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Bericht

deiBudget-Commission des Nationalrathes, betreffend die Prüfung der Rechnung über die Weltausstellung in Paris vom Jahre 1878.

(Vom 17. Dezember 1879).

Tit.

Anläßlich der unterin 13--17. Juni 1879 erfolgten Genehmigung der Staatsrechnung für das Jahr 1878 Seitens der eidgenössischen Räthe wurde die Prüfung der Rechnung über die Weltausstellung in Paris von 1878 auf eine künftige Session verschoben.

Die Staatsrechnung verzeigt zwar als Ausgabe die an das schweizerische Ausstellungs-Commissariat auf Rechnung des bewilligten Kredites von Fr. 380,000 geleisteten Vorschüsse im Betrage von Fr. 353,778, allein über die Verwendung dieser Gelder lag aus dem Grunde keine Spezialrechnung vor, weil in Folge der mannigfaltigen ausstehenden Abrechnungen ein rechtzeitiger Abschluß derselben nicht thunlich gewesen wäre.

Nachdem der schweizerische Generalkommissär, Hr. G u y er, seine Rechnung unterm 31. Mai 1879 abgeschlossen und deren Genehmigung Seitens des Bundesrathes am 6. September 1879 erfolgte, beehrt sich die unterzeichnete Commission, ihren Bericht über die nachträgliche Prüfung der genannten Rechnung in aller Kürze hiemit vorzulegen.

1213 Dieselbe verzeigt einen Gesammtkostenbetrag von Fr. 318,441.32, somit gegenüber dem durch Bundesbeschluß vom 27. März 1877 bewilligten Kredit von Fr. 380,000 eine Minderausgabe von Fr. 61,558. 68 Rp.

Dieses Ergebniß kann indessen nur als ein vorläufiger Abschluß angesehen werden, indem einige weitere Abrechnungen und Ausgaben bis anhin nicht definitiv festgestellt werden konnten.

Die Schlußrechnung, deren Regulirung in nächster Zeit bevorsteht, wird in der diesjährigen Staatsrechnung ihre Erledigung finden.

Aus dem Bericht der Generalcommissare ist zu entnehmen, daß 962 Einzelaussteller und 118 Collektivaussteller, mithin zusammen 1080 schweizerische Interessenten sieh bei der Ausstellung betheiligt haben. Der Schweiz waren folgende Räume zur Benutzung angewiesen: im Hauptgebäude 2912 Quadratmeter Fläche; landwirtschaftliche Abtheilung 595 ,, ,, in der Maschinenhalle 1575 ,, ,, im Kunstpavillon überdieß 232 Quadratmeter Grundfläche mit 222 Quadratmeter Wandfläche. Die Beförderung der Ausstellungsgegenstände nach Paris erforderte 98 Waggons mit 500,000 Kilos Gewicht und 65 besondern Sendungen in ungefähr 4000 Colli.

Im Weitern 8 Waggons für den Transport der lebenden Thiere zur Viehausstellung; man beschränkte nämlich die Zahl derselben auf 44 auserlesene Stücke.

Die gesammte gegen Feuerschaden versicherte Summe der schweizerischen Ausstellungsgüter betrug Fr. 3,132,790, wovon Fr. 478,450 auf Kunstgegenstände fielen.

Dem Hrn. Commissär Guyer wurden als Mitarbeiter beigegeben : a. ein Sekretär und Rechnungsführer; b. ein Commis; c. ein Ingenieur; d. ein Sekretär und Korrespondent französischer Zunge ; ferner zur Besorgung des Bauwesens ein Architekt nebst einem Adjunkten desselben. Für den Sicherheits- und Reinigungsdienst waren überdieß noch 10 Angestellte thätig.

Die Anstellungszeit der unter Litt, b, c, d bezeichneten Beamten dauerte vom 1. Mai 1877 bis 31. Dezember 1878, während der Rechnungsführer bis zur völligen Abwicklung aller Geschäfte verblieb.

Bei der Repartition der Jury-Mitglieder nach Ländern und Klassen wurden der Schweiz 26 Jury-Mitglieder und 12 Suppleanten

1214 zugetheilt, und zwar in allen denjenigen Klassen, für welche eine besondere Vertretung gewünscht worden war. Ueberdieß wurde nachträglich für die Beurtheilung der Ausstellung der lebenden Thiere noch ein besonderes Jury-Mitglied der Schweiz bewilligt.

Die Zahl der subventionirten Lehrer, Handwerker und Gewerbsleute für den Besuch der Ausstellung, welche die Vermittlung des Commissariates benutzt haben, belief sich auf 334.

An Auszeichnungen erhielt die Schweiz für die erste Gruppe Industrieabtheilung, Ehrendiplome und große Preise Diplome und Medaillen (Gold) * (Silber) .

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n ·» -n (Bronze ) Ehrenmeldungen

. 13 . 65 . 190 .219 . 195 ßDf)

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Viehausstellung

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24

Mitarbeiter .

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715 61 Total der Auszeichnungen 776

auf 1080 Aussteller.

Die bis Ende Mai 1879 verrechneten Ausgaben belaufen sich laut Rechnung auf: 1. Allgemeine Verwaltung, Centralcommission, Bureau- und Druckkosten Fr. 95,247. 81 2. Internationale Jury

3. Katalog 4. Transportkosten des Bundes 5. Transport und Feuerassekurann .

6. Installation 7. Sicherheitsdienst 8 . Kisteuaufbewahrung .

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9. Einpacken 10. Kunstausstellung 11. Landwirtschaft 12. Reklamation 13. Technische und administrative Berichte .

1 4 . Diverse Sammlungen .

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15. Baukosten Fr. 100.213. 69, ab Rabatt etc.

Fr. 14,732. 58 .'

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37,705. 83

,, ,, ,, ,, ,, .

,, ,, ,, ,, ,, .

3,918. 18 17,965. 42 1,699. 08 16,304. 18 16,139. 15 3,850. -- 8,666. 40 11,699.27 7,405. 65 1,572. 69 9,660. 60 1,125. 9 5

,,

85,481. 11

Fr. 318,441. 32

1215 Die vorliegende Rechnung des Herrn Commissär Guyer kann in formeller Beziehung als eine richtige anerkannt werden; die Beilagen, 1429 an der Zahl, geben über alle verrechneten Ausgaben eine genügende Auskunft.

Das Rechnungswesen des Commissariates entspricht den Anforderungen einer geordneten Verwaltung, und Ihre Commission konstatirt mit Befriedigung, daß seitens der Finanzkontrole eine mehrwöchentliche, sehr einläßliche Untersuchung aller daherigen Verhandlungen vorgenommen wurde.

Die Prüfung der Rechnung durch die Finanzkontrole ergab zwar zahlreiche Anstände. Dieselben sind jedoch in einer unter Leitung des Departementsvorstehers stattgefundenen Conferenz zwischen dem General co m missär und dem Chef der Finanzkontrole, sowie später auf dem Correspoudenzwege zwischen den beiden letzten Beamten größtenteils aufgeklärt und beigelegt worden.

Ueber 4 unerledigte Anstände gab der Bundesrath seinen endgültigen Entscheid unterm 6. September 1879.

Nach Einsichtnahme aller vorhandenen Akten und unter Hinweisung auf die schon erwähnten kontradi k torischen Verhandlungen bezüglich der Bereinigung der erhobenen Differenzen findet Ihre Commission keine Veranlaßung, weitere Abänderungsanträge zu stellen.

Der Umfang, die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit verschiedener Ausgaben ließen sich zwar in einigen Punkten einer Kritik unterwerfen, allein bei einer eingehenden Würdigung aller Verhältnisse wird man bald zur Ueberzeugung gelangen, daß die Aufgabe des Generalcommissärs eine außerordentlich schwierige war; er hat sich derselben mit einer Energie und Sachkenntniß entledigt, welche bei den Ausstellern eine ungetheilte Anerkennung fand.

Die im Eingang dieses Berichtes erwähnten Zahlen hinsichtlich der Betheiligung der Schweiz an der Pariser Ausstellung beweisen am besten, welche mannigfaltigen Anforderungen an das Commissariat gestellt wurden. Wie schwierig war es zum Beispiel, die Installation und die damit verbundenen Bauten mit einem Kostenaufwaod von Fr. 85,431. 11 anzuordnen und deren Ausführung zu überwachen. Ein kleiner Staat konnte hier so wenig als bei den üblichen Repräsentationsformen zurückbleiben; der Kostenaufwand läßt sich nach hiesigen landesüblichen Begriffen nicht beurtheilen, sogar die gewöhnlichen Pariserpreise für Haus- und Privatarbeiten waren im vorliegenden Fall nicht maßgebend. Es muß im Gegentheil zugegeben werden, daß bei einer so außerordentlichen Gelegenheit, wie diejenige einer Weltausstellung in Paris, jede Arbeit

1216 und jede Löhnung auch außergewöhnlich houovirt wird und eine erhebliche Vermehrung der Ausgaben nicht vermieden werden kann.

Die Schweiz hat an der Wellausstellung von 1878 einen ehrenvollen Platz unter den Nationen eingenommen ; sie wird indessen gleichzeitig wahrgenommen haben, wie weit mehrere andere Länder, deren Konkurrenz für unsere Industrie täglich fühlbar ist, auf allen Gebieten der großen und kleinen Industrie, des Gewerbes und des Handwerkes fortgeschritten sind. Wir werden hoffentlich die ernste Lehre daraus ziehen, daß die Schweiz bezüglich der Vor- und Ausbildung der Arbeiter und Vervollkommnung der Maschinen noch Vieles nachzuholen und zu verbessern haben wird, wenn die Industrie sich nicht der Gefahr aussetzen will, von der Stellung, welche sie errungen und bis anhin behauptet hat, nach und nach zurückgedrängt zu werden.

Wir glauben, endlich konstatiren zu dürfen, daß die Pariser Ausstellung für unsere Industriellen von einem lohnenden Erfolge war. Käufer aus entfernten Ländern haben sich zahlreich eingefunden, und es werden dieselben ohne Zweifel dazu beitragen, die Exportgebic.te der schweizerischen Produktion in einer Weise auszudehnen, welche gewiß alle Beachtung verdient.

Ihre Commission beehrt sich, schließlieh zu beantragen: Es sei'die Rechnung über die Weltausstellung von 1878, auf 31. Mai 1879 mit einem Kassabestand von Fr. 10,000 abgeschlossen, zu genehmigen.

B e r n , den 17. Dezember 1879.

Der B e r i c h t e r s t a t t e r der Commission: Alexander Bacher.

Entwurf eines Bundesbeschlusses.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft beschließt: Es wird der Rechnung über die Pariser Weltausstellung von 1878 die Genehmigung ertheilt.

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Bericht der Büdget-Commission des Nationalrathes, betreffend die Prüfung der Rechnung über die Weltausstellung in Paris vom Jahre 1878. (Vom 17. Dezember 1879).

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20.12.1879

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