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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 31. Oktober 1879.)

Da die von der königlich belgischen Regierung gewünschte Vereinbarung mit der Schweiz in Betreff gegenseitiger Mittheilung von Strafurtheilen von allen eidgenössischen Ständen gebilligt wurde, so ist dieses Uebereinkommen zwischen der Schweiz und Belgien im Korrespondenzwege zu Stande gekommen, weßhalb der Bundesrath an sämmtliche Kantonsregierungen das nachstehende Kreis.schreiben erlassen hat : ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Infolge unseres Kreissehreibens vom 12. August dieses Jahres {siehe Seite 173 hievor) haben uns sämmtliehe Stände ermächtigt, mit der königlich belgischen Regierung einen wechselseitigen Austausch der im einen Staate gegen Angehörige des andern Staates erlassenen Strafurtheile zu vereinbaren.

Diese Vereinbarung ist nun im Korrespondenzwege zu Stande gekommen in dem Sinne, daß vom 1. November nächsthin die gegenseitige Mittheilung der fraglichen Urtheile durch unsere Vermittlung erfolgen soll.

,,Schweizerischerseits ist das mit: Italien und Deutschland vereinbarte und bekannte Formular anwendbar, das sich im Bundesblatt vom Jahr 1869, Bd. II, S. 68 abgedrukt findet.

,,Von Seite der belgischen Gerichte wird ein etwas abweichendes Formular zur Anwendung gelangen, das jedoch alle wesentlichen Rubriken unseres Formulars enthält.

,,Wir laden Sie nun ein, durch Vermittlung der obersten Gerichtshöfe den sämmtlichen Gerichten die zur Ausführung der Uebereinkunft nöthigen Instruktionen zukommen zu lassen."

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. III.

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(Vom 4. November 1879.)

Da nach amtlichen Mittheilungen die Lungenseuche in der Lombardie erloschen ist, so hat der Bundesrath seinen am 8, Juli dieses Jahres gegen die Einfuhr von Rindvieh aus Italien gefaßten Beschluß (siehe Seite 74 hievor) wieder aufgehoben, und deßhalb an sämmtliche Kantonsregierungen das nachstehende Kreisschreiben gerichtet : ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Im Hinblik auf die in der Lombardei ausgebrochene Lungenseuche hatten wir uns unterm 8. Juli abbin veranlaßt gesehen, die .Einfuhr von Rindvieh, gemäß den Art. 25 und 36 des Gesezes über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen, vom 8. Februar 1872 ( A mtl. S. X, 1029), au die Wahrnehmung gewisser Bedingungen zu knüpfen.

,,Da nun nach eingezogenen Erkundigungen die Gesundheits-verhältnisse unter dem Rindvieh in Italien überhaupt und insbesondere in den der Schweiz benachbarten Provinzen wiederum befriedigender sind, so ermangeln wir nicht, den angeführten Beschluß vom 8. Juli dieses Jahres anmit wieder aufzuheben.

,,Indem wir Ihnen hievon zu geiälliger Nachachtung Kenntniß zu geben die Ehre haben, benuzen wir den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschuz zu empfehlen,"

(Vom 5. November 1879.)

Der Bundesrath hat, auf den Antrag seines Zolldepartements, in Berichtigung einer Ungenauigkeit in der auf 1873 erschienenen Ausgabe des Zolltarifes, beschlossen, die Benennung ,,T h o n r öh r e n" unter der Kategorie IX, 2 des Zolltarifs, Position ,,Dachziegel u. s, w.", durch diejenige ,, D r a i n r ö h r e n " zu ersezen und dadurch Uebereinstimmung mit der Anlage B zum Handelsverträge zwischen der Schweiz und Frankreich vom 30. Juni 1864 herzustellen. Zugleich entschied der Bundesrath, in näherer Interpretation jener Tarifposition, daß unter den in derselben aufgeführten, zu 60 Rappen per Zugthierlast verzollbaren Thonfabrikaten nur solche o h n e G l a s u r verstanden sein sollen.

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Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 16. September 1879) als Revisor bei der Oberpoatkontrole: Hr. Johannes Gürtler, von Basel, in Bern (prov.); (am 23. September 1879) als Revisor bei der Oberpostkontrole:

Hr. Jules Narbe], von Goumocnsle-Jux (Waadt), bisher Revisionsgehilfe;

(am 4. November 1879) als Uebersezer beim Departement des Innern : Hr. Jules Dubied, von Geneveys sur Goffrane (Neuenburg), derzeit Uebersezer auf dem eidg.

Kriegskommissariat in Bern; ^ Gehilfe der Zollverwaltung: ^ Léon Mouche, von Miécourt (Bern), in Pruntrut; (am 5. November 1879) als Inventarkontroleur des eidg.

Militärdepartements (prov.): Hr. Major Job. Pfenninger, von Grüningen (Zürich), Revisor beim Oberkriegskommissariat ; (am 7. November 1879) als Posthalter in Degersheim:

Hr. Heinrich Lenggenhager, von und in Degersheim (St. Gallen), bisher Postgehilfe daselbst.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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08.11.1879

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