Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7 - 19 MPV 1 betreffend Schiessplatz Glaubenberg (OW), Bau einer KD-Anlage für NGST vom 7. August 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 3003 Bern, und des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE), 3003 Bern, vom 16. Juni 1999 hat das Eidgenössiche Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau einer KD-Anlage für NGST auf dem Schiessplatz Glaubenberg (OW) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist beim Bauamt der Bezirksgemeinden Sarnen, 6060 Sarnen, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

19. September 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

2000-1914

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