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Schweizerisches Bundesblatt.

3l. Jahrgang. II.

Nr. 18.

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26. April 1879.

Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, über seine Geschäftsführung im Jahr 1878.

Tit. !

Nach Vorschrift des Artikel 102, Ziffer 16 der Bundesverfassung, hat der schweizerische Bundesrath die Ehre, Ihnen hiemit den Bericht über seine Geschäftsführung zu erstatten.

Geschäftskreis des politischen Departements.

I. Beziehungen zum Auslande.

A. Abgeschlossene oder ratifizirte Terträge.

Im Jahr 1878 wurden zwei in den Geschäftskreis des politischen Departements fallende Uebereinkünfte abgeschlossen, nämlich: 1. Eine Uebereinkunft zwischen der Schweiz und dem Großherzogthum B a d e n , wegen R e g u l i r u n g der Grenze b e i K o n s t a n z , unterzeichnet in Bern am 28. April 1878 von Herrn Nationalrath A. 0. Aepli, Herrn Oberst Siegfried, Chef des eidgenössischen Stabsbüreau, und Herrn Regierungsrath Haffter, namens der Schweiz; sowie vom Geheimen Legationsrath Herrn F. Hardeck und vom Ministerialrathund Landeskommissär C. Haas, namens des Großherzogthums Baden.

2. Eine K o n s u l a r k o n v e n t i o n zwischen der Schweiz und dem Kaiserreich B r a s i l i e n , unterzeichnet in Rio Janeiro am 21. Oktober 1878 von Herrn Generalkonsul E. E. Raffard, namens Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. II.

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der Schweiz, und von Herrn Baron de Villa Bella, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, im Hamen von Brasilien.

Wir beziehen uns wegen dieser beiden Verträge und der langwierigen Verhandlungen, zu denen sie Anlaß gegeben haben, auf unsere Botschaften vom 4. Juni 1878 und 8. März 1879, womit wir die Verträge Ihrer hohen Ratifikation zu unterbreiten die Ehre hatten. Wir fügen nur noch bei, daß am 31. Dezember der erste derselben von Seite Badens und der zweite von der Schweiz noch nicht ratifizirt war.

^^Ferner sind folgende zwei Verträge vorzumerken: 1. Ein Zusazvertrag zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien zu dem am 15. Oktober 1869 zwischen der Schweiz und Italien abgeschlossenen Vertrage betreffend den Bau und Betrieb einer G o t t h a r d b a h n , -- unterzeichnet in Bern am 12. März 1878. (Näheres hierüber in der Abtheilung Eisenbahnwesen in vorliegendem Geschäftsbericht.)

,, 2. Eine H a n d e l s k o n v e n t i o n zwischen der Schweiz und R u m ä n i e n , unterzeichnet in Wien am 30. März 1878 von unserm außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Oesterreich-Ungarn, Herrn von Tschudi, namens der Schweiz, und von Herrn M. J. de Balatchano, diplomatischem Agent Rumäniens in Wien. Diese Uebereinkunft wurde von der Schweiz am 19. August und von Rumänien am 18. Oktober ratifizirt. Der Austausch der Ratifikationen fand zwischen den Gesandtschaften der beiden Staaten beim österreichisch-ungarischen Hofe am 4. Dezember in Wien statt. (Näheres hierüber in der Abtheilung Handelswesen.)

Es wurden im Laufe des Jahres noch weitere Verträge unterzeichnet, mit deren Abschließung oder Ratifikation das politische Departement aber nichts zu thun hatte, so daß wir sie also hier nicht erwähnen.

B. Erklärungen, Aufkündungen und Modifikationen bestehender Uebereinkünfte, Beitrittserklärungen u. s. w.

a. Wie soeben bemerkt, haben die Unterhandlungen über Revision der K o n s u l a r k o n v e n t i o n zwischen der Schweiz und Brasilien vom 26. Januar 1861 endlich zum Abschlüsse eines neuen Vertrags geführt.

b. Mit Note vom 21. Juli 1877 haben wir, wie wir im vorjährigen Geschäftsberichte zu melden im Falle waren, der Regierung der Hohen P f o r t e die Bemerkungen des Kabinets von St. Peters-

bürg über den modus vivendi in Bezug auf die E r s e z u n g des r o t h e n K r e u z e s d u r c h den H a l b m o n d für die ottomanischen Ambulancen zur Kenntniß gebracht. Gleichzeitig ersuchten wir die türkische Regierung, uns die Entschließungen mitzutheilen, die sie infolge der russischen Erklärung zu treffen für gut finden sollte.

Bis zum Anfang des Jahres 1878 war uns noch keine Antwort hierauf zugekommen. Seither haben wir wegen der rasch sich drängenden Ereignisse in der Türkei und der Unterzeichnung des Präliminarvertrags von San Stefano, welcher den orientalischen Krieg vorläufig zum Stillstand brachte, eine weitere Betreibung dieser Aügelegenheit bei der ottomanischeu Regierung nicht für angemessen erachtet.

Was die Revision der G e n f e r k o n v e n t i o n , im Sinne der Ermächtigung der Türkei, ihrerseits das rothe Kreuz durch den Halbmond zu ersezen,, betrifft, so ist es, wie wir im lezten Berichte bemerkten, an der Pforte, eine bezügliche Vereinbarung zwischen den Mächten zu erwirken und die hiefür nöthigen Schritte zu thun.

Wie im Jahr 1877, so ist auch in diesem Geschäftsjahr kein neuer Beitritt zur Genferkonvention zu verzeichnen.

c. Dagegen können wir melden, daß im Jahr 1878 der Weltp o s t u n i o n b e i g e t r e t e n sind: 1) Kanada, am 28. Mai; 2) die britischen Kolonien Neufundland, Goldküste, Falklandsinseln und britisch Honduras, am 9. September; 3) Peru, am 24. September.

Kanada wurde in den Postverein ohne anders im Sinne der Bedingungen des Berner Vertrags vom 9. Oktober 1874 aufgenommen, während die Zulassung der andern britischen Kolonien und von Peru zu den gleichen Bedingungen, wie die für britisch Indien und die französischen Kolonien, d. h. zu den Bedingungen der am 27. Januar 1876 in Bern unterzeichneten Vereinbarung, erfolgte. Die bezüglichen diplomatischen Aktenstüke sind zu den obbezeichneten Zeitpunkten in gehöriger Form ausgetauscht worden: zwischen den Abgeordneten der betheiligten Regierungen und dem Bundespräsidenten in den zwei ersten Fällen, und mit dem Herrn Minister Kern im dritten Falle.

Wir können beifügen, daß der Eintritt der Argentinischen Republik in die Union, der, wie wir in unserm vorjährigen Geschäftsberichte zu bemerken die Ehre hatten, eine Verzögerung erleiden mußte, auf den 1. April 1878 erfolgen konnte.

Vorzumerken ist noch, daß der am 9. Oktober 1874 in Bern abgeschlossene Vertrag über Konstituirung des Postvereins durch den am 1. Juni abhin in Paris unterzeichneten und am 1. April 1879 in Kraft tretenden Vertrag des Allgemeinen Postvereins abgeändert worden ist. Seither haben noch weitere Staaten ihren Beitritt erklärt; hier ist indeß, da das politische Departement sich mit diesen Beitrittserklärungen, die in den Geschäftskreis des eidgenössischen Postdepartements fallen, nicht zu befassen hatte, nicht der Ort, dieselben näher zu erwähnen.

C. Projektirte Yerträge.

Auch in diesem Jahre haben wir keine dem politischen Departement zufallende Vertragsunterhandlung unternommen, und die unter diesem Kapitel früher zur Sprache gebrachten sind auf dem gleichen Fleke geblieben. Wir haben daher in dieser Hinsicht der Bundesversammlung keine neue Mittheilung zu machen.

D. Spezialfälle.

a. Die Verhandlungen über den Anstand zwischen dem Kanton T h u r g a u und dem G-roßherzogthum B a d e n , betreffend Bauten und Dammarbeiten vom Gebiete des Kantons Thurgau aus in den Bodensee hinein bis zu den Zugängen der Stadt Konstanz, haben, wie wir. gleich im Eingange der ersten Rubrik dieses Kapitels bemerkten, zur Unterzeichnung der Uebereinkuuft vom 28. April 1878 zwischen der Schweiz und dem Großherzogthum Baden geführt. Es ist also hier nicht weiter darauf zurükzukommen.

b. Die Vereinbarung über Einschreibung der Civilstandsakten betreffend die Fälle, wo eine Geburt oder ein Todesfall an Bord eines auf dem Bodensee schwimmenden Schiffes eintritt, oder wo ein solches Schiff einen Leichnam aus dem Wasser zieht, konnte vor Ende des Jahres nicht zum förmlichen Abschluß gelangen, indem die bayerische Gesandtschaft erst am 4. November d. J. unsere Note vom 7. Dezember 1877 beantwortet hat. Wir haben jedoch unterm 29. November d. J. dem lezten bayerischen Entwurfe definitiv beigestimmt, welcher die Frage der Oberhoheit über die Gewässer des Sees unberührt läßt. Eine eia-entliche Uebereinkunft kam nicht o zu Stande, Die Regierung von Bayern wird einfach die Beitrittserklärungen der Uferstaaten, welche auf dem Korrespondenzwege abzugeben sind, entgegennehmen und die hohen betheiligten

Parteien davon in Kenntniß sezen.

fällige Mittheilung.

Wir erhielten noch keine dies-

c. Das politische Departement hat die Angelegenheit der Liquidation der Sold- und Pensionsrükstände der ehemaligen Schweizerregimenter in s p a n i s c h e m D i e n s t e wieder aufgenommen.

Herr Bundespräsident Heer sei. beauftragte im Jahre 1877 Herrn Soutter, damals Sekretär des Departements, mit dem speziellen Studium dieser Frage. Lezterer hat uns über diesen Gegenstand eine denselben historisch-juridisch behandelnde einläßliche Denkschrift vorgelegt. Wir wollten ein Resumé dieser Arbeit der spanischen Regierung übermitteln, um die Verhandlungen zum Zweke der Erledigung dieser Angelegenheit wieder aufzunehmen.

Unser neue Generalkonsul in Madrid, welcher beabsichtigte, in diesem Sinne bei der spanischen Regierung sich zu verwenden, wurde daher vom Departement angewiesen, sich aller Schritte zu enthalten, bevor er im Besize unserer Instruktionen sei. Indessen schienen uns die Umstände bis jezt einer Wiederaufnahme der Verhandlungen nicht günstig zu sein, so daß noch immer keine Erledigung dieser alten Pendenz, welche der eidgen. Vorort im Jahre 1848 dem Bundesrathe übermittelte und die wir im Jahr 1872 gegen unsern Willen fallen lassen mußten, erfolgen konnte.

Wir werden jedoch diese Angelegenheit nicht aus dem Auge lassen und behalten uns vor, zu geeigneter Zeit auf sie zurükzukommen.

d. Die Zahl der Gesuche um Annullirung von Engagements, welche von Schweizerbürgern in f r a n z ö s i s c h e m D i e n s t e (Fremdenlegion in Algérien) eingegangen wurden, ist immer noch beträchtlich.

Von 58 Gesuchen (59 im Jahr 1877), welche wir im Jahr 1878 der französischen Regierung übermittelten (Inbegriffen 2 Gesuche, die ins vorige Geschäftsjahr zurükreichen), haben 55 günstige Antwort erhalten, eines ist durch Ableben dahingefallen und zwei im Dezember eingereichte waren auf Ende des Geschäftsjahres noch pendent.

e. Wiewohl zwischen der Schweiz und dem h e i l . S t u h l e seit fünf Jahren alle Beziehungen aufgehört haben, notifizirte doch das heil. Kolleg dem Bundesrathe das Ableben von Papst Pius IX.

durch folgendes Schreiben vom 8. Februar:

,,Miseratione Divina Episcopi, Presbyteri et Diaconi S. R. E. Cardinales.

,,Nobilis Vii- salutem -- Summus rerum omnium Dominus cujus arcana sunt judicia nuper disposuit, ut Catholica Ecclesia magno luctu afficeretur. Ea enim besterna die Supremum Suum Pastorem Pium Nonum amisit, qui Sanctissimo exitu pietissimsaevitaee consentaneo decessit. Nos divina consilia vénérantes tristi perfungimur officio ut hujus modi nuncium NobilitatiTuaes significemus, minime dubitantesNobilitatemTM Tuam hoc nostrarum litterarum officium perhumaniter excepturam. Nobis autemcuraee erit, novendialibus exequiis expletis, comitia Deo adjuvante inire, eo modo quem rerum actemporumi adjuncta permiserint, ut juxta canonicas Constitution e s vacanti Sedi Apostolicse provideatur.Observantiaee pera a Domino adprecamur ex corde.

,,Datum Romae ex Palatio Apostolico Vaticano in prima Nostra Congregatione, et sub sigillis trium Nostrorum in ordine Prior u m.

,,Die 8va februarii 1878. Apostolica Sede vacante.

(L. S.) (Sig.) C. Card, di Pietro, Sub-decanus, (L. S.) (Sig.) J. Card. Pecci, Praesb. Prior, (L. S.) (Sig.) Theodulphus Card. Mertel, Diacon. Prior, (L. S.) (Sig.) Petrus Lasagni, S. CollegiiSecretarius."t Uebersezung.

Wir durch die Erbarmung. Gottes Kardinal - Bischofe, -Priester und -Diakonen der heiligen römischen Kirche.

Excellenz Gruß !

Es hat dem Höchsten Herrn der Welt, dessen Rathschlüsse unerforschlich sind, vor Kurzem gefallen, über die katholische Kirche tiefe Trauer zu verhängen. Am gestrigen Tage nämlich hat sie ihren Obersten Hirten Pius IX. verloren, welcher, heilig wie er gelebt, das Zeitliche gesegnet hat. Indem wir uns in Ehrfurcht vor dem Willen Gottes beugen, erfüllen wir die traurige Pflicht, Deiner Excellenz hievon Kenntniß zu geben, im Vertrauen, daß Du diese Mittheilung gütig aufnehmen werdest. Wir werden nun, sobald die neuntägige Leichenfeier vorüber sein wird, mit Gottes Willen, wie Zeit und Umstände es gestatten, zusammentreten, um nach den kanonischen Sazungen für den vacanten apostolischen Stuhl zu sorgen.

Indem wir Deine Excellenz unserer Ergebenheit versichern, erbitten wir von Herzen vom Herrn für Dich Glük und Segen.

Gegeben im Vatikan zu Rom in unserer ersten Congrégation und unter dem Siegel unserer drei Prioren, am 8. Februar 1878, während der Sedisvacanz.

CL S.) (gez.) C. Card, di Pietro, Subdecan, (L SO gez.) J. Card. Pecci, Priester-Prior, CL. S.) (gez.) Theodulphus Card. Mertel, Diaconen-Prior, (L. S.) (gez.) Petrus Lasagni, Secretar des heu. Collegiums.

Das diese Mittheilung enthaltende geschlossene Couvert wurde am 13. Februar von der apostolischen Nunciatur m Pans unserer dortigen Gesandtschaft übermittelt, welche dasselbe mit Depesche vom 14. gl. Mts. an uns gelangen ließ.

Unterm 21. Februar beauftragten wir den Herrn Minister Kern, den Empfang in unserm Namen an Msgr. Meglia,Nunciuss des heil. Stuhles in Paris, anzuzeigen.

^ Mit Breve vom 20. Februar, das uns ebenfalls durch Vermittlung der Nunciatur und unserer Gesandtschaft bei der französischen Regierung zukam, notifizirte uns Papst Leo XIII. seine Besteigung des päpstlichen Stuhles.

Dieses Breve lautete: ,,Leo P. P. XIII.

,,Nobilis Vir salutem! Innalzati per divino volere, sebbene senza alcun nostro merito, alla sublime Cattedra del Principe degli Apostoli, ci rendiamo solleciti di darne partecipazione all' Eccellenza Vostra, nella fiducia che questo nostro personale annunzio le possa riuscire grato ed accetto. Siamo però dolenti che le amichevoli relazioni un giorno esistenti tra la santa Sede e la Confederazione Elvetica abbiano in questi ultimi anni subito una deplorevole interruzione, e che deplorevole altresì sia lo stato della religione cattolica nella Svizzera. Confidando nei sentimenti di giustiziachee animano l'Eccellenza Vostra ed il popolo elvetico, speriamo che non s i tarderà a trovare Opportuni e d efficaci rimedii a questi bondanza dei celesti doni, nell' atto che lo supplichiamo a degnarsi di congiungerla a Noi coi vincoli della carità più perfetta.

,,Datum Romae apud S. Petrum die 20 februarii 1878, Fontificatus nostri anno primo.

,,(Sig.) Leo P. P. XIII."

uebcrseznïg.

papsf

leo

XIII.

Edler Herr, Gruß ! Durch den göttlichen Willen, wenn gleich ganz ohne unser Verdienst, auf den hohen Stuhl des Fürsten der Apostel erhoben, beeilen wir uns, Ew. Excellenz hievon Kenntniß zu geben, im Vertrauen, diese unsere persönliche Mittheilung möchte Ihnen angenehm und willkommen sein. Dabei bedauern wir jedoch, daß die freundlichen Beziehungen, welche ehedem zwischen dem heil. Stuhle und der schweizerischen Eidgenossenschaft bestanden, in den lezten Jahren eine beklagenswerthe Unterbrechung erlitten haben, und daß auch der Zustand der katholischen Religion in der Schweiz ein beklagenswerther ist. Im Vertrauen auf die Gesinnungen der Gerechtigkeit, welche Ew. Excellenz und das schweizerische Volk beseelen, hoffen wir, es werden sich in Bälde zeitgemäße und wirksame Mittel, diesen Uebelständen abzuhelfen, finden ; in welcher angenehmen Hoffnung wir den Herrn um die Gnadenfülle seines himmlischen Segens für Sie und zugleich um die Gunst anflehen, er wolle Sie mit Uns durch die Bande innigster Christenliebe vereinigen.

Gegeben in Rom bei Sanct Peter, am 20. Februar 1878, im ersten Jahre unseres Pontificates.

(gez.) Leo P. P. XIII.

Da dieses Breve die Unterschrift des Papstes trug, so haben wir diesem selbst den Empfang angezeigt. Es geschah dies mit folgendem Schreiben vom 5. April: An Se. Heiligkeit den Papst Leo XIII.

Heiligster Vater!

Mit Breve vom 20. Februar d. Js. ist es Ew. Heiligkeit gefällig gewesen, dem Bundesrathe der schweizerischen Eidgenossenschaft von der gleichen Tags durch Sie erfolgten Besteigung des Apostolischen Stuhles Kenntniß zu geben.

Der Bundesrath hat von dieser Mittheilung mit lebhaftem Interesse Akt genommen, und er will den Anlaß nicht vorbeigehen, lassen, ohne Ew. Heiligkeit, unter bester Verdankung des Breve, mit dem Sie ihn beehrt haben, die aufrichtigsten Glükvvünsche darzubringen.

Wenn Ew. Heiligkeit dabei die Lage der katholischen Religion in der Schweiz als beklagenswerth (deplorevole) bezeichnen, so muß er seinerseits bemerken, daß jene Religion wie alle andern Kulte eine Freiheit genießt, welche durch die Bundesverfassung

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gewährleistet und durch den einzigen Vorbehalt beschränkt ist, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Kompetenzen des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen.

Der Bundesrath wird sich glüklich schäzen, in seinem Wirkungskreise die Bemühungen Ew. Heiligkeit für Aufrechthaltung des konfessionellen Friedens und des guten Einvernehmens unter den verschiedenen Glaubensbekenntnissen in der Schweiz zu unterstüzen, und in dieser Gesinnung benuzt er gerne diesen ersten Anlaß, um Ew. Heiligkeit die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung und tiefen Ehrerbietung auszusprechen und sich mit Ihnen dem Schuze des Allmächtigen zu empfehlen.

B e r n , den 5. April 1878.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, D'er B u n d e s p r ä s i d e n t : (gez.) Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : (gez.) Schiess.

In dem Umstände, daß Papst Leo XHI. uns seine Besteigung des päpstlichen Stuhles notifizirte, lag ein Höflichkeitsakt ähnlich demjenigen, den die römische Curie den andern Staaten gegenüber beobachtete, gleichviel ob solche mit dem heiligen Stuhle in Verbindung stehen oder nicht. Wir haben daher das päpstliche Breve beantwortet, um den diplomatischen Gebräuchen betreffend die verschiedenen Notifikationen, welche zwischen Souveränen und Regierungen ausgetauscht zu werden pflegen, getreu zu bleiben.

II. Vertretung der Schweiz im Auslande.

A. Gesandtschaften.

~ Hr. J.B. P i öd a, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Eidgenossenschaft in Rom, wurde nach dem Tode des Königs von Italien, Viktor Emanuel II., in der gleichen Eigenschaft bei seinem Nachfolger, dem KönigHumbert L, beglaubigt.

Hr. Henri Le Fort, von Genf, ist als Attaché an die Stelle von Hrn. Dr. Ernest Picot, Sekretär unserer Gesandtschaft in Paris, getreten.

10 B. Konsulate.

Im Konsulatspersonal sind folgende Aenderungen zu erwähnen ; A n c o n a . Hr. Vizekonsul Leopold D i e t h e l m , von Bischofzell (Thurgau) ist zum Konsul, an Stelle des demissionirenden Hrn. Konrad Blu mer, ernannt.

L i s s a b o n . Hr. Gustav Justin Ferreira Pinto-Basto, portugiesischer Unterthan, ist zum Generalkonsul, an Stelle seines verstorbenen Bruders Hrn. Alvaro Ferreira Pinto-Basto, ernannt.

M o s k a u . Hr. Vizekonsul Ferdinand L u c h s i n g e r ist zum Konsul, an Stelle des Hrn. Fäsy ernannt, dessen Ableben wir im vorigen Berichte gemeldet haben.

Nizza. Hr. Mayni M ü l l e r von Campfér (Graubünden) ist zum Vizekonsul, an Stelle des Hrn. F i s c h e r ernannt, dessen Tod im leztjährigen Geschäftsbericht erwähnt ist.

Pernambuco. Das Konsulat ist unbesezt infolge Demission des Hrn. Konsul P. Bolley.

Rio G r a n d e do Sul. Das Vicekonsulat ist unbesezt infolge Ablebens des Hrn. F. Quid o r t.

Rio de J a n e i r o . Das Vizekonsulat beim Generalkonsulat ist unbesezt infolge Demission von Hrn. A. B a r t h .

St. P e t e r s b u r g . Auf Antrag unseres Generalkonsulats in St. Petersburg haben wir für dortige Stadt ein Vizekonsulat aufgestellt.

Zum Vizekonsul ernannten wir Hrn. Konrad S chi n z, von Zürich.

Der im Budget zu Gunsten unserer Konsulate ausgesezte Kredit von Fr. 76,000 wurde in gleicher Weise wie im Vorjahre vertheilt.

Es erhielten nämlich das : Generalkonsulat i n Washington .

,, ,, R i o d e Janeiro ,, ,, London Konsulat in Neu-York ,, ,, Havre ,, ,, Buenos-Ayres .

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Generalkonsulat i n S t . Petersburg .

Konsulat in Lyon ,, ,, Melbourne ,, ,, Besançon

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Uebertrag

F r . 16,000 ,, 9,000 ,, 5,000 ,, 5,000 ,, 5,000 ,, 5,000 ,, 4,000 ,, 4,000 ,, 4,000 ,, 3,000 Fr. 60,000

11 Uebertrag Fr. 60,000 Konsulat in Moskau ,, 3,000 ,, ,, Neu-Orleans .

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,, 2,000 ,, ,, Marseille .

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,, 2,000 ,, ,, Philadelphia ,, 2,000 ,, ,, Genua .

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,, 1,000 ,, ,, Amsterdam .

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,, 1,000 ,, ,, Antwerpen ,, 1,000 ,, ,, Bremen ,, 1,000 Im Weitern bewilligten wir dem Generalkonsulat in Neapel eine Entschädigung von Fr. 1500, vom 1. Juli 1878 an berechnet sich belaufend auf .

,, 750 Total Fr. 73,750 Verfügbar Ende Dezember ,, 2,250 Auch in diesem Jahre erhielten wir viele Dienstanerbietungen für Aufstellung von Konsulaten, nämlich für: Kopenhagen, Gent, Granada oder Sevilla, Lüttich, Limoges, Mogador, Nürnberg, Port Natal, St. Georges (Bermudasinseln), Samarang (niederländisch Indien) und Terceira (Azorische Inseln); da wir uns aber überzeugen konnten, daß keine dieser Anerbietungen geeignet war, wirklichen schweizerischen Interessen zu entsprechen, so haben wir auch keine berüksichtigt.

In unserm vorjährigen Geschäftsberichte hatten wir die Ehre, Ihnen mitzutheilen, daß wir im Jahr 1877 dem Generalkonsulat in Yokohama-Yeddo und dem Vizekonsulat in Hiogo - Osaka für Japan, sowie dem Konsulat in Manila für die Philippinen-Inseln Befugnisse verliehen haben für Beurkundung von Geburten und Sterbefällen schweizerischer Angehöriger und für Trauungen zwischen Schweizern unter sich oder zwischen Schweizern und Nichtschweizern. Seither machten wir keinen weitern Gebrauch von der im Art. 13 des Bundesgesezes über Ehe und Civilstand vorgesehenen Ermächtigung; wir lassen jedoch diese Frage nicht aus dem Auge und behalten uns jederzeit vor, auch andern Konsuln die Funktionen von Civilstandsbeamten zu verleihen, wenn dies uns angemessen oder thunlich erscheinen sollte.

III. Auswärtige Gesandtschaften und Konsulate in der Schweiz.

A. Gesandtschaften.

Hr. Senator und Staatsminister L. A. M e l e g a r i, der eine Zeit lang als Minister der auswärtigen Angelegenheiten in seinem

12 Heimatstaate fungirte, hat in den ersten Tagen des Monats Januar seinen frühern Posten als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königreichs Italien in Bern wieder eingenommen. Bald nachher war er dann, infolge des am 9. Januar erfolgten Ablebens des Königs Viktor Emanuel II., im Falle, uns das Beglaubigungsschreiben des Königs Humbert I., das ihn in der gleichen Eigenschaft bei der Eigenossenschaft akkreditirte, zu über' reichen.

Hr. Baronet Horace R u m b o l d wurde bei uns als Ministerresident von Großbritannien und Irland beglaubigt, in Ersezung des Hrn. Edwin C or b et t, der zum Posten eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers ihrer britischen Majestät in Athen berufen wurde.

Nachdem die brasilianische Regierung die Aufhebung ihrer Gesandtschaft in Bern beschlossen, hat uns Hr. L i n s de A l m ei da das seine Mission zum Abschlüsse bringende Abberufungsschreiben überreicht.

Hr. Geheimrath Ritter B. von K o t z e b u e ist bei der Eidgenossenschaft als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Rußlands beglaubigt worden, in Ersezung des in gleicher Eigenschaft nach Dresden berufenen Fürsten Mich. Gortchakow.

B. Konsulate.

Folgende Konsularbeamte auswärtiger Staaten haben von uns das eidgenössische Exequatur erlangt: A m e r i k a (Vereinigte Staaten von Nordamerika).

Hr. J. A. C a m p b e l l , Konsul in Basel, in Erseznng des Hrn. H. Erni.

Hr. Gordon G ran t, Vizekonsul daselbst.

Hr. J. S a v a g e - D e l a v a u , Vizekonsul in Genf.

Hr. R. L. D ö r r , Konsularagent in Ölten (später nach Bern übergesiedelt), in Ersezung von Hrn. Salathe.

Hr. F. G. V e t t e r , Konsularagent in Borgen.

Hr. A. J. de Z e y c k , Handelsagent in St. Gallen, in Ersezung von Hrn. Dr. E. Meyer.

A r g e n t i n i e n (Republik). Hr. A. P e r e z , Vizekonsul in Zürich, Belgien. Hr. F. 0. P e s t a l o z z i , Konsul in Zürich, in Ersezung des Hrn. v. Meiß-Muralt.

13 Hr. W. Respinger-His, Konsul in Basel, in Ersezung des Hrn. Gergoyne.

B r a s i l i e n . Hr. A. B e c h e r a z, Vizekonsul in Bern, in Ersezung des Hrn. A. Courant.

S p a n i e n . Hr. C. G a r c i m a r t i n , Konsul für die ganze Schweiz, in Genf residirend ; in Ersezung des Hrn. Marc de la Peine.

Hr. Garcimartin war früher Konsul in Bern.

San Marino. Hr. Marquis F. A. Ricolfi-Doria, Generalkonsul für die ganze Schweiz, in Genf residirend; in Ersezung des demissionirenden Hrn. Bichler.

Noch erwähnen wir die Demission von Hrn. Raymondo de Sa Valle, Vizekonsul für Brasilien in Genf, und den Tod des Hrn.

G. Grant, Vizekonsul der Vereinigten Staaten in Basel.

Mit Note vom 10. Juni theilte uns die Gesandtschaft von Belgien mit, daß die dortseitige Regierung eine Abgrenzung der Amtsbezirke ihrer Konsulate in der Schweiz vorgenommen habe.

Die drei Konsularbezirke Genf, Zürich und Basel umfassen das gesammte Gebiet der Eidgenossenschaft.

Wir haben den Inhalt dieser Note mit Kreisschreiben vom 11. Juni (Bundesblatt 1878, HI, 33) allen Kantonen mitgetheilt.

IV. Schweizerische Hilfsgesellschaften im Auslande.

Wie in den Jahren 1876 und 1877 hat auch das Budget von 1878 eine Summe von Fr. 15,000 zu Gunsten der schweizerischen Hilfsgesellschaften im Auslande ausgesezt; ein besonderer Umstand nöthigte uns jedoch, diesen Kredit um Fr. 200 zu überschreiten.

Die schweizerische Hilfsgesellsohaft in Neu-Orleans ersuchte uns unterm 12. September um Gewährung eines außerordentlichen Beitrages wegen der durch die Gelbfieberepidemie herbeigeführten Nothlage.

Wir bewilligten ihr sofort einen außerordentlichen Beitrag von Fr. 200, d. h. ebensoviel, als ihr für das laufende Jahr bestimmt war, im Ganzen also Fr. 400 für 1878. Ueberdies richteten wir unterm 4. Oktober ein für kantonale Beiträge sich verwendendes Kreisschreiben an sämmtliche eidgenössische Stände (Bundesblatt 1878, III, 761).

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21 Kantone oder Halbkantone beantworteten diesen unsern Aufruf mit Gaben im Gesammtbetrage von Fr. 1530, welchem noch Fr. 305 beizufügen sind, die bereits früher, als gewöhnliche Beiträge für die Gesellschaft von Neu-Orleans, von eidgenössischen Ständen eingegangen waren.

Mit den Fr. 400 gewöhnlicher und außerordentlicher Subsidien von unserer Seite macht dies zusammen Fr. 2235, welcher Betrag der genannten Gesellschaft übersandt werden konnte.

Mit Kreisschreiben vom 2. November (Bundesblatt 1878, IV, 57) theilten wir den Kantonsregierungen dieses Ergebniß mit, unter lebhafter Verdankung ihres generösen Entgegenkommens auf unsere Anregung.

Der Uebersicht über die Vertheilung des Bundesbeitrages von Fr. 15,000 unter die verschiedenen schweizerischen Wohlthätigkeitsgesellschaften im Auslande schiken wir wie gewöhnlich den Wortlaut des Kreisschreibens voraus, mit welchem wir unterm 6. Dezember allen eidgenössischen Ständen das gedachte Repartitionstableau (Beilage zu Nr. 55 des Bundesblattes vom 14. Dezember 1878) einbegleiteten. Es heißt in diesem Kreisschreiben: ,,Wir beehren uns, Ihnen im Anschlüsse das Repartitionstableau des Bundesbeitrages von Fr. 15,000 zu Gunsten der schweizerischen Hilfsgesellschaften im Ausland zu übermitteln.

,,Die genannte Summe ist auf t>8 Gesellschaften verfcheilt worden. Das Tableau enthält im Weitern, wie üblich, eine Uebersicht über den Stand des Vermögens der schweizerischen Wohlthätigkeitsvereine im Auslande zu Anfang und z,u Ende der Rechnungsjahre, auf welche sie sich bezieht, sowie der Ausgaben der Gesellschaft während des betreffenden Zeitraumes, ferner die Vertheilung des Bundesbeitrages für das vergangene und der Kantonsbeiträge für das gegenwärtige Jahr.

,,Der Gesammtbetrag der Wohlthätigkeitswerke der Gesellschaften, welcher am 31. Dezember 1876 Fr. 773,612. 32 war, stieg bis 1. Januar 1878 auf die Summe von Fr. 919,482. 13. Es ergibt sich also eine Vermehrung von Fr. 145,869. 81, welche wir mit Genugthuung konstatiren.

,,Die Beiträge der 22 Kantone und Halbkantone betragen im Jahr 1878 Fr. 20,295 (gegenüber von Fr. 17,476 im Jahr 1877), für welche wir Ihnen heute im Namen der Gesellschaften, die damit bedacht worden sind, unsern wärmsten Dank aussprechen.

Wenn wir zu dieser Summe von Fr. 20,295 noch die besondern

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Beiträge, welche mehrere Kantone dem Schweizerverein ia NeuOrleans bei Anlaß der dortigen Gelbfieberepidemie haben zukommen lassen, hinzuzählen, so erhalten wir eine Summe von Fr. 21,825, welche mit dem Bundesbeitrag von Fr. 15,200 einen Gesammtbetrag von Fr. 37,025 ausmachen, welcher dieses Jahr von Seite des Bundes und der Mehrzahl der Kantone für Unterstüzung unserer Landsleute im Auslande bestimmt worden ist.

,,Diese Zahlen bezeugen genugsam das sympathische Interesse, das die verschiedenen schweizerischen Behörden denjenigen ihrer Mitbürger, welche fern von der Muttererde weilen, entgegenbringen.

,,Wir können Ihnen im Weitern diese Hilfsgesellschaften nicht genug zu wohlwollender Unterstüzung anempfehlen. Sie verfolgen in patriotischer Weise einen edeln Zwek: die Ausübung der schönsten der Tugenden, die Ausübung der Barmherzigkeit; ihre Aufgabe ist schwer, oft anstrengend und undankbar, zuweilen mühsam und immer beschwerlich; aber ihre Dienste sind unschäzbar. Es ist, um sich darüber klar zu werden, genügend, zu bemerken, daß im Jahre 1877 die Ziffer der Ausgaben der auf dem Tableau eingeschriebenen Gesellschaften, sich auf Fr. 295,548. 23 erhöht hat.

,,Diese Zahlen sind beredt und passiren ohne Kommentar.

,,Indem wir uns vorbehalten, Ihnen durch die Bundeskanzlei seiner Zeit die Empfangsanzeigen aller Gesellschaften sofort nach ihrem Eintreffen zu übersenden, benuzen wir u. s. w."

Wir lassen nun einen Auszug aus dem genannten Tableau folgen, woraus die Vertheilung des Bundesbeitrags unter die verschiedenen Gesellschaften, sowie die denselben durch unsere Vermittlung übersandten kantonalen Beiträge ersichtlich sind:

16

Sîz der Gesellschaft.

1. Brüssel .

2. Augsburg 3. München 4. Hamburg 5. Berlin 6. Frankfurt a/M.

7. Leipzig .

8. Esslingen 9. Stuttgart 10. Mannheim 11. Bordeaux 12. Marseille 13. Nizza 14. Paris .

15. Paris .

16. Paris 17. Lyon 18. London .

19. Florenz .

20.' Ancona .

21. Genua .

Benennung der Gesellschaft.

Bundesbeiträge Beiträge der für 1878.

Kantone für 1878.

Société philhelvétique .

.

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Verein Helvetia .

.

.

.

.

.

.

Schweiz. Unterstüzungsverein ,.

Schweiz. Unterstüzungskasse .

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Schweiz. Wohlthätigkeits-Gesellschaft .

Schweizer-Verein Helvetia .

.

.

.

.

Schweizer-Gesellschaft .

.

.

.

.

.

Schweiz. Unterstüzungsverein Helvetia .

Schweizer-Verein Helvetia .

.

.

.

.

Schweizer-Verein Helvetia .

.

.

.

.

Société suisse d e bienfaisance .

.

.

.

Société suisse d e bienfaisance .

.

.

.

Société helvétique de secours mutuels .

Société helvétique de bienfaisance Société suisse de secours mutuels Asile suisse .

.

.

.

.

.

.

.

Société suisse de secours .

.

.

.

.

Fonds de secours pour les Suisses pauvres .

Eglise réformée. Caisse de bienfaisance Schweiz.-deutscher Unterstüzungsverein Concordia Société helvétique de bienfaisance

Uebertrag

125 400

Fr.

125 50 245 385 735 165 230 10 85 20 230 910 155 870 760 430 430 850

100 100

145 610

5,500

7,440

Fr.

150 100 150 200 450 50 150 50 125 150 250 750 150 1,550 550

Bundesblatt. 31. Jahrg." Bd."ÌÌ"

Siz der Gesellschaft.

22. Mailand .

23. Neapel .

24. Livorno .

25. Rom

--·"···*·· ^

26.

27.

28.

29.

30.

31.

32.

33.

34.

35.

36.

37.

38.

39.

40.

Turin .

Venedig.

Triest .

Wien .

Budapest St. Petersburg Moskau .

Odessa .

Amsterdam Lissabon Barcelona Neu-York Washington .

Philadelphia .

San-Francisco.

Benennung der Gesellschaft.

Bundesbeiträge Beiträge der für 1878.

Kantone für 1878.

Fr.

Fr.

5,500 7,440 Uebertrag;

Société suisse de bienfaisance Société helvétique de bienfaisance Società elvetica di beneficenza Société helvétique de bienfaisance Société de secours suisse Società elvetica di beneficenza Società elvetica di soccorso Schweiz. Unterstüzungsverein Schweiz. Unterstüzungsverein Société suisse de bienfaisance Société suisse de bienfaisance Société suisse de bienfaisance Schweiz. Unterstüzungskasse Société suisse de bienfaisance Société suisse de bienfaisance Swiss benevolent Society Schweiz. Wohlthätigkeits-Gesellschäft Schweiz. Wohlthätigkeits-Gesellschaft Société suisse de .secours

Uebertrag

640 820 225 330 450 315 240 775 400 535 25 320 290 90

150 1,200 150 150 150 175 100 200 100 300 150 150 100 150 100 1,200 250 200 450

1,390 400 665 190

10,925

15,540 17

41. Boston .

42. Chicago .

43. Cincinnati 44. Rio de Janeiro 45. Bahia 46. Valparaiso 47. Buenos-Ayres .

48. Alexandria 49. Cairo .

50. Alexandria 51. St. Louis 52. Algier .

53. Bukarest 54. Straßburg 55. Madrid .

56. Lyon 57. Warschau 58. Florenz .

59. Frankfurt a/M.

60. Riga

Benennung der Gesellschaft.

Bundesbeiträge Beiträge der für 1878.

Kantone für 1878.

Fr.

Uebertrag 10,925 Schweiz. Hülfsverein .

.

.

.

.

.

50 . Schweiz. Wohlthätigkeits-Gesellschaft .

200 . Schweiz. Wohlthätigkeits-Gresellschaft .

150 . Société philanthropique suisse .

.

.

.

350 . Société suisse d e bienfaisance .

.

.

.

100 100 . Schweiz. Wohlthätigkeits- Verein .

.

.

.

,- Société philanthropique suisse .

.

.

.

300 . Hôpital d e s diaconesses .

.

.

.

.

250 . Société suisse d e secours .

.

.

.

.

200 . Société suisse de secours 250 . Hulfsgesellschaft Helvetia .

.

.

.

.

250 150 . Société helvétique de bienfaisance 175 Société suisse .

.

.

.

.

.

.

. Schweiz. Hulfsgesellschaft 175 . Société suisse d e bienfaisance .

.

.

.

. Société suisse d e secours mutuels .

.

.

.

100 . Société suisse d e bienfaisance .

.

.

.

100 . Société suisse d e bienfaisance .

.

.

.

200 . Schweiz. Unterstüzungsverein im Ausland . Schweizer-Verein .

100

Fr.

15,540 65 360 270 75 155

14,125

19,095

Uebertrag

385 300 235 360 245 230 370 25 140 260 80

18

Siz der Gesellschaft.

Siz der Gesellschaft.

Benennung der Gesellschaft.

Bundesbeiträge Beiträge der für 1878.

Kantone für 1878.

Fr.

Uebertrag 61. Cannes .

62. Neu-Orleans 63. Nizza .

64. Innsbruck 65. Kharkoff 66. Mülhausen 67. Havre .

68. Nîmes .

69. Stuttgart 70. Nancy .

71. Dresden 72. Crefeld .

73. Mailand .

74. Besançon 75. Beifort .

76. Karlsruhe 77. Marseille 78. Mulhausen

Société suisse de secours mutuels .

Schweizer-Gesellschaft .

Asile évangélique Schweiz. Unterstüzungsverein Helvetia Société suisse de bienfaisance Schweizer-Verein Helvelia Caisse suisse de secours Société suisse Helvétia .

Schweizer-Gesellschaft .

Société mutuelle suisse .

Schweizer-Hülfsverein .

Schweizer-Verein .

.

Cercle suisse .

.

.

.

Société suisse de bienfaisance Société de secours mutuels des Suisses Schweizer-Verein .

.

.

.

Oeuvre hospitalière Cercle suisse .

.

.

.

14,125 50 4.00 100 50 75 50 50 50 50 100 50 50

Fr.

19,095 210 1,835 75 95 180 40 30 60 10

205

Total

15,200*3

21,825*) 19

*) Mit Inbegriff der speziellen Beiträge für die Schweizergesellschaft in Neu-Orleans anläßlich der Gelbfieber-Epidemie.

20 Gewöhnliche kaut onale Beiträge, nach Kantonen klassifizirt.

Bemerkungen.

Beitrag.

Kantone . Fr. 2,500 Zürich .

. ,, 1,375 Bern 900 Luzern .

T) Ist nicht im Falle, solche SubUri sidien zu bewilligen.

Hat keine Mittel zu derartiger Schwyz Verwendung verfügbar.

100 Obwalden 11 5 Nidwaiden .

VI 600 Glaras .

·n 275 Z u g . . . ·n Zieht es vor, seine Gaben direkte Freiburg "n zu übersenden.

500 Solothurn 11 500 Baselstadt n 370 Baselland T) 660 Schaffhausen .

yi 500 Appenzell A.-Rh. . ·n 60 Appenzell I.-Rh. . ·n 1,560 St. Gallen .

Y) 600 Graubünden .

·n Aargau n 1,300 800 Thurgau 11 Tessin .

·n 1,500 Waadt .

910 11 80 Wallis .

T) 1,400 Neuenburg .

T) 3,800 Für zwei Jahre.

Genf .

T) Total Fr. 20,295

V. Innere Angelegenheiten.

a. Nachdem der Bundesrath gleich im Anfange des Jahres beschlossen, die Rekurse, die sich auf Art. 49 und 50 der Bundesverfassung stüzen, dem Justiz- und Polizeidepartement zu überweisen, hatte das politische Departement im Jahr 1878 nur zwei Rekurse betreffend S o n n t a g s p o l i z e i zu behandeln, wovon der eine in das Vorjahr zurükreichte. Wir haben dieselben gemäß

2l

den in unsern frühern Berichten aufgestellten Grundsäzen entschieden und beide abgewiesen.

b. Laut Artikel 25 des Bundesbeschlusses vom 21. August 1878 über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrathes (Hl, 480) fallen künftig alle Rekurse wegen behaupteter Verlezungen der in der Bundesverfassung gewährleisteten Rechte in den Geschäftskreis des Justiz- und Polizeidepartements, so daß wir dieselben hier nicht mehr zu erwähnen haben.

c. Dagegen hatte das politische Departement sich mit k o n f e s s i o n e l l e n F r a g e n bei Anlaß der sogenannten C h ê n e Bö u r g-Angelegenheit zu befassen. Die meisten diesfalls eingegangenen Adressen äußerten den Wunsch, es möchten die diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem heil. Stuhle wieder angeknüpft werden ; diese Frage aber gehörte natürlich vor das poh'tische Departement.

Es fand in Chêne-Bourg (Genf) eine gerichtliche Durchsuchung bei Herrn Delétraz, römisch-katholischem Erzpriester und ehemaligem Pfarrer dieser Gemeinde, statt, weil er verschiedene für den Gottesdienst bestimmte und wie behauptet wurde der genannten Gemeinde gehörende Gegenstände entwendet haben sollte.

Diese Durchsuchung rief bei den katholischen Bevölkerungen der Schweiz eine große Erregung hervor, indem sie darin eine Verlezung der Kultusfreiheit erblikten mit Rüksicht darauf, daß jene Maßregel während des Gottesdienstes vollzogen worden sei.

Mit Schreiben vom 22. April äußerte sich der Staatsrath des Kantons Freiburg dahin: nachdem ihm durch die Zeitungen die zwischen dem Bundesrathe und dem heil. Stuhle gewechselte Korrespondenz bekannt geworden, gereiche es ihm zur Befriedigung, daß der Papst in dieser Weise die Initiative ergriffen, und schließe er sich dem von lezterm ausgesprochenen Wunsche an, daß ein Mittel gefunden werden möchte, die Lage zu ändern, in welche sich die katholischen Bürger eines Theiles der Schweiz versezt sehen. Der Staatsrath drükte sein Bedauern über das Vorgehen einiger Kantonsregierungen gegen ihre katholischen Angehörigen aus und stellte schließlich das Ansinnen an den Bundesrath, er möchte die Eröffnungen des heil. Stuhles benuzen, um die frühern Beziehungen zwischen der Schweiz und der römischen Kurie wieder herzustellen und seine Vermittlung zwischen den katholischen Bevölkerungen und den Kantonsregierungen einiger eidgenössischen Stände eintreten zu lassen.

22 Diesem Schreiben der Regierung von Freiburg folgte am 4. Mai eine ähnliche Pro testa tion der Regierung von Uri ; sodann kamen der katholische Männerverein von Horgen und bald darauf weitere Kantonsregierungen, verschiedene Gesellschaften und Vereinigungen, Volksversammlungen u. s. w. ; endlich ein allgemeiner und bald zu einem bedeutenden Umfange anwachsender Petitionssturm.

Zusammengefaßt, erhielten wir in dieser Chêne-Bourg-Angelegenheit Protestationen von neun Kantonsregierungen, nämlich : Freiburg (22. April), Uri (4..Mai), Wallis (6. Mai), Obwalden und Nidwaiden (6. und 16. Mai), Schwyz (10. Mai), Zug (10. Mai), Appenzell I. Rh. (22. Mai) und Tessin (4./7. Juni); von 75 katholischen Gesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Delegationen, Volksversammlungen, Comités, Pfarrgemeinden etc., und ungefähr 60,000 individuelle Protestationen von Katholiken aus verschiedeneu Kantonen.

Angesichts dieser Kundgebungen haben wir unterm 23. Mai die Regierung des Kantons Genf eingeladen, uns über diese Angelegenheit Bericht zu erstatten.

Endlich richtete Herr Delétraz unterm 5. Juni ein Schreiben an uns, womit er gegen die bei ihm vorgenommene Haussuchung protestirte; hierauf verlangte er, am 8. Juli, daß seine Protestation als ein Rekurs angesehen werde, der sich auf Art. 49 und 50 der Bundesverfassung, sowie auf Art. 59 des Bundesgesezes über die Bundesrechtspflege vom 27. Juni 1874 stüzt. Die Angelegenheit wurde sofort an das Justiz- und Polizeidepartement gewiesen und vom politischen Departemente nicht weiter behandelt, was die rechtliche Seite betrifft. Es ist daher hier nicht der Ort, von dem Beschlüsse zu sprechen, den wir am 26. November über diesen Rekurs gefaßt haben., Die in dieser Angelegenheit eingegangenen zahlreichen Protestationen gaben dann auch noch Veranlaßung zu einer Interpellation im Schöße des Nationalraths, welche in der Sizung vom 28. Juni durch den Bundespräsidenten beantwortet wurde.

In allen diesen verschiedenen Adressen wird mehr oder weniger auf Wiedereinsezung der katholischen Kirche in den frühern Stand, vor Erlaß der Maßregeln einiger Kantonsregierungen, oder auf Wiederherstellung des amtliehen Verkehrs zwischen dem Bundes-, rathe und dem heil. Stuhle, abgezielt und gegen die bei Herrn Delétraz in Chêne-Bourg vorgenommene Haussuchung protestirt.

Um diese Angelegenheit zum Abschlüsse zu bringen, richteten wir unterm 28. November an die Regierungen der Kantone Uri,

23

Schwyz, Obwalden, Nidwaiden, Zug, Freiburg, Appenzell I. Rh., Tessin und Wallis ein als Antwort auf alle in der Angelegenheit Chêne-Bourg eingegangenen Protestationen dienendes Kreisschreiben, das wir im Bundesblatte (1878, IV, 406) veröffentlichen ließen.

Wir glauben, auf dasselbe hier nicht weiter zurükkommen zu sollen.

Das Kreisschreiben, zu welchem der Bundesrathsbeschluß über den Rekurs Delétraz eine Beilage bildet (siehe Bundesblatt 1878, IV, 406, und Beilage zur betreffenden Bundesblattnummer 54), lautet : ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Kurze Zeit nach Veröffentlichung des Schreibens, mit welchem wir die von Papst Leo XH1. anläßlich seines Amtsantritts an uns gerichtete Zuschrift beantworteten, und unmittelbar auf die von öffentlichen Blättern berichteten Vorgänge, welche bei Gelegenheit einer gerichtlichen Untersuchung in der Kapelle von Chêne-Bourg stattgefunden haben sollten, kamen uns von den Regierungen der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden , Nidwaiden , Zug, Freiburg, Appenzell Inner-Rhoden, Tessin und Wallis im Wesentlichen übereinstimmende Eingaben zu, in welchen über die in verschiedenen Kantonen von Seite ihrer Regierungen der römisch - katholischen Kirche bereitete Lage Beschwerde geführt und an den Bundesrath das Ansuchen gestellt wurde, er wolle behufs Beseitigung dieser von den römischen Katholiken der Schweiz schwer empfundenen Zustände, unter Wiederaufnahme der seinerzeit abgebrochenen Verbindungen mit dem päpstlichen Stuhle, bei den Regierungen der betreffenden Kantone seine Intervention eintreten lassen.

,,Diesen Kundgebungen der Regierungen folgte eine große Menge von Petitionen aus allen katholischen Kantonen, bedekt mit zahlreichen Unterschriften, welche sich über Verfolgungen und Schmälerungen, denen die römisch-katholische Kirche in mehreren Kantonen ausgesezt sei, beklagten, und namentlich gegen die flagrante Verlezung der Kultusfreiheit, welche in Chêne-Bourg den dortigen römischen Katholiken widerfahren sei, auf das Lebhafteste protestirten.

,,Nachdem leztere Vorgänge schließlich Gegenstand einer direkten und förmlichen Beschwerde der dabei Betheiligten geworden waren, befanden wir uns in der Lage, in eine nähere Untersuchung derselben einzutreten.

,,Nach Abschluß derselben erledigten wir die Beschwerde durch den von uns unterm 26. d. M. gefaßten Beschluß, welchen wir,

24

mit Rüksicht darauf, daß ihre Eingabe wesentlich durch eben jene Vorgänge in Chêne-Bourg veranlaßt worden, beiliegend mitzutheilen die Ehre haben. (Siehe Beilage zu Nr 54 des Bundesblattes.)

,,Was sodann die allgemeinen Beschuldigungen betrifft, welche gegen mehrere Kantone bezüglich ihrer Gesezgebung und Verwaltung in Kirchensachen erhoben werden, sowie das an uns gerichtete Begehren, bei diesen Kantonen behufs Aufhebung oder Abänderung gewisser Geseze und Verordnungen zu interveniren, so ist, ganz abgesehen von dem Inhalt der Begehren, die von der Bundesverfassung dem Bundesrathe auf diesem Gebiete angewiesene Stellung eine solche, welche ein Eintreten in jene allgemeinen Klagen und ein Vorgehen in dem von Ihnen angedeuteten Sinne nicht zuläßig erscheinen läßt.

,,Es liegt in der konstitutionellen Befugniß der Kantone, auf ihrem Gebiete das äußere Verhältniß des Staates zu den verschiedenen Kirchen und Glaubensgenossenschaften so zu ordnen, wie sie es für angemessen erachten, und der Bund ist nur darüber zu wachen berufen, daß die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewahrt und die freie Ausübung gottesdienstlicher Handlungen innerhalb den Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung für alle gesichert bleibe.

,,Diesen Standpunkt hat der Bundesrath in den zahlreichen Rekursen, welche in den lezten Jahren aus dem staatskirchlichen Gebiete vor sein Forum gelangten, und welche eben die in den Eingaben der Kantonsregierungen jezt im Allgemeinen als verfassungswidrig angefochtenen Geseze und Maßnahmen betrafen, bei seinen daherigen Entscheiden wiederholt dargelegt, und das Festhalten an demselben ist ebensosehr durch die Achtung vor der Bundesverfassung, als durch die Sorge für die Aufrechthaltung des Friedens in der Eidgenossenschaft aufs Unzweideutigste geboten.

,,Was endlich die permanente diplomatische Vertretung des päpstlichen Stuhles anbetrifft, sind wir zu der Bemerkung veranlaßt, daß wir nicht gesonnen sind, in dieser ausschließlich den eidgenössischen Behörden zustehenden Frage zu einer Aenderung der bestehenden Verhältnisse Hand zu bieten, daß es aber den Kantonen nichts desto weniger freisteht, im einzelnen Falle für den Verkehr mit dem päpstlichen Stuhle unsere Vermittlung in Anspruch zu nehmen."

d. Das B u n d e s g e s e z ü b e r die M i l i t ä r p f l i c h t e r s a z s t eu er vom 28. Juni 1878 sezt in Art. 13, 2. Alinea, fest: ,,Der Bundesrath wird bestimmen, in wie weit die schweizerischen Ver-

25-

treter im Auslande bei der Anlage und beim Bezug des Ersazes mitzuwirken und die Kantone zu unterstüzen haben.a Wir haben unser politisches Departement beauftragt, uns über die Durchführung dieser Gesezesbestimmung Bericht und Antrag vorzulegen. Infolge dessen richtete das Departement unterm 28. November ein Kreisschreiben an diejenigen eidgenössischen Stände, deren im Ausland befindliche Angehörige früher eine Militärtaxe zu bezahlen hatten, um sich Kenntniß zu verschaffen über die dabei beobachtete Taxations- und Bezugsweise und die erlangten Ergebnisse. Bis zum 31. Dezember hatte das Departement noch nicht alle Antworten auf sein Kreisschreiben vom 28. November erhalten; der weitere Verfolg dieser Angelegenheit fällt daher in das Jahr 1879.

VI. Einbürgerungsangelegenheiten.

Die Anzahl der Gesuche um Ermächtigung zur Erwerbung des Schweizerbürgerrechts, womit das politische Departement sich im Jahr 1878 zu befassen hatte, beläuft sich auf 609 (im Jahr 1877 auf 669), wovon 174 in das vorige Geschäftsjahr zurükreichten.

Auf 31. Dezember waren noch 191 Anmeldungen pendent (Ende Dezember 1877 174), indem die Gesuchsteller bis dahin weder den Anforderungen des Gesezes Genüge leisten konnten, noch ihre Gesuche zurükziehen wollten. Von diesen 191 pendenten Anmeldungen reichen 131 in das Jahr 1877 zurük.

Um den Uebelständen abzuhelfen, die mit einer solchen Anhäufung von Naturalisationsbegehren, welche den Gesezesvorschriften nicht entsprechen und der Mehrzahl nach überhaupt nie entsprechen werden, verbunden sind, hat das Departement kürzlich beschlossen, alle diejenigen, die in den Zeitpunkt vor 1. Januar 1878 fallen, einstweilen bei Seite zu legen. Infolge dessen und mit Einrechnung der Erledigungen seit dem 1. Januar 1879 findet sich die Zahl der im Jahr 1878 eingereichten und heute noch pendenten Gesuche auf 46 reduzirt.

Wir hatten Entscheide zu treffen über 403 Fälle, welche gemäß den in unserm vorjährigen Berichte aufgestellten Grundsäzen erledigt wurden. Nur in Bezug auf die Beziehungen der Petenten zu ihrem Heimatstaate haben wir ein anderes Verfahren einge schlagen.

26 Wir haben im lezten Jahre auf das Vorkommen des Falles hingewiesen, daß Bewerber um das Schweizerbürgerrecht, die von jedem Verbände mit ihrem Heimatstaate abgelöst sind, die Naturalisation nicht erlangen und dann ohne oder mit Absicht es unterlassen, die erforderlichen Schritte zu thun, um ihr früheres Bürgerrecht zurükzuerwerben. Da hiedurch Heimatlosenfälle entstehen können, so haben wir unterm 18. April 1877 an alle eidgenössischen Stände ein Kreisschreiben erlassen (Bundesblatt 1877, II, 663), womit wir sie in Kenntniß sezten, daß künftig jedesmal, wenn über ein Einbürgerungsgesuch Beschluß gefaßt wird und der Bewerber eine Entlassungsurkunde vorgewiesen hat, der Kanton, wo der betreffende Ausländer angesiedelt ist, hievon benachrichtigt, werden soll. Dieß ist denn auch wirklich seither geschehen. Indessen hat die Kommission für Prüfung des bundesräthlichen Geschäftsberichtes vom0 Jahr 1877, indem sie zwar anerkennt, daß das zur Vermeidung der fraglichen Ungehörigkeit in Anwendung gebrachte Mittel gute Dienste gethan, doch gefunden, es sollten diesfalls noch anderweitige Maßnahmen getroffen werden.

Um dem von der genannten Kommission ausgesprochenen Wunsche nachzukommen, haben wir beschlossen, von den Bewerbern nicht mehr eine förmliche Entlassungsurkunde zu verlangen.

Hievon gaben wir allen Kantonsregierungen mit folgendem Kreisschreiben vom 5. Juli abhin (Bundesblatt 1878, III, 232) Kenntniß: ,,Es kommt vor, daß Individuen, welche sich um das S c h w e i z e r b ü r g e r r e c h t bewerben und deren Verband deshalb mit dem Heimatstaate definitiv gelost worden ist, dieses Bürgerrecht dann nicht erlangen und hierauf -- absichtlieh oder unabsichtlich -- es unterlassen, ihr früheres Bürgerrecht wieder zu erwerben.

,,Dieser Umstand, welcher leicht neue H e i m a t l o s e n f ä l l e herbeiführen kann, und der jedenfalls mancherlei, oft komplizirte Schritte bei auswärtigen Staaten nöthig macht, war die Veranlaßimg zu uuserm Kreisschreiben vom 18. April 1877, auf welches hinzuweisen wir hiemit die Ehre haben.

,,Auch die Aufmerksamkeit der gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft ist in neuerer Zeit auf diese Frage hingelenkt worden.

,,Wir haben nun zur Fernhaltung der gedachten Uebelstände beschlossen, künftig von Personen, welche beim Bundesrathe um die im Bundesgeseze vom 3. Juli 1876 vorgesehene Bewilligung einkommen, keine förmlichen Entlassungsurkunden mehr zu ver-

27 langen, sondern nur eine amtliche Erklärung der zuständigen Behörde, durch welche vorbehaltlos bezeugt wird, daß eine Entlassungs- oder Auswanderungsbewilligung sofort nach Erlangung des Schweizerbürgerrechtes ertheilt werden wird.

,,Wenn uns eine förmliche Entlassungsurkunde vorgewiesen wird, so werden wir selbstverständlich, gemäß unserrn vorgenannten Kreisschreiben, auch fürderhin der betreffenden Kantonsregierung hievon Anzeige machen.ct Die Anleitung zur Erlangung der im Bundesgesez vom 3. Juli 1876, betreffend die Eintheilung des Schweizerbürgerrechtes und den Verzicht auf dasselbe, vorgesehenen bundesräthlichen Bewilligung ist in obigem Sinne abgeändert und im Bundesblatte (1878, III, 447) veröffentlicht worden. ~ Das 2. Alinea von Art. l des erwähnten Gesezes bestimmt: ,,Im Falle, daß einem Ausländer das Bürgen-echt schenkungsweise ertheilt werden will, ist die Bewilligung dazu durch die betreffende Kantonsregierung bei dem Bundesrathe ebenfalls nachzusuchen."

(Amtliche Sammlung II, 510).

Wir hatten uns dies Jahr zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Gesezes (1. Januar 1877) mit einem solchen Falle zu befassen.

Es theilte uns nämlich die Regierung von Basellandschaft mit Schreiben vom 18. September mit, die Gemeinde Buus wolle der Wittwe eines Badensers, einer geborenen Schweizerbürgerin der Gemeinde Buus und dort seit ungefähr 1830 niedergelassen, das Bürgerrecht schenken.

Wir haben unterm 28. September die nachgesuchte Bewilligung ertheilt, ohne jedoch Anlaß gehabt zu haben, uns im Spezialfalle über die Frage auszusprechen, ob und in welchem Maße es geboten erscheine, in dem durch das 2. Alinea des Art. l des Gesezes (Bürgerrechtsschenkung) vorgesehenen Falle die Erfüllung der Bedingungen zu fordern, welche durch den Art. 2 in Bezug auf die Domicilirung des Bewerbers in der Schweiz und die Beziehungen desselben zum Heimatstaate vorgeschrieben sind.

28

Geschäftskreis des Militärdepartements.

I. Durchführung der Militärorgaaisation.

1. Geseze, Verordnungen, Instruktionen und Réglemente.

a. E r l a s s e n e .

Von der Bundesversammlung : 1. Bundesbeschluß betreffend Erhöhung des Bestandes der Munition für Handfeuerwaffen, vom 14. Februar 1878.

2. Bundesbeschluß betreffend Herstellung des Gleichgewichts in den Bundesfinanzen, vom 21. Februar 1878.

3. Bundesgesez betreffend Suspendirung einzelner Bestimmungen der Militärorganisation, vom 21. Februar 1878.

4. Bundesbeschluß betreffend das Gesuch einer Anzahl Heilund Pflegeanstalten um Dienstbefreiung der Sekundarärzte, vorn 25. Juni 1878.

5. Bundesgesez betreffend den Militärpflichtersaz, vom 28. Juni 1878.

Vom Bundesrathe: 1. Verordnung betreffend Ernennung und Beförderung von Offizieren und Unteroffizieren, vom 8. Januar 1878.

2. Exerzierreglement für die schweizerische Cavallerie, vom 18. Januar 1878 (provisorisch eingeführt).

3. Beschluß betreffend Zusammensezung der Positionskompagnien des Auszuges, vom 1. Februar 1878.

4. Anleitung zum Fachdienst der Sappeurs, vom 4. Februar 1878.

29 5. Verordnung betreffend die Aushebung der Wehrpflichtigen, vom 25. Februar 1878.

6. Spezialbestimmungen zum Reglement vom 24. Mai 1875, Abschnitt Bekleidung und Bewaffnung, für die Offiziere der schweizerischen Armee, vom 1. März 187,8.

7. Beschluß betreffend Festsezung der Soldzulage für Unteroffiziere und Soldaten, welche zu andern Kursen als denjenigen ihrer Corps einberufen werden, vom 22. März 1878.

8. Abänderungen und Verbesserungen betreffend die Ordonnanzen über das Repetirgewehr und den Repetirstuzer, vom 30. April 1878.

9. Ordonnanznachtrag über Munition der Feld- und Positionsgeschüze, vom 26. Juli 1878. .

10. Beschluß betreffend die Abzeichen der Krankenwärter und Träger, vom 31. Juli 1878.

11. Verordnung über die Kavalleriepferde, vom 15. August 1878.

12. Verordnung über die Zutheilung der Jnfanteriehalbcaissons der Schüzenbataillone und der kombinirten Füsilierbataillone zum Depotpark, vom 27. August 1878.

13. Regulativ über die Einrichtung der Eisenbahnwagons zum Militärkrankentransport, vom 27. August 1878.

14. Ordonnanz für die Ausrüstung der Sanitätszüge, vom 27. August 1878.

15. Beschluß betreffend die Befreiung des Eisenbahn- und Dampfschiffpersonals von der Wehrpflicht, vom 27. August 1878.

16. Verordnung betreffend die Einführung des Turnunterrichts für die männliche Jugend vom 10. bis und mit dem 15. Altersjahr, vom 13. September 1878.

17. Verordnung betreffend die Heranbildung von Lehrern zu Ertheilung des Turnunterrichts, vom 13. September 1878.

18. Vorschriften betreffend die Dispensation vom Turnunterricht, vom 13. September 1878.

19. Beschluß betreffend Einführung einer neuen Revolver-Ordonnanz für die schweizerische Armee, vom 27. September 1878.

20. Verordnung über Vollziehung des Bundesgesezes betreffend Militärpflichtersaz, vom 16. Oktober 1878.

21. Verordnung betreffend Reiseentschädigung für die eidgenössischen Truppen, vom 24. Oktober 1878.

30

22. Beschluß betreffend die Organisation der Telegraphenabtheilung der Geniewaffe, vom 28. November 1878.

23. Ordonnanz über die neue Fettung der Infanteriemunition, vom 17. Dezember 1878.

24. Beschluß betreffend Festsezung des Schulsoldes für Offiziere und Offizierbildungsschüler, vom 30. Dezember 1878.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Vom Militärdepartement : Instruktion für die zur Einkleidung der Infanterierekruten kommandirten Instruktionsoffiziere, vom 25. Februar 1878.

Vorschriften betreffend die Auswahl der Schüzen in den Rekrutenschulen, vom 10. März 1878.

Vorschrift über außerordentliche Abgabe von Gewehren, vom 27. März 1878.

Exerzierreglement der schweizerischen Infanterie, IV. Theil, Regiments- und Brigadeschule ; durch Verfügung des Militärdepartements vom 2. Mai 1878 als Entwurf probeweise für die Uebungen der Infanterie eingeführt.

Arbeiterreglement für das eidgenössische Kriegsdepot in Thun.

Provisorisch genehmigt vom Militärdepartement den 10. Juli 1878.

Instruktion über Reinigung, Untersuchung und kleinere Reparaturen der Geschüzrohre und deren Verschluß, vom Juli 1878.

Vorschriften betreffend die Verwendung der von der Eidgenossenschaft gestellten Kavalleriepferde zu Botendiensten bei Feuerausbrüchenr vom 10. Oktober 1878.

Bekanntmachung betreffend den Uebertritt eines Jahrganges in die Landwehr und den Austritt eines Jahrganges aus der Wehrpflicht, vom 31. Oktober 1878.

Etat der Corpsausrüstung für ein Infanterie- oder Schüzenbataillon.

,, ,, ,, einer Dragonerschwadron, sowie der Regimen tscorpsausrüstung.

,, ,, einer Guidenkompagnie.

fl ,, ,, ,, für eine Feld batterie.

,, ^ ,, der 2 Parkkolonnen (A und B) eines Divisionsparks.

,, ,, ,, für ein Trainbataillon.

,, ,, ,, ,, ,, Geniebataillon.

,, ,, .,, eines Feldlazareths.

^ ,, ,, für eine Verwaltungskompagnie, vom November und Dezember 1878.

31

10. Tabelle über die Depotorte der Corpsausrüstung der 8 Divisionen des Auszuges, vom Jahre 1878.

11. Instruktion für den Dienst der Adjutanten. Entwurf desStabsbüreau provisorisch eingeführt.

Vorbereitete oder in V o r b e r e i t u n g begriffene: 1. Verwaltungsreglement. In Bearbeitung und wird im Jahre 1879 zu Stande kommen.

2. Strafgesez für die eidgenössischen Truppen. Bevor der in kleiner Auflage bestellte Entwurf den Käthen vorgelegt wird, soll derselbe noch einer größern Kommission zur Vorberathungunterbreitet werden.

3. Verordnung über die Organisation des Armeestabes. Wird voraussichtlich im Jahre 1879 definitiv in Kraft treten können.

4. Verordnung betreffend die Festsezung und Ausrichtung der Kompetenzen für Besoldung, Berittenmachung und andere Dienstverhältnisse des ständigen und außerordentlichen Instruktionspersonals.

5. Verordnung über Einführung des Turnunterrichts (III Stufe) für die männliche Jugend vom 16. bis 19. Altersjahr.

6. Verordnung über einen neuen Distanzenzeiger, umfassend die Entfernungen aller Wohngemeinderi zu den Besammlungsund Waffenpläzen. Der Distanzenzeiger ist ein schon längst, gefühltes Bedürfniß und wird nicht nur der Militärverwaltung dienen, sondern von allgemeinem Nuzen sein.

7. Reglement über den Traindienst. Der Vollendung desselben, steht die Verzögerung der Ausarbeitung des Entwurfs einerneuen Pferdekenntniß und eines neuen Reitreglements entgegen. Lezteres wird endlich im Jahr 1879 zur provisorischen Anwendung kommen. Die neue Pferdekenntniß, deren Bear.beitung schon seit längerer Zeit angeordnet, ist nur in einzelnen Abschnitten bearbeitet.

8. Die Réglemente über Batterieschule und Fahrschule für die Artillerie wurden erprobt und können im Jahre 1879 eingeführt werden.

9. Reglement über eine neue Regimentsschule liegt im Entwurfevor und wird im Jahre 1879 weiter erprobt.

10. Reglement für die Gebirgsartillerie. Eine provisorische Instruktion über Kenntniß des neuen Materials, Bedienung der Geschüze etc. wird demselben zur Grundlage dienen.

32

11'. Reglement für die Positionsartillerie. Wird im Jahre 1879 zur weiteren Erprobung kommen.

12. Ordonnanzen über das neue Geniematerial. Die Zeichnungen sind noch nicht erstellt, dagegen der Text zu denselben.

13. Reglement über Ausrüstung. Der Entwurf wird im künftigen Jahr vorgelegt werden können.

14. Ordonnanzen über verschiedene Kriegsfuhrwerke.

15. Reglement über den Sanitätsdienst. Abschnitt VI.

16. Neues Lehrbuch für den Krankenwärter.

17. Verordnung betreffend das Aufgebot von Truppen.

18. Neue Verordnung betreffend die Führung der Militärkontrolen.

19. Dienstanleitung für die schweizerischen Truppen im Felde.

Der Abschnitt Kundschafts- und Sicherheitsdienst wird im Jahr provisorisch eingeführt werden.

20. Anleitung zum Fachdienst der Génie-Pionnière, I. Theil, Telegraphendienst.

2. Gebietseintheilung.

Dieselbe hat im Berichtjahr keine Aenderung erfahren.

3. Personelle Organisation.

Das Provisorium der Anstellungsverhältnisse bei der administrativen Abtheilung der Kriegsmaterialverwaltung wurde auch im Berichtjahr beibehalten ; mit der neuen Amtsperiode 1879 wird dasselbe aufgehoben werden.

Die beim Oberkriegskommissariate obwaltenden ähnlichen Verhältnisse müssen so lange fortdauern, bis das neue Verwaltungsreglement angenommen und über die theilweise davon abhängige Reorganisation des Oberkriegskommissariates entschieden sein wird.

Ueber diese leztere werden wir nach Erlaß des Reglements eine Vorlage machen.

II. Wehrpflicht.

Auf 31. Dezember 1878 trat aus der Wehrpflicht der Jahrgang 1834. In die Landwehr traten auf den gleichen Zeitpunkt die Hauptleute des Jahrganges 1843 , die übrigen Wehrpflichtigen des Jahrganges 1846 und diejenigen Unteroffiziere und Soldaten der Kavallerie, welche auf Ende 1878 zehn Dienstjahre zählten.

Ueber eine Petition von 11 Irrenanstalten um grundsäzliche Dienstbefreiung der Sekundarärzte sind die eidg. Räthe zur Tages-

33

Ordnung geschritten. Bei diesem Anlaß wurden wir jedoch eingeladen, a) für die Subalternärzte in Spitalanstalten die Zeit des Instruktionsdienstes so zu bestimmen, daß den billigen Rüksichten auf den Spitaldienst möglichst Rechnung getragen werde, und b) im Falle eines größern Truppenaufgebots für. die Aerzte in Irrenanstalten insoweit Dienstbefreiung eintreten zu lassen, daß, sofern das Bedürfniß nachgewiesen wird, außer dem ärztlichen Vorsteher noch ein zweiter Arzt in der Anstalt zurükbleibe.

Auch über die Enthebung von Beamten und Angestellten der Schweiz. Eisenbahnverwaltungen von der Wehrpflicht fanden wir uns veranlaßt, die Bestimmungen des Art. 2 , litt, f der Militärorganisation näher zu präzisiren. Die Ausführung fällt auf das Jahr 1879.

III. Sanitarische Untersuchung und pädagogische Prüfung der Wehrpflichtigen.

a. Mannschaft fUr 1878.

Eine Frühlingsuntersuchung, wie in den lezten Jahren, wurde im Berichtjahr aus Ersparnißrüksichten fallen gelassen. Zur Erledigung eingelangter Rekurse versammelte sich eine Untersuchungskommission, welche gleichzeitig die Beurtheilung solcher Leute vornahm, welche im Herbst 1877 die Untersuchung versäumt hatten.

Diese Rekruten wurden nach. Maßgabe von § 9, Lemma 2 der Verordnung vom 25. Februar 1878 auf ihre Kosten untersucht. Es stellten sich : Rekurrenten und Nachzügler .

. 48 Mann Rekruten .

.

.

.

. 20 ,, Total

68 Mann,

wovon

29 Mann tauglich befunden wurden.

b. Mannschaft fUr 1879.

Die Herbstuntersuchimg wurde in gleicher Weise vorgenommen wie im Vorjahr; im H. Divisionskreis begann dieselbe mit Rüksicht auf die Divisionsübung bereits im August, da die Operation sich sonst in die rauhe Jahreszeit hinausgezogen hätte.

Dieses Verfahren hat den Nachtheil, daß für viele Leute, welche beim Einrüken der Korps als dienstuntauglich nach Hause entlassen wurden, die Sizung der Untersuchungskommission bereits vorüber war, so daß Extrasizungen angeordnet werden mußten, um jene Leute nicht das ganze Jahr 1879 auf den Kontrolen nachführen zu müssen und sie der Ersazpflicht nicht zu entziehen.

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. II.

3

35 /'

Von denselben wurden : tauglich erklärt .

zurükgestellt .

.

untauglich befunden

1877.

. 20,8 % . 14,7 ,, . 64,5 ,,

1878.

26,2 °/o 11,3 ,, 62,5 ,,

·

In Betreff der pädagogischen Prüfung der Wehrpflichtigen verweisen wir auf die Berichterstattung, resp. die bezüglichen Zusammenstellungen des statistischen Bureaus. Uebrigens sind wir bereits damit beschäftigt, die Organisation dieser Rekrutenprüfungen einer Revision zu unterstellen.

IV. Rekrutimng.

Im Allgemeinen und namentlich da, wo die gleichen Aushebungsoffiziere seit mehreren Jahren funktioniren, lieferte die Rekrutirung für 1879 ziemlieh befriedigende Resultate. Die für die Spezialwaffen noch bestehende außerordentliche Aushebung, welche auf Kosten der Infanterie stattfindet, entfremdet dieser Waffe viele Elemente, welche ihr zur Bestellung der Cadres nothwendig wären.

Diesem Uebelstande wird zum Theil mit dem künftigen Jahre abgeholfen werden, von welchem hinweg nur noch bei den Genietruppen eine außerordentliche Rekrutirung stattfinden wird.

In unserer Botschaft betreffend die Kredite zur Kriegsmaterialbeschaffung für 1879 sezten wir voraus, es werde die Aushebung im Herbst des Berichtjahres diejenige des Vorjahres nicht übertreffen. Aus Gründen, die im Abschnitt III hievor hervorgehoben worden sind, hat sich jene Voraussezung nicht realisirt.

Rekrutirt wurden 14,063 Mann.

D e m Budget f ü r 1879 sind n u r .

.

.

. 12,097 ,, z u Grunde gelegt, s o d a ß f ü r .

.

.

. 1,966 Mann, welche ihre Instruktion in der Infanterie zu bestehen haben werden, die erforderlichen Kredite fehlen.

Der Umstand, daß die stärkere Rekrutenzahl durch die Zahl der voraussichtlich nicht Einrükenden und bei Beginn der Rekrutenschulen krankheitshalber zu Entlassenden sich kompensiren dürfte, läßt uns hoffen, daß wir den auf Seite 73 der Botschaft zum Budget für 1879 gemachten Vorbehalt nicht anzuwenden haben werden.

Aus nachstehenden Tabellen ergibt sich das detaillirte Ergebniß der Rekrutirung :

Nach Jahrgängen.

Divisionskreis.

I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

VII.

vin.

Total

co

m

1859.

1,575 1,157 1,340 1,189 1,486 1,552 1,624 1,181 11,104

1858.

64 192 152 59 230 117 182 54 332 80 278 211 287 ' 77 113 191

1,766

1855.

1854.

1853.

22 14 20 17 18 57 41 38

18 6 3 11 13 31 9 15

1 1 -- --

2

227

106

4

1857. 1856.

853

-- -- 2 --

-- -- -- -- -- -- -- 2

1852. 1851.

-- -- -- -- -- -- --

--

Total.

-- -- -- 1 -- -- --

1,874 1,389 1,710 1,453 1,930 2,129 2,040 1,538

1

14,063

Zur Seite 36.

Nach Waffengattungen.

Kavallerie.

Divisionskreis.

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III.

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1,288 936 1,208 1,008 1,325 1,608 1,544 1,206

10,123

-- -- 2

51 57 57 35 24 54 38 --

10 13 15 13 13 9 7 .9

6

316

89

-- --

2 2

Fahrende Batterien.

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§> 2 fi

Génie.

Artillerie.

Kano- Tramniere. soldaten.

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Parkkolonnen.

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Park- Trainsoldaten. soldaten,

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45 14 15 -- 30 15 32 --

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21

89 55 64 39

91 52 68 75 125 78 85 11

14 16 12 12 13 12 14

27 28 31 30 33 30 27

6 12 9 -- --

45 49 47 43 36 38

478

585

151

101

227

42

346

80 40 54 57

41

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Trainba

Infanterie.

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70 54 60 53 70 62 59 79

38 24 19 11 | 29 36 23 16

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30 21 20 15 30 31 25 7

89 79 83 74 82 74 85 75

12 11 7 12 10 9 -- 15

1,874

179

641

76

14,063

1,389 1,710 1,453 1,930 2,129 2,040

1,538

1

l

Total

10,129

405

1930

196 882

l Ì l i

37

Im Verhältniß zum gesezlichen Stand haben rekrutirt: Bebrüten.

Infanterie .

.

Kavallerie .

.

Artillerie .

.

Genie .

.

.

Sanitätstruppen .

Verwaltungstruppen

Auf

. 10,129 .

405 . 1,930 .

882 .

641 .

76

if TM Ch6n

77,580 Mann 3,412 ,, 14,622 ,, 4,898 ,, 4,406 ,, 376 ,,

Ifl

°/-

13,o 11,2 13,* 18,».

14,& 20,2

Die Quartiermeister und die Stabssekretäre sind bei der Infanterie eingerechnet, die Aerzte und Apotheker bei den Sanitätstruppen, die Veterinäre und der Linientrain bei der Artillerie, die Infanteriepionniere bei dem Genie und die Stabstrompeter bei der Kavallerie.

Das Verhältniß der Jüngern zu den altern Jahrgängen gestaltet sich bei den beiden lezten Rekrutirungen wie folgt : Jahrgang : 1879. 1878.

1879.

- 1878.

11,104 (1859) 10,522 (1858) zweitjüngster 1,766 (1858) 1,176 (1857) 853 (1857) 698 (1856) drittjüngster viertjüngster 227 (1856) 257 (1855) fünftjüngster 106 (1855) -- ältere Jahrgänge -- 17 (54-47) 7 (54-51) -- ·n 11 jüngster

14,063

12,670

»/o.

°/o.

78.96

83.05

12.56

9.28

6.07

5.51

1.61

2.03

0.75

-- 0.13

0.05

-- ,.

--

Für 1878 ist das Verhältniß der Zahl der zur Instruktion eingerükten, resp. ausexerzirten Rekruten zu der Zahl der Ausgehobenen folgendes : BAratirt wurden:

Infanterie .

Kavallerie .

Artillerie .

Genie .

Sanität .

Verwaltung

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 8479 Mann . 45.9 ,, . 1942 ,, 833 ,, 882 ,, .

75 ' ,,

ATM«grt

^^

7818 410 1855 736 800 72

92,o 89,o 95,o 88,0 90,9 · 96,o

38

Im Durchschnitte sind somit rund 92 °/o der ausgehobenen Rekruten ausexerzirt worden. Im Jahre 1877 rund 90 °/o.

Die Erhöhung des Prozentsazes gegenüber dem Vorjahr ist im Geschäftsbericht für 1877 angedeutet worden, muß aber auch auf die allgemeine ungünstige Geschäftslage zurükgeführt werden.

V. Bestand des Bundesheeres.

Durch die Gewährung der erforderlichen Geldmittel zu einer stärkern Aushebung von Offizierbildungsschülern im Berichtjahr sind die Luken in den Offizierskorps der verschiedenen Waffen des Auszuges zum größern Theil ausgefüllt worden. Immerhin weisen die Offiziers-Cadres irn Genie und in der Sanität noch einen sehr schwachen Bestand auf, auf dessen Beseitigung wir Bedacht nehmen müssen.

Bei der Infanterie ist besonders zu erwähnen, daß es gewissen Kantonen beinahe nicht möglich ist, ihre Offizierscadres vollzählig zu machen, so daß es angezeigt sein wird, den Artikel 22 der Militärorganisation anzuwenden. Einzelne dieser Kantone haben bereits von sich aus auf Herbeiziehung geeigneter Kräfte Bedacht genommen.

Die Luken in der Landwehr werden allmälig durch Uebertritt aus der Feldarmee ergänzt, was jedoch noch eine längere Zeit erfordern wird.

Was den Bestand der Stäbe der zusammengesezten Truppenkörper anbelangt, so weist die alljährlich zu publizirende ArmeeEintheilung nach, daß im Auszug keine Luken mehr bestehen und jeweilen nur einzelne Vakanzen zu ergänzen sind. Die Stäbe der Landwehr dagegen sind immer noch unvollzählig, was indessen nicht gerade Besorgniß erregend ist, da für den Nothfall die im vorjährigen Geschäftsbericht angedeutete Maßregel ergriffen werden kann.

Das Kommando der I. Armeedivision haben wir dem Obersten der Artillerie, Herrn Paul Ceresole, von Vevey, übertragen.

Nach dem von den Kontroiführern und den Kantonen verlangten Rapporte über den Kontroibestand des Heeres auf 1. Januar 1879 weist lezterer auf:

39 A. Im Auszug.

1) Nach Divisionen: Gesezlicher Bestand.

1879.

13,493 12,717 12,717 12,717 13,493 12,717 12,717 12,717

17,031 14,419 12,397 11,811 16,351 14,509 15,737 14,996

1878.

17,079 14,695 12,439 11,915 15,843 14,964 15,228 15,490

2,090

2,300

2,223

197

201

119,748

120,077

1879.

1878.

54*) 70 30 36 77,580 91,830 3,412 2,738 17,107 14,500 4,109 4,898 3,395 4,528 463 376 119,748 Total 105,378

55 37 94,235 2,604 16,413 3,596 2,728 409

I. Division

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11

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.

.

.

.

.

Nicht im Divisionsverband stehende Offiziere und Truppen Offiziere und Stabssekretäre, nach Art. 58 der Militärorganisation .

Total

-- 105,378

2) Nach Waffengattungen : Gesezlicher Bestand.

Generalstab u. Eisenbalmabtheilung Justizoffiziere .

.

.

.

Infanterie .

.

.

.

.

Kavallerie .

.

.

.

.

Artillerie .

.

.

.

.

Genie Sanitätstruppen .

.

.

.

Verwaltungstruppen . .

120,077

*) Die Zahl der Offiziere der Eisenbahnabtheilung des Generalstabes ist nicht gesezlich normirt und hier somit nicht berüksichtigt.

40

B. In der Landwehr.

Nach Waffengattungen : Gesezlicher Bestand.

Infanterie Kavallerie Artillerie .

.

Genie Sanitätstruppen .

Verwaltungstruppen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

77,408 3,369 7,208 4,882 3,776 376

Total

97,019

-tonn '

1879

t eia
18

80,950 2,621 8,281 2,277 1,209 --

78,226 2,485 8,075 2,235 893 5

95,338

91,919

Das Nähere wollen Sie nachstehenden Uebersichten entnehmen.

Kontrolstärke des Auszuges auf 1. Januar 1879.

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Nach Divisionen.

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VI . .

,, VII. .

,, VIII . .

Nichtim Divisionsverband befindl. Truppenkorps .

Nicht den Divisionen zugetheilt : Generalstab . . .

Eisenbahnabtheilung Offiziere u. Stabssekretäre nach Art. 58 ....

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14,256 11,542 9,765 9,293 13,606 11,695 12,929 12,208

357 357 274 256 342 377 355 358

1,787 1,841 1,686 1,610 1,683 1,717 1,822 1,849

137

2,125

344 358 388 383 403 408 349 303

147 176 141 139 169 168 149 147

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15,737 j 14,996 2,262

18 20

18 20 578

14 25 81 9 95,375 2827 16,145 2945

14 1250

17 499

14 36

23 197 23 119,748

41

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Kontrolstärke der Landwehr auf 1. Januar 1879.

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Nach Divisionskreisen.

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.

Nicht den Divisionskreisen zugetheilte Truppenkorps . . . .

42

Total

16 14 17 18 19 19 15 17 -- 135


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11,583 8,748 8,557 9,703 10,690 10,864 10,712 12,139

335 346 199 184 247 339 295 379

1022 884 609 495 810 703 524 735

--

133

2096

2457

7878

82,996

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166 154 267 139 216 252 224 157

18 17 3 10 20 14 10 17

--

1575

185 294

--

1

-- --

2 -- -- -- 3

« 'S i-

13,140 10,163 9,653 10,549 12,002 12,193 11,760 13,444

2,414 95,338

43

VI. Unterricht.

Instruktionspersonal.

Der Bestand des Instruktionspersonals war auf 31. Dezember 1878: Infanterie .

.

.113 Mann Kavallerie .

.

. 14 ,, Artillerie.

.

.

.

36 ,, Genie .

.

.

.

9 ,, Sanität .

.

.

.

6 ,, Verwaltung .

.

.

3 ,, Total

181 Mann

Gegenüber dem Vorjahre trat nur bei der Infanterie eine Reduktion der Zahl der Instruktoren ein. Bei den übrigen Waffen fanden verschiedene Mutationen statt, welche den bisherigen Bestand, mit Ausnahme desjenigen beim Genie, nicht veränderten. Der Abgang bei der Infanterie wurde angesichts der Vorschrift des Art. 7 des Bundesbeschlusses vom 21. Februar 1878 nicht ersezt, da mit dem Beginn der neuen Amtsperiode (1. April 1879) die Gesammtzahl der Infanterieinstruktoren auf 104 Mann herabzusezen ist und die Entlassung von 9 Mann bedingen wird.

Die Bestände des Instruktionskorps der Kavallerie, der Artillerie, des Genie und der Sanitätstruppen haben das im erwähnten Bundesbeschluß festgesezte Maximum nicht erreicht.

Dem Instruktionskorps sämmtlicber Waffen kann mit wenigen Ausnahmen das Zeugniß treuer und ausdauernder Pflichterfüllung gegeben werden.

Vorunterricht.

Nachdem von sämmtlichen Kantonen die Vernehmlassungen über die ihnen zugestellten Entwürfe einer Verordnung über Einführung des Turnunterrichts für die männliche Jugend der I. und II. Stufe vom 10. bis und mit dem 15. Altersjahre, einer Verordnung betreffend Heranbildung von Lehrern zur Ertheilung des Turnunterrichts und von Vorschriften über Dispensation vom Turnunterricht eingegangen waren, haben wir dieselben einer einläßlichen Prüfung unterstellt und hierauf unterm 13. Herbstmonat 1878 die bezüglichen Verordnungen erlassen.

Mit Rüksicht auf den Umstand, daß die verschiedenartigen Schul- und Lokalverhältnisse der Kantone einer raschen, gleichzeitigen und gleichmäßigen Durchführung des Vorunterrichts Schwierig-

44

keiten bereiten werden, wurde der Termin für den Beginn des Unterrichts auf den 1. Mai 1879 angesezt, für die Durchführung desselben eine Frist von drei Jahren bestimmt und außerdem verfügt, daß diejenigen Kantone, welche für alle oder einzelne ihrer Schulen zur Ausführung derselben oder einzelner Theile derselben eine längere Zeit in Anspruch nehmen, gehalten seien, hiefür unter Angabe der Gründe binnen einer Frist von 6 Monaten, vom Tage des Erlasses der Verordnung an, einzukommen.

Bereits haben einzelne Kantone von dieser leztern Bestimmung Gebrauch gemacht ; die Prüfung der Eingaben wird erfolgen, wenn der angesezte Termin von 6 Monaten verstrichen sein wird, um die betreffenden Gesuche gleichzeitig behandeln zu können.

Instruktionskurse.

A. Infanterie.

I. I n s t r u k t o r e n s c h u l e .

Es fand auch in diesem Jahre keine Instruktorenschule statt, dagegen wurden die Instruktoren in den Divisionskreisen zu einem fünftägigen Vorkurs einberufen, in welchem vorkommende Ungleichheiten in der Auffassung der Réglemente beseitigt, in der Methode des Unterrichts Uebereinstimmung herbeigeführt und namentlich auch in der Ausübung der Strafkompetenzeu ein gleichmäßiges Verfahren angebahnt wurde.

An diesen Vorkursen nahmen auch die Waffenkontroleure der Divisionen Theil, um für die Gewehriuspektionen sowohl beim Instruktionspersonnl, als auch bei den Offizieren Gleichmäßigkeit und Genauigkeit zu erzielen.

II. Rekr u t e n s c h u l e n .

Gemäß Bundesgesez vom 21. Februar 1878, betreffend die Suspendirung einzelner Bestimmungen der Militärorganisation, und Bundesbeschluß betreffend Herstellung des Gleichgewichts in den Bundesfinanzen ist die Dauer der Rekrutenschulen um zwei Tage und die Zahl derselben für 1878 auf 22 herabgesezt worden, wozu dann noch eine besondere Lehrerschule zu rechnen ist, welche im IV. Divisionskreis abgehalten wurde.

Wir haben keinen Grund, hinsichtlich des Resultates des Unterrichts das vor einem Jahr abgegebene Urtheil zu ändern.

45 Auf einen höhern Grad der Ausbildung zu gelangen, wird uns erst dann möglich sein, wenn der Vorunterricht durchgeführt sein wird und ein guter Theil der Instruktionszeit, der jezt unerläßlich zur formellen Ablichtung der Mannschaft verwendet werden muß, mehr für die intellektuelle Ausbildung beansprucht werden kann. Was den Schießunterricht insbesondere anbetrifft, so bemerken wir im Allgemeinen, daß ein Fortschritt erreicht worden ist, der sich aber mehr als in der bescheidenen Präzisionsleistung darin ausprägt, daß unsere Mannschaft, von ihren eigenen Cadres geleitet, in gefechtsmäßiger Formation mit scharfen Patronen vor den Scheiben zu mauövriren im Stande ist. Ein solches Manöver durfte man vor einigen Jahren keineswegs allgemein wagen, aus Furcht, es möchte dasselbe wegen der Unerfahrenheit der Offiziere und Mannschaft nicht ohne Unglück ablaufen.

Die Lehrer wurden, da die Kantone mit Ausnahme weniger mit der Ertheilung eines entsprechenden Turnunterrichts an ihre Lehramtskandidaten noch im Rükstande sich befinden, auch dieses Jahr noch in eine besondere Lehrerrekrutenschule vereinigt, um ihnen eine weiter gehende turnerische Ausbildung zu geben, welche sie befähigen soll, an den Schulen und bei der reifern Jugend den durch das Gesez vorgesehenen Vorunterricht zu ertheilen. Der Schwierigkeit wegen, die das Sprachengemisch in einem solchen Kurse mit sich führt, wurden die italienisch sprechenden Lehrer nicht aufgeboten ; im nächsten Jahre werden zwei Jahrgänge derselben einberufen und in einer eigenen Schulklasse ausgebildet.

Die im Jahr 1878 instruirte Zahl von Lehrern ist deshalb etwas geringer als andere Jahre; sie beträgt 165 und vertheilt sich folgendermaßen auf die Kantone:

46

1875. 1876.

Kanton.

1878.

Zwei Eine Eine Eine Schulen. Schule. Schule. Schule.

Zürich . . . . · .

Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden . . .

Glarus Zue Freiburg Solothurn Baselstadt . .

Baselland Schaffhausen . . .

Appenzell A. R. .

,, I.R. · · S t . Gallen . . .

Graubünden . . .

AarQjau Thurgau Waadt Wallis Neuenburg Genf

1877.

.

.

142 270 66 4 20 4 2 18 5 37 38 5 25 19 14 2 72 14 52 39 12 80

23 11

27 33 15

4

3

28

2 2 5 17

. . . .

. .

26 23 10

15 3 2 7

4 9 1 3 2 2 1 11 13 9 5 9 27 4 6 2

Total

999

193

189

.

.

.

· .

.

. . . .

4 1 2 12 23 15 12 5

8 10 8 4

218 353 108 4 28 5 4 23 13 49 72 7 36 27 18 4 112 61 83 60 26 130 43 39 23

165

1546

21

27 16 1 1

2 1

2 6 3 8 1 4 5 1 17 11 7 4 .

Total.

Die Ergebnisse der Büchsenmacher-Rekrutenschule weisen einen Fortschritt auf, der dem Umstände zuzuschreiben ist, daß bei der Aushebung auf eine richtige Auswahl der Mannschaft gehalten wurde. Die gute Auswahl von Büchsenmachern ist für die gute Erhaltung unserer Handfeuerwaffen von größter Bedeutung.

47

HI. W i e d e r h o l u n g s k u r s e .

Im Berichtjahr hatten folgende Divisionskreise ihre Wiederholungskurse und zwar in der Dauer von 16 Tagen zu bestehen: Vu!. Division: bataillonsweise, VT.

,, regimentsweise, III.

,, brigadeweise, II.

,, im Divisionsverbande.

Ueberall waren mit den Exerzir- und Felddienstübungen auch Schießübungen verbunden.

48

Ausweis über den Personalbestand der Wiederholungskurse der Infanterie.

Kontrolstärke.

,,

20

D

21

11 D ,,

22 2 3 24

989 774 765 763 790 790 1,123 1,093 1,068 1,036 956 907 906

Total E. Division

11,954

Schüzenbataillon Nr. 2 Füsilierbataillon ,, 13 * 14 ·n -n 15 » 16 ,, 17 * 18 ·fl

vi

«

JI Q :7

-

Zahl der zum Wiederholungskurs EinEinberufenen. gerükten.

Zahl der Nichteingerükten.

Dispensirt.

II Im UnentUrlaub. schuldigt. Total.

699 505 511 538 549 536 939 921 869 843 733 760 701

503 414 437 430 476 451 644 644 630 720 617 633 546

136 46 39 49 39 50 183 156 146 55 38 60 70

47 31 22 48 18 15 49 62 37 13 11 11 15

23 14 13 11 16 20 63 59 56 55 67 56 70

206 91 74 108 73 85 295 277 239 123 116 127 155

9104

7145

1067

379

523

1969

Verhältnis der Nichteingerükten zu den Einberufenen in °/o.

29.4

18.01 14.4

20.0 13.3 15.8 31.4

30.o 27.5 '

14.5 15.8 16.7

22.1 21.6

Bundesblatt. 31. Jabrg. Bd. II.

Konfrolstärke.

Scliüzenbataillon Nr. 3 Füsilierbataillon ,, 25 a 26 .

,, ,, 27 T) 28 ,, 29

'

D

»

« n

* u » « ,, ,,

»

30

31 32

33 34 35 36

4

Total III. Division

758 958 811.

701 939 758 675 674 750 709 651 717 909 10,010

Zahl der zum Wiederholungskurs

Zahl der Nichteingerükten.

EinEinDisberufenen. gerükten. pensirt.

603 708 600 534 657 525 473 517 556 531 502 528 673

585 535 483 522 468 409 442 462 462 412 464 570

7407

6327

513

59 46 26 21

50 22 27 23 52 32 39 30 41 468

UnentIm Urlaub. schuldigt.

Total.

8 11

62 29 30 44 42 28 37 26 51

90 123 65 51 135 57 64 75 94 69 90 64 103

101

511

1080

4 4 4 3 23 6 7 8 -- 9 14

27 73 35 27

Verhältniß der Nichteingerükten zu den Einberufenen in °/o.

13.2 17.3 10.8

9.5

20.5 11.0 13.5 14.5 16.9

13.o 17.9

12.1 15.3 14.58

49

50

Kontrolstärke.

Schüzenbataillon Nr. 6 Füsilierbataillon ,, 61 n 62 ,, 63 D 64 65

n

-n ,, TI

T)

7)

68

·n

66 67

940 1,559

981 993 1,007

924 951 1,028

« «

69 70

7)

71

»

72

978 987 937 920 738

Total VI. Division

12,943

Zahl der zum Wiederholungskurs

EinEinberufenen. gerükten.

Zahl der Nichteingerükten.

f)ispensirt.

Im UnentUrlaub. schuldigt.

Total.

625 987 612 668 652 602 626 683 658 664 647 640 487

536 751 520 581 592 547 556 596 499 524 543 541 464

27 80 32 35 31 30 36 32 61 56 53 53 15

49 101 40 34 23 14 21 35 64 57 37 31 7

13 55 20~ 18 6 11 13 20 34 27 14 15 1

89 236 92 87 60 55 70 87 159 140 104 99 23

8551

7250

541

513

247

1301

Verhältniß der Nichteingerükten zu den Einberufenen in »/o.

14.2

23.9 15 o 13.o 9.2

9.1 ll.i 12.7

24.i 21.0 16.o 15.4 4.7

15.2

Konfrolstärke.

Zahl der zum Wiederholungskurs

EinEinberufenen. gerükten.

Zahl der Nichteingerükten.

Dispensirt.

94 95 96

829 731 833 738 913 866 976 974 1,530 1,041 1,100

654 930 565 506 619 557 646 612 671 651 1075 739 847

425 539 445 562 498 610 553 756 462 491

59 64 41 53 38 12 29 42 32 43 91 89 74

Total VHI. Division

12,886

9072

7136

639

Schiizenbataillon Nr. 8 Füsilierbataillon ,, 85 * 86 ·n -n 87

n

n r, ,, » ,, ,, r.

,, ,,

88 89 90

91 92 93

1,013 1,342

523 773 449

Im UnentUrlaub. schuldigt.

68 65 24 20 17 27 31 ,, 15 -- 32 154 136 211 800

Total.

8 25 73 24 57 29 23 74 52 71.

159 157 66 81 80 112 84 114 61 98 319 277 356

497

1936

32 28 1

Verhältniß der Nichteingerükten zu den Einberufenen in o/o.

24.3 16.8 11.6

16.o 12.9

20.1 13.o 18.6

9.1 lÖ.o 29.6 36.i 42.o 21.3

51

Rekapitulation nach Divisionskreisen.

Zahl der zum Wiederholungskurs

Divisionskreise.

In o/o.

9,114

7,145

78.48

III.

10,010-

7,407

6,327

85.42

VI.

12,943

8,551

7,250

VIII.

12,886

9,072

47,793

34,144

Total

JO

Ein' Einberufenen. gerükten.

11,954

II. Divisionskreis

(M

Kontrolstärke.

Zahl der Nichteingerükten.

Dis-

pensirt.

Im UnentUrlaub. schuldigt.

Total.

In °/o.

379

523

1969

21.6

468

101

511

1080

14.58

84.78

541

513

247

1301

15.2

7,136

78.66

639

800

497

1936

21.3

27,858

81.83

2715

1793

1778

6286

18.17

1067

53 Bei den Brigade- und Regimentsübungen wurden auch Spezialwaffen beigezogen. Die Kombination verschiedener Waffen wekte das Interesse der Offiziere und Mannschaft, zeigte die Nothwendigkeit, schon im Frieden solche kombinirte Einheiten führen und beherrschen zu lernen. Die Truppen zeigten gute Disziplin und Ausdauer ; ein Fortschritt ist in der Schlagfertigkeit unseres Fußvolkes nicht zu bestreiten.

D i v i s i o n s ü b u n g . Dem für die Wiederholungskurse festgesezten Turnus entsprechend, war es an den Corps der II. Armeedivision, ihren Wiederholungskurs im Divisionsverband und den im Art. 104 des Militärgesezes enthaltenen Vorschriften gemäß zu bestehen.

Die G-esarnmtstärke der Truppen betrug 8673 Mann mit 1620 Pferden.

Die Stäbe rükten am 1. -- 3., die Truppen-Einheiten am 2.--4. September ein. Am 15. September wurde die Division in Grosley bei Freiburg konzentrirt und durch den Chef unseres Militärdepartements inspizirt. Tags darauf begannen die Divisionsmanöver, wobei anfänglich die Markirung des Gegners durch ein kombinirtes kleineres Détachement aus der Division stattfand, welches dann am 2. Gefechtstage Abends durch eine Brigade der III. Arrneedivision verstärkt und hernach abgelöst wurde. Am 21. September erfolgte die Entlassung. Den Divisionsmanövern voraus gingen die Vorkurse der einzelnen Corps, wobei wir bemerken, daß die Infanteriebataillone seit dem Bestehen der neuen Militärorganisation einzig im Jahre 1876 einen 7tägigen Unterricht genossen, im Jahre 1877 aber gar keine Uebungen durchgemacht hatten, somit 1878 zum ersten Male und gleichsam unvermittelt, mit neu bestellten Stäben und Cadres zur Divisionsübung zusammentraten.

Diesem Mangel an Vorübung muß auch hauptsächlich ein Theil der Fehler und Verstöße zugeschrieben werden, welche in der Truppenführung, in der Befehlertheilung, in der Anwendung der taktischen Formen, im einheitlichen Zusammenwirken der verschiedenen Waffen und in ihrer richtigen Verwendung sich bemerkbar machten. Dagegen konnte konstatirt werden, daß die elementare Instruktion der Truppen im- Allgemeinen, namentlich bei der Infanterie, eine unverkennbare Besserung aufwies, daß sowohl die Offiziere als die Unteroffiziere und Soldaten den besten Willen und die zäheste Ausdauer an den Tag legten und daß einige Dienstbranchen, so der Munitionsnachschub aus dem Park und der Traindienst, in vorzüglicher Weise gepflegt wurden.

54

Wir verweisen im Uebrigen auf die bei den Akten liegenden Berichte des Kommandanten der H. Armeedivision und der höheren Offiziere, welche bei der Uebung als Schiedsrichter funktionirt haben.

IV. O f f i z i e r b i l d u n g s s c h u l e n .

Mit dem Bestände an Offizieren sind wir stets noch im Rükstande, indem der Abgang stärker ist als der Zuwachs, abgesehen davon, daß die Etats einzelner Kantone noch nicht komplet sind.

Man suchte dieses Jahr durch Vermehrung der Schülerzahl dem Mangel zu steuern, gelangte aber noch nicht dazu, das Uebel ganz zu heben.

Im Berichtjahre besuchten die Offizierbildungsschule und wurden zur Brevetirung den Kantonen empfohlen:

Division.

I.

II.

m.

IV.

v.

VI.

VII.

Vffl.

Total

UnterSoldaten.

offiziere.

Zur Brevetirung Total.

nicht empfohlen. empfohlen.

2 5

23 22 34 16 25 42 29 15

13 13 20 17 4 1 21

23 35 47 36 42 46 30 36

21 30 47 31 37 34 30 35

--5 5 12

206

89

295

265

30

--1

V. S c h i e ß s c h u l e n .

Es fanden fünf Schießschulen statt, drei ausschließlich für Offiziere, eine ausschließlich für Unteroffiziere und zwei gemischte für Offiziere und Unteroffiziere, doch der Zeit nach so neben einander gestellt, daß leztere 14 Tage nach den Offizieren einrükten, so daß die Offiziere während weiterer 14 Tage gleichzeitig mit den Unteroffizieren Unterricht hatten, und auch Gelegenheit fanden, selber zu unterrichten.

55 Der Bestand war folgender:

Schiessschule.

I.

II.

Unteroffiziere.

Offiziere.

Oberlientenanta. Lieutenants.

12 * 1

in.

IV.

v.

-- 1

Total

14

--

Total.

Wachtmeister,

Korporale.

3

59

62

53 95

64 118

207

244

27 36 45 52

39 37 45 53

-- -- 11

-- 160

-- 174

37

232

Total.

Der bisher stets wiederholten Forderung, daß alle neu brevetirten Offiziere die Schießschulen passiren sollen (Artikel 105 der Militärorganisation), wird das Budget zum ersten Male im Jahre 1879 gerecht.

Die Leistungen der verschiedenen Schulen in der Präzision erzeigen sich aus den sogenannten vergleichenden Feuern, die jeweilen am Anfang, in der Mitte und am Ende jeder Schule mit je fünf Schüssen auf 300m auf Scheibe I (l,80 m /l,80 m ) von allen Zöglingen geschossen werden.

Dieselben ergeben folgendes Resultat: 1 2

Dabei l Hauptmann.

Dabei 2 Feldweibel.

56 T r e f f e r %.

a

CQ

'S W Nr. I Offiziere, vom 3 bis 30 April.

Unteroffiziere, vom 17. April bis 14. Mai.

Nr. II Offiziere, vom 19. Mai bis 15. Juli.

Nr. HI Offiziere, vom 20. Juni bis 17. Juli.

sS

S

II. Feuer.

03

B

«

sä &

'S

a

III. Feuer.

-*a



.20>

O H

W

c g es &

Total.

I. Feuer.

Ilotal.'

Schule.

2 20 57

3 23 72

4 33 72

2 17 52

6 32 73

3 28 75

1 18 53

5 24 74

3 29 68

1 17 56

5 32 74

4 30 76

2 19 58

1 26 70

5 33 81

1 19 57

2 25 71

3 32 72

1 18 54

4 27 65

4 35 78

1

Nr. IV Offiziere, vom 3. b. 30. August.

Unteroffiziere, vom 17. August bis 13. September.

Nr. V Unteroffiziere, vom 18. September bis 15. Oktober.

Der Fortschritt der Schüler in der Treffsicherheit am Anfang, in der Mitte und am Bude der Schule zeigt folgende Tabelle am besten, welche die Zahl derjenigen iu Procenten ausdrükt, die gar keine oder l bis 5 Treffer hatten: Vergleichende Feuer.

Offiziere.

Unteroffiziere.

Schule.

Es hatten im:

0

1

2

3

4

1. Feuer

8 5

10 8 5

20 10 10

31 13 33

13 18 26 38 21 31

21 8 16 3

8 5 5 11

24 16 22 25

26 24 85 22

42 22 39

% der Schüler.

1 % der J Schüler.

5

1: :

Nr. II. Offiziere, vom 19. Mai bis 15. Juni.

1. Feuer 2. ,, 3. ,,

i")51/»

Nr. III. Offiziere, vom 20. Juni bis 17. Juli.

1. Feuer 2. ,, 3- ,,

2

20 4

20 9 13

24 27 20

18 16 31 29 40 27

. Nr. IV. Offiziere, vom 3. bis 30. August.

Unteroffiziere, vom 17. Aug. bis 13. Sept.

1. Feuer 2. ,, 3- ,,

6

14 4 2

19 19 6

21 23 18

25 15 29 25 32 42

Nr. V. Unteroffiziere, vom 18. Sept. bis 15. Okt.

1. Feuer 2.

,, 3- ,,

Bei d. Inspektionen --

lO

3

4

5

) °/o der 9 193 20 17 j Offiziere.

1 1/2 1 1/3 5

24 21 27

11 29 39

17 ) % der TJutei30 26 j Offiziere.

1

Treffer.

i

16 6 3

19 13 8

34 25 33

14 33 25

14 23 28

°/o der UnterOffiziere. ,

7 18 1 13 2 2

21 17 8

22 32 16

17 33 36

15 21 36

% der Schiller.

o/o der 3 Offiziere. 3

57

Nr. I. Offiziere, vom 3. bis 30. April.

Unteroffiziere, vom 17. April bis 14. Mai.

o

2

Treffer.

58

Die Erscheinung, daß das dritte vergleichende Feuer, welches bei ausdauernder Steigerung des Lehrerfolges das beste sein sollte, in der Regel wieder hinter das zweite zurüksinkt, ist dem Umstände zuzuschreiben, daß einmal zwischen das zweite und dritte Feuer hinein Felddienstübungen und Feuer in Gefechtsformation betrieben werden, wo die Aufmerksamkeit des Soldaten auch auf andere Dinge als auf sein Ziel gerichtet ist; sodann tritt gegen das Ende häufig eine gewisse Ermattung ein, namentlich im heißen Sommer.

Neben den eigentlichen Schießübungen ist auch den Felddienstübungen mehr Aufmerksamkeit geschenkt worden; es wird dies später in noch intensiverm Maße geschehen, wenn die Frage eines Waffenplazes für Schießschulen ihre Erledigung gefunden haben wird.

VI. E i n t ä g i g e S c h i e ß ü b u n g e n .

Für die Abhaltung der eintägigen Schießübungen war kein Kredit gewährt; dieselben haben daher nicht stattgefunden.

VII. F r e i w i l l i g e S c h i e ß ü b u n g e n .

Folgendes ist seit Inkrafttreten der neuen Militärorganisation die Anzahl der Vereine, welche auf eine Bundesunterstüzung Anspruch erhoben haben, die Zahl derjenigen Mitglieder, welche die Bedingungen zum Bezüge einer Bundesunterstüzung erfüllt hatten und endlich der Betrag der verabfolgten Beiträge :

1875.

Anzahl Vereine .

. 1,153 Mitglieder derselben . 46,977 Anzahl bezugsberechtigter Mitglieder . 36,556

1876.

1,202 48,073

1877.

1,356 56,982

1878.

1,340 51,179

36,592

42,643

38,412

Fr.

Fr.

Fr.

Ausbezahlte Beiträge 45,748 91,647.50 140,721.90

Fr.

126,759

Wir konnten in unserm leztjährigen Berichte konstatiren, daß das Anwachsen der Zahl der Mitglieder seit dem Jahr 1876 hauptsächlich der Bestimmung zuzuschreiben war, wonach die Dienstpflichtigen durch Abgabe einer Anzahl Schüsse in einem Verein von den obligatorischen Schießübungen dispensili wurden. Durch das Einstellen der eintägigen Schießübungen im Jahre 1878 ist natürlich eine gegentheilige Wirkung, nämlich eine Verminderung

59 1er zum Bezüge einer Unterstüzung berechtigten Mitglieder hervor;ebracht worden.

7 Vereine wurden wegen Nichtbefolgung der Vorschriften vom Jezug einer Munitionsvergütung ausgeschlossen.

VIII. I n s p e k t i o n e n d e r L a n d w e h r .

Dieselben fanden im L, IV., V. und VII. Kreise statt.

Die Zahl der Eingerükten und Nichteingerükten ist folgende : Eingerükte Nichteingerükte Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten.

I. Kreis

IV.

V.

VII.

11 ·n n

9,775 7,572 9,352 9,744

2097 1920 .702 801

Total 36,443 Mann 5520 Mann.

Bezüglich der Anordnung und der Ergebnisse dieser Inspekionen können wir das im leztjährigen Bericht Gesagte im Allemeinen bestätigen. Beinahe in allen Rapporten wird das Beauern ausgesprochen, daß die Landwehr so wenig oder keine relegenheit erhalte, sich auszubilden und zugleich wird der Uebereugung Ausdruk verliehen, daß die Landwehr mit einer Uebung on nur wenigen Tagen zu einer tüchtigen Miliztruppe herangebildet werden könnte.

IX. C e n t r a l s c h u l e n .

Das Budget für 1878 hatte die Abhaltung einer Centralschule I iir 80 Offiziere, einer Centralschule II für 40 Offiziere und einer 'entralschule III für 45 Offiziere vorgesehen.

Die Centralschule III beschlägt die Majore der Infanterie und fard seit Bestehen der neuen Militärorganisation in diesem Jahre um ersten Mal abgehalten. Es entstand die Frage, ob es nicht wekmäßiger wäre, anstatt nur zirka Va der Majore das eine Jahr inzuberufen und somit drei Jahre anzuwenden, bis alle Bataillonslommandanten die Schule durchgemacht hätten, die Centralschule III m Interesse des einheitlichen und gleichmäßigen Fortschreitens auf i l l e Majore auszudehnen und dafür die Centralschule I für ein ahr auszusezen. Diese Kombination schien sich in der That vom Standpunkte der gleichmäßigen Instruktion aus sehr zu empfehlen,

60

da namentlich die Einführung der neuen Réglemente (Regiment: schule), sowie der Betrieb des Sicherungsdienstes nach den Anford« rangen der heuligen Kriegführung entweder gar nicht vorzunehme oder dann bei allen Truppenchefs gleichzeitig einzuführen war. M dieser auch finanziell gerechtfertigten Modifikation gestalteten sie die Centralschulen des Jahres 1878 folgendermaßen: C e n t r a l s c h u l e ü (Hauptleutenschule). An derselben nähme Theil 26 Hauptleute der Infanterie, 16 Bataillonsadjutanten,

42 Offiziere, alle aus den deutschen Divisionen. Die nächste Centralschule diese Art wird dafür zur Hälfte aus der romanischen Schweiz genomme werden.

C e n t r a l s c h u l e III (Majorschule) wurde in drei Abtheilunge: abgehalten und zählte im Ganzen 94 Schüler, indem von de: 106 Bataillonskommandanten des Auszuges einige wegen Kraukhei nicht einrüken konnten und andere wenige, weil nächstens zur Land wehr übertretend, dispensirt wurden.

Von den drei Abtheilungen wurden zwei auf dem Waffenpla Zürich, die dritte in Liestal abgehalten.

Die Frequenz der einzelnen Abtheilungen war folgende: Centralschule 111.

Oberstlieutenants Kommandanten Majore Hauptleute

Zürich.

Zürich.

Liestal.

1. AbtheiluDg. 2. Abtheilung. 3. Abtheilunj l -- -- 3 l 2 31 20 33 l l l ~ 3 6 2 Total 94 Offiziere.

2

36

Die erste und die dritte Abtheilung enthielt Offiziere aus de deutschen, die zweite Abtheilung solche aus der romanischen Schweiz

In den Centralschulen herrschte ein sehr guter Geist, und e sind befriedigende Resultate erzielt worden.

61

X. U n t e r r i c h t am P o l y t e c h n i k u m .

Die Vorlesungen über militärische Fächer begannen mit dem Wintersemester 1878/79 nach erfolgter Bestellung der Lehrkräfte im vorangegangenen Sommersernester (siehe Bericht des Departements des Innern).

Gelesen wurde über: Heeresorganisation (Professor: Oberst Rothplez); Ballistik (Professor Geiser); Waffenlehre und Feldbefestigung (Privatdocent : Hauptmann Affolter).

Die große Schülerzahl, verstärkt durch eine ansehnliche Anzahl Zuhörer, bestehend aus Offizieren und Chargirten der Armee, lieferte den Beweis, daß die Aufnahme militärischer Fächer im Schulprogramm des Polytechnikums als eine willkommene Neuerung angesehen werden darf.

Es besuchten die Vorlesungen über Heeresorganisation .

.

. 102 Polytechniker, 35 Zuhörer.

Ballistik .

.

.

.

.

33 ,, 3 ,, Waffenlehre und Feldbefestigung . 6 5 ,, 6 ,, Die nähere Ausführung des Art. 95 des Gesezes , namentlich in Betreff der Dauer des Militärunterrichts, die Nuzbarmachung des allgemeinen Unterrichts am Polytechnikum für die militärische Bildung der Schüler und die Erwerbung der Fähigkeitszeugnisse, fällt in das Jahr 1879.

B. Kavallerie.

l. B e s c h a f f u n g d e r K a v a l l e r i e p f e r d e .

Die Kavalleriepferde wurden auch im Berichtjahr durch Selbststellung Seitens der Rekruten, durch Ankauf im Inlande von Züchtern und Händlern und durch Ankauf im Auslande beschafft. Auch dießmal waren die Ankaufskommissionen wieder darauf angewiesen, den Hauptbedarf an Kavalleriepferden vom Auslande 'zu beziehen, da von den auf den inländischen Remontenmärkten vorgeführten Thieren im Ganzen nur 116 Stük einigermaßen diejenigen Eigenschaften besaßen, welche von Kavalleriepferden, wie wir sie bedürfen, verlangt werden müssen. Zu erwähnen ist ferner, daß diese lezteren Ankäufe wieder ein großes Kontingent zu den ausgemusterten Pferden lieferten und daß bei Abgabe der abgerichteten Pferde nach

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deren Vorführung in den Schulen nicht wenige Rekruten es vorzogen, die von ihnen selbst gestellten Pferde ändern zu überlassen und dagegen im Ausland angekaufte Thiere zu ersteigern.

Das Pferdeausfuhrverbot in Deutschland nöthigte die Verwaltung, den Ankauf für den Remontenkurs I in Dänemark zu machen; für die übrigen drei Kurse konnten die Remonten aus Hannover, Oldenburg, Ostfriesland, Holstein etc. bezogen werden, da zu der bezüglichen Ankaufszeit dus Ausfuhrverbot aufgehoben war.

Die norddeutschen Pferdeschläge haben sich bis jezt für unsere Verhältnisse am besten bewährt; auch bekundet unsere Bevölkerung, seitdem sie Gelegenheit hat, dieses Pferdematerial in seinem Charakter, in seinen Formen und in seinen Leistungen besser zu beobachten und kennen zu lernen, immer mehr Geschmak und Vorliebe als in den Vorjahren. Da der Bund nun einmal die Pflicht hat, für den jährlichen Bedarf an Kavalleriepferden zu sorgen und wir denselben weder im Inlande noch in ändern Gegenden Deutschlands als in dem pferdereichen Norddeutschland finden, wird er so lange auf diese Bezugsquellen angewiesen bleiben, bis ihm andere geöffnet werden, die ein eben so gutes Pferdematerial und unter ebenso günstigen Verhältnissen liefern.

Von 1875 hinweg bis und mit 1877 wurden angekauft: für 1878

im Inland 187, im Ausland 1652 Pferde, ,, ,, 116, ,, ,, 414 ,,

Total im Inland 303, im Ausland 2066 Pferde.

2. R e m o n t e n k u r s e.

Dem Bundesbeschluß vom 21. Februar 1878 gemäß wurden die Kavallerierekrutenpferde in vier Kursen zu je 110 Tagen und die Remonten der vor 1875 instruirten Kavalleristen in zwei Kursen zu je 20 Tagen abgerichtet. Das Gesammtresultat war günstiger als in den früheren Jahren, was nicht nur dem besseren Pferdematerial (dänische Pferde abgerechnet), sondern wesentlich auch einem systematischeren Vorgehen bei der Abrichtung zuzuschreiben ist.

Die Vorschriften des Art. 12 des oben erwähnten Bundesbeschlusses und des Art. 23 der revidirten Verordnung über die Kavalleriepferde konnten auf die erste Rekrutenschule, welche bereits am 9. Februar begonnen hatte, nicht angewendet werden, dagegen gelangten sie bei den folgenden drei Schulen zur Vollziehung. Der

63

durch die Steigerung erzielte Mehrerlös von Fr. 82,710 für 353 Rekruten- und Ersazpferde über die durch die Expertenkommission festgesezte Schazung hinaus, liefert den Beweis, daß die Qualität der Pferde den Uebernehmern im Ganzen entsprochen hat.

3. R e k r u t e n s c h u l e n .

Die Rekruten erhielten ihren Unterricht in drei Dragoner- und einer Guidenschule.

In dieselben rükten ein: Cadres.

Dragonerschule ,, ,, Guidenschule

Bern .

.

25 Winterthur . 2 3 Aarau .

.

27 Luzern 15

Rekruten.

104 97 127 82

90 410 Total 500 Mann.

Die Aushebung ergab 45 Dragoner- und 15 Guidenrekruten mehr als im Vorjahr.

Die Intelligenz der Mannschaft ließ auch in diesem Jahre wieder sehr viel zu wünschen übrig, so daß die Aushebungsoffiziere in dieser Richtung auf eine bessere Rekrutirung Bedacht nehmen müssen.

Der Umstand, daß bei der Kavallerie keine Verlängerung der Dienstzeit Plaz gegriffen hat, wird von der Waffe schwer empfunden,, weshalb die erzielten Resultate nur in relativem Sinne als befriedigend bezeichnet werden können. Die Cadres wurden zur Instruktion beigezogen. Durch die Reduktion der Instruktorenzahl sind wir in stark besuchten Schulen zur Ertheilung des Unterrichts auf die Cadres angewiesen und zwar in Fächern in denen ein Theil derselben kaum das richtige Verständniß besizt, um auch nur annähernd ein befriedigendes Resultat zu erreichen.

4. W i e d e r h o l u n g s k u r s e .

Die Dauer dieser Kurse wurde den Vorschriften des Bundesgesezes vom 21. Februar 1878 gemäß angesezt.

Die Guidenkompagnien 6, 7, 8 (ohne Tessin) und 12 wurden zu einem gemeinschaftlichen Wiederholungskurs einberufen; die

(54

Tessiner Guiden der Kompagnie Nr. 8 erhielten ihre Instruktion in Bellinzona. Die Kompagnien 4 und 10 hatten den Wiederholungskurs gleichzeitig, die Kompagnien l, 5, 9 und 11 dagegen einzeln zu bestehen.

An den Infanterieregimentsübuugen der VI. Division nahm jeweilen eine Schwadron des 6. Dragonerregiments Theil. Den Brigadeübungen der III. Division wurde die GuidenkompagnieNr. 3 und das 3. Dragonerregiment beigegeben.

Die Guidenkompagnie Nr. 2 und das 2. Dragonerregiment machten die Divisionsübung der II. Armeedivision mit. Die Schwadronen des 1., 5. und 8. Dragonerregiments bestanden ihren Wiederholungskurs schwadronsweise, das 4. und 7. Regiment dagegen im Regimentsverband. Die nicht mit ihren Korps zum Wiederholungskurs eingerükten Kavalleristen wurden in zwei Nachkursen auf den Waffenpläzen Bern und Aarau vereinigt.

Ausweis über den Personalbestand der Wiederh o l u n g s k u r s e d e r K a v a l l e r i e i m J a h r e 1878.

°/° der EinZahl der nicht gerükten Kontroistärke Zahl der Zahl der eingerükten im Verauf 1. Jaauar. Einberufenen. Eingerükten. Einberufenen. gleich zur Kontrolstärke.

Guiden Dragoner

403 2464

379 2384

303 2142

76 242

75 87

Total . 2867

2763

2445

318

85

Ueber die Leistungen der Cadres und Mannschaft in den Wiederholungskursen lauten die Berichte der Kommandanten nicht ungünstig; auch über den Zustand der Bundaspferde sprechen sie sich befriedigend aus.

5. O f f i z i e r b i l d u n g s s c h u l e .

Dieselbe fand gleichzeitig mit der Dragonerrekrutenschule in Aarau statt und bestand aus 23 Schülern. Es konnte sämmtlichen Theilnehmern das Zeugniß der Befähigung zum Kavallerieoffizier ausgestellt werden und sind 20 davon zu Dragoner - und 3 zu Guidenoffizieren brevetirt worden.

65 6. C a d r e s s c h u 1 e.

Nach Art. 109 der Militärorganisation wird für die neu ernannten Unteroffiziere, sowie für die zu Hauptleuten vorgeschlagenen Oberlieutenants jährlich' eine Cadresschule von 6 Wochen abgehalten.

An dieser Schule nahmen 43 Dragonerkorporale und 7 G-uidenwachtmeister, dagegen keine Offiziere Theil, da der hiefür nöthige Kredit nicht vorhanden war.

Die Resultate der Schule waren ziemlich befriedigend und hätten sich noch günstiger gestalten können, wenn die geistige Tauglichkeit bei einem Theil der Schüler auf einer höhern Stufe gestanden hätte. Es ist daher erforderlich, bei der Auswahl von Unteroffizieren mit großer Vorsicht vorzugehen, ja es sollte die definitive Uebertragung einer Unteroffizierscharge von der guten Absolvirung der Cadresschule abhängig gemacht werden.

C. Artillerie.

· 1. R e k r u t e n s c h u l e n .

Im Ganzen gelangten 1855 Rekruten aller Art zur Instruktion, nämlich : 1311 Rekruten der Feldartillerie, wovon: 359 Kanonierrekruten fahrender Batterien, 498 Trainrekruten ,, ,, 36 Rekruten der Gebirgsbatterien, 101 Kanonierrekruten der Parkkolonnen, 202 Trainrekruten ,, ,, 115 Arbeiter- und Trompeterrekruten, 151 Rekruten der Positionsartillerie, wovon 9 Arbeiter- und Trompeterrekruten, 41 Rekruten der Feuerwerker, wovon 2 Trompeterrekruten, 352 Rekruten des Armeetrains, wovon 26 Arbeiter- und Trompeterrekruten.

Die theilweise Einstellung der außerordentlichen Rekrutirung verminderte die Gesammtzahl der Rekruten um nahezu ein Viertel gegenüber dem Vorjahre, was namentlich der Fall war bei den Parkkolönnen, den Feuerwerkern und dem Armeetrain. Die Reduktion der Rekrutenzahl hat zur Verbesserung der geistigen Tauglichkeit derselben beigetragen.

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. II.

5

66

Die Herabsezung der Rekrutenzahl ermöglichte eine Reduktion der Rekrutenschulen und eine vortheilhaftere Kombination derselben, welche sich hinsichtlich der Instruktion in allen Beziehungen als zwekmäßig erwies. Namentlich ist hervorzuheben, daß durch die Verminderung der Schulen einerseits und die Vermehrung des Bestandes an jungen Offizieren und Unteroffizieren anderseits die Cadres besser bestellt und zum ersten Male seit der Einführung der Militärorganisation in ausreichendem Maße auf die · Schulen repartirt werden konnten, was einen günstigen Einfluß auf den Unterricht ausübte.

Es fanden 6 l l l 4 Zusammen 13 Jahr 1876.

statt: Rekvutenschulen für Feldartillerie, Rekrutenschule für Gebirgsartillerie, ,, ,, Positionsarüllerie, ,, ,, Feuerwerker, Rekrutenschulen für den Armeetrain.

Schulen gegenüber 17 im Jahr 1877 und 20 im

Diese 13 Rekrutenschulen erhielten an Cadres : 118 280 24 34

Truppenoffiziere, Unteroffiziere, Gefreite, Arbeiter und Trompeter.

Im Ganzen 456 Mann, wovon entfielen auf Feld artillerie 312 Mann, Positionsartillerie 51 ,, Feuerwerker 9 ,, Armeetrain 84 ·n Dazu kamen noch 5 höhere Offiziere, welche zum Zweke ihrer Ausbildung je die zweite Hälfte einer Feld- oder PositionsartillerieRekrutenschule mitmachten.

Das Unteroffizierskorps der Artillerie und des Armeetrains erhielt einen Zuwachs von 40 Train Wachtmeistern, Feldweibeln und Adjutant-Unteroffizieren.

Das Ergebniß der Instruktion hat wieder einen merklichen Fortschritt zu Tage gefördert, der wesentlich dem guten Geiste und dem Eifer aller Betheiligten , sowie der vortheilhaften Anlage der Schulen, den vermehrten Instruktionsmitteln, besonders der Pferde^ zahl zugeschrieben werden muß.

67 Die Schlosser- und Hufschmiedrekruten erhielten auch dieses Jahr eine Spezialinstruktion, welche sich, soweit es die Hufschmiede betrifft, auf die ganze Dauer der betreffenden Rekrutenschulen ausiehnte und günstige Ergebnisse aufwies. Wir gedenken auch die Sattler einer Fachinstruktion theilhaftig werden zu lassen, sofern iies ohne Erhöhung des Budget zuläßig ist.

2. W i e d e r h o l u n g s k u r s e .

Die 28 Wiederholungskurse, welche im Berichtjahr stattfanden, heilten sich in 14 Kurse für Feldartillerie (einschließlich Gebirgsbatterien), 2 ,, ,, Positionsartillerie, l Kurs ,, Feuerwerker, 11 Kurse ,, Armeetrain.

Die Regimenter und der Divisionspark der II. Artilleriebrigade, velche an der Divisionsübung Theil zu nehmen hatten, bestanden hren Vorkurs auf drei verschiedenen Waffen pläzen. Von der III. Arilleriebrigade wurden 2 Regimenter und der Divisionspark zu einem ;rößern Artilleriewiederholungskurse vereinigt, das 3. Regiment da;egen, sowie die Regimenter und die Divisionsparks der VI. und VII.

Jrigade bestanden ihre Wiederholungskurse für sich und so, daß wenigstens l Regiment der III. Brigade, alle 3 Regimenter der T\. Brigade und l Regiment der VIII. Brigade mit den gleichzeitigen Viederholungskursen der Infanteriebrigaden der III. Division und der nfanterieregimenter der VI. Division zu Uebungen verbundener V äffen zusammentreten konnten.

Die Gebirgsbatterien wurden in Thun vereinigt, wo sie ihr eues Material erhielten und von dort dann zur Erprobung desselben uf einem größern Marsche ihre Heimkehr über den Sustenpaß auf ie Gotthardstraße in's Urserenthal und über die Oberalp, resp. die 'urka bewerkstelligten.

Mit Ausnahme des Trainbataillons II, welches die Divisionsbung mitmachte, bestanden die Trainbataillone III, VI und VHI ihren Viederholungskurs abtheiluugsweise, um mit den einzelnen Pontonier- und den Verwaltungskompagnien gemeinsame Uebungen auszuihren. Auch der Linientrain der VI. und VIII. Division hielt divisionsreise seine gesonderten Wiederholungskurse ab unter Ausscheidung je ines kleinen Détachements, welches zur II. Abtheilung der Artillerieffizierbildungsschule beordert wurde. Der Linientrain der II. Division Dlgte den Vorkursen der Truppenkörper und der Uebung dieser Kvision ; derjenige der HI. Division verzweigte sich in zwei Ab-

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theilungen zuerst zu gesonderten Vorkursen, bevor er sich seinen Truppenkövpern zu den Brigadeübungen anschloß. Die Trennung der Abtheilungen der Trainbataillone in gesonderte Wiederholungskurse ist nothwendig, um, wie es zur felddienstlichen Ausbildung dieser Abtheilungen gehört, sie mit den Geniebataillonen und den Verwaltungskompagnien, mit denen sie in's Feld zu rüken haben, zusammenzubringen.

Der Personalbestand der Wiederholungskurse der Artillerie ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich : Nicht ein- Prozent der KontrolEinEingerükte^--£ stärke auf 1. Januar berufene. gerukte.

Ein- zur Kontroiberufene. stärke.

1878.

Feldbatterien . . . 4799 418 Gebirgsbatterien Parkkolonnen . . . 1217 Positionskompagnien . 499 143 Feuerwerkerkompagnie 968 Trainbataillone . .

4021 340 1148 478 ' 139 861

3026 267 953 377 115 685

995 73 195 101 24 176

63 64 78 76 80 71

Total 8044 6987 5423 1564 67 Die Wiederholungskurse waren die zweiten, welche die betreffenden Truppenkörper seit Einführung der neuen Militärorganisation zu bestehen hatten. Während die für die ersten Wiederholungskurse vor zwei Jahren ausgegebenen Instruktionspläne dort noch den elementaren Wiederholungsunterricht voran und die felddienstliche Ausbildung der Truppenkörper erst in zweite Linie gestellt hatten, so gingen nun die aufgestellten Instruktionspläne einen Schritt weiter und dahin, daß mehr die weitere Ausbildung der Truppen für den Felddienst zu verfolgen war. Es erwiesen sich wirklich die taktischen Einheiten von ihrem ersten Wiederholungskurse her und durch die ihnen seither zugeflossenen neuen Elemente in ihrer Ausbildung hinlänglich befestigt und erstarkt, daß in obiger Weise vorgegangen werden konnte.

Es kam diesem Vorgehen namentlich zu gut, daß die gesezliche Dauer der Kurse unverkürzt blieb und daß den taktischen Einheiten vermehrte Gelegenheit zu gemeinsamen Hebungen mit der Infanterie geboten war, welche die Artillerie mit um so größerem Eifer ausnüzte, als sie die Notwendigkeit solcher Uebungen zu ihrer vollständigen Ausbildung zu würdigen weiß. Im Ganzen darf anerkannt werden, daß die Truppenkörper zu einem höheren Grad von Feldtüchtigkeit gelangt sind. Ein Fortschritt trat besonders

69 bei den Gebirgsbatterien hervor, hauptsächlich in Folge ihrer neuen Bewaffnung, sowie bei den Parkkolonnen und dem Armeetrain, welche verhältnißmäßig noch am weitesten zurük waren. Immerhin muß sich noch manches bessern, wenn dasjenige erreicht werden soll, was man zu verlangen berechtigt ist. Dahin gehören besonders: bessere Ausbildung der Kommandirenden, mehr soldatischer Geist, militärische Pünktlichkeit und Strenge in der Führung der Truppe, bessere Vorbereitung bei vielen Subalternoffizieren durch Selbststudium , mehr Selbstprüfung und Selbsterkenntniß und weniger Selbstgefälligkeit bei vielen derselben , sowie daß sie. sich des Dienstes energischer annehmen ; endlich auch bessere Organisation der Truppen zum Eintritt in die Wiederholungskurse und Verbesserang der Einrichtungen auf den Waffenpläzen.

3. Cad r e s s c h u l e n .

An Cadresschulen wurden abgehalten: l Unteroffizierschule für Feldartillerie, Feuerwerker und Armeetrain.

l Unteroffizierschule für Positionsartillerie.

l Offizierbildungsschule, I. und II. Abtheilung.

l Schule für zu Lieutenants in der Landwehr zu befördernde Unteroffiziere aller Artilleriegattungen.

Um die Luken im Unteroffizierskorps auch nur einigermaßen ausfüllen zu können, war für die Unteroffizierschulen eine größere Schülerzahl als in früheren zugestanden worden. Es konnten demnach in die beiden Unteroffizierschulen aufgenommen werden: 279 Gefreite aller Artilleriegattungen und des Armeetrain, welche zum Wachtmeister oder Trainkorporal ausgebildet werden sollten.

27 Unteroffiziere, welche im Vorjahre ausnahmsweise aus Gefreiten ernannt worden waren, welche eine ganze Rekrutenschule hindurch auf Beförderung gedient und nun noch die Unteroffizierschule nachzuholen hatten.

12 jüngere Lieutenants zu ihrer weitern Ausbildung und zur Vorbildung auf ihren Dienst in den Rekrutenschulen des Berichtjahres.

Die Qualität der Schüler vermochte nicht ganz zu befriedigen ; sie ließ vielfach erkennen, wie wenig gewissenhaft und umsichtig die Kommandanten der Einheiten in ihren Vorschlägen für den Besuch der Unteroffizierschulen noch sind und wie sehr es nothwendig

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ist, darauf zu halten, daß die Auswahl der Schüler mit größerer Strenge und Sachkenntniß geschehe.

Von den 279 Gefreiten mußten im Verlaufe der Schulen 13 Krankheits halber oder als ganz untauglich entlassen, am Schluß der Schule 12 als unfähig erklärt und 9 bis nach weiterer Erprobung in Rekrutenschulen noch zurükgestellt werden. Von diesen leztern gelangten später noch 4 Mann zur Beförderung, so daß im Ganzen aus den beiden Unteroffizierschulen 248 neu ernannte Wachtmeister und Trainkorporale hervorgingen. Im Interesse der speziell artilleristischen Ausbildung der Offiziere, denen sonst nur die Rekrutenschulen Gelegenheit bieten, sich auszubilden, bleibt sehr zu wünschen, in die Unteroffizierschulen auch eine größere Zahl Offiziere aufnehmen zu können.

Die O f f i z i e r b i l d u n g s s c h u l e , I. Abtheilung, vereinigte 70 Schüler von der Feldartillerie, der Positionsartillerie und dem Armeetrain. Nicht nur war die Zahl der Schüler ungenügend, sondern auch ihre Eignung zum Offizier ließ zu wünschen übrig.

Es fanden sich unter den Schülern zu viele, welche wohl hinreichende Schulbildung und Intelligenz besizen, um die Offizierbildungsschule zur Noth zu bestehen, nicht aber diejenige allgemeine Bildung, Anlagen und Charakter, welche erst zum Offizier wirklich geeignet machen können. Die Prüfung am Schlüsse der I. Abtheilung hatte zur Folge, daß 14 Schüler nicht in die II. Abtheilung der Schule zugelassen wurden.

Die II. Abtheilung der Schule zählte 63 Theilnehmer.

Es gelang, dieselben schließlich so weit zu bringen, daß nach den Schlußprüfungen mit einziger Ausnahme eines Feldartilleristen alle Schüler befähigt zur Beförderung zu Offizieren erklärt werden konnten.

Das Offizierkorps erhielt somit einen Zuwachs von 43 Offizieren der Feldartillerie, 9 ,, ,, Positionsartillerie, 10 ,, des Armeetrain, welcher jedoch zur ordentlichen Ergänzung des Offizierkorps nicht ausreicht und auch der Qualität nach hinter demjenigen zurükblieb, den die vorjährigen Offizierbildungsschulen gebracht hatten.

Beide Abtheilungen der Offizierbildungsschule wurden in gleicher Weise wie bisher abgehalten. Während der lezten zwei Wochen der U. Abtheilung kamen noch alle Jüngern Instruktionsoffiziere, die Instruktionsaspiranten, sowie, mit Ausnahme der ältesten und kranken, alle Hülfsinstruktoren zusammen; theils erhielten sie be-

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sondern Unterricht in Fächern, ,in denen ihre Ausbildung noch zurükstand , theils wurde mit den Jüngern Instruktionsoffizieren und den Kanonierhülfsinstruktoren, um sie für die Instruktion der Parkkanoniere mit der Schießinstruktion der Infanterie vertraut zu machen, unter Leitung eines Instruktors der Infanterie eine Schießschule abgehalten.

An die II. Abtheilung der Offizierbildungsschule schloß sich eine Schule für zur Beförderung zu Lieutenants' in der Landwehr ausersehene, ältere, bewährte Unteroffiziere, welche den Zwek hatte, solche Unteroffiziere vor ihrer Ernennung zum LandwehrOffizier noch für den Dienst als Lieutenant möglichst auszubilden.

Von mehr als 30 bezeichneten Unteroffizieren nahmen aber nur 9 an der Schule Theil, weil bei Vielen eine unrichtige Vorstellung von derselben und daher eine Abneigung gegen sie herrschen mochte. Von diesen 9 Unteroffizieren, welche nach ihren Leistungen im bisherigen Dienste, wie nach ihrem sehr anerkennenswerthen Verhalten keinen Zweifel über ihre Befähigung zur Beförderung lassen konnten, wurden 4 für die Feldartillerie, 4 für die Positionsartillerie und l für den Armeetrain ausgebildet und empfohlen.

4. S p e z i a l k u r s e .

Als einziger Spezialkurs von größerer Bedeutung fand ein A r t i l l e r i e s t a b s o f f i z i e r k u r s von l8/Tagen Dauer statt.

Es nahmen an demselben Theil: von der Feldartillerie 4 Obersten, 9 Oberstlieutenants und 12 Majore nebst l Hauptmann.

Der Kurs sezte sich die Auffrischung, Befestigung und weitere Entwiklung der Ausbildung der Stabsoffiziere für die Truppenführung zum Zweke; der Erfolg hat sich auch bereits in der Leitung der Wiederholungskurse zu erkennen gegeben. Um die Ausbildung der Stabsoffiziere der Artillerie auf der nothwendigen Höhe halten zu können, ist eine Wiederholung solcher Kurse unbedingtes Erforderniß.

D. Genie.

1) R e k r u t e n s c h u l e n .

Wie im Vorjahre fanden 5 Rekrutenschulen statt, nämlich : i Pontonnierrekrutenschule für Rekruten französischer Zunge, 1 ,, ,, ,, ,, deutscher Zunge, 2 Sappeurrekrutenschulen und » l Pionnierrekrutenschule mit einem Gesammtbestand von

72

38 Offizieren, 149 Unteroffizieren und Soldaten und 736 Rekruten.

Total 923 Mann.

Die geistige Befähigung der Rekruten war im Allgemeinen noch nicht befriedigend und zeigte sich bei Einzelnen bedeutend unter dem Niveau, auf welches die Noten der pädagogischen Experten schließen ließen.

Von den im Herbst 1877 ausgehobenen und in der Folge noch neu hinzugetretenen 864 Rekruten haben nur 736 die betreffenden Schulen besucht; 128 oder beinahe 15 °/o sind somit ausgeblieben.

Außer obigen Rekruten wurden noch 3 für die Geniebataillone ausgehobene Büchsenmacherrekruten in der allgemeinen Büchsenmacherschule in Zofingen instruirt.

Der Unterricht nahm in sämmtlichen Schulen seinen regelmäßigen Verlauf und können die erlangten Resultate als befriedigend bezeichnet werden.

Zum ersten Male wurden in diesem Jahre die Cadres unmittelbar vor Beginn der betreffenden Schulen zu einem achttägigen Vorkurs einberufen ; es ist wohl unnöthig, zu sagen, daß sich diese Einrichtung vorzüglich bewährt hat.

2) W i e d e r h o l u n g s k u r s e , a. G r e n i e b a t a i l l o n e .

Nachstehende Tabelle zeigt die Kontroistärke der zu den Wiederholungskursen einberufenen Bataillone Nr. 2, 3, 6 und 8, verglichen mit dem Stande der bei den Kursen anwesenden Mannschaft.

73

Bataillonsnummer.

Total.

2

6

3

8

Kontro stärke.

Stäbe Sappeurkompagnien Pontonnierkompagnien Pionnierkompagnien Total

Stäbe Sappeurkompagnien

402

409

302

7

207 100 56

209^

369

128

9 182

Anwe send beim Wi ederholung skurs.

6 5 5 ,9 132 146 83 118

Pontonnierkompagnien

77

Pionnierkompagnien Total

58

158 60

6 178 36 82

6

42

96 48

102 47

28

257

295

276

183

67

28 776 422 256

1482

25 479 303 204

1011

Ausget lieben.

. 1

Sappeurkompagnien

75

Pontonnierkornpagnien

23 14

2 63 32 10

Total

112

107

133

119

471

°/o der Kontroistärke

30,4

26,6

32,5

39,4

32,2

Stäbe

Pionnierkompagnien

3 297

64 56 13

95 8 15

52

119

74

V o n einer Kontrolstärke v o n .

.

.

. 1482 Mann haben also d e n Wiederholungskurs .

.

.

. 1011 ,, bestanden u n d sind somit .

.

.

.

. 4 7 1 Mann oder 32,2 % fern geblieben gegenüber 22,8 % im Vorjahr und 26,4 °/o im Jahr 1876. Dieser höhere Prozentsaz der Abwesenden rührt daher, daß bei den meisten Kompagnien die Rekruten bei dem Kontroibestand mitgerechnet sind, diese aber in der Regel den Kurs nicht mitgemacht haben; ferner daher, daß die Mannschaften der ältesten Jahrgänge im vorhergehenden Kurse, der bereits unter der neuen Ordnung stattfand, ihre allfällig noch nicht absolvirten, gesezlich vorgeschriebenen 4 resp. 5 Wiederholungskurse nunmehr bestanden haben und sich die Verhältnisse beginnen normal einzustellen.

-b. I n f a n t e r i e p i o n n i e r e .

Die Infanteriepionniere der VI. und VIII. Division wurden in den betreffenden Kreisen besammelt und diejenigen der VI. Division, sowie die italienisch sprechenden der VIII. Division mit den betreffenden Sappeurkompagnien zum Wiederholungskurs einberufen, während die deutsch sprechenden der VIII. Division einen eigenen Wiederholungskurs auf Luziensteig unter dem Kommando des Divisionsingenieurs zu bestehen hatten.

Der Bestand war folgender: u- i i t- i o Anwesend beim Kontroistarke. Wiedei.holungskurs.

Division

,,

VI

VIII

Abwesend

Mann.

o/0.

103 149

69 96

34 53

33 35,6

Total 252

165

87

34,5

Die Gesammtzahl der Genietruppen, welche den Wiederholungsunterricht bestanden haben, beträgt somit 1176 Mann gegen 954 Mann, welche das Budget vorgesehen hat. Diese Differenz rührt daher, daß in den Büdgetansäzen einerseits der muthmaßliche Kontroibestand beim Eintritt der Korps etwas zu nieder und anderseits der nur durch die Erfahrung zu bestimmende Prozentsaz der Mannschaft, welche aus verschiedenen Gründen nicht einrükt, zu hoch angesezt war. Diesen Verhältnissen ist im Budget für 1879 bereits Rechnung getragen worden.

Die Infanteriepionniere der II. und III. Armeedivision haben den Dienst mit den Infanteriebataillonen gemacht, denen sie zugetheilt sind.

75

Der Bestand war: Division II ,, III

Tr^^iotó-wi o Kontroistarke.

Wiederholungskurs.

Anwesend beim

Abwesend Mann.

°/°

171 155

107 107

64 48

37,5 31,o

Total 326

214

112

34,8

Die Wiederholungskurse der Geniebataillone wurden von den Kommandanten derselben befehligt, mit Ausnahme der Kurse der Sappeurkompagnie Nr. 3, der Pontonnierkompagnie Nr. 8 und der Pionnierkompagnien Nr. 3, 6 und 8. Die Leitung des Kurses der Sappeurkompagnie Nr. 3 mußte wegen Krankheit des Bataillonskommandanten dem Instruktor I. Klasse übertragen werden. Der Kurs der Pontonnierkompagnie Nr. 8 wurde mit demjenigen der Kompagnie Nr. 6 vereinigt, da der Mannschaftsbestand der Kompagnie Nr. 8 zu gering war, um einen selbstständigen Wiederholungskurs formiren zu können. Aus demselben Grunde wurden die Pionnierkompagnien Nr. 3, 6 und 8 zu einem einzigen Wiederholungskurs vereinigt, der unter dem Kommando des Divisionsingenieurs der III. Division in Thun abgehalten wurde. Mit der Ergänzung der Korps wird Art. 175 der Militärorganisation zum Vollzug gelangen.

Die Schlosser und Wagner der Bataillonsstäbe Nr. 3, 6 und 8 wurden zu einem 'Speziai-Wiederholungskurs nach Thun einberufen, der vom Direktor der eidg. Konstruktionswerkstätte geleitet wurde.

An diesem Kurse nahmen 9 Mann Theil.

In 'allen Kursen wurde Dasjenige geleistet, was billigermaßen von Truppen verlangt werden kann , die in der kurzen Zeit von 16 Tagen einen so unvermeidlich weitläufigen Unterrichtsplan zu bewältigen haben. Insbesondere erzeigte der Arbeiterkurs in Thun recht günstige Resultate und ließ derselbe die absolute Notwendigkeit derartiger Kurse besonders hervortreten. Im Pionnierwiederholungskurs wurde unter Anderm für Artilleriezweke eine permanente Telegraphenleitung längs der Schußlinie auf der Thuner Allmend erstellt.

3) O f f i z i e r b i l d u n g s s c h u l e .

Die Offizierbildungsschule wurde wieder mit der Artillerieoffizierbildungsschule vereinigt und unter das Kommando des Oberinstruktors dieser Waffe gestellt. An derselben nahmen Theil 14 Wachtmeister und Gefreite und l Infanterieoffizier. Sämmtlichen

76

Unteroffizieren konnte das Fähigkeitszeugniß zur Beförderung zum Lieutenant ausgestellt werden und zwar 6 bei den Sappeurs und Infanteriepionnieren, 2 ,, ,, Pontonnieren und 6 y, ,, Pionnieren.

Um die Instruktoren, welche bis dahin in diesen Schulen übermäßig in Anspruch genommen wurden, einigermaßen zu entlasten, wurde das Kommando der Sektion einem Geniestabsoffizier übertragen und außerdem noch drei jüngere Genieoffiziere zur Aushülfe bei der Instruktion verwendet. Dieses Beiziehen von Offizieren zur Instruktion erwies sich namentlich für diese Offiziere selbst als höchst belehrend und empfiehlt sich auch für die Folge.

4) T e c h n i s c h e r K u r s .

Derselbe bestand aus 10 Offizieren, welche abtheilungsweise einberufen wurden und unter Leitung eines höhern Genieoffiziers mit Studien über Befestigungsanlagen betraut wurden. Der Gang des Kurses war ungefähr der nämliche, wie im Vorjahr. Nach den auf dem Bureau des Waffenchefs absolvirten Vorstudien wurden im Verlauf des Sommers Terrainaufnahmen gemacht und dann während des Winters in Zürich anläßlich der Offizierbildungsschule die Projekte im Detail ausgearbeitet.

5) F r e i w i l l i g e V e r e i n e .

Zu den bereits im lezten Jahre entstandenen Pontorinierfahrvereinen in Bern, Aarberg und Zürich, welche, ähnlich wie die Schießvereine, von der Eidgenossenschaft Unterstüzungen und das nöthige Pontonniermaterial erhalten, trat als neuer Verein der Pontonnierfahrverein in Thun.

Die in diesen Vereinen erzielten Resultate berechtigen zu den besten Hoffnungen, und es machte sich die günstige Wirkung auf die Rekrutirung bereits im Berichtjahr unbestritten bemerkbar.

E. Sanität.

I. Medizinalabtheilung.

1. Ins t r u k t o r e n s c h u l e .

Eine solche Schule wurde nicht abgehalten.

77

2. R e k r u t e n s c h u l e n .

Der Unterricht der Rekruten wurde in 8 Vorkursen und 14 Rekrutenschulen ertheilt, welche mit den nöthigen Cadres dotirt waren. Gestüzt auf die Ersparnißbeschlüsse der eidg. Räthe wurde die Dauer der ersteren um 3 Tage reduzirt.

Von 800 ausexerzirten Rekruten wurden 241 zu Wärtern und 559 zu Trägern ernannt. Die große Rekrutenzahl war bei den quantitativ schwachen Kräften des Instruktionspersonals einem gründlichen Unterricht um so weniger förderlich,. als das Hülfspersonal zum großen Theil noch Neuling war. Gleichwohl fielen die Leistungen befriedigend aus, wozu die besser gewordene Aushebung beigetragen hat.

3. W i e d e r h o l u n g s k u r s e , a. Operationskurse.

Es fanden 3 Kurse statt und zwar in Zürich, Bern und Basel, welche durch höhere Offiziere der Sanitätstruppen geleitet wurden und an denen 45 ältere Militärärzte Theil nahmen. Der Lehrplan wich vom bisherigen nicht ab. Große Schwierigkeiten machte in Basel die Beschaffung der Leichen. In dem in Bern abgehaltenen Kurse wurden die!876 begonnenenSchießversuchefortgesezt ; dieselben hatten hauptsächlich den Zwek, über den Grund gewisser, sehr auffallender Wirkungen der Geschoße der Ordonnanzwaffen, namentlich auf kurze Distanzen, Klarheit zu verschaffen. An diesen Versuchen nahmen auch einige Offiziere des Generalstabes und der Artillerie Theil.

b. Feldlazarethkurse.

Zur Divisionsübung wurden 3 Ambulancen des Feldlazareths n und zu jeder Brigadeübung der III. Armeedivision l Ambulance des Feldlazareths TTT einberufen; 2 Ambulancen des Feldlazareths II machten keinen Dienst, indem der hiezu verlangte Kredit verweigert worden war. Die Vorkurse dieser Ambulancen wurden im Wesentlichen organisirt wie im Vorjahre.

An denselben nahmen Theil: von Feldlazareth II .

17 Offiziere und 65 Mann von Ambulance 11 .

6 ,, ,, 21- ,, n T 13 .

5 ,, ,, 21 ,, vom Truppensanitätspersonal 27 ,, ,, 251 ,, Total

55 Offiziere und 358 Mann

78 4. O f f i z i e r b i l d u n g s s c h u l e n , fanden im Berichtjahr 3 statt im Anschluß an Rekrutenschulen, und zwar in Zürich, Luzern und Solothurn. An denselben nahmen 56 Aerate und 3 Apotheker Theil, welche den vorgeschriebenen Rekrutenunterricht bereits durchgemacht hatten. Sie erwarben sämmtlich das Fähigkeitszeugniß.

o

5. U n t e r o f f i z i e r s c h u l e n wurden 3 abgehalten und von 30 bereits ernannten Unteroffizieren, sowie von 33 zur Beförderung vorgeschlagenen Wärtern und Trägem besucht, von leztern konnten 6 Mann nicht zur Beförderung empfohlen werden.

6. W ä r t e r s p i t a l k u r s e .

An diesen Kursen nahmen 152 Mann Theil, nämlich: im Kantonsspital Genf .

.

.

10 ,, Lausanne · .

17 v ,, Bürgerspital Freiburg .

.

9 ,, Spital Chaux-de-Fonds .

.

2 ,, Bezirksspital St. Immer .

.

6 ,, ^ Pruntrut .

.

5 v Inselspital Bern .

.

.

32 ,, Bezirksspital Langenthal . . .

3 ,, Bürgerspital Luzern .

.

16 ,, ,, Solothurn .

.

l ,, ,, Basel .

.

10 ,, Spital Königsfelden .

.

4 ,, Kantonsspital Zürich .

.

15 ,, städt. Krankenhaus Schaffhausen 4 ,, Kantonsspital St. Gallen .

4 Uri . . .

6 ,, Stadtspital Chur . . . .

8 Total

152

uie r>ereuwnngK.eii, mu weicner uie meisten opiiaier cuese Kurse übernahmen, ist sehr verdankenswerth und nur zu bedauern, daß das Vorurtheil der Leiter mehrerer wichtiger Spitäler gegen dieselben sich noch nicht überwinden ließ.

79 II. Yeterinärabtheilnng.

i.

R e k r u t e n s eh u 1 e n.

Die Studirenden der Thierarznei machten, wie üblich, ihren Rekrutendienst als Trainsoldaten in den Feldartillerie-Schulen.

2. O f f i z i e r b i l d u n g s s c h u l e .

Dieselbe fand in Thun statt und wurde von 15. Thierärzten besucht. . Zwei Zöglingen, welche eine frühere Offizierbildungsschule nicht mit Erfolg bestanden hatten, wurde gestattet, auf eigene Kosten eine zweite Schule mitzumachen. Ein Zögling mußte aus Gesundheitsrüksichten entlassen und vor Unfcersuchungskommission gewiesen werden. Die 14 Schüler, welche die Offizierbildungsschule vollständig absolvirten, erwa.rben sich das Fähigkeitszeugniß zur Brevetirung.

3.

Wiederholungskurs.

Zum ersten Male wurde der in Artikel 128 der Militärorganisation vorgesehene Wiederholungskurs, an welchem sich 7 Veterinäroffiziere betheiligten, abgehalten. Die Verbindung desselben mit der II. Hälfte der Offizierbildungsschule hat sich praktisch bewährt.

Dadurch wurden die Kosten eines besondern Instruktionspersonals erspart und die Verbindung angehender junger Veterinäre mit altern Praktikern wirkte gegenseitig anregend und ergänzend.

4) H u f s c h m i e d k u r s e .

Am K a v a l l e r i e - H u f s c h m i e d k u r s in Aarau, welcher sich" auf die ganze Dauer der Kavallerie-Rekrutenschule erstrekte, betheiligten sich 8 Schmiedrekruten. Von diesen ging einer mit Tod ab. Die 7 übrigen konnten als Kavalleriehufschmiede eingetheilt werden.

Von den 5 in Aussicht genommenen A r ti 11 e r i e - H u fs c h m i e d k u r s e n wurden die 2 lezten zusammengezogen. Alle Kurse erstrekten sich ebenfalls auf die ganze Dauer der ArtillerieRekrutenschulen, mit welchen sie verbunden waren. Es wurden 4-1 Hufschmiede instruirt; davon konnten 37 als Artillerie - Hufschmiede eingetheilt und mußten 4, weil im Schmiedehandwerk noch zu wenig geübt, zu einem zweiten Kurs vorgemerkt werden.

80

F. Verwaltungstruppen.

1) I n s t r u k t o r e n s c h u l e .

Das Ende 1877 neu gebildete Instruktionskorps der Verwaltungstruppen begann seine Thätigkeit in einer 14tägigen Instruktorenschule, in welcher die Unterrichtspläne berathen und die für die Instruktion erforderlichen Musterkomptabilitäten aufgestellt wurden.

2) R e k r u t e n s c h u l e .

An derselben nahmen Theil: 14 Mann Cadres, 72 Rekruten,

86 Mann.

Die Rekruten bestanden aus 52 Bäkern, 14 Mezgern, 2 Schreinern, l Müller und 3 Kaufleuten. Die leztern erwarben sich das Fähigkeitszeugniß zum Besuch der Fourierschule. Die Rekrutirung darf als befriedigend bezeichnet werden , wiederholt aber und namentlich in den Wiederholungskursen wurde die Wahrnehmung gemacht, daß der Dienst der Verwaltungstruppen besonders kräftige und nicht zu kleine Leute erfordert, da sie sonst den Anstrengungen desselben nicht gewachsen sind. Die Schulkompagnie hat sich nicht nur äußerlich als eine gut instruirte und entsprechend militärisch gebildete Truppe dargestellt, sondern auch durch ihre praktischen Uebungen bewiesen, daß sie für ihren Dienst hinlängliche Befähigung erlangt hat.

> Um die jährlieh wiederkehrende Neukonstruktion der Feldbaköfen aus finanziellen Gründen vermeiden zu können, wurde eine für mehrere Jahre dauernde Anlage aus Baksteinen erstellt.

Die Zeit, welche hiedurch in den künftigen Rekrutenschulen gewonnen wird, kann zwekmäßig zur Errichtung von Feldbaköfen aus anderm Material verwendet werden, namentlich aber wird dem Betrieb der Bäkerei selbst und der Schlächterei, welcher nur an den lezten Tagen der Schule, leztere sogar nur ausnahmsweise stattfinden konnte, eine größere Beachtung geschenkt werden können.

3) W i e d e r h o l u n g s k u r s e der V e r w a l t u n g s kompagnien.

Bis jezt haben von den Verwaltungskompagnien die V. im Jahr 1877 und die II. im Berichtjahre ihre ersten Wiederholungskurse im Divisionsverbande bestanden.

81 Troz des schwachen gesezlichen Standes der Kompagnien und troz ihrer ungenügenden Zusammensezung an Cadres und Mannschaft und obwohl die Truppe noch keinen andern Dienst, als denjenigen der Rekrutenschule hinter sich hatte, hat sie sich vollkommen leistungsfähig gezeigt und durch die Art und Weise der Erfüllung ihres anstrengenden Dienstes es dahin gebracht, die Vorurtheile, die bis jezt gegen diese Institution in unserer Armee sowohl theilwcise bei dieser selbst, als beim Publikum herrschten, zu beseitigen. Beide Wiederholungskurse aber haben auch konstatirt, daß die Verwaltungskompagnien erst dann in allseitig befriedigender Weise den Anforderungen des Dienstes entsprechen können, wenn die Mittel vorhanden sind, ihre lükenhafte Organisation zu erweitern. Die Kompagnien sind kaum mehr als die Cadres ihrer Corps zu betrachten, nicht blos fehlt es an der hinreichenden Zahl von Mannschaft, um mit derselben den täglichen Bedarf an Brod und Fleisch für ihre Divisionen zubereiten zu lassen, sondern es mangeln auch die erforderlichen Organe, um ohne Friktionen und ohne Störungen den Dienst betreiben und die Verpflegung sicher stellen zu können.

4) O f f i z i e r b i l d u n g s s c h u l e n .

An den beiden Schulen nahmen 53 Mann Theil, 7 Mann weniger als das Budget gestattete. Die Qualifikation der Schüler war eine bessere als im Vorjahre, in welchem 12 % derselben nicht zur Brevetirung vorgeschlagen werden konnten, während" 1878 nur l Schüler das Fähigkeitszeugniß sich nicht erwai'b, und zwei andere auf eine ihnen bewilligte zweite Prüfung hin sich genügend auswiesen. Der Zuwachs hat nicht hingereicht, um alle Luken im Offizierskorps der Verwaltungstruppen des Auszuges zu deken.

5) U n t e r o f f i z i e r s c h u l e n .

An den drei abgehaltenen Kursen (wovon 2 für Deutschsprechende in Thun und l für Französischsprechende in Genf) nahmen Theil : 70 Unteroffiziere und Soldaten der Infanterie, 7 Unteroffiziere und Soldaten der Kavallerie, 23 Unteroffiziere und Soldaten der Artillerie, 7 Unteroffiziere und Soldaten des Genie, 8 Unteroffiziere und Soldaten der Verwaltungstruppen, 115 Mann.

Die Auswahl ließ theilweise zu wünschen übrig.

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. II.

6

82 Das Zeugniß der Befähigung zum Fourier konnte nicht ertheilt werden an 8 Infanteristen, 2 Trainsoldaten und 3 Verwaltungssoldaten, zusammen 13 Mann; ein anderer Theil konnte die Prüfung nur mit Noth bestehen, dagegen haben sich zum Besuch einer Offizierbildungsschule für Verwaltungstruppen befähigt gezeigt 22 Mann.

6) O f f i z i e r s c h u l e n .

Es wurden zwei solcher Kurse abgehalten : Eine sechswöchentliche Schule für Verwaltungsoffiziere verschiedener Grade und Stellungen.

Ein vierwöchentlicher sogenannter Wiederholungskurs für diejenigen Regimentsquartiermeister der Infanterie, welche 1877 noch keinen solchen bestanden hatten.

Am ersten Kurs nahmen 15, am zweiten 13 Offiziere Theil.

Die Wahrnehmungen, welche am Ende der Abhaltung des ersten Regimentsquartiermeister-Kurses gemacht wurden, gaben Veranlaßung, die Anforderungen der Instruktionspläne etwas tiefer zu stellen, weil eine Anzahl von Offizieren einberufen werden mußte, die überhaupt noch gar keinen theoretischen Unterricht in der Verwaltung genossen und außerdem seit Jahren keinen Dienst gehabt hatten.

Das Ziel des aufgestellten Programms wurde nun auch wirklich erreicht, die Ergebnisse beider Kurse waren befriedigende, und wenn auch einzelne vorgerüktere Schüler gewünscht hätten, daß ihnen mehr geboten worden wäre, so sind nun, was vorderhand am meisten angestrebt werden muß, alle Theilnehmer auf die annähernd gleiche Stufe der Ausbildung gebracht worden.

Je mehr der vermehrte praktische Dienst und die erhaltene theoretische Instruktion die Kenntnisse und Fähigkeiten der Verwaltungsoffiziere fördern, um so mehr wird auch inskünftig einer entsprechend weitern Ausbildung der höhern Verwaltungsoffiziere in solchen Kursen Rechnung getragen werden können.

7) A d m i n i s t r a t i o n der U n t e r r i c h t s k u r s e .

Obschon der Mangel eines Verwaltungsreglements und der deshalb bedingte fortwährende Erlaß besonderer Verordnungen und Instruktionen die Administration der Unterrichtskurse komplizirt und erschwert, so ist dennoch im Verwaltungsdienste eine merk-

83

liehe Besserung gegenüber den frühern Jahren zu konstatiren.

Läßt auch die Führung des Rechnungswesens noch Manches zu wünschen übrig, und wird von den Schul- und Korpskommandanten oft über die Unbeholfenheit und das wenig praktische Geschik von verschiedenen Verwaltungsoffizieren geklagt, so zeigt sich gleichwohl bei weitaus dem großem Theile derselben ein sichtliches anzuerkennendes Streben, ihren dienstlichen Anforderungen zu genügen.

Es sollte bei Beurtheilung dieser Offiziere nicht übersehen werden, daß, so wenig ein neu ernannter Truppenoffizier, der doch im Dienste seine unmittelbaren Vorgesezten stets über sich hat, im Stande ist, ohne Anstände seine Truppenabtheilung zu führen, eben so wenig dem angehenden Verwaltungsoffizier, der zudem im Dienste meistens sich selbst überlassen ist· und der seine Belehrungo und seine Instruktionen auf dem Korrespondenzwege beim Oberkriegskommissariat einholen muß, zugemuthet werden kann, sich sofort überall zurecht zu finden.

VII. Sanitätswesen.

I. Sanitätsdienst.

A. Medizinalabtheilung.

a. G e s u n d h e i t s p f l e g e .

Die Fußbekleidungsfrage ist seit 1877 liegen geblieben, da die technische Subkommission ihre definitiven Anträge noch nicht gestellt hat.

Die Vorschriften über Revaccination sind unverändert in Kraft geblieben. Von 11,691 Mann sind 3549 ohne Zeuguiß über Wiederimpfung in die Rekrutenschulen eingerükt. Von diesen konnten 1472 im Laufe des Dienstes, 55 in andern Schulen und Kursen wiedergeimpft werden, Total 1527.

Der Unterricht über Gesundheitspflege wurde in den Schulen, sowie in vielen Wiederholungskursen , durch die funktionirenden Aerzte ertheilt.

b. K r a n k e n p f l e g e .

Die Krankenpflege in den Schulen wurde durch Plazärzte oder durch kommandirte Schulärzte besorgt.

Es funktionirten l fi Plazärzte, 21 Schulärzte, 127 Wärter und 88 Träger. Den Plazärzten, oder in deren Ermanglung andern von

84

der Verwaltung bezeichneten Aerzten lag die Voruntersuchung der kantonalen Detaschemente ob.

In den Wiederholungskursen wurde der Dienst durch das Korps-Sanitätspersonal oder (bei den Korps ohne Aerzte) durch Plazärzte oder Schulärzte besorgt.

Bei den bataillons- und regimentsweisen Wiederholungskursen der Infanterie hatte, gleichwie im Vorjahre, der Bataillonsarzt nur zur sanitarischen Voruntersuchung und Organisation des Sanitätsdienstes unberitten einzurüken und wurde am zweiten Diensttage entlassen; während der übrigen Dienstdauer besorgte der Assistenzarzt einzig den Sanitätsdienst. Bei den Brigadeübungen, sowie bei der Divisionsübung funktionirten dagegen beide Aerzte beständig, der Bataillonsarzt wurde mit der entbehrlichen Sanitätsmannschaft zum Sanitätsvorkurs beordert.

Der Krankenstand in den diesjährigen Schulen kann als ein günstiger bezeichnet werden, er betrug 0,83 % und entspricht demnach ganz genau demjenigen des Jahres 1877. In die Spitäler und Ambulancen wurden 612 Mann evakuirt, wovon 112 einzig in den Militärspital Thun. " II. Pensionen und Entschädigungen.

Der Pensionsetat für 1878 betrug anfänglich: 71 Pensionen an Invaliden mit .

.

.

Fr. 17,585 126 ,, ,, Hinterlassene mit .

.

,, 26,580 Im Laufe des Jahres wurden neue Pensionen zuerkannt: Zwei an Invaliden mit Fr. 800 (für 1879 Fr. 1000); Zwei an Hinterlassene mit ,, -210 (für ,, ,, 250).

An neuen Pensionen wurden zugesprochen : Zwei a n Invaliden m i t .

.

.

.

.

Fr.900 Eine a n Hinterlassene m i t .

.

.

.

,, 100 Mit Ende 1878 kommen wegen Todesfall oder aus andern Gründen in Abgang : Vier Pensionen von Invaliden mit .

.

.

Fr. 720 Sechs Pensionen von Hinterlassenen mit .

.

,, 900 Nach Hinzu- und Abrechnung der Erhöhung und Herabsezung einer Reihe von Pensionen stellt sich der Etat pro 1879 wie folgt : 71 Pensionen an Invaliden mit .

.

. Fr. 18,685 123 Pensionen an Hinterlassene mit .

.

,, 24,775

85 Außer den Pensionsgesuchen wurden 22 Entschädigungsgesuche erledigt; fünf Gesuche wurden abgewiesen, den übrigen 17 dagegen entsprochen.

B. Veterinärabtheilung.

a. V e t e r i n ä r d i e n s t .

Der Veterinärdienst bei den Korps hatte seinen regelmäßigen Gang. Ungefähr die Hälfte der Pferdeärzte des Auszuges mußten zu außerordentlichen Dienstleistungen herbeigezogen werden. Die Remontendepots und Remontenkurse forderten 4 Pferdeärzte zu dem außerordentlichen Dienste von je 4 Monaten. Dazu kamen 2 Remontenkurse für Ersazpferde der vor 1875 eingetheilten Mannschaft d e r Kavallerie, d i e Pferdeankäufe i m I n - u n d Ausland, reisen, die Uebungen der Infanteriebrigaden, die Pferdekuranstalt für den Divisionszusammenzug; rechnet man ferner 4 KavallerieRekrutenschulen von je 60 Tagen, die Cadresschule und Offizierbildungsschule der Kavallerie, die Unteroffizierschule und zwei Offizierbildungsschulen der Artillerie, 6 Rekrutenschulen für fahrende Batterien undParkkolonnen,, l für die Gebirgsbatterien und 4 für denArmeetrain,, welchen Kursen Veterinäre beigegeben werden mußten, so erhellt klar, daß die Militärpferdärzte außergewöhnlich zum Dienst angestrengt werden, was um so schwerer fällt, als von den 104 Korpspferdarztstellen im Auszug 17 wegen Mangels an Veterinäroffizieren noch unbesezt sind.

Im Berichtjahre wurden außer den Kuranstalten thierärztlich behandelt : I. Von der Kavallerie -1369 Pferde II. .,, ,, Artillerie .

.

.

.

498 ,, III.

,, andern Waffengattungen .

.

.

14 ,, somit standen .

.

.

.

.

.

.

pferde bei den Korps in thierärztlicher Behandlung.

Dazu kommen in Militärkuranstalten .

.

in Privatkuranstalten .

.

1931 Militär91 Pferde 267 _

Total 2289 Pferde Davon sind umgestanden .

.

.

15 Pferde, versteigert wurden (excl. Kavalleriepferde) 16 ,, Die Gesammtkosten des Veterinärdienstes, inbegriffen Wartund Pflegekosten und Spital miethgelder für Pferde in den Kur-

86 anstalten, ferner die Verluste an umgestandenen und versteigerten Miethpferden belaufen sich im Total auf Fr. 124,956. 22.

b. S c h ä z u n g s w e s e n.

Da die Schazungsexperten vom Oberpferdarzt gewählt werden und von diesem eine e i n h e i t l i c h e I n s t r u k t i o n erhalten, so konnten die ehemals üblichen Schazungsrevisionen entsprechend dem Bundesbeschlusse vom 21. Februar 1878 ohne Nachtheil unterbleiben. Dagegen wurde von verschiedenen Offizieren dieser Beschluß dahin mißverstanden, daß auch die sanitarischen Inspektionen der vom Bunde beschafften Pferde der Kavallerie beim Diensteintritt und Dienstaustritt dahin fielen.

Diese Untersuchungen werden von den Divisionspferdärzten und ihren Stellvertretern gemacht und sind unentbehrlich. Einmal hat die Erfahrung ihre Notwendigkeit bestätigt bezüglich des Vorkommens kontagiöser Krankheiten, sodann sind beim Diensteintritt die außer Dienst und beim Dienstaustritt die im Dienste entstandenen Fehler zu konstatiren, damit die entsprechenden Einträge in die Pferdekontrolen und die Dienstbüchlein der Mannschaft gemacht werden können, weil dieselben für das bezügliche Rechnungswesen die unentbehrliche Basis bilden.

c.

Pferdeinspektionen.

Im leztjährigen Bericht haben wir das approximative Ergebniß der infolge des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1877 angeordneten Untersuchung über die militärische Diensttauglichkeit des Pferdebestandes mitgetheilt. Ueber das Detail verweisen wir auf die bei den Akten liegenden Speziai berichte.

VIII. Kommissariatswesen, a. Verpflegung.

Die Lieferungspreise für die verschiedenen Waffenpläze sind, per Ration berechnet, folgende :

87

Bi·od.

Waffenplaz.

1877. 1878. 1877. 1878.

Aarau Aarberg . . .

Altorf . ' . . .

Avenches . . .

Bellinzona Bern Bière Brugg Bulle Chur Colombier . .

Frauenfeld . .

Freiburg . . .

St. Gallen . .

Genf . . . .

Herisau . . .

· Ins . .

. .

Lausanne . . .

Liestal . . .

Lugano . . .

Luzern . . .

Luziensteig .

Harten . . .

Ncuenburg . .

Payerne . . .

Samaden . . .

Sitten Solothurn . .

Thun . . .

Wallenstadt . .

Winterthur . .

Zofingen . . .

Zürich . . .

27 .

.

.

31 26 24 26 26 23 25

.

.

.

.

.

.

.

.

.

21. r,

30 23 30 25 22 205 --

.

.

.

.

24.5 27 31 28 27 24 26 23 27 22 24.5 25 28 28 24 30 28.5 25.5 21 23 24 27.5 28 26 23.0

45

43 48.5 44

49 50 50.5 53 49.5 45 47 45 50 48 50 47

43.75

46.25

37.1 47 42

44 50 47 42

41.85

44.38

45 43 43 49.5 42

50

44 --

34.r,

.

.

.

Divisionszusammenzug: a. Lieferanten b. Verwaltungskompagnie

24.5 21 27.5 26 24 22.5

30

28

28

23.85

1877.

1878.

2. 49.6 2. 06.6

2. 56 2. 54 --

2. 44 2. 28.5 2. 10.5 --

-- -- -- -- 2. 29.2 2. 09.3 2. 26 --

-- 41 47 2. 53 46.88 -- 50 50 50 48.5

--·

2. 26.

--

43.7:,

31.5

24 21 30 25 25.6 22.5

Foui·rage.

Fleiisch.

42.5 42.5 42 42 40 47

43 45 47 48

Ì54.S

54.1* 1. 94

46. sb 43.75

2. 61

2. 36.5

2. 25.3 1. 99.3 2. 18.5 2. 04.8

1. 98.5

Für die Fourragepreise ist die starke Ration (5 Kilo Hafer, 6 Kilo Heu und 4 Kilo Stroh) angenommen. Für den Divisionszusammenzug ist bloß Hafer und Heu berechnet, da die Streue von den Gemeinden gegen Ueberlassung des Düngers unentgeltlich zu liefern war.

Aus der Zusammenstellung ergibt sich infolge der günstigen Futterernte von 1877 eine wesentliche Verminderung des Fourragepreises; auch die Brodpreise stehen meistens unter denjenigen von 1877 ; dagegen waren die Fleischpreise erheblich gestiegen.

Die Durchschnittspreise, welche früher lediglich nach den Preisen der verschiedeneu Waffenpläze und ohne Berüksichtigung der gelieferten Quantitäten berechnet wurden, stüzen sich nun genauer auf folgendes Resultat: 1,247,314 bezogene Brodportionen haben gekostet Fr. 302,470. 10 1,247,671 ,, Fleischportionen ,, ,, ,, 587,604. 21 Darnach stellt sich die durchschnittliche Brodportion auf 24 2/8 Rp.

,,

,,

,,

,,

,,

Fleischportion,, 47 7/8s ,,

Die ganze durchschnittliche Portion auf 72 1/8 Rp.

An Fourrage, nicht eingerechnet die Verpflegung der Infanteriepferde derjenigen Kurse, welche nicht auf den Waffenpläzen berittener Truppen stattfanden, wurden verbraucht : 1,259,212 Kilo Hafer zu Fr. 319,132. 44 1,482,933 ,, Heu ,, ,, 152,015. 10 950,984 ,, Stroh ,, ,, 68,945. 75 Der Durchschnittspreis für die Einheit von 100 Kilo stellt sich für Hafer auf Fr. 25. 35, für Heu auf Fr. 10. 25, für Stroh auf Fr. 7. 25 und es beträgt demnach der Preis der schwachen Kation Fr. 1. 81.7 und derjenige der starken Ration Fr. 2. 17.3. Im Jahr 1877 kam diese leztere auf Fr. 2. 43.4 zu stehen, zu Gunsten von 1878 trat somit eine Verminderung des Rationspreises um 26.1 Rp.

ein. Für die rationsberechtigten Offiziere und Instruktoren war die Ration zu Fr. 2. 25 büdgetirt, in Wirklichkeit betrug der Durchschnittspreis zwischen der schwachen und der starken Ration Fr. 1. 99.5, und wir sezten demnach für die definitive Abrechnung die Rationsvergütung auf Fr. 2 fest.

89 Es bleiben uns noch einige Bemerkungen über die Verpflegungspreise der Divisionsübungen zu machen übrig.

Die Lieferungsakkorde werden jeweilen kurze Zeit vor den betreffenden Uebungen abgeschlossen, um den Divisionskriegskommissariaten, in deren Händen die Divisionsverwaltung möglichst konzentrirt wird, die Gelegenheit zu geben, sich mit diesen Aufgaben selbst zu befassen. Aus obiger Zusammenstellung geht hervor, daß in den beiden Divisionsübungen von 1877 und 1878 die Verwaltungskompagnien das Brod billiger als die Lieferanten und zugleich, wie die Rapporte konstatiren, in besserer Qualität geliefert haben. Die Differenzen betragen zu Gunsten des Regiebetriebes im Jahre 1877 2 Rappen und im Jahre 1878 4.15 Rappen auf der Portion. Allerdings sind in den betreffenden Preisen die Erstellungskosten für die Feldbäkerei nicht eingerechnet, man darf sie aber, da sie ohnehin in den Kosten der Instruktionskurse vorgesehen sind, auch nicht damit belasten, indem es unrichtig wäre und zu falschen Schlüssen Anlaß gäbe, die Kosten einer baulichen Einrichtung, welche nur für eine Uebung zu dienen hatte, auf der Verpflegung zu verrechnen. Gelangen wir einmal zur Erstellung permanenter Bäkereianlagen, dann dürfte es ohne Zweifel angezeigt sein, die Zinse dieser Einrichtungen, sowie die Amortisationsbeträge den Verpflegungskosten zur Last zu legen ; sie würden aber allerhöchstens eine Erhöhung des Rationspreises um einen Rappen bedingen und dadurch nichts an der Thatsache ändern, daß der Regiebetrieb durch die Verwaltungskompagnie wohlfeiler und besser ist.

Die Fleisch Versorgung durch die Verwaltungskompagnie hat dagegen nicht die gleichen Resultate geliefert, die Ration kam in beiden Truppenzusammenzügen auC etwas über 54 Rappen zu stehen und beträgt daher 4 Rappen mehr als die höchsten 1877 und 1878 bezahlten Lieferantenpreise. In erster Linie ist dieses Faktum der gleichmäßig bessern Qualität zuzuschreiben; die Verwaltung beschaffte entweder das Fleisch wie 1877 in lebenden Häuptern, oder diese mußten wie 1878 der Feldschlächterei übergeben werden, welche dann nur die ausgeschlachteten 4 Viertheile bezog und alle übrigen Theile den Lieferanten zurükgab. Dann ist zu bemerken, daß die Portionen selbst vollgewichtiger, ohne besondere Zuthat von Knochen den Truppen abgegeben wurden; wir nahmen um so weniger
Anlaß, diesem Streben Schranken zu sezen, weil von beiden Divisionskommandos gewünscht wurde, daß die Portion mit Rüksicht auf den anstrengenden Dienst erhöht werde, welchem Wunsch wir, durch die Einheitspreise des Budget gebunden, nicht entsprechen konnten. Die bessere Qualität und die nicht durch Zusazstüke geschmälerte Portion gaben daher einen wenigstens theilweisen Ersaz

90 für die nicht bewilligte Erhöhung somit kein Grund vorhanden, die als ungünstige zu taxireu, da man wenn allerdings zum Nachtheil der günstiger zu gestalten.

der täglichen Portion. Es ist Ergebnisse der Feldschlächterei es in der Hand hätte, dieselben, Truppen, jedoch für den Fiskus

Auf den 31. Dezember 1877 besaßen wir in verschiedenen Magazinen einen Hafervorrath von 1,211,915 Kilo.

Im Jahre 1878 wurden in lagerhafter prima-Waare angekauft 493,102 Kilo zu Fr. 21 Va--22»As"per 100 Kilo.

Auf 31. Dezember 1878 verblieben folgende Vorräthe: Bern 361,578 Kilo Bière .

.

.

.

1,068 ,, Frauenfeld .

.

.

.

4,800 ,, Luziensteig .

.

.

780 ,, Romanshorn .

.

. 165,753 ,, Rorschach .

.

.

. 10,139 , , Thun .

.

.

. 116,917 ,, Winterthur .

.

. 112,077 ,, 773,112 Kilo welche nach dem Fouragekonto einen Wcrth von Fr. 180,908. 20 repräsentiren oder Fr. 23. 40 per 100 Kilo.

Der Vorrath hat sich gegenüber 1877 um 448,813 Kilo vermindert. Es ist für die Militärverwaltung von unverkennbarem Vortheil, wenn sie stets über einen ansehnlichen Vorrath verfügen kann, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein und bei einer Mobilmachung Zeit zu gewinnen, die Ankäufe mit Umsicht und ohne Uoberstürzung, die sich stets durch die Bezahlung viel zu hoher Preise rächt, bewerkstelligen zu können. Namentlich sollten ergiebige Ernten unter günstigen Preiskonstellationen zur Beschaffung der Vorräthe benüzt werden, was um so mehr angeht, da die Magaziuirung in sorgfältiger Weise geschieht und genau überwacht wird.

b. Kavalleriepferde.

Ueber die bei dieser Rubrik zwischen Ausgaben und Einnahmen bestehenden Wechselbeziehungen haben wir uns in unserm leztjährigen Geschäftsberichte einläßlich ausgesprochen und verweisen daher auf das dort Gesagte. Zur Erinnerung fügen wir bloß bei, daß sich die Einnahmen zusammousezen aus dem Erlös derjenigen Pferde, welche aus dem pro 1877 bewilligten Kredite angeschafft

91 wurden und aus dem Erlös der im Jahre 1878 von der Mannschaft zurükgenommenen Pferde. Als neue Einnahme erscheint der Ertrag der durch Artikel 12 des Bundesbeschlusses betreffend Herstellung des finanziellen Gleichgewichts bei der Zutheilung der Pferde an die Rekruten eingeführten Steigerung.

Von den zur Berittenmachung der Rekruten für 1878 angekauften .

.

. ' .

sind vor ihrer Abgabe an die Mannschaft umgestanden Bleiben

530 Pferden 15 Pferde 515 Pferde,

welche wie folgt verwendet wurden : 1) an Rekruten wurden abgegeben 393 Pferde,

Fr.

Erlös 348,035. --

2) als Ersazpferde wurden abgegeben .

.

.

.

. 56

49,810. --

3) an neuernannte Offiziere wurd e n verkauft .

.

.

.

4) an vor 1875 eingeteilte Kavalleristen wurden als Dienstpferde abgegeben .

5) an die ßegieanstalt wurden verkauft .

.

.

.

.

6) ausgemustert wurden

9

55

.,

515 Pferde, Von diesem Summe gehen jedoch ab der Erlös von 3 Pferden, welcher schon in der Staatsrechnung von 1877 vereinnahmt wurde

,,

1,850. -

,,

9,850. -

,,

39,720. -

Erlös 449,265. --

,,

3,110. --

B l e i b e n E i n n a h m e n p r o 1878

446,155. --

Als weitere Einnahmen erscheinen : 1) der Erlös von 30 Ersazpferden, deren Anschaffung aus dem im Budget von 1878 ausgesezten Kredite bestritten wurde und deren Hälfte Schazungswerth in den Einnahmen von 1878 figurirt .

.

. 18,400. -- Uebertrag 464,555. --

92 Fr.

Uebertrag 464,555.

2) der Erlös aus den von der Mannschaft zurUkgenommenen Pferden ; von diesen wurden Fr.

an Rekruten abgegeben 4 Pferde, Erlös 2,960 als Ersazpferde verwendet .

.

. 11 ,, ,, 7,590 an neuerannte Offiziere v e r k a u f t . . . 17 ,, ,, 18,925 an die Regieanstalt verkauft . 4 ,, ,, 4,200 ausgemustert .

.82 ,, « 44,810 78,485.

Der Minderwerth, für welchen Kavalleristen belastet worden sind, beträgt für 45 Pferde .

.

. 13,092.

Hiezu verschiedene Einnahmen .

.

.

.

.

345.

--

-- 50 --

S u m m a d e r E i n n a h m e n 556,477. 5 0

Die Zusammenstellung dieser Einnahmen, nach Rubriken geordnet, ergibt folgendes Resultat : 1) E r l ö s aus Rekrutenpferden a . Depotpferde .

.

.

b. Zurükgenommene Pferde

.

Stük.

393 4

.

Per Pferd.

Fr. 348,035 2,960 T>

Fr. 350,995

Fr.

884. 12

2) Erlös aus E r s a z p f e r d e n : a . Depotpferde .

.

.

b. Zurükgenommene Pferde

.

85 11

.

Fr.

T)

67,510 7,590 ,,

75,100

782. 30

,,

18,925

1113. 23

,, 1,850

925. --

3) E r l ö s aus O f f i z i e r s p f e r d e n : a . Depotpferde .

.

.

b. Zurükgenommene Pferde

.

.

17

Fr.

·n

18,925

4) E r l ö s d e r an ältere e i n g e t h e i l t e Kavalleristen verkauften Pferde: a . Depotpferde .

.

.

b. Zurükgenommene Pferde

.

.

.

2

Fr.

·n

1,850

Uebertrag

Fr. 446,870

93

Per Pferd.

Uebertrag

Fr 446,870. --

o ) E r l ö s d e r a n d i e Regieanstalt verkauften Pferde: a. Depotpferde b . Zurükgenommene Pferde

.

.

.

8 4

Fr.

8,750 4,200 Fr.

12,950. -- Fr. 1079. 16

6) E r l ö s aus a u s g e m u s t e r t e n P f e r d e n : a. Depotpferde b . Zurükgenommene Pferde

.

.

.

54 82

Fr.

,,

38,410 44,810 ,,

83,220.--

7) Ve r g ü t e t e r M i n d e r w e r t h v o n K a v a l l e r i s t e n .

.

,,

13,092. 50

8) V e r s c h i e d e n e s

.

,,

345. --

.

.

.

.

.

.

.

Total wie hievor

,,

611. 91

Fr. 556,477. 50

Ueber den Erfolg der Versteigerung der Pferde an die Rekruten speziell führen wir Folgendes an : Das Steigerungssystem kam erst in den Schulen von Winterthur, Aarau und Luzern zur Vollziehung und es wurden in diesen Schulen abgegeben : 289 Pferde mit einem Schazungswerth von Fr. 410,700, wovon die Rekruten die Hälfte bezahlten mit Fr. 205,350.

Der Steigerungserlös über die halbe Schazung hinaus betrug für diese 289 Pferde Fr. 70,085 , oder per Pferd Fr. 242. 50.

Bei 64 Ersazpferden betrug dieser Erlös Fr. 12,625, oder Fr. 197. 29 per Pferd.

Wir lassen zum Schluß eine Durchschnittsberechnung der Kosten der pro 1879 im Ausland angekauften Pferde folgen, soweit die Ankäufe zur Zeit der Abfassung dieses Berichts beendigt sind.

94

Stük.

95

Durchschnittsberechnung der Koste» der pro 1879 i im Auslands angekauften Kavalleriepferde.

!

1

Tota .

Per Sttick.

i i

1 Fr.

Rp.

Fr.

Kp.

71 38 26 44 02 59 29 85 w

1,235

.

.

.

135,878 2,790 141 2,771 8,394 4,323 35 122

26 37 28

Gesammtkosten

154,457

54

1,404

16

136,752 3,255 187 2,875 7,397 3,635

1,243 29 1 26 67 33 --

21 60 71 14

-- 79

13 83 52 22 60 75 -- 20

154,183

25

1,401

67

1. Ankauf 110 Stiik: Ankauf d e r Pferde . . .

Pferdeankaufsunkostcn .

Pferde-Equipirung . . .

Unterkunft und Verpflegung Transportauslagen . . .

Kosten der Kommission Kurs- und Wechselspesen .

Büralspesen .

. .

.

25 1 25 76 39 1

19 31 31 32 12

II. Ankauf 110 Stük: Ankauf d e r Pferde . . .

Pferdeankaufsunkosten .

Pferde-Equipirung . . .

Unterkunft und Verpflegung Transportauslagen . . .

Kosten der Kommission Kurs- und Wechselspesen .

Büralkosten

.

.

.

.

Gesammtkosten

25 06 -- 70

c. Rechnungsergebniss der Militärverwaltung.

I. E i n n a h m e n .

Büdgetrubrik.

6 . Kavalleriepferde* . . . .

Büdgetirt.

Weniger.

Mehr.

Fr.

Rp.

Fr.

Rp.

Fr.

Rp.

Fr.

Rp.

425,000

--

556,477

50

131,477

50

--

--

1,623

90

623

90

8. Regiemeute, Ordonnanzen und Formularien

1,000

9. Blätter des Schweiz. Atlanten

18,000

11. Verschiedenes

Eingenommen.

(O CD

--

10

18,010

3,000

2,242

56

447,000

578,353

96

578,353

96

131,353

96

Mehreinnahmen

132,111

40

757

44

131,353

96

757

44

757

44

* Bezüglich der Mehreinnahmen bei v)Kavalleriepferdea verweisen wir auf die detaillirte Rechnungslegung hievor.

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. 11.

II. A u s g a b e n .

Büdgetrubrik.

Budget und Nachtragskredite.

Ausgaben.

7

Fr.

Rp.

Fr.

29,100

--

A. Verwaltungspersonal . .

426,184 B. Instruktionspersonal . .

765,853 C Unterricht 6,349,652 Da Bekleidung . . . . . 2,070,941 Db. Bewaffnung und Aus965,183 rüstung E. Kavalleriepferde . . . 1,372,588 F. Equipementsbeitrag für 272,010 Offiziere 153,975 G . Schießprämien . . . .

-- 25

I. Sekretariat

Kreditrestanzen.

Mehrausgaben.

--

Rp.

--

-- --

-- --

Fr.

28,403

Rp.

80

696

Rp.

20

385,487 685,754 5,822,375 1,844,191

10 26 63 55

40,696 80,098 527,276 226,750

90 99 37 35

965,183 1,230,115

06 19

142,472

19 81

--

206,708 128,152

50

65,302 25,822

50

--

40 11,296,371

09

1,109,116

31

--

Fr.

u. Verwaltung.

Uebertrag 12,405,487

90 25

-- --

--

'

.

-- -- 97

co

II. A u s g a b e n .

Büdgetrubrik.

H.

I.

K.

L.

M.

N.

Budget und Nachtragskredite.

GO

Ausgaben.

Kreditrestanzen.

Fr.

Fr.

Rp.

Fr.

Rp.

Uebertrag 12,405,487 40 11,296,371 09 1,109,116 Kriegsmaterial* . .

733,592 95 726,885 10 6,707 Militäranstalten und 46,707 45 3,292 Festungswerke . . . .

50,000 Stabsbüreau (topogra122,000 phische Abtheilung) . .

122,000 Militärpeusionen . .

27,000 30,225 44 Kommissionen und Experten : 9,000 5,738 90 3,261 49,352 Drukkosten 96,400 47,047 70 13,443,480 25 12,274,975 12,274,975 68 1,168,504

67

Rp.

31 85

Mehrausgaben.

Fr.

Rp.

-- --

-- --

3,225

44

55

10 30

68

1,171,730 3,225

11 44

Kreditrestanzen

1,168,504

67

3,225

* Die Ausgaben für Kriegsmaterial enthalten noch den Saldo des von den eidg. Käthen unterm 12. Juni 1877 eröffneten und auf die Jahre 1877 und 1878 vertheilten Kredites für Gebirgsartillerie im Betrage von Fr. 76,887. 95.

99 Die Rechnungsergebnisse verzeigen nun in den Hauptbüdgetrubriken eine einzige Ueberschreitung von Fr. 3225. 44 auf dem Kredite ,,Militärpensionen1*, welche daher rührt, daß der Ertrag desInvalidenfonds, statt wie berechnet eine Summe von Fr. 25,660, bloß Fr. 20,239. 41 betrug, weßhalb demselben aus dem Kredit ,,Militärpensionen" ein Beitrag von Fr. 5420. 59 zurükvergütet werden mußte.

Es fanden jedoch auf den Unterrubriken des Kredites ,,Unterricht11 noch folgende Mehrausgaben statt : a. Rekrutenschulen der Artillerie .

.

. Fr. 43,792. 16 b. Wiederholungskurse der Artillerie .

.

.

,, 4,364. 58 c.

,, des Genie .

.

.

,, 4,969. 89 d. Uebungen der zusammengesezten Truppenkörper ,, 10,482. 29 Auf die uni er a bezeichnete Ueberschreitung haben wir schon in der Nachtragskreditbotschaft vom 6. Dezember v. J. aufmerksam gemiicht, ohne daß wir damals in den Stand gesezt waren, einen Nachkredit zu verlangen, indem wir uns vorbehielten, eine allfällige Ueberschreitung im Rechenschaftsberichte zu begründen. Die Prüfung der' Rechmingsresultate hat nun ergeben, daß statt der im Budget vorgesehenen 1810 Mann bei der Artillerie 1855 Mann ausexerzirt wurden, was bei einem Mehr von 45 Mann allein schon eine Mehrausgabe von rund Fr. 18,000 verursachte. Sodann ist das durchschnittliche Pferdemiethgeld mit Fr. 2. 12 zu niedrig büdgetirt, in Wirklichkeit beträgt es Fr. 2. 53, obwohl statt der im Budget vorgesehenen 65,940 Pferdetage nur 59,491 verrechnet wurden. Hierdurch entstand eine weitere Ueberschreitung von Fr. 10,500. Wäre die volle bewilligte Zahl von Pferden eingemiethet worden, so hätte die Mehrausgabe auf diesem Posten Fr. 27,000 betragen. Ueberhaupt war der Einheitspreis für die Artillerierekrutenschulen zu knapp bemessen. Die Erhöhung des Munitipnspreises, die Vermehrung der Munition selbst, sowie der Umstand, daß die Reduktion der Cadres nicht in gleichem Verhältniß mit der gegen 1877 bedeutend verminderten Rekrutenzahl vorgenommen werden konnte,, haben in der That einen großem Einfluß auf die Festsezung desEinheitspreises ausgeübt, als es berüksichtigt worden war.

Die Ueberschreitung der Kredite auf den Wiederholungskurseu der Artillerie und des Genie ist einzig auf die größere Zahl der eingerükten Mannschaft, als sie im Budget vorgesehen war, zurükzuführen.

Der Etat der Parkkolonnen betrug 950 statt 752 Mann, ,, ,, ,, Trainbataillone ,, 855 ,, 768 ,, ,, ,, ,, Geniebataillone ,, 1196 ,, 954 ,,

100

Was die Extrakosten für die Uebungen zusammengesezter Truppeukörper anbelangt, so erreichen sie annähernd den gleichen Betrag wie 1877, weßhalb auch diesen Ergebnissen entsprechend der betreffende Kredit von 1879 auf Fr. 148,000 erhöht worden ist.

Die Kosten sezen sich folgendermaßen zusammen: 1. Stäbe .

.

.

. F r . 65,793. 4 6 2. Fuhrleistungen . ,, 48,687. 65 3. Landschaden . ,, 21,473. 05 4. Extraverpflegung .

. ,, 13,474. 13 Fr. 149,428. 29 Gegenüber 1877 sind die Kosten der Stäbe um Fr. 2141 vermindert (Reduktion der Besoldungen), diejenigen für Fuhrleistungeu stehen sich nahezu gleich ; um Fr. 2014 erhöhte sich die Extraverpflegung, was daher rührt, daß den zu den Uebungen der II. Armeedivision zugezogenen Truppenkorps der III. Division die Extraverptlegung ebenfalls verabreicht wurde. E ne wesentliche Vermehrung (Fr. 7120) verzeigen die Abschazungen für Landschaden; sie ist ebenfalls der Theilnahme von Truppenkorps'der III. Division beim Truppenzusammenzuge, sowie dem Umstände zuzuschreiben, daß die übrigen Brigade- und Regimentsübungen mehr Landschaden als 1877 verursachten. Es partizipiren an den betreffenden Kosten: Die Regimentsübungen der VI. Division mit Fr. 1,543. 85 ,, Brigadeübungen ,,III.

,, ,, ,, 7,910. 70 ,, Divisionsübungen ,, II.

,, T> n 12,018. 50 Total Fr. 21,473. 05 Bei beiden Divisionsübungen von 1877 und 1878, sowie bei den Brigadeübungen« fand das gleiche Schazungsverfahren statt. Im Jahre 1877 wurden auf Grund der Entscheide der Schazungskommission 29 °/o der von den Landeigentümern geforderten Summen, im Jahre 1878 28 °/o derselben bezahlt, was beweist, daß sowohl nach dem gleichen Maßstabe verfahren wurde, als daß der Mehrbetrag von 1878 wirklich seine Begründung in einer größern Ausdehnung der Kulturbeschädigungen findet.

Der K r e d i t ü b e r s c h u ß von Fr. 1,168,504. 67 ist auf den einzelnen Büdgetrubriken hauptsächlich folgenden Ursachen zuzuschreiben : 1. A. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l . Der momentanen Nichtbesezung erledigter Stellen, namentlich sind einige Depotverwaltungen

101 noch nicht besezt; Ersparnissen an Bureau- und Reiseauslagen; der reduzirten Fou rage Vergütung; dem verminderten Sold der Divisionäre, einzelne derselben haben sich auch nicht beritten gemacht ;, der Verschiebung der Inspektionen des Materiellen durch die Korpskommandanten; der Verminderung der Straffälle; Ersparnissen auf den Provisionen an Patronen Verkäufer und an Miethen für Magazine des Kriegsmaterials.

2. B. I n s t r u k t i o n s p e r s o n a l . Der Eich!besezung und!

allmälig eingetretenen Reduktion von Stellen im Instruktionskorps; der Nichtberittenmachung einzelner jahresrationsberechtigter Instruktoren und der verminderten Rationsvergütung.

o O 3. C. U n t e r r i c h t . Im Allgemeinen der geringern .Rekrutenzahl; dem schwächern Bestände verschiedener taktischer Einheiten, der Offizierbildungsschulen, Offizierschulen und Schiessschulen ; den Soldreduktionen ; der Verkürzung der Unterrichtszeiten bei der Infanterie und der Kavallerie; der billigem Fourage.

Im Speziellen sodann: dem Wegfall der Instruktorenschule der Infanterie und der Hufschmiedkurse der Kavallerie; der Ersezung der sechswöchentlichen Centralschule I durch Abhaltung einer zweiwöchentlichen Centralschule III für sämmtliche Infanteriemajore; der Verschiebung der Wiederholungskurse dreier Verwaltungskompagnien; Ersparnissen auf den Landwehrinspektionen; der Verwendung von Instruktoren beim Unterrichte anderer Waffen., wodurch die Einberufung außerordentlicher Instruktoren theilweise dahinfiel. Die Reduktionen im Instruktionspersonal werden indeß diese Ersparnisse inskünftig nicht mehr ermöglichen.

Endlich sind die Einheitspreise der Guiden- und der Genierekrutenschulen, der Offizierbildungsschule und der Cadresschule der Kavallerie und der Unteroffizierschule der Artillerie noch zu hoch gegriffen. Umgekehrt, ist derjenige der Infanterierekrutenschulen zu tief. Wenn statt der 7956 instruirten Rekruten die volle Zahl der büdgetirten 9562 Rekruten ausgebildet worden wäre, schatte eine Kreditüberschreitung stattgefunden. Die Differenzen in den Einheitspreisen werden hierdurch ausgeglichen. Ebenso ist das tägliche Pferdemiethgeld der Artilleriewiederholungskurse mit Fr. 2. 75 zu niedrig büdgetirt, es beträgt faktisch Fr. 3; gleichwohl resultirt auf diesem Posten eine Ersparnis von Fr. 10,000, weil weniger Pferde
eingemiethet wurden.

4. D. B e k l e i d u n g . Der schwachem Zahl der Rekruten.

5. E. K a v a 11 e r i e p f e r d e. Außer den im Spezialberichte erwähnten Gründen, der Verkürzung der Dauer der Remontedepots, den billigern Fouragepreisen, der Herabsezung der Wärterlöhnungen und der geringern Zahl der zum Reitgeld berechtigten Kavalleristen.

102 6 . F . E q u i p e m e n t s beitrâge d e r O f f i z i e r e .

Theils der kleinem Zahl der aus den Offizierbildungsschulen hervorgegangenen Offiziere, theils dem Umstände, daß diese Kurse meistens erst gesell Ende des Jahres abgehalten werden, weßhalb die Berechtigungen an die neu ernannten Offiziere nicht vollends innerhalb des Rechnungsjahres ausbezahlt werden konnten.

7. Gr. S c h i e ß p r ä m i e n. Die Betheiligung an den freiwilligen Schießübungen hat nicht ganz in dem im Budget angenommenen vermehrten Verhältnisse stattgefunden.

8. M. K o m m i s s i o n e n u n d E x p e r t e n . Die Abhaltung von Kommissionssizungen und Vornahme von Expertisen ist möglichst beschränkt worden.

9. N. D r u k k o s t e n . Mit Rüksicht auf den bevorstehenden Erlaß eines Verwaltungsreglementes richtet sich die Anschaffung der Formularien nur nach dem jeweiligen Bedürfniß. Ferner ist die Bearbeitung und Drukanordnung neuer Réglemente nicht in dem vorausgesehenen Maße vorgerükt. Der Kredit darf übrigens, da man sich bestrebt, auf diesem Posten möglichst Oekonomie walten zu lassen, auf die im Budget von 1879 reduzirte Summe auch inskünftig beschränkt werden.

d. Ausländische Militärpensionen.

Vom schweizerischen Generalkonsulat in Neapel wurden zu Händen der berechtigten Pensionäre folgende Summen übermittelt: vom neapolitanischen Dienst herrührend Fr. 235,804. 25 ,, römischen ,, ,, ,, 3,818. 30 Fr. 239,622. 55 Fr. 8041. 30 weniger als im Vorjahre.

Zur Kenntniß unserer Militärverwaltung gelangten 15 Todesfälle.

IX. Justizpflege.

Es kamen folgende Straffälle zur Verhandlung: l wegen T ö d t u u g a u s F a h r l ä ß i g k e i t. Zur Zeit noch bei dem Kriegsgericht der VIII. Division anhängig.

103

2 wegen M i ß h a n d l u n g . Im einen Falle (Airoldi) wurde der Angeklagte von den Geschwornen freigesprochen, weil Nothwehr angenommen wurde. Der andere Fall wurde disziplinarisch erledigt.

l wegen ö f f e n t l i c h e r V e r l e z u n g d e r w e i b l i c h e n S c h a m h a f t i g k e i t . Von den Geschwornen schuldig erklärt und mit zwei Monaten Gefängniß bestraft.

l wegen M i ß b r a u c h d e r A m t s g e w a l t ; disziplinarisch erledigt.

^ 7 wegen I n s u b o r d i n a t i o n . Ein Fall kriegsgerichtlich mit l Jahr Gefängniß bestraft, die andern Fälle disziplinarisch abgethan.

1 wegen D e s e r t i o n ; kriegsgerichtlich mit 6 Wochen Gefängniß bestraft.

22 wegen D i e b s t a h l . Davon wurden 10 kriegsgerichtlich und l disziplinarisch erledigt; 6 Fälle wurden wegen unzureichenden Schuldindizien nach Art. 330 des Militärstrafgesezbuches dahingestellt und 5 den kantonalen Kriegsgerichten überwiesen.

2 wegen U n t e r s c h l a g u n g ; an die kantonalen Kriegsgerichte gewiesen.

l wegen F ä l s c h u n g . Das Kriegsgericht als inkompetent erklärt und der Fall an den bürgerlichen Richter überwiesen.

Also im Ganzen 38 Fälle.

Die von den Kriegsgerichten ausgesprochene höchste Strafe (Diebstahl) beträgt 3 Jahre Zuchthaus.

Von 5 B e g n a d i g u n g s g e s u c h e n wurden 4 abgewiesen und eines in der Weise berüksichtigt, daß dein Petenten der Rest der zu zwei Dritteln verbüßten Strafe in Gnaden erlassen worden ist.

X. Kriegsmaterial.

Die Anschaffungen von Kriegsmaterial bewegten sich innerhalb der durch das Budget gezogenen Grenzen. Die Beschaffung des durch Bundesbeschluß vom 12. Juni 1877 eingeführten neuen Gebirgsartilleriematerials wurde im Berichtjahr durchgeführt; dasselbe entspricht den gehegten Erwartungen, es befriedigen namentlich die neuen Geschüze sowohl ihrer Treffsicherheit als ihrer Tragweite wegen. Die Ergänzung des Rohmaterials zur Verfertigung von Munition für Handfeuerwaffen wurde an die Hand genommen und

104

zur Hälfte durchgeführt, gemäß Bundesbeschluß vom 14. Februar 1878.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Militärorganisation, welche eine Trennung der Kriegsmaterialverwaltung in eine technische und eine administrative Abtheilung einführte, wurde es nothwendig, das Rechnungswesen der alten Verwaltung mit den kantonalen Zeughäusern auf Ende 1875 abzuschließen. Diese umfangreiche, höchst schwierige Arbeit, welche die Verhandlungen eines Zeitraumes von zirka 15 Jahren zwischen dem Bunde und den Kantonen in sich schloß und sich nicht nur über Gesehüzbestände und die Ausrüstung derselben , sondern auch über die Munitionsbestände erstrekte, konnte endlich noch vor Ausfertigung dieses Berichtes zu Ende geführt werden; es stellte sich dabei heraus, daß die jezige Art der Buchführung nicht ausreicht, um die Interessen des Bundes zu schüzen. Die sehr bedeutenden Forderungen, welche sich schließlich für die Eidgenossenschaft ergaben, ließen sich nicht aus den Büchern entnehmen, sondern mußten aus den Korrespondenzen, den Büchern der kantonalen Verwaltungen und hauptsächlich durch persönliche Untersuchungen ermittelt werden. Wir halten daher die Errichtung einer besondern Stelle, welche die genaue Kontrole über das in viele Millionen gehende Inventar der Militärverwaltung zum Gegenstand hat, für absolut geboten, um schweren Schaden von dem Bunde abzuwenden.

1. Persönliche Ausrüstung.

a. D e r O f f i z i e r e .

Auch während des Berichtjahres machten die Offiziere vom Rechte Gebrauch, ordonnanzmäßige Ausrüstungsgegenstände zum Kostenpreise von der Verwaltung zu beziehen. Immerhin geschah dies in auffallend beschränktem Maße.

b. D e r R e k r u t e n.

B e k l e i d u n g . Die Rekruten sind meistens mit Kleidern nach Modell 1876 ausgerüstet worden. Noch vorhandene Vorräthe älterer Ordonnanz wurden umgeändert. Einige Reklamationen über unrichtige und mangelhafte Ausführung der Kleidmigsstüke abgerechnet, ist im Bekleidungswesen in qualitativer Beziehung ein Fortschritt zu konstatiren. Zur Ueberwachung der Einkleidung der Infanterierekruten wurden Instruktionsoffiziere auf die kantonalen Sammelpläze abgeordnet, was zur Folge hatte, daß Reklamationen über schlechtes Anpassen der Effekten vor dem Abmarsch in die

105 Unterrichtskurse beigelegt werden konnten. Versuche, die Exerzierwesten für die Infanterie aus Kaputtuch zu erstellen, fielen günstig aus, so daß die künftigen Anschaffungen in diesem Stoffe ausgeführt werden. Die Arbeitskleider für die Genietruppen ausBaumwoll- und Leinenmischel erfüllen ihren Zwek vollständig.

Um in das Bekleidungswesen möglichst Einheit zu bringen,, wurde eine Besichtigung der in den Kantonen vorhandenen Vorräthe angeordnet, auf Fehler und Mängel aufmerksam gemacht und der Anlaß^ benuzt, die Bekleidung einzelner Rekrutendetaschemente der Spezialwaffen einer nähern Untersuchung zu unterwerfen.

Die Militärtücher, soweit sie die Kantone eingeschikt hatten, wurden erprobt und der Befund den leztern mitgetheilt. Obwohl gesucht wird, den gestellten Anforderungen nachzukommen, müssen wir dennoch hervorheben, daß von Seiten des Bundes, welcher für das Militär einzig alljährlich eine Summe von zwei Millionen Franken für Bekleidung auswirft, auf die qualitative Kontrole der Tücher und der einzelnen Effekten ein größeres Gewicht gelegt werden sollte.

L e d e r a u s r ü s t u n g ; gab nur zu unbedeutenden Reklamationen Anlaß.

B e w a f f n u n g . Wie in den frühern Jahren, wurden die in der Waffenfabrik neu erstellten Repetirwaffen den Zeughäusern im Verhältniß der gewehrtragenden Mannschaft ihres Kantons abgeliefert. In gleicher Weise geschah die Abgabe der Peabodygewehre an die Rekruten des Genie und der Parkartillerie durch die Vermittlung der Kantone; diese Gewehre wurden in der Waffenfabrik neu aufgerüstet und es wurde deren Verschluß zur Vermeidung des häufigen Plazens der Patronenhülsen umgeändert. Aus Gründen der Oekonomie konnte diese Verbesserung leider nur an den für die Bewaffnung der Rekruten erforderlichen Vorräthen vorgenommen werden.

Die im Vorjahre angeordnete Untersuchung, welche Aenderungen an den Repetirwaffen, Modell 1869/71 vorzunehmen seien, fand ihren Abschluß durch Aufstellung einer neuen Ordonnanz.

Die Aenderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Visireinrichtung, den Anschlag, den Abzug und die Beiwaffe. Nur die Neuanschaffungen werden nach Modell 1878 ausgeführt.

Die Revolverfrage wurde durch Aufstellung eines neuen Modells und durch Umänderung des bisherigen Revolvers, Modell 1872, gelöst, so daß mit der Beschaffung des erforderlichen Bedarfes im Jahr 1879 begonnen werden kann.

106 c. D e r ein g et h e i l t e n M a n n s c h a f t .

B e k l e i d u n g . Es ist wieder eine bescheidene Vermehrung der Kleiderreserve in den Kantonen zu konstatiren. Die Vorräthe an diensttauglichen gebrauchten Kleidern werden jedoch noch während Jahren so schwach sein, daß, wenn einmal die finanziellen Verhältnisse des Bundes geordnet sein werden, die Frage ernstlich zu prüfen sein wird, ob nicht die Anlegung einer Kriegsreserve, bestehend aus Vorräthen von neuen Kleiduugsstüken, geboten erscheine.

B e w a f f n u n g . Der Stand der Bewaffnung auf Ende 1878 weist eine Zunahme der Repetirwaffen auf.

Die durch Art. 157 der Militärorganisation vorgeschriebenen Waffeninspektionen begannen in den meisten Divisionen im Frühjahr und wurden ohne Unterbrach bis im Sommer oder Herbst fortgesezt. Im Kanton Graubünden hat sich die mit Rüksicht auf die lokalen Verhältnisse vorgenommene Verlegung dieser Inspektionen auf die spätem Herbstmonate gut bewährt.

Es hatten zu den Waffeninspektionen, zu denen die Munnschaft kompagnie-, gemeinde- oder sektionsweise oder in kleinem Gruppen einberufen wurde, zu erscheinen : Diejenigen Offiziere, welche Ordonnanzwaffen des Staates in Händen haben, die gewehrtragenden Unteroffiziere und Soldaten des Auszuges und der Landwehr. In der Regel geschah die Inspektion der Ausziigermannschaft von derjenigen der Landwehr getrennt, die erstere war meist auf Vormittag, die Landwehrmänner auf Nachmittag einberufen. Die Zahl der per Tag untersuchten Waffen war meistens etwas stärker, als die als Normalzahl betrachtete von i 70--180 Stük ; nur ganz ausnahmsweise erschienen am gleichen Tage bis doppelt so viel Gewehrtragende, wobei eine genaue Kontrole natürlicherweise nicht möglich ist. Mit wenigen Ausnahmen waren die von den Gemeinden zur Verfügung gestellten Lokale zwekentsprechend und es haben die diesbezüglichen Klagen bedeutend abgenommen.

Die Inspektionen des lezten Jahres weisen neuerdings im Gesammtresultat eine erfreuliche Besserung in Bezug auf die Besorgung der Waffen in Händen der Mannschaft auf und bestätigen von Neuem, daß die daherigen Bemühungen von günstigem Erfolg sind, indem die zur Reparatur zurükgezogenen Waffen im Berichtjahre 14,6 °/o der Gesammtzahl der inspizirten Handfeuerwaffen betragen, während in den Jahren 1875, 1876 und 1877 sich ein Prozeutsaz
von 39,5, 30,5 und 19,3 ergeben hatte. Der hier erzielte Fortschritt genügt allerdings noch keineswegs, und es ist die Zahl der beschädigten Waffen immer noch unverhältnißmäßig groß. Die Ursachen hiefür sind vielfach in der Nachläßigkeit der Mannschaft

107 und oft auch in der suchen.

unrichtigen Behandlung

der Waffen zu

Zur Bekämpfung dieser Uebelstände ist Folgendes nothwendig : Vermehrte Aufmerksamkeit der Offiziere bezüglich des ZuO Standes der Handfeuerwaffen; wiederholte Instruktionen über Besorgung der Waffen und genaueres Befolgen derselben von Seite der Mannschaft; sofortiges gründliches Reinigen und Einfetten des Gewehres auf dem Schießplaz nach den Schießübungen; öfteres gründliches Reinigen und Einfetten der vom Wehrmanne zu Hause verwahrten Waffe; allgemeine Einführung eines bewährten Waffenfettes.

Erfreulich ist die bedeutende Besserung der Disciplin, welche bei den Waffeninspektionen sich kundgethan hat; überhaupt hat ·sich gezeigt, daß die Waffenkontrole da, wo sie mit dem richtigen Takt durchgeführt wird,' troz der nothwendigen Strenge sich o o O allmälig in die Gewohnheiten und Sitten des Volkes einlebt, und daß deren Nuzen vielfache Anerkennung findet.

2. Corpsausrüstung und Material der Truppenverbände.

Gestüzt auf die durch die neue Militärorganisation Art. 142 "vorgeschriebenen Aufzeichnungen des in den kantonalen Zeughäusern vorhandenen Kriegsmaterials wurden mit den kantonalen Militärbehörden gemäß den bestehenden Gesezesvorschriften die Abrechnungen über alle fehlenden Gegenstände durchgeführt. Diese sind, soweit es die allgemeine Corpsausrüstung (Kriegsfuhrwerke, Beschirrungen, Reitzeuge, Koch- und Feldgeräthschaften) betrifft, bis zum Ende des Berichtjahres von allen kantonalen Militärdirektionen , mit Ausnahme einer einzigen, anerkannt worden und es haben beinahe alle Kantone die nöthigen Anschaffungen und Ergänzungen entsprechend den bezüglichen Anforderungen vollzogen, das wenige noch Ausstehende ist im kommenden Jahre zu gewärtigen. Auch die Abrechnung über das Corpssanitätsmaterial ist mit Ausnahme von zweien von allen kantonalen Militärverwaltungen entsprechend den eidgenössisch erseits fcstgesezten Ergebnissen anerkannt worden ; von den meisten wurden die Geldwerthe für das Fehlende unserer Militärverwaltung abgeliefert, welch' leztere die erforderlichen Ergänzungen gestüzt auf die für jedes Corps neu berechneten Etats besorgt. Das Veterinärmaterial entspricht im Ganzen der Totalforderung, welche dei- Bund nach den frühern Vorschriften an die Kantone stellen konnte. Von einer detaillirten Abrechnung wurde Umgang genommen, weil vom eidg.

108 Oberpferdarzt bedeutende Modifikationen dieses Materials in Aussicht gestellt sind.

Die im Sinne des Art. 142 der Militärorganisation von der Kriegsmaterialverwaltung geführten Verhandlungen über die Handfeuerwaffen, deren Solletat; und Vorrath in den Kantonen ; nahmen im Allgemeinen einen günstigen Verlauf; zwei Kantone konnten sich über den gesezlichen Bestand ganz ausweisen; in den Vorräthen der übrigen zeigten sich Luken, jedoch nicht von großer Tragweite. In Bezug auf die daherigen Verpflichtungen konnte sich die eidg. Vorwaltung mit den meisten kantonalen Militärbehörden einigen, die meisten derselben haben die Vergütung luidie nicht mehr vorhandenen Handfeuerwaffen geleistet. Die Beendigung dieses Geschäftes mit den fünf noch ausstellenden Kantonen , von denen drei über die genaue Zahl der in Händen der Mannschaft stehenden Waffen noch Untersuchung halten, wird in, nächster Zeit erfolgen.

Es kann im Allgemeinen, sobald die wenigen noch pendenten Fälle ihre Erledigung gefunden haben werden, die durch Art. 142 der Militärorganisation vorgesehene Aufzeichnung des nach den frühem Gesezen in den Kantonen vorgeschriebenen Kriegsmaterials und die aus derselben resultirende Abrechnung mit den kantonalen Militärbehörden als ganz abgeschlossen betrachtet werden. Es war dies eine langwierige, außerordentliche Arbeit, deren genaue Durchführung konsequente Ueberwindung vielfacher Schwierigkeiten erforderte.

Die Reorganisation der eidg. Kriegsdepots, die durch das Gesez gebotene Dislokation des Kriegsmaterials in die verschiedenen Divisionskreise und die definitive Zutheilung der Corpsausrüstung an die Truppeneinheiten sind der Hauptsache nach, soweit das vorhandene Material ausreicht, bis zum Jahresschluß für 6 Divisionen durchgeführt worden; diese Arbeit wird im Beginn desJahres 1879 in einer fernem Division vollendet und nur in e i n e m Divisionskreis werden die Lokale, welche für die Concentration des Materials des Armeestabes, des Divisionsparks, Trainbataillons, Feldlazareths und der Verwaltungskompagnie noch während längerer Zeit nicht zur Verfügung stehen,i weil das hiefür in AusO O sieht genommene Gebäude noch als Kaserne dienen muß.

Das sämmtliche Material, welches aus den kantonalen Zeughäusern in die direkte Verwaltung des Bundes übergegangen ist, wurde einer genauen Untersuchung unterworfen. Im Allgemeinen erwiesen sich die Fuhrwerke als feldtüchtig, verschiedene kleinere Mängel an Holztheilen, Beschlagstüken und Rädern ausgenommen ;

109 auch die Ausrüstung der Fuhrwerke war meistens komplet, jedoch weniger bei den Infanteriecaissons, als bei dem Material der Spezialwaffen.

Weniger günstig war das Resultat der Untersuchung der Beschirrungen , welche zwar in einigen Zeughäusern gut erhalten, jedoch meist sehr alt waren und nicht mehr in allen Theileu sich als feldtüchtig erzeigten. Die definitive Annahme dieses Materials in die eidg. Depots geschah erst, nachdem Alles in diensttauglichen .Zustand gebracht worden war. Natürlicherweise wurden auch an ·dem aus eidg. Depots stammenden Material, welches den neu formirten Divisionsdepots einverleibt wurde, die sich zeigenden Mängel beseitigt. Auf diese Weise haben die Stäbe der zusammengesezten 'Truppenkörper, die Divisionsparks, Feldlazarethe und Trainbataillone nicht nur durch die im Gesez vorgeschriebene divisionsweise Konzentration ihres Materials, sondern auch durch dessen möglichste Instandstellung gewonnen. Es darf jedoch nicht verhehlt werden, daß zur Kompletirung und Verbesserung der Beschirrungen noch .bedeutende Anstrengungen gemacht werden müssen. Bezüglich der Art der Beschirrungen mag von Interesse sein, daß den Bespannungen der zweispännigen mit Bok versehenen Fuhrwerke Brustblattgeschirre mit Leitseilen zugetheilt worden sind.

Die Corpsausrüstung, welche gemäß den bestehenden Vorschriften in Verwaltung der kantonalen Zeughäuser bleibt, wurde in der Mehrzahl der Kantone inspicirt, wobei namentlich dem Corpssanitätsmaterial besondere Aufmerksamkeit geschenkt und ein besonderes Gewicht auf die Ausführung des Art. 165, Ziffer 2 gelegt wurde, wonach die Ausrüstung eines jeden Corps von der übrigen räumlich gesondert aufzustellen ist. Im Allgemeinen zeigte sich diese Corpsausrüstung in befriedigendem oder gutem Zustand, und es sind in der Besorgung des Materials gute Fortschritte zu konstatiren. In manchen Zeughäusern jedoch ist in dieser Beziehung noch Tieles der Vervollkommnung bedürftig.

Das Corpssanitätsmaterial gab zu vielen Bemerkungen gegenüber kantonalen Zeughausverwaltungen Anlaß; mancherorts war die Ausrüstung der Sanitätskisten, Tornister und Bulgen unvollständig, was meist von mangelhafter Ergänzung und Instandstellung der Ausrüstungsgegenstände nach dem Dienst herrührte, oft auch seinen Grund darin hat, daß das Sanitätsmaterial an Personen übergeben werden muß,
welchen fachmännische Kenntnisse über dasselbe nicht .zu Gebote stehen.

Der vollständigen räumlichen Trennung der Corpsausrüstung jmch Einheiten stellen sich in vielen Zeughäusern infolge der Be-

110

schränktheit der Magazine Schwierigkeiten entgegen ; es ist, jedoch zu erwarten, daß diese Gesezesvorschrift, welche bei einer Mobilisirung der Armee sich als sehr werthvoll erweisen würde, im kommenden Jahre überall gehörig durchgeführt werden kann.

Im Ganzen haben diese Inspektionen die Nothwendigkeit wiederholter, durch Fachleute vorzunehmender Untersuchung des Kriegsmaterials klar dargelegt.

Die Ergänzung des Corpsmaterials wurde in gleicher Weise fortgesezt, wie im Vorjahre. Das noch fehlende Sanitätsmaterial wird im künftigen Jahr angeschafft werden. Bezüglich des Geniematerials ist zu erwähnen, daß auf Ende 1878 die sämmtlichen ausgerüsteten Telegraphenfuhrwerke den 8 Geniebataillonen übergeben werden konnten. Die Anschaffung von Holzvorräthen wurde fortgesezt und die Verarbeitung der altern nunmehr abgelagerten Bestände begonnen. Reparaturarbeiten wurden an alten Pontons vorgenommen, welch' leztere nunmehr für lange Zeit in feldtüchtigen Zustand gesezt sind.

3) Spital- und Kasernenmaterial.

Im Spitalmaterial fand keine Aenderung von Belang statt. An Material zum Bahntransport konnte die Ausrüstung eines Sanitätszuges für 180 Schwerverwundete beschafft werden.

Der Inventarwerth des Kasernenmaterials betrug auf 31. Dezember 1877 Fr. 234,945. 01 Im Berichtjahr fanden Anschaffungen statt für ,, 14,728. 35 Total Werthverminderung durch Abgang und 10°/o Abschreibung

Fr. 249,673. 36 Fr.

26,449. 91

Inventarwerth vom 31. Dezember 1878 . Fr. 223,223. 45 welcher sich auf folgende Pläze vertheilt : Bière Fr.

439. 07 Frauenfeld ,, 505. 50 Luziensteig ,, 21,499. 97 Thun ,, 195,706. 49 Winterthur ,, 933. 23 Zofingen ,, 4,139. 19 Total wie oben

Fr. 223,223. 45

Ili Die Vorräthe bei der Driikschiïftenverwaltung des Oberkriegskommissariats betragen : an topographischen Karten .

.

. F r . 25,344. 50 an Ordonnanzen und Reglementen .

.

,, 85,953. 75 Total

Fr. 111,298. 25

4) Munitionsdepot.

Während wir im Vorjahr nur einen ganz unerheblichen Ausfall in den Lieferungen scharfer Metallpatronen an die freiwilligen Schießvereine zu verzeichnen hatten, ist derselbe im Berichtjahre auf die enorme Höhe von über 2Va Mili, angewachsen^ indem sich der Totalverbrauch auf rund 7,563,810 Stük beziffert, gegenüber 10,147,510 im Jahr 1877. Mag zu diesem auffallenden Resultate die andauernde gedrükte Geschäftslage ihren guten Theil beigetragen haben, so darf man sich anderseits nicht verhehlen, daß die vor zwei Jahren eingetretene Preiserhöhung von Fr. 16 per Tausend gar manchen Schüzen empfindlich trifft und der Einschmuggelung fremder, billiger Munition (Centralzündung) wesentlich Vorschub leistet. Es wird daher an der Zeit sein, die Frage ernstlich zu prüfen, ob nicht eine Herabsezung des Verkaufspreises möglich wäre und dadurch dem schwachen Umsaz der altern Munition abgeholfen werden könnte.

Den bestehenden Vorschriften gemäß wurde die Munition findie Schulen und Kurse aller Waffengattungen den ältesten Vorräthen entnommen, und wurde damit vorläufig erreicht, daß die Kontingentsmunition für Handfeuerwaffen nunmehr mit unerheblicher Ausnahme keine altern Jahrgänge aufweist, als solche von 1876.

Der Wegfall der obligatorischen Schießübungen für die Infanterie hatte zur Folge, daß sich der Totalverbrauch an scharfen Metallpatronen in den dießjährigen Schulen und Kursen um nahezu 800,000 Stük verminderte. Der Munitionsverbrauch für die Militärinstruktion und die Schüzengesellschaften wird aus folgender Zusammenstellung ersichtlich :

Uebersicht des M u n i t i o n s v e r k e h r s im Jahre 1878.

Verbrauch durch Militärschulen und Kurse.

a. A r t i l l e r i e m u n i t i o n .

8,4«

Granaten, scharfe ,, blinde Shrapnels .

Büchsenkartätschen Patronen für Schuß ,, ,, Wurf Exerzierpatronen à Bomben, geladen blind

5529 4341 .

.

. 5199 .

453 .

13521 .

.

.

5646 500 Gramm 6128

Gebirgsgeschüz.

719

399

-- -- 1118 -- 232 à 400 Gr.

b. M u n i t i o n für

10cm

15cm

tßcm

22cm Mörser.

10231 237 168 442 / Brand 50 60 1331 298 174 -- 30 140 68 5482 438 -- 497 242 30 -- -- -- -- -- -- 1914 1280

Handfeuerwaffen.

Metallpatronen, klein Kaliber, scharfe ,, ,, ,, blinde Revolverpatronen, scharfe " blinde 2. L i e f e r u n g e n von scharfen

112

12°m

2,485,895 987,640 46,808 7,270 Metallpatronen.

a. an Patronenverkäufer resp. inländische Schüzen und Schüzengesellschaften b . a n ausländische Schüzen u n d Schüzengesellschaften .

.

.

.

7,046,910 516,900

96

113

5) Versuche fUr Verbesserung des Kriegsmaterials.

Versuche der Artilleriekommission.

Die Thätigkeit der Artilleriekommission erstrekte sich namentlich auf: I. Das G e b i r g s a r t i l l e r i e m a t e rial.

Es wurden Versuche über eine neue Verpakung der Munition veranstaltet und die 7,5cm Ringgranaten mit Perkussions- und mit Zeitzündern weiter erprobt; gleichzeitig wurde auch die Zertheilung der Riuggranaten durch Sprengen in der Grube geprüft und neue Schießversuche mit blinden Granaten vorgenommen. Die mit Heupressen verschiedener Systeme veranstalteten Proben zum Pressen des Heues für den Transport bei den Gebirgsbatterien hatten nicht den gewünschten Erfolg.

II. D a s 8,4°m F e l d g e s c h ü z .

Die Versuche über die Leistungsfähigkeit des S,4cm Rohres wurden ergänzt, die Erprobung von Ringgranaten unter Anwendung von Zeit- und Perkussionszündern fortgesezt und dabei die bisherige 8,4cm Ordonnanzlaffete verwendet, um deren Ausdauer bei starken Ladungen zu prüfen.

Die Kommission sezte außerdem eine Verlängerung des 8,4om Rohres und etwelche Verlängerung des Laderaumes fest und bestimmte die zukünftige Munitionsverpakung und die Geschüzausrüstung.

Zu Ende geführt wurden die Proben über die Haltbarkeit zweier 8,4om Bronzegeschü/^e und eines 10cm Stahlrohres. Das leztere sowie das eine Bronzerohr widerstanden den möglichst gesteigerten Ladungen, das andere Rohr dagegen wurde bei der Ladung von 1,550 Kilo und 5,600 Kilo Geschoßgewicht zerrissen.

Die beiden Rohre bewiesen jedoch bei diesen harten Proben eine beträchtliche Zähigkeit des Materials, und es ist außer allem Zweifel, daß selbst solche, welche leichte Fehler ergeben würden, beim Gebrauch mit unserer Normalladung, selbst bei sehr brisantem Pulver, alle denkbare Garantie gegen ein Springen darbieten.

III. S t a h l b r o n z e.

Nachdem bereits im Jahre 1877 zwei Versuche zur Erzielung der sog. Stahlbronze gemacht worden, welche jedoch nicht mit Erfolg gekrönt waren, wurde ein dritter Coquillenguß unternommen.

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. II.

8

114

Obgleich nicht ganz fehlerfrei, wurde das Rohr im Laufe des Jahres bei einer Reihe von Schießversuchen mit steigend vermehrten.

Ladungen angewendet, welche von 840 auf 1200 und 1400 Gramm Rottweiler Kieselpulver verstärkt wurden.

Dieses Geschüz hat 517 Schüsse ausgehalten, ohne defekt zu werden, und es scheint somit durch diesen Versuch ein besseres Resultat erzielt worden zu sein.

IV. P o s i t i o n s g e s c h ü z e .

Mit den von der Firma Krupp in Essen bezogenen zwei Ringgeschüzen vom Kaliber 12cm und 15cm konnte erst ein Versuch vorgenommen werden, der die enorme Tragweite und Treffsicherheit dieser Geschüze (7156m bei 22 1/8 0 Elévation mit b l o 1 6 8 m 8 TM Längen- und 14m Seitenstreuung beim 12cm Ringrohr) dokumentirte.

Ferner wurde untersucht, ob nicht einem Theil unserer bestehenden Positionsgeschüze, sowie den 10cm Feldgeschüzen aus Gußstahl, durch Modifikation der Geschosse und Verstärkung der Ladung mehr Tragweite und Wirksamkeit verschafft werden könnte. Die hiebei erzielten Resultate waren günstig.

Die mit 12cm Brandgranaten [vorgenommenen Versuche fielen dagegen unbefriedigend aus.

V. Z ü n d e r .

Um die Ordonnanzzünder zu verbessern, wurden zwei Modifikationen solcher Zünder erprobt und hiebei konstatirt, daß von der einen Abänderung ein ersprießlicher Erfolg zu erwarten ist.

VI. P u l v e r p r o b e n .

Ein in der Mühle von Worblaufen mit den Walzen hergestelltes Pulver wurde mit dem grobkörnigen Rottweiler Pulver verglichen und die Größe der Ladungen zu bestimmen gesucht, welche gleiche Anfangsgeschwindigkeiten in den 8,4cm und 10cm Geschüzröhren hervorbringen, wie unser Artilleriepulver Nr. 5. Die Untersuchung der Pulverlieferungen für Kriegszweke mittelst des Krupp'schen 8,4cm Stahlrohres zur Bestimmung der Anfangsgeschwingkeiten und der Gasdrüke wurde fortgesezt.

VII. P f e r d e b e s c h i r r u n g .

Die Versuche mit Beschirrung einerseits mit englischen und dänischen Kummeten, anderseits mit Brustblattgeschirren, wurden fortgesezt.

115

VIII. K o c h g e r ä t h s c h a f t e n .

Die mit der fahrenden Feldküche angestellten Proben fanden allgemeine Anerkennung, und es ist deren Zweckmäßigkeit für fahrende Batterien und Parkkolonnen nachgewiesen.

XI. Stabsbüreau.

1. Generalstabsabtheilung.

Die Generalstabsoffiziere wurden in drei Kursen beschäftigt.

. I. K u r s.

· 19 Offiziere mit 34 Diensttagen zu gemeinschaftlichen A b theilungsarbeiten.

o

II. K u r s . R e k o g n o s z i r u n g .

15 Offiziere des Generalstabes, 2 ,,. des Genie, 4 ,, der Artillerie, in 42 Diensttagen.

III. K u r s .

Rekognoszirung.

13 Offiziere der Generalstabes, 4 ,, des Genie, 4 ,, der Artillerie, in 26 Diensttagen.

Zu weitern A b t h e i l u n g s a r b e i t e n sind verwendet worden : 10 Offiziere des Generalstabes, 10 ,, des Genie, l Offizier der Artillerie.

Außer den Generalstabsoffizieren, die während der Truppenübungen den Dienst bei ihren Korps versahen, sind noch 5 Offiziere zur Bearbeitung der Gefechtsrelationen bei der Divisionsübung verwendet worden.

Für die E i s e n b a h n a b t h e i l u n g haben stattgefunden : Eine R e k o g n o s z i r u n g der Eisenbahnen, an welcher 4 Offiziere der Abtheilung und 5 Offiziere des Genie in 27 Diensttagen Theil nahmen.

116 A b t h e i l u n g s a r b e i t e n und Konferenzen mit Verwendung von 13 Offizieren der Abtheilung und 4 Offizieren des Genie.

2. Topographische Abtheilung.

a. T r i a n g u l a t i o n .

Als Ergänzungen wurden im Nez der Gradmessung die Richtungsbeobachtungen auf den Stationen Suchet, Rocher de Nayes und Basodine wiederholt und die Sternwarte Zürich mit dem Dreieknez verbunden.

Für* die Fortsezung der Revision der Aufnahmeblätter sind die Triangulationen in den Kantonen St. Gallen und Graubünden fortgeführt worden.

Die nach Vertrag mit dem Kanton St. Gallen auf gemeinschaftliche Kosten zu erstellende Neutriangulation wird im Jahr 1879 nahezu beendigt werden können. Die in einem Theil des Kantons Graubünden früher mangelhaft erstellte Triangulation wird auf alleinige Kosten der Eidgenossenschaft neu ausgeführt, worauf die unterdessen unterbrochene Revision der Aufnahmeblätter in Graubünden wieder an die Hand genommen werden kann.

Nachdem auch der Kanton Appenzell A.-Rh. im Beginn des Jahres bei den eidgenössischen Behörden die topographische Aufnahme des Kantonsgebietes angeregt hatte, wurde die Triangulation über diesen Kanton ausgedehnt, und es werden 1879 die topographischen Aufnahmen in diesem Kanton beginnen.

b. Topographische A u f n a h m e n und Revision älterer Aufnahmen.

Es sind beendigt worden im Kanton N e u e n b u r g : Die Aufnahme der Blätter : Nr. 83 le Lode, ,, 85 Chaux du Milieu, ,, 278 la Brevine, ,, 279 Noiraigue, ,, 280 Fleurier, ,, 281 Travers, und es bleibt noch übrig die topographische Aufnahme des Seebodens.

117

Im Kanton B e r n : Die Aufnahme der Blätter : Nr. 139 Großaffoltern, ,, 141 Schupfen, ,, 142 Fraubrunnen, ,, 354 Amsoldingen, und die Revision der Blätter : Nr. 348 Guggisberg, ,, 349 Rüschegg, ,, 364 Schwarzsee, ,, 365 Jaun, ,, 366 Boltigen.

Damit können für den Kanton Bern die Terrainarbeiten in den Dufourblättern VII und XII als beendigt betrachtet werden, und es wird die Revision in den Blättern VIII und XIII beginnen.

Im Kanton B a s e l (Stadt und Land) : Die Aufnahme der Blätter : Nr. l Basel, " 2 Basel, ,, 146 Höllstein, » ,, 148 Langenbruck.

Im Kanton A a r g a u : Die Aufnahme der Blätter : Nr. 155 Rohrdorf, ,, 157 Bremgarten.

Im Kanton S c h a f f h a u s e n : Die Aufnahme der Blätter : Nr. 44 Opferzhofen, ,, 45 Thaingen.

Im Kanton T h u r g a u : Die Aufnahme der Blätter : Nr. 47 Dießenhofen, ,, 48 Stein, ,, 53 Stammheim, ,, 55 Ellikon, ,, 69 Aadorf, ,, 71 Bichelsee, ,, 214 Sternenberg.

118 Im Kanton Z ü r i c h : Die Revision der Blätter : Nr. 155 Rohrdorf, ,, 157 Bremgarten, ,, 24 Hüntwangen, ,, 26 Kaiserstuhl, ,, 42 Regensberg, ,, 25 Rheinau, ,, 27 Eglisau, ,,, 54 Hettlingen.

Im Kanton St. G a 11 e n : Die Revision der Blätter : Nr. 229 Rapperswil, ,, 232 Schmerikon, ,, 247 Schanis, ,, 252 Wesen.

Im Kanton S c h w y z : Die Revision der Blätter : Nr. 246 Schübelbach, ,, 248 Wäggithal I m Kanton U n t e r w a l d e n ; Die Revision der Blätter : Nr. 378 Samen, ,, 379 Kerns.

Im Kanton W a 11 i s : Die Revision der Blätter : Nr. 481 St. Leonhard, ,, 485 Saxon, ,, 486 Sion.

Im Kanton T e s s i n : Die Revision des Blattes : Nr. 495 Basodine.

c. S t i c h und P u b l i k a t i o n .

1. Der A u f n a h m e a t l a s .

Die im Jahr 1877 gestochene L i e f e r u n g XI ist erst im Laufe dieses Jahres zur Publikation gelaugt.

119

L i e f e r u n g XIII, gestochen 1878, jedoch noch nicht publizirt, ·enthält die Blätter: Nr. 114 Biaufond, Nr. 144 Hindelbank, ,, 116 La Ferrière, ,, 312 Sugiez, ,, 128 Bätterkinden, ,, 313 Keizers, ,, 134 Neuveville, ,, 332 Neuenegg, ,, 136 Erlach, ,, 334 Schwarzenburg, ,, 143 Wynigen, ,, 352 Wattenwyl.

L i e f e r u n g X I V , zum größten Theil gestochen, wird entiialten : Nr.

8 Muttenz, ' Nr. 210 Volkentsehwyl, ,, 13 Schleitheim, ,, 218 Flawyl, ,, 15 Neunkirch, ,, 217 Lichtensteig, ,, 65 Winterthur, ,, 220 Brunnadern, ,, 67 Kyburg, ,, 231 Wattwyl, ,, 159 Schwamendingen, ,, 233 Uznach.

L i e f e r u n g XV, fertig gestochen, jedoch noch nicht publizirt: Nr. 263 Glarus, Nr. 523 Castasegna, ,, 367 Wimmis, ,, 525 Finhaut, ,, 425 Scarl, ,, 525bis Col de Balme, ,, 427 Bevers, ,, 526 Martigny, a ,, 529 Orsières, fl 429 S Maria, ,, 532 St. Bernhard.

fl 429"» Stilfserjoch, Es werden hier alle drei den Arbeiten des Jahres angehörenden Lieferungen aufgeführt, obschon die Publikation noch nicht erfolgt ist. Die Korrekturen veranlassen häufig unvorhergesehene Verzögerungen ; es wird jedoch gerechnet, daß die jährliche Arbeit ohne Rükstand drei Lieferungen zu Tage fördert.

2. Die r e d u z i r t e K a r t e .

In den Blättern III und IV ist der Terrainstich des Auslands ·(Savoyen, Piémont und Lombardei) beendigt worden.

3. U e b e r s i c h l s k a r t e .

Eine ,,Uebersichtskarte der Schweiz mit ihren Grenzgebieten"1 zunächst zum Gebrauche des Generalstabs, auf Stein gestochen, ist beendigt und kann publizirt werden.

d. Stand der A u f n a h m e n und der P u b l i k a t i o n a u f E n d e 1878.

(Die hierauf bezügliche Karte wird dem Bundesblatte nicht beigelegt.)

120

e . Z a h l d e r i m J a h r e 1878 g e d r u k t e n K a r t e n blätter.

Exemplare.

Topographische Karte

l

Generalkarte .

Topographischer Atlas ,, Ueberdruke .

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· ·n

Autographien ·n

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l

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100,000 250,000 25,000 50,000 100,000 25,000 50,000 25,000 50,000

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Verschiedene Karten

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6,859 2,781 20,663 6,971 4,922 3,422 3,454 917 997 2,204

XII. Militäranstalten.

a. Pferderegieanstalt.

Die unterm 10. Dezember 1877 erlassene Verordnung betreffend die Organisation und den Betrieb der eidg. Pferderegieanstalt trat im Berichtjahre in Kraft.

Die Durchführung der Aufgaben, welche in Friedenszeiten der Anstalt auffallen, wurde programmgemäß vollzogen mit Ausnahme der Einrichtung der Zentralequitationsschule, mit deren Kursen übrigens erst dann begonnen werden kann, wenn die Revision des Reitreglements abgeschlossen und über die Ablichtung der Remonten eine Instruktion erlassen sein wird.

Nach Art. 11 der Verordnung soll der Bestand an abgerichteten Reitpferden wenigstens 200 Stük betragen, welcher so rasch, al» es die Verhältnisse erlauben, zu erreichen ist, um den Forderungen der Offiziere uad der Unterrichtskurse, welchen bis dahin nicht in wünschbarem Maße entsprochen werden konnte, nachzukommen.

Auf 31. Dezember 1877 betrug der Bestand der Pferde 157 Stük, geschäzt zu .

.

. F r . 139,950 auf 31. Dezember 1878 160 Stük, geschäzt zu .

,, 152,450 Vermehrung d e s Inventars u m .

.

.

. F r . 12,500 Um den vorschriftsmäßigen Bestand zu erreichen, bleiben somit zu beschaffen 40 Pferde.

Die Zahl der Diensttage belief sich auf 35,391, was auf einen durchschnittlichen Bestand von 160 Pferden per Pferd 221 Diensttage ausmacht.

Im Verhältniß zum Pferdebestand hat die Zahl der Diensttage gegenüber dem Vorjahre abgenommen und zwar, weil die Remonten nur zum kleinen Theil so weit abgerichtet waren, daß sie in Dienst gegeben werden konnten.

12Î

Das ßechnungsergebniß gestaltet sich wie folgt : E innahme n: Büdgetirt waren sie zu .

.

.

.

und betragen mehr

. Fr. 139,600. -- ,, 145,991. 24 Fr.

6,391. 24

Ausgaben: Büdgetirt waren dieselben zu .

.

.

s i e betrugen nur .

.

.

.

.

weniger

. F r . 167,000. -- ,, 162,203. 68 Fr.

4,797. 68

b. Laboratorium.

Die Arbeiterzahl betrug im Mittel 292 Mann, welche folgende Munition verfertigten und laborirten : 1. Für H a n d f e u e r w a f f e n .

10,753,000 scharfe Patronen, 750,000 blinde ,, 4,329,590 Patronen älterer Jahrjänge wurden frisch gefettet.

725 3,627 5,477 12,587 5,290 22 1,975 5,277 3,331 720 5,189 402 189 20 1,493 90 119 46,533

2. F ü r G e s c h ü z e : blinde 7,5cm Granaten, laborirte ,, ,, blinde 8,4om Granaten, laborirte ,, ,, ,, ,, Shrapnel's, ,, ,, Kartätschen, 10,4«m blinde Granaten, ,, iaborirte ,, ,,cm Shrapuels, 12 blinde Granaten, ,, laborirte ,, ,, ,, Shrapnels, blinde 15«"" Granaten, laborirte ,, ,, 15cn» Granaten zum Laboriren bereit, blinde 16
122 6,153 15,810 9,389 210

7,5cm Patronen à 400 Gramm, 8,4cm ,, à 840 ,, 10 und 12cm Patronen à 1062 Gramm, 15cm Patronen à 2000 Gramm,

31,562 Artilleriepatronen.

41,989 24,790 Ferner Zünder

Granatzündschrauben, Modell 1874.

Schlagröhren.

-wurden für sämmtliche 9710 Geschosse des Geschoßdepot die erstellt und die Shrapnels mit Kugeln gefüllt.

Die Stärke der Fabrikation wurde dem Bedarf des Munitionsdepot, für Instruktionskurse, zur Ergänzung bestehender Luken und zum Ersaz der Verkaufsmunition möglichst angepaßt.

Auf 1. Oktober haben wir die Hülsenfabrikation in der Fabrik bei Köniz eingestellt. Die Maschinen bleiben einstweilen in Köniz und können, wenn dieß nothwendig werden sollte, wieder in Betrieb gesezt werden.

Die Aufnahme des Inventars wurde mit einer Neuschazung desselben verbunden mit Rüksicht auf den in der Direktion eingetretenen Wechsel. Für Rohmaterial und Material in Arbeit sind die Marktpreise, für Inventar von allgemeinem Werth, ähnlich wie beim Inventar der Konstruktionswerkstätte, diejenigen Preise, welche bei einer allfälligen Liquidation des Geschäfts erreicht werden dürften, als Norm genommen worden. Diese Neuschazung hatte nun eine bedeutende Werthreduktion des Gesammtinventars zur Folge, welche mit dem enormen Rükgang der Metallpreise während der lezten zwei Jahre im Zusammenhang steht und woraus sich das in der eidg. Staatsrechnung näher bezeichnete Defizit hinlänglich erklärt. Ohne die in ihrer Hauptsache durch äußere Verhältnisse bedingte Reduktion der Einheitspreise würde der Betrieb des Laboratoriums im Berichtjahr ohne Verlust abgeschlossen haben.

c. Munitions- und Pulverkontrole.

Ueber die Anzahl der von der Munitionskontrole untersuchten fertigen und dem Depot überwiesenen Munition gibt der bezügliche Bericht des eidg, Laboratoriums Aufschluß. Ueberdies hatten noch die entsprechenden Quanta von Munitionsbestandtheilen, die aus den Gießereien gelieferten rohen Geschoßgußkörper, sowie die bemäntelten Geschosse die Vorkontrole zu passiren.

123 An Kriegspulver gelangten zur Kontrole acht Lieferungen im Gesammtbetrage von 96,900 Kilo, welches Quantum sich auf die 4 verschiedenen Pulvermühlen folgendermaßen vertheilt: Pulvergattung.

Lavaux.

El.

Pulv.Nr.lf.Revolv.

-- -- Gewehrpulver Nr. 4 Geschüzpulver ., 5 33,500 -- ,, 6 Total 33,500

Worb- Kriens.

laufen.

El.

500 , 7,500

-- __

El.

--

Chur.

El.

-- -- 7,550 15,000 32,850 --

--

8,000 22,550 32,850

Total.

El.

500 15,050 81,350

-- 96,900

Hievon mußte eine Parthie Geschüzpulver im Betrage von 17,800 Kilo wegen ungenügenden Stärkegrades zur Korrektur zurükgewiesen werden.

In das Berichtjahr fällt auch die Erprobung des ersten ausschließlich mittelst Walzenmühlen erstellten Gewehrpulvers. Die daherigen Resultate ergaben, daß der modifizirte Fabrikationsmodus keine nachtheiligen Folgen auf die Leistungsfähigkeit des Fabrikats ausübt. Die Versuche über Auffindung eines neuen Pulvers für Revolvermunition statt des bisherigen Nr. 4, sowie über dessen Ladungsverhältniß, wurden fortgezt.

Außer diesen Arbeiten sind noch zu erwähnen : Die Untersuchung auf Reinheit gewisser für das Laboratorium eingehender Rohmaterialien, ferner die Ermittlung von Infanteriegeschoßgeschwindigkeiten auf verschieden weite Distanzen, welche Versuche behufs Bestimmung der Größe des Luftwiderstandes zum Theil durch das Stabsbüreau unter Mitwirkung der Munitionskontrole zur Ausführung gelangten.

Die von der technischen Abtheilung der Kriegsmaterialverwaltung beschafften blanken Waffen wurden wie bisher durch Angestellte der Munitionskontrole untersucht.

d. Konstruktionswerkstätte.

Die durchschnittliche Zahl der Arbeiter betrug 52 Mann.

Es wurden erstellt : durch ver10 Bataillonsfourgons 9 Proviantwagen schiedene für Infanterie, Kantone 5 Infanterie-Halbcaissons bestellt 9 Brigadefourgons

124 2 15cm Positionslaffeten ii: Umänderungen von Gebirgsmaterial Artillerie, fä ,. 10omm Caissons und ' Laffeten 8 Kabelwagen 8 Pontonnierrüstwagen ».. ~ .

für Genie,

Verschiedenes Brükenmaterial 5 Feldschmieden V für Verwaltungstruppen, 5 Fourgons 120 Feld brancards für Sanität.

Außerdem eine Anzahl Reparaturen an Kriegsfuhrwerken und Geschüzröhren, Lieferung von Ausrüstungsgegenständen an Kriegs dépôts, Zeughäuser und Schulen ; Studien neuer Fuhrwerke und Ausrüstung für Artillerie, Genie und Verwaltungstruppen.

Am Schlüsse des Berichtjahres wurde eine Neuschazung desgroßen und kleinen Inventars durch eine Kommission von Fachmännern unter Betheiligung eines Abgeordneten des Finanzdepartements vorgenommen.

Das große Inventar erlitt keine Aenderungen von Belang, dagegen wurden im kleinen Inventar die Werkzeuge der Schmiede, Schlosser, Dreher etc. gegenüber den frühern Jahren um zirka.

Fr. 2500 herabgeschäzt. Diese Abschazungssumme ist aber mehr als gedekt durch den im Laufe des Jahres gemachten Gewinn.

e. Waffenfabrik.

Die eidg. Waffenfabrik lieferte im Berichtjahre an Handfeuerwaffen zu beigesezten Einheitspreisen : 1. An eidg. Verwaltungen: 6400 Repetirgewehre .

.

. à Fr. 79. -- 700 Repetirstuzer .

.

. à ,, 93. -- Bestandteile, Werkzeuge, Reparaturen und Verschiedenes für Fr. 40,339. 35.

2. An kantonale Verwaltungen : Waffen, Bestandteile, Werkzeuge und Verschiedenes für 13,814 Franken 56 Cent.

3. An Privaten : Waffen, Bestandteile, Werkzeuge, Reparaturen und Verschiedenes für Fr. 26,372. 88.

125 Unter Rubrik ,,Verschiedenes" sind Fr. 6112. 70 für geliefertes in der Fabrik selbst zubereitetes und filtrirtes Waffenfett Inbegriffen.

Die gegenüber dem Voranschlag geringere Beschäftigung der Fabrik ist den Revolvern zuzuschreiben, mit deren Beschaffung im Jahr 1879 begonnen werden wird.

Angesichts der geringen Beschäftigung ist das Arbeiterpersonal, sowie dasjenige der Fabrikkontrole entsprechend vermindert worden. Troz regulirten Einheitspreisen und unter dem Hauptaugenmerk auf qualitative Vervollkommnung der Waffen konnte die Jahresrechnung mit einem Nettogewinn von Fr. 4888. 41 abschließen, wobei indessen noch folgendes in Betracht fällt: Das Jahr 1878 brachte an unsern Handfeuerwaffen mehrfache konstruktive Vervollkommnungen. Solche Ordounanzänderungen influenziren auf die verschiedenen Erzeugungszweige und waren früher mit großen Kosten und vielen Umständlichkeiten verbunden.

Die Produktion der Handfeuerwaffen nach heutiger Einrichtung gestattet dagegen die Durchführung solcher Vorkommnisse ohne diese Lasten, indem a. durch geregelte Verträge eine Ueberproduktion von Einzeltheil en vermieden wird; b. Vertragsverbindlichkeiten über ein Budgetjahr hinaus nicht stattfinden ; c. die Regelung der Ordonnanzänderungsinfluenzen rasch und ohne Störungen geschehen kann.

So hat die eidg. Waffenfa.brik die erforderlichen Modelle, die Umänderung und Neuerstellung der Schablonen und Kontrolinstrumente für Fabrikation und Kontrole, den verfügten Modifikationen von 1878 entsprechend, bereits vollendet und zwar -- mit Ausnahme weniger Objekte, die ihr rükvergütet werden -- auf Betriebskosten der Waffenfabrik selbst, so daß dem Bunde hiefür keine bezüglichen Ausgaben erwachsen.

XIII. Waffenpläze.

Die Unterhandlungen über Erstellung und Benüzung von Waffenpläzen wurden fortgesezt und gelangten für nachstehende Pläze zu einem Abschluß : Datum Pläze Colombier Freiburg

des Abschlusses der Ratifikation des Vertrages.

16. November 1877.

5. März 1878.

12. Juli 1878.

16./23. Juli 1878.

126

Die Ausführung der Verträge, welche in den Vorjahren abgeschlossen worden sind, gibt Anlaß zu nachstehenden Bemerkungen : I. Division. Der Waffenplaz wurde durch Beschluß des Großen Käthes des Kantons Waadt nach Lausanne verlegt.

u. Division. Der Hauptwaffenplaz wurde nach Colombier verlegt in Folge Vertrages mit der Regierung des Kantons Neuenburg. Mit Freiburg ist ebenfalls ein definitiver Vertrag zu Stande gekommen.

DI. Division. Die Unterhandlungen mit den Behörden des Kantons Bern um Benuzung der neuen Kaserne auf dem Beundenfeld sind im Gange und werden voraussichtlich im Jahre 1879 zu einem definitiven Abschluß gelangen.

VII. Division. Die neue Kaserne hat die eidg. Collaudation bestanden.

VIII. Division. Die Pläne der neuen Kaserne in Chur sind genehmigt worden. Die Unterhandlungen mit Bellinzona führten zu einem Vertrage, welcher anfangs 1879 vorläufig unterzeichnet worden ist.

Waffenplaz für die Schießschulen.

Eine definitive Wahl desselben konnte mit Rüksicht auf die Schwierigkeit der Auffindung eines Plazes, welcher allen Anforderungen entsprechen soll, noch nicht getroffen worden. Die Schießschulen für 1879 sind auf die Pläze Wallenstadt, Liestal und Freiburg verlegt worden., die neben Stans sich um den Waffenplaz bewerben.

Kavallerie.

Ueber unsere Verhandlungen mit Bern siehe III. Division.

Artillerie.

Die Verbesserungen, welche in Betreff der Waffenpläze der Artillerie namentlich in Thun anzustreben sind, sowie die Errichtung eines besondern Waffenplazes für die Positionsartillerie bilden den Gegenstand einläßlicher Studien, mit welchen eine Spezialkommission betraut worden ist. Die Berichterstattung dieser leztern fällt ins Jahr 1879.

XIV. Festungswerke.

Aus bereits bekannten Gründen wurde auch im Berichtjahr, der Unterhalt der bestehenden Festungswerke auf das Allernothwendigste beschränkt.

127 Die Studien über Landesbefestigung wurden fortgesezt, siehe Abschnitt VI, D. 4. Technischer Kurs.

XY. Postulate.

Die Postulate, welche Sie im Berichtjahr aufgestellt haben, lauten : 1) ,,Der Bundesrath ist eingeladen, darüber Bericht zu er,,statten, ob nicht für die Bekleidung der Rekruten billigere ,,und dabei gleich solide Stoffe gewählt werden können.11 2) ,,Der Bundesrath wird eingeladen, über eine zwekmäßige ,,Einrichtung der im zweitlezten Alinea des Art. 104 und ,,im ersten Alinea des Art. 139 der Militärorganisation ,,vorgesehenen Schießübungen bei Anlaß der Vorlage des ,,Budget für 1879 Bericht zu erstatten."

3) ,,Der Bundesrath ist eingeladen, alle Drukkosten des ,,Militärdepartements unter der allgemeinen Rubrik ,,Druk,,kosten"1 anweisen zu lassen.tt 4) ,,Der Bundesrath wird eingeladen, Vorschläge zu machen ,,für Vereinfachung der militärischen Verwaltung in Thun."1 Nr. l kann erst dann beantwortet werden, wenn die im Gange befindlichen Versuche zürn Abschlüsse gelangen. Voraussichtlich werden wir in der Botschaft zum Budget für 1880 die Angelegenheit erledigen köunen.

Nr. 2 wurde durch Spe/ialbotschaft vom 11. Februar 1878, sowie durch Botschaft zum Budget für 1879 beantwortet.

Nr. 3 wird in sämmtlichen Dienstabtheilungen des Militärdepartements vollzogen.

Nr. 4 ist in technischer Beziehung einer einläßlichen Untersuchung unterworfen worden, mit welcher eine Kommission, bestehend aus den Chefs der beiden Abtheilungen der Kriegsmaterialverwaltung und dem Oberkriegskommissär, betraut wurde und auf deren Gutachten wir hinweisen. Die Kommission einigte sieh dahin, daß ein jedes Mitglied derselben über die seiner Aufsicht unterstellten Verwaltungen zu referiren und einen Spezialberich t auszuarbeiten habe, welch' leztere sich kurz dahin resümiren lassen: a. Die jezige Trennung der ihrer Natur nach ganz verschiedenen Verwaltungen sei seinerzeit vorgenommen worden, weil die Vereinigung eine Reihe von Uebelständen im Gefolge gehabt habe.

Diese Uebelstände würden bei neuer Vereinigung wieder hervor-

128

treten und es sei deßhalb um so mehr davon abzusehen, als die damit beabsichtigten Ersparnisse keineswegs sicher seien.

b. Auf jeden Fall sei es unthunlich, Anstalten, die der Aufsicht verschiedener Organe der Zentralverwaltung unterstellt sind, zu verschmelzen und unter die Leitung einer Hand zu vereinigen.

c. Die Aufhebung des Plazkriegskommissariats Thun verursache einerseits erhebliche Mehrkosten und bringe anderseits dem Oberkriegskommissariat eine nicht geringe Mehrarbeit, weshalb von dieser Maßnahme Umgang zu nehmen sei.

d. Die Ablösung gewisser Geschäftszweige, wie namentlich der Buch- und Rechnungsführung von einer selbstständig organisirten Anstalt und Zutheilung derselben an eine andere bringe keine nennenswerthen Vortheile in finanzieller Hinsicht, wohl aber eine Erschwerung der Geschäftsleitung und unvermeidliche Friktionen.

Was die Frage einer allfälligen Verschmelzung der Buch- und Kasseführung der in Regie betriebenen Anstalten, Laboratorium, Konstruktionswerkstätte und Pferderegieanstalt, sowie die Uebertragung einzelner Funktionen dieses Verwaltungstheils an die Staatskasse anbelangt, so bedarf dieselbe einer nähern Prüfung durch unser Finanzdepartement, dem wir bereits die erforderlichen Weisungen ertheilt haben. Um das Ergebniß dieser Prüfung in keiner Weise zu präjudiziren, haben wir vorderhand die Buchhalterstelleu im Laboratorium und in der Konstruktionswerkstätte anläßlich der Neuwahl der Beamten und Angestellten der Militärverwaltung nur provisorisch besezt. Die Erledigung dieser Angelegenheit fällt in das nächste Berichtjahr.

129

# S T #

Bericht des

schweizerischen Bundesgerichtes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1878.

(Vom 22. März 1879.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Gemäß Art. 24 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege, vom 27. Brachmonat 1874, beehren wir uns hiemit, Ihnen über unsere amtliche Thätigkeit während des Jahres 1878 Bericht zu erstatten.

L Allgemeiner Theil.

Der Bau des Bundesgerichtshauses hat geringe Fortschritte gemacht. Unterm 19. Mai 1877 hatten wir auf die Einladung des .eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes demselben unsere Ansichten mitgetheilt über einige Abänderungen, die von der Gemeindebehörde in Lausanne an dem ursprünglichen Bauprogramme gewünscht worden waren. Am 14. Juni 1877 erhielt das modifizirte Bauprogramm die Zustimmung des hohen Bundesrathes, worauf der Munizipalrath von Lausanne, einen allgemeinen Konkurs zur Einreichung von Bauplänen eröffnete.

Wie bekannt, soll das Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. II.

9

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, über seine Geschäftsführung im Jahr 1878.

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1879

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.04.1879

Date Data Seite

1-129

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10 010 298

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