Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion -

Gemeinde Jaun FR, Schutzbauten und -anlagen Ortsdurchfahrt Jaun, Projekt-Nr. 431.1-FR-0001/0001

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Gemeinde Muotathal SZ, Erschliessungsanlagen Selgisbrücke,

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Gemeinde Altdorf UR, Schutzbauten und -anlagen Moosbad Kapuzinertal,

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Gemeinde Stalden, Grächen VS, Schutzbauten und -anlagen Haselrufina,

Projekt-Nr. 421.1-SZ-0000/0027 Projekt-Nr. 431.1-UR-0008/0001 Projekt-Nr. 431.1-VS-3175/0001 -

Gemeinde Walchwil ZG, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Seewald Walchwil, Projekt-Nr. 411.3-ZG-0002/0002

Integralprojekte: -

Gemeinde Vals GR, Integralprojekt Vals, Projekt-Nr. 401 -GR-9113/0001, mit folgenden Komponenten Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Schutzbauten und -anlagen

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

25. Januar 2000

200

Eidgenössische Forstdirektion

2000-0107