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Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1879 werden die Stellen der s ä m m t l i c h e n B e a m t e n d e r Postverwaltung z u r Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe, als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt, mit der Alters- und Heimatsangabe und den nöthigen Zeugnissen begleitet, b i s s p ä t e s t e n s E n d e J a n u a r 1879 einzureichen : a. für die Stelle des Oberpostdirektors -- dem P o s t d e p a r t e m e n t ; b. ,, ,, übrigen Stellen der Beamten der Oberpostdirektion, sowie der Kreispostdirektoren -- der O b e r p o s t d i r e k t i o n ; c. für alle andern Beamtenstellen der Postverwaltung -- der b e t r e f f e n den Kreispostdirektion.

Die Behörden, Welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

B e r n , den 28. Dezember 1878.

Das Schweiz. Postdepartement.

Schweizerische Nordostbahn.

Pur die Beförderung von Ruhrkohlen in Ladungen von 10,000 Kilogramm per Wagen treten vom 1. Januar an ab Basel S. C, B. folgende Reexpeditionstaxen per Wagenladungen von 10,000 Kilogramm in Kraft: Mach Zürich Fr. 49. 75 Cts.

,, Winterthur ,, 43. 75 ,, Z ü r i c h , den 31. Dezember 1878.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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Schweizerische Centralbahn.

Am 1. Januar 1879 tritt ein II. Nachtrag zum Gütertarif CentralbahnJura-Bern-Luzern-Bahn-Bödelibahn und Emmenthalbahn, vom 20. Juli 1877, in Kraft, enthaltend neue Taxen und Distanzen für den Verkehr sämmtlicher Centralbahnstationen mit Nenveville (Neuenstadt), sowie ermäßigte Frachtsätze der Classe C für den Verkehr der Stationen Rubigen-Scherzligen mit Münchenbuchsee.

Dieser Nachtrag kann auf unsern Stationen eingesehen und käuflich bezogen werden.

B a s e l , den 23. Dezember 1878.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Am 1. Januar 1879 treten im directen Güterverkehr der Station Neuenstadt, soweit derselbe in Biel auf die Linie der Schweiz. Centralbahn übergeht, ferner auch für den Verkehr Neuenstadt-Delle transit und vice versa verschiedene Taxmodificationen in Kraft, über welche die Güterexpedition Neuenstadt auf Verlangen nähere Auskunft ertheilen wird.

Soweit diese Taxmodificationen auf den directen Verkehr mit der Centralbahn und Emmenthalbahn Bezug haben, sind sie ersichtlich aus einem II. Nachtrag zum Gütertarif S. C. B.-J. B. L. etc. vom 20. Juli 1877, und einem III. Nachtrag zum Gütertarif E. B.-S. C. B., J. B. L. etc.

vom 10. October 1877, welche Nachträge durch Vermittlung sämmtlicher diesseitiger Stationen, soweit Vorrath reicht, bezogen werden können.

B e r n , den 27. Dezember 1878.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

11 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 1. Dezember dieses Jahres ist eine neue Auflage des Transitund Export-Tarifes zwischen Marseille-St. Charles, Marseille-Prado, MarseilleJoliette, Arles, La Ciotat, Toulon und Cette einerseits und einer Anzahl Stationen der französischen West-, Nord- und Ostbahn anderseits erschienen, in welcher nunmehr auch die diesseitige Station P r u n t r u t aufgenommen ist.

Exemplare dieses Tarifs können, soweit der Vorrath reicht, unentgeltlich bezogen werden in den Bureaux der Güterexpedition Pruntrut und unserer Repräsentanten in Delle und Basel, sowie in den Bureaux unseres kommerziellen Dienstes in Bern.

B e r n , den 24. Dezember 1878.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Balm.

Schweizerische Nationalbahn.

Mit 1. April 1879 wird unter Aufhebung des jetzigen im internen Verkehr der Schweiz. Nationalbahn für die Beförderung von P e r s o n e n im A b o n n e m e n t ein neuer Tarif in Kraft treten, der auf unserm Tarifbureau eingesehen und vom 1. Februar 1879 an auf den Stationen zum Preise von 20 Cts. bezogen werden kann.

Mit erstgenanntem Datum sind sodann für die Berechnung der Abonnementstaxen auf der Strecke "Winterthur-Seuzach, Aarau-Oberentfelden, AarauKölliken und vice versa die e f f e c t i v e n D i s t a n z e n , nämlich 8, 8 und 11 Kilometer maßgebend.

W i n t e r t h u r , den 28. Dezember 1878.

Der Delegirte für den Betrieb.

Westschweizerische Eisenbahnen.

Dem Publikum wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß auf den 15. Januar 1879 ein Specialtarif unter Nr. 53 für den Transport von Holzkohlen, Kalk, Cément, Gyps in Säcken oder Fässern, Kohlen und massiven Backsteinen, rohen oder grob behauenen Steinplatten, Drainröhren, Gypssteinen,

12 rohen oder grob behauenen Bausteinen, Torf, Tuff und Ziegeln von Bulle einerseits nach einer gewissen Anzahl von Stationen der Westschweizerischen.

Bahnen anderseits in Kraft tritt.

Dieser Tarif ersetzt und hebt denjenigen des 1. März 1877, welcher die gleiche Nummer trägt, auf, L a u s a n n e , den 27. Dezember 1878.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

Bekanntmachung betreffend

Abonnement auf das schweizerische Bnnaesblatt, sowie den Bezug der eidg. Gesezsammlung und EisenbahnaktensammlTing.

A. Bundesblatt.

Inhalt des Bundesblattes.

Bundesräthliche Botschaften, Berichte, Beschlüsse Beschluss- und Gesezentwürfe ; Verhandlungen des Bundesrathes und der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Nationalrathe und dem Ständerathe; Uebersichten des Zollwesens (Ein-, Ans- und Durchfuhr in der Schweiz, und Zolleinnahmen), der Einnahmen und Ausgaben der Postverwaltung, des Verkehrs der Telegraphenverwaltung ; das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen; Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen u. s. w.

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Gratis-Beilagen zum Bundesblatt.

Laufende Gesezsammlung, inbegriffen die Staatsverträge; Staatsrechnung, Zolltableau in den drei Landessprachen (Jahres-Uebersicht der ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren in der Schweiz), Sammlung von Konsulatsberichten etc. etc.

Ausgenommen ist ein Theil der Erlasse über Eisenbahnwesen, welche nur in die eidg. Eisenbahnaktensammlung fallen, wie z. B. Beschlüsse der Bundesversammlung über Eisenbahnkonzessionen.

Preis und Bezugsmodus des Bundesblattes.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Es kann nur auf einen ganzen Jahrgang des Bundesblattes, jedoch jederzeit abonnirt werden, und zwar bei der Post oder bei der Expedition des Bundesblattes in Bern. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluss eines Jahres oder im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Beklamationen in Betreff des Bundesblattes und der Gesezsammlung sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur axisnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen ; und zwar haben die Reklamationen spätestens inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblatt-

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nummer oder des betreffenden[Gesezbogens an gerechnet} zu geschehen.

B. Gesezsammlung.

Die eidg. Gesezsammlung kann bezogen werden: 1) als Gratisbeilage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnirt, erhält ohne weiters (nebst einer Reihe von anderweitigen Gratisbeilagen, auch die einzeln dem Bundesblatte beigegebenen Gesezbogen. In den lezten Jahren füllte der Bundesblattstoff eines J a h r g a n g s vier Bände, wogegen die Gesezbogen erst nach einem längern, zum voraus nicht zu bestimmenden Zeitraum zu einem Bande abgeschlossen werden, der dann mit dem zugehörigen Register broschirt wird.

2) Nach Vollendung eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen Nachnahme von Fr. 3 bezogen werden.

Vor Abschluss und Herstellung eines Bandes sind Bestellungen darauf verfrüht; auch ist es schon vorgekommen, dass einzelne auf solche verfrühte Bestellungen hin später ausgeführte Nachnahmen refüsirt wurden.

Sobald ein Band der Gesezsammlung geschlossen ist, wird dies im Bundesblatt bekannt gemacht.

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C. Eisenbahnaktenammlung, mit oder ohne Bundesblatt.

Das Bundesblatt und die Eisenbahnaktensammlung zusammen kosten per Jahr Fr. 6, leztere allein per Jahr, je nach der Grosse des Bändchens, 2 oder 3 Franken.

Die eidg. Eisenbahnaktensammlung kann beim Sekretariat für Druksachen oder beim Sekretariat des eidg.

Eisenbahndepartements, unter genauer Angabe des Jahrgangs oder des Bandes, bestellt werden.

Nach Fertigstellung eines Bändchens Eisenbahnaktensammlung wird dieselbe im Bundesblatt sofort bekannt gemacht, damit verfrühte Bestellungen darauf unterbleiben können.

B e r n , im Dezember 1878.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1879 werden die Stellen der s ä m m t l i c h e n B e a m t e n d e r Z o l l v e r w a l t u n g z u r Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt und mit den nöthigen Zeugnissen begleitet spätestens bis zum 20. Januar 1879 einzureichen: a. für die Stellen der Beamten der Oberzolldirektion und der Zollgebietsdirektoren d e m Z o l l d e p a r t e m e n t ; b. für die übrigen Beamtenstellen der Zollverwaltung der b e t r e f f e n den Zollgebietsdirektion.

Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, crtheilen auf Verlangen Auskunft über die Pflichten und Besoldung dpr betreffenden Stellen?

B e r n , den 27. Dezember 1878.

Eids. Zolldepnrtement.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

Anmeldung bis zum 17. Januar 1879 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postkommis in Interlaken. Anmeldung bis zum 17. Januar 1879 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Posthalter in Breuleux (Bern). Anmeldung bis zum 17. Januar 1879 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

1) Postkommis in Lausanne.

2) Briefträger in Salavaux (Waadt).

5) Briefträger in Altdorf.

Anmeldung bis zum 17. Januar 6) Büreaudiener. Paker und Briefträger- [ 1879 bei der Kreispostdirektion gehülfe in Willisau.

j in Luzern.

7) Postpaker in Winterthur.

Anmeldung bis zum 17. Januar 8) Kondukteur des Postkreises Zürich.

1879 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

9) Paketträger beim Postbureau in Schaffhausen.

10) Postkommis in Chur. Anmeldung bis zum 17. Januar 1879 bei der Kreispostdirektion in Chur.

11) Telegraphist in Bümpliz (Bern). Anmeldung bis zum 21. Januar 1879 bei der Telegrapheninspektion in Be> n.

12) Telegraphist in Anières (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. Januar 1879 bei der Telegrapheninspektion in Lausaune.

Briefträger in Pfäffikon (Schwyz). Anmeldung bis zum 10. Jannar 1879 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

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Jahr

1879

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.01.1879

Date Data Seite

9-16

Page Pagina Ref. No

10 010 195

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