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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Subvention an die schweizerische Landesausstellung in Zürich.

(Vom 6. Dezember 1881.)

Tit.

In Vollziehung eines von der Kommission der schweizerischen Landesausstellung in Zürich am 9. Juni a. c. gefaßten Beschlußes stellt das Centralkomite der Ausstellung mit Schreiben vom 11. gleichen Monats das Gesuch, es möchte der Bund genannte Ausstellung mit einem Beitrag à fonds perdu von Fr. 400,000 unterstüzen.

Die Anregung zu einer schweizerischen Landesausstellung ging hauptsächlich von der ,,Kaufmännischen Gesellschaft Zürich" aus und fand schnell in immer weitern Kreisen Anklang. Die günstige Aufnahme des Projektes, besonders auch von Seite der dabei in hohem Grade interessirten Industriellen, ermuthigte dazu, dasselbe weiter zu verfolgen und an dessen Verwirklichung zu arbeiten, zu welchem Zweke eine engere und weitere zürcherische Organisationskommission konstituirt wurde. Die Ansichten und Wünsche der Kantonsregierungen und der Industrien der verschiedenen Landestheile in Sachen einer Ausstellung wurden eingeholt und hiebei konstatirt, daß sowohl die erstem ihr Einverständniß mit der Abhaltung einer solchen zu erkennen gaben, als auch die Industrie im Allgemeinen, die Künste, der Gewerbestand und die Landwirthschaft bis auf wenige Ausnahmen ihre Betheiligung in Aussiebt stellten.

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Auf diesem Punkte angelangt, konnte naturgemäß das kantonale zürcherische Initiativkomite dem nationalen Charakter der Ausstellung nicht mehr genügen, und es wurden die nöthigeu Schritte gethan, um die weitere Fortführung des Unternehmens an eine schweizerische Ausstellungskommission und ein Centralkomite übergehen zu lassen.

Erstere besteht aus Repräsentanten der Bundes- und Kantonalbehörden, Vertretern der sich für die Ausstellung interessirenden Korporationen, Vertretern der Aktionäre des Betriebskapitals, durch Kooptation beigezogenen Persönlichkeiten und den Mitgliedern des Centralkomite. Mit Schlußnahme vom 18. Januar 1881 ermächtigten wir den Vorsteher unseres Handels- und Landwirthschaftsdepartements, den ihm zugedachten Vorsiz in der Ausstellungskommission zu übernehmen.

Am 17. März 1881 richtete sodann das Centralkomite der Landesausstellung an uns das Gesuch um Bewilligung der Portofreiheit für alle uneingeschriebenen Korrespondenzen, welche von der schweizerischen Ausstellungskommission, dem Centralkomite, dem Direktor und den Fachexperten unter einander oder mit dem Publikum in Ausstellungssachen gewechselt würden. Mit Rüksieht darauf, daß .die Portofreiheit früher in ähnlichen Fällen, wie bei internationalen Ausstellungen, ebenfalls bewilligt worden war, haben wir dem Gesuche entsprochen.

Der erwähnten schweizerischen Ausstellungskommission fällt hauptsächlich zu : die Wahl des Centralkomite und des Präsidenten desselben, die Prüfung und Erledigung der Vorschläge des Centralkomite, die Wahl der Fachexperten und der Jury, eventuell der Berichterstatter.

Das Centralkomite besorgt unter Anderm : die Wahl des Ausstellungsdirektors unter Mitwirkung des Präsidenten der Ausstellungskoni mission, die Ausarbeitung der Vorschläge an leztere, die auf die Finanzirung des Unternehmens bezüglichen Geschäfte, die Ausführung der Bauten, das Assekuranzwesen, Aufstellung der Reglernente, Prüfung der eingesandten Gegenstände.

Dem Ausstellungsdirektor liegt ob: Der Vermehr mit den Ausstellern, das technische Arrangement der Ausstellung, Handhabung der Réglemente etc.

612 Die schweizerische Ausstellungskommission hat bis jezt drei Sizungen abgehalten, nämlich am 3. März und 9. Juni a. c. in.

Bern und am 7. November in Zürich (siehe die beiliegenden Sizungsprotokolle), Vorerst wurde von derselben ein allgemeiner Organisationsplan entworfen, welcher unter Anderm den Zwek der Landesausstellung folgendermaßen vorzeigt: ,,Dieselbe soll alle Erzeugnisse des Bodens, der Industrie, der Gewerbe, des Kunstgewerbes , der bildenden Künste und der Landwirthsehaft, sowie Gegenstände der historischen Kunst aus der ganzen Schweiz vereinigen und das gesammte Uuterrichtswesen derselben zur Darstellung bringen, zu dem Zweke, ein übersichtliches Bild der Leistungsfähigkeit der schweizerischen Bevölkerung auf diesen Gebieten zu gewähren, dadurch zu gegenseitiger Belehrung und zur richtigen Würdigung der eigenen Kräfte zu dienen, den Absaz der schweizerischen Produktion im Inland zu heben und dem ganzen Lande die Bedeutung seiner verschiedenen Industrien voll und ganz zum Bewußtsein T,U bringen.a Es werden hiefür folgende 43 Gruppen in Aussicht genommen: 1) Seidenindustrie.

2) Baumwollindustrie.

3) Wollenindustrie.

4) Leinenindustrie; Flachs, Hanf, Jute und verwandte Pflan.

zenfasern.

5) Stikerei und Weißwaaren.

6) Bekleidung.

7) Leder und dessen Surrogate.

8) Papierindustrie.

9) Strohindustrie.

10) Holzschnizerei.

11) Möbel und Hausgeräthe.

12) Goldschmiedarboiten.

13) Uhrmacherei.

14) Kurzwaaren.

15) Chemische Industrie.

16) Rohprodukte und deren erste Verarbeitung.

17) Keramik und Cementindustrie.

18) Baumaterialien.

19) Hochbau und Einrichtung des Hauses.

20) Ingenieurwesen.

21) Transportmittel und Verkehrswesen.

22) Maschineuindustrie.

23) Metallindustrie.

24) Waffen.

613 25) 26) 27) 28) 29) 30) 31) 32) 33) 34) 35) 36) 37) 38) 39) 40) 41) 42) 43)

Nahiungs- und Genußmittel.

Landwirtschaft.

Forstwirthschaft.

Jagd und Fischerei.

Gartenbau.

Erziehungs-, Unterrichts- und Bildungswesen.

Hygieine und Rettungswesen.

Wissenschaftliche Instrumente und Apparate.

Musikalische Instrumente.

Vervielfältigungsverfahren.

Photographie.

Kartographie.

Kunst der Gegenwart (XIX. Jahrhundert).

Historische Kunst.

Vereine und Anstalten für Wohlthätigkeits- und gemeinnüzige Zweke.

Gesellige und Berufs-Vereine und Genossenschaften.

Hotelwesen und Fremdenverkehr.

Alpenklub.

Handelsmuseum.

Im Fernern beschloß die Ausstellungskommission, daß die Ausstellung vom 1. Mai bis 30. September des Jahres 1883 in Zürich stattzufinden habe, namentlich mit Rüksicht darauf, daß die Eröffnung der Gotthardbahn für das Gedeihen derselben großen Einfluß ausüben, und auch bis zu diesem Zeitpunkt der Patentschuz gesezlich geregelt sein dürfte. Zur Abhaltung der Ausstellung wurde der von der Stadt Zürich nördlich des Bahnhofes auf beiden Ufern der Sihl angebotene Plaz gewählt.

Aus der von der Kommission dekretirten Ausstellungsordnung (siehe Beilage) führen wir Folgendes an : Es werden im Ganzen 26,000 m 2 an gedektem Raum zur Verfügung gestellt.

Zur Ausstellung werden nur solche Gegenstände zugelassen, welche nachgewiesenermaßen schweizerischen Ursprungs sind, oder welche in unfertigem Zustand (als Halbfabrikat) importirt, in der Schweiz einer wesentlichen Bearbeitung unterzogen wurden ; bei Gegenständen aus dem Bereich der bildenden Künste auch solche, welche von schweizerischen Künstlern im Ausland geschaffen wurden.

Die Ausstellung soll, um das Land würdig zu repräsentiren, nur anerkannt gute Leistungen aufweisen. Die angemeldeten Gegenstände werden daher einer Vorprüfung nach Qualität und Ursprung unterworfen.

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Der Raum sowohl im Innern als im Freien wird dem Aussteller unentgeltlich zugewiesen. Ferner werden Wasser, Gas, Dampf und die Betriebskraft für die Maschinengallerie, soweit es die durch das Budget hiefür gewährten Mittel erlauben, gratis geliefert, sofern nicht mit dem Betrieb ein Erwerb auf der Ausstellung selbst verbunden ist.

Es werden den Ausstellern für hervorragende Leistungen Auszeichnungen zuerkannt werden, deren Natur und Anzahl von der Ausstellungskommission festzusezen sind.

Aus dem Budget, welches vom Centralkomite aufgestellt und durch einen Ausschuß der schweizerischen Ausstellungskommission geprüft wurde, theilen wir hier Folgendes mit (das komplete Budget mit Bericht und Detailplänen ist in den diese Botschaft begleitenden Akten enthalten) : Ausgaben.

Allgemeine Unkosten (Centralbureau, Ausstellungskommission, Jury) Fr.

Transportversicherung und Installation ,, Betrieb ,, Publikationen, Druksachen, Katalog n Vergnügungen u n d Musik .

.

.

.

. n Baukosten ,, Total der Ausgaben

227,800 125,900 152,000 56,100 54,000 725,000

Fr. 1,340,800

Einnahmen.

Bis zum 10. September a. c. in Zürich und Ausgemeinden gezeichnet von Privaten und Aktiengesellschaften.

. Fr. 132,334. 50 Offizielle Beiträge der Gemeinden Zürich und Umgebung .

.

.

.

.

.

.

.

35,500. -- Vom Kanton Zürich, votirt 15. August 1881 .

,, 80,000. -- Beiträge der andern Kantone ,, 50,000. -- Bundesbeitrag für die Ausstellung .

.

.

,, 400,000. -- ,, ,, ,, Schulstatistik.

.

.

,, 30,000. -- Betriebseinnahmen, Eintrittsgelder ,, 421,800. -- Diversa ,, 102,000. -- Muthmaßlicher Rükschlag

Total der Einnahmen Fr. 1,251.634. 50 ,, 89,165. 50

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In den Beilagen zu dieser Botschaft sind auch zur Vergleichung dienende Daten über die Gewerbe- und Kunstausstellung iti Düsseldorf (1880), über die Exposition nationale in Brüssel (1880), über die Berliner Gewerbeausstellung (1879) und die allgemeine Gewerbeausstellung der Provinz Hannover (1878) enthalten.

Was nun die dem Bunde zugedachte Subvention à fonds perdu von Fr. 400,000 betrifft, so glauben wir Ihnen das bezügliche Gesuch im empfehlenden Sinne begutachten zu sollen, und unterbreiten Ihnen folgende Momente, von welchen wir der Ansicht sind, daß sie die Gewährung desselben hinlänglich motiviren dürften.

Es ist unzweifelhaft, daß ein Unternehmen, welches, wie wir bereits oben erwähnt, den Zwek hat, die ganze Produktionskraft der Schweiz in Bezug auf Handel, Industrie, Landwirtschaft, Kuust und Unterrichtswesen darzustellen, von ungemein förderndem Einfluß auf die Gesamnitentwiklung des Landes sein wird, wie auch die Erfahrungen anderer Staaten, z. B. Deutschland, Oesterreieh, Belgien, Italien etc., darthun. Die Ausstellung wird ein wesentliches Mittel zur Bildung unseres Gewerbestandes sein; sie wird denselben anspornen, möglichst Vollkommenes zu leisten, und ihm dadurch die Konkurrenz mit dem Auslande erleichtern.

Eine analoge Ausstellung hat bisher in der Schweiz nicht stattgefunden und wird auch nicht so bald wiederkehren, so daß es sich nur um eine einmalige Subvention handeln kann, im Gegensaz zu den vom Bund jeweilen für die Weltausstellungen dekretirten Beiträgen. Im Jahr 1857 fand zwar in Bern eine schweizerische Industrieausstellung statt, welche durch Bundesbeschluß vom 17. Juli 1856 mit Fr. 30,000 subventionirt wurde, es war dies aber eine Ausstellung in viel kleinerm Maßstabe, welche durchaus kein vollständiges Bild der schweizerischen Produktionskraft bot.

Die künftige schweizerische Landesausstellung soll außer der Großindustrie namentlich auch der Kleinindustrie und dem Gewerbe, welche wegen ihrer oft sehr bescheidenen Mittel von den internationalen Ausstellungen sozusagen ausgeschlossen sind, zu Gute kommen. Um diesen Zweigen unserer nationalen Thätigkeit die Beschikung der Ausstellung zu erleichtern, wurde auch bestimmt, daß von den Ausstellern keine Plazmiethe oder ähnliche Gebühr erhoben werden soll.

Der Bund hat bisher die internationalen Ausstellungen mit bedeutenden
Summen unterstüzt, obschon dieselben den großem Theil der schweizerischen Produktion nicht repräsentirten und der Mehrheit unserer Bevölkerung unerreichbar waren. Nachstehende Zusammenstellung zeigt, daß der in Frage kommende Bundesbeitrag

616 von Fr. 400,000 relativ viel kleiner ist, als die bisher [für Weltausstellungen bewilligten.

Bedekter Zahl der Raiim schwei- Bundesfür die zerischen beitrag.

Schweiz.Aussteller.

m2 Fr.

Paris 1867 . . . 6,330 1005 423,255 Wien 1873 . . . 8,580 966 375,000 Philadelphia'1876 624 379 250,000 Paris 1878 . . . 5,314 1080 380,000 Zürich 1883 . . 26,000 4000 400,000

»

i °

'

Fr.

418,889.63 358,073.27 231,000.-- 344,380.12 --

Bundes- Bundesbeitrag beitvag per Aus- per m2.

steller, bed. Raumes, Fr.

Fr.

421 67 388 44 · 660 401 352 71 100 15

Hiebei ist nicht zu vergessen, daß die zu bewilligende Summe im Lande selbst bleiben wird, während die für die Weltausstellungen bewilligten größtentheils in's Ausland wandern.

Die Stadt Zürich, welche, weil im Centrum der schweizerischen Industrie gelegen, und selbst im Besiz einer sehr entwikelten industriellen Thätigkeit, für eine Landesausstellung ein vortrefflich geeigneter Plaz ist, hat im Verein mit den übrigen betheiligten Gemeinden und dem Staate schon sehr bedeutende Opfer für die Ausstellung gebracht; die von dieser Seite bewilligten und gezeichneten Subventionen à fonds perdu belaufen sieh bis jezt auf Fr. 247,834. 50, mit den für Freistellung des Ausstellungsplazes etc. zu übernehmenden Ausgaben wird die Summe jedenfalls auf Fr. 300,000 ansteigen. Kanton und Stadt Zürich werden außerdem noch für Aufbringung eines Betriebsaktienkapitals von Fr. 250,000, das für das Risiko des Betriebs einzustehen hat, in Anspruch genommen werden müssen, so daß man billigerweise von denselben nicht mehr verlangen kann. -- Auf Antrag unseres Departements des Innern haben wir beschloßen, die nachgesuchte Bundessubvention auf Fr. 430,000 zu erhöhen, in dem Sinne, daß von diesem Kredite Fr. 30,000 für Herstellung einer schweizerischen Schulstatistik verwendet würden.

Das Centralkomite hatte nämlich beim Entwurfe seines Budget und des darauf gegründeten Subventionsgesuches keinen Ansaz in Rechnung gebracht für die in der Gruppe E r z i e h u n g s - , U n t e r r i c h t s - und Bi l d u n g s w esen auszustellenden Gegenstände, von der Voraussezung ausgehend, daß auch hier die Aussteller, bezw.

die Kautone, für die Kosten aufzukommen hätten. Als jedoch die Spezialkommission für das Unterrichtswesen in einer am 5. November in Zürich abgehaltenen Versammlung das Programm ihrer Abtheilung diskutirte, ergab es sich, daß mit einer auch noch so vollständigen Sammlung der kantonalen Unterrichtsgeseze, Lehrpläne,

617 Lehrmittel, Jahresberichte etc., einer noch so systematischen Anordnung und Katalogisirung derselben dem Besucher eine Uebersicht schweizerischer Schulzustände nicht ermöglicht werde ohne eine das ungeheure Detail zusammenfaßende, ordnende und vergleichende s t a t i s t i s c h e D a r s t e l l u n g , eine Arbeit, welche nicht einer einzelnen Kantonsregierung zugemuthet, noch weniger auf alle vertheilt, sondern nur von einer centralen Stelle bewältigt werden kann. Es handelt sich hier nicht nur um graphische Darstellungen, welche freilich, soweit möglich, die statistische Arbeit illustriren sollen, sondern in erster Linie um diese selbst, ohne welche die graphischen Tabellen, wenn sie auf Thatsachen beruhen sollen, nicht möglich sind ; es handelt sich darum, die für die Weltausstellung des Jahres 1873 in Wien bearbeitete, den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr entsprechende Schulstatistik durch eine neue zu ersezen, welche die während eines Jahrzehnts gemachten Fortschritte zu ihrem Rechte kommen läßt. Nun hat aber jene Schulstatistik nicht weniger als Fr. 54,735 gekostet, obwohl sie nicht vollständig zum Druke gelangte und für Bearbeitung und Druk geringere Preise bezahlt wurden, als jezt gewährt werden müssen. Man hat, sich daher in der Spezialkommission von vornherein mit dem Gedanken vertraut gemacht, es sei die projektirte Schulstatistik soweit als möglich zu reduziren ; es ist aber klar, daß man die Arbeit nicht um mehr als. um die Hälfte beschneiden kann und darf, wenn dieselbe über einen so bedeutenden Verwaltungszweig sämmtlioiier Kantone genügende Auskunft ertheilen, und eine Vergleichung mit den vor zehn Jahren ermittelten Zuständen ermöglichen soll. Eine Summe von Fr. 30,000 ist für eine solche Arbeit, welche den Druk in deutscher und französischer Sprache und die Erstellung graphischer Arbeiten absolut erfordert, nicht zu hoch bemessen. Sie kann nicht reduzirt werden durch Uebertragung der Arbeit an das eidgenößische statistische Bureau; da die Hülfsmittel und Arbeitskräfte dieses Bureaus von den bereits übernommenen Aufgaben vollständig absorbirt werden (siehe Botschaft vom 3. Juni 1880, betreffend Vollziehung des Art. 27 der Bundesverfaßung), so müßten diesem für eine solche Arbeit dieselben außerordentlichen Hülfsmittel gewährt werden, wie einer eigens hiefür aufgestellten
Fachkommission.

Daß der Bund an dem Zustandekommen einer solchen Arbeit ein großes Interesse hat, und daß es ihm nur erwünscht sein kann, wenn die Landesausstellung und die an derselben sich betheiligenden kantonalen Kräfte wetteifernd dasselbe Ziel verfolgen, braucht wohl nicht weiter auseinandergesezt zu werden. -- Indem wir Ihnen das Gesuch für Subventionirung einer schweizerischen Landesausstellung, deren Projekt in der ganzen Schweiz

618 sehr günstig aufgenommen wurde, angelegentlich empfehlen, legen wir einen im Sinne unseres Antrages abgefaßten Entwurf zu einem Bundesbeschluße bei, in der Meinung, daß die Summe von Fr. 430,000, um das Jahresbudget nicht allzusehr zu belasten, gleichmäßig auf das Budget von 1882 und 1883 vertheilt werden soll.

Wir benuzen den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 6. Dezember

1881.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Droz.

Der Kanzler der Eidgenoßenschaft : Schieß.

(Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

Subvention an die schweizerische Landesausstellung in Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenoßenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 6. Dezember 1881, beschließt: Art. 1. Der schweizerischen Ausstellungskommission wird an die Kosten der schweizerischen Landesausstellung,

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welche vom 1. Mai bis 30. September 1883 in Zürich stattfindet, eine Bundessubvention à fonds perdu von Fr. 430,000, wovon Fr. 30,000 für Herstellung einer schweizerischen Schulstatistik zu verwenden sind, bewilligt.

Art. 2. Es ist diese Summe auf die Jahresbüdgets von 1882 und 1883 gleichmäßig zu vertheilen.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Subvention an die schweizerische Landesausstellung in Zürich. (Vom 6. Dezember 1881.)

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17.12.1881

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