57

# S T #

Inserate.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Eine Hauptlehrstelle für Baukunst an der Bauschule des eidgenössischen Polytechnikums wird hiemit zur Besetzung ausgeschrieben.

Bewerber wollen ihre Anmeldungen bis spätestens den 20. Januar 1881 an den Unterzeichneten einsenden, der über die Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse auf Verlangen nähere Auskunft ertheilen wird.

Z ü r i c h , den 29. Dezember 1880.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes : C. Eappeler.

Ausschreibung.

Es wird hiermit der D r u c k und das Broschiren eines neuen Distanzenzeigers in einer Auflage von 3000 Exemplaren zur freien Konkurrenz ausgeschrieben, j Bewerber hiefür haben ihre Offerten bis und mit dem 22. Januar nächsthin, schriftlich, versiegelt und mit der Ueberschrift ,,Eingabe für den Druk und das Broschiren des neuen Distanzenzeigers" an das eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Das Manuskript bleibt bei der Drukschriftenverwaltung und kann dasselbe, sowie die nähern Bedingungen auf dem Bureau dieser Verwaltung, Bundesrathhaus Nr. 43, eingesehen werden.

B e r n , den 7. Januar 1881.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

58

Konkurrenz-Ausschreibung.

Der Druk der ,,Eintheilung der schweizerischen Armee", sowie der »Etat der Offiziere der Stäbe und der eidg. Truppenkörper", erstere in einer Auflage von 2500 Exemplaren, lezterer in einer solchen von 2000 Exemplaren, wird nierait zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Lieferungsangebote sind bis zum 25. d. Mts. der Schweiz. Militärkanzlei einzureichen, welche auch zu näherer Auskunftsertheilung bereit ist.

B e r n , den 6. Jänner 1881.

Schweiz. Militärdepartement.

Publikation.

Bezugnehmend auf die auf Seite 146 der Beilage zum Bundesblatt Nr. l erfolgte Publication des eidgenössischen FabrikmarkenAmtes beehrt sich Unterzeichneter, als bevollmächtigter Vertreter des Herrn Hermann M a y e r in Göggingen (Württemberg) die hinterlegte Fabrikmarke bildlich folgen zu lassen, und bittet die Interessenten, von dieser Bekanntmachung gefl. Notiz zu nehmen.

G e n f , den 8. Januar

1881.

E. Imer-Schneider, Civil-Ingénieur und Patentanwalt.

59

Schweizerische Nordostlbahn-

Mit 1. Januar 1881 treten folgende Tarife in Kraft ; 1) ein Ausnahmetarif für Getreide etc. ab rumänischen nach schweizerischen Stationen : 2) ein Ausnahmetarif für Getreide etc. ab rumänischen Stationen nach Genf loco, ferner Genf transit (Frankreich).

Ersterer Tarif kann zum Preise von 12 Cts. pro Exemplar bei der Lagerhausverwaltung Komanshorn und bei unsern Güterexpeditionen bezogen werden. Der letztere Tarif ist à 10 Cts. pro Exemplar bei der Lagerhausverwaltung Eomanshorn erhältlich.

Z ü r i c h , den 23. December 1880.

Mit 1. Januar 1881 treten ein I. und ein II. Nachtrag zum sächsischschweizerischen Gütertarif vom 1. April 1880 in Kraft. Ersterer sezt das südwestdeutsch-schweizerische Reglement für den auf Grund dieses Tarifes stattfindenden Verkehr in Kraft: letzterer enthält Taxen für den directen Güterverkehr der Stationen Genf transit, Verrières transit und Delle transit mit Stationen der sächsischen Staatseisenbahnen.

Auf den gleichen Zeitpunkt treten die im sächsisch-schweizerischen Gütertarif vom 1. November 1866 enthaltenen Taxen für Genf transit und Verrières transit außer Gültigkeit, und es ist damit dieser ganze Tarif hinfällig geworden.

Nachtrag l kann unentgeltlich, Nachtrag II zum Preise von 30 Cts. bei unsern Güterexpeditionen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 29. December 1880.

Ein mit 1. Januar 1881 in Kraft tretender I. Nachtrag zu Tarifheft II für den directen württembergisch-schweizerischen Güterverkehr vom 1. October 1880 -- Instradirungsänderungen enthaltend -- kann durch unsere Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 30. December 1880.

Die Direktion der Schweiz, Nordostbabn.

60

Schweizerische Centralbahn.

Mit 15. Januar 1881 tritt zum Tarif commun Genf transit-Basel (S. C. B.)

loco und transit und vice-versa, d. d. 1. April 1880, ein I. Nachtrag in Kraft, enthaltend : 1) Aenderung der Transportbestimmungen; 2) neue Transporttaxen des allgemeinen Tarifs; 3) Classificationsänderungen.

Exemplare dieses Nachtrags können bei den Stationen Genf und Basel bezogen werden.

B a s e l , den 31. Dezember 1880.

Directorium der Schweiz. Centralhahn.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit 1. Januar 1881 treten folgende neue G ü t e r t a r i f e in Kraft: 1) G ü t e r t a r i f der Station W a l d im Verkehr mit den übrigen Schweiz.

Stationen ; 2) G ü t e r t a r i f für den Verkehr zwischen den Stationen der T ö ß t h a 1b a h n und der V. S. B. via W a l d - R ü t i .

St. G a l l e n , den 30. Dezember 1880.

Die Generaldirektion.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Die in Nr. 56 des Bundesblattes, Jahrgang 1880, erschienene Publication, betreffend Aufhebung des Tarif commun d'exportation et de transit (P. V.)

Nr. 403 betrifft nur die Taxen nach und von den Stationen der Jura-BernLuzern-Bahn, nämlich: Neuenstadt, Bie], Bern, Langnau, Convers, Chaux-defonds und Locle.

B e r n , den 5. Januar 1881.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn,

61

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Am 20. Januar dieses Jahres tritt zum internen Spezialtarif E ein III. Nachtrag in Kraft, durch welchen die Taxen des genannten Spezialtarifs auch für Eis in Wagenladungen von 10,000 kg. anwendbar erklärt werden.

Derartige Transporte werden jedoch nur in frankirter Pracht und ohne Nachnahme übernommen.

B e r n , den 5. Januar 1881.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Am 15. Januar 1881 tritt ein Nachtrag III zu unserm internen Spezialtarif E in Kraft, wodurch reduzirte Taxen eingeführt werden für den Transport von Cernent und hydraulischem Kalk zwischen Convers, Hauts-Geneveys, Greneveys-sur-Coffrane, einerseits und den Stationen Chambrelien, Corcelles, Neuchâtel und Bern anderseits, ferner fürCementsteine auf der Streke Convers-Courtelary.

Dieser Tarifnachtrag kann durch Vermittlung der Stationen gratis bezogen werden.

B e r n , den 29. Dezember 1880.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Ausschreibung.

Es werden hiemit die Lieferungen von Brod und Ochsenfleisch für d i e i m Laufe d e s Jahres 1881 a u f d e n Waffenpläzen Bern, H e r i s a u , C h u r abzuhaltenden eidgenössischen Militärkurse zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

62 Bewerber hiefür haben ihre Offerten sowohl für das erste Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1881 berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Ueberschrift ,,Angebot für B r o d - oder F l e i s c h l i e f e r n n g " versehen, bis Samstag den 15. Januar nächsthin dem eidgenössischen Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden. In den Angeboten sind gleichzeitig die Bürgen anzugeben, und denselben eine gemeinderäthlich Habhaftikeitsbescheinigung sowohl für die Leztern als die Bewerber selbst beizulegen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, können nicht berüksichtig werden.

Die Lieferungsbedingungen können auf den Bureaux der betreffenden Kantons-Kriegskommissariate und auf demjenigen der unterfertigten Amtsstelle eingesehen werden.

B e r n , den 29. Dezember 1880.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Bekanntmachung.

Wegen der Ausbreitung der M a u l - und K l a u e n s e u c h e in der S c h w e i z hat sich die k. K. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg unterm 19. Dezember veranlaßt gefunden, die Einfuhr von Klauenvieh (Kinder, Schafe, Ziegen und Schweine) aus der Schweiz nach Tirol und Vorarlberg bis auf Weiteres nur insoweit zu gestatten, als dieselbe m i t t e l s t d e r E i s e n b a h n erfolgt und über die betreffenden Thiere der gemeindeamtliche Nachweis erbracht wird, daß sie vor ihrem Abgange gesund befunden wurden und weder in der Ursprungsgemeinde, noch ihrer Umgebung eine anstekende Thierkrankheit herrscht.

B e r n , den 27. Dezember 1880.: Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß künftighin bei der Einfuhr in die Schweiz zum Zolle von Fr. 4 per q. nur solche Stöke zugelassen werden können, welche sich vermöge an denselben angebrachten Aufhaltfedern als Bestandtheile von Regenschirmgestellen qualifiziren.

63

Diese Tarifanwendung wird mit dem 1. Januar 1881 in Vollziehung treten.

B e r n , den 21. Dezember 1880.

Eid g. Z o l l d e p a r t e m e n t : Hammer.

Bekanntmachung.

Eine gewisse D o m e n i c a geb. B e l g r a n o, Ludwigs des Girolamo Bona's Ehefrau, von Genua, welche am 2. Februar 1872 das Haus ihres Ehegatten verlassen habe, um mit einem Grafen de Q u e l v i g u e n (?) zu leben, soll vor etwa zwei Jahren in der Schweiz gestorben sein ; ihr früherer Aufenthaltsort sei jedoch unbekannt geblieben, und an die heimatlichen Behörden sei auch kein Todschein eingelangt. Es wird die Vermuthung ausgesprochen, daß deren Tod vielleicht auf den Namen Q u e l v i g u e n eingetragen sei.

Diejenigen schweizerischen Behörden, welche über das Verbleiben oder das Ableben dieser Person Auskunft ertheilen können, werden hiemit ersucht, hievon der Bundeskanzlei Kenntniß zu geben, eventuell einen Todschein einzusenden.

B e r n , den 20. Dezember 1880.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Beförderung erledigte Stelle eines Instruktors II. Klasse der Kavallerie wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben. Jahresbesoldung Fr. 3000--3600*).

Anmeldungen für diese Stelle sind bis zum 15. Januar 1881 dem Schweiz.

Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 23. Dezember 1880.

Schweiz. Militärdepartement.

*) Nicht Fr. 3000--4000, wie es in voriger Nummer irrig steht.

64

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors I, Klasse der Sanitätstruppen mit einer Jahresbesoldung bis auf Fr. 4500 wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben Anmeldungen sind bis zum 15. Januar 1881 dem Schweiz. Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 23. Dezember 1880.

Schweiz. Militärdepartement.

Stell e-Ausschreibung.

An der eidgenössischen Anstalt für Prüfung der Festigkeit von Bau. materialien in Zürich wird hiemit die Stelle des Vorstandes der Anstalt und .Leiters der .Versuche zur Besetzung ausgeschrieben.

Mit derselben ist die Verpflichtung zu entsprechenden, mit den Untersuchungen zusammenhängenden Vorträgen am eidg. Polytechnikum verbunden.

Bewerber wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen und eines Curriculum vit bis 10. Januar 1881 an den Unterzeichneten einsenden, welcher auf Verlangen über Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird.

Z ü r i c h , den 10. Dezember 1880.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes: C. Kappeier.

Ausschreibung von Wolldeken.

Ueber die Lieferung von zirka 6000 Stük wollener Bett- beziehungsweise Bivouakdeken wird Konkurrenz eröffnet.

Die Lieferungsbedingungen können von der unterzeichneten Stelle bezogen oder bei derselben eingesehen werden.

Offerten sind unter Angabe der zu liefernden Stükzahl und mit Beilage eines Qualitätsmusters franko, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe Wolldeken" bis 24. Januar 1881 dem eidg. Oberkriegskommissariat in für Bern einzureichen.

B e r n , den 15. Dezember 1880.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

65

DBekaimtin.acliu.iig-.

Vom 1. August bis 15. November 1881 findet in Paris eine internationale Ausstellung von Gegenständen aus dem Gebiete der Elektrizität statt.

Indem wir hienach das bezügliche Reglement veröffentlichen, werden diejenigen Personen, welche sich an der Ausstellung zu betheiligen gedenken, eingeladen, sich bis spätestens Ende Februar 1881 bei unterzeichnetem Departement anzumelden.

Anmeldungsformulare können unentgeltlich von der Telegraphen·direktion in Bern bezogen werden.

B e r n , den 16. Dezember 1880.

Eidg. Post- und Eisenbahndepartement (Abtheilung Telegraphen) :

Bavier.

Internationale Ausstellung für Elektrizität.

r»aris 1S81.

Allgemeines Reglement.

I. Allgemeine Bestimmungen.

Art. 1. Die durch Dekret vom 23. Oktober 1880 autorisirte internationale Ausstellung für Elektrizität wird in Paris im Palast der Champs-Elysées am 1. August 1881 eröffnet und dauert bis zum 15. November 1881.

Bundesblatt. 33. Jahrg. Bd. I.

5

66

Art. 2. Eine durch Dekret vom 26. November 1880 ernannte und unter das Präsidium des Ministers für Posten und Telegraphen gestellte Kommission wird über die Maßnahmen bezüglich der allgemeinen Organisation der internationalen Ausstellung für Elektrizität zu Rathe gezogen.

Art. 3. Die zur Organisation und Durchführung der Ausstellung nöthigen Gelder werden beschafft durch Subventionen, die der Staat zu gewähren im Falle sein dürfte und durch einen Garantie-Verein, dessen subskribirende Mitglieder auf jeden Gewinnanteil, der über die Rükvergütung ihrer Einzahlungen sammt 4 °/o Zins hinausgeht, Verzicht leisten.

Der Gewinn, welcher bei der Liquidation der Rechnungen der Ausstellung nach Ausbezahlung der den Subskribenten des Garantiekapitals schuldigen Summen übrig bleibt, wird zur Disposition des Staates gestellt, welcher ihn nach den Vorschlägen der Organisationskommission wissenschaftlichen Unternehmungen von öffentlichem Interesse zuwendet.

Art. 4. Es wird ein technisches und ein Finanzkomite gebildet.

Das technische Komite wird aus Mitgliedern der Organisationskommission zusammengesezt und es können demselben durch Ministerialverfügung noch andere Personen beigegeben werden, die nicht dieser Kommission angehören.

Das Finanzkomite wird aus Mitgliedern der Organisationskommission und des Garantievereins gebildet.

Art. 5. Der durch Dekret vom 24. Oktober 1880 ernannte Generalkommissär ist beauftragt, unter der Oberaufsicht des Ministers der Posten und Telegraphen die gefaßten Beschlüsse durchzuführen. Die Oberleitung des administrativen Personals ist dem Generalkommissär übertragen.

Art. 6. Der G-eneralkommissär oder in dessen Abwesenheit der Sekretär des Generalkommissärs wohnt von Rechts wegen den Sizungen der Organisationskommission und der Komites mit berathender Stimme bei.

Art. 7. Diejenigen auswärtigen Staaten, welche sich an der internationalen Ausstellung für Elektrizität vertreten lassen, werden eingeladen, Spezialkommissäre zu bezeichnen. Diese lezteren verkehren direkt mit dem französischen Generalkommissär.

II.2' Zulassung. Klasseneintheilung.

Art. 8. Die ausländischen und französischen Zulassungsbegehren, welche wo möglich nach dem diesem Reglement beigegebenen

67 Formular abgefaßt sein sollten, müssen spätestens bis zum 31. März 1881 in den Besiz des Generalkommissärs in Paris gelangen.

Art. 9. Das technische Komite ist berufen, in lezter Instanz über die französischen Zulassungsbegehren zu entscheiden.

Art. 10. Der Generalkommissär bringt den Ausstellern den Entscheid über ihre Zulassung und die zur Verfügung gestellte Raumgröße und Oertlichkeit vor dem 15. Mai 1881 zur Kenntniß.

Art. 11. Die ausländischen Kommissäre sind berechtigt, den für die Aussteller ihres Staates benöthigten Raum im Gesammten zu verlangen und zu erhalten.

Solche Gesammtbegehren der fremden Kommissäre müssen vor dem 31. März 1881 in den Besiz des Generalkommissärs gelangen.

Die allgemeinen Pläne über die Einrichtung der in Folge der Gesammtbegehren bewilligten Räumlichkeiten müssen der Genehmigung durch den Generalkommissär unterstellt werden.

Art. 12. Diejenigen auswärtigen Aussteller, welche Staaten angehören, die nicht durch Spezialkommissäre vertreten sind, verkehren direkt mit dem französischen Generalkommissär.

Art. 13. Gedrukte Formulare für Zulassungsbegehren stehen an nachfolgenden Orten zur Verfügung der sieh darum Interessirenden : Im Ministerium der Posten und Telegraphen, rue de GrenelleSaint-Germain 101, in Paris.

Am Size des Generalkommissärs, Palais des Champs-Elysées, porte N° IV, in Paris.

Am Size der Handelskammern und gelehrten Gesellschaften von Paris und der Departemente.

Art. 14. Zur Ausstellung werden hauptsächlich die in der nachstehenden Aufzählung enthaltenen Gegenstände zugelassen : Apparate zur Erzeugung und Uebertragung der Elektrizität.

Natürliche und künstliche Magnete. Boussolen.

Apparate für das Studium der Elektrizität.

Anwendungen der Elektrizität : in der Télégraphie und zur Uebertragung des Schalles ; zur Erzeugung von Wärme ; zur Beleuchtung und zur Erzeugung des Lichtes; für Leuchtthürme und das Signalwesen ; zu Meldevorrichtungen (Warnsignalen) ; in Minen, im Eisenbahndienst und bei der Schiffahrt ; in der Kriegsführung ; in den schönen Künsten; zur Galvanoplastik, Elektro-Chemie und in

68

chemischen Industrien; zur Erzeugung und Uebertragung motorischer Kraft; in der Mechanik und Uhrenindustrie; in der Medizin und Chirurgie; in der Astronomie, Meteorologie und Geodäsie; bei der Landwirtschaft; auf Registri rapparate; im Betrieb anderweitiger industrieller Apparate; im Dienste des häuslichen Lebens.

Blizableiter.

Historische Sammlungen von Apparaten, die auf die frühesten Forschungen und ältesten Anwendungen der Elektrizität Bezug haben.

Bibliographische Sammlungen von Werken über theoretische und angewandte Elektrizität.

Art. 15. Die zur Ausstellung zugelassenen Gegenstände werden vom 1. Juli 1881 an im Industriepalast der Champs-Elysées in Empfang genommen.

Die Verpakungskisten müssen spezielle Adressen und Etiketten, die vom Generalkommissariat geliefert werden, tragen.

III.

Innere Einrichtungen.

Art. 16. Die Aussteller haben für die Räumlichkeiten, welche ihnen zugewiesen sind, keinerlei Zins zu bezahlen.

Art. 17. Die Verwaltung übernimmt die Herrichtung und allgemeine Ausschmükung der Räumlichkeiten des Palais des ChampsElysées auf ihre Kosten.

Die Aussteller sind gehalten, die Einrichtungs- und Ausschmükungskosten der ihnen speziell zugewiesenen Räume selbst zu bestreiten.

Die Pläne dieser Einrichtungen und die Zeichnungen für die Dekorationen unterliegen der Genehmigung durch den Generalkommissär.

Art. 18. Den Ausstellern wird auf Begehren die nöthige motorische Kraft zu einem zum voraus zu vereinbarenden Preise zur Verfügung gestellt.

Die motorische Kraft kann zur Ausführung der Experimente, welche für die Arbeiten des vom Staate während der Ausstellung organisirten internationalen Elektrikerkongresses nothwendig sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

IV. Eintritt.

Art. 19. Die Ausstellungslokale sind dem Publikum täglich von 8Va Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends und Abends von 8 bi& 11 Uhr geöffnet.

69 Art. 20. Die Mitglieder der Organisationskommission, des technischen und Finanzkomites, diejenigen des Garantievereins, die fremden Kommissäre, die Mitglieder des internationalen Elektriker" kongresses, die Agenten des Generalkommissärs, die Aussteller und Agenten dieser leztern, deren Anwesenheit als unerläßlich anerkannt wird, erhalten permanente Eintrittsfreikarten, die einen durchaus persönlichen Charakter tragen.

Art. 21. Die Erhebung der Eintrittspreise, wie diese durch den nachfolgenden Artikel 22 festgestellt sind, erfolgt vermittelst Eintrittskarten, von denen jede den Werth von 50 cts. hat.

Art. 22. Die gewöhnlichen Eintrittspreise sind in folgender Weise festgesezt : 1) W ä h r e n d der W o c h e n t a g e : Morgens von 8 Va bis 11 Uhr .

.

.

Fr. 1. 50 Von 11 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends .

,, 1. -- Abends von 8 bis 11 Uhr .

.

.

,, 1. 50 V) 2) An S o n n t a g e n : Von 8 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends .

Von 8 bis 11 Uhr Abends .

.

.

Fr. --. 50 ,, 1. --

V. Polizei und Aufsicht. -- Unterhalt.

Art. 23. Mit Zuzug der Polizei wird durch die Agenten des Generalkommissariats ein strenger Aufsichtsdienst zur Verhütung von Diebstählen organisirt.

Gegen Feuersgefahr werden die umfassendsten Maßregeln getroffen.

Immerhin ist die Verwaltung für Verluste, die durch Diebstnhl oder Feuerausbruch veranlaßt worden, nicht verantwortlich.

Art. 24. Die ausgestellten Gegenstände können ohne spezielle Erlaubniß des Generalkommissärs nicht vor Schluß der Ausstellung zurükgezogen werden.

Ohne schriftliche und vom Generalkommissär visirte Bewilligung des Ausstellers darf von keinem Ausstellungsgegenstand Zeichnung oder Photographie genommen werden.

Art. 25. Die Aussteller haben auf ihre Kosten für Instandhaltung und Reinigung ihrer Einrichtungen zu sorgen.

Art. 26. Für Aufbewahrung der leeren Pakkisten während der ganzen Dauer der Ausstellung wird den Ausstellern, die davon Gebrauch machen wollen, ein besonderer Raum angewiesen.

70

Für Benuzung desselben ist eine Gebühr von Fr. 6 per Kubikmeter zu entrichten. Jede Kiste, deren Größe unter einem Kubikmeter bleibt, bezahlt für l Kubikmeter.

Die Wiederherstellungskosten der leeren Pakkisten sind vom Aussteller zu tragen.

Art. 27. Die französischen und ausländischen Aussteller stehen unter dem Schuze der Garantien, welche das Gesez vom 23. Mai 1868 den Erzeugern von patentfähigen Erfindungen oder von Fabrikationsmodellen und Zeichnungen, die bei den Räthen der Prud'hommes deponirt werden können, gewährt.

Zu diesem Zweke genügt es, spätestens innerhalb des ersten Monats nach der Eröffnung der Ausstellung bei der Seine-Präfektur das Begehren um ein Garantiezeugniß für den ausgestellten Gegenstand vorzubringen.

Dieses Zeugniß, welches ohne irgend welche Kosten ausgehändigt wird, ist gültig vom Tage der Zulassung an bis zum Ende des dritten Monats, welcher auf den Schluß der Ausstellung folgt.

VI. Katalog. -- Anerkennungen.

Art. 28. Auf dem Wege der Ausschreibung und Vergebung wird durch Vermittlung des Generalkommisariats ein allgemeiner Katalog der Ausstellung angefertigt.

Der Unternehmer des allgemeinen Katalogs kann sich mit den offiziell eingeschriebenen Ausstellern bezüglich der Aufnahme von Reklamen, Anzeigen und bildlichen Darstellungen ihrer Handelsoder Industrieartikel direkt verständigen.

Art. 29. Verdienstdiplome und Medaillen verschiedener Klassen werden nach den Vorschlägen einer Jury, deren Zusammensezung später festgestellt wird, zugesprochen.

Art. 30. Alle auf die internationale Ausstellung für Elektrizität Bezug habenden Mittheilungen sind franko an die Adresse : Commissaire général de l'Exposition internationale d'électricité, au Palais des Champs Elysées, porte N° IV, à Paris, zu versenden.

Das gegenwärtige, durch die Organisations-Kommission den 6. Dezember 1880 berathene Reglement eingesehen und genehmigt, Gegengezeichnet, Der Minister der Posten Der Generalkcmmissär : und Telegraphen : Georg Berger.

Ad. Cochery.

71

N° 1

Ministerium der Posten und

Telegraphen.

Internationale Ausstellung

Elektricität.

Zulassungsbegerhren..

N° 1

Paris 1881.

Ich Unterzeichneter 1 wohnend in 2 stelle das Gesuch, nachgenannte Gegenstände ausstellen zu dürfen :

Indem ich erkläre, .vom allgemeinen Reglement Kenntniß genommen zu haben und mich demselben zu unterziehen, wünsche ich die nachstehend erwähnten Räumlichkeiten zu den durch die Artikel 16, 17 und 18 des genannten allgemeinen Reglements festgestellten Bedingungen zu erhalten Länge Horizontale Fläche auf dem Bo'den Breite Senkrechte Fläche an den Wänden

Breite der Fläche.

Höhe

Motorische Kraft während Stunden.

Den

Pferdekräfte, jeden Tag

1881.

(Unterschrift)

1

Dieser Baum bleibt unausgefüllt.

Name, Vorname, Firma und Adresse sind hier deutlich und in großer Schrift zu schreiben.

2

72

Bekanntmachung betreffend

das Abonniren auf das schweizerische Bundesblatt und den Bezug der eidg. Gesezsammlung.

A. Bundesblatt.

Inhalt des Bundesblattes.

ßundesräthliche Botschafter}, Berichte, Beschlüsse; Beschluss- und Gesezentwürfe ; Verhandlungen des Bundesrathes und der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Nationalrathe und dem Ständerathe, Uebersichten des Zollwesens (Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, und Zolleinnahmen), das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen, Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen u. s. w.

Gratis-Beilagen zum Bandesblatt.

Diese sind gegenwärtig folgende : Die laufende Gesezsammlung mit den Staatsverträgen; die eidgenössische Staatsrechnung, die in den drei Landessprachen erscheinende jährliche Uebersicht der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz; die Jahresberichte der schweizerischen Konsulate, einen starken Band bildend; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Preis und Bezugsmodus des Bundesblattes.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

73

Es kann jederzeit auf das Bundesblatt abonnirt werden, jedoch nur auf einen gan/en Jahrgang (gerechnet vom Januar bis Dezember), und zwar bei der Post oder bei der Expedition des Bundesblattes in Bern. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluß eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrüklich nicht bloss auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Bappen; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Reklamationen in Betreff des Bundesblattes und der Gesezsammlung sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Yerfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Bappen verlangt, soweit der Vorrath reicht.

B. Gesezsammlung.

Die eidg. Gesezsammlung bildet, wie gesagt, eine Gratisbeilage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnirt, erhält ohne weiters auch die einzeln erscheinenden, dem Bundesblatte beigegebenen Gesezbogen.

74

Nach dem Schlüsse eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen Nachnahme von Fr. 3 bezogen werden.

Sobald ein Band der Gesezsammlung geschlossen istwird dies im Bundesblatt bekannt gemacht.

B e r n , im Dezember 1880.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Fallesein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Coppet (Waadt).

2) ,, ,, Vésenaz (Genf).

3) Büreaudiener in Genf.

Anmeldung bis zum 21. Januar 1881 bei der Kreispostdirektion in Genf-

4) Posthalter und Briefträger in Rothrist (Aargau). Anmeldung bis zum 21. Jannar 1881 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Briefträger in Islikon (Thurgau). Anmeldung bis zum 21. Januar 1881 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Posthalter und Briefträger in Grüsch Anmeldung bis zum 21. Januar (Graubünden).

1881 bei der Kreispostdirectio in 7) Ablagehalter, Briefträger und Bote Chur.

in Rothenbrunnen (Graubünden).

75 1) Kontroleur bei der Hauptzollstätte im Portfranc zu Genf. Jahresbesoldung bis auf IV. 3800. Anmeldung bis zum 12. Januar 1881 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Revisor und eventuell Revisionsgehilfe bei der Oberpostdirektion.

3) Kanzlist und eventuell Kanzleigehilfe bei der Oberpostdirektion.

Anmeldung bis zum 14. Januar 1881 bei der Oberpostdirektion in Bern.

4) Postablagehalter und Briefträger Anmeldung bis zum 14. Januar in Col des Roches (Neuenburg).

1881 bei der Kreispostdirektion in l Neuenburg.

5) Postkommis in Neuenburg.

6) Briefträger in Uster (Zürich).

7) Briefträger in Zürich.

j Anmeldung bis zum 14. Januar ; 1881 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Briefträger in Niederhelfenschwyl (St. Gallen). Anmeldung bis zum 14. Januar 1881 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Posthalter in Malvaglia (Tessin). Anmeldung bis zum 14. Januar 1881 bei der Kreispostdirektion in Beilenz.

10) Fünf Postlehrlinge für den Postkreis Zürich. Anmeldung bis zum 21. Januar 1881 bei der Kreispostdirektion in Zürich. (Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich und, wenn möglich, persönlich, der Kreispostdirektion Zürich einzureichen und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse. Weitere Auskunft ertheilt die genannte Kreispostdirektion.)

Jahresbesoldnng nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 11) Zwei Telegraphisten in Lausanne.

1873. Anmeldung bis zum 18. Ja12) Telegraphist in Genf.

naar 1881 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 13) Telegraphist in Bern.

1873. Anmeldung bis zum 18. Ja14) ,, ,, Chauxdefonds.

nuar 1881 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 15) Telegraphist in Basel.

1873. Anmeldung bis zum 18. Ja16) ,, ,, Luzern.

nuar 1881 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

17) Telegraphist in Zürich. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 'Ï. August 1873. Anmeldung bis zum 18. Januar 1881 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

18) Zwei Telegraphisten in St. Gallen. Jahresbesoldun^ nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 18. Januar 1881 bei der Telegraphemnspektion in St. Gallen.

76 19) Telegraphist in Malvaglia (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. Januar 1881 bei der Telegrapheninspektion in Bellenz.

20) Telegraphist in Schwanden (Glarus). Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Januar 1881 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Zur Nr. l des Bundesblattes.

Nachweisung der im Monat November 1880 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

Zusammengestellt vom schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement.

Schweizerische Nordostbahn ) Tösstaalbahn

.

.

.

.

Schweizerische Centralbahn "J Basler Verbindungsbahn .

V

th 1h h .

Suisse Occidentale *) i

r

Gotthardbahn

8

736

90

40

-

339

96

5

-

24

Jura-Bern-Lnzern-Bahn

f

312

ü .

n

i

g

60

120

810

1,910 251

--

120

180

341

10

1,590

687

60

1,740

714 1,508

.

.

.

67

.

.

15 Y 15

-- --

Kilometer.

44

7,600

26.

27.

Ursache der Verspätungen.

Schnell- und PersonenzOge

Gemischte Zage

mit Versp itnng von: 10--20 Minnten. über 20 Minuten.

f S

mit Versp tang von: 15--30 Minuten. u ber 30 Minuten.

!

s

Min.

Min.

Min.

19

12

_

17

13

6

26

14

--

-

N a <

£ 1

S f

Sa

g*

1

h

<3> T3

.

g

O

&

Min.

Min.

Min.

2

17

_. _

17

2l

11

46

6

18

49

'--

5

18

-- --

5

19

_--

21 22

12

1

--

1 a

< ·

hl

v

TJ

I

108

254,599 7,110,806 220,187 5,435,713

38

929

9,661

37

-

2

99,690

40

554

2,509

7

481

--

11,558

21

15

10

48

145

10

24

3

56

70

44

10

23

16

7

26

30

-

-

-

-

--

30

30

-

--

-- 5 2

2 374 570

106 4

. 4

70

100,354

7,110

128,591 3,918,039 107,518 2,953,818 31,595

1,227

31,355

5

125

6,319

5 244

58 532

5202

^Q nin

17

193

2439

99,674 2,163,044

43

939

8,223

55

14

28

35

124 -

13

23

1

33

33

97

8

222,576 6,135,436 198,326 4,705,000

61

1,449

8,931

25

13

19

44

245

11

22

5

47

52

60

29

li 5,607 -2,804,180

-

-'

--

14,292

245,434

14,292

-

--

-

3,467

36,650

3,467

1 278

3624

--

--'

--

4

240

1,086

1,237

248

2

40

1,521

16,970

1,242

1 278

7

77

1,886

245,434

34

584

3,663

36,650

14 7

148

2,443

20

518

13,798

3624

4,814

50,546

4,814

50,546

8

87

4040

26480

3984

26008

17

108

1 558

2,430

22,594

2,430

22,594

14

126

1,614

3,370

s tsl

1 S (S

1 »

>

4

7,160

29. ^30. j 31.

32.

Ì «r

T3

^ a -e



s» =

aj e 05 S

--

5 GQ 10

1

-- -- --

a3 ~S d

T3 .

,,!f ?» §s ·»«1

1s II? i>§ t. S"

|l£ a> a> i -s 1« TJ3 Jl J 'S a

34.

4 ·

7

2

35.

lg ll ÖOS1

'S j=t

*ro2ent

Anzahl.

a T* è tu £ 60

SS

&*

Folgende Anzahl

i

N

io <

Kilometer kommen auf eine Verspätung auf eigener Bahn.

1 11

10 14

--

-

7

27

\

10 38

--

' --

1

34

34

19

2

--

|S

O

Kilometer.

1,35

10,330 236,963 25,,

15,4

0,75

2,"

5,004 123,539' 25,s

17,8

'--

44

5

--

11

--

-

6,11

1,67

33

-

34

8

10

1,25

o,,,

3,162

86,877

27

18,,

--

--

--

13

-

--

-

-

27,5

-

--

OK ,

20 c

83

4

25

2

3 -- -

89

13

646

9,063

31

1

2

-

21,6

16,9

2

3,66

2,05

1,120

24,304

23

15,5

1

0,9i

1,98

6,398 151,774

27

18,8

15,,

--

-

0,48

·1,10

7,146 122,717 26,i

22,« 15,5

t

--

--

--

--

--

-- 2

-- 18

1

114

114

1

18

2

-- 2

1

_ --

--

1

--

1

0,1,

8

-,

2,2,

4,814

50,546

--

14,5 1ÖK

Totale und Durchschnittsfahlen

2,628

264

2,103

7,128 2,385

21

295

870,191 22,932,563 774,048 8,214,909

40

947

8,726

199

14

77

37

245

49

21

11

53

114

336

114

4

9

204

5

222

40

16

1,15

Im Monat November Ì819 . .

2,609

270

2,280 6,667 2,094

19

359

866,927 22,441,003 775,150 17,978,695

41 ·

949

8,601

280

14

60

29

112

93

20

16

50

100

449

154

4

9

277

5

295

21

15

1,S6

11,,

1,S6

3,487 82,049 25,6

17,4

2,628 60,945 25,8

17,,

--

*) "Incl. Wald-Rüö, Toggenburgerbahn und Rapperswyl-Pfaffikon.

*) T, Bötzbergbabn, Sulgen-Goßau und Efiretikon-Hinweil.

3 ) ,, Aarg. Südbahn und Wohlen-Bremgarten.

*) ,, Jougne-Eclépens, Simplen, Bulle-Komont und Broyethalbahn.

S

·Sa .S M

11

3

--

Durehschnittieh legten per Stunde Gesammtfahrzeit incl. Aufenthalt zurük:

43

1 17

. - ,l

0,43

Û33

_

,

39. j 40.

2

180

-

§s ao

O «3

38.

_

-

-

l§ ff

37.

10

14

Waldenbjirg'erbahn] .

36.

i?« *É H ga< J ? j 'l

d S



g

1

1

·a.ä *3

<<-r 3 a3

S ·3a o

33.

Anschlüsse wurden versäumt:

An den Endpunkten der Fahrt trafen ein:

900

1,009

28.

Schnell- und Personenzuge.

25.

Bahn rerd gemischten nmmtcabL

24.

103,335 2,371,323 103,297 2,369,625

-

17

1!

23.

2

300

578

Kilometer.

22.

. 1

60 .

--


21.

Prozentual der auf apiUeten Schnell-, Pe Zöge im Verhaltn


s

~o

20.

bei SchnellPersonenzüt

E

N

a, «S-

S i "3 -g ·g «f

19.

18.

chädigung der tive, Achsenbr Warmlaufen C

'

^: u

Trifft im Durchschnitt auf einen dieser Züge.

17.

16.

15.

fgleisungen un aammeustöße

to

1

14.

roh Verspätim .nschlußanstait


Kilometer.

180 --

i

N

& ·S

.

-- 120

b 9 a - h 180 n.

lausanne-Echallens .

Appenzellerbahn

3,994 1,860

a1

Zuge.

630

1,718

Im Ganzen znrükgelegte

Extra-

Zöge.

Kilometer.

J

O

Davon entfallen auf die fahrplanmäßigen Schnell-, Personen- und gemischten Züge.

13.

Durchschnitt!.

Verspätung.

ü &<

è SS

12.

Anzahl.

3

's S 3§

11.

Durchschnitt!.

Verspätung.

SS

g 1

·ö §§ · ä

10.

Durchschnitt).

Verspätung.

II&

?

a

fahrplanmäßigen

9.

Durchschnittl.

Verspätung

S ao .~

f &· 'S o.

Schnell- und Personen-

-g à ·c .s t» .S «,J

3chweizerbahnen ';

,

7.

Total der .beförderten

C3 0) ,O

Verein!

6.

Anzahl.

i

Bezeichnung der Eisenbahnen.

5.

4.

e kommen jlometern.

3.

jeden Kilometer ; den zurükgelegte

2.

Gemischten

1.

In Folge einer Entgleisung auf der Rheinbrüfce mußte der Zugsverkehr auf der Basler Verbindungsbahn während fünf Tagen eingestellt werden.

Beilage zum Bundesblatt Nr. 1. -- Annexe à la Feuille fédérale N° 1.

-- 8 Janv. 1881. -- .·

Marques Je failliettt de coianglaises.s, Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 4 Janvier 1881, à trois heures après-midi.

N° 55.

J. C. Eno, chimiste, Londres.

Médecines pour nommes; fruit de sel; fruit saline.

Fruit Saline.

N° 56.

J. C. Eno, chimiste, Londres.

Médecines pour hommes; sel de fruits; fruit sait.

Fruit Sali N° 57.

J. C. Eno, chimiste, Londres.

Médecines pour hommes; poudre de fruit (fruit powder).

Fruit Powder.

32

Marques de fabrique et de commerce anglaises.

X° 58.

Samuel Fox & Cie., fabricants, Sheffield.

Montures de parapluies et de parasols.

X» 59.

James Willis, fabricant, Stockbridge près de Sheffield.

Coulants pour parapluies et parasols.

N° 60.

Peter Stubs, fabricant, Warrington.

Acier et fil d'acier, scies, lames de scies et outils de Lancaster, avec ou sans tranchant» STUBS N° 61.

Peter Stubs, fabricant, Warrington.

Acier et fil d'acier, lames de scies et outils de Lancaster, avec ou sans tranchant.

Marques de fabrique et de commerce anglaises.

33

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marque» de fabrique et de commerce en date du 5 Janvier 1881, à trois heures, après-midi.

N° 62.

Leadbeater & Scott, fabricants, Sheffield.

Acier, limes, scies, fils d'acier, outils pour ingénieurs, outils tranchants, coutellerie de toutes sortes, ressorts d'acier.

Beilage zum Bundesblatt Nr. 1. -- Annexe à la Feuille fédérale N° 1.

-- 8 Janv. 1881. --

Convention entre

la Suisse et la France sur l'a propriété littéraire, artistique et industrielle, du 30. juin 1864.

Dépôt de marques de fabrique et de commerce.

Les marques de fabrique et de commerce suivantes (9) ont été -déposées au bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce (département du Commerce et de l'Agriculture) depuis le 1er octobre au 31 décembre 1880: Nos 431.

Novembre 13. MM. F. Prot & Cie, à Paris (rue S te -Anne).

Une marque de fabrique pour des produits de parfumerie.

432--437.

,,

15. M. Victor Lenoël, directeur de la manufacture de bougies et savons de l'Etoile (de Milly), à S'-Denis (Seine).

Six marques de fabrique pour savons et bougies.

438.

,,

20. MM. Neel son and Anderson, fabri' cants d'appareils, à Paris, 21, Fau. bourg Poissonnière.

Une marque de fabrique destinée à un appareil à faire de la crème.

439.

Décembre

2. MM. Albert Weiß & C ie , à Lyon, . . rue de la Grange, 15.

Une marque de fabrique destinée à être appliqué sur des étuis et paquets de bougies.

B e r n e , le 1er janvier 1881.

Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce.

16

146

Handels- und Zollvertrag zwischen

der Schweiz und dem deutschen Zoll- und Handelsverein, vom 13. Mai 1869.

Depot von Fabrik- und Handelsmarken.

Die folgenden Fabrik- und Handelsmarken (5) sind beim eidg.

Amte für Fabrik- und Handelsmarken (Handelsdepartement) während des Zeitraums vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1880 deponirt worden : Nr. 71.

Oktober

5.

72.

,,

19.

73.

,,

23.

Gebrüder Barnewitz in Dresden.

l Fabrikmarke für Schlittschuhe.

Gebrüder Buz in Augsburg.

l Fabrikmarke für Zündhölzer.

Daniel Voelker in Lahr.

l Fabrikmarke für Chicorée.

74. November 22.

75.

,,

Gebrüder Buz in Augsburg.

l Fabrikmarke für Zündhölzer.

25. Hermann Mayer in Göppingen (Württemberg).

l Fabrikmarke für Glanzstärke.

B e r n , den 1. Januar

1881.

Eidg. Amt für Fabrik- und Handelsmarken.

147

Bundesrathslbeschluß betreffend

Anwendung der Art. 4 und 30 des Bundesgesezes über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken.

(Vom 4. Jänner 1881.)

Der schweizerische Bundesrath, in weiterer Ausführung des Art. 4 des Bundesgesezes betreffend den Schuz der Fabrik- und Handelsmarken und in Anwendung des Art. 30 des gleichen Gesezes, beschließt : Der Art. 4 des Bundesgesezes vom 19. Dezember 1879 , betreffend den Schuz der Fabrik- und Handelsmarken, wonach Anfangsbuchstaben einer Geschäftsfirma, sowie Zeichen, die ausschließlich aus Zahlen, Buchstaben oder Worten bestehen, nicht genügen, um eine Marke zu bilden, bezieht sich nicht auf: 1) Personennamen, zu deren Gebrauch der Hinterleger berechtigt ist; 2) Ziffern, Buchstaben und Worte, sofern dieselben durch Zeichnung oder eigenthümliche Form von den gewöhnlichen leicht zu unterscheiden sind.

Das eidg. Amt für Fabrik- und Handelsmarken ist ermächtigt, ausnahmsweise auch als Marken anzunehmen : a. Benennungen , welche der Hinterleger für seine Erzeugnisse zuerst angewendet hat; b. bei Uhren, Bijouterien u. s. w. sehr kleine, aus Anfangsbuchstaben bestehende Stempel, sofern jene Marken (a und b) schon vor dem i, Oktober 1879 in einem andern Lande hinterlegt worden sind und ohne Nachtheil des Berechtigten nicht geändert werden könnten.

B e r n , den 4. Jänner 1880.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der V i c e p r ä s i d e n t :

Droz.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

148

Arrêté du Conseil fédéral concernant

l'application des art. 4 et 30 de la loi fédérale sur la.

protection des marques de fabrique et de commerce.

(Du 4 Janvier 1881.)

LE CONSEIL FÉDÉRAL SUISSE, en exécution ultérieure de l'art. 4 de la loi fédérale sur laprotection des inarques de fabrique et de commerce, et en application de l'art. 30 de cette loi, arrête : L'article 4 de la loi fédérale du 19 décembre 1879, concernant la protection des marques de fabrique et de commerce, à, teneur duquel les initiales d'une raison de commerce, ainsi que lessignes qui se composent exclusivement de chiffres, de lettres ou de mots, ne suffisent pas pour constituer une marque, ne s'applique pas: 1° aux noms de personnes dont le déposant a droit de faireusage ; 2° aux chiffres, lettres ou mots qui par le dessin ou leur forme particulière peuvent facilement être distingués des chiffres, lettres ou mots ordinaires.

Le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce est autorisé à accepter également, à titre d'exception, commemarques : aj les dénominations que le déposant a utilisées en premier lieu pour ses produits; b/ pour les montres, les articles de bijouterie, etc., les poinçons de très petite dimension qui se composent d'initiales, pour autant que ces marques (a et b) ont déjà été déposées dans un autre pays avant le 1er octobre 1879, et ne peuvent être modifiées sans préjudice pour l'ayant droit.

B e r n e , le 4 Janvier 1881.

Au nom du Conseil fédérât suisse, Le Vice-Président : DROZ.

Le Chancelier de la Confédération : SCHIESS.

y)

Schweiz. Fabrik- und Man tiels-Marken.

Marques de fabrique et de commerce suisses,

ir^" Es wird hiemit den Interessenten mitgetheilt, dass die MarkenBeilagen zum Bundesblatte (worin die eingetragenen Fabrik- und HandelsILarken veröffentlicht werden) gegen Bezahlung von 60 Ct. per Bogen vom eidg. Amt bezogen werden können.

Die Hinterleger von Fabrik- und Handels-Marken werden hiemit aufmerksam gemacht darauf, dass laut Art. 5c der Vollziehungsverordnung vom 2. Oktober 1880 die für jede Marke zu entrichtende Gebühr von Fr. 20 per Postmandat an das eidg. Amt gesendet werden muss, wenn nicht der Hinterleger beim Amt selbst die Zahlung leistet.

tC^ Nous faisons savoir aux intéressés que les suppléments à la Feuille fédérale contenant la publication des marques de fabrique et de commerce déposées sont délivrées dès aujourd'hui par le bureau des marques de fabrique, à raison de 50 centimes la feuille.

Nous rappelons aux commerçants et industriels qui se proposent d'effectuer le dépôt de marques de fabrique et de commerce que, d'après l'art. 5, lettre c du règlement d'exécution du 2 octobre 1880, l'émolument de fr. 20 à payer pour le dépôt de chaque marque doit être transmis au bureau fédéral par mandat postal, à moins que le déposant ne paie cet émolument au bureau même.

150

Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

Die nachfolgenden Marken sind vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels( Marken in Bern am 30. Decomber 1880, 4 Uhr Nachmittags, eingetragen worden.

Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 30 Décembre 1880, à quatre heures après-midi.

N° 374.

Louis Rozat, fabricant, Chaux-de-Fonds.

Mouvements ou boîtes de montres.

N° 375.

Louis Rozat, fabricant, Chaux-de-Fonds.

Mouvements ou boîtes de montres.

Marques de fabrique et de commerce suisses.

151

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 3. Januar 1881, 11 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 3 Janvier 1881, à onze heures du matin.

N° 376. '

Thimothée Catalan, cadet, négociant, Carouge.

Thé purgatif vulnéraire des alpes.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-' Marken in Bern am 3. Januar 1881, 12 Uhr Mittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 3 Janvier 1881, à midi.

N° 377.

Société coopérative d'horlogerie Pontenet.

Ebauches et finissages de montres.

152

Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 5. Januar 1881, 8 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 5 Janvier 1881, à huit heures du matin.

N° 378.

Louis-Auguste Etienne-Guy ot, fabricant d'horlogerie, Kenan.

Mouvements et boîtes de montres or et argent.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1881

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.01.1881

Date Data Seite

57-76

Page Pagina Ref. No

10 010 962

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.