739 (Vom 30. Mai 1879.)

Der Bundesrath wählte als Postkommis in Bern : Hrn. Paul Wirz, von Othmarsingen (Aargau), Negotiant und gewesener Postverwalter in St. Immer (Bern).

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Auswanderung nach Venezuela.

Es ist dem unterzeichneten Departemente zur Kenntniß gelangt, daß Werbungsversuche für die Auswanderung nach der Republik V e n e z u e l a (Südamerika), gemacht werden wollen. Die Bevölkerung jenes Staates besteht rossentheils Klima ist tr aus Mischlingen, von Weißen, Negern und Indianern. Das lima ist tropisch und schlägt Europäern, namentlich S c h w e i z e r n , keineswegs z u . D i e Niederungen sind drükend heiß u n d «inige, namentlich höher gelegene Punkte, gesund zu nennen sein, so muß doch allen Ernstes vor der Auswanderung nach Venezuela gewarnt werden, B e r n , den 27. Mai 1879.

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Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Artikel 26 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 10. August 1876 sind sämmtliche vom Jahr 1878 stammenden P o s t s e n d u n g e n , w e l c h e aus irgend einem G r u n d e n i c h t b e s t e l l t werden k o n n t e n u n d deren A u f g e b e r n i c h t z n e r m i t t e l n w a r e n , s o w i e a l l e l i e g e n g e b l i e b e n e n Pas-

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s a g i e r e f f e k t e n , aeb st den in a n d e r er W e i s e a u f g e f u n d e n e n G e g e n s t ä n d e n aus genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiemit an alle diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion, unter genauen Angaben der über Beschaffenheit, Inhalt u. dg]., beziehungsweise des Aufgabeortes, er Adresse und des Bestimmungsortes des vermißten Gegenstandes, mittels frankirten Briefes anzumelden.

Nach Umfluß von 3 Monaten von heute an werden die nicht reklamirten Gegenstände zu Gunsten der Postkasse veräußert.

B e r n , den 31. Mai 1879.

Die Oberpostdirektion: Ed. Höhn.

Schweizerische Nordostbahn.

In Folge Kündung der ausländischen Bahnen treten der Spezialtarif für Getreide aus Galizien und Rumänien nach Elsaß-Lothringen via Lindau-Basel, gültig seit 1. Dezember 1877, ferner die im galizisch-schweizerischen Getreidetarif, gültig seit 1. Dezember 1877, enthaltenen Frachtsätze nach Basel auf 15. Juli 1879 außer Kraft. Die an deren Stelle tretenden neuen Taxen werden später bekannt gemacht.

Z ü r i c h , den 19. Mai 1879.

Zum .Reglement und Tarif für den directen Güterverkehr zwischen Stationen der Großh. Badischen Staatseisenbahnen und der Main-Neckar-Bahn einerseits und solchen der Nordostbahn anderseits vom 15. März 1873 tritt am 1. Juni 1879 ein XIII. Nachtrag in Kraft, neue Taxen für Singen enthaltend. Exemplare desselben sind zum Preise von 20 Centimes bei unsern Güterexpeditionen erhältlich.

Z ü r i c h , den 20. Mai 1879.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linie Glarus-Lintthal tritt zu den Tarifen für aie Personen und Gepäckbeförderung : 1) im internen Verkehre der Nordostbahn, 2) im Verkehre zwischen der Linie Effretikon-Hinweil und der Nordostbahn, beide vom 1. Juli 1877, je ein III. Nachtrag in .Kraft, enthaltend die Taxen und Distanzen für die Stationen der genannten

741 neuen Linie. Diese Nachträge können vom 25. Mai an auf allen unsern Stationen eingesehen werden.

Z ü r i o h , den 20. Mai 1879.

Zum Gütertarif zwischen Basel S. G. B. und der Ostsehweiz vom 15. September 1871 und zwischen Basel Bad. Bahn, bezw. Waldshut, und der Ostschweiz vom 1. September 1871 tritt am 1. Juni je ein XXI. Nachtrag in Kraft, Taxen nach den Stationen Ennenda bis Lintthal enthaltend. Exemplare derselben können bei unsern Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 23. Mai 1879.

Der Spezialtarif für den Transport von rohem Eis ab Netstal und Glarus nach Stationen der Pfälzischen Bahnen verliert am 31. August 1879 seine Gültigkeit.

Z ü r i c h , den 24. Mai 1879.

Mit Eröffnung der Linie Glarus-Lintthal treten zu den Tarifen für den directen Güterverkehr der Nordostbahn mit den übrigen schweizerischen Bahnen folgende, die Taxe nach und von Ennenda bis Lintthal enthaltende Nachträge iii Kraft : 1. Ein I. Nachtrag zum Gütertarif Nordostbahn-Vereinigte Schweizerbahnen, Heft I und II vom 1. Mai bezw. 1. October 1878.

2. Ein I. Nachtrag zum Gütertarif Bötzberg-ßahn-schweizer. Bahnen vom 1. Januar 1879.

3. Ein I. Nachtrag zum Gütertai-if Aargauische Südbahn-Nordostbahn und Vereinigte Schweizerbahnen vom 1. October 1878.

4. Ein II. Nachtrag zum Gütertarif Nordostbahn und Vereinigte Schweizerbahnen- CentraTbahn und weiter vom 1. Januar 1878.

5. Ein V. Nachtrag zum Tarif combiné Genf transit-Aarau transit-Ostschweiz vom 1. März 1876.

Exemplare dieser Nachträge können zum Preise von je 20 Centimes per Exemplar durch unsere Güterexeditionen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 27. Mai 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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Schweizerische Centralbahn.

Für den Transport von Brükenmaterial, Eisenbahnschienen und deren Befestigungsmittel treten ab Mannheim und Lndwigshafen nach Flüelen und Brunnen via Basel-Olten mit 1. Juni 1879 direkte Tarife in Kraft, welche an unserem Verwaltungssitz in Basel bezogen werden können.

B a s e l , den 28. Mai 1879.

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Dircctoriuiii der Schweiz, Cciilralbalm. >

Vereinigte Schweizerbahnen.

Von heute an trete a für den Transport von mineralischen Kohlen in Wagenladungen von mindestens 10,000 Kilogramm ab nachbenannten bayerischen Stationen nach H e e r b r u g g folgende Taxen in Kraft: ab Hausham 136 Cts. per 100 Kilogramm.

,, Miesbach 134 ,, ,, 100 ,, Penzberg 132 ,, ,, 100 St. G a l l e n , den 23. Mai 1879.

Di« Generaldirectiou.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Am 1. Juni dieses Jahres tritt ein neuer, auf dem deutschen Classifications-System beruhender Tarif für directe Güterbeförderung zwischen Delle transit, Verrières transit und Genf transit einerseits und Schaffhausen, Constanz und Komanshorn transit anderseits in Kraft.

Dieser Tarif erscheint in zwei Ausgaben, nämlich einer solchen in französischer Sprache, welche die vollständigen Transportbestimmungen und Taxen,

743 und einer solchen in deutscher Sprache, welche nur die Taxen enthält: bezüglich der Transportbestimmungen in deutscher Sprache wird auf den Gütertarif zwischen Basel einerseits und Schaffhausen und den Bodenseeuferplätzen anderseits vom 1. April 1878 und dessen Nachträge verwiesen.

Exemplare der französischen Tarifausgabe können, soweit Vorrath reicht, durch Vermittlung der diesseitigen Stationen bezogen werden.

B e r n , den 23. Mai 1879.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Emmenthalbahn.

Mit 1. Juni laufenden Jahres tritt eine nene Fahrordnung in Kraft, welche vom 28. laufenden Monates an auf unsern Stationen eingesehen und bezogen werden kann.

So lo t h u r n, den 26. Mai 1879.

Die Direction.

Handelsvertrag mit Deutschland.

Der im Jahre 1869 zwischen der Schweiz und dem deutschen Zoll- und Handelsverein abgeschlossene und in Folge Kündigung Seitens Deutschlands mit Ende dieses Jahres ablaufende Handelsvertrag beruht auf dem Grundsaze der Gleichstellung mit der meistbegünstigten Nation. Ein besonderer Konventionaltarif ist mit demselben! nicht verbunden, vielmehr kommen die von Deutschland andern Nationen zugestandenen Konventionaltarife auch der Schweiz ögegenüber zur Anwendung.

Von diesen KonventionalO O zollen hat sich Deutschland wegen der Revision des Generaltarifs so viel möglich frei gemacht und ist einzig in Bezug auf nach-

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stehende Positionen noch bis Ende dieses Jahres gebunden, welche mit Belgien vereinbart worden und allen denjenigen Staaten gegenüber, die von Deutschland vertragsgemäß auf dem Fuße der Meistbegünstigung behandelt werden müssen, zur Anwendung kommen.

Basis.

Steinkohlen, Koaks, Steinkohlenballen .

. per Ctr.

Zündhölzchen .

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,, ,, Mehl, geschrotene oder geschälte Körner, geschälte Gerste, Grttze und Malz .

. ,, ,, Flachs- oder Hanfgarn, einfaches ungebleichtes, mit. der Hand gesponnenes .

.

. n ,, Glas, weißes, polirtes, abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes .

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. ,, ,, Glas, farbiges, bemaltes oder vergoldetes, ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in Verbindung mitandern Materialien, ausgenommen edle Metalle, fein vergoldete oder versilberte Metalle, Schildpatt, echte Korallenperleii, Edelsteine n n In Bezug auf andere zollpflichtige Gegenstände hat land vollständig freie Hand.

Thlr. Sgr,

Zollfrei.

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^ -- Deutsch-

Indem das unterzeichnete Departement auf diese Vertragsverhältnisse aufmerksam macht, theilt dasselbe gleichzeitig mit, daß in jüngster Zeit der Reichskanzler dem deutschen Reichstage einen Gesezesentwurf unterbreitet hat, wonach : ,,Eingangsx.ölle von bis dahin zollfreien Gegenständen und Erhöhungen bestehender Zolle, wegen deren Einführung dem Reichstage ein Gesezesentwurf zur Beschlußfassung vorgelegt ist, mit Zustimmung des deutschen Bundesrathes und des Reichstages durch Anordnung des Reichskanzlers vorläufig in Hebung gesezt werden können."

Gegenwärtig ist diesei1 Gesezesentwurf nicht berathen.

vom Reichstag noch

B e r n , den 20. Mai 1879.

Schweiz. Handels- & Lamlwii'tliscluiftsdi'parlcmvnt.

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Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Am l. Juni dieses Jahres tritt für directe Personenbeförderung zwischen Stationen der Jura-Bern Luzern-Bahn einerseits und solchen der Paris-LyonMittelmeer-Bahn anderseits, via Delle, Verrières und Genf ein neuer Tarif in, Kraft, in -welchem die seit dem Bestehen der bisherigen directen Tarife auf den Linien der Jura-Bern-Luzern Bahn eingetretenen Taxerhöhungen, eingerechnet sind.

Dieser Tarif kann auf unsern. Verbandstationen eingesehen werden.

B e r n , den 30. Mai 1879.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bau -Ausschreibung.

Die Arbeiten betreffend Erstellung eines M u n i t i o n s m a g a z i n e s auf der Roßweid bei der Burgerallmend in Thun werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Voranschlag und Bedingnißheft sind beim eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern und im Bureau der eidg. Bauaufsicht in Thun zur Einsicht aufgelegt, wo zugleich weitere gewünschte Auskunft ertheilt wird.

Uebernahmsofferten für dieses Gebäude oder einzelne Arbeiten an demselben sind bis und mit dem 2. Juni nächsthin in verschlosseneu Eingaben mit der Aufschrift : ,,Eingabe für das Munitionsgebäude in Thun" versehen, dem unterzeichneten Departement einzureichen.

Bern, den 23. Mai 1879.

Schweiz. Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen.

Simplonbahn.

In Folge Ermächtigung seitens des schweizerischen Eisenbahndepartements und vorbehaltlich Genehmigung durch den Bundesrath und die Bundesversammlung, beehrt sich die Direction der Simplonbahn dem Publikum anzuzeigen, daß die Personen- und Gütertarife der Linie Bouveret-Brigue auf den 20. August nächsthin gegenüber den bestehenden Taxen eine Erhöhung

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von fünfundzwanzig Prozent erleiden werden. Ausgenommen hievon sind jedoch die Spezialtarife für den Transport von Salz, Nutz- und Brennholz, Eisenbahnschwellen, Kalk, Anthracit, Kiesen und Bausteinen ini Allgemeinen.

L a u s a n n e , den 20. Mai 1879. [Vj

Die Direction.

.Ausschreibung vmi erlwligteu Slelluu.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falls sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Genf.

_ . , . . ,, . ,, ,, 2) Stadtbneftrager in Genf.

l Anmeldung bis zum 13. Juni } 1879 bei der Kreispostdirektion ;n (jenf.

3) Postbommis in Basel. Anmeldung bis zum 13. Juni 1879 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Kondukteur für den Postkreis Zürich. Anmeldung bis zum 13. Juni 1879 bei der Kreispostdiroktion in Zürich.

5) Briefträger in Schönengrund (Appenzell A. Kh.) Anmeldung bis zum 13. Juni 1879 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Büreauchef beim Hauptpostbüreau Beilenz. Anmeldung bis zum 13. Juni 1879 bei der Kreispostdirektion in Bellenz.

1) Briefträger in Bäretschweil (Zürich). Anmeldung bis zum 6. Juni 1879 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

2) Büreauchef beim Hauptpostbüreau in Bern. Anmeldung bis zum 6. Juni 1879 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Telegraphist in Zimmerwald. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 4. Juni 1879 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

4) Telegraphist in Morgins (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenproyision: Anmeldung bis zum 4. Juni 1879 Dei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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1879

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31.05.1879

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739-746

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