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Inserate.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs Uniformirung der schweizerischen Postbediensteten für 1880 wird hiemit über die Lieferung des nachgezeichneten Materials freie Konkurrenz eröffnet : Bedarf.

Breite Gewicht innert den per Meter.

Leisten.

Liefertermin 1880 1880

Meter.

Gentim, Gramm, 4500 blaumelirtes Uniformt ei .

. 135 700 1. März.

400 blaugrau Satin .

.

.

. 140 800 1 . April.

4000 blaumelirtes Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.

1000 Barchent . . . . . 90 -- 1. Juli.

1600 Blousen aus roller, genäßter Leinwand -- 15. April.

360 Gros Knöpfe -- -- 1. März.

Muster für sämmtliche Artikel können bei dem Materialbüreau der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder dort bezogen werden. Es sind somit den Eingaben keinerlei Muster beizulegen.

* Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher und Blousen getheilt oder ungetheilt za übertragen.

Die Eingaben sind v e r s c h l o s s e n und mit der Aufschrift: ,,Eingabe für Post-Bekleidungs-Material" versehen, bis zum 31. Oktober nächsthin frankirt der S c h w e i z . O b e r p o s t d i r e k t i o n einzusenden.

B e r n , den 12. Oktober 1879.

Die schweiz. O b e r p o s t d i r e k t i o n: Ed. Höhn.

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Ausschreibung.

Die schweizerische Oberpostdirektion eröffnet hiemit Konkurrenz für Anfertigung folgender Uniformstüke : 210 Postillonsmäntel, 720 Mantelkragen.

Es werden Angebote für ganze und theilweise Uebernahme obiger Quanta entgegengenommen.

Muster der genannten Kleidungsstüke können im Materialbüreau der Oberpostdirektion eingesehen werden.

Offerten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebote für Anfertigung von Postbekleidungsstüken" bis zum 25. Oktober franko an die O b e r p o s t d i r e k t i o n einzusenden, B e r n , den 13. Oktober 1879.

Die schweiz. O b e r p o s t d i r e k t i o n : Ed. Holm.

Ausschreibung von Erdarbeiten.

Auf der ei dg. Allmend in Thon soll eine alte Infanterieschanze, sowie eine Positionsbatterie eingeebnet und die Gräben des Polygons theilweise ausgefüllt werden. Ueber die dah erigen Arbeiten wird hiemit Konkurrenz eröffnet.

Voranschlag und Bedingnißheft sind in den Bureaux îles eidg. OberBauinspektorates in Bern und der eidg, Bauaufsicht in Thun zur Einsicht aufgelegt, welche Stellen zugleich jede weitere gewünschte Auskunft ertheilen werden.

Uebernahmsofferten sind bis und mit dem 26. Oktober nächsthin in verschlossenen. Eingaben, mit der Aufschrift ,,Angebot für Erdarbeiten in Thun" versehen, dem unterzeichneten Departement franko einzureichen.

B e r n , den 16. Oktober 1879.

Schweiz. Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen.

433 Ausschreibung.

Die Stelle eines Inventarkontroleurs mit einer Jahresbesoldung bis auf Fr. 4000 wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen tur dieso Stelle sind in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den28. Oktober nächsthin dem schweizerischen Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 17. Oktober 1879.

Schweiz. Militärdepartement.

Schweizerische Nordostbahn.

Zu den im Verkehr zwischen Romanshorn, beziehungsweise Korschach und den verschiedenen deutschen Verbänden bestehenden Gütertarifen sind, am 1. Oktober folgende Nachträgt- ausgegeben worden und bei den benannten Güterexpeditionen erhältlich.

1) Nachtrag III zum allgemeinen Verbandstarif, Theil I; 2) Nachtrag 4 zum hanseatisch - rheinisch - westdeutschen Verbandstarif, Theil If: 3) Nachtrag 2 zum hanseatisch-rheinisch-westdeutschen Seehafen-Ausnahmetarif vom 1. Juni 1879 ; 4) Nachtrag 4 zum westdeutschen Seehafen-Ausnahmetarif vom 1. Juni 1879; 5) Ergänzungsblatt zum Mitteldeutschen Tarifheft vom 1. Mai 1879.

Z ü r i c h , den 8. October 1879.

Für rohes Steinsalz in Ladungen von 10,000 Kilogramm pro Wagen ab Eyach (Württemberg) nach Horgen kommt von heute an ein dritter Frachtsatz von Fr. 117. 60 Cts. zur Berechnung.

Z ü r i c h , den 9. October 1879.

Der Spezialtarif für den Transport von frischem Fleisch ab verschiedenen schweizerischen Stationen nach Paris vom 20. Juli 1870 tritt am 15. Januar 1880 außer Kraft und wird auf diesen Zeitpunkt durch einen neuen Tarif ersetzt werden.

Z ü r i c h , den 13. October 1879.

434 Am 1. November treten ab Basel, Badische Bahn, nach den Stationen der Nordostbahn Reexpeditionstaxen für die Beförderung von Getreide in Kraft. Bezügliche Tarife sind vom 25. dies an bei unsern Güterexpeditionen erhältlich.

Z ü r i c h , den 13. October 1879.

Für die Beförderung von Getreide von Mannheim transit und Ludwigshafen transit nach Stationen der Nordostbahn tritt am 1. November ein Reexpeditionstarif ah Basel S. C. B. in Kraft, Derselbe ist bei unsern Güterexpeditionen à 10 Cts. erhältlich.

Z ü r i c h , den 13. October 1879.

Zu den Gütertarifen Basel S. C. B.-Schaffhausen, Konstanz, Romanshorn transit etc. und Basel Badische Bahn-Romanshorn transit etc. vom 1. April 1878 tritt am 1. November je ein III. Nachtrag in Kraft. Derselbe ist bei unsern benannten Güterexpeditionen erhältlich.

Z ü r i c h , den 13. October 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn,

Schweizerische Centralbahn.

Am 15. October dieses Jahres tritt ein neuer Tarif Nr. 16 für die Beförderung von Steinkohlen und Coaks von den Saargruben, sowie von Karlingen und Stieringen nach der Central- und Westschweiz in Kraft, welcher bei unsern. Stationen eingesehen und bezogen werden kann.

Soweit die Taxen des bisherigen Tarifs Kr. 16 vom 15, October 1877 durch den neuen Tarif nicht ersetzt werden, bleiben dieselben noch bis zum.

1. Dezember dieses Jahres in Kraft.

B a s e l , den 10. Oktober 1879.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

435

Bekanntmachung betreffend

den Uebertritt eines Jahrganges in die Landwehr und

den Anstritt eines Jahrganges aus der Wehrpflicht.

Gemäß Artikel l, 10, 12, 16, 17 und 161 der Militärorganisation vom 13. November 1874 und der bundesräthlichen Verordnungen betreffend den Uebertritt vom Auszug in die Landwehr und die Entlassung ans der Landwehr vom 2. Februar und 15, September 1876 werden hiemit folgende Anordnungen getroffen :

I. Uebertritt in die Landwehr.

A. Offiziere.

§ 1. Mit dem 31. .Dezember 1879 können, insofern aie sich zu weiterer Dienstleistung im Auszuge nicht verstehen, in die Landwehr übertreten: a) die Hauptleute, welche im Jahr 1844 geboren sind ; b) die im Jahre 1847 gebornen Oberlieutenants und Lieutenants.

B. Unteroffiziere und Soldaten.

§ 2. Mit dem 31. Dezember 1879 treten in die Landwehr : a) Die Unteroffiziere und Soldaten aller Grade der Infanterie, der Artillerie, des Genie, der Sanitätstruppen und der Verwaltungstruppen vom Jahrgange 1847 ; b) Unteroffiziere and Soldaten der Kavallerie, welche im Jahr 1849 geboren sind und seit ihrer Eintheilung im 20. Altersjahr allen Aufgeboten ihres Korps folgten, somit zehn effektive Dienstjahre zählen: ferner diejenigen, welche im Jahre 1847 geboren sind, auch wenn sie den gesezlich vorgeschriebenen Dienst rieht durchwegs geleistet haben und insofern, als sie anläßlich ihres spätem Eintrittes zur Waffe sieb.

nicht gegenüber dem Waffenchef za langem Auszügerdienst verpflichtet haben.

Das Personal der von den Eisenbahnverwaltungen nach Artikel 29 der Militärorganisation zu stellenden Eisenbahndetaschemente wird für die Dauer der Anstellung bei der Eisenbahnverwaltung ohne Unterscheidung der Jahrgänge den Auszüger- oder Landwehr-Geniebataillonen zugetheilt.

436 C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstände.

§ 3. Die in. die Landwehr übertretende Mannschaft behält ihre Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung, mit Ausnahme der Dragoner und der Guiden, dio ihre Handfeuerwaffen und Pferdeausrüstung (mit Ausschluß des Mantelsakes) dem Staate abzuliefern haben.

§ 4. Bei Anlaß des nächsten Dienstes ist sämmtliche Mannschaft durch die Kantone mit dem Landwehrabzeichen 211 versehen.

§ 5. Kavalleristen, welche in die Landwehr übertreten, ohne die zehn Jahre Auszügerdienst erfüllt zu haben, sind bezüglich der vom Bunde beschafften Dienstpferde nach Artikel 197 der Militärorganisation zu behandeln.

II. Austritt aus der Landwehr.

A. Offiziere.

§ 6. Mit dem 81. Dezember 1879 erlangen Berechtigung zum Austritt aus der Dienstpflicht die Offiziere aller Waffengattungen und Grado des Jahrgangs 1835, insofern sie sich nicht zu weiterer Dienstleistung verstehen.

B. Unteroffiziere und Soldaten.

§ 7. Mit dem 31. Dezember 1879 treten aus der Landwehr und somit aus der Dienstpflicht : die Unteroffiziere und Soldaten aller Waffen und Grade vom Jahrgang 1835.

C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstände.

§ 8. Die antretenden Unteroffiziere und Soldaten hahen abzugeben : a) die Handfeuerwaffen sammt Bajonnet: von den übrigen Gegenständen,, soweit dieselben auf Kosten des Staates geliefert wurden; b) die blanken "Waffen und das zur Bewaffnung gehörige Lederzeug,.

Patrontasche Inbegriffen ; e) die Feldbinden, Feldflaschen, Brodsäke, Gamellen, Trommeln, Musikinstrumente and die Aexte der Infanteriepionniere.

§ 9. Die Unteroffiziere und Soldaten des austretenden Jahrganges, welche die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände erst bei der Organisationsmusterung gefaßt, haben dieselben vollständig wieder abzugeben.

III. Allgemeine Bestimmungen.

g 10. Der Uebertritt der Offiziere in die Landwehr und der Austritt derselben aus der Dienstpflicht ist .denselben durch die betreffende Wahlbehörde in entsprechender Form besonders zur Kenntniß zu bringen.

§ 11. Die Kommandanten von zusammengesezten Truppenkörpern, welche ihre zum Uebertritt in die Landwehr oder zum Austritt aus der Dienstpflicht berechtigten Adjutanten und Stabssekretäre zu behalten wünschen, haben, dieses den betreffenden Wahlbehörden (bezüglich der Stabssekretäre dem Schweiz. Militärdepartement) sofort anzuzeigen, § 12. Die der in die Landwehr übergetretenen oder ganz aus der Wehrpflicht entlassenen Mannschaft abgenommenen Bewaffnungs-, Bekleidungsund Ausrüstungsgegenstände (incl. Pferdeausrüstungen) sind der administra-

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tiven Abtheilung der Kriegsmaterialverwaltung zur Verfügung zu halten : derselben ist zum Zweke der Kontrolirung eine nach Waffengattungen geordnete Uebersicht der übergetretenen und der ganz entlassenen Mannschaft einzusenden.

§ 13. Die Kantone sorgen dafür, daß die betreffenden Kreiskommandanten den Uebertritt von Unteroffizieren und Soldaten in die Landwehr denselben auf Seite 7 des Dienstbüchleins bescheinigen und die neue Eintheilung auf Seite 6 desselben vormerken.

In gleicher Weise und am gleichen Orte soll die erfüllte Dienstpflicht dem Jahrgang 1835 bescheinigt werden.

Die Anordnung zur Einziehung und Wiederabgabe der Dienstbüchlein ist Sache der Kantone.

§ 14. Die Kantone sorgen ferner dafür, daß von den Kreiskommandanten die auf den Uebertritt m die Landwehr und den Austritt aus derselben bezüglichen Mutationen, den Kontroleführern sofort mitgetheilt werden. Bei eidg. Truppenkorps hat dies durch Vermittlung des "Waffenchefs zu geschehen.

§ 10. Die Vorarbeiten für die Bereinigung der Kontrolen und der Dienstbüchlein können sofort begonnen werden.

§ 16. Die Kantone haben gegenwärtige Anordnungen den Betheiligten in. geeigneter Weise zur Kenntniß zu bringen nnd in den Publikationen für den Uebcrtritt in die Landwehr diejenigen Korps speziell, zu bezeichnen, in welche dieUebertretendenn demGesezee und den einschlägigen Verordnungen gemäß versezt werden.

B e r n , den 10. Oktober 1879.

Schweizerisches Mil itärdepartement : Hertenstein.

Publikation.

Auf erhaltene Mittheilung, daß in einigen an das deutsche Reich grenzenden Kantonen deutsches Geld in Menge eingeführt und daselbst verbreitet wird, sieht sich das eidg. Finanzdepartement veranlaßt, an die Hauptzollnnd Kreispostkassen, sowie an sämmtliche Zoll-, Post- und Telegraphenbüreaus in den betreffenden Kantonen die Weisung ergehen zu lassen, unter keiner Bedingung deutsches Geld an Zahlungsstatt anzunehmen oder gar einzuwechseln.

B e r n , den 6. Oktober 1879, K i d g. F i n a n z d e p a r t e m e n t :

Bavier.

*.

DBiclg1. ÄEedizinalpriifiing^eia.

ce GC

Während des III. Quartals 1879 haben folgende Medtzinalpersoiien nach abgelegter Prüfung eidg. Diplome erhalten: Name und Vorname.

AU .Aerate: Bulan, Heleno Demieville, Paul T. Erlach, Walter Genhard, Heinrich Gerber, Hans Kälin, Franz Lisibach, Jost Lnte, Adolf Mehlem, Georg Eenand, Josephe Rogivue, Dr. Adrien Tramer, Dominik Vonmoos, Josef Flury, Dr. Andreas Stahel. Hans Wälder, Hermann Schelling, Felix Sclmyder, Bernhard Keller, Emil Triimpi, David

Heimatort.

Amiens Paierions Bern Sempach Röthenbach Einsiedeln Gunzwyl Bern Hubersdorf Glovelier St. Saphorin Sta. Maria Grofidietwyl Schiers Turbenthal Wängi Berneck Ennetbaden Oberendingen Glarus

Woimm-t,.

EaMton oder Land.

Frankreich Waadt Bern.

Lnzern Bern Schwyz Lnzern Bern Solothurn Bern Waadt Graubünden Lnzern Graubünden Zürich Thurgau St. Gallen Aargan n

Giara s

Bern Lnzern Wiehtrach (Bern) Einsiedeha Münster (Lnzern) Bern Soiothurn ölovelier Lausanne Bern Luzern Schiers Züriob.

Wängi Wyl (St. Gallen) Ennetbaden Oberendingen Glarns

Geburts- Priifimgsjahr.

0)'t.

1845 1855 1851 1853 1854 1854 1852 1855 1848 1851 1852 1854 1851 1853 1855 1855 1853 1853 1853 1856

Bern.

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Zürich.

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Name- und Vornaîne.

Als Thierärzte: Baud, Edouard Buchmüller, Albert Kebmann, Alfred Würsten, Albert Bondolfi, Giacomo Meisterhans, Alirad Isepponi, Erminio Wißler, Eduard Hasel b och, Karl Keller, Johann Keller, Ferdinand

:

Als Apotheker: Wydler, Konrad Brogli, ßeda Keusch, Karl Schultheß, Hans Galleja. Hans

Heimatort.

Gimel Lotzwyl tìadmen

Saanen Poschiavo Andelfingen Posehiavo Sumiswald Altstatteu Zuberwangen Hiinikon

A arati Merischwand Boswyl Zürich Pleß

Kanton oder Land.

: Waadt Bern ^ ij Granbünden Zürich Qraubünden Bern St. Gallen

;

Tt

Thurtrau

Aargau

Wohnort.

Meyringen Lotzwyl Bern Saauen Zürich Andelfiugen Zürich Murten Altstätten Langensteig bei Wyl (St, Gallen) Rämisherg hni Kreuzungen (Thurgaii)

Aarau Merenscliwaud Bern Zünoh Zürich Schlesien (Preussen) Flnntern (Züricli) rt

Geburts- Prüfwngsort.

jahr.

1857 1856 1857 1858 .

1855 1800 1854 1800 1859

Bern.

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Zürich.

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1856 1860 1852 1852 1851 1853 1855

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Zürich.

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B e r n , den 2. Oktober 1879. l3] . , Eidg. Departement des lauern.

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440

Ausloosung der

Obligationen des eidgenössischen Anleihens von 1867.

Bekanntmachung.

Samstags den 1. November nächsthin, Nachmittags von 3 Uhr an, wird im Vorsaale des Nationalrathes die Ausloosung der am 31. Januar 1880 zur Rükzahlung gelangenden Obligationen des eidg. Anleihens von 1867 im Betrage von Fr. 5150,000 stattfinden, was hiemit bekannt gemacht wird, .

B e r n , den 9. Oktober 1879 h Eidg. F i n a n z d e p a r t e m e n t : Bavier.

Publikation.

Zufolge eines unterm 5. November 1878 zwischen der Schweiz, Belgien, Frankreich, Italien und Griechenland abgeschlossenen Vertrages sollen die italienischen Silberscheidemünzen (20- und 50-Rappen-, l- und 2Frankenstüke) in der Schweiz vom i. Jänner 1880 an außer Kurs gesezt werden.

Eis zu diesem Zeitpunkte werden die genannten Geldsorten zum "Nennwerth. eingelöst bei der eidgenössischen Staatskasse, den Hauptzoll- und Kreispostkassen, sowie bei sämmtlichen Zoll-, Post- und Telegraphenbureaux.

Das Publikum wird auf den angesehen Termin ganz besonders aufmerksam gemacht, mit der gleichzeitigen Anzeige, dass keine Fristverlängerung eingeräumt werden wird.

B e r n , den 25. September 1879.

Eidg. Fin anzdepartement : Bavier.

441 Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzleigehülfen für die f r a n z ö s i s c h e n liebersezungen und E x p e d i t i o n e n bei dem unterzeichneten Departemente ist neu zu besezen. Bewerber um diese Stelle werden ersucht, ihre Anmeldungen bis den 1. November nächsthin, unter Angabe des Heimatortes und Anschluß der Zeugnisse über juristische Bildung und Leumund, dem unterzeichneten Departement schriftlieh einzusenden.

Die Bewerber müssen der deutschen Sprache genügend kundig sein, um bei den übrigen Departementsarbeiten aushelfen zu können. Die jährliche Besoldung beträgt Fr. 2800--3200. Stelleantritt am 1. Dezember 1879.

B e r n , den 10. Oktober 1879.

Kids Justiz- und Polizeidepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des A d j u n k t e n des C h e f s der I. Sektion der Oberp o s t d i r e k t i o n wird hiemit zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Daherige Anmeldungen sind der unterzeichneten Direktion bis zum 28. dieses Monats schriftlich und frankirt einzureichen, B e r a , den 11. Oktober 1879.

Die Oberpostdirektion: Ed. Huhn.

Westschweizerische Bahnen.

Dem Publikum wird hiemit bekannt gemacht, daß den 20. October 1879 «in IV, Nachtrag zum internen Personentarif der Westschweizerischen Bahnen in Kraft tritt, welcher Preise für einfache Fahrt, sowie für Hin- und Rückfahrt von Neuchatel nach Freiburg und vice versa, via Biel-Bern, enthält.

L a u s a n n e , den 2. October 1879. [V] Die Direction «1er Westschweizerischen Bahnen.

442

Westschweizerische Bahnen.

Dem Publikum wird hiemit bekannt gemacht, daß der Spezialtarif Nr. 20 für den Transport in gewöhnlicher Fracht von Cément in Säcken oder ÌD Fässern ab Genf transit und Verrières transit nach Basel vom 15. Dezember 1874 den 1. Januar 1880 aufgehoben wird.

L a u s a n n e , den 30. September 1879.

Die Direction der Westschweizerischen Buhnen.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i ZTI geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

"Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Gehilfe der Zollverwaltung bei der Hauptzollstätte in Pruntrnt. Jahresbesoldong bis auf Er. 1900. Anmeldung bis zum 29. Oktober 1879 bei der Zolldirektion in Basel.

2) Briefträger in Lausanne. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1879 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Bruggen (St. Gallen).) , ATM«1«Jung bis zum 31. October fa ' ss v ( jg~g uel der Kreispostdirektion m 4) Posthalter in Degersheim ,, St. Gallen.

1) Sekretär bei der Oberpostdirektion. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1879 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Postkommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1879 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Ausläufer des Telegraphenbüreau Zürich. Jahresbesolduug Fr, 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. Oktober 1879 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

4) Télégraphiât in Degersheim (St, Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200?

nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1879 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

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1879

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18.10.1879

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431-442

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