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Bemerkungen.
Es ist die erfreuliche Thatsache zu konstatiren, daß der Gesundheitszustand des Viehes in der Schweiz ein ausnehmend günstiger ist. In der That ist seit Oktober 1877 die Zahl der inficirten Ställe niemals eine so geringe gewesen, wie gegenwärtig. Das schnelle Erlöschen der Lungenseuche ist sicherlich nur auf das Verbot zurükzuführen, daß in der Schweiz Rindvieh, welches einmal an dieser Seuche gelitten hat, nicht mehr in den Verkehr kommen darf.
Von andern Thierkrankheiten kamen vor: Kanton.
Milzbrand. Hundswuth.
Bern .
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l l ' Solothurn .
. 41 -1 St. Gallen .
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Aargau .
-- -- Thurgau .
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Roz.
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G r o ß h e r z o g t h u m B a d e n . Im Dorfe Inzlingen, in der Nähe von Basel, ist am 2. März der Ausbruch der Lungenseuche an einer am 5. Februar abhin vom Altkircher Markt eingeführten Kuh konstatirt worden. Das kranke Thier wurde abgeschlachtet.
Die Regierung von Baselstadt hat die Einfuhr von Vieh, sowie von Futter, Stroh und Dünger aus der genannten Gemeinde verboten.
Nach dem Seuchenbülletin von Elsaß-Lothringen vom 10. März herrscht in Lothringen die Pferderäude hartnäkig fort. Die Lungenseuche hat im Oberelsaß wieder an Ausdehnung gewonnen ; in den ersten Tagen des verflossenen Monats ist sie wieder in einem der schönsten Ställe Mülhausens ausgebrochen. Der verseuchte Stall in Dornach ist durch Abschlachtung der Thiere, welche sich in demselben befunden haben, geleert worden. In den andern Orten dauern die zur Verhütung der Weiterverbreitung ergriffeneu Maßregeln fort.
Während des I. Quartals.
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Mit Bekanntmachung des deutschen Reichskanzleramtes vom 6. März ist die Rinderpest im gesammten Reichsgebiete als erloschen erklärt' worden. -- Gestüzt darauf hat die französische Regierung unterm 18. März das unterm 12. Dezember 1878 erlassene Verbot der Vieheinfuhr aus Deutschland, der S c h w e i z und Belgien auf den 24. März wieder aufgehoben.
Am 31. März erscheinen in der österreichisch-ungarischen Monarchie von der Rinderpest verseucht: in Galizien 32, in Böhmen 13, in Dalmatien 6 Ortschaften. Nach neuesten Berichten hat die Rinderpest in Böhmen eine Schreken erregende Ausdehnung angenommen, indem einige 100 Ortschaften dieses Landes verseucht seien. Deutschland hat die Grenze gegen Böhmen auf das Strengste für Einfuhr von Vieh und thierischen Abfällen gesperrt. Frankreich hat die Einfuhr von Wiederkäuern, frischen Häuten und thierischen Abfällen aus eanz Oesterreich - Ungarn verboten.
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B e r n , den 4. April 1879.
Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.
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Bemerkungen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1879
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
16
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
12.04.1879
Date Data Seite
833-834
Page Pagina Ref. No
10 010 290
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