199

# S T #

Voranschlag über

die Kosten der Triangulation IV. Ordnung im eidg.

Forstgebiet.

Die Faktoren für die Berechnung des nachfolgenden Voranschlags sind : 1. Die Ausdehnung der Triangulationsfläche IV. Ordnung.

Diese Fläche ist verschieden von der zu vermessenden Forstflache, indem die Triangulation in zusammenhängendem Netz die nicht zusammenhängenden Waldflächen bedeken und umfassen muß und sich nicht bloß auf e i n e Thalseite beschränken kann, auch wenn die andere Seite keine Wälder enthielte. Zur Ermittlung dieses Faktors wurden auf der topographischen Karte die Wälder farbig hervorgehoben und mit Beurtheilung des Terrains die zusammenhängende Triangulationsfläche in Quadratstunden gemessen und für alle Kantone des eidg. Forstgebietes festgestellt.

2. Oie Zahl der nöthigen Fixpunkte per Quadratstunde.

Im Einverständniß mit dem Forstinspektorat haben wir angenommen, daß die Seiten der Dreiecke IV. Ordnung 1000--1500m Länge haben werden. Damit erhält man 20 Fixpunkte per Quadratstunde, welche, um 15 % reduzirt, 17 Punkte ergeben, in Betracht , daß die Intervallen nicht dieselbe Zahl von trigonometrischen Punkten bedürfen, wie die Forstflächen selbst.

200 3. Der Einheitspreis per Stationspunkt.

Aus der Vergleichung der Kosten neuerer Triangulationen für Forstvermessungen ist der Einheitspreis von Fr. 31 abgeleitet.

4. Kosten flir Stationirung auf Punkten III. Ordnung.

Ein weiterer Summand in der Berechnung sind die Kosten für Stationirung auf Punkten III. Ordnung, welche per Punkt auf zirka Fr. 60 angenommen werden.

Obschon einige dieser Rechnungselemente sich einer genauen Bestimmung ihrer Natur nach entziehen und in speziellen Fällen Modifikationen erleiden werden, so glauben wir doch, daß die sich ergebende Summe eingehalten werden könne; in derselben ist Inbegriffen die Bestimmung aller Fixpunkte, wie Kapellen, Kirchthürme u. s. w. , die von den Stationspunkten aus eingeschnitten werden.

Aus den angeführten Faktoren ergibt sich als Summe des Voranschlags für Triangulation IV. Ordnung im eidg. Forstgebiet Fr. 350,000.

B e m e r k u n g . Die Kosten für die von einigen Kantonen schon ausgeführten Forstvermessungen, wie Waadt mit .

Freiburg ,, .

Graubünden ,, .

haben wir nicht in Abzug gebracht.

. Fr. 13,000 . ,, 8,000 . ,, 15,000

Es ist noch die Frage zu erörtern, ob es nicht ökonomischer und überhaupt zweckmäßiger sei, die Triangulation III. und IV. Ordnung gleichzeitig auszuführen. Die Triangulationen II. und III. Ordnung können nicht wohl anders als vom topographischen Bureau ausgeführt werden, während die Triangulation IV. Ordnung zur Detailvermessung gehört und am zweckmäßigsten von den kantonalen Forstgeometera übernommen wird, welche die Wahl der Fixpunkte in Bezug auf Lage und Ausdehnung der Wälder, sowie in Bezug auf das von ihnen anzuwendende Vermessungsverfahren treffen können. Für die IV. Ordnung bedarf man nicht die schweren geodätischen Instrumente. Wenn nun die Forstgeometer auch auf Punkten III. Ordnung zu Stationiren haben, so thun sie es mit leichtern Instrumenten, für die sie nur eines einzigen Trägers bedürfen. Da in beiden der besprochenen Fälle die Summe der

201 Arbeit, Zahl der zu messenden Winkel, dieselbe bleibt, so erkennen wir keine ökonomischen Vortheile in der gleichzeitigen Vornahme der gesammten Triangulation. Wir halten es somit für zwekmäßiger, die geodätische Arbeit den geodätischen Spezialisten und die Kleintriangulirung den für dieselbe kompetentem Forstgeometern zu übertragen.

B e r n , den 19. März 1879.

D e r C h e f d e s eidg. S t a b s b ü r e a u : Siegfried.

202

Kostenvoranschlag falcine Triangulation IV. Ordnung im eidg. Forstschutzgebiet.

Eine Triangulation IV. Ordnung, auf welche die Wirthschaftsund Katasterpläne zunächst der betreffenden Waldungen basirt werden können, reiht sich unmittelbar an die Triangulation I.--Hl.

Ordnung an, wie solche mit Bundesbeschluß vom 20. Dezember 1878 vorgesehen und dem eidg. Stabsbüreau zur Revision und Ergänzung, eventuell auch Neuausführung überbunden würde.

Die Ausführung der in Rede stehenden Arbeit wird je nach den obwaltenden Lokalbedürfnissen erfolgen und sich deßhalb auf einen längern Zeitraum ausdehnen. Um der noch schwebenden Frage, wer dieselbe auszuführen habe, in keiner Weise vorzugreifen, behandle dieselbe als eine durchaus selbstständige Arbeit.

In Ermanglung fester Grundlagen und näherer Instruktion über Maßstab und Methode der Aufnahmen nehme meinerseits an, daß die Dreiecksseiten IV. Ordnung eine durchschnittliche Länge von 1000 -- 1500 Meter = 1250 Meter erhalten sollen.

Das eigentliche Forstschutzgebiet, wie es vom eidg. Forstinspektorat berechnet ist, kann hier nicht allein in Betracht gezogen werden, indem die Triangulation nicht den oasenweise vertheilten Waldungen sprungweise folgen kann, sondern in gewissen Grenzen eine zusammenhängende, in sich selbst kontrolirte sein muß, weil ferner eine große Anzahl solcher trigonometrischer Punkte aus Gründen der Zweckmäßigkeit, bessern Sichtbarkeit, topographischer Terraingestaltung so wie so außerhalb des eigentlichen

203 Rayons der Schutzwälder gestellt werden müssen, und weil schließlich die unbewaldeten Thalsohlen in das zu berechnende Areal ganz mit einzubeziehen sind ; eine Triangulation auf nur e i n Thalgehänge ist nämlich praktisch kaum durchführbar, die Dreiecksform an und für sich verlangt eine Verbindung beider Thalgehänge quer über die Thalsohle hinweg.

Durch diese unabweisliche Mehrleistung ist aber gleichzeitig einer spätem Gemeindevermessung triangulatorisch durchweg vorgearbeitet, ein nicht zu unterschäzender Vortheil für Kantone und Gemeinden.

Man ersieht aus dem Gesagten, daß der schwierigste Faktor bei unserm Kostenvoranschlag die richtige Ermittlung des in Frage kommenden Areals ist. Wir haben dasselbe ziemlich hoch erhalten und deßhalb im Hinblick darauf, daß ein gewisser Theil dieser Triangulationsfläche nicht in derselben vollkommenen Weise mit Fixpunkten bedacht werden muß, wie speziell das Forstschutzgebiet, ferner für die Flußläufe und Seebecken eine Reduktion der auf die Einheit einer Quadratstunde (1 Quadratstunde = 2304 Hectaren) berechneten Zahl von Fixpunkten mit 15 °/o eintreten lassen. Die Bestimmung der Triangulationsfläche erfolgte nach Hervorhebung der Waldungen auf den Blättern der Dufourkarte im Viooooo, theils durch's Quadratnez, theils planimetrisch so annähernd wie möglich, in wenigen Fällen nur schäzungsweise.

Die Feststellung der Zahl der auf eine Quadratstunde entfallenden trigonometrischen Fixpunkte bei der angenommenen mittleren Seitenlange von 1250 Metern erfolgte graphisch, und kommen darnach bei einem ideellen Neze je l Punkt auf 115 Hectaren oder 20 Punkte auf 2304 Hectaren = \ Quadratstunde, also nach Abzug der oben begründeten 15% noch 17 Punkte IV. Ordnung auf die Einheit einer Quadratstunde. Auf die nämliche Einheit entfallen zudem noch circa 2 -- 3 Punkte III. Ordnung, auf denen zur Hälfte stationirt wird. Wir haben also ungefähr das Verhältniß von l : 7 zwischen Punkten III. und IV. Ordnung. Ich erwähne dieß hier, weil bei der Berechnung der Kosten für eine Triangulation IV. Ordnung als einer s e l b s t s t ä n d i g e n A r b e i t das Stationiren auf den zugänglichen Punkten III. Ordnung nöthig wird und daher besonders in Rechnung zu stellen ist. Etwa die kleinere Hälfte von Punkten IH. Ordnung ist zugänglich.

Der Durchschnittspreis für einen Stationspunkt IV. Ordnung umfaßt die folgenden Kosten und Arbeiten :

" 204 1. Anschaffung von Stein und Signal .

.

2. Transport, Steinsatz und Signalstellung (2 Punkte p e r Tag) 3. Anfertigung der Signalnotizen und Freimachen v o n Richtungen .

.

.

.

.

.

4. Messung der Horizontal - und Höhenwinkel ( 4 5 Stationen f ü r zwei Tage) .

.

.

5. Berechnung der Dreiecke, Coordinateli und Höhen Ì 4 p unkte 6. Anfertigung eines Netzplanes > , m (Canevas) .

.

.

.

j Pl S-

Fr.

5

,,

6

Summa

Fr.

20 "

31

mit Fr. 2 Va Auslagen für Signal.

Meine Anhaltspunkte über diese Kosten sind der eigenen Praxis entlehnt ; berathen wurden aber insbesondere die den vorliegenden Verhältnissen zumeist entsprechenden Erfahrungen von 1. Ingenieur Held , Triangulation der Bergschaft Schams , mit zirka Fr. 20 per Punkt :).

2. Ingenieur Gentseh, Triangulation des Gebietes von Chur, mit zirka Fr. 35 per Punkt *).

3. Ingenieur Wildberger , Triangulation des Oberengadins , mit zirka Fr. 29 per Punkt ')· Die Wahrheit dürfte daher in der Mitte liegen, und es stimmt dann meine eigene Erfahrung aus den triangulatorischen Arbeiten für die Zufahrtslinien der Gotthardbahn mit den vermittelnden Wildberg'schen Angaben insbesondere scharf überein, so daß ich sie meiner Kostenberechnung mit einiger Berechtigung zu Grunde legen darf.

Die weiterhin erhaltenen Mittheilungen von Seiten der Herren Lindt, Jacky, Spielmann und Pfändler gehen so weit auseinander und sind in so verschiedenen Einheiten ausgedrükt, daß sie sich bei der variirenden Größe der Dreieckseite nicht gut unter einander vergleichen lassen und deßhalb hier nicht verwerthet wurden. So zahlt z. B. der Kanton Bern Fr. 0. 30 per Jucharte excl. Stein und Signal bei 500--600m Dreiekseite. Dieses macht circa Fr. 10--11 per Stationspunkt excl. Stein und Signal ( Kosten der leztern Fr. 6--7). Für Solothurn kam der Signalpunkt (bei l Punkt auf 144 Hektaren) auf Fr. 45 zu stehen incl. Versicherung und Signal.

Die Versicherungssteine sind aber sehr großen Kalibers, daher Ankauf und Transport kostspieliger.

l

) Aber o h n e Signal.

205

Hr. Spielmann berechnet Fr. 100 für e i n e n Punkt IV. Ordnung im Forstschuzgebiet unter der Annahme, daß auf 1000 Jucharten (also 10 Ct. per Jucharte) ein Punkt entfalle, während nach meiner Aufstellung deren 3 auf diese Fläche entfallen (115 Hektaren = 320 Jucharten).

Im Aargau sind die Auslagen für Steine und Signale ebenfall» sehr groß, im Gesammtpreis auch der Servitutsabschluß mitberechnet,, so daß sie sich auch nicht zu einer Vergleichung heranziehen lassen.

Hr. Pfändler schließlich schätzt die Kosten per Punkt IV. Ordnung auf Fr. 160 und 170 in verhältuißmäßiger Ableitung aus der St. Galler Triangulation. Es muß dieß ein Irrthum sein und vielleicht dahin zu erklären, daß er die Preise von Punkten L--IV. Ordnung in einander gerechnet hat, wenn auch der Wortlaut seines Berichtes dieser Annahme widerspricht.

Die so mit meinen eigenen und dem graubündischen Mittelpreis und meinen übrigen oben entwikelten Annahmen erhaltenen Gesammtkosten per Kanton entsprechen ziemlich der Wahrscheinlichkeit und werden genügen können, falls sparsam und fleißig gearbeitet wird und falls die Gemeinden das benöthigte Rundholz für Signale unentgeldlich liefern und größere Aushaue und Lichtungen durch das Forstpersonal besorgt werden.

Alle auf die bisher beschriebene Art und Weise erhaltenen Resultate sind in der als Beilage mitfolgenden Tabelle niedergelegt, und hoffe ich, daß dieselbe nach den gegebenen Erklärungen durchaus verständlich seien. In den lezten zwei Kolumnen habe noch den Preis auf die Einheit der Hektare Triangulationsfläche, sowie auf die Hektare Waldfläche gegeben, obwohl Lezteres eigentlich unrichtig ist, da die besprochene Triangulation eben so gut der Gemeindevermessung im Ganzen als der partiellen Waldvermessung zu Gute kömmt.

Für die Kantone Bern, Uri, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis habe noch bei Berechnung der Kosten für Stationirung auf zugänglichen Punkten III. Ordnung einen zweiten Gehülfen in Anbetracht des schwierigem Terrains in Rechnung gebracht, sonst aber für alle Kantone innerhalb des Forstschutzgebietes denselben Einheitspreis festgehalten.

Natürlich gehen von den Gesammtkosten für die einzelnen Kantone die schon ausgeführten, mir aber zum größern Theil unbekannten einschlägigen Arbeiten wiederum ab. So z.B. in Graubünden :

Zur Seite 205.

TJolDei-sioifcrtstEitoollo der verhältnissmässigen Bewaldung in den einzelnen Rantonen der Schweiz, des tlmfangs des ausgeschiedenen Forslgebieles, der Ausdehnung und Rosten einer Triangulation IV. Ordnung in diesem Forststhntzgebiete.

Gesammtfläche

Waldfläche

(Hektaren)

(Hektaren)

Kantone.

1

Total.

in

außer

Total.

in

außer

Total.

dem eidg. ?orstgebiet.

dem eidg. Torstgebiet.

Triangulationsfläche

Bevölkerung in

außer

dem eidg. Forstgebiet

Zürich 1 Bern Uri

Unterwaldea nid dem Wald .

! Unterwaiden ob dem Wald . . .

i Zucr j Freiburg 1 St Gallen .

Wällis Waadt

Basel-Stadt

Genf

. .

. .

4,077,581

Fr.

6,521 399,128 66,957 108,288 92,304 29,016 48,168 68,688 14,328 55,085 24,696 16,884 168,637 718,479 283,752 522,072 68,472

2,691,475

165,955 282,647 83,126

207,336 39,880 98,600 140,804 3,670 42,730 79,630 80,140 28,260

52,171 143,859 25,920 7,000 12,240 7,200 10,944 12,384 3,242 27,650 3,888 1,872 33,120 126,000 48,636 63,360 68,537 10,800 18,100 42,788 470 15,000 24,340 20,300 2,950

3,305 59,400 16,082 7,000 12,240 7,200 10,944 12,384 2,556 9,112 3,888 1 ,872 27,656 126,000 48,636 63,360 16,517

1,386,106

782,771

428,152

9,180 98,685

25,463

48,866 84,459 9,838

52,020 10,800 18,100 42,788 470 15,000 24,340 20,300 2,950

284,786 506,465 132,338 16,107 47,705 11,701 14,415 35,150 20,993 110,832 48,726 11,909 191,015 91,782 119,619 96,887 231,700 37,721 93,300 198,873 47,760 54,127 74,713 97,284 53,239

7,777 198,698 39,396 16,107 47,705 11,701 14,415 35,1 50 11,764 16,594 48,726 11,909 135,829 91,782 119,619 96,887 32,803

354,619

2,669,147

936,-862

686 18,538

5,464

277,009 307,767 92,942

9,229 94,238 55,186

198,897 37,721 93,300 198,873 47,760 54,127 74,713 97,284 93,239 1,732,285

Stationirung auf Punkten IM. Ordnung.

für Ausführung der benöthigten Sta tionen IV. Ordnung.

einer Zahl Triangulation IV. Ordn.

Per im Forstgebiete.

Total.

dieser Punkte.

Station.

15% 1 Ohne Hektaren = QStandeni Abzog l Abzug

Ì

172,476 681,775 150,083 108,288 92,304 29,016 48,168 68,688 23,508 153,770 24,696 16,884 194,100 718,479 ' 283,752 522,072 275,808 39,880 98,600 140,804 3,670 42,730 79,630 80,140 28,260

Kosten

Zahl

6,521 178,200 55,483 24,150 64,517 21,600 39,932 43,344 8,946 31,892 13,414 · 6,458 96,796 350,000 145,908 218,880 50,000

= 2,8 = 77,3 = 24,1 = 10,5 = 28,0 = 9,4 = 17,3 = 18,8 = 3,9 = 13.8 = 5J8 = 2,8 = 42,0 =152,0 = 63,3 = 95,0 = 21,7

1,356,041 = 588,5

Anmerkung. Die ersten Rubriken die ser Tatelle ve rdanken wir < .en Mittheilnn Ejen des eidg. ' Torstinspektortites. -- Die ei ^geklammerten Zahlen käme n nicht in Re ihnnng.

(48) 1,314 410 179 476 160 294 320 66 235 98 48 714 2,584 1,076 1,615 369

56 (1,546) (482) (210) (560) (188) (346) (376) (78) (2761 (116) (56) (840) (3,040) (1,266) (1,900) (434)

10,006 (11,770)

31 31 31 31 31 31 31 31 31 31 31 31 31 31 31 31 31

Fr.

1,736 40,734 12,710 5,549 14,756 4,960 9,114 9,920 2,046 7,285 3,038 1,488 22,134 80,104 33,356 43,605 11,439

5 100 30 14 35 12 20 22 5 18 8 4 55 190 80 115 27

(auf 8) (193) (60) (26) (70) (23) (43) (47) (10) (35) (15) (7) (105) (380) (158) (237) (54)

303,974

740

(1471)

Kosten

Einheitspreise Total der Gesa m m tkosten.

per Punkt

Total.

Fr.

Fr.

55 66 55 66 60 55 55 66 55 55 55 55 60 66 66 66 60

275 6,600 1,650 924 2,100 660 1,100 1,452 275 990 440 220 3,300 12,540 5,280 7,590 1,620

Fr.

2,011 47,334 14,360 6,473 16,856 5,620 10,214 11,372 2,321 8,275 3,478 1,708 25,434 92,644 38.636 51/195 13,059

47,016

350,990

Z%

to · FH N

·

1>

·Sjjc-'S

Ils ·a 1 Ss W?-§3 «|| M

oS"£3

SS. £

Fr.

Fr.

0,31 0,26 0,26 0,27 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,23 0,26

0,61 0,80 0,89 0,92 1,38 0,78 0,93 0,92 0,91 0,91 0,89 0,91 0,92 0,74 0,79 0,81 0,78

206 Hektaren.

Calanca und Roveredo lo .

Oberengadin .

Chur Trins-Tamins-Bonaduz .

Churwalden Schams ·

Preis.

5,200 6,467 1,120 1,300 480 936

18,700 circa 24,700 223 A Punkte 3,200 36 A Ti 4,700 circa 1,700 50 A 11 5,200

58,200 15,503 = 25.3 Quadratstunden zum Kostenpreis von Fr. 15,503.

Diese Fläche und auch der Preis bilden beide gerade Ve meiner Triangulationsfläche und meiner Gesammtkosten, was ein weiteres Argument für deren annähernde Richtigkeit ist.

Als Beilage lasse noch die seiner Zeit von mir im Auftrage des Hrn. G-erwig entworfene Instruktion zur Ausführung von Triangulationen III. und IV. Ordnung folgen, falls Sie, Herr Oberst, bei der Aufstellung einheitlicher Instruktionen für die Ausführung der in Frage stehenden Arbeit das Eine oder Andere daraus verwendbar finden sollten.

B e r n , den 10. März 1879.

0. Gelpke, Ingenieur.

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Voranschlag über die Kosten der Triangulation IV. Ordnung im eidg. Forstgebiet.

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23.08.1879

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199-206

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