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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes,

(Vom 22. Juli 1879.)

Wegen den Kosten der aus Frankreich nach der Schweiz oder aus der Schweiz nach Frankreich zurükkehrenden Geisteskranken oder der verlassenen Kinder erließ der Bundesrath an sämmtliche Kantonsregierungen folgendes Kreisschreiben : ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Mittels Kreisschreibens vom 2./10. August 1858 waren wir im Falle, die in jener Zeit vielfach erörterte Frage betreffend die Kosten der aus Frankreich nach der Schweiz oder aus der Schweiz nach Frankreich zurükkehrenden Geisteskranken und der verlassenen Kinder näher zur Sprache zu bringen und den h. Kantonsregierungen zu eröffnen, daß Frankreich bereit sei, a l l e d a h e r i g e n K o s t e n zu ersezen, welche schweizerische Regierungen für die Verpflegung von Geisteskranken oder von verlassenen Kindern französischer Nationalität zu reklamiren veranlaßt seien.

,,Dieser Saz wird vielfach mißverstanden und dahin gedeutet, daß in einem der genannten Fälle nur die Kosten für die Verpflegung im engern Sinne, nicht aber auch diejenigen der Heimschaffung jener Personen vom Heimatstaate getragen werden müßten.

Diese Anschauung muß als eine unrichtige bezeichnet werden, denn die Note der französischen Gesandtschaft vom 30. Juli 1858, welche der Verhandlung zur Grundlage diente, spricht sich wörtlich folgendermaßen aus : ,,Toutefois je dois faire connaître à Votre Excellence que ,,l'administration française est disposée dorénavant à recueillir ,,toujours les répétitions de frais que le Conseil fédéral pourrait ,,avoir à élever au sujet des aliénés ou enfants abandonnés ,,français, mais qu'elle se croit fondée a attendre de la Confédération une réciprocité qui avait été admise jusqu'à ce jour."

,,Wie Sie sehen, ward in dieser Auseinandersezung eiu Unterschied in den Kosten nicht gemacht, vielmehr sollten die einen, nämlich diejenigen für Verpflegung im engern Sinne, wie diejenigen

135 für die Heimschaffung, vom Heimatstaate getragen werden. Die französische Regierung ging nämlich von der Ansicht aus, daß eine Ausscheidung deßhalb nicht rathsam und thunlich erscheine, weil sowohl die Geisteskranken, als die verlassenen Kinder auch auf der Heimreise einer gewissen Pflege bedürfen, daß diese Kategorie von Transportanden schon aus Humanitätsrüksichten nicht auf den gewöhnlichen Transportweg verwiesen werden könnte, sondern vielmehr eine sorgfältiger gewählte, die Bedurft der Transportanden besser verstehende Begleitung ansprechen könne. Das von Frankreich der Schweiz zugestandene Verfahren ist seither beiderseitig beobachtet worden, und die Tragung aller in einem Spezialfalle erlaufenen Kosten durch den Heimatkanton ist um so mehr unbeanstandet geblieben, weil bei der jezigen Lage die Reciprocität nach hüben und drüben gehandhabt werden muß, und auch bereits schon im Kreisschreiben vom 2./10. August 1858 bestimmt sich ausgesprochen findet, daß a l l e Kosten honorirt werden sollen, welche für die Verpflegung von Geisteskranken und verlassenen Kindern auferlaufen werden.

,,Wir beehren uns daher, Sie einzuladen, die nun seit mehr als 20 Jahren festgehaltene Praxis auch für die Zukunft in bisheriger Weise zu beobachten und -beobachten zu lassen, bis an die Stelle des gegenwärtigen Verfahrens auf dem Wege der Verständigung ein anderer modus vivendi zwischen der Schweiz und Frankreich getreten sein wird."

Das durch den Rüktritt des Hrn. Ponipejus B o 11 e y seit dem 18. Dezember vorigen Jahres vakant gewesene Konsulat in F e r n a m b u c o ist vom Bundesrath wieder besezt worden, indem derselbe zum schweizerischen Konsul für den H. Bezirk in Brasilien, welcher die Provinzen Fernambuco, Ceara, Parahyla do Norte und Rio Grande do Norte umfaßt, ernannt hat : Hrn. Oskar F a l k e i s e n von Basel, Associé des Hauses Gramer, Frei
Zwischen den Central-Postdirektionen der Schweiz und der Niederlande ist wegen Einführung der telegraphischen Geldanweisungen im Verkehr mit den beiden Ländern ein Uebereinkommen vereinbart worden, nach welchem der fragliche Dienst vom 1. September dieses Jahres an zu den gleichen Bedingungen eingeführt

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werden kann, wie sie im Verkehr zwischen der Schweiz einerseits, Belgien, Deutschland und Luxemburg andererseits bereits bestehen.

Nach genommener Einsicht vom gedachten Uebereinkommen hat der Bundesrath sein Postdepartement ermächtigt, die Konvention zu ratifiziren.

Der Bundesrath hat, auf einen Bericht seines Zolldepartements, beschlossen, es sei der Verkehr mit zollpflichtigen Gegenständen über die Rheinbrüke beim O b e r f a h r bei Au wieder eröffnet.

Herr J. R ö s c h , bisheriger Verwalter des eidgen. Sanitätsmagazins in Bern, hat mit Schreiben vom 7. dies um Entlassung von dieser Stelle nachgesucht, welche ihm der Bundesrath auf den 31. dieses Monats bewilligte.

Gleichzeitig wurde Herr B e r g m a n n , Verwalter der bernischen Muster- und Modellsammlung, mit der Verwaltung des eidg.

Sanitätsmagazins bis Ende des laufenden Jahres provisorisch betraut.

(Vom 25. Juli 1879.)

Zur Ergänzung der eidg. Medizinalprüfungskommissionen hat der Bundesrath gewählt : 1) Hrn. Dr. Gottlieb As p er, Privatdozent in Zürich, als Suppléant der m e d i z i n i s c h e n Sektion für die propädeutischen Prüfungen und zugleich als Suppléant der p h a r m a z e u t i schen Sektion für die Fachprüfungen in Zürich, an der Stelle des verstorbenen Hrn. Professor August Menzel ; 2) Hrn. Professor A. d ' E s p i n e in Genf, als weiterer Suppléant der m e d i z i n i s c h e n Sektion in Genf für die Fachprüiungen.

In den Verwaltungsrath der Gotthardbahn wählte der Bundesrath : Hrn. Nationalrath B u c h e r in Burgdorf und Hrn. Staatsrath R o s s i in Locamo.

Herr Bucher ersezt dea Herrn Regierungsrath R o h r in Bern, welcher die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt hat. (Siehe Seite 39 hievor.)

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Herr Hauptmann P a s q u i e r in Bulle, Instruktor I. Klasse der Sanitätstruppen, hat vom Bundesrath die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle auf 1. September nächsthin erhalten.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 22. Juli 1879) als Zollkontroleur im Bahnhof in Pruntrut (pro v.): Hr. Josef Maistre, Zollgehilfe, von und in Pruntrut; ,, Zolleinnehmer in San Simone : ,, Giuseppe Crivelli, von Monteggio (Tessin), gegenwärtig Einnehmer bei der Nebenzollstätte Ponte Cremenaga; ,, Postkommis in Lausanne : ,, Emile Rappaz, Postaspirant, von St. Moriz (Wallis), in Lausanne ; (am 25. Juli 1879) als Telegraphist in Thielle : Hr. Albert Girardin, von Les Bois (Bern), Postablagehalter in Thielle (Neuenburg) ; ,, ,, ,, Thierrens : Jean Daniel Meystre, von und " in Thierrens (Waadt), Posthalter daselbst.

Die Eröffnung der Drathseilbahn vom Brienzersee zum Hôtel Gießbach ist vom Bundesrath auf den 20. Juli dieses Jahres bewilligt worden.

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. m.

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