71

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1881.

(Vom 6. Juni 1881.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr zu unterbreiten.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei.

2. M a t e r i a l .

h. Konsulate (Register, Insertionen) .

.

. Fr. 1000. -- Erst mit dem Jahre 1877 wurde hiefür ein besonderer Ansaz in den Voranschlag aufgenommen, und zwar in der Höhe des diesjährigen Ansazes. Derselbe wurde auch, mit Ausnahme des Jahres 1879, immer vollständig in Anspruch genommen. Die Rechnungen der lezten Jahre ergaben nämlich folgende Ziffern: 1877 .

.

.

.

F r . 1500. 5 8 1878 .

.

.

.

,, 1468. 7 1 1879 .

.

.

.

,, 1178. 7 6 1880 .

.

.

.

,, 1551. 6 6 Für dieses Jahr ist der gewährte Kredit jedoch bereits erschöpft, und derselbe wird auch für die Zukunft nicht mehr genügend sein.

Wir ersuchen daher um Erhöhung desselben um Fr. 1000. --

72

Dritter Abschnitt.

B. Departement des Innern.

III. B. I. 4. I n t e r n a t i o n a l e g e o g r a p h i s c h e A u s s t e l l u n g in V e n e d i g . Fr. 5,000 Im Monat September nächsthin findet in Venedig ein internationaler geographischer Kongreß statt, mit welchem eine internationale geographische Ausstellung verbunden wird. Soll die Schweiz bei dieser Ausstellung ihren Plaz in würdiger Weise ausfüllen, so ist nothwendig, daß der Bund durch Betheiligung an den Kosten diejenigen Institute und Privaten wirksam unterstüze, welche die Ausstellung mit ihren Erzeugnissen beschiken sollen; überdies ist die Aufstellung eines Kommissärs nöthig, welchen wir in der Person des Hrn. Oberst D u m u r , Chef des eidg. topographischen Bureau,, auch bereits bezeichnet haben. Der Kredit, welchen der Bund bei der internationalen geographischen Ausstellung vom Jahre 1875 findie schweizerische Betheiligung aussezle und welcher auch ausreichte, betrug Fr. 5000. Mit Rüksicht auf die vorgerükte Zeit hat der Bundesrath von sich aus, immerhin unter Vorbehalt der Genehmigung durch die gesezgebenden Käthe, für Venedig einen Kredit im gleichen Betrage bewilligen zu sollen geglaubt, und ersucht um Genehmigung desselben.

II. Statistisches Bureau.

I. d. Gehilfen und p r o v i s o r i s c h e H i l f s a r b e i t e r Fr. 3,600 Das im November 1880 der Bundesversammlung vorgelegte Budget hatte zwar mit Rüksicht auf die Mehrarbeit, welche die Bearbeitung der Volkszählung dem statistischen Bureau auferlegt, die neu anzustellenden provisorischen Hilfsarbeiter in Rechnung gebracht ; es erwuchsen aber seither diesem Bureau durch die Beschlüße der Bundesbehörden noch weitere damals nicht vorgesehene Mehrarbeiten und Mehrausgaben. Erstlich war sofort das Ergebniß der eidg. Volkszählung im Kanton Tessin mit der am 23. August 1880 in demselben Kanton vorgenommenen kantonalen Volkszählung, gegen welche Beschwerde geführt wird, zu vergleichen; zweitens mußte, da die Bundesversammlung Mitte Februar behufs der Behandlung der eidg. Volkszählung und einer darauf basirteli Wahlkreiseintheilung für die Nationalrathswahlen wieder zusammen zu treten beschloß, sofort das Ergebniß dieser Zählung ausgernittelt und in einer reduzirten Ausgabe dargestellt werden; endlich wird diesmal auch, und zwar in der Erwartung eines guten Erfolgs, nämlich einer vollständigen Berufsstatistik, das Material einer viel einläßlichem Revision unterzogen als früher. Dieses macht aber eine

73

längere Beibehaltung des vermehrten Hilfspersonals nothwendig, wenn nicht die Publikation der Ergebnisse sich noch länger als bei frühern Volkszählungen hinaus ziehen soll.

III. Bauwesen.

6. E r w e i t e r u n g s - und U m b a u a r b e i t e n .

H e i z u n g im B u n d e s r a t h h a u s e .

.

. Fr. 10,500

Sie haben für die Anschaffung von zwei neuen Dampfkesseln für die Heizung im Bundesrathhause, inkl. Ofenbau, Verbindungsleitungen und nothwendige bauliche Arbeiten Fr. 19,000 bewilligt. Der bezüglichen Kostenberechnung lag die Idee zu Grunde, daß die Kessel wieder in den bisherigen zwei Heizräumen im östlichen und westlichen Flügel des Gebäudes aufgestellt werden sollen.

Näheres Studium der Angelegenheit ergab jedoch zur Evidenz, daß bei Anlaß der Ersezung der Kessel die Erstellung eines eigenen Kesselhauses außerhalb des Bundesrathhauses und die Aufstellung beider Kessel in einem Lokal in Aussicht genommen werden sollte.

Durch die projektirte Aenderung können verschiedene Vortheile- erreicht werden, nämlich : a. der Betrieb wird einfacher, indem nur mehr ein Mann zur Bedienung der ganzen Heizung nothwendig wird ; b. die Uebcrwachung über Heizer und Anlage wird eine einfachere und damit auch eine bessere ; c. im Herbst und Frühjahr braucht nur mit einem Kessel geheizt zu werden, und für den Fall, daß einer der Kessel defekt würde, könnte man bei Anwendung etwas forcirteren Feuers mit dem andern Kessel auskommen, wodurch Störungen im Betriebe fast zur Unmöglichkeit gemacht werden; d. im Falle einer Kesselexplosion, die zwar nicht wahrscheinlich, aber doch möglich ist, würden die Folgen sich nicht auf das Hauptgebäude und dessen Insaßen ausdehnen, sondern sich nur auf das Kesselhaus beschränken.

Durch die Erstellung eines besondern Kesselhauses und die nothwendig werdenden größern Veränderungen der Leitungen u. s. w.

stellt sich jedoch der Voranschlag auf Fr. 29,500. Die Fr. 10,500 betragenden Mehrkosten laßen sich jedoch wohl rechtfertigen, indem sich leztere Summe, abgesehen von vorgenannten Vortheilen, durch Vereinfachung des Betriebes, resp. durch Verminderung der Kosten für Löhnung, Brennmaterial und Unterhalt reichlich verzinsen wird.

74

8 . E r s t e l l u n g v o n z w e i L ä u f e r m ü h l e n in d e r P u l vermühle Chur ; .

.

.

.

.

. F r . 14,200 Auf den Wunsch des Militärdepartements haben wir in Aussieht genommen, das Geschüz- und Gewehrpulver künftighin nur noch in den sog. Läufermühlen anfertigen zu laßen, was zur Folge hat, daß noch im laufenden Jahre zwei weitere solche Werke in Chur errichtet werden müssen.

Der Kostenvoranschlag für ein Läufermühlegebäude stellt sich auf Fr. 7100.

M u n i t i o n s m a g a z i n Nr. 2 in F r e i b u r g . Fr, 11,671 Da die Arbeiten zu diesem Gebäude wegen Schwierigkeiten bezüglich der Ertheilung der Baubewilligung nicht frühzeitig genug in Angriff genommen werden konnten, um noch im Jahr 1880 zur Vollendung gelangen zu können, so sind wir im Falle, den im lezten Jahre nicht verwendeten Theil des Kredites von Fr. 31,000 mit Fr. 11,671 nochmals zu verlangen.

Zollhaus Roggenburg .

.

.

. F r . 4,200 Infolge bevorstehender Auswanderung des Eigentümers ist das bisher von der Zollverwaltung um jährlich Fr. 325 in Miethe innegehabte, bei der sog. Neumühle an der Lützel gelegene Zollhaus Roggenburg käuflich .geworden.

Da die Lage des allerdings reparaturbedürftigen Hauses für Zollzweke eine ganz vorzügliche ist und der Kaufpreis zu der annehmbaren Summe von Fr. 4000 vereinbart werden konnte, so haben wir den Ankauf der Liegenschaft beschießen, und ersuchen Sie hiemit um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredites von Fr. 4000, nebst Fr. 200 Verschreibungskosten und Handänderungsgebühr.

B. III. 14. M i e t h z i n s, B e l e u c h t u n g etc. für d ie s c h w e i z e r i s h e Sarn e n k o n t r o l s t a t i o n .

.

.

.

F r . 2,300 Auf Antrag des Schweiz. Schulrathes haben wir beschloßen, für die miethweise Beschaffung von Lokalitäten für die schweizerische Samenkontroistation, welche gegenwärtig nur provisorisch im landwirthschaftlichen Gebäude des Polytechnikums untergebracht ist, auf 1. Mai 1881 das Erdgeschoß des den Herren Dr. Stebler und Billwiller gehörenden, zunächst dem Polytechnikum gelegenen Hauses für fünf Jahre um den jährliehen Miethzins von Fr. 1500 zu miethen und in diesen Lokalen die nöthigen Einrichtungen, deren Kosten auf Fr. 1000 veranschlagt sind, zu treffen.

75 Zu dem Miethzinse müssen für Beheizung und Beleuchtung etc.

jährlich noch Fr. 500 hinzugerechnet werden, was, abgesehen von den erwähnten einmaligen Einrichtungskosten, eine jährliche Mehrausgabe von Fr. 2000 für die Anstalt ergibt.

In Anbetracht des großen Nuzens der Samenkontrolstation für die schweizerische Landwirtschaft empfehlen wir Ihnen das sich für das Jahr 1881 auf Fr. 2300 stellende Kreditbegehren zur Berüksichtigung.

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l .

6. b. 7. V e r w a l t u n g des M a t e r i e l l e n , a d m i n i s t r a tive A b t h e i l u n g Fr. 1,750 Infolge des Hinscheides des Hrn. Oberst R. v. Erlach, gewes.

Depot Verwalter in Thun, bewilligten wir dessen Hinterlaßenen den Besoldungsnachgenuß für 6 Monate mit Fr. 1750.

A. 9. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t.

11. A u ß e r o r d e n t l i c h e Aushilfe .

.

. Fr. 6,000 Wie im. Vorjahre, sehen wir uns auch für dieses Jahr veranlaßt, für außerordentliche Aushilfe beim Oberkriegskommissariat um die Bewilligung eines Nachtragskredites einzukommen, welcher zur Dekung der Besoldungen des Aushilfspersonals für das II. Semester 1881 bestimmt ist.

Die Gründe, welche leztes Jahr bestimmend waren, bestehen stets noch fort, und in der Büdgetbotschaft pro 1881 haben wir bereits darauf hingewiesen, daß die unter obiger Rubrik bewilligten Fr. 6000 lediglich das I. Semester betreffen, wonach selbstverständlich für das II. Semester ein gleicher Ansaz in Aussicht genommen werden muß.

B. I n s t r u k t i o n s p e r s o n a !..

1. I n f a n t e r i e , Gehaltsnachgenüsse .

. Fr. 4,200 An die Witwen der drei verstorbenen Infanterieinstruktoren II. Klasse, Hauptmann Rey in St. Léonard, Hauptmann Dupuis in Morges und Oberlieutenant Kunz in Bern, bewilligten wir den Nach-

76

genuß der Besoldung für je weitere sechs Monate an Witwe Rey mit Fr. 1400, Witwe Dupuis mit Fr. 1500 und Witwe Kunz mit" Fr. 1300.

E. Finanz- und Zolldepartement.

Banknotenkontrole Fr. 12,000 Es wird zur Zeit wohl kaum noch zweifelhaft erscheinen, daß gegen das Banknotengesez dieses Mal das Referendum nicht ergriffen werde, da die Einspruchsfrist schon mit dem 24. Juni nächsthin zu Ende geht. Nach Ablauf derselben sollten dann sofort einige vorbereitende Maßnahmen, wie z. B. Feststellung von Formularien, Anfertigung von Banknotenpapier etc., an die Hand genommen werden , wozu die Anstellung eines geeigneten Personals erforderlich ist; wir beabsichtigen im Weitern , diese Vorarbeiten einer Expertenkommission zu unterbreiten und dieselbe dann gleichzeitig mit der Prüfung und Begutachtung weiterer Vollziehungsvorlagen zu beauftragen. Zur Dekung der daherigen Kosten, welche, was die Notenanfertigung anbetrifft, nur als Vorschuß zu betrachten sind, suchen wir um eine Krediteröffnung von Fr. 12,000 nach.

IV. L i e g e n s c h a f t e n .

A. A l l m e n d in T h u n .

2. Bewirlhscbaftungskosten, Pferdeankauf .

. Fr. 2,300 Bisher besaß die dortige Verwaltung zur Besorgung des Fuhrwesens zwei Zugpferde, welche außerhalb der Erntezeit für den Dienst genügten ; bei Einheimsung des Futters mußte aber jeweilen noch ein zweiter Zug in Miethe genommen werden, welcher in der Regel nicht unter Fr. 15--16 erhältlich war. Seitdem nun wieder neue Landerwerbungen stattgefunden und namentlich auch die Torfausbeutungen im Hasliliolz begonnen haben, sind vier Pferde für die vorkommenden Arbeiten permanent unumgänglich nothwendig.

Wir schäzen die Ankaufskosten für zwei gute 4 -- 6jährige Pferde auf höchstens Fr. 2000 und für zwei Pferdegeschirre und Anderes Fr. 300, und empfehlen den Ansaz von Fr. 2300 zur Genehmigung.

E. W a s s e r v e r s o r g u n g der P u l v e r m ü h l e in W o r b laufen Fr. 12,550 Schon in der lezten Dezembersession wurde dieser Kredit von den eidgenößischen Räthen bewilligt; derselbe konnte jedoch damals

77

nicht verwendet werden , weil wegen der eingetretenen Kälte die Arbeiten für die Wasserleitung auf das laufende Jahr verschoben werden mußten. Es handelt sich somit um keinen neuen, sondern nur um Uebertragung eines bereits genehmigten Kredites.

F. A n k a u f des I n s e l g e b ä u d e s in Bern.

Handänderungs- und Stipulationsgebühren .

. Fr. 5,500 Durch Bundesbeschluß vom 2. Juli 1880 wurde für den Ankauf des Inselspitalgebäudes in Bern ein Kredit von Fr. 750,000 bewilligt. Da jedoch in dieser Summe die dem Bunde zur Bezahlung auffallenden Handänderungs- und Stipulationsgebühren nicht begriffen sind, so sehen wir uns veranlaßt, hiefür einen Nachkredit zu verlangen.

V. P u Iv e'r v e r w al t u n g.

3. R e p a r a t u r e n und Unterhalt der Greräthe und Maschinen Fr. 25,000 In ihren Büdgetentwürfen pro 1880 und 1881 hatte die Pulververwaltung für diese Rubrik einen Kredit von Fr. 30,000 verlangt, nämlich Fr. 5000 zum gewöhnlichen Unterhalt der Maschinen und Greräthe und Fr. 25,000 zur Ersezung der beiden Stampfen der Pulvermühle zu Chur durch Läuferwerke. Lezterer Posten wurde jedoch gestrichen und jeweilen auf das nächstjährige Budget "verschoben. Seither hat sich aber die Ausführung der genannten Umänderungsbauten in dringenderer Weise bemerkbar gemacht. Da nämlich auf den Unterhalt der beiden Stampfwerke , um deren Ersezung es sich handelt, in der Voraussicht ihrer baldigen Abschaffung in den lezten Jahren nur das Nothwendigste verwendet wurde, so befinden sich dieselben zur Zeit in einem so mangelhaften baulichen Zustande, daß sie ohne gründliche Reparatur und Umänderung nicht mehr länger benuzt werden können. Eine kostspielige Erneuerung wäre aber im Hinblik auf den Umstand, daß sie nächstes Jahr jedenfalls durch Läufermühlen ersezt werden müssen, nicht wohl zu rechtfertigen, und wir suchen deßhalb um die Bewilligung des erforderlichen , mit Inbegriff der Erstellung neuer Motoren auf Fr. 25,000 ansteigenden Nachtragskredites nach, um die projektirten Werke, welche die Stampfen, beziehungsweise deren Leistung, bekanntlich weit übertreffen, schon im laufenden Jahre ausführen zu können.

78 VI. M ü a z v e r w a l t n n g.

2. M ü n z f a b r i k a t i o n 1,000,000 Halbfrankenstiike .

1,000,000 Zwanzigrappenstüke .

.

.

.

.

. Fr. 510,000. --

.

.

.

. F r . 500,000.-- , , 200,000. -- Fr. 700,000. -

Dieselben erheischen : 2087.500 kg. Feinsilber à Fr. 195 .

4000 kg. Nikelplatten à Fr. 20. 50 .

6 °/oo Schmelzabgang auf dem Silber Arbeitslöhne und Verbrauchsgegenstände

.

.

.

.

. Fr. 407,062.50 . ,, 80,200. -- . ,, 2,442. 50 . ,, 20,295. -- Total

Fr. 510,000. --

Die Prägung von Halbfrankenstüken war schon im Budget für 1880 vorgesehen, sie konnte aber wegen der infolge Aufstellung einer neuen Dampfmaschine eingetretenen Betriebsunterbrechung nicht ausgeführt werden. Da diese Münzsorte häufig begehrt wird und deren Vorrath zur Neige geht, so beantragen wir, die Prägung noch im laufenden Jahre vorzunehmen.

Nachdem die Bundesversammlung unterm 30. April 1. J. ein Gesez erlaßen, wonach das Zwanzigrappenstük künftighin aus Nikel mit oder ohne Zusaz von Kupfer bestehen soll, beabsichtigen wir, falls das Gesez in Kraft tritt, vorläufig eine Probeprägung von l Million Stüken in reinem Nikel ausführen zu laßen. Veranlaßung dazu ist um so mehr vorhanden, als infolge des stattfindenden Rükzuges der alten Stüke einiger Mangel an dieser Miinzsorto sich nach, und nach geltend zu machen beginnt. Die Kosten dieser Prägung mögen sich auf annähernd Fr. 90,000 belaufen gegenüber einem Nennwerthe von Fr. 200,000. Die Ausgaben für Nikelplatten anbelangend, haben wir eine verbindliche Offerte bis Ende künftigen Juli zu Fr. 20. 50 per Kilo franco Bern; wir werden indessen noch von anderer Seite Eingaben erhältlich zu machen suchen.

Mit obiger Million Halbfrankenstüke erreicht deren Emission die Ziffer von 5,000,000.

Werthzeichenfabrikation .

.

.

. Fr. 26,200 Für die nun seit Mitte März eingerichtete Werthzeichenfabrikation konnte im diesjährigen Budget kein Ansaz aufgenommen

79 werden, weil die nothwendigen Vorarbeiten auf unerwartete Hindernisse stießen.

Die Anschaffung von Maschinen erheischte eine Ausgabe von Fr. 16,200 die Arbeitslöhne werden voraussichtlich annähernd . ^ 5,000 und die Auslagen für Verbrauchsgegenstände zirka . ,, 5,000 betragen, zusammen .

.

.

.

.

.

. F r . 26,200 Diese zwei leztern Posten werden jedoch durch die Einnahmen aus den an die Postverwaltung abzuliefernden Werthzeichen vollständig gedekt.

F. Handels- und Landwirthschafts-Departement.

II. H a n d e l s - und G e w e r b e w e s e n

Fr. 12,000. --

Dieser Nachtragskredit ist zur Ausführung des Gesezes betreffend Kontrolirung des Feingehalts von Gold- und Silberwaaren bestimmt und zerfällt in folgende Posten: 1) für Kommissionen und Konferenzen .

·2) ,, Experten 3) ,, Druksachen etc

. Fr. 1,709. 90 ,, 2,966. 70 ,, 146. 50 . Fr.' 4,823. 10 Diese Summe ist bereits zur Auszahlung gelangt.

Die fernem Ausgaben, welche zur Ausführung des zitirten Gesezes nothwendig werden, sind :

4) Honorar an die HH. Prof. Dr. Lunge in Zürich und Probirer Frutiger von Genf .

Diese beiden Herren sind zur Ertheilung des Unterrichtes an dem vom Handelsund Landwirthschafts-Departement angeordneten Vervollkommnungskurs berufen worden, welcher zur Heranbildung von Probirern der Gold- und Silberwaaren am eidg. Polytechnikum am 21. April eröffnet wurde und bis Ende Juni laufenden Jahres dauert.

Uebertrag

,,

2,000. --

Fr.

6,823. 10

80 Uebertrag Fr. 6,823. 10 5) Ankauf der Kontrolstempel .

.

. ,, 2,000. -- Die hieraus entstehenden Auslagen werden später zum Theil durch die Kantone, zum Theil durch die Diplomirten erstattet werden.

6) Expertisen und Kommissionen .

.

,, 1,500. -- 7) Drukkosten. Diplome für Probirer, Gesez und Reglement .

.

.

.

.

,, 700. -- 8) Gratifikation an 2 Graveure für Eingabe von Zeichnungen und Mustern von Kontrolstempeln .

.

.

. . .

.

,, 300. -- 9) Unvorhergesehenes ,, 676. 90 zusammen Fr. 12,000. -- In dieser Summe sind die Ausgaben des Laboratoriums am eidg. Polytechnikum für den Probirerkurs nicht inbegriffen, da dieselben voraussichtlich durch die von den Kurstheilnehmern zu entrichtenden Gebühren gedeckt werden.

Internationale Ausstellung in Melbourne Fr. 5,037. -- Die Veranlaßung zu diesem Nachtragskreditposten liegt in den Ausgaben für die Industrieausstellung in Paris, auf deren Rechnung zu Anfang des vorigen Jahres nachträglich noch obige Fr. 5037 verausgabt, aber wegen nicht mehr vorhandenem Kredit aus demjenigen für die Ausstellung in Melbourne bezahlt wurden. Damit der Kredit für diese leztere nicht geschmälert bleibe, wird um Bewilligung der Fr. 5037 nachgesucht.

VI. Landwirthschaft.

8) M a ß n a h m e n gegen Schäden, welche die L a n d wirthschaft bedrohen (Phylloxéra) Fr. 9,747. -- Wir haben Ihnen bereits im Geschäftsbericht pro 1880 mitgetheilt, daß die Phylloxerakrankheit in den Kantonen Neuenburg und Genf im verfloßenen Jahre wiederum ausgebrochen ist. Die Herde im Kanton Neuenburg liegen :

81 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)

in ,, ,, ,, _ ^ ,,

Trois Rods, wo Colombier, ,, Neuenburg, - ,, Favarge, ,, Haut-Champreveyres, _ Bas-Champreveyres, ^ St. Biaise ,,

2660 Rebstöke 1020 ,, 171 ,, 891 ,, (Gmd.LaCoudre) 3932 ,, \ ~ , .

1777 J }(Gmd. Hautenve) 1286 ,,

Der zur Vergiftung angewendete Stoff \Yar einestheils eine Mischung von Neolin und schwefliger Säure, anderntheils Schwefelkohlenstoff. Die Kosten dieser Behandlung betrugen Fr. 6675. Die Untersuchungen, welche auf einer Gesammtfläche von 66 Hektaren vorgenommen wurden, kamen auf Fr. 7254. 75 zu stehen. Für die im Winter 188011881 ausgeführten Zerstörungsarbeiten wurden Fr. 3560. 37 verausgabt.

Die Gesammtauslagen des Kantons Neuenburg für Maßnahmen gegen die Phylloxéra im Jahre 1880 betragen somit Fr. 17,490. 12.

Im Kanton Genf wurde die Phylloxéra in der Gemeinde Grand-Saconnex konstatirt, in der Nähe eines schon früher infizirt gewesenen Grundstüks. Die Untersuchungen förderten 13 mehr oder weniger auseinanderliegende angegriffene Stellen zu Tage, die zusammen 2289,« m 2 messen. Auf denselben wurden 3250 Rebstöke mit Schwefelkohlenstoff behandelt.

Die Gesammtauslagen des Kantons Genf für Maßnahmen gegen d i e Phylloxéra betragen .

.

.

.

F r . 11,750. 9 5 .

In diesen Gesammtauslagen sind die diejenigen indessen nicht Inbegriffen, für welche die beiden Kantone auf einen Bundesbeitrag nicht Anspruch machen können. Es sind dies die Kosten der allgemeinen Ueberwachung der Weinberge, welche von allen weinbautveibenden Kantonen angeordnet werden m u ß , sowie die Entschädigungen an die Eigentümer der zerstörten Reben und ah die mit der Abschäzung der Verluste beauftragten Kommissionen.

Nach dem Bundesbeschluß vom 15. Juni 1877 dürfen die Entschädigungen des Bundes an die Auslagen, welche den Kantonen durch Maßnahmen gegen die Phylloxéra erwachsen sind, nicht weniger als lk derselben betragen.

Es hat somit der Kanton Neuenburg Anspruch auf ,, Genf ,, ,,

Fr. 5,830. 04 ,, 3,916. 98

Wir bedürfen somit einen Nachtragskredit von um diesen Ansprüchen gerecht werden zu können.

Fr. 9,747. 02

Bundesblatt. 33. Jahrg. Bd. III.

6

82

VII. F o r s t w e s e n . 7. T r i a n g u l a t i o n IV. O r d n u n g Fr. 10,000. -- Laut Bundesbeschluß betreffend Tragung der Kosten der Triangulation IV. Ordnung im eidg. Forstgebiete vom 17. Herbstmonat 1880 (A. S. n. F. V., 213), zu welchem der Bundesrath unterm 12. April 1881 eine Vollziehungsverordnung erlaßen, übernimmt der Bund auf seine Kosten die Prüfung der Triangulation IV. Ordnung und .leistet nach vorschriftgemäßer richtiger Ausführung derselben einen Beitrag an die Kantone von Fr. 20 per Punkt.

Dieser Beschluß bedingt einen Nachtragskredit von ungefähr obigem Betrage, indem die im Oberengadin, Kanton Graubünden, ausgeführte Triangulation einen Bundesbeitrag von circa Fr. 5000 erfordert und die für dieses Jahr anderwärts in Aussicht stellenden weiteren Triangulationen IV. Ordnung einen gleich hohen Betrag in Anspruch lïehmen werden.

(x. Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

V. Bau und U n t e r h a l t der Linien, a. Anlage neuer Linien .

.

.

.

. F r . 90,000

VI. A p p a r a t e .

a. Zentralmagazin.

1 ) Ankauf v o n Apparaten .

3) Betriebsmaterial

.

.

.

.

,,

. 90,000 10,000

Total Fr. 190,000 Diese sämmtlichen Ausgaben werden nothwendig in Folge der, Erstellung von städtischen Telephonnezen in B a s e l , B e r n und Genf.

In Basel und Bern haben die betreffenden Arbeiten schon begonnen, und Genf wird nicht mehr lange auf sich warten laßen.

Für Basel und Genf sind je 150, für Bern 100 Abonnenten in Aussicht genommen worden, d. h. die Neze werden so angelegt, daß sie zum Mindesten dieser Anzahl genügen können.

Für Basel, dessen Anlage am weitesten vorgeschritten ist und für welches daher der Voranschlag am ehesten mit Anspruch auf Richtigkeit aufgestellt werden kann, sind folgende Einzelansäze angenommen worden :

83

V. Bau und U n t e r h a l t der Linien.

a. Anlage neuer Linien.

1000 Stüzpunkte auf Dächern und an Mauern im Gesammtgewicht von 25,000 kg. Eisen à 50 Ct. .

.

. Fr. 12,500 6000 kg. Stahldraht à 70 Ct ,, 4,200 2500 Porzellanisolatoren à 20 Ct.

,, 500 3000 Taglöhne Arbeit, im Durchschnitt zu 5 Fr.

,, 15,000 Anlage der Zentralstation, äußerlich .

.

.

,, 1,200 Total VI. A p p a r a t e , a. Zentralmagazin.

1) Ankauf von Apparaten.

'3 Wechselpulte à Fr. 800 .

.

.

6 dreißig-lamellige Blizplatten à Fr. 110 150 Telephonstationen à Fr. 200 .

3) Betriebsmaterial.

12,000 m. Wachsdraht à 9 Ct 600 Le Cianche Elemente à Fr. 4 150 Erdleitungen à Fr. 2

.

.

Fr. 33,400

.

.

.

Fr. 2,400 ,, 660 ,, 30,000

Total

Fr. 33,060

.

Fr. 1,080 ,, 2,400 ,, 3 0 0

Total

Fr. 3,780

Die gleichen Ansäze gelten für Genf, das zu derselben Abonnentenzahl pvojektirt ist, wie Basel ; für Bern dagegen sind nur 2 /s dieser Kosten in Anschlag gebracht, wodurch wir, bei unbedeutender Abrundung, auf die zu Anfang genannten Summen kommen.

Bei der Neuheit der Sache herrscht namentlich in Bezug auf die Kosten der Linienbauten, die so sehr von denjenigen der Telegraphenneze abweichen, indem die Drahtstränge ausschließlich über flas Dächerlabyrinth der Städte angelegt werden müssen, noch einige Unsicherheit. Die oben aufgeführten Ansäze sind daher eher als ein Minimum, statt als ein Maximum r/u betrachten.

Der Aktivsaldo der Telegraphenverwaltung fürs Jahr 1881 wird so erheblich sein, daß er die Schmälerung um Fr. 190,000 wohl erträgt.

84

Von den zu bewilligenden Nachtragskrediten im Betrage von . F r . 884,755 sind, als das Budget nicht belastend, in Abzug zu bringen die für die Münzstätte verlangten .

. ,, 536^200 verbleiben

Fr. 348,555

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer besondern Hochachtung.

B e r n , den 6. Juni 1881.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der

B un d e s p r ä s i d en t : .

Droz.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

85

(Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1881.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o ß e n s c h a f t , nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 6. Juni 1881, beschließt: Es werden dem Bundesrathe folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Yerwaltnng.

D. B u n d e s k a n z l e i .

2. Material : h. Konsulate (Register, Insertionen) Fr. 1,000

Dritter Abschnitt.

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

4. U n v o r h e r g e s e h e n e s : Internationale geographische Ausstellung in Venedig . Fr. 5,000 Uebertrag Fr. 6,000

--

86

1.

6.

8.

14.

·ücbertrag Fr. 6,000 II. S t a t i s t i s c h e s B u r e a u .

Besoldungen: d. Gehilfen und provisorische Hilfsarbeiter . ,, 3,600 III. B a u w e s e n .

Erweiterungs- und Umbauarbeiteu : Heizung im Bundesrathhuiuse ,, 10,500 Neubauten: Erstellung von zwei Gebäulichkeiten für zwei Läufermühlen in der Pulvermühle Chur .

. Fr. 14,200 Munitiousmagazin Nr. 2 in Freiburg .

. ,, 11,671 _ ,, 25,871 Ankauf des Zollhauses Roggenburg .

. ,, 4,200 Miethzins, Beleuchtung und Heizung für die schweizerische Samenkontroistation .

. ,, 2,300

--

Fr. 52,471 D. Militärdepartement.

II. V e r w a l t u n g .

A. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l .

6. Verwaltung des Materiellen: b. Administrative Abtheilung: 7. Depot- und Zeughausverwaltungen, Gehaltsnachgenuß .

. Fr. 1,750 9. Oberkriegskommissariat : 11. Außerordentliche Aushilfe ,, 6,000 B. . I n s t r u k t i o n s p e r s o n a l .

1. Infanterie, Gehaltsnachgenüße ,, 4,200

__»_1!'C)50

Uebertrag Fr. 64,421

87 Uebertrag Fr. 64,421 E. Finanz- und Zolldepartement.

A. Abtheilung Finanzen.

Banknotenkontrole .

. Fr. 12,000 IV. L i e g e n s c h a f t e n : A. Allmend in Thuu.

2. Bewirthschaftungskosten, Pferdeverkauf .

.

. ,, 2,300 E. Wasserversorgung für die Pulvermühle in Worblaufen . ,, 12,550 D. Ankauf des Inselgebäudes in Bern : Handänderungs- und Stipulationsgebiihren .

. ,.

5,500 V. P u l v e r V e r w a l t u n g .

U. Erstellung von zwei Läuferwerken für die Pulvermühle Chur

,,

25,000

VI. M ü n z v e r w a l t u n g .

2. Fabrikation, Prägung von l,000,000 Halbfrankenstüken u.

l,000,000Zwanzigrappenstüken ,, 510,000 Werthzeichenfabrikation . . ,, 26,200 ,, 593,550

F. Handels- u. Landwirthschaftsdepartement.

II. Handels- und Gewerbewesen Internationale Ausstellung in Melbourne .

VI. Landwirtschaft : 8. Maßnahmen gegen Schäden, welche die Landwirtschaft bedrohen (Phylloxéra) .

VII. Forstwesen : 7. Triangulation (IV.Ordnung)

Fr. 12,000 ,,

5,037

,,

9,747

,, 10,000 Uebertrag

,, 36,784 Fr. 694,755

88 üebertrag

Fr. 694,755

G. Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

V. Bau und Unterhalt der Linien : a. Anlage neuer Linien .

. Fr. 90,000 VI. Apparate : a. Central magazin.

1. Ankauf von Apparaten Fr. 90,000 3. Betriebsmaterial . ,, 10,000 ,, 100,000 ,, 190,000 Total

Fr. 884,755

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1881. (Vom 6. Juni 1881.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1881

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.06.1881

Date Data Seite

71-88

Page Pagina Ref. No

10 011 116

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.