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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend den Ankauf des Post- und des Inselspitalgebäudes in Bern, sowie betreffend die Veräusserung des dem Bunde gehörenden Grundstükes an der Bundesgasse in Bern.

(Vom 9. Dezember 1879.)

Tit. !

Durch den am 15. November 1876 infolge Bundesbeschlusses vom 17. Brachmonat 1876* zwischen dem Bundesrathe und der Einwohnergemeinde Bern abgeschlossenen Vertrag betreffend Ankauf des Bauplazes für ein zu erstellendes eidgenössisches Verwaltungsgebäude und theilweise Abänderung des Vertrages über die abschließlichen Leistungen der Stadt Bern an den Bundessiz, vom 24. Brachmonat 1875**, ging das an der Bundesgasse westlich des Bernerhofes liegende, 47,940 Quadratfuß haltende Grundstük in Besiz des Bundes über.

Nach Aufstellung des Bauprogrammes für das neue Verwaltungsgebäude wurde ein Projektkonkurs veranstaltet, demzufolge 32 Arbeiten einlangten, von denen durch das zur Begutachtung derselben gebildete Preisgericht vier Projekte, deren Ausführungskosten zu Fr. 1,800,000 bis zu Fr. 2,000,000 berechnet waren, prämirt wurden.

* Siehe eidg. Gesezsammlung n. F.. Bd. II, Seite 362.

** Siehe Bundesblatt v. J. 1875, Bd. III, Seite 579.

1175 Von diesen Projekten erzeigte sich jedoch keines zur Ausführung geeignet, und wir beauftragten deßhalb und infolge des am 8. Dezember 1876 durch Nationalrathsbeschluß gestellten Postulates betreffend die Journalistenpliize und andere bauliche Verbesserungen im Bundesrathhause einen hiesigen renommirten Architekten mit der Ausarbeitung neuer Projekte, wovon das eine die Verlegung der Räumlichkeiten für die gesezgebenden Räthe in das neue Gebäude in Aussicht nahm, das andere dagegen die Aufnahme der großen Säle außer Betracht ließ.

Die Baukosten des erstem Projektes waren zu Fr. 3,500,000, die des zweiten Projektes zu Fr. 2,800,000 devisirt.

Die bedeutenden bei der gegenwärtigen Finanzsituation der Eidgenossenschaft um so schwerer ins Gewicht fallenden Kosten der Erstellung eines zweiten Verwaltungsgebäudes einerseits und der Umstand, daß dem Hauptpostamt Bern unumgänglich mehr Räumlichkeiten angewiesen werden müssen, veranlaßten uns nun, eine andere Kombination ins Auge zu fassen, nämlich die Idee eines Neubaues ganz fallen zu lassen, dagegen der Frage des Ankaufes von zwei bestehenden Gebäuden, nämlich des Postgebäudes Bern (mit dem Hôtel Boulevard), das uns schon früher angetragen war, und des Inselspitalgebäudes dahier, welches infolge projektirter Neubauten für diese Anstalt außerhalb der Stadt käuflich wird, nähere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Nachdem wir uns daher durch provisorische Erhebungen überzeugt hatten, daß durch den eventuellen Ankauf dieser beiden Gebäude sammt Dependenzen der Centralbundesverwaltung für lange Jahre hinaus genügend Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können, und nachdem wir uns gleichzeitig von der Inselbehörde eine bezügliche Verkaufsofferte hatten geben lassen, beauftragten wir unser Departement des Innern, über die zwekmäßigste Art der Benuzung, sowie über den Zustand und eventuellen Umb;iu dieser Gebäude eingehende Untersuchungen» machen und den Werth derselben bestimmen zu hissen.

Diese Untersuchungen, über welche die Berichte sammt Kostenanschlägen und Plänen hier beiliegeu, haben ergeben, daß im Postgebäude nebst den bisherigen Bureaux und Magazinen der Direktion des III. Postkreises und der Telegrapheninspektion, sowie des Hauptpost- un.d Telegraphenamtes die notwendigen weitern Lokale für das Lez 1ère, sowie die ganze Centralpost- und
Telegraphenvei'waltung und im Inselspitalgebäude und dessen Dependenzen die sämmtlichen Abtheiluugen der Centralmilitärverwaltung mit allen Magazinen, dem Montiruugsdepot und dem ganzen Appendix des Oberkriegs-

1176 kommissariates, sowie des topographischen Bureau, nebst den Lokalitäten für das Generalstabskorps in passender und genügender Weise untergebracht werden können.

Durch Auslocirung der Oberpost- und Telegraphendirektiou, sowie der Drukschriftenverwaltung des Oberkriegskommissariates aus dem Bundesrathhause würden in Lezterm 22 Zimmer frei und dadurch die Möglichkeit geschaffen, daß sich einerseits die räumlich zu beengten Departemente ausdehnen und andererseits dem statistischen Bureau und der Centralpulververwaltung die nöthigen Zimmer und Magazine im Bundesrathhause angewiesen werden könnten.

In allen 3 Verwaltungsgebäuden würde überdies über die jezigen Bedürfnisse hinaus eine genügende Reserve an Lokalen für vermehrte Bedürfnisse späterer Zeit bleiben.

Die in den Berichten näher begründete Werthbestimmung der beiden Gebäude sammt Dependenzen und Umschwung stellt sich nach den Berechnungen unseres Baubüreau für die Postgebäude auf Fr. 655,000, während ein ebenfalls mit der Untersuchung des Zustandes dieses Gebäudes beauftragter Experte den Werth desselben zu Fr. 670,000 berechnet; die Werthausmittlung für das Inselspitalgebäude sammt Dependenzen und Umschwung hat Fr. 740,000 ergeben.

Die Instandsezungsarbeiten des Postgebäudes sind zu Fr. 67,000 und die Umbauarbeiten zu Fr. 45,000, die Herstellungs- und Umbauarbeiten des Inselspitalgebäudes sammt den nothweudigeu Neubauten (Magazinen) zu Fr. 449,000 veranschlagt.

Die mit dem Eigenthümer des Postgebäudes, Herrn Baumeister Fäs, und mit der Inselbehörde betreffs des Ankaufspreises gepflogenen Unterhandlungen haben das Resultat gehabt, daß der Erstere den anfänglich auf Fr. 720,000 limitirten Kaufspreis für das Postgebäude auf Fr. 680,000 herabsezte und die Inselbehörde denjenigen für das Inselspitalgebäude auf Fr. 750,000 fixirte.

c

Addirt man zu diesen Ankaufssummen die Kosten für die nothwendigen Bauarbeiten und vergleicht man mit der so erhaltenen Summe die Miethzinse, die gegenwärtig für die außerhalb des Bundesrathhauses untergebrachten Abtheilungen der Central-Bundesverwaltung, sowie für das Hauptpost- und Telegraphenamt Bern, die Direktion des HI. Postkreises und die Telegrapheninspektiou verausgabt werden müssen, so kommen wir zu folgendem Resultat :

1177 A n k a u f des P o s t g e b ä u d e s .

Instandstellungs- und Umbauarbeiten

.

. Fr. 680,000 ,, 112,000

zusammen für das P o s t g e b ä u d e .

Ankauf des Inselspitalgebäudes .

.

.

.Fr.

Umbau desselben und Neubauten . ,, zusammen für das I n s e l s p i t a l gebäude .

.

.

.

Handänderungsgebühr .

.

.

.

.

. Fr. 792,000

750,000 449,000

.

Totalkosten für beide Bauobjekte

.

. F r . 2,000,000

Die jährliche Verzinsung diese Kapitals zu 4 Va °/o beträgt Jährliche Unterhaltungskosten der Gebäulichkeiten : Postgebäude Inselspitalgebäude .

.

.

.

.

.

K a p i t a l z ins und

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Unterh a l t .

Fr.

90,000

,, .

4,000 5,000

. Fr.

99,000

Die Miethzinse betragen gegenwärtig : Für die verschiedenen Abtheilungen des Militärdepartements Fr.

Für das statistische Bureau ,, Für die Centralpulververwaltung fl Für die Centralpostverwaltung .

.

.

. ,, Für die Centraltelegraphenverwaltung .

. ,, Für das Hauptpost- und Telegraphenamt Bern, die Kreispostdirektion und die Telegrapheninspektion ,,

27,393 2,070 955 2,050 2,200

T ot a l d e r M i e t h zi n s e

.

.

,, 1,199,000 ,, 9,000

.

.

. Fr.

19,068 53,736

Diesen Betrag abgezogen von obiger Summe von Fr. 99,000 verbleiben Fr. 45,264.

Da nun aber bei eventuellem Ankauf des Post- und InselSpitalgebäudes in diesen beiden und im Bundesrathhause zusammen für die Unterbringung der eidg. Verwaltungsbüreaux auf eine lange Reihe von Jahren hinaus genügend Plaz vorhanden sein wird, so sollte unseres Erachtens der dem Bunde gehörende Bauplaz an der

1178 Bundesgasse, für welchen sich bereits Kaufsliebhaber eingefunden haben, veräußert werden, welch' daheriger Erlös von obigen Kosten in Abzug zu bringen ist.

Wir haben bestimmte Aussicht, den Bauplaz sogleich zum eigenen Koslenpreis, nämlich zu Fr. 10 pro Quadratfuß, abgeben zu können, wenn die Einwohnergemeinde, welche vertragsmäßig die Priorität für den Rukkauf hat, denselben ablehnt.

Der Erlös für 47,940 Quadratfuß à Fr. 10 wird sonach ergeben Zu diesem Kapital können wir dessen Zinsertrag für ein Jahr hinzurechnen, indem die Vertragspunktationen mit Herrn Baumeister Fäs und der Inselbehörde unter Anderem bestimmen, daß das Postgebäude am 1. Januar 1881 und das Inselspitalgebäude längstens am J . Januar 1885 dem Bunde übergeben und solche bis zu den genunnten Zeitpunkten in jeder Beziehung gut unterhalten werden sollen.

Rechnen wir also einen Jahreszins à 4 x /a °/o hinzu mit

Fr.

479,400

,,

21,573

so erhalten wir Fr. 500,973 oder es betragen die jährlichen Zinse für diese Einnahme Fr. 22,543.

Subtrahiren wir leztern Ansaz von obiger Summe von Fr. 45,264, so bleiben Fr. 22,721, welcher Betrag uns die jährlichen Mehrauslagen gegenüber dem jezigen Mithverhältniß zeigt.

Das Leztere kann jedoch nicht als Basis für unsere Berechnungen dienen, indem einerseits bei einer Miethvertrags-Erneuerung für die Kreispostdirektions- und Hauptspostamtslokale (der Vertrag bleibt bis Ende Mai 1885 in Kraft, wenn das Gebäude nicht verkauft wird) der Bundesrath einer bedeutenden Zinserhülumg schwerlich entgehen könnte und andererseits in ganz nächster Zeit für das Hauptpostamt Bern sowohl, als für die Bundeskanzlei, das Zoll-, Handels- und Landwirthschafts-, Post- und Eisenbahn- und das Militärdepartetnent unumgänglich eine größere Anzahl Lokale gemiethet werden müßte.

Der jährliehe Zinsbetrag für alle neu zu rniethenden Räumlichkeiten (und die sicher in Aussicht stehende Zinserhöhung für das Hauptpostamt Bern würden sich auf eine Summe stellen, die obigem Ansaz von Fr. 23,691 nicht nur gleichkommen, sondern denselben wahrscheinlich übersteigen würde. Hieraus erhellt, daß

1179 die beiden Gebäude angekauft und in Stand gestellt, resp. zu Bundes-Administrationszweken umgebaut werden können, ohne daß der Eidgenossenschaft hieraus größere Kosten verursacht werden als dies jezt, resp. in nächster Zeit, bei Fortdauer des Miethverhältnisses der Fall sein wird.

Es mag von Interesse sein, an dieser Stelle die jährlichen Ausgaben für einige gemiethete Postgebäude aufzuführen. Es werden bezahlt für Lausanne: Post- und Telegraphenamt, Kreispostdirektion und Telegrapheninspektion Fr. 23,668 Neuenburg: Post- und Telegraphenamt und Kreispostdirektion

. ,, 22,200

Chaux-de-Fonds: Post- und Telegraphenamt

,, 26,000

Basel: Post- und Telegraphenamt, Kreispostdirektion und Telegrapheninspektion .

.

.

.

.

.

fl

60,000

Z Urich: Post- und Telegraphenamt, Kreispostdirektion und Telegrapheninspektion .

.

.

.

.

. ^ 45,648 B er n: Post- und Telegraphenamt, Kreispostdirektion und Telegrapheninspektion .

.

.

.

.

. ,, 19,068

Bei Ankauf des Postgebäudes Bern dagegen müßten als Zinse für das Hauptpost- und Telegraphenamt, die Kreispostdirektion und die Telegrapheninspektion Fr. 22,200 berechnet werden, wobei jedoch für diese Bureaux 1432 Quadratmeter benuzbarer Raum (ohne Postremise) in Aussicht genommen, während denselben zur .Stunde nur 1173 Quadratmeter angewiesen sind.

Der gesammte benuzbareFlächeninhalt (exklusive Korridore etc.)

der zur Aufnahme von eidgenössischen Verwaltungen hergerichteten Post- und Inselspitalgebäulichkeiten wird betragen : a. der Zimmer b. der Magazine

.

.

.

.

. 5700 Quadratmeter, . 3100 ,,

1180 Ein auf dem dem Bunde angehörenden Areal an der Bundesgasse zu erstellender Neubau mit dem nämlichen Flächeninhalte an Zimmern, jedoch mit nur zirka der Hälfte Magazinen, würde, den Ankaufspreis des Bauplazes nicht gerechnet, auf wenigstens Fr. 2,250,000 zu stehen kommen, während, wie hievor gezeigt, die Beschaffung der Lokalitäten mittelst Ankauf der beiden Gebäude nur einen Kostenaufwand von Fr. 1,499,027 erheischen wird.

Gestüzt auf vorstehende Auseinandersezungen stellt der Bundesrath den Antrag auf Annahme des nachfolgenden Besehlußentwurfes.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 9. Dezember 1879.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

1181 (Entwurf)

Bundesbeschluss ' betreffend

den Ankauf des Post- und des Inselspitalgebäudes in Bern, sowie betreffend die Veräusserung des dem Bunde gehörenden Grundstilkes an der Bundesgasse ebendaselbst.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 9. Dezember 1879, beschließt:

1. Der Bundesrath ist ermächtigt, das Postgebäude in Bern mit Areal und Dependenzen um die Summe von Fr. 680,000 anzukaufen und dasselbe für die Aufnahme des Hauptpost- und Telegraphenamtes Bern, der Kreispostdirektion und Telegrapheninspektion, sowie der gesammten centralen Post- und Telegraphenverwaltung einzurichten.

2. Der Bundesrath ist ermächtigt, das Inselspitalgebäude in Bern mit Areal und Dependenzen um die Summe von Fr. 750,000 anzukaufen und dasselbe für diejenigen eidgenössischen Verwaltungszweige, welche außerhalb des Bundesrathhauses miethweise untergebracht sind, vorab für die Militärverwaltung mit allen ihren Abtheilungen einzurichten.

3. Der Bundesrath ist ermächtigt, den der Eidgenossenschaft gehörenden Bauplaz an der Bundesgasse um die Summe von Fr. 479,400 zu verkaufen.

1182 4. Diese leztere Summe sammt den sich bis zum 1. Januar 1881 ergebenden Zinsen ist auf theilweise Dekung des Kaufpreises für das Postgebäude zu verwenden ; für die Bezahlung des restirenden Betrages und die nöthigen Herstellungs- und Umbaukosten ist im Budget pro 1881 ein entsprechender Posten aufzunehmen.

5. Ueber die Bezahlung des Kaufpreises und die Umbauund Einrichtungskosten des Inselspitalgebäudes, welches erst auf 1. Januar 1885 in Besiz des Bundes übergeht, wird der Bundesrath rechtzeitig besondere Vorlage machen.

6. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

7. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

1183

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Bericht der

Minderheit der Commission des Nationalrathes, betreffend die Revision der Art. 39 und 120 der Bundesverfassung.

(Vom 11. Dezember 1879.)

Der schriftliche Bericht, welcher Ihnen, Tit., die Minderheit der Commission vorlegt, beschränkt sich auf die wesentlichsten Punkte und wird seine Ergänzung in dem Votum finden, welches sich der Unterzeichnete für die Berathung im Rathe reservirt.

Die Einleitung des bundesräthlichen Berichtes veranlaßt uns zu folgender Vorbemerkung : Im Unklaren kann man über das Petitum der Eingabe des Centralkomite der Abgeordnetenversammlung des schweizerischen Volksvereins vom 28. September 1879 nicht sein. Diese Versammlung ersucht nämlich die Bundesversammlung, nach Mitgabe des Art. 85, Ziffer 14, und des Art. 119 unverzüglich von sich aus die Art. 39 und 120 der Bundesverfassung zu revidiren und die revidirten Artikel gesondert dem schweizerischen Volke und den Kantonen zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. Es ist dies das nämliche Verfahren, welches die Bundesversammlung im vergangenen Frühjahr anläßlich der Revision des Art. 65 beobachtet hat und gegen dessen konstitutionelle Zuläßigkeit sich nichts einwenden läßt. Eben so wenig ist darüber ein Zweifel möglich, in welchem Sin ne obige Revision verlangt wird. Wir bedauern zwar, daß das Centralkomite sich in seiner Eingabe unter bloßer Ver-

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend den Ankauf des Post- und des Inselspitalgebäudes in Bern, sowie betreffend die Veräusserung des dem Bunde gehörenden Grundstükes an der Bundesgasse in Bern. (Vom 9. Dezember 1879.)

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20.12.1879

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