Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte ("Sharing") "Sharing" regelt die Aufteilung eingezogener Vermögenswerte unter Kantonen, Bund und ausländischen Staaten. Die Regeln sollen einen angemessenen Ausgleich unter den am Strafverfahren beteiligten Gemeinwesen schaffen, die Zusammenarbeit fördern und Kompetenzkonflikte entschärfen.

Vernehmlassungsfrist: 30. Oktober 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundeshaus West, 3003 Bern, Tel. 031 322 41 19, Fax 031 312 14 07 Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz; AuG) Das bisherige Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer aus dem Jahr 1931 soll durch ein modernes Ausländergesetz abgelöst werden. Nach der Abstimmung vom 21. Mai 2000 über das bilaterale Abkommen besteht nun eine klare Ausgangslage bezüglich des Personenverkehrs mit der EU; denn das bilaterale Abkommen mit der EU regelt diesen umfassend. Das neue Gesetz wird fast ausschliesslich für Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus EU- oder EFTAStaaten stammen, Geltung haben.

Vernehmlassungsfrist: 10. November 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Ausländerfragen, Sektion Recht und Datenschutz, Quellenweg 9, 3003 Bern-Wabern

18. Juli 2000

2000-1531

Bundeskanzlei

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