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Schweizerisches Bundesblatt.

33. Jahrgang. III.

Nr. 39.

10. September 1881.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

E i n r ü k u n g s g e b ü h r per Zeile 15 Ep. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden Druk und Erpedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

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Kreisschreiben des

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartements an die schweizerischen Konsulate in Amerika, betreffend die Auswanderung.

(Vom 6. Juni 1881.)

Hochgeehrte Herren !

In der jüngsten Session der Bundesversammlung hat der Nationalrath den Bundesrath eingeladen, die Frage zu untersuchen und beförderlich Bericht und Antrag zu hinterbringen, auf welche Weise der planlosen Auswanderung vorgebeugt und im Weitern, wie namentlich das Streben auswandernder F a m i l i e n nach einer gesicherten neuen Heimat in richtige Bahnen geleitet werden könnte.

In der That zeigt uns die Auswanderungsstatistik, daß in den lezten vier Jahren die Zahl der schweizerischen Auswanderer stetsfort zugenommen hat. Wenn auch heut zu Tage die Gegenden, welche gemeiniglich das Ziel der schweizerischen Auswanderer bilden, sowohl in Bezug auf ihre Verkehrsmittel und Hilfsquellen, als auch hinsichtlich der Bedingungen überhaupt, die zu einem gedeihlichen Fortkommen neuer Ankömmlinge nöthig erachtet werden, weit beßer bekannt sind als früher, so kommt es dennoch nicht selten vor, daß, entweder irregeleitet durch unzuverläßige Angaben, oder veranlaßt durch trügerische Hoffnungen, viele Auswanderer Gegenden aufsuchen, die zur Begründung einer erträglichen Existenz nicht die geeigneten Verhältnisse aufweisen. Um den daraus resultirenden Mißständen vorzubeugen, erscheint es nothwendig, in den Bundesblatt. 33. Jahrg. Bd. III.

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820 Besiz solcher Berichte zu gelangen, die aus einer unparteiischen Quelle fließen.

Es ist dem Bundesrathe auch die Zumuthung gemacht worden, sich mit der Frage der Kolonisation wenigstens in dem Sinne zu befassen, daß er die Vermittlung übernehme zwischen Gesellschaften, die geneigt wären, Ländereien zum Zweke der Anlegung schweizerischer Kolonien abzugeben, und schweizerischen Kantonen oder Gemeinden, die gewillt wären, Grundbesiz in überseeischen Staaten zu erwerben.

Der Bundesrath hat sich aber nicht veranlaßt sehen können, von dem Grundsaze abzugehen, den die Bundesbehörden bis anhin konsequent befolgt haben, und der darin besteht, nicht an Vorkehrungen Theil zu nehmen, welche die Auswanderung hervorrufen, sondern dieselbe als eine Thatsache hinzunehmen und sich darauf zu beschränken, diejenigen schweizerischen Angehörigen, die Willens sind, auszuwandern, oder die wirklich auswandern, bestmöglich zu schüzen.

Für die Erfüllung des einen Theils dieser der Bundesbehörde zufallenden Aufgabe sind die nöthig erachteten Maßnahmen durch das jüngst in Kraft getretene Bundesgesez betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen getroffen. Es wird die strikte Vollziehung desselben es möglich machen, daß die schweizerischen Auswanderer, wenigstens bis zur Ankunft am Ziele ihrer Reise, auf humane Art behandelt und so viel als möglich vor den zahlreichen Mißständen bewahrt bleiben, die bis anhin nur zu oft mit Auswandererspeditionen verbunden waren. Der zweite Theil jener Aufgabe, kann nur durch die thatkräftige Mitwirkung der schweizerischen Konsulate erfüllt werden. Sie besteht, wie bereits angedeutet worden, darin, daß den Auswanderern die getreuesten Aufschlüsse über das Gebiet, auf welchem sie sich niederzulassen gedenken, ertheilt werden.

Wiewohl nun das Reglement für die schweizerischen Konsularbeamten die Obliegenheiten der leztern gegenüber ihren Mitbürgern im Allgemeinen feststellt und eine Berichterstattung über Einwanderungsverhältnisse vorschreibt, glauben wir sie dennoch speziell dazu einladen zu sollen, uns von Zeit zu Zeit Berichte über die Gegenden einsenden zu wollen, die sie als Ziel der schweizerischen Auswanderung in guten Treuen empfehlen können. Diese Berichte hätten sich insbesondere über den Arbeitsmarkt, die Lebensmittelpreise, Besizverhältnisse, Bodenbeschaffenheit, das Klima, die Abgaben, Schulen und Kirche zu verbreiten.

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Des Fernern stellen wir an dieselben das Gesuch, -die bereits bestehenden schweizerischen Niederlassungen ihres Konsularbezirks zu veranlaßen, ihnen zu unsern Händen, alljährlich wenigstens ein- ^ mal, dasjenige einzuberichten, was zur Belehrung von Auswanderern dienlich erscheint. Sie sollen von ihnen zu erfahren suchen, ob und unter welchen Bedingungen sich die Niederlassungen anheischig machen, einzelne Personen oder Familien bei sich aufzunehmen, falls solche ihnen von Konsulaten oder Gemeinden zugewiesen würden.

Eine besondere verdienstvolle Aufgabe fällt den Konsuln an den Ausschiffungshäfen zu; sie besteht darin, daß sie jeweilen bei Ankunft einer größern Anzahl schweizerischer Auswanderer sich nach dem Hafen begeben und denjenigen mit Rath beistehen, die sich an sie wenden.

Schließlich ersuchen wir die Konsulate, sich in möglichst kurzer Frist darüber auszusprechen, welche weitere Mittel und Wege ihnen und den Unterstüzungsgesellschaften ihres Konsularbezirks geeignet erscheinen, der planlosen Auswanderung vorzubeugen.

Wir hegen die Hoffnung, daß die schweizerischen Konsuln diese Aufgaben, durch deren getreue Erfüllung sie sich nicht nur den Dank der schweizerischen Auswanderer und ihrer Angehörigen verdienen, sondern auch der allgemeinen Anerkennung sicher sein werden, gerne übernehmen. Sie werden in dem erhebenden Bewußtsein, dazu beitragen zu können, einer nicht unbedeutenden Anzahl ihrer Mitbürger ein menschenwürdiges Dasein zu verschaffen und bei denselben das Gefühl der Anhänglichkeit an die alte Heimat wach zu halten, eine schöne Entschädigung finden.

Genehmigen Sie bei diesem Anlaße die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 6. Juni 1881.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartcment : L. IfcTa.clion.net.

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Kreisschreiben des schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartements an die schweizerischen Konsulate in Amerika, betreffend die Auswanderung. (Vom 6. Juni 1881.)

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1881

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39

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10.09.1881

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819-821

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