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Inserate.

Bekanntmachung.

Die Drukschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, werden meistens in ungenügender Anzahl eingesandt, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberüksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung des eidg.

Sekretariats für Druksachen, ein entsprechender Reservevorrath an lezteres eingesandt werden muß, besser ist jedoch Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Publikation.

Mit Schreiben vom 21. dies macht die Auswanderungsagentur Ph. Bommel & de. in Basel dem unterzeichneten Departement die Mittheilung, daß sie in Folge Krankheit des Hrn. Alphons Debrunner-Alt in Frauenfeld (siehe Bundesblatt 1881, Bd. III, S. 616) denselben als Dnteragenten entlassen habe.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Ausschreibung.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März 1882 werden die Stellen der sämmtlichen Beamten der Postverwaltung zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohue weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt, mit der Alters- und Heimatsangabe und den nöthigen Zeugnissen begleitet, einzureichen : a. für die Stelle des Oberpostdirektors, bis spätestens den 7. Januar 1882, dem Postdepartement; b. für die Stellen der übrigen Beamten der Oberpostdirektion, sowie der Kreispostdirektoren, bis zum 15. Janwar 1882, der Ofoerpostdirektion j c. für alle andern Beamtenstellen der Postverwaltung, bis längstens Ende Januar 1882, der betreffenden Kreispostdirektion.

Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

B e r n , den 20. Dezember 1881.

Die Oberpostdirektion.

Ausschreibung.

Wesen Ablauf der Amtsdauer anf 31. März 1882 werden die Stellen sämmtlicher Beamten der Zollverwaltung zu freier Bewerbung ausgeschiieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt und mit den nöthigen Zeugnissen begleitet spätestens bis zum 4. Januar 1882 einzureichen: a. für die Stelle des Oberzolldirektors -- dem Zolldepartement; b. für die übrigen Beamtungen der Oberzolldirektion, sowie für die Stellen der Zollgebietsdirektionen -- der Oberzolldirektion ; c. für alle andern Beamtungen der Zollverwaltung -- der betreffenden Zollgebietsdirektion.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Schweiz. Zolldepartement.

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Schweizerische Nordostbahn.

Mit Bezugnahme auf unsere Publikation vom 13. September dieses Jahres bringen wir zur Kenntniß, daß die Taxen der Stationen Aarau, Brugg und Rothkreuz im Gütertarif N. 0. B. - V. S. B. II. Heft vom 1. Oktober 1878 bis auf Weiteres in Kraft bleiben.

Z ü r i c h , den 20. Dezember 1881.

Die Taxen der Station Luzern im Gütertarif N. 0. B. - V. S. B. II. Heft Tom 1. Oktober 1878 treten mit 31. März 1882 außer Kraft nnd werden auf den gleichen Zeitpunkt durch neue Taxen ersetzt.

Z ü r i c h , den 20. Dezember 1881.

Die Direction.

Bekanntmachung.

Nach einer Depesche des schweizerischen Konsuls in B e s a n ç o n vom 10. dieses Monats sucht der Direktor des Arsenals in gedachtet Stadt Schlosser, J u s t i r e r (ajusteurs), M e c h a n i k e r und K u p f e r s c h m i e d e .

Die Arbeiten für das erwähnte Arsenal werden im Akkord vergeben und gut bezahlt.

Man verlangt von den sich meldenden Arbeitern gehörige Ausweisschriften, und von den Schweizern, welche noch nicht 30 Jahre alt sind, daß sie ihr Militärdienstbüchlein vorweisen. Diejenigen, welche jugendhalber noch kein solches Büchlein besizen, haben dafür die Ermächtigung ihrer Eltern oder ihres Vormundes vorzuweisen.

B e r n , den 17. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschirt: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare sammt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfniß entgegen und darf als vorzüglicher R a t h g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Büreaus aufs Beste empfohlen werden.

Stämpfli'sche Buchdruckerei in Bern.

Gotthardbahn.

Am 1. Januar nächsthin wird, vorbehaltlich die hoheitliche Bewilligung, der große Gotthardtunnel dem öffentlichen Verkehr übergeben.

Von diesem Tage an werden sowohl Personen, wie auch Reisegepäck, lebende Thiere und Güter zur Beförderung von der Station Göschenen nach der Station Airolo und umgekehrt, übernommen. Der bezügliche Tarif kann auf unserem kommerziellen Bureau in Luzern eingesehen una bezogen werden.

Der demnächst zur Veröffentlichung gelangende Fahrtenplan sieht im Anschluß an die eidgenößische Post in Göschenen und Airolo vorläufig drei Kurse in jeder Richtung vor.

L u z e r n , den 7. Dezember 1881.

[H 2720 Y] Die Direktion der Gotthardbahn.

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Bekanntmachung betreffend

das Abonniren auf das schweizerische Bundesblatt und den Bezug der eidg. Gesezsammlung.

A. Bundesblatt.

Inhalt des Bandesblattes.

Bundesräthliche Botschaften, Berichte, Beschlüsse; ßeschluss- und Gesezentwürfe ; Verhandlungen des Bundesrathes und der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Nationalrathe und dem Ständerathe, Uebersichten des Zollwesens (Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, und Zolleinnahmen), das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen, Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen, Fabrikund Handelsmarken u. s. w.

Gratis-Beilagen zum Bundesblatt.

Diese sind gegenwärtig folgende : Die laufende Gesezsammlung mit den Staatsverträgen; die eidgenössische Staatsrechnung, die in den drei Landessprachen erscheinende jährliche Uebersicht der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz; die Jahresberichte der schweizerischen Konsulate, einen starken Band bildend; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

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Preis und Bezugsmodus des Bundesblattes.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Es kann jederzeit auf das Bundesblatt abonnirt werden, jedoch nur auf einen ganzen Jahrgang (gerechnet vom Januar bis Dezember), und zwar bei der Post oder bei der Expedition des Bundesblattes in Bern. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluß eines Jahres oder' gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrüklich nicht bloss auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Reklamationen in Betreff des Bundesblattes und der Gesezsammlung sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Yerfluß Ton drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt, soweit der Vorrath reicht.

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B. Gesezsammlung.

Die eidg. Gesezsammlung bildet, wie gesagt, eine Gratisbeilage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnirt, erhält ohne weiters auch die einzeln erscheinenden, dem Bundesblatte beigegebenen Gesezbogen.

Nach dem Schlüsse eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen Nachnahme von Fr. 3 bezogen werden.

Sobald ein Band der Gesezsammlung geschlossen ist, wird dies im Bundesblatt bekannt gemacht.

B e r n , im Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Eidgenößisches Polytechnikum in Zürich.

Eine H a u ' p t p r o f e s s u r f ü r I n g e n i e u r w i s s e n s c h a f t e n a m eidg. Polytechnikum (Graphische Statik, Brücken- und Eisenhahnbau) ist durch Todesfall erledigt und wird hiemit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen und wissenschaftlichen Arbeiten, sowie eines Curriculum vitae sind bis spätestens den 10. Januar 1882 dem Unterzeichneten einzusenden, der auf Verlangen über die Anstellungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird.

Zürich, den 13. Dezember 1881.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes: C. Rappeler.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brod und Ochsenfleisch für die im Laufe des Jahres 1882 auf den Waffenpläzen Bern, Thun, Luzern, Liestal, Aarau, Brugg, Zürich, 8t. Gallen, Frauenfeld, Herisau und Chur abzuhaltenden Militärkurse werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das erste Semester, bis 31. Juli 1882, als für das ganze Jahr formulirt, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod oder Fleischlieferung" versehen, bis 81. Dezember nächsthin dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat in B e r n franko einzusenden.

Bei den Eingaben für die Fleischlieferung ist der Preis sowohl per Ration von 312ysi g. als per Ration von 320 g. zu berechnen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Leztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheiniung berü beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht erüksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der betreffenden Kantons-Kriegskommissariate und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 5. Dezember 1881.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

g

Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Wir haben einer Steinbruch-Gesellschaft eine Taxe von Fr. 80 per "Wagenladung von 10,000 kg., oder dafür zahlend, für Sandsteintransporte ab Ostermundingen nach Genf gewährt.

Diese Taxe kommt auf dem Rückerstattungswege zur Anwendung, und zwar gegen Garantie eines jährlichen Minimalquantums von 300 Wagen.

L a u s a n n e , den 10. Dezember 1881. 2a Dem Publikum wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß der Spezialtarif vom 10. Mai 1881 für die Ausgabe von Sonntags und Montags gültigen Billets von Bouveret und St. Maurice nach Monthey, St. Maurice, Vernayaz, Martinach, Sitten, Lenk-Susten, Turtmann, Rarogne, Vispbach und Brieg, und umgekehrt, vom 15. März 1882 ab aufgehoben und nicht ersetzt werden wird.

L a u s a n n e , den 15. Dezember 1881. 22 Die Direction.

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Jahr

1881

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.12.1881

Date Data Seite

911-918

Page Pagina Ref. No

10 011 317

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