38

# S T #

I

n

s

e

r

a

t

e.

Internation ale Kunstausstellung zu München im Mire 1879.

S e i n e M a j e s t ä t K ö n i g L u d w i g II. v o n B a y e r n haben d i e Veranstaltung internationaler Kunstausstellungen in einer r e g e l m ä ß i g e n Wiederholung von v i e r zu v i e r J a h r e n zu genehmigen und dieselben im Interesse der Förderung dieses Unternehmens ausdrücklich unter Allerhöchst Dero Protection zu stellen geruht.

Die Künstlerschaft Münchens ist entschlossen, Alles aufzubieten, um diese Ausstellungen möglichst glanzvoll ins Leben zu rufen und ladet die Künstler aller Länder ein, sich zu betheiligen an diesem, in anderen Staaten so ruhmvoll begonnenen Cyklus regelmäßig wiederkehrender Ausstellungen.

Sie darf sich der Hoffnung hingeben, daß diese Ausstellungen sowohl zur Anerkennung und Förderung der Kunst im Allgemeinen dienen, als auch den Künstlern Gelegenheit zur Verwerthung ihrer Werke geben werden.

Die kgl. bayerische Staatsregierung hat sich vorbehalten, als Auszeichnungen goldene Medaillen (erster und zweiter Klasse) an Meister hervorragender Werke zu ertheilen. Dieselben werden dazu von e i n e r , d u r c h die Münchener Künstlerschaft gewählten Jury vorges c h l a g e n . Die Mitglieder der Jury sind von der Concurrenz ausgeschlossen.

Das Comité der Ausstellung, welches aus Abgeordneten der kgl. Akademie und dem Ausschuß der Münchener Künstler-Genossenschaft besteht, beehrt sich, die nähern Bestimmungen in dem beigefügten Anhang bekannt zu geben.

M ü n c h e n , im September 1878.

Das Comité für die internationale Kunstausstellung in München: Conrad Hoff, Erster Vorsitzender.

Professor J. Knall.

Professor W. Lindenschmit, ZweiErnst Meisel.

ter Vorsitzender.

Professor J. L. Raab.

Professor Jos. Brandt.

Albert Schmidt.

Professor W. Diete.

Gustav Schönleber.

Thomas Dennerlein Jakob Ungerer.

Gabriel Hackl.

Professor M. Wagmüller.

Professor Gr. Hauberisser.

Professor Alex. Wagner.

Professor .A. Hess.

Victor Weishaupt.

Fritz August Kaulbach.

39

Bestirn.iiivi.ng'en für die

Internationale Kunstausstellung 1879 zu München.

I. Dauer und Charakter der Ausstellung.

§ 1. Die Ausstellung wird im kgl. Glaspalast abgehalten, beginnt am 20. Juli 1879 und dauert bis Ende October.

§ 2. Es werden Werke von Künstlern aller Länder angenommen aus dem Gebiete der Malerei, Sculptur, Architectur und der graphischen Künste.

II. Zulassung von Kunstwerken.

§ 3. Ueber die Zuläßigkeit zur Ausstellung entscheidet eine aus Künstlern bestehende Jury, welche von der gesammten Münchener Künstlerschaft gewählt wird.

§ 4. Ausgeschlossen bleiben Werke, welche in den bisherigen Münchener internationalen Ausstellungen schon ausgestellt waren, Copien mit alleiniger Ausnahme der Zeichnungen für den Stich, Photographien und andere auf mechanischem Wege erzeugte Werke und anonyme Arbeiten.

§ 5. In Privatbesitz befindliche Kunstwerke können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der betreffenden Künstler ausgestellt werden.

§ 6. Mehr als drei Werke der gleichen Gattung dürfen nur dann von einem Künstler ausgestellt werden, wenn mit dem Comité ein Uebereinkommen hierüber getroffen wird; Cykusche Darstellungen gelten nur als ein Ausstellungsobjekt.

III. Anmeldung.

§ 7. Alle Anmeldungen und Mittheilungen in Ausstellungsangelegenheiten sind nur an das C o m i t é für d i e i n t e r n a t i o n al e K u n s t a u s s t e l l u n g in M ü n c h e n , L u i t p o l d s t r a ß e 3 (und nicht an dessen einzelne Mitglieder) zu richten.

§ 8. Die Anmeldungen geschehen nur durch Ausfüllung des beiliegenden Formulars, welches bis zum 31. M ä r z A b e n d s p o r t o f r e i an das Comité eingelaufen sein muß ; spätere Anmeldungen können auf Berücksichtigung keinen Anspruch erheben.

Das Formular enthält : Vor- und Zuname (Titel) des Künstlers, Geburtsort, Wohnort nnd genaue Adresse, Schale und etwaige Auszeichnungen, ferner Anzahl und genaue Bezeichnung der auszustellenden Kunstwerke, Verkaufspreis oder Versicherungswerth in Reichsmark, beanspruchten Flächenraum, Bodenfläche in Meter, Besitzer, Adresse der Rück- oder Weitersendung, besondere Bemerkungen und eigenhändige Untei'schrift.

Formulare können bezogen werden bei obengenanntem Comité.

40 IV. Zu- und Rücksendung.

§ 9. Die Zusendungen müssen s p ä t e s t e n s bis 31. Mai A b e n d s im G l a s p a l a s t erfolgt sein; nach diesem Termin eintreffende Sendungen können ihre Aufnahme nicht mehr beanspruchen und werden auf Kosten der Eigenthümer zurückgesendet.

§ 10. Das Comité übernimmt die Kosten des Hin- und Kücktransportes für solche Kunstwerke, welche durch Jurybeschluß zugelassen sind; die Kosten des Kücktransportes jedoch nur, wenn dieselben an den Ort zurückgehen, von welchem sie eingesandt wurden.

§ 11. Post- und Eilgut-Sendungen werden nur franco angenommen, Nachnahmen und Spesen werden nicht vergütet. Bei Sendungen, deren Gewicht 200 Kilogramm übersteigt, ist vorhergehende Anfrage nöthig.

§ 12. Die von der Jury nicht angenommenen Kunstwerke werden, wenn innerhalb 14 Tagen nach erfolgter Benachrichtigung nicht anders darüber verfügt wird, auf Kosten des Einsenders zurückgeschickt.

§ 13. Es wird Sorge getragen werden, daß sowohl die Schwierigkeiten bezüglich der Verzollung beim Hertransport als auch beim Rücktransport vermieden und insbesondere die zollfreie Wiedereinfuhr in die ausländischen Staaten erwirkt wird.

V. Verpackung.

§ 14. Die Kunstwerke müssen einzeln in einer Kiste von starkem Holz verpackt, die Bilder iu den Kisten, sowie die Deckel, ausschließlich durch Schrauben mit runden Köpfen befestigt sein.

Die Eröffnung der Kisten geschieht in Gegenwart eines Comité-Mitgliedes, welches über den Befand ein Protokoll aufnimmt; das gleiche Verfahren wird bei der Rücksendung beobachtet, welche sofort nach Schluß der Ausstellung beginnt.

§ 15. Um Irrungen möglichst vorzubeugen, ist es nöthig, in der Kiste auf der innern Seite des Deckels, sowie auf der Rückseite der Blindrahmen, bei plastischen Gegenständen auf einer dazu geeigneten Stelle, einen Zettel anzubringen, welcher Name und Wohnort des Einsenders resp. Eigentümers, Bezeichnung des Kunstworks, die Verkaufs- oder Versicherungssumme, genau übereiiiutirnuiund mit der Angabe des Anmeldescheines für das betreffende Kunstwerk enthält. Den Schaden, welcher aus der Nichtübereinstimmung der Angaben an der Kiste mit jenen des Anmeldescheins entstehen könnte, hat der Einsender zu tragen.

VI. Versicherimg.

§ 16. Das Comité wird sämmtliche von der Jury angenommenen Kunstwerke durch eine deren Gesammtwerth entsprechende
Pauschalsumme gegen Feuersgefahr versichern, an welcher die Einsender nach Verhältniß parücipiren; es wird für die Obhut und Erhaltung der ihm anvertrauten Kunstwerke alle mögliche Sorge tragen, übernimmt aber keinerlei Haftung für Beschädigung anderer Art.

VII. Verkauf.

§ 17. Bei Verkauf eines Kunstwerks werden 10 % io Abzug gebracht.

41 § 18. Zur größtmöglichen Förderung des Verkaufs wird ein eigener Agent aufgsstellt.

§ 19. Um den Ausstellern noch weitere Gelegenheit zum Verkauf der Kunstwerke za bieten, wird eine Lotterie veranstaltet werden.

VIII. Anderweitige Bestimmungen.

§ 20. Jeder Aussteller, gleichviel ob Urheber oder Besitzer, erhält eine nur für seine Person giltige Freikarte zum Besuche der Ausstellung.

§ 21. Ausstellungsgegenstände in irgend einer Weise zu copiren, kann nur mit schriftlicher Erlaubniß des betreffenden Künstlers, eventuell auch des Besitzers, gestattet werden.

§ 22. Etwaige ^Reklamationen, welcher Art sie auch sein mögen, müssen längstens 3 Monate nach Schluß der Ausstellung eingegangen sein.

M ü n c h e n , im September 1878.

Das Comité.

N o t e . Der Bundcsrath beschloß am 10. Januar 1879 die Aufnahme der vorstehenden Bekanntmachung ins Bundesblatt.

Internationale Ausstellung von

Maschinen, Erzeugnissen und Bedarfsartikeln der

Müllerei, Teigwaaren-Fabrihation, Bäckerei und Selmeideitlasrliinen in den großen Räumen der Aktien-Brauereigesellschaft ,,Tivoli" auf dem Kreuzberg zu Berlin

im Jahr 1879.

Bestimmungen.

1. Die Ausstellung beginnt am 22. Juni und dauert bis gegen Ende Juli 1879.

2. Die auszustellenden Gegenstände sind bis spätestens den L März 1879 bei dem Vorstande des Verbandes deutscher Müller, Berlin, Potsdamerstraße Nr. 95, anzumelden; über Zulassung oder Ablehnung entscheidet der Vorstand; für Annahme späterer Anmeldung übernimmt der Vorstand keiae Garantie.

Vor Schluß der Ausstellung darf kein eingelieferter Gegenstand zurückgezogen werden.

42 3. Sämmtliche Ausstellungsgegenstände sind zu adressiren ,,An die Internationale Ausstellung des Verbandes deutscher Müller" und müssen spätestens bis zum 1. Juni 1879 fracht- und spesenfrei eintreffen ; die in § 8 erwähnten Lieferscheine sind hierbei einzureichen. Die zum Versandt nöthigen Formulare werden den Ausstellern rechtzeitig zugesandt. Die Verzollung ausländischer Güter, sowie die Bergung leerer Kisten und Emballage werden auf Kosten des Ausstellers bewirkt.

4. Die Ausstellungskosten betragen 15 Mark für jeden Quadratmeter.

Von diesen Kosten ist die erste Hälfte bei Anmeldung der auszustellenden Gegenstände, die zweite Hälfte bei Eröffnung der Ausstellung kostenfrei an den Vorstand, Herrn Jos. J. van den WyngEert, Berlin, Potsdamerstraße 95, einzusenden. Bei Zurückziehung der Anmeldung oder Nichtbetheiligung verfällt die geleistete Anzahlung der Ausstellungskasse.

5. Jeder Aussteller hat die Aufstellung seiner Gegenstände .selbst zu bewirken, sowie für die geeignete Ausschmückung seines Platzes Sorge zu tragen. Auf ausdrücklichen "W unsch übernimmt der Vorstand die Aufstellung und ist alsdann der Aussteller verpflichtet, die erwachsenden Kosten mit Beginn der Ausstellung zu zahlen.

6. Die Eröffnung der Ausstellung findet am 22. Juni 1879 statt. Die Aufstellungen müssen drei Tage vor Eröffnung der Ausstellung beendet sein.

Der Vorstand ist berechtigt, das Aufstellen aller Gegenstände, welche fünf Tage vor Eröffnung der Ausstellung nicht ausgepackt sind, auf Kosten des Ausstellers zu bewirken.

7. Sämmtliche Gegenstände werden auf Kosten der Aussteller zu dein von letzteren anzugebenden Werthe gegen Eeuersgefahr versichert.

8. Jedem Aussteller werden Lieferscheine zugesandt, dieselben sind genau und vollständig doppelt auszufüllen; ein Stück wird mit dem, die richtige Einlieferung bezeugenden Ausstellungsstempel versehen an den Aussteller zurückgeschickt und dient ihm als Ausweis.

9. Gegenstände, welche verkäuflich sind, dürfen mit dem Vermerk ,,Verkäuflich" und der Preisbezeichnung versehen sein ; bei eintretenden Verkäufen erfolgt die Ablieferung jedoch erst nach Schluß der Ausstellung.

10. Die Aussteller sind für sich oder für einen Beauftragten von dem zu erhebenden Eintrittsgelde befreit.

11. Für hinreichende Bewachung der ausgestellten Gegenstände bei Tag nnd Nacht wird
der Vorstand Sorge tragen; eine Verantwortlichkeit für Entwendung, Beschädigung durch Bruch, Staub -- und soweit es sich um Gegenstände handelt, welche außerhalb des Gebäudes ausgestellt werden, durch Witterungseinflüsse -- übernimmt der Vorstand nicht.

12. Für Erlangung zollfreier Wiederausfuhr, sowie frachtfreien Rücktransportes der Ausstellungsgüter sind die nöthigen Schritte eingeleitet.

13. Unmittelbar Bach dem Schlüsse der Ausstellung müssen die Aussteller die Gegenstände einpacken und spätestens bis zum 8. August aus dem Ausstellungsräume entfernen. Die Verpackung solcher Gegenstände, für welche keine Vertreter erscheinen, wird durch den Ausstellungs-Vorstand zu Lasten des betreffenden Ausstellers angeordnet.

Alle sonst zu erlassenden Bekanntmachungen, welche die Ausstellung betreffen, geschehen durch das Organ ,,die Mühle".

43

Gruppeneintheilnng.

Gruppe I.

Aliiheilung 1. A I l e z um M ü - h l en b e t r i e b d i e n l i c h e n Mot o r e n u n d M a s c h i n e n , als Dampfmaschinen, Gas- und Heißluftmotoren, Turbinen, Wind- und Wasserräder, Dampfkessel etc.

Abili. 2 . Alle z u m i n n e r n B e t r i e b e i n e r M ü h l e n ö t h i g e n T h e i I e , als : Transmissionen, Mühlstuhlungen und Walzenstühle, Reinigungsapparate, Sortir-, Putz-, Wasch- und Schälmaschinen, überhaupt alle zur Hoch- und Flachmüllerei nöthigen Einrichtungen und Apparate mit Ausnahme von Mühlsteinen, Schärfmaschinen und Schärfwerkzeugen.

Abth. 3. Alle mit der Müllerei verwandten Geschäftszweige, wie: Graupen-, Oel-, Schneide-, Walk-, Farbe-, Reis-, Knochen-, Lohmühlen etc.

Abili. 4. Alle zur Teigwaaren-Fabrikation und Bäckerei dienenden Apparate und Maschinen etc.

Abili. 5. Geschichte und Literatur im Gebiete der Mühlenindustrie, Zeichnungen und Modelle, auch von allen zur Patentirung angemeldeten Gegenständen.

Gruppe II.

Abth. 1. Alle Mühlen- und Schleifsteine, sowie alle zur Beai'beitung und Benutzung derselben nöthigen Werkzeuge, wie: Schärfmaschinen, Picken, Stiele etc.

Gruppe III.

Abth. 1 . A l l e R i e m e n , E l e v a t o r e n , B e c h e r , S c h r a u b e n etc.

Abth. 2 . A l l e V e r p a c k u n g s - u n d V e r w i e g u n g s g e g e n s t ä n d e , G u r t e , S ä c k e etc.

Abth. 3 . S e i d e n g a z e , B e u t e l t u c h etc.

Abth. 4 . A l l e S c h m i e r m i t t e l , G e l e etc.

Gruppe IV.

Abth. 1 . A l l e B e l e u c h t u n g s - U t e n s i l i e n , C o n t r o l - U h r e n etc.

Abth. 2 . B r ü c k e n - u n d a n d e r e W a a g e n , S a c k k a r r e n , T r a n s p o r t w a g e n etc.

Gruppe V.

Abth. 1 . A l l e S i c h e r h e i t s a p p t , r a t e g e g e n F e u e r s g e f a h r , F e u e r s p r i t z e n u r d d a z u g e h ö r i g e U t e n s i l i e n etc.

Abth. 2. Alle Fahrstühle, Aufzüge, sowie alle Sicherheitsmaßregeln gegen Unfälle etc.

Gruppe VI.

Abtli. 1. Alle Produkte und Erzeugnisse der Müllerei und der Teigwaaren-Fabrikation.

Abtli. 2. Alle zu Mahlzwecken zu verwendenden Getreidearten.

44 Auf Betrieb der Maschinen soll nach Maßgabe der Betheiligung Bedacht genommen werden.

Die ausgestellten Gegenstände werden von einer Kommission geprüft, das Ergebniß in dem Organ des Verbandes deutscher Müller ,,die Mühle" bekannt gemacht und hervorragende Leistungen durch Diplom und Belobungen und auch durch von Seiten des Staates in Aussicht gestellte Medaillen ausgezeichnet.

N o t e . Der Bundesrath verfügte am 10. Januar 1879 die Aufnahme der vorstehenden Bekanntmachung ins Bundesblatt.

Bekanntmachung betreffend

"Verzollung der Mousseline in Italien.

Mit der Inkrafttretung des neuen italienischen allgemeinen Zolltarife» hat die italienische Zollverwaltung nach Maßgabe dieses Tarifs und nicht mehr des Conventionaltarifs den Zoll aut schweizerische Mousseline enthoben und gleichzeitig auf Sendungen, die nicht dem allgemeinen Tarife entsprechend deklarirt waren, eine Geldbuße gelegt.

Die genannte Zollverwaltung hat die vom Bundesrathe gegen diese Verzollung nach dem allgemeinen Tarif erhobenen Reklamationen für begründet gefunden und beschlossen, es sollen die auf Mousseline entrichteten Zollbeträge, soweit sie über den Conventionaltarif hinausgehen, sowie die bezahlten Bußen restituirt werden. Die Rükforderungsbegehren sind unter Beilage der Ausweise für den bezahlten Zoll und Buße an die schweizerische Gesandtschaft in Rom zu richten, welche für das Weitere sorgen wird.

B o r n , den 15. Januar 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

45

Bekanntmachung.

Da die jüngsthin erfolgte Prolongation des schweizerisch-italienischen Handelsvertrags mit Ende laufenden Monats zu Ende geht und eine abermalige Prolongation des Vertrages fraglich ist, wird der schweizerische Handelsstand auf den Artikel 3 des Einführungsgesetzes zum neuen italienischen Generalzolltarif aufmerksam gemacht, wonach in Fällen, wo eine Abäi.derung der im Tarif aufgeführten Zollansätze stattfindet, auf die aus dem Auslande (in Italien) eingehenden Waaren und auf die in den Zollniederlagen oder den allgemeinen Magazinen befindlichen Waaren die früher bestandenen Zollansätze nur dann angewendet werden, wenn vor der Anwendung der neuen Zölle die Deklaration zur Einfuhr in den Verbrauch beim Zollamte abgegeben, und wenn außerdem die Waare vorgelegt worden ist.

B e r n , den 17. Januar 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthscliaftsdepartenient.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist vom eidg. Militärdepartement beauftri.gt, folgende Gegenstände anzuschaffen und eröffnet hiemit Konkurrenz.

Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns nicht bekannt sind, oder die bis zum 25. laufenden Monats nicht im Besize der Angebotbogen sein sollten, werden ersucht, solche zu verlangen.

Die Angebote müssen bis zum 10. Februar in nnsern Händen sein.

Die Lieferungstermine beginnen mit dem 1. Mai und schließen mit 30 November 1879.

Die Preise sind franko Pakung und Transport auf die dem Lieferanten nächst gelegene Eisenbahnstation zu stellen.

Küksendungen von Pakmaterial, sowie von Ausschußwaare, liegen zu Lasten der Lieferanten.

Sattel-Modelle können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Ordonnanzen sind vom eidg. Oberkriegskommissariat (Reglementsverwaltung) zu beziehen. Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden gegen Nachnahme des Kostenpreises von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten die ihnen von der Verwaltung zu verabfolgende i Gegenstände (als Garnituren, Strikwerk, Sattelbäume etc.) gratis und franko Ankunftsstation zugesandt.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

Muthmasslictie Bedarf.

400

200

400 400 200

600

Gegenstand.

flach Modell, Ordonnanz oder.Beschreibung.

Trainsättel, von braunem Zeugleder (Sattelsiz von brannem Kalbleder) mit Sattelgarte, Steigriemen, Strangenscheiden und Bauch- Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr v. 24. April 1874 und Modell.

riemen. Alles in u n g e s c h w ä r z t e m Leder.

Nachstehend verzeichnete Bestandteile zu Paar Geschirren, aus ungeschwärztem Zeugleder gearbeitet: Lederh a l f t e r mit Halfterstrick, Stangen- und Trensenzaum mit Z ü g e l n , Zugstrangen mit Z u g r i e m e n und An- Nach Zeichnung vom Dezember 1878.

stößen. R ü k h a l t r i e m e n mit Rükhaltkloben, Hinterges c h i r r mit H i n t e r g e s c h i r r r i e m e n und Stran'genträgern.

Paar Zugstrangen\ 4-litzig aus Hanf bester Qualität ,, Anstöße / 15 Millimeter dik, an einem Ende'"zugespizt.

Zeichnung v. Dezember 1878.

Pferdetornister aus schwarzem Bind-Verdekleder, mit schwarzen Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr Schnallen.

v. 24. April 1874.

Paar Pakriemen aus schwarzem Kiemenleder, von 600 Millimeter Korrigirte Ordonnanz über das Zugpferdgesehirr v. 24. April 1874.

Länge und 20 Millimeter Breite, mit verzinnten Schnallen.

B e r n , den 15. Januar 1879.

46

Eidg. Eriegsmaterialverwaltimg : Technische A.Tbtheil-UMg'.

47

Stellen-Ausschreibung.

Für nachstehende Beamtungen bei dem eidgenössischen Justiz- und P< lizeidepartement geht mit dem 31. März nächsthin die Amtsdauer gesezlich zu Ende, und es werden somit dieselben zur freien Bewerbung wieder ausgeschrieben: 1. Departementssekretär.

2. Kanzlist und Registratur.

3. Zweiter Kanzlist.

4. Uebersezer und Kanzlist.

Die gegenwärtigen Inhaber der genannten Stellen werden als angemeldet betrachtet.

Anmeldungen sind bis Ende Februar dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 16. Januar 1879.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

Ausschreibung.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März 1879 werden die Stellen sä:nmtlicher Beamten der E i s e n b a h n a b t h e i l u n g des Post- und Eisenbahndepartements zur Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt und mit den nöthigen Zeugnis sen begleitet, bis längstens am 15. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzusenden.

B e r n , den 16. Januar 1879.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement.

48

Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1879 werden die Stellen der sämmtlichen Beamten der schweizerischen Militärverwaltung zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den 15. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 17. Januar 1879.

Schweiz. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t , Welti.

Stelle-Ausschreibung.

Bei der Munitionskontrole in Thun wird die Stelle eines K o n t r o l e u r s zur Besezung ausgeschrieben.

' Die Jahresbesoldung wird bei Anlaß der Wahl vom Bundesrath festgesezt. Maximum Fr. 2300.

Bewerber mit artilleristischen Kenntnissen erhalten den Vorzug.

Nähere Auskunft ertheilt der Chef der eidg. Munitionskontrole in Thun.

Anmeldungen, mit den nöthigen Ausweisen begleitet, sind bis den 1. Februar dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 12. Januar 1879.

Schweizerisches Militärdepartement.

49

Ausschreibung.

Von folgenden im niederländisch indischem Kriegsdienste verstorbenen als Schweizer bezeichneten Individuen hat die Heimathörigkeit hierseits nicht festgestellt werden können.

Es wird den betreffenden Gemeindebehörden daher auf diesem Woge von dem Ableben der Genannten Kenntniß gegeben und dabei bemerkt, daß wir eventuell zu Erhebung der betreffenden Nachlaßbeträge zuhanden der Erben bereit sind.

B a u m g a r t n e r , Arnold, geb. in Rickenbach 3. Mai 1840, des J. J. Baumgartner und der M. A. Dudli. gest. 26. Juli 1874 in Kotta Radia. Soldnachlaß fl. --. 35 Ct.

E g o l f , H., geb. in Egg (?) 11. Januar 1849, gest. 12. Februar 1878 in Samarang, allgem. Stammbuch Nr. 72,941. Kein Soldnachlaß.

F o r s t er, Anton, geb. in der Schweiz (wo, unbekannt), des Josef Jakob und der Maria Elisabeth geb. Stricker, gest. 25. August 1876 im Alter von 41 Jahren in Soerabaya. Soldnachlaß fl. 44. 08. Ct.

F u r r e r, Heinrich, geb. in Scheit (Schilp ?) 7. Februar 1838, des H. Furrer und der M. Langhauser, gest. 6. November 1873 in Djoejokarta. Soldnachlaß fl. 207. 48 Ct.

. F u r r e r , Leonz, geb. in Zallun (?) 17. Oktober 1827, des J. Furrer und der A. Koch, gest. 18. März 1874 in Padang. Soldnachlaß fl. 10. 44 Ct.

G ö b e l , Johann, geb. in Gündlischwald 29. August 1836, des D. Göbel und der A. Streu, gest. 7. Mai 1874 in Samarang. Soldnachlaß fl. 2. 05 Ct.

G o l a y, C. A., geb. in Bern (?) 28. Februar 1837, gest. 27. November 1874 in Kotta Radja, allgem. Stammbuch Nr. 49,009. Soldnachlaß fl. 9. 27 Ct.

G o n z e n b a c h , Ulrich, geb. in Wylen 28. September 1831, des J. Gonzenbach und der C. Ritter, gest. 29. April 1874 in Paukadjeng. Soldnachlaß fl. 22. 50 Ct.

G u t e n f e l s , Adolf, geb. in Rickenbach, des H. Gutenfels und der K. Sachez, gest. 24. April 1876 in Malang. Soldnachlaß fl. 3. 03 Ct.

K l a u s , Hans Ulrich, geb. in Stoffingen 21. Juli 1836, gest. 15. Juli 1877 in Palembang. Soldnachlaß fl. 9. 09 Ct.

L i n s e , Job. Jakob, geb. in Pfefikon 14 Juli 1835, gest. in Weltevreden 13. August 1877. Soldnachlaß fl. --. 85 Ct.

M. e y e r , Jakob Rudolf, geb. in Baden (?) 2. Januar 1832, des A. Meyer und der C. Betzier, gest. 28. Mai 1876 in Amboina. Soldnachlaß fl. 170. 41/2 Ct.

S u t er, Johann Jakob, geb. in Birmensdorf (?) 28. Dezember 1831, dos F. Suter und der K. Steinbrucker,
gest. 10. Oktober 1876 in Amboina.

Soldnachlaß fl. 3. 50 Ct.

W ä s e r , Hans Ulrich, geb. in ? 29. Juli 1835, des G. Waser und der V. Bacher, gest. 13. September 1874 in Pankadjeng. Solduachlaß fl. 9. 53 Ct.

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. I.

4

50 W e i s e r , F., geb. in Neukirch (?) W. Februar 1838, gest. 16. Dezember 1877 in Samararg, allgem. Stammbuch Kr. 63,085. Kein Soldnachlaß.

B e r n, den 15. Januar 1879.

Die Schweiz, Bundeskanzlei.

Bau-Ausschreibung.

Die Arbeiten betreffend Erstellung eines Werkstattgebäudes neben dem eidg. Verwaltungsgebäude auf der Allmend in Thun werden hiemit zur Konkurrenz abgeschrieben.

Pläne, Voranschlag und Bedingnißheft sind im Bureau der eidg. Banaufsicht in Thun und beim eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern zur Einsicht aufgelegt, wo zugleich weitere gewünschte Auskunft ertheilt wird.

Uebernahmsofferten sind bis und nm dem 28. Januar nächsthin in verschlossenen Eingaben, mit der Aufschrift ,,Eingabe für das Werkstattgebäude in Thun" versehen, dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B o r n , den 14. Januar 1879.

Schweiz. Departement des Innern.

Bauwesen.

Schweizerische Nordostbahn.

"Wir bringen hiemit zur Kenntniß, daß der mittelrussisch-österreieh.schweizerische und der südrussisch-österreich.-schweizerische Getreidetarif vom 20. August alten Styls /' 1. September neuen Styls 1875 Seiteiis der bethciligten russischen Bahnen auf 1. Januar alten Styls /13. Januar neuen Styls dieses Jahres gekündigt sind, indessen vorläufig noch Anwendung finden. Ueber die Zeit ihrer wirklichen Außerkraftsezung, beziehungsweise ihrer Ersezung durch neue Tarife, bleibt eine weitere Kundmachung vorbehalten.

Z ü r i c h , den 10. Januar 1879.

51 Mit 15. Januar mit der Eisenbahn ursern betheiligten Z ü r i c h , den

tritt ein II. Nachtrag zum Personentarif der Nordostbahn Wädensweil-Einsiedeln in Kraft. Derselbe kann auf Stationen eingesehen werden.

11. Januar 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Die im Steinkohlentarif Ludwigshafen-Central- und Westschweiz vom 1. Mai 1878 enthaltene Transporttaxe von Ludwigshafen bis Schnittpunkt werde von Fr. 9.92.5 auf Fr. 8. 94.3 per 1000 Kilogramm ermäßigt, und es wird dieser ermäßigte Frachtsaz vom 7. dieses Monats an Anwendung finden.

B a s e l , den 14. Januar 1879.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Schweizerische Nationalbahn.

Für den Transport von Kochsalz in Ladungen von 10,000 Kilogramm prc Wagen haben wir für die Strecke Singen-W interthnr bei Auflieferung von wenigstens 100 Wagenladungen die Fracht auf 8 Centimes pro Tonne und Kilometer normirt.

Win t e r t k n r , den 10. Januar 1879.

Der Delegirte für den Betrieb.

52

Westschweizerische Eisenbahnen.

Dem Publikum wird hiemitbekanntt gemacht, daß mit dein 1. Februar nach st hi n eine neue Ausgabe des internenPersonentarifss derBulle-Romont-Bahn in Kraft tritt.

Die früheren Preise erleiden durch diese Umarbeitung durchaus keine Aenderung.

L a u s a n n e , den 10. Januar 1879.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

Westschweizerische Eisenbahnen.

Mit dem 1. Februar dieses Jahres tritt ein neuer Gütertarif für den internen Vorkehr der Bulle-Romont-Bahn in Kraft.

Dieser Tarif bewirkt in keiner Weise Taxänderungen und weicht von dem früheren nur darin ab, daß er Taxen für 100 Kilos anstatt für 50 enthält.

Exemplare davor, können boi unterzeichneter Direktion oder durch die Vorstände der darin aufgeführten Stationen bezogen worden.

L a u s a n n e , den 14. Januar 1879.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

Ausschreibung.

In Folge Ablauf der Amtsdauer auf den 31. März 1879 -werden d i e sämmtliche Beamtenstellen d e r Telegraphenverwalt u n g zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Die gegenwärtigen Inhaber der Stollen werden als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und portofrei, unter genauer Angabe des Namens,

53 dis Alters und des Heimatortes, sowie unter Anschluß der nöthigen Befähignngszeugnisse, spätestens bis Ende Januar 1870 einzureichen, und zwar: a. für die Stelle des Telegraphendirektors : d e m P o s t d e p a r t e m e n t ; b. für die übrigen Stellen der Zentralverwaltung, sowie für die Stellen der Kreisinspektionen: der T e l e g r a p h e u d i r e kti o n ; c. für die Stellen der Telegraphenbüreaux: der b e t r e f f e n d e n K r e i s Telegrapheninspektion.

Die genannten Amtsstellen werden auf Verlangen die nöthige Auskunft über Obliegenheiten und Besoldung der ausgeschriebenen Stellen ertheilen B e r n , den 10. Januar 1879.

Das schweizerische Post- und Eisenbahndepartement : Welti.

Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf Hl. März 187!) werden die Stellen der s i, m in 11 i c h e n B e a m t e n d e r P o s t v e r w a 11 u n g zur Bewerbung ai sgeschrieben Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe, als ai gemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre, Anmeldungen schriftlich, frankirt, mit der Alters- und Heimatausgabe und den nöthigen Zeugni äsen begleitet, b i s s p ä t e s t e n s E n d e J a n u a r 1879 einzureichen : a. für die Stelle des Oberpost direktors -- dem P o s t d o p a r t e m e n t; b. ,, ,, übrigen Stellen der Beamten der Oberpostdirektion, sowie der Kreispostdirektoren -- der O b e r p o s t d i r e k t i o n ; c. für alle andern Beamtenstellen der Postverwaltung -- der b e t r e f f e n den K r e i s p o s t d i r e k t i o n .

Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

B e r n , den 28. Dezember 1878.

Das Schweiz. Postdepartement.

54

Ausschreibung.

Es werden hiemit die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1870 auf dem Waffenplaz B e r n abzuhaltenden eidgenössischen Militärkurse zur freien Konkurrenzausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Ueberschrift ,, Angebot für B r o d - oder F l e i s c h l i e f e r u n g" versehen, bis Montag den 20. Januar nächsthin dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden. In den Angeboten sind gleichzeitig die Bärgen anzugeben und denselben eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sowohl für die Leztern als die Bewerber selbst beizulegen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, können nicht berüksichtigt werden.

Die Lieferungsbedingungen können auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in B e r n und auf demjenigen der unterfertigten Amtsstelle eingesehen worden.

B e r n , den 6. Januar 1879. [21] Das eidg. Oberkriegskommisariat.

Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1879 werden die Stellen der sämmtlichen B e a m t e n der Z o l l v e r w a l t u n g zur Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlieh, frankirt und mit den nöthigen Zeugnissen begleitet spätestens bis zum 20. Januar 1879 einzureichen: a. für die Stellen der Beamten der Oberzolldirektion und der Zollgebietsdirektoren d e m Z o l l d e p a r t e m e n t ; b. für die übrigen Beamtenstellen der Zollverwaltung d e r b e t r e f f e n den Zollgebietsdirektin.

Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über die Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

B e r n , den 27. Dezember 1878.

Eidg. Zolldepartement.

55

Schweizerische Nordostbahn.

Mit Gültigkeit vom 15. Januar 1879 an ist ein 1. Nachtrag zum Tarif für den italienisch schweizerisch-südbadischen Güterverkehr vom 16. Mai 1878 in Kraft getreten. Dieser Nachtrag enthält: 1) Ermäßigte Frachtsätze im Verkehr mit Triest und Fiume ; 2) Ergänzungen nur Waarenklassifikation (welche Ergänzungen auch für den im Anschluß an oben genannten Tarif erstellten Reexpeditionsfarif ab Romanshorn nach Basel, Aarau und Luzern vom 15. Juni 1878, nebst 1. Nachtrag, Gültigkeit habeu) ; 3) Berichtigungen des Haupttarifes.

Exemplare des Nachtrages können bei unsern größern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 16. Januar 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Vom 15. April nächsthin an treten für den P e r s o n e n v e r k e h r zwischen R a p p e r s w y l und Z ü r i c h , mit Einwirkung auf die betreffenden Taxen in der Richtung U z n a c h bis C h n r und 0 h e r r i e t und in beiden Richtungen näher gelegeneu Stationen der G l a t t l i n i e , nenn, e r h ö h t e T £ r i f e in Kraft. Es werden daher die bestehenden Taxen zwischen den betroffenen Stationen auf jenen Termin g e k ü n d e t und die neuen Tarife s. /). auf den betreffenden Stationen aufgelegt werden.

St. G a l l e n , den 15. Januar 1879.

Die Generaldirektion.

Anzeige.

Bei der B u n d e s k a n z l e i und bei der Stümpfli' s c h e n B u c h d r u k e r e i in B e r n kann bezogen werden: Der stenographische Bericht über die Verhandlungen der schweizerischen Bundesversammlung betreffend die Gotthardfrage, im Sommer 1878.

Der 73 Bogen starke, gut broschirte Band kostet nur Fr. 3.

56

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Emfang nahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Gent Anmeldung bis zum 31. Januar 1879 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Montpreveyres l Anmeldung bis zum 31. Januar (Waadt).

1879 bei der Kreispostdirektion 3) Postkommis in Freiburg.

| in Lausanne.

4) Briefträger und Lote in IIautsGeneveys (Neuenburg).

5) Posthalter in Soneeboz (Bern).

j

Anmeldung bis zum 31. Januar 1879 bei der°. Kreispostdirektion J in Neuenburg.

G) Postkommis in Chur. Anmeldung bis zum 31. Januar 1879 bei der Kreispostdirektion in Chur.

7) Telegraphist in Sonceboz (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum öl. Januar 1879 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Landbriefträger in Mondon.

l Anmeldung bis zum 24. Januar 2) Postablagehalter und Briefträger in < 1879 bei der Kreispostdirektion Crissier (Waadt).

j in Lausanne.

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Vordemwald (Aargau). Anmeldung bis zum 24. Januar 1879 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

4) Büreauchef beim Hauptpostbüreau Luzern. Anmeldung bis zum 24. Januar 1879 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

5) Briefträger in Gais (Appenzell A. Rh.). Anmeldung bis zum 24. Januar 1879 bei der Krcispostdirektion in St. Gallen.

6) Telegraphist in Weißlingen (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. Januar 1879 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1879

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

03

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.01.1879

Date Data Seite

38-56

Page Pagina Ref. No

10 010 204

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.