreserve 600 graue, eventuell braune wollene Bettdecken zu beschaffen, und eröffnet hiemit Konkurrenz.

Diese Decken von 2.ioo Meter Länge, I.MO Meter Breite und einem Minimalgewicht von 2 Kilogramm sind mit scharlachrothen Streiten und weißen Kreuzen auszuführen.

Die bezüglichen Angebote (frankirt, mit der Aufschrift ,,Angebot für Decken") müssen bis 25. März in unsern Händen sein.

Als Lieferungstermin wird der 31. Juli festgesetzt.

Die Preise sind franko Packung und Transport der dem Lieferanten' nächstgelegenen Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschusswaare liegen zu Lasten der Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

B e r n , den 28. Februar 1879.

Eid g. K r i e g s m a t e r i a l v e r w a l t u n g : Technische Abtheilung

452 Ausschreibung.

Die Postverwaltung eröffnet hiemit freie Konkurrenz für die Lieferung des vorkommenden Bedarfs an folgendem Fuhrwesenmaterial: zirka 400 Reserveräder, unbeschlagen, ,, 300 ,, zum besehlagen, ,, 2,000 Kilo metallene Radbüchsen, ,, 12,000 ,, Spannplatten von Gußeisen, ,, 5,000 ,, Radschuhsohlen, ,, 500 Meter Borten, ,, 2,000 ,, Naht- und Plattschnüre.

Modelle und Muster von diesen Gegenständen können auf dem Trainbüreau der Oberpostdirektion (Postgebäude) in Bern eingesehen werden. Ebendaselbst wird auch weitere Auskunft ertheilt, und es Können Formulare zu Angeboten bezogen werden.

Die Angebote sind bis 22. März nächstkünftig verschlossen, frankirt nnd mit der Aufschrift ,, Eingabe für Lieferung von Fuhrwesenmaterial " vergehen der Oberpostdirektion einzusenden.

B e r n , den 7. März 1879.

Die Oberpostdirektion: Ed. Höhn.

Ausschreibung.

Die Postverwaltung bedarf für dieses Jahr folgender neuer Postwagen, für deren Lieferung hiemit freie Konkurrenz eröffnet wird: 12 einspännige Cabriolets, l vierpläzige Berline, leichte Konstruktion, l einspänniger Fourgon, l zweispäuniger Fourgon, mit. Schiebthüren auf beiden Seiten, l vierpläziger Omnibus.

Die Bauvorschriften und Zeichnungen liegen auf dem Trainbüreau der Oberpostdirektion (Postgebäude) in Bern zur Einsicht, und es können ebendaselbst Formulare zu Angeboten bezogen werden. Eingabeu für blos theilweise Uebernahnje, wie z. B. Schmied-, Wagner- oder Sattlerarbeit, können, aucht berüksichtigt werden.

453 Die Angebote sind bis zum 17. März n ä c h s t k ü n f t i g verschlossen, f r a n k i r t und mit der Aufschrift ,, E i n g a b e für E r b a u u n g n e u e r Postw a g e n " versehen der unterzeichneten Stelle einzureichen.

B e r n , den 7. März 1879.

Die Oberpostdirektion: Ed. Höhn.

Bekanntmachung.

In Folge des Auftretens der P e s t in R u ß l a n d und der T ü r k e i ist von der italienischen Regierung eine Quarantäne von 20 Tagen für alle Provenienzen des schwarzen Meeres und der türkischen Häfen des mittelländischen Meeres (mit Inbegriff von Alexandrien und Tunis) angeordnet worden; auch hat die Dampfschifffahrtsgesellschaft J. & V. F i o r i o ihre Fahrten nach dem Orient eingestellt, und es können daher bis auf Weiteres dorthin gerichtete Waaren in G e n u a nicht zur Verschiffung gelangen.

Die Gesellschaft R. R u b a t t i n o & Cie. beabsichtigt, die Fahrten nach Alexandrien-Syrien-Cypern und nach Tuuis, welche bisher wöchentlich stattfanden, auf 2 Fahrten monatlich zu beschränken.

B e r n , den 14. Februar 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei

Publikation.

Das Komite der Société philanthropique in Buenos-Ayres (Argentinien) hat zur Kenntniß gebracht, daß es beschlossen, in Zukunft nur solchen hilfsbedürftigen schweizerischen Auswanderern Unterstüzu zukommen zu lassen, die sich in dem Besi eines von der Gemeindebehörde ausgestellten und mit dem Siegel derselben versehenen Sittenzeugnisses befinden. Zu diesem Schritte ist das Komite laut seinem Berichte durch die Wahrnehmung veranlaßt worden, daß mit der Ausstellung von Empfehlungen für Auswanderer vielfach Mißbrauch getrieben worden sei.

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. I.

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454 Das Romite wünscht, daß auf diese von ihm ergriffene Maßnahme besonders die Tit. Gemeinderäthe aufmerksam gemacht werden.

B e r n , den 18. Februar 1879.

Im Auftrage des Bundesrathes: Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesezbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurükgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität oeibehaltea wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesezt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 1'1. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesezlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879 Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung mrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 nnd 12 des bürgerlichen Gesezbuches von Italien.)

455 Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesezbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslaud geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesezbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laute des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsiz nehmen.

Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschatt als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

[%]

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Anzeige.

Der III. Band der eidgenössischen Gesezsammlung, Neue Folge, ist nun geschlossen, und es kann derselbe vom Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei à Fr. 3 broschirt bezogen werden.

B e r n , den 23. Februar 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

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Jahr

1879

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.03.1879

Date Data Seite

447-455

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10 010 248

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