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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 10. Mai 1881.)

Auf das Gesuch mehrerer Kantonsregierungen und mit Rüksicht auf das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche in der nordöstlichen Schweiz hat der Bundesrath, in Abänderung seines Beschlußes vom 9. Oktober 1880*), die Gültigkeitsdauer der Gesundheitsscheine für den Viehverkehr im Innern der Schweiz wieder auf 8 Tage festgesezt, ausgenommen für die Kantone Solothurn, Graubünden und Tessin, sowie das heroische Amt Wangen, für welche Gegenden sie wegen des dortigen Bestehens der Seuche auf 3 Tage beschränkt bleibt.

Dieser Beschluß wird sämmtlichen Kantonsregierungen durch nachstehendes Kreisschreiben mitgetheilt.

Getreue, liebe Eidgenoßen !

Im Hinblik auf die Ausdehnung, welche die Maul- und Klauenseuche in einigen Kantonen erlangt hatte, sahen wir uns veranlaßt, die Gültigkeitsdauer der Gesundheitsscheine für Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine von acht auf drei Tage, herabzusezen.

Die Regierung des Kantons Thurgau stellt nun aber mit Zuschrift vom 22. April und unterstüzt von den Regierungen der Kantone Schaffhausen, Appenzell A. Rh. und St. Gallen den Antrag, für die nördliche Schweiz, in welcher die Seuche seit geraumer Zeit erloschen sei, die Giltigkeit der Scheine für den Viehverkehr wieder auf acht Tage zu erweitern.

So wünschenswerth es wäre, die Gültigkeitsdauer für die ganze Schweiz einheitlich zu bestimmen, so erscheint es doch nach dem jüngsten Seuchenberichte noch nicht thunlich, den Beschluß vom 9. Oktober abbin gänzlich aufzuheben; hinwieder wäre es auch nicht billig, die damals getroffene Maßregel für diejenigen Gegenden fortbestehen zu laßen, in denen die Seuche in jüngster Zeit nicht mehr vorgekommen ist. Dieselbe herrscht nämlich gegenwärtig nur noch in den Kantonen Solothurn, Graubünden und Tessin, und in *) Siehe eidg. Gesezsammlung neue Folge, Band V, Seite 227.

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geringerer Ausdehnung auch in den Kantonen Bern, Aargau und Neuenburg.

Wir haben daher unter Berüksichtigung dieser Verhältnisse beschießen : 1. Die Giltigkeitsdauer der Gesundheitsscheine für den Viehverkehr im Innern der Schweiz, mit Ausnahme desjenigen in den Kantonen Solothurn, Graubünden, Tessin und im bernischen Amte Wangen, wo sie bis auf Weiteres bei drei Tagen verbleibt, wird auf acht Tage festgesezt.

2. Mittheilung hievon an sämmtliche Kantonsregierungen.

Wir laden Sie ein, hievon Vormerk zu nehmen, und benuzen den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenoßen, sammt uns in Gottes Machtschuz zu empfehlen.

Mit Note vom 8. dies hat die französische Gesandtschaft bei der Schweiz. Eidgenoßenschaft dem Bundesrathe angezeigt, daß die Regierung der Französischen Republik den zwischen der Schweiz und Frankreich am 30. Juni 1864 abgeschloßenen Handelsvertrag und die bei Anlaß der am 29. November 1879 stattgefundenen Verlängerung der Dauer des gedachten Vertrags aufgeführten Uebereinkommen*) kündige, dagegen bereit sei, mit der Schweiz wegen Vereinbarung neuer Uebereinkommen in Unterhandlung zu treten.

Hierauf erklärte der Bundesrath seinerseits auch die Geneigtheit, mit der Regierung der Französischen Republik in Vertragsunterhandlungen zu treten.

(Vom 13. Mai 1881.)

Die Gesandtschaft der Republik G u a t e m a l a (Centralamerika) in Paris hat mit Note vom 6. dies dem Bundesrathe angezeigt, daß die gedachte Republik dem in Paris am 1. Juni 1878 abgeschloßenen Weltpostvertrage beigetreten sei, und zwar auf den 1. August d. J.

Auf einen Bericht des Schweiz. Zolldepartements hat der Bundesrath die bisher in C a r e n a bestandene Nebenzollstätfce nach St. Antonio (Tessin) verlegt.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung neue Folge, Band IV, Seite 383.

809 Der Bundesrath erließ ein Reglement für die neu errichtete schweizerische meteorologische Centralanstalt in Zürich.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 10. Mai 1881)

als Postkommis in Basel :

Hr. Jakob Jenny, Postaspirant, von Ennenda (Glarus), in Glarus ; ,, Telegraphistin in Walzenhausen : Frau Lisette Märchy-Schmid, v.

Steinerberg (Schwyz), in Walzenhausen (Appenzell Außer-Rhoden) ; (am 13. Mai 1881)

als Einnehmer der Zollstätte Lisbüchel : Hr. Wilhelm Erismann, von Basel, bisher Kontroleur bei genannter Hauptzollstätte ; Gehilfe ,, Wilhelm Haas, von Basel, derzeit Aufseher bei der Zollstätte im Centralbahnhof in Basel ; Posthalterin in Bémont : Frau Witwe Josephine Vermeille, von und in Bémont (Bern), bisher provisorische Posthalterin daselbst ; Posthalterin und Telegraphistin in Brévine : Jgfr. Juliette Piaget, v. Bayards (Neuenburg), Lehrerin in Bémont; Postkommis in Basel : Hr. Joh. Heinrich Buser, von Läufelflugen (Basel-Landschaft), Postgehilfe in Basel.

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