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Inserate.

Bekanntmachungen betreuend

I. die zeitweilige Zulassung von gemischten Seidengeweben in Frankreich.

Das Amtsblatt der französischen Republik vom 11. dies enthält folgendes Dekret: .

Art. 1. Die Grewebe aus Seide, gemischt mit Baumwolle oder anderen Stoffen, gleichviel welches Verhältniß die Mischung darbiete, welche dazu bestimmt sind, in Frankreich bedrukt, gefärbt oder appretirt zu werden, um identisch wieder ausgeführt zu werden, können zeitweise unter Zollfreiheit zugelassen werden unier den in Art. 5 des Gesezes vom 5, Juli 1836 aufgestellten Bedingungen.

Art. 2. Die beim Eingang vorzuweisenden Deklarationen müssen die Anzahl der Stüke, das Nettogewicht und Maß eines jeden derselben, sowie diejenige Arbeit angeben, mit Rüksicht auf welche sie eingeführt werden.

Art. 3. Die Zollbehörde wird au den beiden Enden jedes Stükes einen Stempel aufdrüken und ein Acquit-à-caution ausstellen, welches die Verbindlichkeit in sich schließt, bei Strafe der Zollentrichtung dieselben Gewebe bedrukt, gefärbt oder appretirt in einem Zeitraum von höchstens 4 Monaten wieder auszuführen.

Art. 4, Die Einfuhr dei- Gewebe und ihre Wiederausfuhr nach dem Veredlungsprozeß können nur bei den Zollstätten von Paris und Lyon bewerkstelligt werden.

Art. 5. Jeder Unterschleif, jede Substitution, jede mangelhafte Angabe, welche von dem Zollpersonal konstatirt wird, zieht die im Art. 5 des Gesezes vom 5. Juli 1836 aufgeführten Strafen nach sich.

P a r i s , den 6. September 1879.

372 II. Oesterreich-Ungarn. Verbot der Ein- und Durchfuhr von Vexircigarren.

Im Einvernehmen mit dem k, k. Handelsministerium und den königl. ungarischen Ministerien der Finanzen und des Handels wird die Einfuhr, sowie die Durchfuhr sämmtlicher in Cigarrenform mit Anwendung einer Umhüllung von Tabak erzeugten ausländischen Fabrikate, welche im Innern fremdartige Stolle enthalten und zu Zauberkunstspielen oder sonstigen Täuschungen bestimmt sind, in das allgemeine österreichisch-ungarische Zollgebiet unbedingt verboten.

W i e n , am 3. August 1879.

III. Japan.

Eine Regierungsverordnung, datirt Tokio 13. Juni 1879, lautet folgendermaßen : Es wird hiermit bekannt gemacht, daß die nachfolgend aufgeführten Artikel vom l, Juli d. J. ab zollfrei ausgeführt werden dürfen : Baumwollgewebe, S e i d e n g e w e b e , aus Seide und Baumwolle gemischte Gewebe, fertige Kleidungsstüke, Porzellane, Thonwaaren, Emaille- (cloisonné)*)- Waaren, L a c k w a a r e n , Bambusfabrikate, K u p f e r - und Bronzewaaren, Papier, Fächer, Regen- und Sonnenschirme.

Im Fall der Wiedereinführung eines Zollsazes für diese Artikel wird zwei Monate vorher eine bezügliche Bekanntmachung erlassen werden.

Publizirt im ,,Bundesblatt" auf Veranlaßung des eidg, Handelsund Landwirthschaftsdepartements.

B e r n , den 16. September 1879.

*) Schmelzmalerei mit erhabenen Konturen aus eingelegten Metallstreifen.

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Stel 1 e-Ausschreibung.

In Folge Versezung des bisherigen Stelle-Inhabers ist die Stelle eines A d j u n k t e n d e s C h e f s d e r 2 . S e k t i o n der O b e r p o s t d i r e k t i o n (Kursinspektors) erledigt, Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen schriftlich und f'rankirt bis zum 3. Oktober nächsthin der unterzeichneten Direktion einzureichen.

B e r n , den 16, September 1879.

Die Oberpostdirektion: Ed. Huhn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Oktober 1879 tritt für den Export von Holz ans B a y e r n nach der S c h w e i z ein neuer Ausnahmetarif iu Kraft, der bei ungern großem Verbandstationen zum Preise von 20 Cts. per Stück bezogen werden kann, Z ü r i c h , den 13. September 1879.

Für die Beförderung von Getreide von belgischen und holländischen Stationen nach solchen der Nordostbahn tritt am 1. Oktober ein Reexpeditionstarif ab Basel S. C. B. in Kraft. Derselbe ist bei unsern Güterexpeditionen à 10 Cts. erhältlich.

Z ü r i u h, den 15. September 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Centralbahn.

In theilweiser Modifikation der Publikation vom 26. August dieses Jahres wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß der Sommerfahrplan auf der Linie B e r n - T h u n - S c h e r z l i g e n mit dem 1. Oktober nächstkünftig folgende Aenderungen erleidet :

374 1. Der Personenzug Nr. 16 (Scherzligen Abgang 7. 35 Abends, Bern Ankunft 9 Uhr Abends) wird nicht nur bis zum 30. September, sondern bis u n d mit dem 14. O k t o b e r t ä g l i c h a u s g e f ü h r t .

2. Der Personenzug N r, 114: auf der Streke Thun-Bern (Thunan Abgang 5. 45, Bern Ankunft G. 55 Abends), welcher noch am 21. und 28. September alsSonntagszugg ausgeführt wird, fällt vom 1. --14. O c t o b e r gänzlich ans.

B a s e l , den 18. September 1879.

Directorium der Schweiz. Centralbahn

3 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Der Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen Delle transit einerseits und den Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn, schweiz. Centralbahn, Emmenthalbahn westschweizerischen Bahnen etc. anderseits, vom 15.. April 1878, wird hiemit auf 31. Dezember 1879 gekündet.

Auf 1. Januar 1880 wird eine Neuauflage dieses Tarifs erscheinen, welche für den via Base] und theilweise auch für den via Biel zu instradirenden Verkehr in der Richtung nach der P. L. M.-Bahn erhöhte Taxen enthalten wird.

B e r n , den 19. September 1879.

Die Direction der Jura-Bern Luzern-Bahn.

Auswanderung nach der Kolonie Alpina.

Es ist dem unterzeichneten Departement zur Kenntniß gelangt, daß in neuester Zeit Auswanderungen nach der Kolonie Alpina im Alleghanygebirge (Nordamerika) stattgefunden haben.

Da diese Kolonie in einer sehr abgelegenen Gegend liegt und auf große Entfernung sozusagen aller Verkehrsmittel entbehrt, und da nach dem Berichte des Schweiz, Generalkonsulats in Washington pro 1875 (Seite 303--307)

375 beim Erwerb solcher Ländereien die größte Torsicht nöthig ist, so wird Memit von dieser Sachlage Kenntniß gegeben und vor der Auswanderung nach Alpina abgerathen.

B e r n , den 10. September 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Entwurf eines Pfandbucheintrages betreffend das am 4. dieses Monats auf das reduzirte Netz der Gotthardbahn bewilligte Pfandrecht, für ein Anleihen II. Ranges im Betrag von sechs Millionen Irankon kann von jetzt an bis am 27. September dieses Jahres auf der Kanzlei des unterzeichneten Departements, sowie auf dem Bureau der Gotthardbahndirektion in Luzern eingesehen werden.

Allfällige Reklamationen gegen den Inhalt dieses Pfand buchtein träges sind dem unterzeichnete!) Departement bis am genannten 27. September schriftlich einzureichen.

B e r n , den 9. September 1879. *> [H 959 Y] Schweiz. P o s t - u n d E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t , Abtheilung Eisenbahnwesen.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter und Briefträger in Cour-) rendlin (Bern).

Anmeldung bis zum 3. Oktober , ,, B . ,,, ..

, B , 1879 bei der Kreispostdirektion m 0. ...

2) Ablagehalter, Briefträger und Bote Neuenburg in Court (Bern).

J

376 3) Provisorische Briefträger, Büreaudiener und Wagenbesorger in Wasen (Uri). Anmeldung bis zum 26. September 1879 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

4) Briefträger in St. Gallen. Anmeldung bis zum 26. September 1879 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

1) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Genf. Anmeldung bis zum 26. September 1879 bei der Kreispostdirektion in Genf, 2) Posthalter und Briefträger in Orient de l'Orbe (Waadt). l Anmeldung bis zum 26. September 1879 3) Briefträger in Lutry (Waadt). bei der Kreispostdirektion in Lausanne, 4) Ablagehalter, Briefträger und} Bote in Diessbach (Bern).

Anmeldung bis zum 26. September 1879 ...

. . B, . ,, i bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postkommis in Burgdorf.

J 6) Postkommis in Luzern. Anmeldung bis zum 26. September 1879 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Paker und Büreaudiener in Mendrisio, Anmeldung bis zum 26. September 1879 bei der Kreispostdirektion in Beilenz.

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1879

Année Anno Band

3

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43

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.09.1879

Date Data Seite

371-376

Page Pagina Ref. No

10 010 449

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