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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 21. Mai 18810 Der Bundesrath hat gewählt: als Telegraphist in Bern: Hrn. Oskar Rohner, Telegraphenaspirant, von Appenzell, in Bern ; ,, Telegraphistin in Bern : Jgfr. Rosa Frey, Telegraphenaspirantin, von Wyßachengraben (Bern), in Lausanne.

(Vom 24. Mai 1881.)

Für die ordentliche Sommersession der schweizerischen Bundesversammlung, welche am 6. Juni nächstkünftig beginnen wird, hat der Bundesrath folgende Traktanden festgesezt: 1. Die Prüfung der Wahlakten neuer Mitglieder des Nationalraths und des Ständeraths.

2. Die Neubestellung der Bureaux für den Nationalrath und den Stand erath.

3. Die Wahl der Kommissionen für das Budget von 1882.

4. Die Prüfung der Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts vom Jahr 1880.

5. Die Prüfung der Staatsrechnung vom Jahr 1880.

6. Das Epidemiengesez.

7. Das Unterrichtswesen. (Ausführung von Art. 27 der Bundesverfaßung über das Unterrichtswesen.)

8. Die Erhöhung des Jahreskredites für das eidgenößische Polytechnikum.

9. Die Abänderung des Bundesgesezes vom 7. Februar 1854 über Errichtung einer eidgenößischen polytechnischen Schule (A. S. IV , 1) und des abändernden Nachtragsgesezes vom 29. Januar 1859 (VI, 152).

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10. Die Flußkorrektionen auf dem Gebiet der Kantone Aargau, Zürich, Thurgau, St. Gallen.

11. Das Obligationenrecht. (Umgearbeiteter Gesezentwurf des Bundesrathes, vom 10. Mai 1881, zur zweiten Berathung.)

12. Der Gesezentwurf betreffend die persönliche Handlungsfähigkeit.

13. Der Gesezentwurf über Abänderung des Artikels 139 der Militärorganisation, betreffend die Uebungen und Inspektionen der Landwehr.

14. Die Aufhebung des Artikels 3 im Bundesgesez vom 21. Februar 1878, betreffend die Suspendirung einzelner Bestimmungen der Militärorganisation (Wiederherstellung der 45 Tage InfanterieUnterricht).

15. Die Kredite für Kriegsmaterialbeschaffung für das Jahr 1882.

16. Die vom Bunde an die Kantone zu leistende Entschädigung für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1882.

17. Die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für 1881.

18. Die Organisation der eidgenößischen Finanzverwaltung.

19. Der Bericht des Bundesrathes über das Postkassedefizit in Basel.

20. Die Einführung von Rükzöllen für Tabakfabrikate und andere Industrieerzeugnisse.

21. Der Handelsvertrag mit Deutschland.

22. Die Haftpflicht aus Fabrikbetrieb.

23. Die Einführung des Erfindungsschuzes in der Schweiz.

24. Der Fohleuhof in Thun.

25. Die Revision des Posttaxengesezes.

26. Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Italien, betreffend den Polizeidienst auf den internationalen Stationen der Gotthardbahn Chiasso und Luino.

27. Die Genehmigung des zwischen der Simplonbahn und der Suisse Occidentale abgeschloßenen Fusionsvertrags.

28. Die Konzessionirung einer Drahtseilbahn von Territet (am Genfersee) nach den Monts de Caux.

29. Die Konzessionirung einer Eisenbahn von Travers nach St. Sulpice.

879 30. Die Ergänzung der für die Eisenbahnstreke G e n f - A n n e m a s s e bestehenden Konzession.

31. Der Rekurs des Kleinen Rathes des Kantons Graubünden gegen den Bundesrathsbeschluß vom 21. Februar 1879, betreffend das Gesez dieses Kantons über Ausgabe von Banknoten.

32. Der Rekurs der Regierung des Kantons Neuenburg, betreffend den Militärpflichtersaz.

33. Die Rekurse von J. K o t t m a n n in Solothurn, S. V o n k i l c h in Basel und der Firma F r o s s a r d & Cie in Payerne, betreffend Tabakzollerhöhung.

34. Der Rekurs von Franz M o r i s öd in Massongex (Wallis) gegen den Bundesrathsbeschluß vom 19. November 1880, betreffend Bestrafung wegen Arbeiten an Feier- und Sonntagen.

3$. Der Rekurs des Staatsrathes des Kantons Freiburg gegen den Bundesrathsbeschluß vom 4. Januar 1881 in Sachen der Gebrüder B l u m in Neuenburg (Bundesblatt II, 739) und" den Bundesrathsbeschluß vom 14. Januar 1881 in Sachen des Buchhändlers P o i n t e t (Bundesblatt II, 743), betreffend Hausirtaxen.

36. Die Motion von Hrn. Nationalrath M o r e l (Neuenburg), betreffend die Organisation von Post-Sparkassen, welche Motion also lautet : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, Bericht darüber zu erstatten, ob es nicht von Vortheil für das Schweizervolk wäre, eine eiclgenößische Ersparnißkasse, welche die Postbureaux zu Succursalen hätte, zu errichten, oder ein anderes System, wonach diese Bureaux dem Publikum für Ersparnißanlagen zur Verfügung gestellt würden, aufzustellen. a Allfällig weiter hinzukommende Gegenstände.

880 Der Bundesrath hat beschloßen, das nachstehende Kreisschreiben, betreffend die Phylloxéra, an sämmtliche eidgenößische Stände zu erlaßen : ,,Getreue, liebe Eidgenoßen!

,,Mit Kreisschreiben vom 6. Februar 1880 (Bundesblatt I, 348) theilten wir Ihnen mit, daß wir, gemäß Art. 4 der Vollziehungsverordnung über Maßnahmen gegen die Reblaus, die Verfügung getroffen haben, die von der Reblaus heimgesuchte Zone in jedem Kanton auf einen Umkreis von 1500 Metern, von den Grenzen der lezten anerkannten Angriffspunkte an gerechnet, festzusezen.

Infolge neuen Auftretens der Reblaus in dea Kantonen Neuenburg und Genf im Jahre 1880 hat sich die Zone, deren Grenzen wir in obenerwähntem Kreisschreiben angegeben haben, im Kanton Genf nur um Weniges geändert, wogegen sich diejenige von Neuenburg ziemlich beträchtlich in nordöstlicher Richtung erweitert hat.

Sie umfaßt ganz oder theilweise, außer den in unserm Kreisschreiben vom 6. Februar 1880 erwähnten Gemeinden, im Weitern noch Haute-Rive, La Coudre und St. Biaise im Kanton Neuenburg. In Bezug auf die Verfügungen, welche betreffend die von der Reblaus angestekten Zonen getroffen wurden, verweisen wir Sie auf das obgenannte Kreisschreiben. Die Zonenkarte und ein Bericht über die Reblaus in der Schweiz vom Jahr 1880 werden Ihnen nächstens durch unser Handels- und Landwirthschafts-Departement mitgetheilt werden. "·

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