Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Verfügung im Widerspruchsverfahren 3514 Widersprechende/r Bäko ­ Bundeszentrale Bund.Deutscher Bäcker- und Konditorengenossenschaft eG, Rhöndorfer Strasse 87, D ­ 53604 Bad Honnef 1, internationale Marke Nr. 594 811 (BÄKO), Vertreter/in E. Blum & Co, Patentanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Przedsiebiorstwo Produkcyjno ­ Hanlowe ,,BEKO,, Spolka z.o.o. ul. Niadeckich 23, PL-85-011 Bydgoszcz, Internationale Marke Nr.

706 121 (Beko) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. November 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen;

2.

Der Widerspruch Nr. 3514 wird gutgeheissen.

3.

Der Marke IR 706 121 ,,beko,, wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2300 Franken zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

21. November 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5618

2000-2435