Bekanntmachungen der Gerichte

Einstellungsverfügung vom 3. November 2000 Der Auditor Div Ger 8 hat in Anwendung der Art. 116 - 118 MStP verfügt: 1.

Das militärgerichtliche Verfahren gegen Sdt Willi Remo, geb. 24. Februar 1976 in Brugg, von Oberehrendingen, des Peter Robert und der Susanne geb. Grimm, geschieden, Verkäufer, zuletzt wohnhaft in 4800 Zofingen, Meienweg 6, z.Z. unbekannten Aufenthaltes, Fest Mw Kp V/22, AHV-Nr. 956.76.155.113 betreffend Nichteinrücken in den ADF 1999 vom 29. März bis 16. April 1999, mit Einrücken am 29. März 1999, 10.15 Uhr, Airolo wird - ohne Straffolgen - ingestellt.

2.

Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Bundes.

3.

Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.

4.

Mitteilung an: ­ den Beschuldigten (durch Publikation im Bundesblatt) - den Oberauditor

5.

Gegen diese Einstellungsverfügung können der Beschuldigte und der Oberauditor Rekurs an das Divisionsgericht 8 erheben.

Der Rekurs ist innerhalb von 20 Tagen nach der Mitteilung dieser Verfügung schriftlich mit Antrag und Begründung zuhanden des Divisionsgerichts beim Auditor einzureichen.

Eine mündliche Verhandlung über den Rekurs findet nicht statt. Der Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.

6.

Wird kein Rekurs erhoben oder der Rekurs abgewiesen, so wird die Einstellung des Verfahrens definitiv.

28. November 2000

Der Auditor Divisionsgericht 8: Major Meier

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2000-2437