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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Joh. Burger von Fahrwangen, in Liestal, gew. Sappeur-Rekrut.

(Vorn 17. Juni 1881.)

Tit.

Durch Urtheil des Kriegsgerichts der V. Division vom 14. Juli 1880 wurde J o h a n n B ü r g e r , Johannes, Sager, von Fahrwangen (Kts.

Aargau), in Liestal, geb. 1860, Sappeurrekrut, wegen Diebstahls, in Anwendung der Art. 131, 132, 133 b und 136 des Bundesgesezes über die Strafrechtspflege für die eidgen.

Truppen vom 27. August 1051, verurtheilt: 1) zu einer Zuchthausstrafe von 11/2 Jahren; 2) zum Verlust der bürgerlichen Rechte und Ehren auf die Dauer von drei Jahren (von Verbüßung der Strafe an gerechnet); 3) zur Kassation und 4) zur Bezahlung der Kosten, soweit sie ihm nach dein Geseze auffallen.

Burger hatte in der Nacht vom 2. auf den 3. Juli 1880 seinen Dienst- und Zimmerkameraden Joseph Fehr und Jakob Rupf im Zimmer Nr. 31 der Kaserne Liestal ihre Portemonnaies entwendet, und zwar dasjenige des Fehr mit einem Geldinhalt von Fr. 55, dasjenige des Rupf mit einem solchen von Fr. 15.

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Nach anfänglichem Leugnen legte Burger unterm 4. Juli 1880 ·ein unumwundenes Geständniß ab, ersezte das Gestohlene und unterzog sich der Anklage, so daß der Fall ohne Beizug von Geschwornen beurtheilt worden ist.

In einem vom 6. dies datirten Gesuche bittet nun Joh. Burger um Gnade, indem er auf sein Wohlverhalten in der Strafanstalt und auf die dürftige Lage seiner Eltern verweist.

Der Regierungsrath des Kantons Basel-Landschaft bestätigt, gestüzt auf den Bericht der Strafanstaltsdirektion, daß sich Burger während der ganzen Zeit seiner Detention sehr gut aufgeführt habe.

Wie es mit den Vermögensverhältnissen der Eltern Burger steht, ist aus den Akten nicht ersichtlich ; auch geben dieselben über die persönlichen Verhältnisse des Verurtheilten nicht nähern Aufschluß.

Gestüzt darauf, daß sich der Petent in der Strafanstalt während der ganzen Zeit seiner bald einjährigen Detention sehr gut ·aufgeführt hat, und daß das gestohlene Geld wieder ersezt worden ist, wird beantragt: es möchte dem Potenten der lezte Drittheil der ihm auferlegten Zuchthausstrafe in Gnaden erlaßen werden.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 17. Juni 1881.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Droz.

Der Kanzler der Eidgenoßenschaft : Schieß.

Bnndesblatt. 33. Jahrg. Bd. in.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Joh. Burger von Fahrwangen, in Liestal, gew. Sappeur-Rekrut.

(Vorn 17. Juni 1881.)

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Jahr

1881

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27

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25.06.1881

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396-397

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