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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1879.

(Vom 4. Juni 1879.)

Tit.!

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr zur Genehmigung vorzulegen.

Zweiter Abschnitt, Allgemeine Verwaltungskosten.

Bundeskanzlei.

D.3. A u ß e r o r d e n t l i c h e D r u k a r b e i t e n Fr. 15,658. 05 Wie in den lezten Jahren, so hat die Bundeskanzlei auch in ihrem Budget für 1879 bei der Ungewißheit, ob und in welchem Umfange der Volksentscheid über Bundeserlasse werde stattzufinden haben, davon abgesehen, einen Ansaz für diesen Posten, aus welchem jeweilen die Kosten für die Volksabstimmungen u. s. w. bestritten werden, aufzunehmen, sie hat vielmehr vorgezogen, sich eventuell einen Nachtragskredit eröffnen zu lassen. Wir haben uns hiemit einverstanden erklärt und Sie haben dieses Verfahren Ihrerseits gutgeheißen, indem auch Sie einen bezüglichen Kredit nicht eingesezt haben. Seither haben nun zwei Abstimmungen stattgefunden :

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Am 19. Januar d. J. über das Bundesgesez vom 22. Augus 1878, betreffend Subsidien für Alpenbahnen, und am 18. Mai über den Bundesbeschluß vom 22. März, betreffend Revision von Art. 65 der Bundesverfassung.

Die Kosten der erstem betragen .

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Fr. 7791. 80 nämlich : deutsche G-esezvorlagen .

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F r . 2681. -- französische ,, ,, 857. 90 italienische ,, .

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,, 310. -- Stimmzettel ,, 3562. 25 Verschiedenes ,, 380. 65 Summe wie oben Fr. 7791. 80 Die Ausgaben für die Abstimmung vom 18. hinwieder belaufen sich auf Fr. 7866. 25 nach folgender Spezifikation : Bundesbeschluß, deutsche Exemplare .

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Fr. 2632. -- ,, französische ,, .

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,, 1047. 20 ,, italienische ,, .

,, 337. 75 Stimmzettel, deutsche ,, .

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,, 2365. 85 ,, französische ,, ,, 814. 35 ,, italienische ,, .

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,, 260. -- Verschiedenes ,, 409. 10 Summe wie oben

Fr. 7866. 25

Wir haben der Bundeskanzlei unterm 4. Februar und 23. Mai die erforderlichen Kredite im Gesammtbetrage von Fr. 15,658. 05 bewilligt, und ersuchen Sie nun um gefällige nachträgliche Genehmigung derselben.

Bezüglich der Kosten für die frühern analogen Abstimmungen verweisen wir auf die Zusammenstellung in unserer Nachkreditbotschaft vom 7. Dezember 1877 (Bundesblatt IV, 665).

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

I. Eidg. Departement des Innern.

B. I. 4. G e s u n d h e i t s w e s e n .

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. F r . 9835

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In unserm Voranschlage pro 1879 haben wir davon Umgang genommen, für die eidg. Medizinalprüfungen die Aussezung eines Kredites zu beantragen. Wir thaten dies darum, weil wir diesfalls noch kein Verwaltungsjahr, mithin noch keinerlei Erfahrungen hinter uns hatten. Dagegen behielten wir uns schon damals vor, s. Z.

nötigenfalls einen Nachtragskredit zur Dekung eines Ausfalls auf den daherigen Verwaltungskosten nachzusuchen, mit dem Bemerken, daß wir laufende Ausgaben betreffend Entschädigungen an den leitenden Ausschuß für Sizungen, Druksachen etc. einstweilen au& dem Kredit für Unvorhergesehenes bestreiten werden. Der Abschluß, der Jahresrechnung hat nun ergeben, daß die eidg. Medizinalprüfungen bei Fr. 11,345. -- Einnahmen, ,, 17,785. 70 Ausgaben, mithin verursachten.

Fr.

6,440. 70 Mehrausgaben

Im laufenden Jahre werden die daherigen Ausgaben die Einnahmen um so eher im gleichen, resp. in einem höhern Betrage übersteigen, weil das erste Verwaltungsjahr erst mit dem 15. April (1878) begonnen und die Zahl der Prüfungen im laufenden Jahr sich wesentlich vermehrt hat. Wir sind darum im Falle, lediglich für die Medizinalprüfungen einen Nachtragskredit von Fr. 7000 nachzusuchen. -- Diesem Begehren fügen wir die Bemerkung bei, daß der Entwurf eines neuen Reglements für die Medizinalprüfungen durch Erhöhung der Examengebühren eine Verminderung des Ausfalls herbeizuführen sucht, daß aber, auch nach Annahme jener Bestimmung, die Eidgenossenschaft diesfalls dauernd einen Ausfall von einigen tausend Franken zu tragen haben dürfte.

Behufs Berathung des eben genannten Réglementes und zur Erledigung weiterer Geschäfte wird der leitende Ausschuß für Medizinalprüfungen im Laufe dieses Jahres noch zwei Sizungen halten müssen. Wir nehmen hiefür zusammen 5 Tage an, was einer Ausgabe von Fr. 925 gleichkommt.

Wir erinnern sodann daran, daß der bisherige Kredit von Fr. 5000 für das Gesundheitswesen infolge Zuscheidung der Viehgesundheitspolizei an das neu kreirte Handels- und Landwirthschaftsdepartement auf das leztere übergegangen und für das Departem nt des Innern ein Ansaz im Budget für das demselben verbleibende ,,öffentliche Gesundheitswesen" nicht aufgenommen worden ist. Durch Schlußnahme des Bundesrathes vom "24. Januar abbin ist das Departement des Innern darum angewiesen worden, seine Ausgaben für das Gesundheitswesen bis zur Gewährung eines besondern von

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der Bundesversammlung zu verlangenden Kredites aus dem Biidgetansaz ,,Unvorhergesehenes'-' zu bestreiten.

· Es hat nunmehr die vom Bundesrath unterm 1. März abbin gewählte Sanitätskommission bereits eine Sizung gehalten, und zwei Sizungen werden im Laufe des Jahres noch nöthig werden. Die daherigen Kosten beziffern sich a u f .

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F r . 1350 Eine mit der Vorberathung des Gesezentwurfes betreffend Ankündigung und Verkauf von Medikamenten betraute Spezialkommission hat gleichfalls noch eine Sizung zu halten, deren Kosten sich auf Fr. 560 belaufen werden.

In Umfassung des Vorgetragenen beträgt der gesammte Nachtragskredit, welchen wir pro 1879 nachzusuchen im Falle sind, Fr. 9835 B. III. B a u w e s e n .

6. E r w e i t e r u n g s - und U m b a u a r b e i t e n .

Umbau der Kunstsäle, sowie des zu denselben f ü h r e n d e n T r e p p e n h a u s e s und Erstellung von Magaz i n e n im D a c h s t o k des B u n d e s r a t h h a u s e s Fr. 33,700 Durch die sich gegenwärtig vollziehende Dislocirung der Kunstsammlung ins neue Kunstmuseumsgebäude wird das ganze dritte Stokwerk des Mittelbaues im Bundesrathhaus frei und die Treppe in der nordöstlichen Eke des Mittelbaues, welche zum Zweke der Anweisung eines eigenen, von den übrigen Räumlichkeiten im Bundesrathhaus ganz abgesonderten Zuganges zu den Kunstsälen nach Erstellung des Bundesrathhauses angelegt wurde, in Zukunft nicht mehr benuzt werden.

In Anbetracht des sich in hohem Grade fühlbar machenden Raummangels im Bundesrathhaus ist es nun angezeigt, die Kunstsäle sowohl als das Treppenhaus, ohne an den Gebäudcfacaden irgend welche Modifikationen vorzunehmen, umzubauen, wodurch 14 Zimmer gewonnen und den räumlich am meisten beengten Verwaltungsabtheilungen überlassen werden können.

Gleichzeitig beantragen wir, anläßlich dieser Umbauten im Dachstok des östlichen und in dem noch unausgebauten Theile des Dachstokes des westlichen Flügels Magazine zu erstellen, wie solche

907 in lezterm theilweise schon seit längerer Zeit bestehen.

Wir würden dadurch in den Stand gesezt, dem durchaus gerechtfertigten und dringenden Verlangen mehrerer Verwaltungen um Ueberlassung von verschließbaren eingemachten Magazinen zu entsprechen.

Laut Plan und detaillirtem Kostenvoranschlag werden diese Umbau- und Ergänzungsarbeiten incl.. Heizungseinrichtungen circa Fr. 33,700 kosten.

8. N e u b a u t e n .

Munitionsmagazine Chur

in Payerne, Freiburg und Fr. 9468

Für die Erstellung dieser drei Munitionsmagazine, deren Arbeiten im vergangenen Jahre nicht ganz zur Vollendung kommen konnten, haben Sie eine Summe von Fr. 50,000 bewilligt, woran im Jahre 1878 für zusammen Fr. 40,532 Abschlagszahlungen geleistet wurden. Den nicht verwendeten Betrag von Fr. 9468 nehmen wir hier nun wieder auf, um hieraus die restanzlichen Verdienstsummen den betreffenden Unternehmern ausbezahlen lassen zu können.

· ' 9. S t r a s s e n b a u t e n .

V e r e b n u n g v o n E r d w e r k e n a u f d e r eidg. A l l m e n d in T h un .

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. . . .

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. F r . 17,810.

Seit einer Reihe von Jahren bestehen auf dem Exerzier- und Schießplaze in Thun eine Anzahl von Erdwerken, die seinerzeit durch Artillerie- und Genietruppen zu Instruktionszweken ausgeführt wurden, die aber gegenwärtig nicht mehr benuzt und daher, weil im Verfall begriffen und im Verlaufe der Zeit die Holzbestandtheile immer mehr verschwinden, beseitigt werden sollten. Die Verebnung dieser Werke durch die Truppen vornehmen zu lassen, muß im Interesse der Instruktion als untbunlich bezeichnet werden.

Der Liegenschaftsverwaltung stehen hiefür keine Mittel zur Verfügung, und wir sind deßhalb genöthigt, bei Ihnen hiefür mit einem Nachkreditbegehren einzukommen.

Diese Werke, siebenzehn an der Zahl, können in Bezug auf die Dringlichkeit oder Wünschbarkeit ihrer Beseitigung in vier Gruppen eingetheilt werden, und es sind die Kosten hiefür devisirt wie folgt:

908 Gruppe I ,, I I

Fr.

,,

740 7,040 2

,, I V

,,

9,420

" III

»

,4so

Hiezu kommt noch eine in der Nähe des Polygons gelegene ausgebeutete Kiesgrube, die nicht mehr benuzt wird, die jedoch die freie Bewegung der Uebungen fortwährend hindert und daher ausgefüllt werden sollte. Die Kosten hiefür sind veranschlagt zu ,, 10,030 Die sämmtlichen Arbeiten würden somit eine Summe von Fr. 29,710 beanspruchen. Wir beabsichtigen jedoch in der Weise vorzugehen, daß vorerst nur die als absolut notwendigen Arbeiten der Gruppen I und II und die gleichzeitige Ausfüllung der Kiesgrube vorgenommen, die übrigen dagegen auf später verschoben werden.

Bei jeziger Sachlage ist ein großer Theil der Allmend für die Uebungen der Artillerie, die den Waffenplaz Thun fast ausschließlich und in stärkerem Maße als früher benuzt, infolge der erwähnten Hindernisse so zu sagen unverwendbar, während der andere Theil durch die stärkere Benuzung bereits an vielen Stellen die Rasendeke verloren hat, und bei nasser Witterung stellenweise unpraktikabel geworden ist.

Je mehr mau im Fernern genöthigt ist, das Schießen auf große Entfernungen zu üben und je mehr man solches von großen Distanzen aus betreiben muß, um durch die vermehrte Auslaufweite der Geschoße die Gegend des Uebeschisees nicht zu sehr zu gefährden, desto mehr ist man auf die Verlängerung der sogenannten Schwäbislinie angewiesen. Dieses bedingt jedoch die Geschüzaufstellungen auf der kleinen Allmend, die gegenwärtig wegen den bestehenden Erdwerken nicht genommen werden können.

13. V e r s c h i e d e n e s .

Miethzin se, Heizungs- und Beleuchtungsmaterial und B üreaubedien ung für a u ß e r h a l b des B u n d e s r a t h bauses untergebrachte A b t h e i l u n g e n der Centralverw a 11 u n g.

Eid g. E i c h s t ä t t e . Lokalmiethe incl. Heizung, Beleuchtung u n d Büreaubedienung .

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. Fr. 340

909 Diese Ausgabe wird durch die lokalen Verhältnisse der eidg.

Eichstätte, welche sich im eidg. Münzgebäude befindet, bedingt.

Wir müssen nämlich daran erinnern, daß die Direktion der eidg.

Eichstätte nicht eine ständige Beamtung mit fixem Gehalt ist, sondern nur zeitweilig und nur so oft in Funktion tritt, als hiefür Veranlassung gegeben ist. Aus diesem Grunde mußte derselben in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung ein entsprechendes Lokal angewiesen werden, in welchem ein Theil der Probemaße und Instrumente zur Vornahme von Vergleichungen u. s. w. aufgestellt werden können.

E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t . Lokalmiethe, incl. Heizung, Beleuchtung u n d Büreaubedienuns .

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. F r . 1400 Infolge der auf V. Januar 1879 in Kraft getretenen neuen Organisation des Bundesrathes mußten verschiedene Aenderungen in der Zutheilung der Räumlichkeiten im Bundesrathhause vorgenommen und einzelnen Departementen neue Zimmer angewiesen werden. Des leztern Umstandes wegen mußten wir das Gotthardbalminspektorat vorläufig außerhalb des Bundesrathhauses unterbringen, zu welchem Zweke auf 1. Februar 1879 an der Bundesgasse zwei geräumige Zimmer gemiethet wurden.

Der Miethzins beträgt für eilf Monate Fr. 1100, die Heizungs-, Beleuchtungs- und Büreaubedienungskosten berechnen wir zu Fr. 300.

C. 2. Justizwesen

Justiz- und Polizeidepartement.

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. Fr. 4900

Bekanntlich hat der Bundesrath im Dezember 1878 sich veranlaßt gesehen, gegen die in La Chaux de-fonds erscheinende Zeitung ,,A v a n t - g a r d e , organe collectiviste et anarchiste"1 wegen völkerrechtswidrigen Handlungen eine Untersuchung zu eröffnen und den verantwortlichen Verfasser Marie Louis Paul B r o u s s e von Montpellier, wohnhaft in Vivis, den eidgenössischen Assisen zu überweisen. Brousse wurde von den Geschwornen des I. eidgenössischen Kreises in der Sizung zu Neuenburg vom 15. April 1879 schuldig erklärt und mit Urtheil der Kriminalkammer vom 16. April zu zwei Monaten Gefängnißstrafe, zehn Jahren Verweisung aus der Schweiz und zur Bezahlung der Kosten verurtheilt. Die leztern wurden von der Kriminalkammer bestimmt auf . Fr. 2555. 63 Dazu kommt die Rechnung des eidgenössischen Staatsanwaltes und dessen Entschädigung mit .

,, 2383. 60 Fr. 4939. 23

910 Diese unvorhergesehenen Auslagen können nicht aus dem gewöhnlichen bloß Fr. 3000 betragenden Kredite für das Justizwesen bestritten werden, welcher vielmehr den regelmäßigen Bedürfnissen vorbehalten bleiben muß. Die dem Brousse obliegenden Kosten belaufen sich auf Fr. 1665. 63 nebst Fr. 200 Gerichtsgeld, so daß obige Summe theilweise gedekt wird, wenn Brousse bezahlen kann. Da hierüber noch keine Gewißheit waltet, so müssen wir den Nachtragskredit auf die angegebene Summe ausdehnen.

Militärdepartement.

Verwaltung.

Verwaltungspersonal.

D. II. A. 9. a. 10. Außerordentliche Aushilfe

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. Fr. 6000

Wir beehren uns, auf unsern diesfallsigen Bericht zur Büdgetbotschaft 1879, sowie auf die Bemerkung im Rechenschaftsberichte unseres Militärdepartements zu verweisen, daß der Entwurf eines neuen Verwaltungsreglementes auf Ende dieses Jahres zu Stande kommen werde, insofern nicht unvorhergesehene Hindernisse eintreten.

Bis zum Erlasse desselben muß sich das Oberkriegskommissariat in bisheriger Weise behelfen ; zu dem schon längst nicht mehr hinreichenden ständigen Arbeitspersonal sind ihm die erforderlichen Kredite für Beschaffung außerordentlicher Aushilfe zu gewähren.

Durch dieselbe, sowie durch die neue Anstellung eines Adjunkten, ist zwar eine merkliche Besserung in den Verhältnissen des Oberkriegskommissariats eingetreten; aber aller Anstrengungen ungeachtet ist es ihm noch nicht möglich geworden, stets zur rechten Zeit und in gewünschter Weise seine vielfältigen Arbeiten, die sich zudem stets vermehren, zu bewältigen. Noch immer ist der Oberkriegskommissär von der Besorgung der laufenden Geschäfte über Gebühr in Anspruch genommen und neben den Revisionsarbeiten, welche jeweilen im Spätsommer in außerordentlicher Weise zieh anhäufen, ist es namentlich die Bearbeitung der so unentbehrlichen Statistik, der bisanhiri keine Beachtung hat geschenkt werden können. Um so dringlicher müssen wir die Bewilligung der außerordentlichen Kredite empfehlen.

Der für das I. Semester 1879 vorgesehene Kredit für Aushilfe wird bis Ende Juni nahezu erschöpft; wir sind daher im Falle, für das II. Semester um einen gleich großen Kredit einzukommen.

911 D. II. A. 14. M u n i tio n s k o n tr ö l e.

b. K o n t r o l e u r e

Fr. 1150

Den Hinterlassenen des am 13. Februar dieses Jahres in Thun verstorbenen Munitionskontroleurs V. J. Stampfli von Solothurn haben wir in Anwendung von Art. 6 des Besoldungsgesezes vom 2 August 1873 den Gehalt des Verstorbenen auf weitere 6 Monate mit Fr. 1150 ausgerichtet, für welchen Betrag wir eines Nachtragskredites bedürfen.

D. II. B. 1. i. I n s t r u k t i o n s p e r s o n a l .

Infanterie Fr. 6340 In gleicher Anwendung des Art. 6 des Besoldungsgesezes vom 2. August 1873 haben wir den Hinterlassenen eines verstorbenen Infanterieinstruktors II. Klasse, sowie zweien Infanterieinstruktoren II. Klasse, die infolge im Dienste erlittener Arbeitsunfähigkeit nicht wieder gewählt weiden konnten, den Nachgenuß ihrer Besoldungen: auf weitere 6 Monate in einem Betrage von Fr. 4300 bewilligt; ferner haben wir an 4 Instruktoren II. Klasse und 3 Tamboureninstruktoren , welche bei den am 27. März d. J. stattgefundenen Integralerneuerungswahlen nicht bestätigt wurden, Aversalentschadigungen im Gesammtbetrage von Fr. 2040, mit Rüksicht darauf,, daß ihre Entlassung von einem Tage auf den andern erfolgte, ausgerichtet. Wir sind daher im Falle, Sie um den erforderlichen.

Nachkredit von Fr. 6340 zu ersuchen.

D. II C. 2. U n t e r r i c h t .

Rekrutenschulen.

a. Infanterie .

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.b . Kavallerie .

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c. Artillerie

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. F r . 278. 25 .

,, 54. -- ,, 1927. 15 Fr. 2259. 40

D. IL C. 3. Wiederholungskurse a. Infanterie b. Kavallerie : .

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c. Artillerie .

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. ' '.'

d. Genie .'

g. Extrakosten für Uebungen zusammengesezter Truppenkörper

Fr. 1540. 15 512. 50 ,, 3510. -- ,, 51. 65 ,, 2074. 65 Fr. 7688. 93

912 Diese Ausgaben betreffen lauter Zahlungen, die theils infolge verspäteter Eingaben der Rechnungen, theils wegen ungenügender Ausweise anfänglich bestrittener, später aber anerkannter Forderungen, theils wegen mangelnder Belege u. s. w. erst nach Abschluß der Jahresrechnung von 1878 zu Lasten derselben angewiesen werden konnten.

Die Beträge sezen sich aus mancherlei Posten zusammen und bilden namentlich Kompetenzen für Reise- und Expertenentschädigungen, Bahntransporte, Pferdemietheu, Abschäzungen, Spitalkosten, Arrestanten Verpflegung, sowie insbesondere eine Rechnung für vom Stabsbüreau gelieferte Karten für den Divisionszusammenzug.

Es ist nothwendig, daß diese Beträge besonders gebucht werden, weßhalb wir eines speziellen Kredites hiefür bedürfen.

D. II. C. 4. C a d r e s k u r s e (Sanität) .

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. Fr. 3680

In unserer Botschaft zum Budget 1879 haben wir uns dahin ausgesprochen, daß bei der sehr verstärkten Rekrutirung für 1878 wir Spitalkurse für mindestens 200 neu ernannte Krankenwärter in Aussicht nehmen müssen. Gleichwohl sahen wir nur Kurse für 100 Mann vor. Es ergibt sich nun aber, da nach Art. 125 der Militärorganisation alle Krankenwärter nach der Rekrutenschule noch einen dreiwöchentlichen Spitalkurs zu ihrer praktischen Ausbildungdurchzumachen haben, daß inskünftig die Zahl der betreffenden Kurse jährlich zu groß würde, weßhalb wir vorziehen, im nächsten Winter, welche Zeit überhaupt für die Abhaltung derselben die geeignetste ist, noch für 50 weitere Mann Spitalkurse anordnen zu lassen. Es erfordert dies einen nachträglichen Kredit von 50 Mann à Fr. 3. 20 X 23 Tage = Fr. 3680 um den wir Sie hiermit ersuchen.

D. II. J. M i l i t ä r a n s t a l t e n und F e s t u n g s w e r k e Fr. 45,000 Zu den Einrichtungen unseres Kriegstheaters zum Zweke der Landesverteidigung gehört in erster Linie die Vorbereitung für die eventuelle Zerstörung aller internationalen Anschlußlinien, damit jeder Angreifer für eine gewisse Zeit verhindert werden kann, die Eisenbahnen für den Transport seiner Bedürfnisse zu benuzen. Obschön hiezu keine großen Vorbereitungen nöthig sind, so erfordert ihre Einrichtung doch schon so viel Zeit, daß wir diese leztern nicht

913 erst auf den Eintritt eines Kriegsfalles verschieben können. Es handelt sich um eine Maßregel, welche durchaus _ nicht neu ist, sondern von jeher mit wenigen Ausnahmen auf besondere Studien des Stabsbüreau hin bei jedem Brüken-Uebergang angewendet worden ist, die aber, wenn sie wirksam sein soll, nachträglich auf allen Anschlüssen ausgeführt werden muß.

Die Summe von Fr. 45,000, welche zur Ausarbeitung der Projekte durch das Geniebüreau zur Dekung der Kosten für Leitung und Aufsicht der von den Bahngesellsehaf'ten zu machenden Arbeiten erforderlich ist, ist im Verhältniß zu dem zu erzielenden außerordentlich großen Resultate für die Landesverteidigung als eine minime zu bezeichnen und wir zweifeln nicht daran, daß Sie uns dieselbe zur Verfügung stellen werden.

D. II. K. 4. S t a b s b ü r e a u (topographische Aufnahme und Publikation des s c h e n A t l a s es

Abtheilung).

neuen t o p o g r a p h i Fr. 40,000

Es sind gegenwärtig für die im Jahre 1878 ausgeführten Arbeiten der Aufnahmen und des Kupferstiches des neuen topographischen Atlases noch Rechnungen im Betrage von Fr. 40,000 zu bezahlen. Um diese Summe auf dem diesjährigen Budget wieder einzubringen, müßten die Arbeiten der Aufnahmen, der Revision und des Stichs verhältnißmäßig reduzirt werden. Wir halten es nun jedoch in Berüksichtigung der fortgesezten Reklamationen der Kantone für Beschleunigung der Aufnahmen und der Publikation, sowie des sonst guten Fortganges des Unternehmens für richtiger, Sie um einen bezüglichen Nachtragskredit zu ersuchen, den wir im Weitern folgendermaßen begründen: Die benöthigte Summe von Fr. 40,000 rührt her von Mehrarbeiten, welche vornehmlich die Triangulation und die Neuaufnahme betreffen. Abgesehen von den Triangulationen, welche für die Neuaufnahmen und für die Revisionen gleichzeitig in mehreren Kantonen fortlaufen, nimmt die Gesammtheit der Landestriangulation unsere Aufmerksamkeit in Anspruch. Seit 30 Jahren ist die schweizerische Geodäsie nicht mit den andern Ländern fortgeschritten.

Die partiellen Triangulationen gingen nicht weiter, als dem Bedürfniß, für die Topographie trigonometrisch bestimmte Punkte zu liefern, zu entsprechen. Die ersten Anknüpfungspunkte sind an manchen Orten unsicher, und der Zusammenhang über das ganze Land mangelt, weil die Mittelpunkte der Signale nicht erhalten worden sind. Wenn die Schweiz in dieser Beziehung nicht das Bundesblatt, 31. Jahrg. Bd. II.

60

914 Versäumte nachholt, so wird sie in Bälde weit hinter allen Ländern zuriikstehen, während sie doch in topographischer Beziehung Schritt hält. Dieses Bewußtsein hat uns seit einigen Jahren veranlaßt, der Triangulation mehr Arbeitskräfte zuzuwenden. Wir haben eine geodätische Sektion gebildet und ihr die Aufgabe zugewiesen, nach und nach die einzelnen Kantonsneze an die Gradmessungskette anzuschließen, das Gesammtnez einheitlich und nach den neuern, schärfern Methoden zu berechnen und zugleich allo Fortschritte der neuern Geodäsie zu studiren. Die Notwendigkeit der Erreichung dieses Ziels macht es uns höchst wünschenswert!!, daß durch Gewährung eines Nachtragskredites die sonst eintretende Verzögerung vermieden werde.

Die Neuaufnahmen gehen ihrer Beendigung entgegen. Jedermann wird einverstanden sein, und das ganze Land hat ein Interesse daran, daß dieses Ziel in der kürzest möglichen Zeit erreicht werde. Indem es uns widerstrebte, so nahe am Ziel die Zahl der Ingenieure beträchtlich zu reduziren, so hat sich auch die ausgeführte, aber noch nicht bezahlte Arbeit angehäuft, und zur Vermeidung einer bedauerlichen Verzögerung wäre es wünschenswerth, daß der Nachtragskredit gewährt würde. Zu den noch nicht aufgenommenen Theilen gehören noch die Sondirungon und die Darstellung des Seebodens mehrerer Schweizerseen. Die anstoßenden Blätter können nicht publizirt werden, so lange diese Arbeit nicht ausgeführt ist. Aus Oekonomieriiksichten mußten wir in den lezten Jahren die Fortsezung suspendiren. Es wäre ebenfalls wüuschenswerth, daß diese vom Publikum sehr begehrte Arbeit durch Benuzung des Nachtragskredites im laufenden Jahre weitergeführt werden könnte.

Im Anschlüsse an Vorstehendes sind wir im Falle, noch folgende Mittheilung zu machen.

Die Waffenfabrik wird über die im Budget dieses Etablissements vorgesehene Leistung hinaus wahrscheinlich ca. 400 Gewehre und ca. 1500 Revolver liefern, leztere vielleicht nicht ganz fertig.

Die 400 Gewehre vertheilen sich auf: 1) Voraussichtliche Mehrbestellung für Privaten

.

40 Stük.

2) Voraussichtlicher Bedarf als Ersaz für verbrannte Ausrüstungen, welche durch Kredit ,,Ersazausrüstun° a einbezahlt werden .

.

.

. 'J60 Uebertrag

,,

200 Stük

915

Uebertrag 200 Stük 3) Wahrscheinlich nothwendig werdender Bedarf als Ersaz der bei Anlaß der Gewehrabrechnung mit · ·den Kantonen sich ergebenden Luken, welche die Kantone auf ihre Rechnung auszufüllen haben . 200 ,, Total

. 400 Stük.

Bei Aufstellung des Budget der Waffenfabrik wurde angenommen, daß circa die Hälfte der Revolver im Ausland zu fabriziren sei und daher nur so viele Stük vorgesehen, als der disponible Kredit für-1878, welcher auf Ende des Jahres als Zahlung an die Waffenfabrik wieder verausgabt wurde, erlaubt.

Seitdem hat es sich nun als wünschenswerth herausgestellt, auch die pro 1879 (siehe Materialbüdget) bewilligte Anschaffung in der Waffenfabrik ausführen zu lassen, wodurch für dieses Etablissement erhöhte Geldmittel nöthig werden.

Aus Obigem geht hervor, daß für die 400 Gewehre das erforderliche Geld theils von Privaten, theils vom Kredit ,,Ersazausrüstung" und theils von Kantonsregierungen der Materialverwaltung zur Verfügung gestellt wird; ferner für die Revolver das Geld durch das Materialbüdget bereits bewilligt ist und es sich somit weniger um ein Nachtragskreditverlangen, als um eine Bewilligung handelt, die obengenannten Warten in unserer eigenen Fabrik ausführen zu dürfen. Sobald die Fabrikation zu Ende geführt ist, wird das Etablissement eine höhere Gegenleistung als der gewünschte Kredit zu machen im Stande sein.

Gestüzt auf obige Auseinandersezung wird für D. II. VI. Waffenfabrik für Löhnungen Fr. 12,000 Rohmaterial ' · i> 80,800 Unkosten ,, 1,300 Fr. 94,100 ein Nachtragskredit von diesem Betrage verlangt, welchem unter den Einnahmen des Etablissements eine entsprechende Summe gegenüber zu stellen ist mit ca. Fr. 94,100.

Post- und Eisenbahndepartement.

Für die Abtheilung ,,Eisenbahnwesen"- des Post- und Eisenbahudepartements b e a n t r a g e n wir die Bewilligung folgender Nachtragskredite :

916 G. III.

G. VI.

Technisches Inspektorat .

.

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Reiseentschädigungen und Expertisen

Fr. 11,000 ,, 2,500 Fr. 13,500

Diese Ansäze werden folgendermaßen begründet: Zu P o s t e n 1: Im Bundesgesez betreffend die Errichtung und Besoldung der Beamtungen des Eisenbahndepartements vom 22. Januar 1874, sind für die Abtheilung ^Technisches Inspektorat zwei Inspektoren, der eine (technische Inspektor) für die Aufsich über die Schweiz. Eisenbahnen im Allgemeinen, der andere (Gotthardinspektor) mit Rüksicht auf die spezielle Aufsicht über die Gotthardbauten, mit je Fr. 8000 Besoldung vorgesehen worden.

Folge gebend den anläßlich der Büdgetberathung pro 1878 im Schooß der Bundesversammlung laut gewordenen Ansichten wurde, nachdem schon vorher bei Erledigung der Stelle des technischen Inspektors eine Ersazwahl nicht getroffen und die Besorgung der betreffenden Geschäfte dem mit dem Budget von 1877 eingeführten Adjunkten des Gotthardinspektors übertragen worden war, die Forterhaltung dieses provisorischen Zustandes auch für 1879 vorgesehen, wobei indessen ausdrüklich gesagt worden ist, daß damit lediglich den damaligen faktischen Verhältnissen Ausdruk verliehen sei, in der Meinung, daß je nach Gestaltung der Verhältnisse darauf zurükgekommen werden solle.

Dies geschah denn auch Seitens des Bundesrathes anläßlich der von ihm für die Zeit nach vollzogener Rekonstruktion des Gotthardunternehmens in Aussicht genommenen Vorkehrungen betreffend eine umfassendere Bauaufsicht, und des zeitlich damit zusammenfallenden Rüktritts des bisherigen Gotthardinspektors, Hrn. Koller, von seiner Stelle. Es sind diesfalls zwei Beschlüsse vom 18. und 31. März 1879 gefaßt worden, von denen der erste davon ausgeht, daß nicht mehr ein besonderer Gotthardinspektor gewählt, sondern dessen Geschäfte dem, nunmehr neu zu bestellenden, technischen Inspektor übertragen werden sollen, dem mit Rüksicht auf diese besondern Funktionen für die Dauer der Bauzeit ein Adjunkt, sowie das weiter nöthige Hilfspersonal solle beigegeben werden. Der Bundesrath glaubte damit den thatsächlichen Bedürfnissen und gleichzeitig auch dem Standpunkt einer angemessenen Oekonomie am besten Rechnung zu tragen. Was den künftigen technischen Inspektor und seinen Adjunkten anbetrifft, so findet eine Mehrbelastung des Budget nicht statt; es treten dieselben einfach ein in die Gehaltspositionen, welche für den wegfallenden Gotthardinspektor und seinen Gehülfen (Adjunkt) vorgesehen waren. Neu dagegen ist das Hilfspersonal. Was nun dieses anbetrifft, so gehen wir davon aus,

917 daß man es vorläufig mit zwei Kontroiingenieuren versuchen sollte, deren einer seinen Wohnsiz an den nördlichen, der andere au den südlichen Zufahrtslinien haben sollte. Die Erfahrung wird bald zeigen, ob diese zwei Beamten der allerdings großen Aufgabe einer eingehenden unmittelbaren Aufsicht über die von nun an weitläufigen Bauten genügen oder ob die Zahl derselben vermehrt, oder ob ihnen Aushilfe in anderer Form gegeben werden soll. Was die auszurichtenden Besoldungen anbetrifft, so würde man wohl troz der großen Konkurrenz, die sich schon jezt um diese Stellen drängt, nicht gut daran thun, zu niedrig zu gehen. Es will uns scheinen, daß zur Bekleidung solcher Stellen nur Leute sich eignen, die neben einer gediegenen Bildung eine nennenswerthe Praxis hinter sich und damit die Befähigung haben, sich mit vollem Bewußtsein der Aufgabe in ihre von keiner Seite leichte Stellung einzufinden, Männer also, die an und für sich auf einen angemessenen Gehalt Anspruch machen dürfen. Dazu kommt, daß die Dauer der Anstellung nur wenige Jahre sein wird, und daß die Kontroiingenieure so zu sagen fortwährend auf der Reise sein müssen, so daß wir nicht zu hoch zu gehen glauben, wenn wir für jeden derselben, alles zusammen gerechnet, eine Jahresbesoldung bis auf Fr. 8000 in Aussicht nehmen, wobei wir uns allerdings vorbehalten,i dieselbe voll auszuwerfen O oder nicht.

Die durch die neue Organisation beim technischen Inspektorat selbst erwachsenden vermehrten Büreauarbeiten sollten durch das schon vorhandene Personal desselben besorgt werden können. Dagegen wird es unvermeidlich sein, jedem der Kontrolingenieure ein Bureau an der zu beaufsichtigenden Streke und einen Kopisten zu bewilligen, wofür eine jährliche Ausgabe von je Fr. 2500--3000 genügen dürfte.

Das Gesarnmterforderniß, auf die noch bleibenden sechs Monate des laufenden Jahres berechnet, stellt sich damit voraussichtlich folgendermaßen : 2 Kontrolingenieure, Besoldung für 6 Monate, zusammen Fr. 8,000 2 Büreaux, mit je einem Kopisten, für 6 Monate, zusammen .

.

.

.

.

.

.

,, 3,000 Summa

Fr. 11,000

Wir unterstellen diese ganze Ausgabe Ihrer Bewilligung, obschon in Art. 6 der zweiten der obengenannten Verordnungen die Gotthardbahtigesellschaft verpflichtet ist, an die Kosten der Bauaufsicht des Bundes einen jährlich durch den Bundesrath festzu-

918 sezenden Beitrag zu bezahlen. Es schiene uns nicht angezeigt, ohne Sicherheit über die Höhe des Gesammtbedarfs schon jezt die Partizipation der Gotthardbahngesellschaft auch nur nach Quoten zu bestimmen, und wir finden keinerlei Naclitheil darin, wenn die betreffende Vergütung erst im Jahr 1880 zur Verrechnung kommt.

Zu Posten 2. Für R e i s e e n t s c h ä d i g u n g e n und E x p e r tisen sind im Budget Fr. 10,000 vorgesehen, davon aber bis Ende März d. J. bereits Fr. 4118 verwendet worden. Diese Verwendungen nun sezen sich allerdings zusammen aus Fr. 2530 außerordentliche Entschädigungen und nur Fr. 1588 Ausgaben von gewöhnlicher und regelmäßig wiederkehrender Art. Indessen stehen die noch zu verwendenden Fr. 5882 schon um Fr. 476 unter dem Betrag der während der Monate April bis Dezember 1878 ausgegebenen mehr oder weniger regelmäßigen lieiseentschädigungen und dergleichen, und es ist nicht zu erwarten, daß weitere außerordentliche Bedürfnisse ausbleiben werden, die während der ebengenannten 9 Monate 1878 über Fr. 2000 in Anspruch genommen haben. Immerhin hoffen wir, mit einem Nachtragskredit von Fr. 2500 (Fr. 2024 für Rechnung außerordentlicher Verwendungen und Fr. 476 für die regelmäßig wiederkehrenden Bedürfnisse ) auszukommen.

Dieser Mehrausgabe von Fr. 2500 wird übrigens am Ende des Jahres eine mindestens eben so große Ersparniß auf den Büreaukosten (Z. 1. Druk- und Lithographiearbeiten und Z. 5 Drukkosten für Eisenbahnstatistik) gegenübergestellt werden können.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 4. Juni 1879.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Scliiess.

919

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1879.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 4. Brachmonat 1879, beschließt: Es werden dem Bundesrath folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

Bundeskanzlei.

Büdgetrubriken.

D. 3.

Ausserordentliche Drukarbeiten .

Fr. Kp.

.

.

. 15,658.05

Uebertrag 15,658.05

920 Büdgetrubriken

Fr.

--

Uebertrag

Rp.

--

Fr. Rp.

15,658.05

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

Departement des Innern.

B. I. 4.

- III. 6.

- - 8.

- - 9..

- - 13.

Gesundheitswesen .

Erweiterungs- und Umbauarbeiten .

Neubauten .

.

Straßenbauten.

.

Verschiedenes.

.

9,835. -- 33,700. -- 9,468. -- 17,810.-- 1,740.-- 72,553. --

Justiz- und Polizeidepartement.

C. 2.

Justizwesen

.

.

.

.

4,000. --

Militärdepartement.

V e r w a 11 u n g.

D.H.A. 9. Oberkriegskommissariat: a. 10. Außerordentliche Aushilfe .

.

- - - 14. Munitionskontrole: - - - - b. Kontroleure .

.

- - B. ' Instruktionspersonal : 1. i. Infanterie .

.

- - C.

Unterricht.

- - - 2.

Rekrutenschulen : a. Infanterie .

.

- - - - b. Kavallerie .

.

c. Artillerie.

.

.

6,000. -- 1,150. -- 6,340.--

278. 25 54. -- 1,927.15

Uebertrag 15,749.40

93,111.05

921 Büdgetrubriken.

Er. Kp.

.15,749.40

Uebertrag D. II. C. 3. Wiederholungskurse : - - - - a. Infanterie .

. 1,540. 15 _ _ _ b. Kavallerie .

.

512. 50 _ _ c. Artillerie .

.

. 3,510.-- d . Genie .

.

.

51.65 - - - - g. Extrakosten für Uebungen zusammengesezter Truppenkörper .

. 2,074.63 .- - - 4. Cadreskurse : _ _ _ _ f. Sanität .

.

. 3,680. -- - - J.

Militäranstalten und Festungswerke .

. 45,000. -- - - K.

Stabsbüreau (topographische Abtheilung) : - - - 4.

Aufnahme und Publikation des neuen topographischen Atlases .

.

. 40,000.-- - VI.

Waffenfabrik .

. 94,100. --

Fr. Kp.

93,111.05

206,218. 33

Post- und Eisenbahndepartement.

G. III.

- VI.

Technisches Inspektorat .

.

. 11,000. -- Reiseentschädigungen und Expertisen . 2,500.,-- 13,500. -- Total 312,829.38

922

# S T #

Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über den Rekurs der Regierung des Kantons Zug, betreffend die Wahlen d e r M i t g l i e d e r d e s K a n t o n s r a t h e s in der G e m e i n d e B a a r im Januar und Februar 1877.

(Vom 4. Juni 1879.)

Tit.!

Am 7. Januar 1877 fanden im Kanton Zug die Wahlen der Mitglieder des Kantonsrathes und des Regierungsrathes, sowie der Friedensrichter und ihrer Ersazmänner statt. Gegen die Wahlen in der G e m e i n d e B a a r wurde von konservativer Seite Einsprache erhoben wegen verschiedener formeller Fehler, insbesondere aber, weil 11 in der Gemeinde niedergelassene Falliten und Konkursiten Stimmkarten erhalten und an der Abstimmung Theil genommen haben. Der Regierungsrath des Kantons Zug entschied, daß 10 dieser Männer als Falliten gemäß § 25 der Kantonsverfassung bis nach erfolgter Rehabilitation irn Stimmregister zu streichen seien und ordnete die Nachwahlen auf den 4. Februar an. Es erfolgten neue Proteste und Prüfungen der Stimmregister, wobei von einer Kommission des Kantonsrathes konstatirt wurde, daß die Falliten nicht gestrichen worden waren. Der Kantonsrath kassirte daher diese Wahl Verhandlung, sprach dem Einwohnerrath von Baar sein Mißfallen aus und beauftragte die Regierung, diejenigen Bürger,

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1879. (Vom 4.Juni 1879.)

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Bundesblatt

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Jahr

1879

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.06.1879

Date Data Seite

903-922

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10 010 361

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