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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Erweiterung der Artillerieschusslinie in Thun.

(Vom 4. Dezember 1879.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 14. Christmonat 1875 (Amtl. Samml.

n. F. II, 47) bewilligte die hohe Bundesversammlung behufs Erweiterung der Schußlinie in Thun einen auf sechs Jahre gleichmäßig zu vertheilenden Kredit im Betrage von Fr. 420,000, womit im Ganzen 18 Liegenschaftsobjekte (worunter 6 Heimwesen) mit einem Flächeninhalte von beiläufig 180 Jucharten = 64 Hektaren und 80 Aren erworben wurden. Dem Erweiterungsprogramm gemäß kaufte die Eidgenossenschaft alles in der gefährdeten Zone herwärts dem Wahlenbach gelegene Land, mit Ausnahme drei kleiner Grundstüke, deren Erwerbung wegen der bis Ende 1878 darauf haftenden Servitutsverträge nicht dringlich schien. Ferner wurde die Amsoldingen - Thierachernstraße auf einer Länge von 1120 Metern verlegt und mit einer 4,8 Meter hohen und 700 Meter langen Schuzmauer versehen; deßgleichen mußten theils zum Schuz, theils zur Bequemlichkeit des Publikums zwei Verbindungswege auf dem nördlichen Theile der Mühlematt und über die Allmend erstellt werden. Endlich wurden die nothwendigen Signalvorachtungen an verschiedenen hervorragenden Stellen angebracht.

Resümirend vertheilen sich die daherigen Ausgaben in abgerundeten Summen auf folgende Rubriken : Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. III.

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1094 Landerwerbungen .

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. F r . 265,000 Straßen- und Schuzbaulen ,, 120,000 Signal Vorrichtungen nebst Telegraphenleitung .

. ,, 5,000 Verschiedenes: Stipulationskosten,Entschädigungen etc. ,, 13,000 Total Verbleibt eine Restanz v o n .

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welche jedoch, wenigstens theilweise, zur Fortsezung des über die Allmend führenden neuen Verbindungsweges zum Anschluß an die Steghaldenstraße in Anspruch genommen werden muß, gestüzt auf die Bestimmungen des Vertrages mit dem Stande Bern,

Fr. 403,000 . 17,000

gleich der bewilligten Kreditsumme Fr. 420,000 Kaum war diese abermalige, von einer Spezialkommission als genügend erachtete Erweiterung zum Abschluß gebracht, soweit nämlich dieselbe die gefährdete Zone in der Richtung des Uebeschiund Amsoldingensee's betrifft, so gelangten neue Reklamationen wegen Einschlagen von Artilleriegeschoßen an die Behörden; das Heimwesen des Jakob Hiltbrand bei Wahlen, in welches u. A. ein 15cmGeschoß hinter dem Wohnhaus einschlug, mußte sofort käuflich erworben werden , und es ist diese Acquisition durch die unter1 m 22. Juni 1878 erfolgte Kreditertheilung im Betrage von Fr. 70,045 (Amtl. Samml. n. F. III, 442) genehmigt worden ; mit einer großen Zahl Schmittmoosbesizer, deren Eigenthum zwischen dem Wahlenbach und dem Uebesehisee liegt, und mit verschiedenen Privaten auf dem Blattimoos (Uebeschi) wurden vorläufig Servitutsverträge abgeschlossen. Andere unterließen wegen konstanter Gefährdung die Bearbeitung ihrer Liegenschaften und die Eidgenossenschaft mußte den entstandenen Schaden vergüten; der Eigenlhümer der Blattizelg, welcher dermalen den Geschoßen am meisten ausgcsezt sein mag, ist mit seiner zahlreichen Familie ausgezogen ; sein Nachbar verweigerte für das laufende Jahr ebenfalls jeglichen Aufenthalt auf dem ihm angehörenden Grundstük, so daß der Ankauf beider Besizungen zur unabweisbaren Nothwendigkeit geworden war.

Die vom Militärdepartement niedergesezte Fachkommission zur Untersuchung der verschiedenen Waffenpläze erstattete in Betreff desjenigen von Thun folgenden Bericht: ,,Von Herrn Oberst Bleuler ist zuhanden der Kommission ein Schreiben eingegangen, in welchem derselbe die verschiedenen Uebelstände der jezigen Schußlinie hervorhebt und schließlich zu folgendem Hesumé gelangt :

1095 ,,1. Eine weitere Einschränkung der Scheiben-, resp. Gesehüzaufstellungen ist unmöglich.

,,2. Verschiebung der beiden Grenzscheibchen am Scheibenrain mehr nach Sudosten (somit käme die Schußlinie mehr von Nordost nach Südwest).

,,3. Untersuchung, welche Servitute in Folge dieser schiebung könnten fallen gelassen werden.

Ver-

,,Das Präsidium ladet den Schießoffizier, Herrn Oberstlieuteuant Schumacher, ein, sich ebenfalls auszusprechen über die nach den le.ztjährigen Erfahrungen nöthig erscheinenden Veränderungen und Verbesserungen auf dem Schießplaze Thun. Herr Oberstlieutenant Schumacher geht mit den Wünschen des Herrn Oberinstruktors einig, beweist an Hand der auf der Karte eingezeichneten Einschläge von Geschossen, die über den Scheibenrain gesprungen, daß dieselben sammt und sonders stark nach rechts abwichen und dieß ganz besonders, wenn auf der sog. Küherhüttenlinie geschossen wurde.

,,Durch diese Rechtsabweichung wird aber gerade ein ziemlich stark mit Häusern besezter Komplex beständiger Gefahr ausgesezt; wenn auch einzelne Schüsse als ganz abnorm bezeichnet werden müssen, so dürfte sich die Kommission doch nicht verhehlen, daß dieser ,,gefährdete Raum" bei Anwendung stärkerer Ladungen sich immer mehr erweitern würde. Wenn auch, wie hievor gewünscht worden, die Positionsartillerie nach dem Aarbergermoos verlegt würde, so müßte trozdem auch für die Feldartillerie eine Schußlinie geschaffen werden, bei welcher sie wenigstens auf 2500 Meter schießen könnte und zwar nach vorangegangenem Manöver. Eine Verlängerung der bestehenden Linie ist aber unmöglich ohne zu große Gefährdung neuer Grundstüke. Aus dem Gesagten ist klar, daß einzig eine Verlegung der Schußlinie mehr nach links, resp.

ein Verschieben des bisherigen Nullpunktes mehr nach Südosten, den Anforderungen entspricht. Dadurch kommt nämlich die Schußlinie v o m jezigen E n d p u n k t d e r S c h w ä b i s l i n i e a n der B e r n s t r a ß e durch die W a l d e k e am S c h e i b e n r a i n und t a n g i r t das s ü d l i c h e U f e r d e s U e b e s c h i s e e s.

,, G r e n z e r e c h t s : Franzosenkirchhof bis 100 Meter r e c h t s vom südlichen Ufer des Uebeschisees (also durch den See.)

,, G r e n z e l i n k s : Küherhütte bis 100 Meter l i n k s am südlichen Ufer des Uebeschi-Sees vorbeigehend (also zwischen dem Uebeschi- und Amsoldingen-See). Es muß hier bemerkt werden,

1096 daß diese Schußlinie nicht ganz genau in der Mitte zwischen den beiden Grenzlinien liegt. Wollte man nun wirklich diese neue Linie voll und ganz ausnüzen, so müßte die Straße Thun-Zollhaus verlegt und längs der Aare durchgeführt werden. Die Allee längs dieser Straße aber müßte rasirt werden. Daß dieses Projekt von enormen Kosten begleitet wäre, ist einleuchtend, und wird daher der Antrag gestellt, von einer Verlegung der genannten Straße Umgang zu nehmen, die Allee soweit nöthig zu lichten und die Straße jeweilen während des Schießens auf diesen Distanzen durch Barrieren zu sperren. Die in dieser Linie liegenden alten Erdwerke sind einzudeken, dagegen kann das neue Pulvermagazin ganz gut stehen bleiben. Auf diesem Wege erhielte man wenigstens vorläufig eine etwas bessere Schußlinie, die später nach vorwärts (nach Süden) verlängert werden kann durch Bodenankäufe jenseits des Uebeschi-Sees, in welchem Falle die Scheiben für Feldmunition dann bis an den Glütschbach geschoben werden könnten.

,,Eine weitere Frage, die sich die Kommission stellt, ist die : Wie wird es sich in Zukunft beim Schießen auf dieser neuen Linie verhalten mit den weiter gehenden Geschossen ?

,,Nach den gemachten Erfahrungen muß als ,,permanent"1 gefährdet angesehen werden ein Raum von 500 Meter Breite, rechts parallel laufend mit der mittleren Schußrichtung; durch obige Verschiebung der Linie kämen die Schüsse allerdings mehr ins offene, unbewohntere Terrain, noch lange aber nicht dergestalt, daß nicht immer noch einzelne Höfe bedroht erscheinen könnten, und wird daher untersucht, welche Parzellen angekauft oder mit welchen Grundbesizern eventuell Servitutsverträge abgeschlossen werden sollen. Zu dieser Berathung wird Herr Oberförster Stauffer von Thun beigezogen, namentlich um Auskunft zu geben über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen und die allfällige Höhe des Kostenpunktes.

,,Als das Rationellste wird einstimmig anerkannt sofortiger Ankauf des ganzen bedrohten Gebietes, mit andern Worten der nachstehenden Parzellen : ,,Thuner Burgerlööser, Zelgligut der Einwohnergemeinde Thun, E. Mühlethaler, Lehrer, Waldekstük von Wittwe Amacher, Gebrüder Graf und Friedrich Urfer. Sämmtliche auf dem Plane numerirten Stüke, mit Ausnahme von Nr. 79 und 80, als schon gekauft, und Nr. 95/96 , die man als außer der ,,Zonea liegend
weglassen könnte. Ferner Haus und Scheune von Bäh 1er, Christian, in Spengeli, das Blattimoos, sowie endlich das Gebiet vom UebeschiSee bis zu ,,Höfe". Die ersten beiden Abschnitte: Thuner Burger-

1097 lööser und Zelgligut der Einwohnergemeinde sind zum Ankaufspreis offrirt.

^Es dürfte nun wohl eine geraume Zeit vergehen, bis mit all' den einzelnen Besizern unterhandelt und abgemacht wäre; außerdem erklärt Oberförster Stauffer, daß eine große Zahl derselben sich mit Servitutsverträgen begnügen werde. Dagegen sind nachstehende Eigenthümer fest entschlossen, in keine andern Unterhandlungen einzugehen, als direkt um Verkauf: ,,Indermühle, Samuel, Wagner, in Eggen; ,,Rupp, Friedrich, von Uebeschi (mit diesem wird unterhandelt); ,,Wenger, Christian, Wirth, in Thierachern.

,,Nach erschöpfender Diskussion, und nachdem die Kommission sich selbst an Ort und Stelle begeben und die einzelnen Parzellen in Augenschein genommen hat, beschließt dieselbe, in Sachen des Waffenplazes Thun dem tit. Militärdepartement vorzuschlagen : ,,1)Die S c h u ß l i n i e w i r d v e r l e g t in oben angedeuteter Weise: ,, E n d p u n k t der bisherigen SchwäbislinieW a l d e k e S c h e i b e n r a i n - s ü d l i c h e s U f e r des Uebeschi-See mit den links und rechts angeführten Grenzen und unter Fallenlassen der bisherigen Küherh üttelinie.

,, S p e r r u n g der Straße T h u n - Z o l l h a u s d u r c h Barrieren, Lichtung der Allee und Eindekung der im Wege s t e h e n d e n E r d w e r k e .

,, 2 ) Prinzipiell Ankauf d e s g a n z e n g e f ä h r d e t e n G e b i et e s d u r e h E x p r o p r i a t i o n der v e r s c h i e d e n e n P a r z e l l e n d u r c h eidg. S c h ä z e r . D a d i e s f ü r d a s k o m m e n d e J a h r n i c h t m e h r m ö g l i c h ist, w i r d dringend e m p f o h l e n : ,,a. Sofortiger Ankauf der Thuner Burgerlööser, des Zelgligutes der Einwohnergemeinde Thun, der Liegenschaften von Indermühle, Samuel, Wagner , in Eggen , von Rupp , Friedrich, von Uebeschi, und Wenger , Christian, Wirth , in Thierachern ; ,,b. E r n e u e r u n g der S e r v i t u t e auf den übrigen oben genannten Parzellen auf zwei Jahre, und werden dann wohl die eint und andern Stüke ganz fallen gelassen werden können, wenn die Geschosse auf der neuen Linie nicht mehr so stark abweichen ;

1098 ,,e. betreffs Ankauf des Gebietes zwischen Uebeschi-See und Höfe d i e s e s J a h r n o c h z u w a r t e n u n d z u b e o b a c h t e n , ob und und wie viel Geschosse in diesen Abschnitt fallen.

,,Schließlich betont die Kommission ausdrüklich, daß ,,,,Ankauf ,,,,das einzige Mittel ist, um endlich zu einem Ziele zu gelangen.tta ,,Bei dieser Sachlage, welche sich indessen seit Abfassung des Berichtes in einigen Punkten verändert hat, fand sich der Bundesrath in die Notwendigkeit versezt, außer den beiden bereits hievor erwähnten zwei Besizungen fünf fernere Grundstüke, theils exploitirbares Moosland, käuflich zu erwerben, nämlich: 3 Grundstüke hinter'm Hasleholz, im Maß von zusammen 2 Hektaren 95 Ares = 8 Jucharten 8000 Quadratfuß, Kaufpreis Fr. 18,000. Ferner die auf der Karte mit Nr. 76, 77 und 81 bezeichneten Besizungen im Maß von 3 Hektaren 86 Aren = 10 Jucharten 30,000 Quadratfuß, Kaufpreis Fr. 27,000. Hierin ist ein am Glütschbach gelegenes Stük Wald begriffen, welches im übrigen Besizthume der Eidgenossenschaft liegt."

Die im Eingange der gegenwärtigen Botschaft genannten zwei Besizungen, worunter ein Wohnhaus mit Scheune begriffen ist, halten zusammen 7 Hektaren 56 Aren = 21 Jucharten, und der Kaufpreis beträgt Fr. 46,000, in welcher Summe auch die dem einten Verkäufer schuldige Inkonvenienzentschädigung wegen uothgedrungenen plözlichen Verlassens seiner Wohnung enthalten ist.

Die für unerläßliche Besizeserwerbungen ausgelegte Summe beziffert sich im Ganzen mit Fr. 91,000; dagegen ist die Eidgenossenschaft Eigenthümerin eines Wohnhauses mit Scheune und 14 Hektaren 37 Aren = 39 Jueharten 38,000 Quadratfuß Land, welches voraussichtlich 2--2*/a °/o des darauf verwendeten Kapitales abwerfen wird. Ein höherer Zinsertrag darf allerdings nicht erwartet werden, da die Bewirthschaftung des Bodens wegen dessen gefährdeter Lage mit vermehrten Kosten verbunden und derselbe durchschnittlich nur von mittlerer Beschaffenheit ist.

Die weitern in der gefährdeten Zone der Schußlinie zu machenden Erwerbungen beziehen sich auf Grundstüke, welche zwischen dem Wahlenbach und dem Uebeschi-See liegen, vorab die Grundstüke im Schmittmoos, sowie diejenigen im Plane mit Nr. 82 und 83 bezeichneten. Diese leztern messen 3 Hektaren 60 Aren = 10 Jucharten , während die Größe der 80 Parzellen (Loose) des
Schmittmooses etwa 16 Hektaren erreicht. Mit einem Theil der Grundbesizer bestehen zur Zeit allerdings noch Servitutverträge, andere verweigern entschieden die Eingehung derartiger Abkommen,

1099 so daß bei der weitgehenden Parzellirung und mißlichen Konfiguration der Grundstüke im Interesse einer ordentlichen Bewirtschaftung die Erwerbung des ganzen Komplexes in Aussicht genommen werden muß.

Als ein zur Erweiterung der Artillerieschußlinie unumgänglich nothwendiges Terrain endlich wird von der Militärkommission ein an der Sudgrenze des Exerzierfeldes liegendes Besizthum der Burgergemeinde Thun und das sogenannte ,,Zelgli"1 bezeichnet und zwar in einer Ausdehnung von beiläufig 22 Hektaren = 61 Jucharten, indem bei Anwendung größerer Schußdistanzen hier Gefährdungen aller Art eintreten. Ob für diese Erwerbungen der Weg der Expropriation -- wie dieß die Militärkommission vorschlägt -- oder derjenige der außergerichtlichen Verständigung betreten werden soll, müssen wir nun je nach Maßgabe der sich darbietenden Verhältnisse vorbehalten.

Bezüglich des Ertrages der zwischen dem Wahlenbach und dem Uebeschi-See liegenden Grundstüke und des an die Allmend grenzenden, der Burger- und Einwohnergemeinde Thun gehörenden Landkomplexes darf ebenfalls, wie für die bereits erfolgten Acquisitionen im Betrage von Fr. 91,000, eine 2--2 x /a °/oige Kapitalverzinsung angenommen werden. Die Kosten der abermaligen Schußlinieerweiterung auf der Thun-Allmend beziffern sich nach den vorstehenden Angaben wie folgt: 1} Für bereits angekaufte Grundstüke, deren Erwerbung nicht verschoben werden dürfte, 14 Hektaren 37 Aren Fr. 91,000 2) Für die speziell aufgezählten Erwerbungen zwischen dem Wahleubach und dem UebeschiSee das Land der Burgergemeinde Thun und das Zelgli, incl. Handänderungsgebühren, andere Erwerbungskosten und Unvorhergesehenes . ,, 184,000 Summa

Fr. 275,000

Mit diesen Ankäufen wird das in der gefährdeten Zone der Schußlinie gelegene Besizthum bis zum Uebeschi-See, da für alles nicht erworbene Land Servitutsverträge bis zum Jahre 1884 bestehen, schadlos gestellt, und es sollen die Klagen und Reklamationen wegen Beeinträchtigung des Eigenthums unterbleiben können, namentlich wenn von Seite der Militärschulen beim Artillerieschießen mit der nöthigen Vorsicht operirt wird und- die Vorschriften über Aufstellung der Geschüze und der Scheiben gehörig beachtet werden. Die gekauften und noch zu kaufenden

1100 Liegenschaften erheischen zwar im Verhältniß zu ihrem Flächeninhalt ein großes Kapital; allein die laufenden Preise dürfen hier nicht in Betracht fallen, da die Abtretung nicht freiwillig geschieht.

Mancher Verkäufer hätte troz des hohen Verkaufspreises lieber sein Besizthum behalten, da mit dessen Veräußerung mitunter kostspielige Inkonvenienzen verbunden sind, die den erzielten Erlös namhaft schmälern. Sicher ist, daß bei Anwendung des Expropriationsverfahrens der Eidgenossenschaft keine Ersparniß erwachsen wäre, sondern, nach den bekannten Vorgängen zu schließen^ eher das Gegentheil eingetreten sein würde.

Was nun den erforderlichen Kredit von Fr. 275,000 betrifft, so hegt der Bundesrath die Ansicht, daß diese Summe ebenfalls in Quoten von Fr. 70,000 in's Budget aufzunehmen und also auf 4 Jahre zu vertheilen sei. Der im Jahre 1875 zum nämlichen Zweke bewilligte Kredit von Fr. 420,000 wird mit dem künftigen Jahre amortisirt sein. Im Jahre 1881 kommt sodann die für die Hiltbrand-Besizung bewilligte Summe von Fr. 70,045 an die Reihe.

Von 1882--1885 würde der in Rede stehende neue Kredit von Fr. 275,000 getilgt und auf diese Weise die Artillerie-Schußlinie in Thun ohne Mehrbelastung des Budget in der angedeuteten Weise erweitert.

Auf vorstehende Auseinandersezungen gestüzt beehrt sich der Bundesrath, den hohen gesezgebenden Räthen nachstehenden Beschlußentwurf zur Genehmigung zu unterbreiten.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 4. Dezember 1879.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft': Schiess.

1101 (Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Erweiterung der Artillerie-Schusslinie in Thun.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 4. Dezember 1879, beschließt: Art. 1. Dem Bundesrathe wird zur Erweiterung der Artillerie-Schußlinie des Waffenplazes in Thun ein Kredit von Fr. 275,000 bewilligt.

Art. 2. Diese Summe ist in folgenden Raten auf das Budget zu nehmen und zu verrechnen: 1882 Fr. 70,000 1883 fl 70,000 1884 ,, 70,000 1885 ,, 65,000 Fr. 275,000 Art. 3. Der Bundesrath ist jedoch ermächtigt, diese Summe behufs Abzahlung der angekauften Liegenschaften vorschußweise aus der Bundeskasse zu erheben.

4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Erweiterung der Artillerieschusslinie in Thun. (Vom 4. Dezember 1879.)

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Jahr

1879

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55

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13.12.1879

Date Data Seite

1093-1101

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10 010 528

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