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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 29. November 1881.)

Herr Oberst Rudolf v. S i n n e r , von Bern, welcher unterm 26. Februar, 10. August, 30. September und 21. November dieses Jahres das Begehren um Entlaßung aus der Wehrpflicht eingereicht, sowie gleichzeitig um Abnahme der ihm im Dezember 1879 übertragenen Leitung der Geschäfte des Stabsbüreau (Generalstabsabtheilung) nachgesucht hat, ist vom Bundesrathe auf Ende dieses Jahres aus der Wehrpflicht entlaßen worden, in allen Ehren und unter Verdankung der geleisteten Dienste; auch wurde ihm die Entlaßung von seiner Stelle als Chef des Generalstabsbüreau ertheilt.

Herr Lieutenant Georg v. D i e s b a c h , von Freiburg, ist vom Bundesrathe zum Kavallerie-Instruktor II. Klasse ernannt worden.

(Vom 30. November 18810 Der Bundesrath hat die Vertheilung des in Fr. 16,000 bestehenden Bundesbeitrages an die schweizerischen Hilfsgesellschaften im Auslande für das Jahr 1881 vorgenommen und beschießen, das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche eidgenößische Stände zu erlaßen: ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Wir haben die Ehre, Ihnen beigeschloßen die Tabelle mitzutheilen*), aus welcher ersichtlich ist, in welcher Weise der im Budget von 1881 für die schweizerischen Hilfsgesellschaften im Auslande ausgesezte Bundesbeitrag von Fr. 16,000 unter 68 derselben v ertheilt worden ist.

,,Diese Tabelle enthält im Weitern, wie üblich, die Vertheilung des Bundesbeitrages im Jahr ,1880 und der kantonalen Beiträge im *) Diese Tabelle wird der nächsten Nummer beigelegt werden.

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Jahr 1881 , den Vermögensstand der Gesellschaften am Schlüsse des vorhergehenden und im Anfang des gegenwärtigen Geschäftsjahres, nebst Angabe ihrer Ausgaben im Jahr 1880.

,,Vier neue Gesellschaften (in Amsterdam, Montreal, Müllheim a./Rh. und Sâo Paulo] figurirén zum ersten Maje auf der Tabelle, wogegen wir aus derselben gestrichen haben die Vereine in Granada und Innsbruk, welche nicht mehr existiren, und den Schweizerzirkel in Mülhausen, der kein Wohlthätigkeitsverein ist.

,,Die Zahl der aufgenommenen Gesellschaften beläuft sich also auf 85 (84 im Jahr 1880); ihr Gesammt-Gesellschaftskapital beträgt Fr. 1,009,711. 94 (im Jahr 1880 Fr. 1,062,863. 70), und ihre Ausgaben haben sich im Jahr 1880 auf Fr. 295,009. 80 belaufen (im Jahr 1879 auf Fr. 315,482. 91). Die Verminderungen, die Sie hieraus entnehmen werden, sind jedoch nur scheinbar und rühren daher, daß die schweizerische Wohlthätigkeitsgesellschaft in ßahia, welche freiwillig auf jeden weitern Beitrag der Eidgenoßenschaft und der Kantone verzichtet hat, und das evangelische Asyl in Nizza uns keine Auskunft über ihr leztes Geschäftsjahr ertheilt haben.

,,Leztes Jahr hatten wir den Beitrag für einige Gesellschaften, von denen uns über das Geschäftsjahr 1879 kein oder ein allzu mangelhafter Bericht einging, um Fr. 50 herabgesezt. Wir konnten nun den Beitrag für diese Gesellschaften auf den normalen Ansaz zurükbringen, ausgenommen für vier derselben, die uns auch über das Jahr 1880 keinen Bericht zukommen ließen und die daher dieses Jahr keinen Beitrag von der Eidgenoßenschaft erhalten werden.

,,Alle eidgenößischen Stände, ausgenommen Uri, haben uns für die Hilfsvereine Beiträge übersandt, die sich auf die schöne Summe von Fr. 20,510 belaufen (Fr. 18,920 im Jahr 1880), welche Gaben wir Ihnen hiemit im Namen der damit bedachten Gesellschaften bestens verdanken.

,,Wir werden nicht ermangeln, Ihnen seinerzeit durch die Bundeskanzlei auch noch die Empfangscheine dieser Gesellschaften zu übermitteln.

,,Endlich fügen wir bei, daß wir, gemäß Anmerkung am Fuße der Tabelle, die Beiträge, welche die Kantone Unterwaiden (ob und nid dem Wald, je Fr. 100) und Schaffhausen (Fr. 500) zu unserer Verfügung stellten, ohne die nähere Verwendung selbst zu bestimmen, unter zwölf Vereine vertheilt haben.

,,Indem wir Ihnen nochmals Ihre diesjährigen Leistungen für die schweizerischen Wohlthätigkeitsgesellschaften im Auslande ver-

456 danken, ersuchen wir Sie, denselben Ihre generöse Unterstüzung auch weiterhin erhalten zu wollen, und wir benuzen diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenoßen, sammt uns in Gottes Machtschuz zu empfehlen.tt Der Bundesrath hat beschießen, sämmtliche Kantonsregierungen neuerdings einzuladen, ihm Mittheilungen über die in den Kantonen im Laufe jedes Jahres vorgekommenen Auswanderungen zu machen.

Das diesfällige Kreisschreiben lautet wie folgt : ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Das Bundesgesez betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen, vom 24. Dezember 1880, welches die leztern u. A. verpflichtet, dem Bundesrathe über die von ihnen abgeschloßenen Auswanderungsverträge die verlangten Mittheilungen zu machen, ist zwar auf den 12. April des laufenden Jahres in Kraft getreten. Die nach diesem Gesez ertheilten Patente traten jedoch erst auf den 1. Juni in Kraft, und es können die erst durch diese Patente von der Behörde anerkannten Agenturen nicht über frühere Auswanderungsfälle Bericht erstatten.

,,Wir sehen uns daher veranlaßt, um die alljährliche Uebersicht der überseeischen Auswanderung von Schweizerbürgern zu publiziren, uns noch einmal in dieser Angelegenheit an die Kantonsregierungen zu wenden und dieselben zu ersuchen, uns über die vom 1. Januar bis und mit 31. Mai 1881 aus ihrem Gebiete ausgewanderten Schweizerbürger wie bisher Mittheilungen zu machen.

,,Wenn Sie das Material zu diesen Mittheilungen von den sämtlichen Gemeinderäthen Ihres Kantons einzuverlangen gedenken, so dürfte hiefür die Uebersendung des beiliegenden Formulars A an dieselben geeignet sein.

,,Wenn Sie jedoch Ihre Erkundigungen auf anderm Wege und aus Quellen von verschiedener Art (Auswanderungsagenturen, kantonalen Paßbüreaux etc.) zu schöpfen gedenken, so dürfte sich, behufs der Vermeidung von Doppelzählungen, das beiliegende Formular B empfehlen*).

,,Das eidgenößische statistische Bureau hat den Auftrag, Ihnen von demjenigen Formulare, dessen Sie für Ihre Erhebung bedürfen, die von Ihnen gewünschte Anzahl von Exemplaren kostenfrei zu übermitteln.

*) Die oben erwähnten Formulare A und B sind ganz die gleichen, wie sie sich im Bundesblatt vom Jahr 1880, Band I, Seite 129 und 130 finden.

457 ,,Indem wir Sie ersuchen, dem genannten Bureau die Ergebnisse Ihres Kantons bis spätestens Ende Januar 1882 zuzusenden, ben uzen wir diesen Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenoßen, samt uns dem Machtschuze Gottes zu empfehlen."

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Der Endtermin für die Ablieferungen ist auf 1. Juni 1882 festgestellt.

Frankirte Eingaben werden bis zum 15. Dezember 1881 von unserer Verwaltung entgegengenommen.

B e r n , den 30. November 1881.

V e r w a l t u n g d e s eidg. K r i e g s m a t e r i a l s : Technische Abtheilung.

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03.12.1881

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