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Handelsvertrag mit Deutschland.

Der im Jahre 1869 zwischen der Schweiz und dem deutschen Zoll- und Handelsverein abgeschlossene und in Folge Kündigung Seitens Deutschlands mit Ende dieses Jahres ablaufende Handelsvertrag beruht auf dem Grundsaze der Gleichstellung mit der meistbegünstigten Nation. Ein besonderer Konventionaltarif ist mit demselben! nicht verbunden, vielmehr kommen die von Deutschland andern Nationen zugestandenen Konventionaltarife auch der Schweiz gegenüber zur Anwendung. Von diesen Konventionalzöllen hat sich Deutschland wegen der Revision des General tarif s so viel möglich frei gemacht und ist einzig in Bezug auf nachstehende Positionen noch bis Ende dieses Jahres gebunden, welche mit Belgien vereinbart worden und allen denjenigen Staaten gegenüber, die von Deutschland vertragsgemäß auf dem Fuße der Meistbegünstigung behandelt werden müssen, zur Anwendung kommen.

Basis.

Steinkohlen, Koaks, Steinkohlenballen .

. per Ctr.

Zündhölzchen Mehl, geschrotene oder geschälte Körner, geschälte Gerste, Grüze und Malz .

. ,, ,, Flachs- oder Hanfgarn, einfaches ungebleichtes, mit der Hand gesponnenes ,, ,, Glas, weißes, polirtes, abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes .

.

.

.

,, ,, Glas, farbiges, bemaltes oder vergoldetes, ohne Unterschied der Form ; Glaswaaren in Verbindung mitandern Materialien, ausgenommen edle Metalle, fein vergoldete oder versilberte Metalle, Schildpatt, echte Korallenperlen, Edelsteine . . . . . . , , , ,

Thlr. Sgr.

Zollfrei.

,, ,, ,, 2

20

4

--

709 In Bezug auf andere zollpflichtige Gegenstände hat Deutschland vollständig freie Hand.

Indem das unterzeichnete Departement auf diese Vertragsverhältnisse aufmerksam macht, theilt dasselbe gleichzeitig mit, daß in jüngster Zeit der Reichskanzler dem deutschen Reichstage einen Gesezesentwurf unterbreitet hat, wonach : .,,Eingangszölle von bis dahin zollfreien Gegenständen und Erhöhungen bestehender Zölle, wegen deren Einführung dem Reichstage 'ein Gî-esezesentwurf zur Beschlußfassung vorgelegt ist, mit Zustimmung des deutschen Bundesrathes und des Reichstages durch Anordnung des Reichskanzlers vorläufig in Hebung gesezt werden können.'1 Gegenwärtig ist dieser Gesezesentwurf vom Reichstag noch nicht berathen.

B e r n , den 20. Mai 1879.

Schweiz. Handels- & Landwirthschaftsdepartement.

Bau -Ausschreibung.

Die Arbeiten betreifend Erstellung eines M u n i t i o n s m a g a z i n e s auf der Roßweid bei der Burgerallmend in Thun werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Voranschlag und Bedingnißheft sind beim eidg. ßber-Bauinspoktorat in Bern und ini Bureau der eidg. Bauaufsicht in Ihun zur Einsicht aufgelegt, wo zugleich weitere gewünschte Auskunft ertheilt wird.

Uebernahmsofferten für dieses Gebäude oder einzelne Arbeiten an demselben sind bis und mit dem 2. Juni nächsthin in verschlossenen Eingaben mit der Aufschrift : ,,Eingabe für das Munitionsgebäude in Thun" versehen, dem unterzeichneten Departement einzureichen.

Bern, den 23. Mai 1879.

Schweiz. Departement des Innern, A b t h e i l u n g Bauwesen.

710

Bekanntmachung.

Nach einem vom schweizerischen Konsul in Mailand dem Bundesrathe zugesandten Schreiben vom 28. April abbin bestehen gegenwärtig BetrügerAssociationen in Mailand und in andern Städten Italiens, welche hauptsächlich darauf ausgehen, ührenfabrikanten der französischen Schweiz zu prellen, indem sie zu gleicher Zeit bei mehrern Häusern Bestellungen machen und Zahlung nach 3 Monaten versprechen, allein wenn diese Zeit gekommen ist, sich aus dem Staube machen, was bereits mehreren Häusern der französischen Schweiz großen Schaden gebracht habe.

Der Herr Konsul räth daher, daß man mit Leuten, die man nicht kennt, sich nicht in Geschäfte einlasse, ohne zuvor über dieselben genaue Er. kundigung eingezogen zu haben.

B e r n , den 6. Mai 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerische Eisenbahnen.

Dem Publikum wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß auf den 1. Juni nächsthin ein II. Nachtrag zur Waarenklassifikation vom 15. Oktober 1863 in Kraft treten wird, enthaltend Vorschriften für den Transport von Käse ohne Verpackung, sowie die Taxirung von Palmenmehl (Futtermehl) und Chlorbarium.

L a u s a n n e , den 15. Mai 1879.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

Schweizerische Nordostbahn.

In Folge Erklärung der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen treten die Taxen nach und von Altmünsterol transit und Avricourt transit im russischschweizerisch-französischen Vterbandstarife vom 1. Januar 1876 (Nachträge IV und V) mit 31. Mai 1879 außer Wirksamkeit.

Zürich; den 13. Mai 1879.

711 Mit 15. Juni dieses Jahres tritt zum Tarif vom 15. Januar 1878 für den Personen- und Gepäckverkehr zwischen Stationen der Eisenbahnen in ElsaßLothringen einer- und solchen der Schweiz. Bahnen anderseits ein II. Nachtrag in Araft, enthaltend die Taxen für Personeuzugsbilletc zur Hin- und Bückfahrt zwischen Zürich und Straßburg.

Z ü r i c h , den 14. Mai 1879.

Exemplare der mit Betriebseröffnung der Linie Glarus-Lintthal in Kraft tretenden II. Nachträge : 1) zum internen Gütertarif der Nordostbahn vom 1. October 1877, 2) zum Gütertarif der Linie Effretikon-Hinweil vom 1. October 1877, 3) zum internen Getreidetarif der Nordostbahn vom 20. October 1878, enthaltend die Taxen nach und von den Stationen genannter Linie, können bei unsern Güterexpeditionen zum Preise von 40 Centimes bezogen werden.

Z ü r i c h , den 19. Mai 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbnliu.

Schweizerische Centralfoahn.

Der Spezialtarif vom 15. März 1877 für den Transport von ,,Eis in Wagenladungen" ab Interlaken nacli Stationen der pfälzischen Eisenbahnen via Basel wird auf-den 15. August 1879 aufgehoben.

B a s e l , den 17. Mai 1879.

Zum Tarif für den directen Güterverkehr zwischen der Centralbahn einerseits und der Jura-Bern-Luzern-Bahn, der Brüaigbahn und der Emmenthalbahn anderseits, vom 20. Juli 1877, tritt am 1. Juni nächstkünftig ein III. Nachtrag in Kraft, enthaltend eine größere Anzahl veränderter Frachtsätze.

Dieser Nachtrag kann auf unsern Stationen eingesehen und zum Preise von 20 Centimes per Exemplar bezogen werden.

B a s e l , den 20. Mai 1879.

Zum Tarif für den internen Güterverkehr der Centralbahn, datirt vom 1. Januar 1877, tritt am 1. Juni nächstküiiftig ein I. Nachtrag in Kraft, enthaltend eine Anzahl veränderter Frachtsätze.

712 Dieser Nachtrag kann bei unseren Stationen eingesehen und a 20 Cfs.

per Exemplar käuflich bezogen werden.

B a s e l , den 20. Mai 1879.

Diredoriuin der Schweiz, Gentralbalin.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bezug nehmend auf unsere Publikation vom 21. März 1879 in Nr. 14 des Schweiz. Buudesblattes, Seite 675 und 676, bringen wir anmit zur Kenntniß, daß mit 20. Mai dieses Jahres ein Tarifbuch für den belgisch-französischen Güterverkehr via Athus-Mont St. Martin-Longuyon-Lure-Delle in Kraft tritt, welches folgende Tarife enthält : 1) für den Transitverkehr in Eil- und gewöhnlicher Fracht zwischen Anvers (Bassin) transit, Bruges (Bassin) transit, Bruxelles Entrepôt et Bassin) transit, Gand (Entrepôt, Docks et Bassin) transit, Louvain (Bassin) transit, Ostende transit, Termonde (Entrepôt) transit, einerseits, und unsern Stationen Basel, Bern und Biel anderseits, entsprechend den Tarifs communs internationaux Nr. l und 3, sowie dem Nachtrag; 2) für den Lokalverkehr zwischen den genannten Stationen, sowie sämmtlichen übrigen für den Güterverkehr geöffneten Stationen der Belgischen Staatsbahn einerseits und den diesseitigen Stationen Basel, Biel und Bern anderseits.

Auf Verlangen der Versender kommen diese Tarife zur Anwendung auch für den Verkehr nach oder von den zwischen Biel, Basel und Bern gelegenen Stationen.

Dieses Tarifbuch umfaßt ohne Taxänderung, jedoch mit wesentlicher Ausdehnung der Klassifikation, die mit unserer Publikation vom 21. März 1879 eingeführten Tarife und treten daher letztere mit 20. Mai dieses Jahres außer Kraft.

Exemplare dieses Tarifbuches können, soweit Vorrath reicht, vom 20. Mai ab durch Vermittlung der Stationen bezogen werden.

B e r n , den 17. Mai 1879.

Die Dirccfion der Jura-ßern-Luzcrn-ßahu.

713

Emmenthalbahn.

Mit 1. Juni 1879 tritt ein IV. Nachtrag zum Gütertarif für den direkten Verkehr zwischen den Stationen der Emmenthalbahn und denjenigen der Schweiz. Centralbahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn, Brünig-Bahn, Suisse Occidentale, Bulle-Romont- und Simplon-Bahn vom 10. Oktober 1877, enthaltend neue Taxen der Stationen Neu-Solothurn und Derendingen, sowie nach der BrünigBalm, in Kraft.

S o l o t h u r n , den 21. Mai 1879.

Die Direction.

Westschweizerische Eisenbahnen.

Dem Publikum wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß vom 26. dieses Monats ab auf den Bahnhöfen Nyon, Rolle, Morges, Lausanne, Vevey, Ciarens, Vernex-Montreux, Veytaux-Chillon, Aigle und Bex directe Personenbillete I. Classe nach Paris via Genf ausgegeben werden.

In umgekehrter Richtung worden in Paris directe Billete I. Classe via Genf nach Nyon, Rolle, Morges und Lausanne ausgegeben.

Jedermann kann auf genannten Bahnhöfen Auskunft über die bezüglichen Preise erhalten.

L a u s a n n e , den 19. Mai 1879.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

Simplonbahn.

In Folge Ermächtigung seitens des schweizerischen Eisenhahndepartements un vorbehaltlich Genehmigung durch den Bundesrath und die Bundesversammlung, beehrt sich die Direction der Simplonbahn dem Publikum an-

714 zuzeigen, daß die Personen- und Gütertarife der Linie Bouveret-Brigue auf den 20. August nächsthin gegenüber den bestehenden Taxen eine Erhöhung von fünfundzwanzig Prozent erleiden werden. Ausgenommen hievon sind iedoch die Spezialtarife für den Transport von Salz, Nutz- und Brennholz, Eisenbahnschwellen, Kalk, Anthracit, Kiesen und Bausteinen im Allgemeinen.

L a u s a n n e , den 20. Mai 1879. [-1]

Die Direction.

Publikation.

Aus einer Mittheilung des spanischen Geschäftsträgers in B o r n ergibt sich, daß die Schweizer in S p a n i e n weder zum Militärdienst, noch zur Bezahlung einer demselben gleichkommenden Taxe augehalten werden.

Es ergeht demgemäß an sämmtliche Kantone die Anzeige, daß nach Mitgabe des Artikel l, Lemma 2 des Bundesgesezes über den Militärpflichtersaz vom 28. Juni 1878 spanische Landesangehörige in der Schweiz, sofern deren Nationalität anerkannt ist, den Militärpflichtersaz nicht zu leisten haben.

B e r n , den 13. Mai 1879.

Eidg. Finanzdepartement.

Bekanntmachung.

Laut einer Mittheilung des königlich niederländischen Generalkonsuls in der Schweiz, vom 23. April dieses Jahres, ist die im Artikel 10 des niederländischen Gesezbuches über civilrechtliche Forderungen vorgesehene Vorladungsfrist nunmehr für die in der Schweiz wohnenden Citirten auf e i n e n Monat beschränkt worden. (Früher war die Frist z w e i Monate.)

B e r n , den 6. .Mai 1879.

Die schweiz. Bundeskanzlei,

715 Stelle-Ausschreibung.

Für die Dauer der Bauzeit der Gotthardbahn soll die Stelle eines A d j u n k t e n d e s t e c h n i s c h e n I n s p e k t o r a t s d e r schweizerischen Eisenbahnen (mit Wohnsiz in Bern) besezt werden.

Die Besoldung dieser Stelle beträgt, unter Vorbehalt der jährlichen Genehmigung des Büdgetansazes durch die Bundesversammlung, im Maximum Fr. «WO.

Bewerber haben ihre Anmeldungen, mit Ausweisen über ihre Befähigung versehen, bis Ende dieses Monats dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 9. Mai 1879.

1

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement:

Welti.

Stellen-Ausschreibung.

Für die Dauer der Bauzeit der Gotthardbahn und unter Vorbehalt der Bewilligung der erforderlichen Besoldungen dnrch die Bundesversammlung sollen z w e i K o n t r o l e - I n g e n i e u r e angestellt werden, die ihren Wohnsiz an der im Bau stehenden Linie zu nehmen und die unmittelbare Aufsicht über die Bauausführung zu besorgen haben.

Die Besoldung wird anläßlich der Wahl festgesezt werden.

Bewerber haben ihre Anmeldungen, mit Ausweisen über ihre Befähigung versehen, bis Ende dieses Monats dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 9. Mai 1879.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement: Welti.

716

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgeisezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Bäretschweil (Zürich). Anmeldung bis zum 6. Juni 1879 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

2) Büreauchef heim Hauptppstbüreau in Bern. Anmeldung bis zum 6. Juni 1879 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Telegraphist in Zimmerwald. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Juni 1879 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

4) Telegraphist in Morgins (Waadt). Jahresbesolduns Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Juni 1879 Dei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Briefträger in Jussy (Genf). Anmeldung bis zum 30. Mai 1879 bei der Kreispostdirektion m Genf.

2) Briefträger in Oftringen (Aargau). Anmeldung bis zum 30. Mai 1879 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

3) Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 30. Mai 1879 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Verhandlungsgegenstände der

,AcH«>eÌ5 erstehen l£ìunbe&vev&ammlun%.

Eröffnung der ordentlichen Sommersessipn: Montag, den 2. Juni 1879.

n = Priorität beim Natioualrath; s = Priorität beim Ständcratk -- N = Kommission des Nationalraths; S = Kommission des Ständeratks.

1. Wahlaktenprüfung. Prüfung der Wahlakten neuer Mitglieder des Nationalrathes und des Ständerathes.

2. Büreaux-Neubestellung, für den Nationalrath und den Ständerath.

3. Geschäftsbericht und Staatsrechnung vom Jahr 1878: 3«. S Geschäftsbericht 1878. Prüfung der Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts vom Jahr 1878. Bericht des Bundesraths vorn 9. Mai 1879 (Bundesblatt 1879, II, 1 -- 647) über Gestion und Staatsrechnung von 1878; Bericht des Bundesgerichts vom 22. März 1879 (ibid. S. 129).

N Sträub, Fischer, Graf, Hermann, Pictet, Stoft'el, Vessaz, Vögelin, Zyro.

S Hettlingen, Hold, Sehaller, Estoppey, Scheurer (zu ersezen), Hildebrand, Nagel.

3&. n Staatsrechnung für 1878 (vom 25. April 1879): Prüfung und Genehmigung.

N Künzli, Bucher, Gaudy, Holdener, Joos, S. Kaiser, Martin, Moser (Zürich), Ruchonnet, Vonmatt, Weck-Reynold.

S Vigier, Hold, Schaller, Estoppey, Birmann, Sahli, Clausen.

4. Bundesverfassung Art. 65 (Todesstrafe), Abstimmungsergebniss. Botschaft des Bundesraths betreffend das Ergebniss der Volksabstimmung vom 18. Mai 1879 über die Revision von Art. 65 der Bundesverfassung, Todesstrafe betreffend.

5. n Kanzleigebühren. Botschaft vom 29. November 1878 (Bundesblatt IV. 439) und Entwurf einer Revision des Gesezes vorn 19. Juli 1850 über die Kanzleigebühren (in Erledigung von Postulat Nr. 144). Neue Botschaft des Bundesraths vom 25. April 1879 (Bundesblatt 1879, II. 670).

N Roten, Scherz, Thoma.

S Weber, Herzog, Brosi, Hettliugen, Morel.

Hängend beim Nationalrath.

6. n AbstimmungSgesezgebung. Neue Botschaft mit Antrag betreffend Ergänzung des Bundesgesezes über eidg. Wahlen und Abstimmungen vom 19. Juli 1872.

N Philippin, (Haller), S. Kaiser. (Migy), Segesser.

l ,, .., r Fruhere S Moref, (SÜlzer), (Kopp), (Vessaz), Kelìer, îlenond, Hold.

} Kommissionen.

7. n Civilrechtliche Verhältnisse. Botschaft vom 25. Oktober 1876 (Bundesblatt 1876, IV, 39) und Gesezentwurf betreffend die civilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter. (Pendent geblieben beim Nationalrathe.)

N Brnnner, Aepli, Burekhardt, Holdener, Lambelet, Pictet, Euchonnet,- Ryf, Segesser, Stoffel, Zweifel.

S Estoppey, (Kopp), Cornaz, Hold, Birmann, Hoffmann, Wessel.

8. * Kriegsmaterialbeschaffung, Budget für 188O. Botschaft betreffend Kredite für Kriegsmaterialbeschaffung für das Jahr 1880.

N Philippin, Beck-Leu, Dietler, Geigy, Gonzenbach, Kaiser (Bern), Keller, Planta, Vonmentleu.

S Kopp (zu ersezen), Hohl, Birmann, Wirz, Cornaz, Clausen, Blumer.

9. * Nachkredite für 1879.

Kommissionen für Budget 1879, siehe Trakt. 8.

10. Zollerhöhungen. Botschaft betreffend Erhöhung des Eingangszolles auf einigen Waarengattungen.

11. Fabrik- und Handelsmarken.

Vorläufige Botschaft zu einem Bundesgeseze über Fabrik- und Handelsmarken.

12. S Triangulation. Botschaft betreffend Kosten der Triangulation der IV. Ordnung im eidg. Porstgebiet.

N Rohr (Bern), Baidinger, Schlup.

S Hold, Schaller, Herzog.

13. * Rindviehracen. Botschaft des Bundesraths vom 18, März 1879 (Bundesblatt I. 496) betreffend Erhaltung und Verbosserung dor kleinen Rindviehracen.

N Tschudy, Band, Beck-Leu, Hofstetter, Steinhauser.

S Tschudi, Theiler, Evêquoz.

1879, 27. März. Ständerathsbeschluss : Vormerkung am Protokoll von der bundesräthlichen Botschaft vom 18. Marx 1879 mit dc.m Beifügen, dass für den Fall weiterer spezieller Subventionen für die Verbesserung der kleinen Gebirgaaßhlii^e der Bnmlosrath eingeladen ist, der Bundesversammlung Bericht zu erstatten, in welcher Weise dieselbe angestrebt werden soll.

Beim Nationalrath anhängig.

14. Strassenbahn von St. Julien über Genf nach Pernex. Botschaft und Beschlussentwurf.

15. Strassenbahn Genf-Veyrier. Botschaft und Besuhlussentwurf vom 2. Mai 1879 betreffend Fristverlängerung für dio Strassenbahn von Genf nach Veyrier.

16. n Rekurs der Bank in St. Gallen und der Toggenburger Bank in · Lichtensteig betreffend Baiikuoteiibesteuernng (Beeinträchtigung der Gewerbefreiheit); gerichtet gegen den Bundesrathsbeschluss vom 16. Oktober 1878 (Bundesblatt IV. 534).

N Biizberger, Erni, Fässler, Feer-Herzog, Hasler, de Montheys, Petitpierre.

S Stehlin, Kappeier, Hohl, Ador, Rieter.

1879, 19. März. Nationalrathsbeschluss : Rekursabyeisung Abweichende Anträge der ständeräthlichen Kommission vom 26. März sind beim Ständerath pendent.

17. n Rekurs Fluri. -- Botschaft vom 21. März 1879 über das Gesuch der Brautleute Fluri-Jecker in Bärschwyl (Solotlmrn) um authentische Interpretation von Art. 28 des Ehegesezes, betreffend Verbot der Ehe zwischen Onkel und Nichte (Beschwerde gegen Bundesrathsbeschluss vom 1. März 1879).

N Graf, André, de Chastonay, Kühn, Sprecher.

S Busch, Hoffmann, Lusser.

18. «Rekurse betreffend Genfer Niederlassungs- und Aufenthaltsgebühren: N Zyro, de Chastonay, Moos-Siegwart, Bäber, Scherb.

S Vigier, Hess, Preuler.

18«. Rekurs von Peter Serodino und. andern Tessinern in Genf, vom 13. Juni 1878, betreffend Aufenthaltsgebühren. -- Bericht des Bundesraths vom 26. November 1878 (Bundesblatt IV. 433).

18&. Rekurs Hess. Botschaft des Bundesraths vom 15. April 1879 (Bundesblatt Nr. 24) betreffend deu Rekurs von II. Hess und Consorten in Genf gegen das genferische Gesez vom 8. März 1879 über Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungon.

19. Rekurs Zug in Wahlsachen. Rekurs der Regierung des Kantons Zug gegen Bundesrathsbeschluss vom 10. August 1877, betreffend Giltigkeit kantonaler Wahlen und Stimmrecht.

20. Rekurs Graubünden.

verursachten Kosten.

Rekurs der Regierung des Kantons Graubünden betreffend Vergütung der durch Greiizveiiezimgeil

81. RuktU'B Abbi. Botschaft deS~Eundesrathes vom 15. ÄpHTT879 (Bundesblatt H. 665yijetre.ffênàr~don Rekurs von Dr. Ferdinand' Abbt von tìermetscnwyl, m Bünzen (Aargau), wegen verweigerter Ausübung des ärztlichen Berufes.

22. Motion von Hrn. Nationalrath Joos, vom 19. März 1879, betreffend Revision von Art. 39 der Bundesverfassung (Banknoten wesen betreffend).

1. Artikel 39 der Bundesverfassung ist aufgehoben.

2. An seine Stelle tritt folgender Artikel: «Nur dem Bunde steht das Recht zu, Banknoten beziehungsweise Kassenscheine auszugeben. Kr durf jrdofih keine lU'uhtHverbinillichkeit für deren Annahme aussprechen.» 3. Dieser Revisionsartikel ist der Volksabstimmung zu unterbreiten.

4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses leztoren Beschlusses beauftragt.

23. Begnadigungsgesuche.

Allföllig weiter hinzukommende Gegenstände.

(Festgestellt am 16. Mai 1879.)

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1879

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.05.1879

Date Data Seite

708-716

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10 010 336

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