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Bemerkungen.

Zürich. Die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Außersihl erfolgte durch einen Transport Mastochsen aus Basel, von welchen 5 infizirt befunden und deßhalb auf veterinär-polizeiliche Anordnung sofort an die Schlachtbank abgeliefert wurden.

In Wetzikon, Bezirk Hinweil, sind 2 Rozfälle vorgekommen.

Bern. Ueber die Ortschaften Röschenz und Liesberg ist der Ortsbann verhängt worden; die rasche Verbreitung der Seuche machte sich von den Gemeindeweiden aus.

IQ Röschenz und in Finsterhennen, Bezirk Erlach, ist je l und in Delsberg sind 2 Milzbrandfälle vorgekommen.

In Obergoldbach, Bezirk Konolfingen, mußte ein an Roz erkranktes Pferd abgethan werden.

Luzern. In Dambach, Gemeinde Pfaffnau, wurde l Fall von Milzbrand konstatirt.

Solothurn. Die Verschleppung der Maul- und Klauenseuche auf die Weiden von Matzendorf und Herbetswyl erfolgte von Matzendorf aus. Die am 1. Juni noch infizirten Ställe enthalten 195 Stük Vieh.

Zu verzeichnen sind ferner 3 sporadische Milzbrandfälle im Kreise Balsthal.

Baselstadt. Die 2 infizirten Stallungen enthalten je 3 Stük Vieh. Stallsperre und die üblichen Gegenmaßregeln sind angeordnet.

Appenzell A. Rh. In Urnäsch, Bezirk hinter der Sitter, ist ein Mastschwein infolge Erkrankung an Milzbrand umgestanden.

Thurgau. In Sitterdorf, Bezirk Bischofszell, und in Bottighofen, Bezirk Kreuzungen, ist je l Fall von Milzbrand konstatirt worden.

Tessin. In Lamone, Bezirk Lugano, mußte ein an Roz erkranktes Pferd abgethan werden.

949 Wallis. Ueber den Bezirk Monthey ist in Folge des erneuerten Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche provisorisch Viehsperre verhängt worden.

Alles in Halden an der Lungenseuche erkrankte Vieh wurde sofort abgeschlachtet. Die nöthigen Maßregeln zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Seuche sind angeordnet.

Mit Rüksicht auf das Erlöschen der Maul- und Klauenseuchein der nordöstlichen Schweiz hat der Bundesrath unterm 10. Mai die am 9. Oktober 1880 angeordnete Reduktion der Gültigkeitsdauer der Viehgesundheitsscheine auf 3 Tage aufgehoben und dieselbe für den Viehverkehr im Innern der Schweiz, ausgenommen für denjenigen in den Kantonen Solothurn, Graubünden und Tessin und in den bernischen Amtsbezirken Wangen und Laufen, wieder; auf 8 Tage angesezt.

In Elsaß-Lothringen ist die Maul- und Klauenseuche fast gänzlich erloschen. Anfangs Mai war die Seuche noch in 5 Gemeinden zu beobachten.

Die Lungenseuche ist in Baden in einem Stalle und in Württemberg und Bayern in mehrern Stallungen ausgebrochen.

In der Lombardei sind 215 Thiere an der Maul- und Klauenseuche erkrankt.

Auf Ende Mai wird vom österreichischen Bulletin eine Gemeinde in Dalmatien als von der Rinderpest verseucht verzeichnet.

B e r n , den 1. Juni

1881.

Schweizerisches Handels- und Landwirlhschaftsdepartement..

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1881

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2

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24

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.06.1881

Date Data Seite

948-949

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10 011 103

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