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Kreisschreiben des

Bundesrathes an die eidgenössischen Stände Zürich, Bern, Obwalden, Basel-Stadt, Appenzell A. Rh., St. Gallen, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf, betreffend die Gründung einer Rettungsanstalt für jugendliche Verbrecher.

(Vom 29. Dezember 1880.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Mit Kreisschreiben vom 13. Mai 1878 hat unser Departement des Innern, in Fortsezung der frühern Verhandlungen, betreffend d i e Gründung einer i n t e r k a n t o n a l e n R e t t u n g s a n s t a l t f ü r j u g e n d l i c h e Ver b r e c h e r , sämmtlichen Kantonsregierungen einen aus bezüglichen Kommissionsverhandlungen hervorgegangenen Entwurf zu einem Konkordate zur Prüfung vorgelegt.

Aus den hierauf eingegangenen Autworten ergibt es sich, daß die Regierungen der oben genannten zehn Kautone mehr oder weniger unbedingt dem Konkordatsentwurfe zustimmten und sich geneigt erklärten, auf Grundlage desselben ein Konkordat abzuschließen. Zehn andere Kantonsregierungen lehnten dagegen mehr oder weniger bestimmt jede Betheiligung ab, während vier Regierungen weitere Entschließungen sich vorbehielten und diejenige des Kantons Tessin nicht geantwortet hat.

Nachdem unser Justiz- und Polizeidepartement, an welches infolge der neuen Organisation des Bundesrathes diese Angelegenheit mit dem 1. Januar 1879 überging, die in der frühern Kommission entstandenen Luken ergänzt hatte, besammelte es diese Kommission am 10. November 1879 zur weitern Berathung über die verschiedenen in den Antworten der Kantone enthaltenen Gesichtspunkte. Bei der allgemeinen Diskussion trat jedoch immer klarer die Ueberzeugung zu Tage, daß der Konkordatsweg mit großen Schwierigkeiten verbunden und daß es wünschbar sei, vorerst einen Versuch zu machen, ob das angestrebte Ziel nicht auf einem andern Wege erreicht werden könne. Wir verweisen für das Weitere auf unsern Geschäftsbericht für das Jahr 1879 im

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Bundesblatt 1880, Band ü, Seite 584. Sie werden daraus entnehmen, daß die Kommission Herrn Ständerath Birmann beauftragte, zunächst mit einer anderen schweizerischen Rettungsanstalt Verbindungen anzuknüpfen, und zwar wurde speziell die B ä c h t e l n bei Bern in Aussicht genommen.

Das weitere Romite der Bächteln-Anstalt hat die Eröffnungen des Herrn Birmann mit großer Theiluahme entgegengenommen und sodann nach einläßlicher Diskussion die Geneigtheit ausgesprochen, jugendliche Verbrecher in die Bächteln aufzunehmen unter folgenden Bedingungen : 1) der Detenirte soll beim Eintritt in die Anstalt in der Regel nicht mehr als das 16. Altersjahr zurükgelegt haben; 2) die Detention soll nicht weniger als zwei Jahre dauern ; 3) das jährlich zu bezahlende und amtlich zu garantirendc Kostgeld ist im Minimum auf Fr. 200 festgesezt.

Indem wir Ihnen hievon Kenntniß geben, erachten wir, daß mit diesem sehr vordankenswerthen Entgegenkommen des weitern Komite der Bächteln-Anstalt ein guter Anfang für die Lösung dieser wichtigen Frage erreicht sei. Die praktischen Erfahrungen werden die wünschbaren Belehrungen und dann wohl auch die nöthigen Mittel an die Hand geben, um spätere Verhandlungen der Kantonsregierungen zu einem erfolgreichern Ziele zu führen. Inzwischen ersuchen wir Sie, über die Aufnahme einzelner Individuen mit dem Komite der Bächteln-Anstalt direkt in Verbindung zu treten.

Aus dieser Sachlage entspringt der angelegentliche Wunsch an die Regierung des Kantons Bern, sie möchte im Interesse der Sache es übernehmen, die allfällig nöthigen polizeilichen Schuzmaßregeln anzuordnen und sich auch in dieser Beziehung mit dem Komite der Bächteln-Anstalt in Verbindung zu sezen.

Bei diesem Anlaße empfehlen wir Sie, getreue, liebe Eidgenoßen, sammt uns in Gottes Obhut.

B e r n , den 29. Dezember 1880.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d es p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an die eidgenössischen Stände Zürich, Bern, Obwalden, Basel-Stadt, Appenzell A. Rh., St. Gallen, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf, betreffend die Gründung einer Rettungsanstalt für jugendliche Verbrecher. (Vom 29. D...

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Jahr

1881

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1

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01

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.01.1881

Date Data Seite

39-40

Page Pagina Ref. No

10 010 956

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